GESETZ ÜBER DAS INTERNATIONALE VERSICHERUNGSVERTRAGSRECHT (IVERSVG) SOWIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT (IPRG), (NR. 100/1997), 2. LESUNG, FORTSETZUNG
ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren, wir setzen die öffentliche Landtagssitzung fort. Ich hoffe, dass sich einige weitere Landtagsmitglieder aus der Cafeteria in den Sitzungssaal begeben, da wir sonst hier keine zweite Lesung mit Beschlussfassungen durchführen können. Wir sind immer noch bei Traktandum 10 unserer Tagesordnung und kommen jetzt zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht. Ich möchte den Herrn Landtagssekretär bitten, einige Abgeordnete herbeizuschaffen.Wir können mit der 2. Lesung beginnen.Art. 42 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 42 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wir sind noch nicht beschlussfähig, meine Herren. Wir brauchen einen weiteren Abgeordneten. Wer mit Art. 42 Abs. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Art. 45 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 45 Abs. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn die Diskussion dazu nicht gewünscht wird, können wir abstimmen. Wer mit dieser Abänderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
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