ABÄNDERUNG DES HEIMATSCHRIFTENGESETZES (PASSVERLÄNGERUNGEN AUSSERHALB DER SCHALTERÖFFNUNGSZEITEN) (NR. 76/1997), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 9, Abänderung des Heimatschriftengesetzes. Wir können mit der Lesung beginnen.Art. 26 Abs. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Regierungschef Mario Frick:
Im Anschluss an die Diskussion anlässlich der 1. Lesung zieht die Regierung den Begriff "händisch" zurück, was nicht bedeutet, dass es nicht möglich wäre, dies auch "händisch" zu machen. Wir werden uns aber bemühen, dies grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Wir haben aber Abklärungen vorgenommen. Es ist auch in der Schweiz oder Deutschland durchaus üblich, bei Notpässen - und im Endeffekt handelt es sich darum - Eintragungen auch händisch vorzunehmen. Aber so wird der Eindruck erweckt, als sei dies der Regelfall. Also das heisst, die Regierung zieht das Wort "händisch" aus der Vorlage zurück.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist das Wort "händisch" aus diesem Absatz bereits verschwunden. Wenn sonst das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit Art. 26 Abs. 5 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit dieser Abänderung des Heimatschriftengesetzes einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 10 des Traktandums.Regierungschef Mario Frick:
Entschuldigung. Darf ich bei dieser Gelegenheit kurz das Wort noch ergreifen. Es handelt sich zwar um eine Thematik, die mit der Vorlage unmittelbar nichts zu tun hat, die ich aber kurz erwähnen möchte. Ich bin anlässlich der 1. Lesung am Rande gefragt worden, wie es ausschaue mit der "Maschinenlesbarkeit" unserer Pässe. Der Hintergrund ist folgender: Die USA haben festgeschrieben, dass in Hinkunft, und zwar ab nächstem Jahr, für diejenigen Staaten, welche keine maschinenlesbaren Pässe haben, erschwerte Erfordernisse im Hinblick auf ein Visum eingeführt werden. Wir haben deswegen die Fremdenpolizei, das Passamt beauftragt, hier Abklärungen zu treffen. Unsere heutigen Pässe sind nicht maschinenlesbar. Wir arbeiten aber daran, dass wir voraussichtlich noch heuer entsprechende Pässe auf den Markt bringen können oder auf dem Markt anbieten können. Das wird aber bedingen, dass wir mit einem entsprechenden Finanzbeschluss an den Landtag herantreten. Die ganze Übung dürfte bei rund einer halben Million Franken zu liegen kommen. Das ist aber etwas, was wir aufgrund anderer vertraglicher,staatsvertraglicher Bestimmungen sowieso machen müssen. Es wäre ein Vorziehen und ein spezieller Service. Ich wollte dies nur erwähnen, nachdem ich am Rande der 1. Lesung diesbezüglich gefragt worden bin.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.-ooOoo-