Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz (Nr. 108/2009); [1. Lesung: 17. Dezember 2009] Stellungnahme der Regierung (Nr. 5/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 14: Abschaffung von Kindersubventionen nach dem Wohnbauförderungsgesetz sowie Abschaffung von Subventionen für Elektrofahrzeuge nach dem Subventionsgesetz.
Wir hatten die 1. Lesung am 17. Dezember 2009. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 5/2010. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, dass wir diese 2. Lesung ebenfalls mit Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zur 2. Lesung, und zwar zur 1. Vorlage, zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzs.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 10a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Grundsätzlich wurden die hier vorliegenden Subventionsstreichungen schon während der 1. Lesung ausgiebig debattiert. Entsprechend nur eine kurze Argumentation als Begründung für die anschliessend folgende Stellung eines Antrags:
Die zur Debatte stehende Wohnbauförderung ist für die Stützung des Mittelstandes gedacht. Die in der 1. Lesung genannten Argumente, welche von der Regierung auf die 2. Lesung hin aufgenommen worden sind, werde ich kurz kommentieren.
Unter Berücksichtigung des in diesem Gesetz maximal festgelegten Bruttoeinkommens von CHF 90'000 für eine Familie mit Kindern und den heutigen Baukosten kann ich die Ansicht nicht teilen, dass es sich hier nur um eine Luxus-Leistung handelt.
Dass die Familienpolitik grundsätzlich nicht im Rahmen der Wohnbauförderung zu betreiben ist, kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Auch eine fundierte Analyse der Finanzströme zu erarbeiten, um ein familienpolitisches Gesamtkonzept zu erarbeiten, begrüsse ich. Nur sehe ich keine Veranlassung, subventionsbedürftige Familien des Mittelstandes die Zeche für eine unglückliche Platzierung einer Förderung bezahlen zu lassen. Auch soll meines Erachtens der subventionsbedürftige Familienmittelstand nicht die Kosten aufgrund einer Subventionskürzung tragen, und nur, weil das in Aussicht gestellte familienpolitische Gesamtkonzept nicht vorab ausgearbeitet und zur Debatte vorgelegt wurde.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass gespart werden muss. Sparmassnahmen unterstütze ich auch grundsätzlich. 18% müssen im Schnitt gespart werden, auch der Mittelstand soll seinen Beitrag leisten. Entsprechend beantrage ich, die Subvention um 50% zu kürzen. Das ist fast dreimal mehr als der zu sparende Durchschnitt. Dies lässt auch genug Raum bei anderen Positionen - wenn denn auch wirklich notwendig - weniger zu sparen. Sobald das familienpolitische Gesamtkonzept vorliegt, unterstütze ich eine erneute Infragestellung der zur Debatte stehenden Förderung.
Den genauen Wortlaut meines Antrages habe ich Ihnen schriftlich zukommen lassen. Ich lese ihn kurz vor:
Art. 23 Ziff. 1: «Antragsteller erhalten eine Subvention von CHF 2'500 für jedes minderjährige Kind sowie für jedes volljährige, nicht erwerbstätige Kind, das eine Schule besucht, sich in einer Berufslehre befindet oder dauernd erwerbsunfähig ist, sofern der Antragsteller für den Unterhalt des Kindes aufkommt».
Ziff. 2: «Subventionen gemäss Abs. 1 werden auch für später geborene Kinder gewährt, sofern das höchstzulässige Einkommen gemäss Art. 19 Abs. 3 nicht überschritten wird».
Ziff. 3: «Subventionen für Kinder werden dem Rückzahlungskonto gutgeschrieben und mit fälligen oder fällig werdenden Tilgungsraten verrechnet».
Ziff. 4: «Die Regierung kann mit Verordnung die Subvention für Kinder der Teuerung anpassen».
Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Wünscht die Regierung das Wort? Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, ich fasse mich auch kurz: Die Argumente wurden anlässlich der 1. Lesung ausgetauscht. Wir haben damals klar gesagt, warum wir für diese Streichung der Subvention sind. Das haben wir auch noch einmal ausgeführt. Ich denke, die Argumente sind hier wirklich ausgetauscht. Ich würde einfach bitten, dass wir dann vielleicht die legistisch angepasste Version, die wir ja auch den Abgeordneten zukommen lassen haben, dass wir diese dann zur Abstimmung bringen.
Der Abg. Gerold Büchel hat seinen Antrag zugeschickt. Wir haben dann das legistisch prüfen lassen und ich hoffe - wir haben das auch dem Landtagssekretariat zukommen lassen -, dass dann über diese geprüfte Fassung abgestimmt würde. Es bräuchte dann nur den Art. 23 Abs. 1, weil die Abs. 2, 3 und 4 blieben dann ja unverändert im Gesetz drin. Aber auch hier noch einmal: Auch die Regierung ist der Auffassung, dass wir das als erste Massnahme streichen können. Die Argumente wurden ausgetauscht. Ich glaube, die legistisch korrekte Fassung liegt den Abgeordneten auch vor.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef, für die Erläuterungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank für das Wort. Nur eine Verständnisfrage: Ich habe den vom Landtagssekretariat abgestempelten Antrag vorgelesen, sofern dieser nicht korrekt sein sollte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das ist so. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Antrag des Abg. Gerold Büchel. Er beantragt, anstatt den Art. 23 aufzuheben, den Art. 23 in der von ihm vorgelesenen Form zu behalten und Abs. 1 entsprechend anzupassen. Ich glaube, wir brauchen den Antrag nicht mehr vorzulesen. Wir haben ihn schriftlich vorliegend und ich lasse darüber abstimmen:
Wer mit dem Antrag des Abg. Gerold Büchel einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 10 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben und wir stimmen nun über Art. 23 in der Fassung, wie ihn die Regierung vorschlägt, ab:
Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben und wir lesen weiter. Art. 25 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Herr Regierungschef, Sie wünschen das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, ich muss das Wort verwenden, weil Abs. 2 ist völlig sinnlos. Sie haben Art. 23 nicht aufgehoben. Die Subvention bleibt bei CHF 5'000 bestehen. Wieder einmal etwas, was der Landtag wohl nicht so beabsichtigt oder doch beabsichtigt hatte. Aber das ist die Entscheidung. Abs. 2 ist hier zu streichen. Er macht ja keinen Sinn, weil der bleibt ja in Kraft.
Die Sparbemühung der Regierung ist damit gescheitert. Das ist vielleicht noch ein Zusatz. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir ab: Die Regierung beantragt, in II. den Abs. 2 zu streichen. Dann stimmen wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, in der entsprechenden Fassung ab, II. Übergangsbestimmung ohne Abs. 2. Es steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Es müsste halt noch ein Datum hinein, aber es ist eigentlich nicht mehr so tragisch, wann das jetzt in Kraft tritt. Ich schlage vor: «Am Tage der Kundmachung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit schlägt der Herr Regierungschef vor, hier «am Tage der Kundmachung» einzusetzen. Ich stelle diesen Artikel in der korrigierten oder veränderten Form zur Abstimmung: Wer mit III. in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und kommen damit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen damit zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Anhang Pos. 17.4 bis 17.6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Pos. 17.4 bis 17.6 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Guten Morgen. Ich begründe kurz meinen Abänderungsantrag, den ich nachher vorlesen werde: Die Regierung konnte in ihrer Stellungnahme für die 2. Lesung den Argumenten einiger Abgeordneten nichts abgewinnen und hält am Vorschlag der ausnahmslosen Abschaffung der Subventionsbeiträge für Elektrofahrzeuge fest. Sie anerkennt zwar die gesundheitsfördernden Aspekte, zweifelt aber an der Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zu umweltfreundlichen Verkehrsträgern wie Elektrovelos.
Das sehen unsere Nachbarn in Vorarlberg dezidiert anders. Dort wurden die PKW-Wege an einem Werktag analysiert - mit erstaunlichem Resultat: 66% aller PKW-Wege in Vorarlberg sind kürzer als zehn Kilometer, immer noch 43% sogar kürzer als fünf Kilometer. Dort wird beabsichtigt, mit einem Pilotprojekt gerade das Elektrofahrrad als kostengünstigere, gesündere und umweltfreundliche Alternative zu fördern. Als Kompromiss schlage ich deswegen sowohl eine reduzierte und zusätzlich auch plafonierte Subventionierung vor.
Ich lese den Text vor - das wäre Anhang Pos. 17.4:
«Immatrikulierte Elektrofahrzeuge mit Radvignette natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz: 30%, maximal jedoch CHF 1'000 je Fahrzeug und Person. Maximalausschüttung pro Jahr CHF 150'000.
Anhang Pos. 17.5 und 17.6: «Aufgehoben».
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Abgeordnete. Wie Sie bereits den Unterlagen entnehmen konnten, geht mein Antrag in eine ähnliche Richtigung wie mein Vorredner. Auch ich möchte nochmals kurz zusammenfassen, warum ich diesen Antrag stellen möchte.
Auch hier wurden die vorliegenden Subventionsstreichungen während der 1. Lesung ausgiebig debattiert. Entsprechend auch hier nur eine kurze Argumentation als Begründung für den anschliessenden Antrag:
Gemäss den Ausführungen der Regierung haben einige Abgeordnete angeregt, im Hinblick auf deren gesundheitsfördernden Aspekt zu differenzieren. So solle bei den Elektroscootern sowie bei den Elektrokleinmotorfahrzeugen die Subvention gänzlich gestrichen werden. Obwohl im benachbarten Ausland aufgrund einer nachhaltigen Umweltstrategie eher eine gegenläufige Strategie zu erkennen ist - und das wurde auch vom Abg. Pepo Frick schon ausgeführt - unterstütze ich diese Streichung. Es gilt hierbei wohl abzuwarten, welche Strategie die Regierung vorlegen wird, um die neuen CO2-Abkommen im «Copenhagen Accord» zu erreichen.
Die Feststellung der Regierung, dass eine Deckelung eines Budgets auf einen Betrag in Liechtenstein noch nie praktiziert worden ist, erscheint mir kein Grund, um eine solche Deckelung nicht einzuführen. Meines Erachtens ist gerade dies eine Chance, diese Kompetenz der Budgetdeckelung zu erwerben. Nur Geld auszugeben, welches auch budgetiert ist, erscheint mir generell als sehr vernünftig. Den Kommentar, dass ein solches System aufgrund der im benachbarten Ausland gemachten Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen im Energiebereich, als kritisch zu bewerten ist, kann ich absolut nicht teilen. Das hier wahrscheinlich angesprochene Problem im Energiebereich kommt vor allem dann zustande, wenn die Subventionen unglücklich ausgearbeitet sind. Meines Erachtens hat eine Subvention die Aufgabe, die Mehrkosten - und nur die Mehrkosten - einer an sich vernünftigen Technologie zu decken. Dies ist leider nicht immer der Fall, im Ausland nicht und leider auch nicht immer in unserem Lande.
Die Einschätzung der Regierung, dass die Förderung von Elektrofahrrädern eine Förderung der Gesundheit darstellt und einen wichtigen Nebeneffekt darstellt, kann ich teilen und unterstütze das entsprechend. Die Schlussfolgerung, dass die erwünschte Wirkung der Förderung gemäss den bisherigen Erfahrungen sehr gering war, kann ich - mit Ausnahme der letzten 6 Monate - teilen. Die Erwartung der Regierung hingegen, dass bei einer Senkung der Beiträge mit noch geringerer Wirkung zu rechnen ist, kann ich nicht teilen. Es ist auch international festzustellen, dass die Nachfrage nach Elektrorädern steigt. Dies vor allem aufgrund verbesserter Leistungsfähigkeit der neuen Elektrofahrräder. Auch hier muss gespart werden - 18% im Schnitt. Auch die Umwelt und die Gesundheit sollen ihren Beitrag leisten. Entsprechend beantrage ich die Subvention um einen Faktor 4 zu kürzen und zusätzlich zu deckeln, wobei ich erwarte, dass diese Deckelung kaum mehr notwendig sein wird, sobald wieder Klarheit über die Zukunft dieser Subvention herrscht, wie auch immer diese ausfallen soll.
Der genaue Antrag lautet wie folgt:
Pos. 17.4: «Immatrikulierte Elektrofahrräder natürlicher Personen mit inländischem Wohnsitz: 25%, maximal jedoch CHF 500 je Fahrzeug und Person. Während eines Kalenderjahres wird eine Fördersumme von maximal CHF 150'000 genehmigt. Nicht genehmigte Förderbeiträge können im Folgejahr neu eingereicht werden».
Pos. 17.5: «Aufgehoben».
Pos. 17.6: «Aufgehoben».
Vielen Dank.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Schon bei der letzten Diskussion im Dezember habe ich mir schwer getan, zugeben zu müssen und auch entsprechend abzustimmen, diese Subvention gänzlich zu streichen. Es geht mir heute ähnlich, selbst wenn ich zugeben muss, dass die bisher gemachten Kompromissvorschläge durchaus diskutierbar und diskutabel sind. Ich versuche auch für mich selbst nun eine Klärung herbeizuführen, indem ich die dafür und dagegen sprechenden Argumente noch einmal aufliste:
Unbestritten ist, dass jegliche Art von körperlicher Bewegung, noch dazu an der frischen Luft, aus meiner ganz persönlichen und beruflichen Sicht unbedingt zu unterstützen ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Abg. Gisela Biedermann, wir befinden uns hier in der 2. Lesung. Ich möchte das nur erwähnt haben.Abg. Gisela Biedermann
Ich habe auch nur einen ganz kleinen Zettel hier. Das möchte ich unterstreichen, dass körperliche Bewegung zu unterstützen ist; ausserdem möchte ich noch feststellen, dass, wenn der Landtag CHF 15 Mio. ausgegeben hat für eine Strasse, wir hier genau ein Hundertstel an Beiträgen für ein Fahrrad für zirka 300 Personen, die in diesen Genuss kommen könnten, sprechen würden. Aber trotzdem muss ich ganz klar sagen, dass für mich bei allem Vorbehalt das erste und das wichtigste Anliegen ist, die Ausgaben, wo immer irgendwo verantwortbar, zu kürzen, und ich werde deshalb dieser Abschaffung zustimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz: Ich werde diesen zwei Abänderungsanträgen nicht zustimmen. Dies vor allem auch aus dem Grund, da meiner Ansicht nach diese Deckelung bei CHF 150'000, die beide Anträge haben, verfassungswidrig sind, da sie dem Willkürverbot nicht entsprechen. Ich denke auch, dass es einfach in der Praxis zu Problemen führt, Anträge abzulehnen, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Anträge, die vorher eingereicht wurden, und dies alleine mit der Begründung, dass der Deckelungsbetrag erreicht wurde. Hier schaffen wir einfach Ungleichbehandlungen, die aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen sind. Dieses Problem wird auch nicht damit gelöst, dass im Antrag des Abg. Büchel enthalten ist, dass diese Anträge im Folgejahr wieder eingereicht werden können. Ich kann mir dort halt durchaus vorstellen, dass dann am 1.1. des Folgejahres eine Anzahl Anträge auf dem Tisch liegt, die diese Förderungssumme von CHF 150'000 überschreiten und dann ist die Frage, wie wir das handhaben sollen. Ich sehe diese Variante daher nicht, wie die in der Praxis funktionieren soll. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich möchte bitte aufgeklärt werden, weil jetzt höre ich, dass das verfassungswidrig ist und ich bin nicht rechtskundig. Könnte mir jemand erklären, inwiefern ich verfassungswidrig handle, wenn ich meinem Vorschlag zustimme? Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich werde den Abänderungsanträgen nicht zustimmen, denn ich bin der Meinung, dass in jene Aufgabenbereiche eingegriffen werden muss, bei denen eine gewisse Dynamik vorhanden ist. Und wenn wir sparen wollen, dann betrachte ich das differenziert, dass in jene Ausgabenbereiche einzugreifen ist bezüglich Sanierungen und diese dann nur erfolgreich sind, wenn auch Subventionen, wie im vorliegenden Fall, gekürzt werden können. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte in dieselben Kerbe des Abg. Frick schlagen. Ich würde gerne verstehen, wo hier eine Verfassungswidrigkeit besteht, vor allem auch im Lichte der durchaus gängigen Praxis, Deckelungen bei Förderungen, vor allem im Ausland, einzuführen. Es gibt einige Beispiele, wo Deckelungen gängige Praxis sind. Ich würde gerne verstehen, wieso das genau in unserem Land eine Verfassungswidrigkeit darstellt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Was die Verfassungswidrigkeit angeht, ich bin auch kein Verfassungsjurist, aber ich nehme an, wenn das nicht der Verfassung entspricht, wird irgendwann einmal eine Klage beim Staatsgerichtshof sein, wo das dann entsprechend angepasst, geändert oder was immer wird. Ich möchte auch vorschlagen, dass man solche Anträge vorher mit dem Rechtsdienst abspricht oder kontrollieren lässt.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Diskussion jetzt nicht unnötig in die Länge ziehen, aber die Frage ist doch einfach: Gibt es einen sachlichen ernsthaften Grund, Anträge, die alle die gleichen Voraussetzungen erfüllen, anders zu behandeln, alleine aufgrund der Tatsache, dass wir eine Deckelung fixieren? Und das hat die Diskussion bei den Deckelungen in der Schweiz, die dies auch kennt, auch gezeigt, wie man den Zeitungen der letzten Wochen entnehmen konnte, dass es dann eine Frage ist, wie hoch diese Deckelung ist. Wenn der Betrag so fixiert ist, dass man davon ausgehen muss, dass das grundsätzlich für die eingereichten Anträge reicht, ist das kein Thema. Nur, wir hatten das letzte Jahr zwei Millionen Förderungsbeiträge in diesem Bereich und gehen jetzt auf CHF 150'000. Damit habe ich einfach meine Mühe. Es ist auch eine Grundsatzfrage. Entweder sagen wir: Wir subventionieren diese Elektrovelos, und dann soll jeder diese Subvention erhalten, wenn er die Voraussetzungen in diesem Jahr erfüllt, und sonst machen wir jetzt halt wirklich den Schritt und sagen: Nein, das machen wir nicht mehr.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Nur kurz: Wenn hier die Verfassungskonformität in Frage gezogen wird bzw. in Frage gestellt wird: Der Herr Regierungschef hat ja ausgeführt, diese Vorschläge wurden legistisch überprüft. Ich nehme einmal an, der Rechtsdienst der Regierung hätte dies bemängelt, sollte es sich hierbei um eine nicht verfassungskonforme Abänderung handeln. Entsprechend sehe ich dieses Problem auch nicht mit dieser Verfassungskonformität, welche nicht gegeben zu sein scheint nach Ansicht der Abg. Diana Hilti. Wie gesagt, ich denke mir, der Rechtsdienst hätte hier sicher ein Veto eingelegt, wenn er hier verfassungsrechtliche Probleme gesehen hätte.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich denke, dass es hier kein Problem gibt. CHF 150'000 ist einfach ein Betrag, der maximal ausgegeben werden kann. Es dient der Regierung zur Budgetsicherheit und nimmt niemanden etwas weg. Er kann einfach im Jahr darauf wieder einen Antrag stellen. So einfach ist das. Und wegen dem letzten Jahr, das ist die glorreiche Idee der Regierung, hier mit ihrer Ansage, es nicht mehr geben zu wollen. Darum sind die Anträge gestiegen. Dafür können wir hier auch nichts.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zum letzten Punkt haben wir auch schon im Dezember miteinander diskutiert, der Abg. Elmar Kindle und ich. Wenn die Regierung nichts ankündigt, ist sie intransparent - das habe ich ja auch schon gehört - und wenn sie ankündigt - was soll sie denn tun? Massnahmen muss sie ankündigen und das werden wir auch in Zukunft tun. Ich habe mir die Liste der Anträge im letzten Jahr geben lassen. Es sind 1'042 Anträge. Eine imposante, eine illustre Liste, wenn ich mir auch die Namen ansehe. Ja, man hat dann halt gewisse Informationen und kann dann ganz anders auch den Leuten begegnen, die dieses Elektrofahrzeug wohl nicht unter dem Gesundheitsaspekt gekauft haben.
Wir haben in diesem Jahr allein in zwei Monaten 158 Anträge für CHF 200'000. Das zeigt die meines Erachtens nicht sinnvolle Deckelung von CHF 150'000. Wir müssten also schon CHF 50'000 aufschieben oder zurückverlangen, weil die ja, glaube ich, auch schon ausbezahlt sind. Es geht um ganz was anderes und das Argument der Gesundheitsförderung hängt sich ja damit auch selber auf. Gesundheitsförderung, wenn ich das kaufen will, ist sie heuer und nicht aufgeschoben. Dann gilt es jetzt und kann ich nicht sagen: Derjenige, der jetzt kommt, hat die Gesundheitsförderung verdient, und derjenige, der nachher kommt, hat sie nicht verdient. Das Argument gilt also nicht. Mit der gleichen Begründung könnte man eigentlich auch dann Rollerblades fördern oder solche Sachen. Damit bin ich bei dem Punkt, den ich meine: Wir haben das jetzt sieben oder acht Jahre gefördert, wir haben einen hohen Sättigungsgrad und jetzt liegt es in der Eigenverantwortung, das auch selber zu tun. Wir sind im Bereich der Luxusförderungen und das sollten wir jetzt bei Gott schaffen, dass wir wenigstens bei den Luxusförderungen hier einen klaren Schnitt machen. Und der Rechtsdienst ist ein Rechtsdienst der Regierung. Der prüft nicht die Verfassungsmässigkeit von Anträgen, die hier im Plenum gestellt werden, sonst müssten wir ja jedes Mal noch eine Unterbrechung machen, wenn hier Anträge gestellt werden und die Verfassungsmässigkeit geprüft wird. Da gehe ich davon aus, dass das auch von jedem Abgeordneten so gemacht wird, wenn er Anträge hier stellt. Darüber haben wir uns ja gestern auch ganz kurz bei anderer Gelegenheit unterhalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke, Herr Regierungschef.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, man kann diese Abstimmung wirklich auf den Punkt bringen. Ich glaube, hier jetzt über Verfassungskonformitäten zu diskutieren ist nicht die Intention. Die Frage ist: Wollen wir diese Subvention haben? Wollen wir sie reduziert haben - oder wollen wir sie gar nicht haben? Und ich denke, alles andere ist nur eine ausweichende Argumentation, um hier mit gutem Gewissen Ja oder Nein zu sagen. Ich denke, es sollte sich hier niemand schwer tun, klar zu sagen: Ich will das oder ich will das nicht. Und ich würde hier nicht noch irgendwelche andere Punkte in den Raum führen, um zu klären, wieso man das jetzt tun will oder nicht. Es ist ein einfacher Vorschlag.
Was der wirkliche Bedarf an Fördergeldern ist, habe ich explizit eine andere Meinung. Was die letzten sechs Monate passiert ist, war meines Erachtens darum - das wurde vom Abg. Kindle auch schon gesagt - weil einfach eine sehr unglückliche Vorgehensweise gefahren worden ist, um diese Subvention abzuschaffen. Man hätte dies auch noch ein wenig reduzieren können, indem man in dieser Runde ein wenig schneller entschieden hätte. Ich glaube, die Anträge sind nicht so weit weg, wie die, die wir im Dezember schon diskutiert haben. Das alleine wird dann CHF 700'000 kosten. Davon bin ich überzeugt. Nun gut, diese Chance haben wir verpasst. Ich denke einfach, es ist wichtig, dass man heute entscheidet, was es denn sein soll und dann wird das mit diesen Subventionen auch wieder in normale Bahnen einlenken. Wenn es dann keine Subventionen gibt, gibt es dann keine. Wenn es eine reduzierte Subvention gibt, dann werden diese Anträge sehr stark zurückgehen. Davon bin ich überzeugt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich kann eigentlich die Ausführungen meines Vorredners vollauf unterstützen. Es hätte zwei Möglichkeiten gegeben, den Bedarf nicht so hinaufschnellen zu lassen, indem man:
1. Nicht eine Einzelmassnahme gemacht hätte, sondern das Ganze in ein Gesamtpaket integriert hätte, dies mit einer vernünftigen Reduzierung.
2. Wenn man im Dezember 2009 auf den damaligen Antrag des Abg. Gerold Büchel die Beschlüsse gefasst hätte, das sofort umzusetzen. Diese Möglichkeit hätte auch bestanden.
Im Geist und Inhalt wissen wir, was wir wollen. Der Antrag steht. Und im Geist und Inhalt weiss auch die Abg. Diana Hilti, was hinter dem Antrag steht. Und sich jetzt in Rechtsfragen zu flüchten ist ein fadenscheiniger Ausweg. Mit höchstgrösster Wahrscheinlichkeit ist dies verfassungsgemäss. Die Regierung hat das legistisch geprüft und setzt uns sogar noch eine richtige Formulierung vor. Da können wir schon davon ausgehen, dass der Antrag so richtig ist, insbesondere, wenn man hinter dem Geist und Inhalt dieser reduzierten Form der Förderung von Umweltanliegen, der Förderung von Mobilitätsanreizen, steht.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal zu bedenken geben, was der hier vorgeschlagene Betrag von de facto CHF 500 eigentlich bewirkt. Letztlich soll einerseits ein Zeichen gesetzt werden, dass man die Mobilität fördern möchte, andererseits sind aber gemessen an einem Grundbetrag von CHF 4'500 für so ein Fahrrad CHF 500 ein relativ kleiner Beitrag. Und wenn ich mir überlege, dass CHF 4'000 dann noch selbst aufgebracht werden müssen - es wird nicht sehr viele Personen im Land geben, für die CHF 4'000 für ein Fahrrad leicht bereitzustellen sind. Deshalb beschränkt sich die Anschaffung solcher Fahrräder doch nur auf einen gewissen Bevölkerungskreis, der dazu finanziell in der Lage ist. Deshalb denke ich, hat grösseres Gewicht das andere Zeichen, was wir doch setzen sollen, dass wir uns nämlich klar zum Sparkurs bekennen und nicht auch noch mit einzelnen «Zuckerln» der Bevölkerung die klare Notwendigkeit des Sparens verschleiern und abschwächen.
Ein weiterer Aspekt für mich, diesem Antrag nicht zuzustimmen, ist, dass tatsächlich der Grundidee dieser Subvention, nämlich die Mobilität zu fördern, nicht und nur in ungenügender Form Folge geleistet wurde. Und ich sehe das ähnlich wie der Herr Regierungschef ausgeführt hat: Es sollte ein Beispiel gegeben werden, es sollte ein Impuls gesetzt werden zur Förderung und Stärkung der Eigenverantwortung. Und nun haben wir die Verantwortung, den Sparwillen des Landtags zu dokumentieren, weshalb ich dem Änderungsantrag nicht zustimmen werde.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Um was geht es effektiv hier drin? Es geht um die Abschaffung der Subvention eines Luxusgutes. Da kann man sich jetzt streiten, ob das gesundheitsfördernd ist oder nicht. Meiner Meinung nach, wenn es um die Gesundheitsförderung ginge, müssten wir auch Nordic-Walking-Stöcke oder Rollerblades - wie der Herr Regierungschef sagte - müssten wir auch darüber diskutieren.
Dann möchte ich ins Feld führen: Wir sind in einer 2. Lesung und nicht in einer Grundsatzdebatte. Ich möchte also auch da langsam aber sicher zu einer Abstimmung kommen. Zudem: Die Regierung verbietet nicht Elektrovelos. Überhaupt nicht, sondern die kann man nach wie vor kaufen. Die sind käuflich erwerblich, aber die Subvention, eine reine Luxussubvention soll beseitigt werden. Ich werde diesen Abänderungsanträgen auf keinen Fall zustimmen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mir jetzt ganz einfach eine Bemerkung nicht verkneifen: Ich erkenne überhaupt keinen Sparwillen, weder bei der FBP, weder bei der Freien Liste, weder bei der VU. Ich frage mich: Wie sollen wir die grossen Würfe machen, wenn wir über solche Sachen diskutieren? Ich sehe da überhaupt keine Hoffnung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe noch dem Abg. Rainer Gopp das Wort und dann möchte ich langsam zur Abstimmung kommen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Herr Abg. Quaderer, Sie hätten es im Dezember 2009 in der Hand gehabt, genau in dem Bereich mehr zu sparen. Der Abg. Büchel hatte einen Antrag gestellt für eine 2. Lesung und wir hätten ein paar Franken sparen können. Nur so viel zu Ihrem Kommentar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zu den Anträgen. Es liegen zwei Anträge vor. Einer des Abg. Pepo Frick und der andere des Abg. Gerold Büchel. Wir stimmen gemäss Geschäftsordnung ab. Der weitergehende Antrag kommt zuerst zur Abstimmung. Das heisst, das ist der Antrag des Abg. Pepo Frick mit 30%. Sie haben den Antrag schriftlich vorliegend. Wir brauchen ihn nicht mehr vorzulesen. Darum stimmen wir ab:
Wer dem Antrag des Abg. Pepo Frick zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen somit zum zweiten Antrag, zum Antrag des Abg. Gerold Büchel. Sie haben auch diesen Antrag schriftlich vorliegend, legistisch geprüft. Wir stimmen ab:
Wer dem Antrag des Abg. Gerold Büchel zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir kommen nun zur Abstimmung über den vorliegenden, seitens der Regierung vorgeschlagenen Antrag: I. Anhang Pos 17.4 bis 17.6:
Wer diesem Antrag der Regierung zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und wir können weiterlesen. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke an den Landtag, dass er hier zugestimmt hat. Jetzt macht das Inkrafttreten Sinn. Ich würde vorschlagen: «Am Tage der Kundmachung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir ab. Wer mit III. Inkrafttreten mit der Ergänzung «Am Tage der Kundmachung» einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und kommen somit zur Schlussabstimmung:
Wer dem Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Gesetz mit 13 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt und damit Traktandum 14 erledigt. -ooOoo-