Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten (GCC) vom 22. Juni 2009 (Nr. 2/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 16: Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mitgliedstaaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten vom 22. Juni 2009.
Der Bericht und Antrag Nr. 2/2010 steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Als exportorientierter Werkplatz und Wirtschaftsstandort liegt es im vitalen Interesse unseres Landes, Handelshemmnisse abzubauen und den Freihandel mit möglichst vielen Partnern weltweit anzustreben. Die langjährigen Bestrebungen der EFTA, das Netz der bisher 16 Freihandelsabkommen ausserhalb der EU ständig weiter auszubauen, ist auch deshalb wichtig, weil durch Freihandelsabkommen mit Drittstaaten eventuelle Diskriminierungen und Wettbewerbsnachteile gegenüber den EU-Ländern eliminiert werden können. Vor allem aber und in erster Linie erleichtert das Abkommen mit den Golfstaaten wie auch alle bisherigen den Marktzugang für Industrieprodukte, den Handel mit Dienstleistungen sowie die Rechtssicherheit für die liechtensteinische Exportindustrie. Der Abschluss ist deshalb generell zu begrüssen.
Der Regierungsbericht lässt jedoch anhand seiner aufgeführten Zahlen und Fakten erkennen, wie bedeutend das hier vorliegende Abkommen mit den Arabischen Golfstaaten für unser Land auch im Speziellen ist. Einerseits umfasst der Abschluss des Freihandelsabkommens mit dem Golf-Kooperationsrat mit einem einzigen Abkommen gleich mehrere Mitgliedstaaten, nämlich Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Andererseits sind diese Partnerländer mit ihrer bedeutenden Wirtschaftskraft für unsere Exportwirtschaft als Partner sehr wichtig, stehen sie doch an dritter Stelle nach der EU und Japan, gemessen am Handelsvolumen. Der Bericht und Antrag berichtet ausserdem von einem überdurchschnittlichen Wachstum in den Golfstaaten im Jahre 2008, trotz der internationalen Finanzkrise.
Der gegenseitige Güteraustausch mit den Golfstaaten hat in den letzten Jahren rasch zugenommen. Die Direktimporte nach Liechtenstein betrugen CHF 2,4 Mio. im Jahre 2008, entsprechend einer Zunahme von 148%. Importgüter waren Edelsteine, Edelmetalle und Bijouteriewaren, ohne Erdölprodukte, welche nur indirekt importiert wurden.
Dem gegenüber stehen die Exporte aus unserem Land in die Golfstaaten. Sie weisen mit CHF 123 Mio. einen weitaus grösseren Umfang auf als die Importe. Die Zunahme im Jahre 2008 betrug gegen 30%. Exportiert wurden von Liechtenstein und der Schweiz hauptsächlich Maschinen, Uhren, Pharmazeutische Produkte und Bijouteriewaren.
Anhand dieser Zahlen wird ersichtlich, dass dieses Abkommen im beiderseitigen Interesse liegt. Die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen und die Erleichterung des Freihandels mit den Golfstaaten erachte ich als wichtig und zukunftsgerichtet, auch, da im ersten Halbjahr 2009 die liechtensteinisch-schweizerischen Gesamtexporte weltweit um 15% zurückgingen, während jedoch die Exporte in die Golfstaaten im selben Zeitraum um rund 10% zunahmen.
Mit seinen Anhängen, mit dem Verständigungsprotokoll betreffend die Auslegung sowie dem Briefwechsel betreffend den Energiesektor sowie auch mit Regelungen zum Beispiel im Bereich der Transparenz und der Abwicklung von Genehmigungsverfahren mutet das vorliegende Freihandelsabkommen etwas kompliziert an. Jedoch wird andererseits damit durch ein einziges Freihandelsabkommen ein einheitlicher Zugang zu den Märkten gleich mehrerer Staaten verschafft. Und es besteht die erklärte Absicht der Vertragspartner, jene Bereiche, die mit dem vorliegenden Abkommen noch nicht umfassend geregelt werden konnten, in absehbarer Zeit zu liberalisieren, was die Handelsbeziehungen weiter vereinfachen wird.
Die Ausfälle von Zolleinnahmen sind für Liechtenstein gering. Das Abkommen soll im ersten Halbjahr 2010 in Kraft treten.
Mit dem Abschluss dieses Freihandelsabkommens verschafft sich die EFTA derzeit einen Vorsprung gegenüber anderen Handelspartnern, haben doch die Golfstaaten bisher erst mit einem einzigen Industrieland, nämlich Singapur, ein solches abgeschlossen.
Dieses Abkommen wird unsere Exportwirtschaft, unseren Wirtschaftsstandort insgesamt stärken. Ich begrüsse das Vorhaben der EFTA und werde dem Freihandelsabkommen und dem Verständigungsprotokoll, wie von der Aussenpolitischen Kommission empfohlen, meine Zustimmung erteilen.Abg. Albert Frick
Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit dem Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten, namentlich Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, verbessert auf breiter Basis den Marktzugang und die Rechtssicherheit für die liechtensteinischen Waren- und Dienstleistungsexporte in die erwähnten Staaten.
Das neue Abkommen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure unseres Landes auf den Märkten der Golfstaaten erleichtern und soll die Diskriminierung gegenüber Konkurrenten mit bestehenden oder zukünftigen Präferenzabkommen vermeiden.
Das Abkommen mit den Staaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten erweitert das Netz von Freihandelsabkommen, das die EFTA seit Beginn der 1990er Jahre mit Drittstaaten aufbaut. Der Abschluss von Freihandelsabkommen stellt für Liechtenstein als stark exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten einen Hauptpfeiler seiner Politik der Marktöffnung dar und ist für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von eminent wichtiger Bedeutung. Es ist an dieser Stelle erwähnenswert, dass zum Beispiel die Europäische Union derzeit noch über kein Präferenzabkommen mit den Golfstaaten verfügt.
Dem gegenständlichen Abkommen kommt insofern auch besondere Bedeutung zu, als die Länder des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten trotz internationaler Finanzkrise im Jahr 2008 ein überdurchschnittliches Wachstum und eine Zunahme des Bruttoinlandproduktes um 7,1% verzeichnen konnten.
Gemessen am Handelsvolumen sind die Golfstaaten nach der EU und Japan der derzeit drittgrösste Freihandelspartner des Wirtschaftsraums Schweiz/Liechtenstein. Im Jahr 2008 beliefen sich die Exporte der Zollunion Schweiz/Liechtenstein in die Staaten des Kooperationsrates auf CHF 5,9 Mia. Die liechtensteinischen Direktexporte beliefen sich im gleichen Jahr auf CHF 123,2 Mio. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2009 stiegen die Exporte der Zollunion Schweiz/Liechtenstein in die Golfstaaten um 10,8%, während die weltweiten Exporte in der gleichen Zeitperiode als Folge der Weltwirtschaftskrise um 15,1% zurückgingen. Dieser Vergleich zeigt das grosse Marktpotenzial in den Staaten des Koopera-tionsrates der Golfstaaten auf und unterstreicht die volkswirtschaftliche Bedeutung des zur Genehmigung vorliegenden Abkommens.
Das Abkommen umfasst den Handel mit Industrieprodukten, mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, den Dienstleistungshandel, das öffentliche Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird durch bilaterale Zusatzabkommen geregelt. Das von der Schweiz diesbezüglich ausgehandelte Abkommen findet über Anlage II des Zollvertrags in Liechtenstein ebenfalls Anwendung. Parallel zum Freihandelsabkommen haben die Parteien ein Verständigungsprotokoll abgeschlossen, das Präzisierungen zur Auslegung von einigen Bestimmungen des Kapitels über den Dienstleistungshandel enthält.
Insgesamt ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten des Kooperationsrates der Arabischen Golfstaaten als sehr vorteilhaft für die liechtensteinische Volkswirtschaft zu werten. Der zu erwartende Ausfall von Zöllen auf Einfuhren aus den Golfstaaten ist vernachlässigbar. Ihm stehen höher zu gewichtende Vorteile durch die Verbesserung der Marktperspektiven für die liechtensteinische Exportwirtschaft gegenüber.
Ich bedanke mich bei der Regierung und bei den zuständigen Stellen, die das vorliegende Abkommen erarbeitet haben und empfehle dem Hohen Landtag die Genehmigung der Abkommensvorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir abstimmen. Wir kommen zum Antrag der Regierung auf Seite 43 im Bericht und Antrag.
Ich bitte, diesen Antrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur Abstimmung: Wer diesem Antrag der Regierung Folge leisten will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir dem Antrag der Regierung einhellig mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-