Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft (Nr. 70/2009); [1. Lesung: 22. Oktober 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 10/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 10: Schaffung des Rechts der Sachwalterschaft, Bericht und Antrag Nr. 70/2009. Die 1. Lesung fand am 22. Oktober 2009 statt. Die Stellungnahme der Regierung für die heutige 2. Lesung trägt die Nr. 10/2010.Ich beantrage, die 2. Lesung mit Artikelaufruf durchzuführen, sofern keine Opposition aus dem Plenum kommt.Das ist nicht der Fall. Dann können wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen. Wir beginnen mit der 1. Regierungsvorlage, der Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches ABGB. Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 145 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 145 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 145b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 145b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 146c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 146c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 146d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 146d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 157 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 157 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor § 187 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 187 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 187 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 187 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 188 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 188 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 193 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 193 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 245 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 245 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor § 266 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 266 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 266 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 266 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 267 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 267 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Überschrift vor § 269 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 269 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 269 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 269 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschriften vor § 270 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschriften vor § 270 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 270 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 270 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 271 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 271 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor § 272 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 272 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 272 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 272 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 273 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 273 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 274 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 274 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor § 275 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 275 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 275 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 275 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich hätte eine Anmerkung zu Abs. 3 dieses Paragrafen. Nach nochmaliger Durchsicht und reiflicher Überlegung scheint mir der Zeitraum von fünf Jahren zur Überprüfung als sehr hoch angesetzt. Ich möchte vorschlagen, hier anstatt «fünf» «drei» Jahre einzusetzen. Ich finde in einer solch langen Zeit kann sich einiges einschleichen an möglichen Problemen, die vielleicht dann doch übersehen würden. Danke.Abg. Diana Hilti
Ich möchte hier anregen, bei der Fassung zu bleiben, die wir von der Regierung vorgeschlagen haben, weil man auch berücksichtigen muss, dass diese Überprüfung bei Gericht einen erheblichen Aufwand mit sich zieht. Da müssen allenfalls jedesmal wieder Gutachter-Aufträge in Auftrag gegeben werden. Ich finde es nicht sinnvoll, hier diesen Zeitrahmen zu reduzieren. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Möchte die Regierung Stellung nehmen?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, dass fünf Jahre, wie es die Abg. Hilti bereits gesagt hat, ein angemessener Zeitraum ist. Zudem ist dabei zu beachten, dass ja auch ein Antrag gestellt werden kann. Wenn also Drittpersonen auffällt, dass irgendetwas nicht stimmt mit der Sachwalterschaft und dass eine Überprüfung notwendig wäre, kann diese ja auch angeregt werden. Und dann kann ja eine frühere Überprüfung gemacht werden. Ich denke deshalb, dass es sinnvoll wäre, bei diesen fünf Jahren, wie sie jetzt vorgeschlagen sind, zu bleiben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Frau Abg. Biedermann, halten Sie den Antrag aufrecht?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich nehme den Antrag zurück, habe aber trotzdem meine Bedenken.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir über den Artikel, wie er hier vorliegt, abstimmen. Wer mit dem § 275 in der vorliegenden Fassung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 275a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 275a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 276 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 276 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor § 277 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 277 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 277 Sachüberschrift, Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 277 Sachüberschrift, Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 278 Sachüberschrift sowie Ziff. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 278 Sachüberschrift sowie Ziff. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor § 279 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 279 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 279 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 279 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 4 dieses Paragrafen und beziehe diese Frage auf Seite 34 im vorliegenden Bericht und Antrag. Hier wird ausgeführt, dass Konzipienten auch eine Sachwalterschaft übernehmen können. Und dann ist auf Seite 34 nachzulesen, dass diese Konzipienten nicht unbedingt eine Haftpflichtversicherung für diese Dienste haben müssen. Und dieses «kann» auf Seite 34 irritiert mich. Nach meinem Dafürhalten müssen diese Konzipienten auch eine Haftpflichtversicherung haben. Denn was würde passieren, sollte ein Konzipient eine Sachwalterschaft übernehmen und es geht dann etwas nicht mit rechten Dingen zu und her, wer trägt dann dieses Risiko? Da habe ich Angst, dass diese Personen dann nicht zu ihrem Recht kommen. Entsprechend möchte ich die Regierung bitten, diese Erläuterungen auf Seite 34 zu erläutern.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich weiss, dass die Rechtsanwaltskammer diese Frage abgeklärt hat. Es ist klar, dass die Tätigkeit des Konzipienten nur über die Versicherung des Anwaltes gedeckt ist, wenn dies eben im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen des Anstellungsverhältnisses als Konzipient geschieht. Somit ist klar, dass, wenn ein Konzipient selber verantwortlich für eine solche Sachwalterschaft wäre, dass er dann selbst eine solche Haftpflichtversicherung abschliessen müsste.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht einfach nochmals kurz zur Klarstellung: Es gibt einmal die Möglichkeit, dass der Konzipient oder dass ein Rechtsanwalt als Sachwalter bestellt wird und dieser dann einen Konzipienten für die Ausübung der Tätigkeit - ich sage - bestellt. Und wie die Abg. Hilti richtig ausgeführt hat, ist der Konzipient dann, also wenn er selber als Person, nicht im Rahmen seiner Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei, als Sachwalter bestellt ist, dass er dann nicht über die Haftpflichtversicherung von diesem Rechtsanwalt gedeckt ist. Meines Erachtens muss ich viel eher sagen, es soll dem Konzipienten freigestellt sein, wenn er ausserhalb seiner anwaltlichen Tätigkeit so etwas macht, eine solche Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Es steht ja auch Personen frei, die aus der Familie oder sonst irgendwo so etwas wahrnehmen, eine Haftpflichtversicherung überhaupt abzuschliessen, insbesondere dann auch für solche Tätigkeiten. Ich glaube, es würde zu stark in die Privatautonomie oder die Privatsphäre eingreifen. Ich glaube, wir würden darüber hinwegschiessen, wenn wir sagen würden, es ist ein Muss, dass dieser Konzipient eine Haftpflichtversicherung abschliesst. Und dann vielleicht nur noch ein kurzer Hinweis: Ein Anreiz, dass man eine Haftpflichtversicherung als Sachwalter abschliesst, ist in § 273 Abs. 3 in der Vorlage übrigens noch erwähnt, also dass da auch ein Anreiz geschaffen wird. Aber ich glaube nicht, dass es notwendig ist, hier eine Muss-Bestimmung zu machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich entnehme diesen Ausführungen einfach, dass das Risiko, sollte ein Konzipient eine Sachwalterschaft übernehmen, dann liegt das Risiko bei dieser unterstellten Person. Denn diese weiss ja nicht, hat dieser Konzipient eine Versicherung, Ja oder Nein. Und wenn dann effektiv etwas nicht mit rechten Dingen zu und her geht, dann hat diese betroffene Person doch ein erhebliches Problem. Da kann man jetzt geteilter Meinung sein, was richtig ist. Nach meinem Dafürhalten sollte auch dieser Konzipient eine Haftpflichtversicherung haben, um eben diese unterstellten Personen zu schützen.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, danke für das Wort. Einfach nur nochmals kurz zu dieser Frage: Für den Fall, dass ein Haftpflichtfall eintreten würde, wenn er keine Versicherung hat, haftet ja der Konzipient mit seinem Vermögen dafür, wenn etwas passieren würde. Darum legt man es ja auch im Gesetz eigentlich nahe mit diesem Anreiz, dass er eine Haftpflichtversicherung abschliesst. Ich glaube, es schiesst darüber hinaus, wenn wir sagen, dass der Versachwaltete dann einen Schaden hat. Der Versachwaltete kann ja auf den Konzipienten greifen, ob er eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, also in jedem Fall.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für Ihre Ausführungen. Ja, da haben Sie natürlich Recht. Wenn ein Vermögen vorhanden ist, dann kann man auf dieses private Vermögen zurückgreifen. Nur, was passiert, wenn ein Schaden entsteht und kein Vermögen vorhanden wäre? Dann trägt diese Person, die diesem Sachwalter untersteht, den Schaden. Wenn aber die Mehrheit sagt: Das ist wunderbar, dann okay. Ich unterstütze das nicht. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Dann können wir abstimmen: Wer mit § 279 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 15 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. § 280 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 280 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 281 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 281 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor § 282 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 282 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 282 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 282 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 283 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 283 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 284 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Sachüberschrift vor § 284b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 284b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 284b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor § 284e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor § 284e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 284g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 284g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 566 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 566 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 568 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 568 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 591 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 591 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 1245 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1245 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 1421 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1421 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 1494 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1494 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 1495 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1495 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zustimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir in der Schlussabstimmung mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
Vereinssachwaltergesetz (VSG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich dem Vereinssachwaltergesetz (VSG).Ich bitte, mit der Lesung per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte aufmerksam machen auf einen grammatikalischen Fehler in der zweiten Zeile. Es muss heissen «zu deren Betreuung», nicht zu «dessen». «Person» ist weiblich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für den Hinweis. Ja, meines Erachtens muss es «deren Betreuung» heissen. Abg. Gisela Biedermann
In meiner Ausgabe heisst es «dessen» - und das ist falsch. Es muss «deren» heissen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Genau, das stimmt. Das ist grammatikalisch richtig. Dann ist das so aufgenommen. Da brauchen wir keine Abstimmung zu machen. Wir stimmen über den Artikel insgesamt ab: Wer mit Art. 5 in der korrigierten Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier zum Abs. 3 eine Ergänzung anbringen und stelle folgenden Antrag: Der Abs. 3 dieses Art. 13 soll wie folgt heissen:«Der Verein hat der Regierung die erforderlichen Aufklärungen zu geben sowie deren Überprüfungen einschliesslich der Einsicht in die über die Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen zu ermöglichen. Diese Einsicht schliesst Informationen aus, die einer ärztlichen Schweigepflicht oder Ähnlichem unterliegen».Ich folge damit dem im Bericht verwendeten Text in dieser Formulierung auf Seite 40, wo dort dezidiert diese Unterscheidung getroffen worden ist. Und ich möchte in Anlehnung an die Diskussion im Oktober noch einmal ganz nachdrücklich darauf hinweisen, dass Informationen über die persönlichen Aufzeichnungen eines Pflegebefohlenen nicht an andere Gremien weitergegeben werden dürfen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe meine Mühe damit, einen Satz aus den Erläuterungen direkt in das Gesetz zu übernehmen. Ich denke, wir müssten uns dann zuerst darüber unterhalten, was «Ähnliches» ist. Sind das andere Berufsgeheimnisse? Ist das auch das Amtsgeheimnis? Was verstehen wir darunter? Ich finde, die Regierung hat auf Seite 40 klar dargelegt, dass es darum geht, die Finanzen des Vereins zu überprüfen. Ich finde, für mich genügt es, wenn in den Erläuterungen das so ausgeführt ist.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine konkrete Frage an die Abg. Biedermann zu diesem Antrag. Zuerst einmal besten Dank, dass Sie uns diesen schriftlich vorgelegt haben. Entsprechend konnte man sich auch vorbereiten. Und ich möchte konkret an die Frage der Abg. Diana Hilti anschliessen: Was verstehen Sie denn unter «Ähnlichem»? Das müssten wir schon noch präzisieren. Ansonsten öffnen wir hier ein riesiges Feld und das müsste vorab präzisiert werden, damit man dann in der Praxis auch weiss, was damals der Gesetzgeber unter «Ähnlichem» interpretiert hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an die Frau Abg. Gisela Biedermann.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich hatte mich der Einfachheit halber der Formulierung der Regierung angeschlossen. Mein Hauptgewicht liegt auf dem Punkt, Dinge, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, nicht weiterzugeben. Ich kann ohne Weiteres auf die Bezeichnung «oder Ähnlichem» verzichten.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir müssen aber auch dann Klarheit haben, was wir unter diesen Schriftstücken verstehen. Ich kann mir vorstellen, dass in so einem Akt über eine Sachwalterschaft auch ärztliche Gutachten sind, die das Gericht in Auftrag gegeben hat, die nicht direkt vom Arzt sind. Und die Frage ist dann schon, wie es sich bei diesen Akten mit der ärztlichen Schweigepflicht stellt. Also den Kreis jetzt hier - sage ich einmal - auf die Schnelle zu ziehen, der ist für mich sehr schwierig. Ich würde deshalb diese Ergänzung nicht machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätign Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst nochmals zur Stellungnahme: Es wird klar auf Seite 40 ausgeführt, dass die Regierung keine Einsicht in Aufzeichnungen gewährt, welche der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Es geht um Informationen betreffend Art und Ausmass der Sachwalterschaft. Also es geht eher um ganz formelle Kriterien, ob diese ordentlich ausgeführt werden können. Es bezieht sich vor allem auf finanzielle Komponenten und eben, ob die Sachwalterschaft ganz allgemein ordnungsgemäss erledigt werden kann. Ich glaube, es ist ausreichend, wenn das in dieser Vorlage bzw. in den Erläuterungen so ausgeführt wird. Und ganz ehrlich gesagt, ich glaube, wir schiessen ein bisschen über das Ziel hinaus, wenn wir da eine Abgrenzung ziehen, jetzt explizit ärztliche Informationen herausnehmen. Vielleicht gibt es noch andere Sachen, die uns jetzt auf die Schnelle auch nicht gerade einfallen, die nicht ärztliche Informationen sind, aber die doch nicht unter diese Zahl der Unterlagen fallen, die die Regierung braucht, um ihre spezifische Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Ich möchte also eindringlichst darauf hinweisen, dass wir das so beibehalten können, wie wir es vorgeschlagen haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Das Problem ist, dass dieses Gesetz so gelesen wird und dass nicht jeder, der das Gesetz anschaut, diesen Kommentar zur Verfügung hat. Und ich möchte einfach vorbeugen, dass Dinge die - man kann auch die Bezeichnung «ärztlich» noch weglassen -, dass Dinge, die einer Schweigepflicht unterliegen, nicht weitergegeben werden. Es ist mir aus konkreten Situationen bekannt - sonst würde ich nicht so sehr darauf beharren -, wie gross die Gefahr ist. Gerade bei dementen Personen werden Pflegeberichte geführt. Das sind nun auch Aufzeichnungen über die Pflegebefohlenen. Und ich möchte einfach dem vorbeugen, dass dort eine Gefahrenquelle besteht. Es ist richtig, dass die Absicht darin liegt, vor allem die finanziellen oder die organisatorischen Abläufe, in diese Abläufe Einsicht zu nehmen, aber ich möchte einfach einem Missbrauch vorbeugen. Aus meiner Perspektive heraus liegt darin eine Gefahr. Vielleicht findet es eher Ihre Zustimmung, wenn der von mir vorgeschlagene Anhang oder dieser ergänzende Satz nur heisst: «Diese Einsicht schliesst Informationen aus, die einer Schweigepflicht unterliegen». Wenn, wie die Abg. Hilti erwähnt hat, vom Gericht Gutachten verlangt werden, muss ja zuerst eine Aufhebung der Schweigepflicht gewährt werden, um dieses Gutachten zu erstellen und dann dem Gericht Einblick zu geben. Dann ist damit die Rechtmässigkeit gegeben. Ich möchte nur verhindern, dass Dinge, die nicht offiziell freigegeben werden, zur Einsicht kommen können.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank für das Wort. Ich kann die Bedenken der Abg. Gisela Biedermann sehr gut nachvollziehen, denn die Erläuterungen in einem Bericht und Antrag sind nicht Gesetz und haben nicht die gleiche Qualität. Dass die anwendenden Behörden das Gesetz immer im Sinne der Erläuterungen handhaben, darauf können wir uns nicht verlassen. Ich erinnere hier zum Beispiel an die neuen Regelungen zur aktorischen Kaution, bei denen das Gericht eine Eigendymnamik entwickelt hat, die von mir aus gesehen ganz klar gegen die Erläuterungen gegangen ist. Aber ich denke, dass man vielleicht dem Vorschlag der Abg. Biedermann schon näher treten könnte. Ich würde einfach die Wortfolge «oder Ähnlichem» vermeiden und dafür eher noch ergänzen «oder einer sonstigen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen». Dann haben wir nämlich auch die anderen Berufsgeheimnisse davon erfasst.Das Beispiel mit dem gerichtlichen Gutachten erachte ich nicht als sehr praxisrelevant, da hier aus dieser Bestimmung hervorgeht, dass die Regierung ja in die Aufzeichnungen des Vereins über den Pflegebefohlenen Einsicht erhalten soll. Also von daher sollen ja prinzipiell nicht Inhalte eines gerichtlichen Verfahrens, wo eine Begutachtung des Pflegebefohlenen vorgenommen wird, von dieser Aufzeichnung erfasst sein und die Regierung soll deshalb auch nicht in diese Gerichtsgutachten Einsicht nehmen können. Es geht nicht darum.Und dann könnte man vielleicht auch noch sagen: Wenn wir uns nicht durchringen können zu diesem Änderungsvorschlag der Abg. Gisela Biedermann mit einem Ergänzungswunsch, dass in jedem Fall es ja nur um Aufzeichnungen des Vereins geht und dass wir vielleicht dort schon einen Ausweg sehen, dass nämlich ärztliche Aufzeichnungen nicht vom Verein gemacht werden können, sondern nur von Ärzten, und dass wir vielleicht so den Schutz dieser Berufsgeheimnisse haben. Aber ich bin immer dafür, dass wir solche Sachen klar im Gesetz regeln und uns nicht auf die Praxis verlassen. Deshalb bin ich für Ihren Vorschlag mit der Änderung, dass wir die Worte «oder Ähnlichem» ersetzen mit «oder einer sonstigen gesetzlichen Schweigepflicht». Abg. Diana Hilti
Ich denke, wir müssen einfach achtgeben, dass wir den Rahmen hier nicht zu eng ziehen und der Regierung dann irgendeinen Einblick zur Überprüfung der finanziellen Verhältnisse verunmöglicht wird. Die Beschränkung auf rein ärztliche Schweigepflicht ist sicherlich nicht richtig. Inwieweit wir das auf andere ausweiten wollen, das kann man sich überlegen, aber ich finde es jetzt hier auf die Schnelle problematisch. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe das Wort der Abg. Gisela Biedermann.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Vielleicht präzisiere ich meinen Antrag in Ergänzung dessen, was der Abg. Wenaweser vorgeschlagen hat, jetzt dahingehend anzufügen: «Diese Einsicht schliesst Informationen aus, die einer ärztlichen oder sonstigen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen». Ich könnte mir vorstellen, dass damit sehr weitgehend die Situation getroffen wird und ich habe jetzt nicht die Befürchtung von Kostenausweitung, denn ich denke, die Einrichtung des Sachwaltervereins und alles drum herum bedeutet sowieso einen speziellen Kostenaufwand, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Überprüfungen zu zusätzlichen Erschwernissen beitragen würden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach nochmals kurz festhalten, dass in Art. 13 Abs. 3 steht: «Der Verein hat der Regierung die erforderlichen Aufklärungen zu geben». Der Artikel spricht also ganz klar über die erforderlichen Aufklärungen und präzisiert dann noch «einschliesslich die Einsicht in die über die Pflegebefohlenen aufgeführten Aufzeichnungen zu ermöglichen». Er beschränkt sich ja auf «erforderliche Aufklärungen» und sagt ja nicht, dass die Einsicht total umfassend gewährt wird. Und dann möchte ich nur kurz nochmals auf Seite 40 verweisen. Wir schreiben explizit in der Stellungnahme, dass es darum geht, dass die Regierung die Aufsicht wahrnehmen kann, dass die Regierung die Informationen über finanzielle und organisatorische Sachen erhält. Ich glaube wirklich nicht, dass die Persönlichkeitsrechte der Pflegebefohlenen mit der vorliegenden Formulierung berührt werden könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. In diesem Abs. 3 heisst es, dass die erforderlichen Aufklärungen zu geben sind. Das ist ja unbestritten. Wozu dann aber noch Einsicht in die über die Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen? Wenn Sie sagen, Sie benötigen die erforderlichen Aufklärungen, dann müsste die Formulierung ja damit beendet werden können. Aber warum muss dieser zweite Teil des Satzes noch angefügt werden?Und ich muss noch einmal wiederholen: Der Kommentar, den wir hier auf Seite 40 zur Verfügung haben, der liegt in der Regel nicht vor. Ich möchte noch einmal Wert legen darauf, dass wir diese grundlegende Einhaltung der Persönlichkeitsrechte hier mit verankern indem wir festlegen, dass Dinge, die der Schweigepflicht unterliegen, niemandem sonst zugänglich gemacht werden sollen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, man kann Abs. 3 nicht einfach isoliert für sich betrachten, sondern man muss sich Abs. 1 vor Augen halten. Und da wird klar ausgeführt, in welchem Rahmen der Regierung eine Aufsicht zukommt. Und da wird ganz klar gesprochen: Es geht um Bereiche wie Organisation, Personal, Geschäftsstellenleitung, Finanzgebaren und Fachlichkeit. Und in diesem Rahmen hat die Regierung eine Aufsichtsfunktion und Aufsichtskompetenz. Und das inkludiert keine Informationen, die den Gesundheitszustand betreffen usw. Die Regierung hat also in diesem Bereich keine Kompetenz und ergo kann man in diesem Bereich auch keine Auskünfte erteilen. Ich denke, das ist klar, wir brauchen hier keine Klärung in Abs. 3. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich danke meinem Vorredner, dem Abg. Christian Batliner. Er spricht mir aus der Seele. Ich sehe das genau gleich und ich werde beim Wortlaut, den die Regierung vorschlägt, bleiben. Alles andere ist für mich hanebüchen, Entschuldigung.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Wenn nun das doch alles im Abs. 1 so klar dargelegt ist, frage ich mich, wieso es den zweiten Teil dieses Satzes in Abs. 3 überhaupt braucht. Dann könnten wir ja hinter «Aufklärungen zu geben» einen Punkt machen oder «sowie deren Überprüfungen». Und «die Einsicht in die geführten Aufzeichnungen» einfach weglassen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Vielleicht wird meine Wortmeldung mehr zur Unklarheit als zu einer Aufklärung beitragen, aber gleichwohl spricht mir mein Kollege Christian Batliner nicht aus der Seele, sondern ich denke, dass in Abs. 3 und unter Bezugnahme auf diese Ausführungen im Bericht Verunsicherung entsteht, dass es eben um mehr geht als nur um die Überprüfung von Organisation, Personal und Geschäftsstellenleitung. Denn warum sonst argumentiert die Regierung, dass eben persönliche oder auf den Pflegebefohlenen bezogene persönliche Aufzeichnungen dann nicht überprüft würden, wenn sie der Schweigepflicht unterstehen. Dadurch, dass Erläuterungen gemacht werden, denke ich, wird Verunsicherung geschaffen und entweder man lässt den zweiten Halbsatz weg, nämlich «einschliesslich Einsicht in die über die Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen» oder man unterstützt den Änderungsantrag der Abg. Gisela Biedermann.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich möchte die Voten meiner Vorrednerinnen Biedermann und unserer Landtagsvizepräsidentin unterstützen. Das Problem sehe ich einfach darin, dass der Abs. 3 mit dieser Formulierung «einschliesslich der Einsicht in die über die Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen» eine Öffnung andeutet, die gelesen mit den Erläuterungen auf Seite 40 einfach zu falschen Schlussfolgerungen führen kann. Deshalb bin ich schon dafür, dass wir das im Gesetz ganz klar regeln. Wenn das ja auch im Sinne der Regierung ist, dass nämlich diese gesetzlichen Schweigepflichten, wozu auch die ärztliche Schweigepflicht zählt, gewahrt werden müssen bei diesen Einsichtnahmen. Warum wir das dann im Gesetz nicht explizit so regeln können und sollen, das leuchtet mir nicht ein. Ich finde den Vorschlag der Abg. Biedermann sehr sinnvoll und werde diesen sicher unterstützen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte grundsätzlich die Voten der Abgeordneten Christian Batliner und Peter Hilti unterstützen. Für mich muss der Art. 13 auch gesamthaft gesehen werden, nicht der Abs. 3 alleine. Wenn man jetzt sagt, die Regierung hat ja Erläuterungen gemacht: Diese Erläuterungen hat die Regierung ja nicht grundlos gemacht, sondern weil es dazu in der 1. Lesung eben Fragen gab und dort eben schon Verwirrung herrschte. Diese Fragen kommen ja nicht aus dem Nichts. Für mich passt der Abs. 3 immer noch so wie er in der Regierungsvorlage ist. Ich denke, es ist ja auch allen klar, in welche Akten die Regierung Einsicht nehmen kann und in was nicht.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Für mich ist es eigentlich auch klar und ich denke, es bräuchte keine Abänderung, aber vielleicht könnte man einen Kompromiss dahingehend finden, dass man die Worte «einschliesslich der Einsicht in die über die Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen» einfach streicht. Dann würde der Abs. 3 so lauten: «Der Verein hat der Regierung die erforderlichen Aufklärungen zu geben sowie deren Überprüfungen zu ermöglichen». Und mit welchen Massnahmen dann die Regierung ihre Aufsicht im Rahmen von Abs. 1 umsetzt oder nachkommt, was sie dann anfordert, das überlassen wir der Praxis. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte einfach nochmals kurz Folgendes festhalten: In der Diskussion habe ich jetzt das Gefühl, dass ein bisschen die Meinung herrscht, dass der Sachwalter in seinem Dossier, das er über seinen Pflegebefohlenen führt, primär Arztakten drin hat. Und das ist schlicht und einfach nicht der Fall. Der Sachwalter macht - ich weiss nicht - macht Geschäftstätigkeiten, bezahlt Rechnungen, macht zig Sachen für den Versachwalterten und die Arztakten sind ja primär beim Arzt aufbewahrt und nicht in einem Dossier, das beim Sachwalter vorliegt und aufbewahrt wird. Also ich glaube, da muss man zuerst einmal eine Trennung machen. Und wenn hinten in Art. 13 Abs. 3 steht «Einsicht in die über den Pflegebefohlenen ausgeführten Aufzeichnungen zu ermöglichen», dann heisst das auch, dass die Regierung grundsätzlich einmal schauen kann: Wird das Finanzielle für den Versachwalterten erledigt? Werden die normalen organisatorischen Sachen für den Versachwalterten gemacht? Und darum denke ich wirklich, dass es falsch wäre, wenn wir diesen Teilsatz jetzt streichen würden. Ich glaube, da würden wir eine völlig falsche Strossrichtung einschlagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Wenn das so klar ist, dann frage ich noch einmal, wozu es dann diesen Satz braucht. Ich könnte mich gern dem Vorschlag des Abg. Christian Batliner anschliessen, diesen Teilsatz zu streichen. Ich muss noch einmal sagen: Die Erläuterungen, die wir hier zur Verfügung haben, stehen nachher nicht im Gesetz und wer auch immer dieses Gesetz konsultiert, sieht einfach diesen Artikel in der Fassung. Ich kann mit dem Vorschlag gut leben, wenn dieser Teilsatz weggelassen wird, denn Sie haben ja selbst gesagt, Frau Regierungsrätin: Der Verein hat die erforderlichen Aufklärungen zu geben sowie deren Überprüfungen zu ermöglichen. In welcher Form das dann geschieht, wird hoffentlich berücksichtigen, dass der Schweigepflicht unterliegende Informationen nicht veröffentlicht werden. Aber der Satz, so wie er hier steht, weckt in mir und nicht nur in mir - das weiss ich - die Befürchtung, man könnte vielleicht auch in sehr persönliche Aufzeichnungen über den Pflegebefohlenen Einblick verlangen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich sehe die Gefahr nicht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie hauptsächlich Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, dass diese nicht der Regierung übermittelt werden. Meines Erachtens ist dies im nächsten Artikel, im Art. 14 Abs. 1 soweit mit umfasst, dass der Sachwalter Informationen nicht herausgeben darf, soweit die Geheimhaltung im Interesse des Betroffenen erforderlich ist. Und das wäre meiner Ansicht nach bei Informationen, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, der Fall. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin mir nicht sicher, ob wir uns einen Dienst damit tun, wenn wir jetzt den Bereich «einschliesslich der Einsicht in die über den Pflegebefohlenen geführten Aufzeichnungen» streichen. Weil ich stelle mir einfach die Frage: Wie soll die Regierung überprüfen? Es wird einfach Fälle geben, wo das nicht anders geht als mit einer Einsicht in diese Akten. Und wenn wir das jetzt hier streichen, dann wird das in der Praxis wahrscheinlich zu Problemen führen.Abg. Christian Batliner
Danke. Also einfach, dass wir uns hier einig sind: Wenn wir das streichen, dann ist für mich absolut klar, dass die Regierung Einsicht nehmen kann im Rahmen von Abs. 1. Das ist dann einfach eine Massnahme. Da müssten wir uns schon klar sein, wenn wir das streichen. Weil die Regierung muss ja irgendwie überprüfen können, ob die Bereiche Organisation, Personal, Geschäftsleitung, Finanzgebaren und Fachlichkeit erfüllt sind. Und dazu braucht es ja einen Einblick in die Akten. Aber wenn es zur Vermeidung von Unklarheiten dienlich ist, sollten in den Akten Dokumente sein, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, dann kann man diese von der Einsicht ausnehmen. Aber eine Einsicht ist erforderlich.Abg. Gebhard Negele
Danke für das Wort. Ich habe da schon ein Problem, wenn wir diese Einsicht da im Abs. 3 nicht so stehen lassen, denn es wurde jetzt mehrmals Bezug genommen auf den Abs. 1 in Art. 13. Und ich möchte einfach feststellen: Wie soll man die Fachlichkeit - und unter Fachlichkeit verstehe ich die Betreuung der Person - prüfen, ohne Einsicht in die Akten der Person wahrzunehmen? Das ist das Problem. Und mit diesem Verständnis müsste das eigentlich hier so drinbleiben.Dann muss ich noch sagen: Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber wenn es eine ärztliche Schweigepflicht gibt, dann gibt es diese, und dann muss das nicht nochmals im Gesetz verankert werden. Das ist einfach so. Wenn wir das bei jedem Gesetz machen würden, dass man noch den Hinweis gibt, aber es ist dann gesetzliche Pflicht, dann würden diese Bücher noch dicker. Vielen Dank. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Danke auch für den Hinweis des Abg. Christian Batliner. Es ist sicher richtig, dass je knapper dieser Absatz gefasst ist, desto mehr vielleicht noch Möglichkeiten bestehen, Einsichten zu gewinnen. In diesem Fall möchte ich meinen Antrag aufrechterhalten und noch einmal formulieren. Ich möchte gerne, dass an den vorhandenen Abs. 3 angefügt wird der Satz: «Diese Einsicht schliesst Informationen aus, die einer ärztlichen oder sonstigen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen».Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich möchte diesen Antrag der Abg. Gisela Biedermann voll unterstützen.Zum Votum der Abg. Diana Hilti möchte ich einfach sagen: Sie haben jetzt ja selbst ausgeführt, dass es anlässlich der 1. Lesung scheinbar Verwirrung gegeben hat und dass in dieser Stellungnahme hier eine Klärung versucht wurde. Wenn wir schon Interpretationsschwierigkeiten im Zuge der Gesetzwerdung feststellen, dann werden wir in der Praxis umso mehr Probleme haben, wenn wir dies heute nicht klarstellen. Und ich frage mich, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie haben gesagt, es könnte auch Fälle geben, in denen Einsicht in solche Informationen, also die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, erforderlich ist. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann ist das noch befremdlicher, weil Sie hier ja selbst wieder diese Tür aufstossen, die wir explizit eben zu lassen möchten.Abg. Diana Hilti
Ich sage nur so viel: Sie haben mich falsch verstanden. Ich habe die Unterlagen über die finanziellen Aufzeichnungen gemeint.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Einfach nochmals einige Klarstellungen von meiner Seite: Art. 13 Abs. 1 bezieht sich auf den Verein und Abs. 3 bezieht sich dann auf die einzelne Person. Und ich glaube, schlussendlich müssen wir uns heute darüber einig werden. Es ist eine Gratwanderung zwischen einer Aufsicht, die die Regierung wahrnehmen kann. Primär soll die Regierung die Aufsicht wahrnehmen, damit der Pflegebefohlene geschützt ist, damit es ordnungsgemäss verläuft, damit eingegriffen werden kann. Das ist zum Schutz des Pflegebefohlenen. Und ich glaube, wenn wir der Regierung die Möglichkeiten heute nicht zur Verfügung stellen, dass sie das machen kann, verliert der Pflegebefohlene an Schutz. Das ist meine persönliche Meinung. Ich gehe auch davon aus, dass diskrete Unterlagen, die in einen komplett anderen Bereich gehören, dass diese hier nicht öffentlich gemacht werden sollen. Von dem sprechen wir nicht, sondern wir sprechen davon, dass die Regierung schauen kann: Wird die Sachwalterschaft ordnungsgemäss ausgeführt oder nicht? Und das ist das, was dieser Artikel bezwecken will.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich unterstütze das voll und zu hundert Prozent, ich möchte nur zusätzlich die Sicherheit im Gesetz verankert haben, dass Dinge, die der Schweigepflicht unterliegen, ob ärztliche oder sonstige, gesetzliche Schweigepflicht, dort auch bleiben und nicht in die Aufsichtsfunktion von öffentlichen Organen - sage ich einmal - gelangen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Regierung unterstützen. Der Titel dieses Artikels lautet «Aufsicht». Eine Aufsicht kann die Regierung nur wahrnehmen, wenn sie gewisse Kompetenzen hat. Und da müssen wir uns eben überlegen: Wer ist hier der Schwächere in diesem Zusammenhang? Ist es ein Verein, ein Sachwalter oder ist es eben der Pflegebefohlene? Und da sehe ich eindeutig das Prinzip, dass hier der Pflegebefohlene das schwächste Glied ist und diesen möchten wir schützen im Rahmen dieser Aufsichtsfunktion durch die Regierung. Und deshalb, wenn wir eine effektive Aufsicht wollen, dann müssen wir der Regierung auch gewisse Instrumente an die Hand geben, damit sie diese Aufsicht auch wahrnehmen kann. Mir geht es effektiv um den Schutz dieses Pflegebefohlenen. Entsprechend werde ich die Regierung unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Abg. Gisela Biedermann zuwenden. Sie beantragt, in Art. 13 Abs. 3 folgende Ergänzung anzubringen: «Diese Einsicht schliesst Informationen aus, die einer ärztlichen oder sonstigen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen».Wir können darüber abstimmen: Wer mit dieser Ergänzung von Art. 13 Abs. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 9 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben und wir können über den Artikel in der vorliegenden Form abstimmen: Wer mit Art. 13 - Aufsicht - in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Vereinssachwaltergesetz (VSG) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).Ich bitte, mit der Lesung mittels Artikelaufruf zu beginnen. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 Abs. 1 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 36 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 666 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 666 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 753 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 753 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 774 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 774 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 923 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 923 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 970 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 970 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.Wir kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Gesetzesvorlage mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des ehegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes.Ich bitte, mit der Lesung per Artikelaufruf zu beginnen.Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ehegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Vorlage mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.-ooOoo-
gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden gutgeheissen. -ooOoo-
gesetz über die abänderung der zivilprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, und zwar zur Abänderung der Zivilprozessordnung (ZPO).Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 516 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 516 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Zivilprozessordnung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung der jurisdiktionsnorm
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich zum Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 34 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 34 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor § 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor § 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.§ 58 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 58 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir auch dieser Vorlage mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des rechtspflegergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung des Rechtspflegergesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 17 Abs. 1 sowie 2 Bst. c und e Unterbst. aa wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Abs. 1 sowie 2 Bst. c und e Unterbst. aa steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtspflegergesetzes zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, genehmigt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Volksrechtegesetzes (VRG).Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Hier ist ein Tippfehler. Anstatt «Volksrechts» muss es «Volksrechte» heissen. Das ist von der Regierung so aufgenommen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir darüber abstimmen: Wer mit Art. 2 Bst. b einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.-ooOoo-
GEsetz über die Abänderung des Waffengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Waffengesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 12 Abs. 3 Bst. b und d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 3 Bst. b und d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Waffengesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, genehmigt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, und zwar zur Abänderung des Jagdgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 24 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Jagdgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir auch dieser Vorlage mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 17 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 24 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Heimatschriftengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage einhellig mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden genehmigt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zur Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 18 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 18 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen damit zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zur Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 10 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 42 Bst. m bis p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Bst. m bis p steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Bst. n: Hier wird auf Seite 47 des vorliegenden Berichts und Antrags ausgeführt, dass auf Nachfrage beim Landgericht die Information gegeben wurde, dass das Landgericht davon ausgehe, dass diese Gebühr kaum kostendeckend sei. Mich würde konkret interessieren, was heisst das «kaum kostendeckend»? Also wie gross ist die Differenz zu einer kostendeckenden Gebühr und hat sich die Regierung auch Gedanken gemacht, diese Gebühr entsprechend zu erhöhen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zur Frage betreffend die Höhe der Gerichtsgebühren: Die Kosten der Errichtung einer Vorsorgevollmacht belaufen sich gemäss Art. 42 Bst. n jetzt auf CHF 500. Hier wurde durch die Abg. Hilti in der 1. Lesung gefragt, ob der Aufwand vom Landgericht im Verhältnis zu den recht hohen Gebühren nun angemessen sei. Es wurde nämlich befürchtet, dass dies nun von einem Gerichtspraktikanten erledigt werde und dann vielleicht die Gebühr etwas hoch bemessen sei. Wir haben dann beim Landgericht nachgefragt und uns wurde die Auskunft erteilt, dass diese Kosten sehr wohl angemessen seien, da es sowohl einen Richter wie auch einen Gerichtssekretär für diese Aufgabe erfordere. Es sei sogar so, dass es kaum kostendeckend sei. Weil jetzt in der 1. Lesung die Frage aufgeworfen wurde, wollen wir eigentlich eher begründen, warum wir diese CHF 500 gerne so lassen möchten. Ich denke, es ist angemessen, dass wir es bei diesen CHF 500 belassen. Schlussendlich denke ich, wird sich weisen, ob diese ausreichend sein werden oder nicht. Aber das ist die Einschätzung vom Gericht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen in dieser Sache gibt, können wir abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 18 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir der Vorlage mit 17 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des Arbeiterschutzgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zur Abänderung des Arbeiterschutzgesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 105 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 105 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Arbeiterschutzgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zur Abänderung des Strafgesetzbuches.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 166 Abs. 1 Satz 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 166 Abs. 1 Satz 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zur Abänderung der Strafprozessordnung.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 218 Abs. 4 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 218 Abs. 4 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 222 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 222 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir diese Vorlage mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, gutgeheissen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, und zwar zur Abänderung des Steuergesetzes.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
Einführungs-Gesetz zum Zollvertrag mit der Schweiz vom 29. März 1923
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Gesetzesvorlage, nämlich zur Abänderung des Einführungs-Gesetzes zum Zollvertrag mit der Schweiz vom 29. März 1923.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 24 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 27 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Einführungs-Gesetz zum Zollvertrag mit der Schweiz vom 29. März 1923 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, genehmigt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren, letzten Gesetzesvorlage, nämlich zur Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 79 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 17 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir auch dieser Vorlage mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden einhellig zugestimmt und gleichzeitig Traktandum 10 erledigt.Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für 20 Minuten.Die Sitzung ist unterbrochen (um 18:45 Uhr).
-ooOoo-