Abkommen vom 10. November 2009 über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs Belgien (Nr. 18/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen am 2. Tag der April-Sitzung fort.
Ich habe noch eine Entschuldigung anzubringen. Für den Abg. Elmar Kindle wird heute und morgen der stv. Abg. Stefan Wenaweser hier sein.
Wir kommen somit zu Traktandum 19: Übereinkommen vom 10. November 2009 über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs Belgien.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 18/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte im Namen der Vaterländischen Union eine Erklärung zu den kommenden Traktanden, nicht nur das direkt betroffene, sondern auch zu den weiteren Traktanden abgeben.
Mit der Erklärung vom 12. März 2009 hat sich Liechtenstein verpflichtet, die durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen umzusetzen. Diese Erklärung beruht auf einem breiten und stabilen Konsens der Politik und der Wirtschaft. Die Regierung hat im Anschluss an diese Erklärung Informationsaustauschabkommen mit Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Deutschland, Grossbritannien und Irland, Andorra, Monaco, St. Vincent und den Grenadinen, Antigua und Barbuda abgeschlossen und wir haben heute darüber zu befinden, ob wir diesen Abkommen unsere Zustimmungen erteilen.
Der Abschluss dieser Abkommen, und vor allem auch die Auswahl der Vertragsstaaten, unter welchen vorwiegend OECD- und EU-Mitgliedstaaten sind, zeigt, dass Liechtenstein seine im März letzten Jahres abgegebene Erklärung und die daraus resultierende Verpflichtung sehr ernst nimmt. Dies hat auch dazu geführt, dass Liechtenstein im November 2009 von der OECD-Liste der unkooperativen Jurisdiktionen, der so genannten «Grauen Liste», gestrichen wurde. Für die Wiederherstellung der Reputation Liechtensteins und die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes war das ein wichtiger Schritt. Alle Abkommen basieren auf dem OECD-Musterabkommen und alle Abkommen enthalten den derzeit gültigen Standard betreffend den Informationsaustausch. Wichtig ist dabei, dass dieser Informationsaustausch nicht automatisch, sondern auf Anfrage aufgrund eines präzise formulierten Ersuchens erfolgt. Das entsprechende Verfahren zur Gewährung dieser Amtshilfe soll im Steueramtshilfegesetz, welches wir ebenfalls noch in dieser Landtagssitzung in 1. Lesung behandeln werden, geregelt und umgesetzt werden.
Alle abgeschlossenen Abkommen sehen keine Rückwirkung vor und gelten erst für die Zukunft, das heisst, frühestens ab dem Steuerjahr 2010. Eines spezielle Stellung unter diesen Abkommen nimmt jenes mit Grossbritannien und Nordirland ein. Das mit Grossbritannien abgeschlossene Informationsaustauschabkommen wird ergänzt durch eine Regierungsvereinbarung, in welcher die Vertragsstaaten besondere Bestimmungen zum Schutz der Kundeninteressen und damit des Finanzplatzes Liechtenstein vereinbarten. So wurde ein spezielles liechtensteinisches Offenlegungsprogramm geschaffen, welches britischen Steuerpflichtigen mit Vermögensinteressen in Liechtenstein die Möglichkeit gibt, ihr Vermögen offen zu legen und unter günstigeren Bedingungen im Vereinigten Königreich nachträglich zu versteuern. Wir begrüssen vor allem auch die Möglichkeit, dass dieses Offenlegungsprogramm nicht nur für bereits bestehende liechtensteinische Kunden zur Verfügung steht, sondern auch für neue Kunden, die ihr Vermögen nach Abschluss dieses Abkommens nach Liechtenstein transferieren und hier entsprechende Strukturen aufbauen, zur Anwendung gelangt.
Mit diesen Möglichkeiten können für britische Steuerpflichtige zukunftsfähige Lösungen gefunden werden. Die Vereinbarungen mit Grossbritannien sind eines der Elemente, die dem Finanzplatz Liechtenstein die Transformation erleichtern und neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen.
Wir fordern die Regierung auf, die in den Abkommen aufgenommen Verpflichtungen bzw. Erklärungen zum Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen nun in die Tat umzusetzen und mit den entsprechenden Ländern die Verhandlungen zum Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen zügig aufzunehmen und solche Abkommen auch abzuschliessen. Hier haben für uns unsere wichtigen Handelspartner in Europa, vor allem Deutschland, aber auch Frankreich und Grossbritannien, Priorität. Das liechtensteinische Netz der Doppelbesteuerungsabkommen soll aber auch in anderen wichtigen Weltmärkten in Asien und Amerika aufgebaut werden.
Die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung kann mit traditionellen Informationsaustauschabkommen nicht gelöst werden. Dazu braucht es umfassende Regelungen, die eine Lösung der Vergangenheit und einen Weg zur Sicherung der Steuerkonformität in Zukunft aufzeigen. Wir fordern die Regierung auf, diesen Ansatz, der bereits mit dem massgeschneiderten Abkommen mit Grossbritannien verwirklicht wurde, konsequent mit anderen Staaten weiterzuverfolgen und vergleichbare Abkommen abzuschliessen.
Wir werden allen heute zur Behandlung anstehenden Informationsaustauschabkommen unsere Zustimmung erteilen und begrüssen die von der Regierung vorgelegte Steueramtshilfegesetzgebung. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit den Traktanden 19 bis 25 werden dem Landtag insgesamt elf Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und verschiedener Staaten vorgelegt. Aufgrund der Bedeutung dieser Abkommen und der damit verbundenen Umsetzungsgesetzgebungen, welche wir in den Traktanden 25 sowie 29 behandeln, lege ich im Namen der Fortschrittlichen Bürgerpartei folgende Fraktionserklärung dar:
1. Zur Sicherstellung des internationalen Marktzugangs und zur Umsetzung der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009:
Dem Landtag werden heute von der Regierung elf OECD-konforme Steuerinformationsabkommen zur Kenntnisnahme und zur Genehmigung vorgelegt. Ähnlich wie mit den verschiedenen Freihandelsabkommen, welche uns und dem Werkplatz Liechtenstein den Zugang zu den internationalen Märkten sicherstellen, streben wir nun auch im Steuerbereich eine Kooperation mit ausländischen Staaten an, welche einerseits unseren Finanzdienstleistern den internationalen Marktzutritt sichern, welche für die Rechtssicherheit der Marktteilnehmer von Bedeutung sind und welche für unser Land einen Reputationsgewinn bedeuten, nachdem wir im Jahre 2008 im Zuge der Zumwinkel-Affäre international unter Druck gestanden sind.
Bereits im Jahr 2009 haben wir dem Steuerinformationsabkommen mit den USA unsere Zustimmung erteilt und die damit zusammenhängende Umsetzungsgesetzgebung beschlossen. Es steht ausser Frage, dass der Finanzplatz neben der Exportindustrie ein bedeutendes Standbein unserer Wirtschaft ist. Hierbei dürfte ebenso Einigkeit in der Analyse bestehen, dass die Welt immer transparenter wird und sich damit auch die Forderungen nach einem Mehr an Steuerinformationsaustausch verstärkt haben. Mit diesem Mehr an Transparenz muss aber auch eine Vermeidung der Doppelbesteuerung und Anerkennung liechtensteinischer Gesellschaften und Rechtsträger einhergehen. Mit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 haben wir als Land dieser Entwicklung Rechnung getragen und uns bereit erklärt, die OECD-Standards im Informationsbereich zu erfüllen.
Wenn wir nun heute die verschiedenen Abkommen und Umsetzungsgesetze behandeln, so ist das auch ein Teil der Strategieumsetzung, zu welcher sich unser Land im vergangenen März verpflichtet hat.
Zur Kontinuität der FBP in der Finanzplatzpolitik:
Um es vorwegzunehmen: Die Fortschrittliche Bürgerpartei begrüsst grundsätzlich, dass die Regierung Tschütscher den von der Vorgänger-Regierung eingeschlagenen Weg weitergeht. Im Hinblick auf die internationalen Entwicklungen ist der von Alt-Regierungschef Otmar Hasler und vom Erbprinzen im August 2008 öffentlich angekündigte Weg kontinuierlich weiterzugehen. Wir haben bereits Alt-Regierungschef Otmar Hasler in dieser Frage unterstützt. Die FBP hat im letzten Jahr das US-Informationsaustauschabkommen entsprechend gewürdigt und wir haben uns in den letzten Monaten immer wieder zur Liechtenstein-Erklärung bekannt und uns kritisch und konstruktiv in die Finanzplatzthematik eingebracht.
Die Streichung von der Grauen Liste der OECD ist als Teilerfolg zu werten. Ebenso ist begrüssenswert, dass das im letzten Jahr gesetzte Ziel, in der Summe zwölf Steuerinformationsaustauschabkommen - entweder in Form von so genannten «TIEAs» als auch in Form von Doppelbesteuerungsabkommen - abzuschliessen, von der Regierung erreicht worden ist. Die Streichung von der Grauen Liste der OECD war zweifellos für die Reputation des Landes von Bedeutung, kann jedoch nur als Zwischenschritt gewertet werden. Für die Zukunft des Landes wird jedoch entscheidend sein, dass ein Abkommen auch unserem Finanzplatz eine Perspektive bietet. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Abkommen nicht zulasten der Qualität gehen darf. Wie es mit dem Verhältnis der Quantität zu Qualität der Abkommen steht, wird die anschliessende Detail-Behandlung der Traktandenpunkte von 19 bis 25 zeigen. Auf dieses Thema werden wir später noch einmal zu sprechen kommen. Dennoch und dies sei an dieser Stelle erlaubt, möchte die Fraktion der FBP die nun heute zur Behandlung anstehenden Resultate und den damit verbundenen Prozess auch einer kritischen Betrachtung unterziehen. Wir führen hierzu Folgendes aus:
a) Zu den parteipolitischen Scheingefechten der VU zu Beginn der Strategieumsetzung:
Richten wir den Blick - im Kontext der Gesamtbetrachtung betreffend die Tragweite der vorliegenden Abkommens-Materie für unser Land - noch einmal ins Jahr 2008 zurück. Die Grundlagen zur Wiederherstellung der Reputation des Liechtensteiner Finanzplatzes wurden nämlich bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode vom ehemaligen Regierungschef und Finanzminister eingeleitet, obwohl vom damaligen Koalitionspartner im Landtag aufs heftigste Kritik geübt wurde.
Während die Schaffung eines Vermögensverwaltungsgesetzes, eines Pensionsfondsgesetzes, eines neuen Stiftungsrechtes sowie die Umsetzung der dritten EU-Geldwäscherei-Richtlinie, welche allesamt zur laufenden Verbesserung der internationalen Wahrnehmung des Finanzplatzes Liechtenstein beigetragen haben bzw. dies heute in erhöhtem Masse tun, noch einigermassen in geordneter politischer Diskussion über die Bühne gingen, liess die Vaterländische Union im Jahr 2008 beim geplanten und veröffentlichten Abschluss des Abkommens über den Informationsaustausch mit den USA kein gutes Haar an der Regierung bzw. am damaligen Regierungschef. Etliche Abgeordnete, die heute die Abkommenspolitik von Regierungschef Klaus Tschütscher, die in Bezug auf Form und Materie im Grundsatz auf dem TIEA mit der USA aufbaut – und teilweise, wie das UK-Abkommen sogar noch darüber hinaus geht -, rühmen, haben noch vor rund 15 Monaten diese Abkommensart öffentlich kritisiert und in Frage gestellt. Dies obwohl der damalige Regierungschef im Landtag vom September 2008 die weitsichtige und staatspolitisch verantwortungsvolle Haltung vertreten hat - Zitat:
«Wenn wir von Gefährdung des Finanzplatzes sprechen, dann gefährden wir ihn vor allem, wenn wir die Einbettung des Finanzplatzes nicht berücksichtigen und die Fakten nicht berücksichtigen, die ganz eindeutig erkennbar sind. Das geht dahin, dass wir im steuerlichen Bereich die Zusammenarbeit anbieten bzw. anbieten müssen, damit wir dann auch als vollwertiger Partner anerkannt werden und vor allem das Reputationsproblem auch gelöst werden kann. Ansonsten werden wir hier massive Probleme bekommen und es wird nicht nur gegen Liechtenstein Druck gemacht».
Statt sich mit dieser wichtigen finanzstrategischen Ausrichtung dieses ersten Abkommens ernsthaft und mit dem notwendigen staatspolitischen Verantwortungsbewusstsein auseinander zu setzen, wurde noch im Dezember-Landtag 2008 seitens der VU Kritik über Kritik geübt. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass seitens der VU-Abgeordneten im Dezember-Landtag - trotz stundenlanger Debatte im nichtöffentlichen Landtag - neun Kleine Anfragen zum TIEA mit den USA gestellt wurden. Dass in einer Sitzung zum selben Themenkomplex neun, äusserst besorgte, Kleine Anfragen gestellt werden, dürfte in der Geschichte des Landtages einmalig sein und in erster Linie dazu gedient haben, den damaligen Regierungschef unter Druck zu setzen.
Bezeichnenderweise waren die in den Kleinen Anfragen angesprochenen Kritikpunkte - Präjudizwirkung, Beeinträchtigung des Verhältnisses mit der Schweiz, Durchlöcherung des Bankgeheimnisses, radikaler Paradigmenwechsel, Verlust der Wettbewerbsfähigkeit - für die VU-Abgeordneten bei den späteren, von der Regierung Tschütscher ausgehandelten TIEAs kein Thema mehr. Auch der damalige Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher gehörte zu den Kritikern des US-TIEA - Zitat «Vaterland» vom 9. Dezember 2008: «Das TIEA mit den USA wird weitreichende Konsequenzen haben, nicht nur in Bezug auf das Bankkundengeheimnis, sondern auch hinsichtlich unserer Wettbewerbsfähigkeit mit vergleichbaren Finanzplätzen».
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das TIEA mit den USA das einzige TIEA geblieben ist, bei dem Liechtenstein für die Bereitschaft zum Informationsaustausch eine reale Gegenleistung, nämlich den QI-Status, erhalten hat. Ein entsprechender Ausgleich zwischen den Interessen Liechtensteins und denjenigen des jeweiligen Vertragspartners sucht man bei den später abgeschlossenen TIEAs bislang vergebens.
Mit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 sah die Welt bereits nach drei Monaten plötzlich ganz anders aus. Auch Regierungschef Klaus Tschütscher übernahm die Meinung seines Vorgängers und plötzlich schien die eingeleitete Abkommens-Strategie der Regierung Hasler die einzig richtige zu sein. Es war eine Erfordernis der OECD und der G20, innert weniger Monate zwölf OECD-konforme Steuerabkommen abzuschliessen. Die Grundlage dazu musste jedoch nicht erfunden werden, sondern war bereits zu einem früheren Zeitpunkt gelegt worden.
Zur nur mangelnden Informationspolitik des Regierungschefs:
Was die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei in den vergangenen Monaten bei der Umsetzung der Liechtenstein-Erklärung und bei den geschlossenen und heute zur Behandlung anstehenden Abkommen kritisiert hat, ist die Informations- und Kommunikationspolitik von Regierungschef Klaus Tschütscher. Es ging und geht uns dabei in keinster Weise darum - wir haben dies auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt klargestellt -, dass Strategien und Verhandlungstaktiken öffentlich dargelegt werden, sondern es geht uns allein um die rechtzeitige Information und den rechtzeitigen Einbezug von Landtag und den zuständigen Kommissionen. Dieses Informationsrecht steht uns als Landtagsabgeordnete zu.
Die Vorgehensweise betreffend die Abschlüsse von Abkommen sorgte in den letzten Monaten aber nicht nur bei den Landtagsabgeordneten für Unverständnis, sondern auch bei den Akteuren und Finanzverbänden auf dem Liechtensteiner Finanzplatz. Ohne auf die einzelnen Abkommen einzugehen - dies erfolgt im Anschluss im Rahmen der Behandlung der Abkommens-Traktanden 19 bis 25 - erstaunte ganz generell einerseits die Strategie der Abkommenspolitik mit Staaten ausserhalb der Europäischen Union und andererseits wurde bzw. wird nach wie vor die mangelhafte Information und Einbindung durch Regierungschef Klaus Tschütscher kritisiert.
Abkommen mit diversen Staaten wurden ausserdem gar unter völligem Ausschluss der Aussenpolitischen Kommission des Landtages in die Wege geleitet und abgeschlossen. Im Nachhinein werden diese Abkommen dem Landtag nun zur Kenntnisnahme vorgelegt. Jüngstes Beispiel hierfür datiert vom März-Landtag:
In der nichtöffentlichen Sitzung informierte Regierungschef Klaus Tschütscher am Dienstag, 16. März 2010, unter anderem über die Abkommens-Agenden und antwortete auf die Frage aus dem Landtag, ob in absehbarer Zeit weitere Abkommensabsichten im Gange seien mit Nein. Drei Tage später konnten die Landtagsabgeordneten aus den Zeitungen den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Uruguay entnehmen. Diese Vorgehensweise ist gegenüber dem Landtag und seinen Abgeordneten meines Erachtens nicht sehr respektvoll. Eine Strategie, die darauf aufbaut, jede sich ergebende Gelegenheit zum Abschluss eines Abkommens zu nutzen, ist keine zukunftsträchtige Strategie. Eine wirkliche Strategie setzt voraus, dass zusammen mit den betroffenen Finanzintermediären definiert wird, mit welchen Staaten ausserhalb der Europäischen Union der Abschluss eines TIEAs oder DBAs strategisch Sinn macht. Es muss klar sein, ob ein möglichst grosses bzw. flächendeckendes Netz an Steuerabkommen - TIEAs und DBAs - angestrebt wird oder ob sich die Abkommenspolitik auf gezielte Abschlüsse mit wichtigen Staaten beschränken soll.
Entscheidend ist die Qualität anstatt Quantität bei den Abkommen. Für den Finanz- und Wirtschaftsplatz Liechtenstein und dessen internationale Reputation war vorerst die Erfüllung der Summe, der Anzahl von mindestens zwölf OECD-konformen Abkommen zweifellos notwendig. Deshalb begrüssen wir, wie dies bereits einleitend erwähnt wurde, den Abschluss von diesen Abkommen sowie die Streichung von der Grauen Liste der OECD. Wichtig war dabei zweifelsohne auch, dass mit zentralen Staaten wie Deutschland, Grossbritannien und Frankreich Abkommen abgeschlossen werden konnten. Dass die Beziehungen mit den USA durch den Abschluss des TIEA im Dezember 2008 bereits geregelt waren, als die OECD die Forderung nach den zwölf Abkommen aufstellte, zeigt die Weitsichtigkeit der Finanzplatzpolitik von Alt-Regierungschef Otmar Hasler.
Die verschiedenen Marktteilnehmer und auch andere Exponenten haben in den vergangenen Wochen die Regierung jedoch öffentlich aufgefordert, einen Abkommensstopp einzulegen, die bisherigen Ergebnisse zu konsolidieren und eine entsprechende Abkommensstrategie für die Zukunft zu entwickeln. So hat etwa die Geschäftsführerin der Treuhändervereinigung im November in der Zeitschrift «Der Monat» kritisiert, dass Liechtenstein gegenwärtig «am Laufmeter Steuerinformationsabkommen abschliesse». Das Tempo ist dabei zum Qualitätskriterium erhoben worden. «Der Wandel auf dem Finanzsektor kann nicht als Entscheidungssprint vollzogen werden», sagte die Geschäftsführerin wörtlich. Diesen Aussagen kann nur zugestimmt werden.
Hierbei gilt es beizufügen, dass nicht nur reine Steuerinformationsabkommen abgeschlossen werden sollen. Der Fokus muss eindeutig auch auf die Erfüllung von Gegenleistungen wie Übergangslösungen für bestehende Kundenbeziehungen und Doppelbesteuerungsabkommen gelegt werden. Bei künftigen Steuerabkommen ist ein verstärkter Interessenausgleich zu suchen. Dass ein einseitiger Informationsaustausch keine Lösung darstellt, hat Alt-Regierungschef Hasler bereits im Zusammenhang mit dem USA-TIEA klargestellt. An der Hochschule führte er im November 2008 an einer öffentlichen Veranstaltung zum US-TIEA Folgendes aus: «Wir bieten einzelnen Staaten eine Kooperation im Steuerbereich an, wenn auch liechtensteinische Interessen in diesen angestrebten Abkommen aufgenommen werden».
Die Fraktion der FBP hat deshalb bereits im Herbst 2009 und auch im Rahmen des 6-Punkte-Programms Frühjahr/Sommer 2010 kommuniziert, dass für Liechtenstein nicht die Quantität der Abkommensabschlüsse zählt. So forderte die FBP-Fraktion den Regierungschef auf, die Interessen und Bedürfnisse der Finanzintermediäre und des gesamten Finanzplatzes Liechtenstein endlich in das Zentrum seiner Handlungen zu rücken. Dem Abschluss weiterer Steuerinformationsabkommen steht die FBP ablehnend gegenüber, da solche Abkommen praktisch ausschliesslich die Bedürfnisse der anderen Staaten berücksichtigen und kaum jene des Wirtschaftsplatzes Liechtenstein.
In diesem Zusammenhang verweist die FBP-Fraktion auch auf ihre Forderung, dass es keine Amtshilfe für illegal erworbene Daten geben darf, und zwar ohne Ausnahme. Im Traktandum 29 gehen wir im Steueramtshilfegesetz auf die Thematik «Keine Amtshilfe bei Datenklau» gesondert ein.
Nun zu den Doppelbesteuerungsabkommen, die eine zentrale Forderung der FBP-Fraktion sind:
Im Zentrum - und dies ist ein bedeutendes Anliegen der FBP-Fraktion - steht der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen, da diese für den gesamten Wirtschaftsplatz Liechtenstein von Nutzen sind. Für den Wirtschaftsstandort ist es nämlich von immenser Bedeutung, dass wir nicht nur einen einseitigen Steuerinformationsaustausch haben, sondern im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen auch gleich lange Spiesse für die heimische Industrie bestehen. Dies bedeutet jedoch, dass diese DBA auch die besonderen Bedürfnisse und Verhältnisse Liechtensteins berücksichtigen. Die unveränderte Übernahme des OECD-Musters kann den besonderen Bedürfnissen unserer Wirtschaft, insbesondere auch unseres Finanzplatzes, jedoch nicht gerecht werden. Auch hier wäre es dringend nötig, dass der Regierungschef die Anregungen der Finanzplatzakteure ernst nimmt.
Um die Zukunft des Finanzplatzes zu sichern, muss die Abkommenspolitik auch in eine Gesamtstrategie «Finanzplatz» eingebettet werden. Die Abkommenspolitik spielt dabei zwar eine zentrale Rolle, flankierend dazu bedarf es jedoch weiterer Massnahmen, um die Attraktivität des Finanzplatzes langfristig zu erhalten. Dazu zählen insbesondere ein zukunftsweisendes Steuergesetz, ein optimales regulatives Umfeld und die verstärkte Möglichkeit, hoch qualifizierte Arbeitskräfte in Liechtenstein anzusiedeln.
Wir hoffen, dass die Regierung und insbesondere der Regierungschef diese Punkte bei der künftigen Abkommens- und Finanzplatzpolitik berücksichtigen und dass die Anforderungen an eine transparente Kommunikations- und Informationspolitik umgesetzt werden. Die Fraktion der FBP wird sich im Sinne der Kontinuität auch weiterhin aktiv in die Finanzplatzpolitik einbringen und den so genannten Transformationsprozess, in welchem sich unser Land derzeit befindet, konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Das Landtagsteam der Freien Liste begrüsst die vorliegenden und zu behandelnden Abkommen. Die Regierung hat hier speditiv und intensiv gearbeitet und die Abkommen gut vorbereitet. Dafür ein Lob.
Die Freie Liste wurde einst heftig kritisiert, als sie sich für einen besseren Informationsaustausch aussprach, ja das Thema wurde wahlkampftaktisch ausgenützt. Immer schon haben wir uns für mehr Transparenz in Steuerfragen eingesetzt und wir haben mit Rückgrat diesen Standpunkt vertreten. Dafür wurden wir einst kritisiert. Aber, die Zeiten ändern sich. Die aktuelle Entwicklung gibt uns Recht.
Aber blicken wir vorwärts: Wir sind auf einem Weg, den es weiter zu gehen gilt. Parteipolitische Schuldzuweisungen bringen Liechtenstein nicht vorwärts.
Zu guter Letzt habe ich eine Frage zu einem Detail, aber einem mir wichtig scheinenden Detail: Es geht um die personellen und finanziellen Konsequenzen, die im Bericht und Antrag auf den Seiten 14 und 15 erwähnt sind. Dort ist von einer neuen Abteilung «Internationales» die Rede. Die finanziellen Konsequenzen, sprich Kosten, sind nicht näher beschrieben. Hier bitte ich die Regierung um Auskunft. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Es scheint, dass das FL-Landtagsteam die Wahlniederlage immer noch nicht sehr gut verdaut hat und sie sollten vielleicht eine bessere Analyse machen als die Schuldigen zu suchen, die sie wegen ihrer Einstellung zum Finanzplatz kritisiert haben.
Zu den Aussagen des Fraktionssprechers Kaiser möchte ich auch noch eine kurze Replik geben: Herr Abg. Kaiser, Sie reden von einem Scheingefecht, Sie reden von staatspolitischem Verantwortungsbewusstsein, sie reden von konstruktiver Mitarbeit. Aber was ich jetzt gehört habe, war 10% konstruktiv und 90% war absolute Polemik. Und Herr Abg. Kaiser, Sie sitzen lange genug in diesem Hohen Hause. Wenn Sie die Abkommenspolitik von Alt-Regierungschef Hasler so hoch loben und dann sagen, dass genau diese Abkommenspolitik vom Regierungschef Tschütscher jetzt weitergeführt wird und wurde, auch zum Besseren weitergeführt wurde, und eine solch unsachliche Kritik üben, dann üben Sie auch Kritik an Ihrem Alt-Regierungschef. Das möchte ich Ihnen in Erfahrung bringen.
Herr Abg. Kaiser, Sie waren im Jahre 2008 in diesem Hohen Hause. Sie loben dieses Abkommen mit den USA, dass wir dafür den QI-Status im Gegenzug bekommen haben. Wir alle wissen, wie dieses Abkommen mit den USA entstanden ist und das muss ich Ihnen wahrscheinlich nicht erklären, dass die Amerikaner den Vertrag uns auf den Tisch gelegt und gesagt haben: Bitte dort, wo die Punkte sind, unterschreiben. Und dort hat Regierungschef Hasler unterschrieben. Er hatte überhaupt nichts einzuwenden oder anzufügen. Wenn Sie da etwas anderes behaupten, dann stimmt das schlicht und einfach nicht. Und wenn Sie noch etwas anderes behaupten: Im letzten Jahr haben Sie in keiner nichtöffentlichen Sitzung je ein Wort gesagt. Es waren immer nur die VU-Exponenten, die sich um den Finanzplatz gekümmert haben. Aber gut, das ist jetzt Ihr gutes Recht, Kritik zu üben. Das nehme ich Ihnen überhaupt nicht übel, aber üben Sie doch Kritik mit ein bisschen Mass. Das möchte ich Ihnen schon sehr ans Herz legen. Und dann sagen Sie, das hat es noch nie gegeben, dass zu einer Materie neun Kleine Anfragen gestellt wurden. Haben Sie sich überlegt, warum damals neun Kleine Anfragen gestellt wurden? Ich kann es Ihnen sagen: Wegen mangelnder Informationspolitik der Regierung Hasler.
Aber jetzt mache ich einen Strich darunter. Ich glaube, es gilt in die Zukunft zu schauen und lassen wir die alten Scheingefechte in der Vergangenheit. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Diesem Anliegen könnte ich mich anschliessen und ich gebe das Wort jetzt, wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, an den Herrn Regierungschef, sofern er das Wort noch wünscht. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe mir lange überlegt, was ich heute Morgen sagen soll. Es ist mir dann vor einigen Tagen ein Satz aufgefallen, als ich eine Zeitung gelesen habe. Dieser Satz lautet: «Politik ist die Kunst, unmöglich Scheinendes möglich zu machen». Und wenn ich die Zeit so ein bisschen zurückdrehe, passt dieser Satz sehr gut. Und für mich ist klar, es gehört irgendwo auch ein bisschen Parteipolitik dazu. Ich glaube, ich wäre blauäugig gewesen, wenn ich das heute nicht ein wenig erwartet hätte. Ich versuche deshalb, die Ausgangslage und den Zu-sammenhang Ihnen ein wenig darzustellen und möchte dann auch dafür einstehen, was unsere Zukunftsherausforderungen sind.
Ich bin überzeugt, wenn ich diesen Satz gesagt habe «Politik ist die Kunst, umöglich Scheinendes möglich zu machen», so glaube ich, dass der für die Politik der Zukunft nicht nur in unserem Lande, sondern in der Politik in Europa für die Zukunft der richtige ist. Denn die Kunst, nur das Mögliche zu machen, ich glaube, mit dem haben wir jahrelang Erfahrung gemacht - nicht immer die allerbeste Erfahrung. Ich glaube, dass wir nun in Zeiten von Paradigmenwechseln stehen, die eben auch ein längerfristiges Handeln notwendig machen. Und das gilt nicht nur für Europa, sondern das gilt meines Erachtens gerade für einen Kleinstaat wie Liechtenstein.
Sie spüren, dass ich da heute nicht unbedingt eine grosse glorifizierende Rede halten will, sondern ich möchte ein paar grundsätzliche Überlegungen an den Anfang dieser Diskussion stellen. Für diese Regierung ist es eine besondere Herausforderung, in einer globalisierten und jetzt auch von zunehmenden Finanz- und Wirtschaftskrisen geprägten und geschüttelten Welt, diesem Anspruch, das unmöglich Scheinende auch für unser Land langfristig möglich zu machen, Genüge zu tun.
Wir erinnern uns alle an den 14. Februar 2008. Mag die Verhaftung von Klaus Zumwinkel Zufall gewesen sein, dass das zusammenfällt mit der Vorstellung der Strategie «Futuro» von der liechtensteinischen Regierung? Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil ich nicht mehr Informationen habe, weil ich mir die auch selbst zusammenstellen musste. Aber eines ist klar, dass nach der Verhaftung von Klaus Zumwinkel und dem darauffolgenden medialen Sperrfeuer - und das darf man, glaube ich, heute auch so deutlich sagen - die Reputation von Liechtenstein zum zweiten Mal nach dem Jahre 2000 am Boden war.
Die Handlungsfähigkeit der Politiker, vor allem derjenigen, die damals an der Spitze standen - und das war damals Alt-Regierungschef Otmar Hasler - war eingeengt. Das muss man sagen, die politische Handlungsfähigkeit war eingeengt. Was seither passiert ist und das ist das Bemühen vieler - da geht es nicht um den Alt-Regierungschef Otmar Hasler, da geht es nicht um den Regierungschef Klaus Tschütscher, da geht es um das Zusammenspiel vieler - ist das Bemühen, eben diese Kunst, Unmögliches möglich zu machen. Ich darf eines heute sagen, dass wir unsere Handlungsfähigkeit zurückgewonnen haben.
Die Liechtenstein-Erklärung vor etwas mehr als einem Jahr hat den Grundstein für eine langfristige Erneuerung des Finanzplatzes gelegt. Ich würde sagen, die Liechtenstein-Erklärung ist eine neue Charta geworden und eine Charta gilt für alle. Die gilt für die Politik, die gilt auch für die Wirtschaft und auch für die Akteure des Finanzplatzes. Wir haben uns mit dieser Erklärung zum globalen Standard, zum OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen bekannt. Wir haben eines erreicht - und da kann ich authentisch mitreden, was wir immer wieder bei der OECD angemahnt haben -, dass es eben ein globaler Standard wird. Wir haben interessierten Staaten bilaterale Abkommen zur effektiven Zusammenarbeit in Steuerfragen angeboten. Wir wollen und wollen weiterhin das Ziel erreichen, Rechtssicherheit und Rechtskonformität zu schaffen und dies auch bei einem neuen Verständnis der Wahrung der Privatsphäre. Wir standen vor der Alternative, aktive Politik zu betreiben, passive Politik zu betreiben oder immer nur das Notwendige zu tun. Ich glaube, wir stehen ganz klar vor den Zeiten, uns aktiv zu positionieren, ansonsten werden wir auch in Zukunft von anderen positioniert werden. Ich und meine Regierung stehen dafür, dass wir uns selbst eine Positionierung erarbeiten wollen, nämlich erst dann ist auch eine glaubwürdige Standortkommunikation möglich.
Unser Ziel ist es, unserer Verantwortung, natürlich gegenüber unseren Finanzintermediären, natürlich gegenüber unseren Kunden, aber auch gegenüber unseren Vertragspartnern und damit dem Interessenausgleich nachzukommen. Und ich sage nur zwei Sätze zur Strategie, die offensichtlich nicht in dem Ausmasse angekommen ist, wie wir das immer wieder auch in nichtöffentlichen Landtagssitzungen dargelegt haben: Die Liechtenstein-Erklärung hängt nicht in der Luft. Die Liechtenstein-Erklärung ist eine, die erstens breit getragen wurde und danach durch die Regierung mit zwei Grundsatzbeschlüssen verfeinert wurde. Der eine Grundsatzbeschluss wurde im April 2009 gefällt. Und dort ist klar festgelegt, mit welchen Ländern wir eben in ersten Kontakt treten wollen. Der zweite Grundsatzbeschluss ist derjenige vom Februar 2010. Auch diesen Grundsatzbeschluss habe ich Ihnen an der letzten nichtöffentlichen Landtagssitzung im März 2010 vorgestellt.
Bisher haben wir mit zwölf Ländern TIEAs, so genannte Steuerinformationsabkommen, abgeschlossen. Wir haben gehört, dass es vor allem die wichtigen Abkommen mit USA, Deutschland, Grossbritannien und Frankreich sind. Wir haben zwei DBAs abgeschlossen und unterzeichnet. Das sind San Marino und Luxemburg. Vor allem Luxemburg scheint für uns ein Glücksfall zu sein und da sieht man auch, was persönliche Beziehungen in dieser Hinsicht ausmachen können. Wir haben zwei weitere paraphiert, aber noch nicht unterzeichnet. Die Unterzeichnungsdaten mit Hongkong und Uruguay stehen auch noch nicht fest. Elf Abkommen legen wir Ihnen heute zur Beschlussfassung vor.
Wenn ich sage, es ist die Kunst, Unmögliches möglich zu machen, so scheint uns das manchmal auch fremd. Wir sollten aber doch ein bisschen mutiger und nicht immer skeptisch sein. Ich glaube, wir können es durchaus mit Selbstkritik angehen, aber etwas sollte uns doch auch ermutigen und ich habe nicht von ungefähr das Datum 14.2.2008 erwähnt. Die Beziehungen zu Deutschland waren damals - ich sage es freundlich - aufs Äusserste belastet. Und ich denke, wenn wir heute die Qualität der Beziehungen zu Deutschland ansehen, so sind sie erneuert, sie sind aber nach wie vor fragil, aber wir können uns zumindest auf politischer Ebene wieder auf Augenhöhe auch begegnen.
Das Abkommen, das wir im Juli letzten Jahres paraphiert und im September dann hier in Vaduz unterzeichnet haben, ist ein erster und ganz wichtiger Schritt. Der hat uns in vielen Gesprächen auch gezeigt, dass wir nun wieder in geordneten Bahnen miteinander diskutieren können. Und alles, was auch jetzt in der Diskussion eingeflossen ist, das hat auch oft mit innenpolitischen Gegebenheiten zu tun. Die laufenden Verhandlungen - und das grüne Licht wurde uns von Minister Schäuble ja gegeben, auch in einem persönlichen Gespräch - die sind ein Zeichen des gegenseitigen Respekts und auch ein Zeichen dafür, dass man die wechselseitigen Probleme gemeinsam und gleichberechtigt analysieren will und damit auch nachhaltige Lösungen für beide Seiten definieren und umsetzen möchte. Und Sie wissen es, dass wir Deutschland seit über einem Jahr Angebote gemacht haben, die Vergangenheit und auch die Zukunft zu regeln. Auch mit Denkansätzen, die wir hier schon öfters diskutiert haben mit UK-ähnlichen Lösungen, mit Abgeltungssteuermodellen. Auch da gibt es Schattierungen zwischen weiss und ganz schwarz. Auch hier gibt es nicht eine Lösung, sondern die Lösung muss am Tisch gefunden werden. Und für mich wird sich, falls der Landtag dem Abkommen mit Deutschland heute seine Zustimmung erteilt, der Kreis mit dem Jahre 2008, zumindest dieser Kreis wird sich schliessen.
Natürlich sind die Beziehungen zu Deutschland wichtig. Deutschland ist nicht nur ein befreundeter Staat, wir haben eine gemeinsame Sprache, wir sind einen gemeinsamen europäischen Weg gegangen. Wichtiger für uns aber ist insgesamt doch die Reputation Liechtensteins im Gesamten. Ich kann Ihnen sagen, dass wir dort auch bei unseren Aussenstellen, bei unseren Botschaften, bei unseren direkten Kontakten auch in Brüssel mit unseren Fachexperten eine Erleichterung spüren. Wir werden auch wieder als verlässlicher Partner wahrgenommen. Und ich möchte es ganz nüchtern und doch prospektiv in die Zukunft formulieren: Wir sind in diesen, doch mittlerweile über zwei Jahren auch verhandlungserprobt geworden und wir sind auch ein bisschen krisenerprobt geworden. Lassen Sie mich hier nur eine kleine Klammer öffnen: Wenn Sie daran denken, wie viele mediale Anfragen nach dem Februar 2008 auf uns innerhalb von wenigen Wochen hereingeprasselt sind - mit Respekt, ich sehe einige Medienvertreter auf der Rückbank - wir waren uns bisher gewohnt, mit dem «Volksblatt» und mit dem «Vaterland» zu kommunizieren und mussten danach vor Fernsehkameras hinstehen, wir mussten mit hunderten von Medienanfragen zurechtkommen. Ja, so hat man natürlich eine persönliche Erfahrung damit gemacht, aber es war auch eine rie-sige Herausforderung, weil das für unser Land eine ungewohnte Situation war, zumal wir ja selbst keine mediale Macht haben.
Eines muss uns klar sein, dass wir unsere Wettbewerbsvorteile nur dann erhalten können, wenn wir weiterhin aktive Politik betreiben und uns nicht nur immer dem stellen, was von uns verlangt wird.
Wir erinnern uns auch - und darüber haben wir auch mehrfach diskutiert - an dem G20-Gipfel vom April 2009. Wie gross war damals die Angst, dass wir von den G20 mit Sanktionen belegt werden. Wir wurden aufgefordert von Verbänden, alles zu tun, dass wir am 3./4. April 2009 nicht mit Sanktionen belegt werden. Wir haben deshalb die Liechtenstein-Erklärung gemacht, nicht nur aus diesem Grund, aber wir haben auch deshalb sehr frühzeitig und vor anderen Ländern die Liechtenstein-Erklärung herausgegeben. Der Tenor des G20-Gipfels war doch damals: Kein Akteur, kein Produkt und kein Markt dürfen in Zukunft unreguliert bleiben - und diese Grundstimmung trägt sich bis heute weiter. Es war damals davon die Rede, dass das schöne Politikerreden sind und ohne konkrete Folgen bleiben werden - das ist nicht der Fall. Die Regulierung hat seither rasant zugenommen. Schauen Sie sich die Entwicklung in der Schweiz an. Wenn Sie gestern die Medien gesehen haben, was die FINMA entschieden hat, wie sie mit der CS und der UBS in Zukunft umgeht. Das sind direkte Ausflüsse dieses Paradigmenwechsels. Ich glaube auch, über die Ursachen und den Sinn dieser Entwicklung zu diskutieren - hätte bald gesagt zu spekulieren - ich glaube, das ist eine müssig verschwendete Energie. Wir sollten und darauf konzentrieren, wie wir uns am besten für die nächsten Jahre positionieren können.
Ich glaube, die Politik in unserem Lande hat es gar nicht so schlecht gemacht, die Finanzkrise auch genutzt, um verloren geglaubte Gestaltungs- aber auch Entscheidungsfreiheit auch zurückzuholen und unsere Reputation wieder auf einen Stand zu bringen, der unserem Land und ich glaube, auch der Bevölkerung insgesamt, die doch im Jahre 2008 sehr gelitten hat, dieses Vertrauen auch wieder zurückzugewinnen. Aber eines müssen wir uns bewusst sein: Die anstehenden und laufenden Paradigmenwechsel sind nicht aufzuhalten. Diese finden statt mit oder ohne uns. Und mir ist lieber, wenn die mit uns stattfinden. Ich möchte im Wandel dabei sein und nicht gewandelt werden. Und eines ist auch klar, ob wir auch diese Entwicklung gut finden oder nicht gut finden, die Funktion und die Rolle der Banken und damit aller Finanzdienstleister innerhalb der Gesamtgesellschaft wandelt sich fundamental. Die Finanzdienstleister werden in zunehmendem Masse zu internationalen Steuerdienstleistern. Und da ist das Beispiel des QI ein sehr treffendes. Das war der Beginn, dass unsere Banken zum verlängerten Arm der ausländischen Steuerbehörden werden. Auch damals wurde natürlich Kritik dazu geübt, weil das keine gute Entwicklung ist und ich glaube, das teilen wir heute noch. Nur auch diese Entwicklung war und ist nicht zu verhindern. Natürlich wurde das TIEA damals auch aus diesem Grunde abgeschlossen, weil die Banken grossen Druck ausgeübt haben, dass wir den QI-Status auf sechs Jahre verlängert erhalten im Bewusstsein dessen, dass unsere Banken Steuerdienstleister der US-Behörde geworden sind. Und dieser Wesenswandel in der Entwicklung auch in unserem Lande geht natürlich weit über das Mass der Regulierung und die Eindimensionalität von Verdichtung, von Regulierung, hinaus. Dieser Wesenswandel betrifft uns alle insgesamt. Er betrifft die Wirtschaft und er betrifft vor allem auch die Politik und das in unterschiedlichen Rollen.
Wie soll fairer Steuerwettbewerb in Zeiten dieses raschen Wandels überhaupt möglich sein? Ich glaube, wir tun gut daran, auch an den internationalen Organisationen mit zu partizipieren. Ich glaube, wenn wir das nicht tun, dann wird es sehr schwierig, auch die Krise international zu bewältigen und dann gehen alle geschwächt hervor, auch wir. Was haben wir für eine Strategie definiert? Unsere Strategie ist eine Dreifache - das haben wir öffentlich auch dargelegt. Es ist zum einen die Steuerkooperation, die internationale Steuerkooperation. Zum Zweiten natürlich eine innovative und wettbewerbsfähige nationale Steuergesetzgebung und natürlich drittens, also die dritte Säule: Wir müssen danach trachten, dass wir das Know-how, dass wir die Dienstleistungsqualität sowohl in der Verwaltung als auch in der Wirtschaft stärken.
Zur internationalen Steuerkooperation kann ich mich jetzt kurz fassen: Wir haben mit der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 uns zur grenzüberschreitenden Kooperation in Steuerfragen bekannt. Wir haben erkannt, dass ein Informationsaustausch auf Anfrage, dass dieser globale Standard für den Informationsaustausch die richtige Antwort ist. Wir haben aber auch erkannt, dass der Informationsaustausch für Fragen der Vergangenheit und für Fragen der Zukunft nicht die richtige Antwort ist. Und deshalb haben wir damals diesen Weg, der schon vorgezeichnet war und meines Erachtens ein guter Weg war, mit einem massgeschneiderten Abkommen mit Grossbritannien beschritten. Ich glaube, es war ein mutiger Weg. Es war uns bewusst, dass wir dafür Kritik erhalten werden. Natürlich freut es mich auch, wenn der Weg heute nicht nur im Ausland, sondern auch im Inland zunehmend erkannt wird, dass man damit eben auch einen Weg beschritten hat, der sehr zukunftsträchtig sein kann.
Das Herunterbrechen der OECD-Standards auf die bilaterale Ebene ist aus einem ganz einfachen Grund erforderlich. Die Steuersouveränität ist und bleibt - und hoffentlich noch lange - ein Teil der politischen Souveränität und soll auch weiterhin national definiert und ausgeprägt bleiben. Ich habe das bei früherer Gelegenheit schon gesagt. Abkommenspolitik war für unser Land in früheren Jahren zentral zur Absicherung der Souveränität. Wir haben das gestern bei der Replik auf 15 Jahre EWR auch wieder miteinander diskutieren können. Heute bin ich überzeugt, dass eine Abkommenspolitik dazu dienen muss, Rechtssicherheit im Interesse der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Wir haben unsere Abkommensstrategie, wie gesagt, in der Regierung verabschiedet, ganz konkret im April 2009, und wir haben uns damals entschieden, uns vornehmlich auf die Partner in Europa zu konzentrieren, in der EU, der OECD und den G20. Wir haben die magische Grenze - ich bezeichne das als magische Grenze - von diesen zwölf Abkommen, weil objektiv war die Zahl ja überhaupt nie - wir haben diese magische Grenze aus einer denkbar ungünstigen Ausgangslage erreichen müssen. Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt ein TIEA mit den USA und sonst hatten wir an und für sich nichts. Wir mussten in aller Eile und in aller Schnelle auf die Streichung von der Grauen Liste hinarbeiten. Das war nicht nur meine persönliche Ambition, die ich bereits als designierter Regierungschef dargelegt habe, nein, das war eine Notwendigkeit im Interesse unseres Landes. Wir haben es geschafft innerhalb von sieben Monaten, eine Reihe von zusätzlichen Abkommen zu schliessen. Und wir haben uns gegen Forderungen aus dem Ausland durchgesetzt. Wir haben uns gegen Standards, die in bestimmten Ländern gegolten haben, durchgesetzt. Es gab Länder, mit denen wir Abkommen auf der Liste heute haben, die zur Beschlussfassung anstehen, die die Rückwirkung verlangt haben, weil das ihr Standard ist. Wir haben mit Ländern wie Deutschland keine Rückwirkung drin, obwohl Deutschland kurz davor und kurz danach mit anderen Ländern Abkommen abgeschlossen hat, die eine Rückwirkung vorsehen. Und wir haben es in einer kurzen Zeit auch geschafft, auch noch massgeschneiderte Lösungen, wie zum Beispiel beim UK-Abkommen, zu erzielen.
Ich denke, wie komplex die Umsetzung von internationalen Standards in Sachen grenzüberschreitender Steuerkooperation im wirklichen, im realen und tatsächlichen Verhandlungsleben eben ist, zeigen auch unsere Verhandlungen mit der Europäischen Union zum Betrugsabkommen. Die wirklich zeitraubenden und komplizierten Diskussionen finden Gott sei Dank jetzt nicht mehr zwischen Brüssel und Vaduz statt, sondern zwischen den Hauptstädten der 27 EU-Mitgliedstaaten, weil sie wissen, dass wir diesen OECD-Standard dort verankert haben wollen, weil wir dort endlich die Gleichstellung erzielen wollen, weil wir dort endlich die Nichtdiskriminierung auch verankert haben wollen und dass die EU selbst wohl vor einigen Jahren nie damit gerechnet hätte, dass Liechtenstein eine solche Entwicklung nehmen wird. Die Uneinigkeit zeigt aber auch eines, dass die internationale und supranationale Steuerkooperation eben nicht nur eine länderspezifische Angelegenheit ist. Nein, sie kann eben auch die nationale Steuersouveränität betreffen. Und diese neu zu definieren, ich glaube, das ist jetzt die Aufgabe, die sich in Europa stellt, die sich aber auch damit für die Schweiz und damit auch für Liechtenstein stellt. Und das hat meines Erachtens historische Dimensionen, die man nicht nur aus dem Hier und Jetzt, sondern eben aus dem Hier und für die nächsten zehn Jahre ansehen muss.
Die Aushandlung von Steuerinformationsabkommen ist ein Zwischenschritt, das ist nicht das Endergebnis. Das Endergebnis, unser Ziel ist es, Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln. Das sieht man ja auch bei den gemeinsamen Erklärungen, bei den Schriftwechseln, auch mit den grossen Ländern. Und ich sage es Ihnen auch dort: Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, was unser Land eben ist. Deshalb wollten wir auch die Unterzeichnung fast aller Abkommen in Liechtenstein durchführen, weil wir dann zeigen können, was Liechtenstein eben auch ist. Liechtenstein ist nicht ein Paradies, das keine Steuern erhebt. Das ist nicht ein Paradies, in dem es eben verkürzt gesagt die vielen, vielen zigtausenden von Gesellschaften gibt und ansonsten nichts. Nein, wir müssen dafür werben, weil wir im Ausland eben so bis heute nicht wahrgenommen werden. Und wir erheben natürlich den Anspruch - und das ist auch eine Daueraufgabe für uns in der Politik, dass unsere Strukturen, die bisherigen und neuen Strukturen in anderen Ländern nicht mehr diskriminiert werden. Und dadurch erreichen wir das, was wir schon vor 12, 13 Jahren bei der OECD deponiert haben. Wir sind bereit, diesen Weg zu gehen, aber es muss ein Level-playing-Field erzielt und gewährleistet sein. Und ich glaube, um dieses Ziel auch der Nichtdiskriminierung zu erreichen, ist es wichtig, dass wir dann im Mai-Landtag die Reform des Steuerrechts miteinander diskutieren können. Eine Reform, die uns in der Wettbewerbsfähigkeit noch einmal stärken wird.
Ich sage Ihnen nur ein paar wenige Worte zur dritten Säule der Strategie: Das sind die Dienstleistungen in der Verwaltung und in der Wirtschaft. Ich denke, das wird für die Zukunft ein riesiger Asset sein. Hier sollten wir auch die Kleinheit unseres Landes nutzen können, den Pragmatismus, den wir in der Vergangenheit hier auch gepflegt haben. Aber wir müssen dazulernen. Wir sollten es schaffen, auch ein Ort für Steuerplanung zu sein. Ein Ort, bei dem wir alle unser Bemühen in der Wirtschaft und in der Politik und der Verwaltung mit entsprechenden Ressourcen zur Verfügung stellen müssen.
Ich möchte auf die einleitenden Worte zurückkommen und dann auch abschliessen. Der Anspruch, auch in diesen schwierigen Zeiten des Paradigmenwechsels einen fairen Steuerwettbewerb zu ermöglichen, ist eine Herausforderung für alle. Dieser Herausforderung müssen wir uns stellen, aber auch die grossen Länder, und vor allem müssen wir darauf vertrauen, dass die internationalen Organisationen, die Europäische Union und die OECD, die richtigen Weichen stellen. Unsere Drei-Säulen-Strategie ist daher weder Selbstzweck, weder politischer Selbstzweck noch ein Selbstzweck für irgendein Regierungsmitglied, noch sind wir dazu gezwungen worden. Die Strategie basiert einfach auf zwei Grundeinsichten, die uns schon seit längerem, aber auch in die Zukunft beschäftigen werden. Nämlich die Grundeinsicht, dass grenzüberschreitende Kooperation und Transparenz in Steuersachen immer wichtiger und von internationalen Standards geprägt sein wird. Nicht nur die OECD, der IWF und andere Organisationen werden mitreden, sondern die Regulierungsdichte und die internationale Rolle von Finanzdienstleistern wird nicht abnehmen, sondern zunehmen. Und hier sind wir gefordert, die besten Lösungen zu liefern. Und glauben Sie mir, dass die Regierung und die Verhandlungsdelegationen in unterschiedlicher Zusammensetzung, sei es in Berlin, sei es in Brüssel, sei es in anderer Konstellation, hier mit bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von entsprechenden Regierungsbeschlüssen gehandelt haben. Wir wollen - und das ist für uns essenziell - gleich lange Spiesse haben und wir wollen auf diesem Weg uns entsprechend einbringen.
Und ich bin überzeugt - und das sage ich jetzt auch, das sage ich nicht an die Adresse von Ihnen, sondern das sage ich im Sinne einer politischen Botschaft - wenn die grenzüberschreitende Transparenz in Steuerfragen nicht nur eben eine fiskalpolitische, sondern vor allem eine innenpolitisch getriebene Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise sein soll, so wie man das manchmal auch vermutet und sieht, sondern ein sinnvolles und neues Paradigma des 21. Jahrhundert sein soll, dann muss es für alle gelten und dann müssen wir uns in diesen Prozess auch einbringen, was wir auch tun wollen. Und deshalb appellieren wir auch bei jeder Gelegenheit dazu an diesen Organisationen, dass wir daran teilnehmen und uns nicht verweigern, dass wir diese Plattformen nutzen und uns in diese Diskussionen auch mit unserem neuen Paradigma einbringen werden. Wir begrüssen es deshalb auch, dass im Bereich der Steuerkooperation das Global Forum gegründet wurde. Wir haben sogar sehr mutig im letzten Jahr gleich schon Anspruch auf einen Sitz im entsprechenden Überwachungsgremium gestellt. Das wurde uns diesmal noch nicht gewährt. Wir wollen uns aber an der Umsetzung und Kontrolle beteiligen, weil auch wir, wie ich es Ihnen gestern gesagt habe, schon bald einer Umsetzung und Kontrolltätigkeit unterworfen sind. Wir werden diesen transparenten, diesen gleichberechtigten und partizipativen Ansatz auch weiterhin unterstützen. Ich bin auch überzeugt, dass wir uns an niemanden anhängen können, wie wir das auch in der Vergangenheit bei der Finanzplatzpolitik schon nicht getan haben. Wir müssen unseren eigenen Weg finden und damit der Wandel, der uns momentan in verschiedener Hinsicht betrifft, nicht eben auch längerfristig noch einmal zu einer Krise wird. In diesem Sinne sind wir alle - Sie, die Regierung und andere Akteure - gefordert, dass wir diesen Prozess offen analysieren, dass wir ihn auch transparent darlegen, dass wir ihn auch kommunizieren, auch wenn es wehtut und dass wir eben auch an mancher Stelle dann mutig sind, auch wenn es vor allem auch aus unserer Sicht manchmal nicht ganz so bequem ist, dies so zu tun.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Ich glaube, es ist dann noch die Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze nach den Kosten für Internationales offen.
Aber ich gebe das Wort noch zuerst dem Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen und Herren Abgeordnete. Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Regierungschef Tschütscher. Ich denke mir, der Blick in die Vergangenheit durch den Abg. Johannes Kaiser war doch treffend und hat auch entsprechende Reaktionen in diesem Hohen Hause ausgelöst. Nichtsdestotrotz möchte ich nun den Blick in die Gegenwart bzw. in die Zukunft richten und habe noch drei Fragen zu einzelnen Artikeln dieses Abkommens.
Die erste Frage bezieht sich auf Art. 1: Wenn wir uns die Seite 9 betrachten, ist hier unter anderem nachzulesen: «Die persönlichen Rechte und Sicherheiten, welche die Gesetze oder die Verwaltungspraxis der ersuchten Vertragspartei gewähren, bleiben anwendbar». Ich frage mich einfach, wie man das in der Praxis sicherstellen will, wenn diese Daten einmal im Ausland sind, wie dann die Rechte und Sicherheiten dieser Personen gewahrt bleiben können. Ich möchte die Regierung bitten, hierzu noch Ausführungen zu machen.
Die nächste Frage ergibt sich zur Seite 12 Art. 9: Hier wird unter anderem in diesem Artikel ausgeführt, dass «die Kostenverteilung angemessen geregelt wird. Direkte Kosten trägt die ersuchende Partei, indirkete die ersuchte Partei». Kann hierzu die Regierung noch Ausführungen machen, was die Unterschiede zwischen diesen direkten bzw. indirekten Kosten sind?
Und dann eine sehr zentrale Frage nach meinem Dafürhalten - das ist die Seite 13, wo es um das Protokoll geht und dann auch die Seite 14 oben. Hier geht es um die Identität und wiederum um diese Namensnennung. Die Regierung führt auf Seite 14 grundsätzlich aus: In der Regel wird diese Namensnennung notwendig sein. Es kann aber Ausnahmen geben, wo diese Namensnennung nicht erfolgen muss. Unter anderem wird auf den Seiten 13 und 14 ausgeführt: «wenn sich die Identität aus anderen vergleichbaren personenbezogenen Anhaltspunkten ergeben könnte». Und hierzu möchte ich die Regierung auch bitten, ein Beispiel darzulegen, was das sein könnte. Ich denke mir, das ist dann für die Praxis, die Anwendbarkeit und die Umsetzung dieses Abkommens doch sehr relevant. Was könnten das für Beispiele sein? Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich hätte noch eine Frage zu Seite 8: Hier wird umschrieben, dass Belgien noch Ausnahmebestimmungen gewünscht hätte und dass diese Punkte noch offen geblieben sind hinsichtlich des belgischen Bankgeheimnisses. Ich wäre dankbar, wenn man hier noch hinweisen könnte, was das für Bedürfnisse seitens Belgiens gewesen sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Bitte erlauben Sie mir die Beantwortung in der Chronologie der gestellten Fragen, zunächst diejenige der stv. Abg. Helen Konzett zu den finanziellen Konsequenzen: Ja, wir haben ganz im Sinne dessen, was ich vorhin gesagt habe zur Stärkung der Dienstleistungsqualität auch in der Verwaltung - das können wir ja direkt seitens der Regierung beeinflussen - diese Abteilung «Internationales» geschaffen. Der Amtsleiter und der stv. Amtsleiter üben momentan ad interim diese Funktion aus. Wir haben eine Ausschreibung vorgenommen. Es ist eine neue Stelle, aber keine neuen Stellenprozente. Wir haben ganz im Sinne dessen, was wir im letzten Jahr mit der Umwandlung der Stellen beschlossen haben, haben wir nicht mehr alle nachbesetzt, auch in meinem Ressort nicht. Ich habe dann eine hundertprozentige Stelle, die ich einsparen konnte, hier verschieben können. Wir konnten diese Stelle leider bis heute nicht besetzen. Die Bewerberlage war nicht so, dass wir eine Anstellung vornehmen konnten, weil dieses ist für mich jetzt eine der zentralen Stellen, die wir wirklich mit sehr grosser Vorsicht und grosser Bedachtnahme besetzen wollen. Ich war persönlich in einem engen Kontakt mit einer hoch qualifizierten Person. Ich kann Ihnen aber noch nicht sagen, wie eine Lohnsumme gewesen wäre. Bei dieser Stelle werde ich auch entsprechend investieren, weil das eine ganz zentrale Position ist. Es dürfte vielleicht nicht so weit gehen wie beim Lohn des Regierungschefs, sonst haben wir wieder diese Diskussion, aber es könnte doch auch sein, dass wir hier doch auch von den besonderen Artikeln einmal Gebrauch machen könnten. Was sonst an Kosten hier anfällt, das sind dann halt die Kosten, die aus der Bewältigung der entsprechenden Ersuchen anfallen werden, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass hier diese Kosten sowieso im Rahmen des normalen Betriebes erreicht werden können.
Dann haben wir schon Schulungen gemacht und teilweise gehen diese Schulungen auch weiter. Wir haben einen schweizerischen DBA-Experten engagieren können, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung hier auch mit seiner Expertise beglückt und damit eben auch dieser Know-how-Transfer hier auch gewährleistet ist. Wir haben auch Round tables mit den zuständigen Gerichtsinstanzen bereits gemacht. Auch hier findet also eine optimale Vorbereitung statt. Ich glaube auch, dass man unseren Behörden dieses Grundvertrauen entgegenbringen muss. Auch sie betreten Neuland - das ist mir klar - nicht nur die Finanzplatzakteure. Dass dort eine gewisse, natürliche Fragehaltung entsteht, das ist für mich ganz natürlich, aber wir versuchen, das im gemeinsamen Bemühen hier dazulegen.
Dann zur Frage des Abg. Manfred Batliner: Man muss diese Bemerkung hier im zeitlichen Zusammenhang sehen. Wir haben ja gesagt, dass eine Verhandlungsrunde mit Belgien am 2. September beim Global Forum stattgefunden hat und dass dort Belgien noch Ausnahmebestimmungen gewünscht hat. Belgien hat das spezifische Thema, dass sie zwei Parlamente haben, Wallonien und Flandern, und dass eines der Parlamente nicht bereit ist, beim Bankgeheimnis Auskünfte zu erteilen. Und wir haben gesagt, wir schliessen sicherlich nicht ein Abkommen ab, das keinen OECD-Standard drin hat. Ein Abkommen ohne OECD-Standard hätte uns zum damaligen Zeitpunkt, als wir das abgeschlossen haben, natürlich bei dieser magischen Zahl zwölf überhaupt nicht weitergeholfen. Deshalb ist klar, es gilt wechselseitig OECD-Standard. Wenn sie uns keine Informationen geben würden, würden wir auch keine Informationen geben. Das ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen.
Dann zu den Fragen des Abg. Wendelin Lampert: Es ist so, dass nicht nur bei der Rechtshilfe, auch bei der Amtshilfe der Spezialitätsvorbehalt gilt, dass die Auskünfte genau für jene Verfahren zu verwenden sind, für die sie begehrt worden sind und nicht darüber hinaus. Und das ist ein internationaler Grundsatz der Vertraulichkeit, der ja auch immer wieder so funktioniert. Das war auch bei der Rechtshilfe bislang immer so und es hat auch dementsprechend nie Klagen gegeben. Wäre es anders, dann wäre es natürlich klar, dann müsste man auch reagieren.
Es gibt direkte Kosten, die direkt mit dem Ersuchen zusammenhängen, und dann gibt es eben indirekte Kosten, wie die Personalkosten, wenn die Steuerverwaltung aktiv werden muss. Solche Kosten werden nicht umgerechnet, das liegt dann eben in unserer Veranwortung, diese Kosten zu tragen. Indirekte Kosten, wenn Sie sehen, wenn jetzt ein Ersuchen an uns gestellt wird und die Steuerverwaltung wird aktiv, dann tragen das wir mit unserem Personal. Wir können nicht die Personalkosten dann noch umrechnen.
Dann haben Sie noch eine Frage zur Identität gestellt: Die Frage haben wir sehr, sehr ausführlich damals beim TIEA mit den USA behandelt, damals auch im nichtöffentlichen Landtag. Und es ist OECD-Standard, dass grundsätzlich die Identität durch die Namensnennung der Person gemacht werden muss. Es kann aber durchaus Konstellationen geben, wo eben Leute unter einem Pseudonym auftreten und die Identifikation dann über eine PID-Nummer erfolgt. Deshalb sage ich das so, dass das auch eine eindeutige Zuordnung dann zulässt. Das heisst, dass dann personenbezogene Merkmale eben auch ausreichend sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Zur Replik des Abg. Quaderer zur Fraktkionserklärung der FBP möchte ich Folgendes anmerken: Sie zeigen mit Ihrem Votum, dass Sie jede Kritik aus dem Lager der FBP als unzulässige Polemik abzutun versuchen. Auch Ihren Versuch, jede Kritik seitens der FBP-Fraktion an Regierungschef Tschütscher als indirekte Kritik an Alt-Regierungschef Hasler einzustufen, habe ich in meiner kurzen Zeit im Landtag schon mehrfach gehört. Aber auch die stetige Wiederholung Ihrer Thesen verschafft diesen keine erhöhte Richtigkeit. Denn die unter der Ägide des Regierungschefs Tschütscher verhandelten Abkommen sind ohne gleichzeitige konkrete Vereinbarung einer Gegenleistung abgeschlossen worden, die mit der weiteren Zuerkennung des QI-Status oder dem Offenlegungs- und Compliance-Programm im Zusammenhang mit UK vergleichbar wären. Schliesslich halte ich es für verfehlt, wenn Sie den Fraktionssprecher Kaiser persönlich attakieren, obwohl er eine Fraktionserklärung vorgetragen hat, hinter der die FBP-Fraktion steht.
Aus dem Stegreif heraus kann ich zudem nicht glauben, dass Ihr unpassender Vorwurf an Fraktionssprecher Kaiser, er habe in den nichtöffentlichen Landtagssitzungen zur Finanzplatz- und Abkommensthematik nie etwas gesagt, zutrifft. Ihre weiteren Ausführungen, die man so verstehen könnte, nur die VU-Fraktion habe sich hierzu im nichtöffentlichen Landtag eingebracht, ist aber eine grobe Fehldarstellung. Gerade in der Thematik der Finanzplatz- und Steuerabkommenspolitik haben sich verschiedene Abgeordnete der FBP-Fraktion umfassend und wiederholt eingebracht. Dass diese Einbringung angesichts der mangelhaften Informationspolitik des Regierungschefs schwierig war, war zudem Gegenstand eingehender Debatten. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef für Ihre Ausführungen. Ich habe eine Frage zum Protokoll Ziff. 5. Dort wird ausgeführt, dass die beiden Vertragsparteien eine weitere Zusammenarbeit überprüfen werden und dass im Anschluss zum TIEA der Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens geprüft wird. «Prüfen» ist für mich ein bisschen allgemein. Ich denke, wir sind uns hier alle einig. Ein TIEA ist nur ein erster Schritt und ein Doppelbesteuerungsabkommen muss folgen. Auf Seite 14 des Bericht und Antrages wird dann ausgeführt: «Belgien ist bereit, nach dem Inkrafttreten des TIEA auf Verhandlungen über den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens einzutreten». Gibt es da weitergehende Zusagen durch Belgien? Wurden da Zusicherungen im Rahmen eines side letters gemacht und ist vor allem innert nützlicher Frist mit einem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zu rechnen?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen bzw. für die Beantwortung meiner Fragen. Eine Zusatzfrage zum Protokoll bzw. zur Identität des Steuerpflichtigen: Sie haben hier von einer PID-Nummer gesprochen. Können Sie das bitte noch ein wenig ausführen, was darunter genauer zu verstehen ist?
Und eine Zusatzfrage: Gilt diese Definition jetzt nur für das Abkommen mit Belgien oder gilt diese Definition dann für alle weiteren Abkommen, die wir heute noch behandeln bzw. beschliessen werden? Mir geht es eben darum: Müssen wir das jetzt in jedem Abkommen separat diskutieren oder kann man sagen: Diese Diskussion haben wir hier jetzt geführt und die ist dann auch für die anderen Abkommen gültig?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Frage der personenbezogenen Merkmale gilt für jene Abkommen, bei denen es im Protokoll eben diese Präzisierung gibt. Die gibt es bei Deutschland, die gibt es bei Frankreich, die gibt es bei weiteren Abkommen. Ich glaube, es gibt ein, zwei, bei denen es diese Präzisierung - wo wir aber überhaupt kein Protokoll und keine gemeinsame Erklärung gemacht haben - nicht gibt, aber trotzdem gilt sie auch dort, weil es - ganz einfach gesagt - OECD-Standard ist. Das hat rein deklarativen Charakter in diesem Protokoll drin. Und wenn ich PID-Nummer gesagt habe, dann habe ich in unserer Denkweise gesprochen. Das gibt es ja in anderen Ländern auch. Es gibt auch eine klare Zuordnung, wenn es eine Bankkonto-Nummer gibt und ein Pseudonym dazu, ist es auch eine klare Zuordnung. Ich habe nur die PID-Nummer aus unserer Sicht angesprochen, weil die bei uns zum Beispiel eine klare Personenidentifikation zulässt.
Dann zur Frage des Abg. Christian Batliner, zu dieser Ziff. 5 des Protokolls: Das Protokoll wurde zwischen der Verhandlungsleitung ja abgeschlossen. Mir wurde berichtet, dass Belgien eine gewisse Grundskepsis gehabt hat uns gegenüber, mit einem DBA dann auch aufzutreten. Es war dann auch der ganz konkrete Grund, weshalb ich persönlich dieses Abkommen unterzeichnen wollte. Das Einfachste wäre ja gewesen, wir hätten den Botschafter in Brüssel damit beauftragt, dieses Abkommen dann zu unterzeichnen. Nein, wir haben das persönlich machen wollen und ich wollte das auch mit dem Finanzminister Belgiens tun. Ich habe dann in einem Vieraugengespräch mit ihm gesprochen, dass es für uns wichtig ist, ein DBA zu machen und er hat dieses Zugeständnis mir in diesem persönlichen Gespräch auch gegeben. Und auf dieser Basis stehen wir heute auch und deshalb haben wir am Bericht und Antrag weiter vorne - also auf Seite 8 finden Sie das -, dass ich damals mit dem Finanzminister Didier Reynders dieses Abkommen unterzeichnet habe. Er hat damals ganz klar auch an einer öffentlichen Pressekonferenz gesagt, dass der nächste Schritt dann ein DBA ist und nicht nur eines zu prüfen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Anschlussfrage an ein Ansuchen ohne Namensnennung. Sie haben da, Herr Regierungschef, die PID-Nummer als Beispiel genannt. Wie ist das? Muss dann dem Ansuchen nicht irgendwo ein Kreis an Personen dann mitgeliefert werden, sondern kann das einfach offen dann angesucht werden? Ich denke, wenn jetzt zum Beispiel so ein Beleg bei einem Steuerberater im Ausland gefunden wird, dass das auch in einem Zusammenhang mit irgendeinem Personenkreis, also nicht die Erfordernis einer Person, aber zumindest mit einem Kreis verbunden werden müsste.Regierungschef Klaus Tschütscher
Das muss ich jetzt korrigieren. Ich hoffe nicht, dass man den Rückschluss auf einen Kreis von Personen ziehen kann. Das wollen wir ja gerade nicht, sondern wir wollen eine eindeutige Identifikation, weil sich das Ersuchen ja gerade auf eine ganz konkrete Person auch bezieht. Wir wollen ja diese Sammelersuchen genau nicht, sondern es muss klar sein, dass die personenbezogenen Merkmale eine eindeutige Identität einer Person zulassen. Und da kann man heute nicht ganz konkrete Fallkonstellationen darlegen, aber wenn es Pseudonyme gibt, eine Bankkontonummer dazu gibt und eine eindeutige Identifikation für eine Person, die unter diesem Pseudonym auftritt, dann lässt das diese eindeutige Identifikation zu. Und so konkret kann ich es Ihnen sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, kommen wir zum Antrag der Regierung. Er lautet wie folgt:
«Der Landtag wolle den Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem Abkommen vom 10. November 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Königreichs Belgien über den Informationsaustausch in Steuersachen seine Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag zustimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und Traktandum 19 erledigt. -ooOoo-