ABÄNDERUNG DES ALLGEMEINEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES BETR. DIE RÜCKNAHME DER VORBEHALTE ZU ART. 4 UND ART. 9 DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER UNEHELICHEN KINDER VOM 15. OKTOBER 1975 (NR.1/1998), 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen nunmehr zu Traktandum 11: Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches betr. die Rücknahme der Vorbehalte zu Art. 4 und Art 9 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder vom 15. Oktober 1975. Wir sind bei der zweiten Lesung und können mit der Lesung beginnen.§ 163 d Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 163 d Abs. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 164 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 164 steht zur Diskussion. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie ungeachtet der Hinweise anlässlich der ersten Lesung, dass hier die nicht zu verändernde Fassung in zwei wesentlichen Punkten sinnstörend falsch abgeschrieben wurde, nicht gedenkt, ihre Vorlage zu verändern.
Regierungsrat Heinz Frommelt:
Ich bin der Sache nachgegangen. Am 30.3.1998 haben wir dem Landtagssekretariat die korrigierte Fassung geschickt mit der Bitte zur Verteilung an die Abgeordneten. Eine entsprechende Rückfrage hat jetzt ergeben, dass Frau Maria Marxer glaubt sich erinnern zu können, den Text an die Abgeordneten verschickt zu haben. Es sei allerdings nicht vermerkt, wann dies geschehen sei. Wir haben, wie gesagt, die Übermittlung vorgenommen, offenbar ist dies nicht erfolgt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eingetroffen ist meines Wissens nichts, also ich habe nichts bekommen.Regierungsrat Heinz Frommelt:
In Verstoss geraten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Massgeblich ist, was Sie jetzt für eine Erklärung abgeben.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Es ist selbstverständlich, dass eine Korrektur durchgeführt werden muss und zwar in dem Sinne, wie Sie es letztes Mal angeregt haben. Der Text muss so geändert werden, dass es nunmehr heissen muss:" Das Gericht hat die Rechtsunwirksamkeit des Anerkenntnisses im Rechtsfürsorgeverfahren festzustellen, wenn gegen das Anerkenntnis rechtsgültig im Sinne von § 163 d Abs. 1 Widerspruch erhoben wurde, bereits eine Vaterschaft zu dem Kinde festgestellt ist, das Anerkenntnis den Formvorschriften nicht entspricht, zu unbestimmt ist, ein Handlungsunfähiger die Vaterschaft anerkannt hat oder ein beschränkt Handlungsfähiger die Vaterschaft ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters anerkannt hat, es sei denn, diese Zustimmung ist nachträglich erklärt worden oder der Anerkennende hat nach Erlangen der Eigenberechtigung das Anerkenntnis gebilligt".Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wir hierzu die Diskussion gewünscht? Zu diesem von der Regierung abgeänderten § 164? Ich möchte Sie noch bitten, Herr Regierungsrat, wenn Sie eine Fassung dieses Textes übrig haben, sie dem Landtagssekretär zu geben, damit er sie beim Protokoll verwenden kann.Wenn das nicht gewünscht wird, stimmen wir ab. Wer mit § 164 in dieser vom Herrn Regierungsrat Frommelt jetzt verlesenen Neufassung einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
§ 757 Abs. 2 aufgehoben.Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 757 Abs. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die zweite Lesung beendet. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diese Gesetzesvorlage. Wer mit dieser Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir noch zum Antrag der Regierung, das Postulat vom 19. September 1996 der Abg. Dr. Gabriel Marxer und Kollegen, wie es hier im Bericht der Regierung abgedruckt ist, abzuschreiben. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieses Postulat abgeschrieben wird, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 11 bearbeitet.-ooOoo-