Übereinkommen vom 11. August 2009 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland, die Vereinbarung vom 11. August 2009 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und Her Majesty’s Revenue and Customs betreffend die Kooperation in Steuersachen sowie das Gesetz über die Steueramtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Nr. 30/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen die Beratungen fort.
Wir kommen nun zu Traktandum 25: Übereinkommen vom 11. August 2009 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland, die Vereinbarung vom 11. August 2009 betreffend die Kooperation in Steuersachen sowie das Gesetz über die Steueramtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 30/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Da es sich hier um doch ein sehr spezielles Abkommen handelt, erlauben Sie mir bitte, ein paar Worte zu sagen.
Als ich das erste Mal von diesem Abkommen las, war ich doch sehr skeptisch und auch sehr kritisch. Zwischenzeitlich muss ich jedoch eingestehen, dass sich dieses damals fast revolutionäre Abkommen entpuppt hat, dass es wirklich wegweisend für unseren Finanzplatz sein könnte in Anbetracht dessen, was wirklich in steuertechnischer Hinsicht europaweit und weltweit abgeht.
Nun kurz zum Abkommen: Das im August 2009 von Regierungschef Klaus Tschütscher und dem britischen Minister Stephen Timms unterzeichnete Abkommen sieht von 2010 bis 2015 besondere Konditionen vor, wenn britische Kunden des Finanzplatzes bislang nicht deklarierte Gelder ihren Steuerbehörden melden. Im Gegenzug verpflichtet sich Liechtenstein zur Steuerkonformität britischer Kunden. Britische Kunden sollen bei der Deklaration von Geldern von einer verkürzten Frist zur Bemessung von Steueransprüchen sowie von der Möglichkeit einer pauschalen Besteuerung profitieren können. Grossbritannien hat eingewilligt, weder den liechtensteinischen Finanzsektor noch die liechtensteinische Wirtschaft in irgendeiner Weise einzuschränken oder zu diskriminieren. Überdies haben beide Staaten beschlossen, Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen und auf das werde ich auch noch kurz zu sprechen kommen.
Im März dieses Jahres hat ein Parlamentarier-Freundschaftstreffen zwischen der liechtensteinischen APK und zwei MPs von England in London stattgefunden. Unsererseits war die ganze APK anwesend, was doch die Bedeutung dieses Besuches unterstrich. Neben dem Meinungsaustausch zu allgemeinen politischen Themen fand im Rahmen dieses Besuches auch ein Treffen mit dem Chef der britischen Steuerbe-hörde, David Hartnett, sowie seinem Stellvertreter Andy Cole statt, bei welchem über den Stand der bilateralen Verhandlungen über das Steuerinformationsabkommen FL / Vereinigtes Königreich informiert wurde. Die Aussenpolitische Kommission wurde zum Hauptsitz der englischen Steuerbehörde durch Prinz Nikolaus von Liechtenstein sowie die Herren Michael Hilti und Bryan Jeeves begleitet.
Bei der Diskussion zum Steuerinformationsabkommen sowie dem anstehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit England konnten verschiedenste Gedanken, welche den Finanzplatz im Besonderen, aber auch die liechtensteinische Gesamtwirtschaft betreffen, ausgetauscht werden. Durch diesen Besuch bei der höchsten britischen Steuerbehörde wird auch seitens des Landtags die Wichtigkeit dieses Abkommens mit England für den liechtensteinischen Wirtschaftsplatz unterstrichen.
Unter anderem haben wir auch Herrn Towkins getroffen, welcher Chefunterhändler für die Doppelbesteuerungsabkommen ist. Herr Towkins hat ganz klar festgestellt: Hätte es dieses Abkommen mit England nicht gegeben, würde ein DBA mit England überhaupt nicht zur Frage stehen. England hat zirka 120 DBAs mit anderen Ländern abgeschlossen. Aber mit kleinen Ländern - und unter kleines Land können wir Liechtenstein verstehen - hätten sie niemals ein DBA nur in Betracht gezogen. Und das zur Standardfrage des Abg. Wendelin Lampert. Wir müssen uns doch ganz im Klaren sein mit DBAs: Es sind doch nicht die grossen Länder, welche auf Liechtenstein zukommen und sagen: Bitte, machen Sie ein DBA mit uns. Wir sind doch auf deren Goodwill sehr gross angewiesen, nicht nur Goodwill, aber auch auf ein gewisses Verhandlungsgeschick. Und dieses Verhandlungsgeschick möchte ich unseren Verhandlungsdelegierten sicherlich nicht absprechen.
Wenn Sie mir erlauben, auch noch ein paar persönliche Bemerkungen zu diesem Treffen bei der englischen Steuerbehörde zu machen: Ganz allgemein gesagt, der Eindruck von gegenseitigem Respekt war sofort gegeben. Das muss man sagen. Ich glaube, Herr Hartnett war sehr positiv überrascht, dass sich Parlamentarier auch bei ihm einmal zeigten und Herr Hartnett hat natürlich Liechtenstein schon zweimal besucht. Er war sehr überrascht, dass Liechtenstein nicht nur aus Banken, sondern auch aus anderen Geschäftsfeldern - wie Industrie - besteht. Und ich möchte auch ganz klar sagen, dass Herr Hartnett die liechtensteinische Verhandlungsdelegation aufs Höchste gelobt hat wegen den wirklich konstruktiven Verhandlungen. Ich glaube, das widerspiegelt sich auch in diesem Abkommen.
Was er auch ganz klar zum Ausdruck gebracht hat: Dieses Abkommen von England besteht nur mit Liechtenstein. Er hat gesagt, es sind verschiedenste Länder an England herangetreten, die gerne ein solches Abkommen abschliessen möchten. Er hat sogar gesagt, es wurde ihnen Geld von anderen Ländern angeboten. Ich möge es mal so sagen, wir können uns ein bisschen privilegiert fühlen, dass wir ein solches Abkommen mit England jetzt haben.
Zum Schluss ist auch ganz klar zum Ausdruck gekommen, also von Seiten des Finanzsektors wurde doch eingebracht, dass die Engländer doch bitte auch in Sachen DBA Rücksicht nehmen auf die Kleinheit Liechtensteins, aber auch auf die speziellen Strukturen, die der Finanzplatz Liechtenstein seinen Klienten verkauft. Ich habe den Eindruck bekommen, dass sie ohne Abschweifungen auf diese Einwände eingehen werden und eingehen können. Seitens der Industrie wurden von Herrn Michael Hilti auch gewisse Sachen eingebracht, und Herr Towkins war ganz klar der Meinung: Geben Sie mir doch Informationen, die ich benötige, und wir werden die mit Sicherheit berücksichtigen. Alles in allem war das meiner Ansicht nach - und vielleicht können mich hier meine Kollegen auch bestätigen - ein sehr erfolgreicher Besuch. Ich glaube, das hat die Wichtigkeit dieses Abkommens wirklich unterstrichen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich kann das aus meiner Erfahrung bestätigen und nach dem, was ich gehört habe, ist dieser Besuch der APK wirklich auf fruchtbaren Boden gestossen.
Wird das Wort gewünscht?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Gemäss Bericht und Antrag Nr. 30/2010 beantragt die Regierung - der Bericht und Antrag möge zur Kenntnis genommen werden,
- dem Übereinkommen vom 11. August 2009 zwischen den Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Vereinigten Königreichs - ein so genanntes TIEA - sowie der Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der Steuerbehörde des Vereinigten Königreichs, kurz HMRC, vom selben Tag - neudeutsch das Memorandum of Understanding oder MoU - wolle der Landtag seine Zustimmung erteilen und
- die Gemeinsame Erklärung vom 11. August 2009 der Regierung sowie HMRC wolle zur Kenntnis genommen und die Gesetzesvorlage in Behandlung gezogen werden.
Bemerkenswert ist dieser Bericht und Antrag in verschiedener Hinsicht. So werden nebst dem TIEA gleichzeitig ein MoU und eine gemeinsame Erklärung zur Genehmigung bzw. Kenntnisnahme durch den Landtag vorgelegt. Das TIEA und das MoU erfordern zu ihrer Durchführung einen Gesetzeserlass, wobei die Umsetzung des TIEA im Wesentlichen bereits durch das allgemeine Gesetz über die Internationale Amtshilfe in Steuersachen erfolgt.
Mit dem MoU und der Gemeinsamen Erklärung beschreitet Liechtenstein völliges Neuland und diese beiden Regierungsvereinbarungen stellen bislang das einzige Beispiel dar, mit dem Kunden unseres Finanzplatzes eine Lösung für die Vergangenheit angeboten wird. Interessant ist hierbei vielleicht, dass die Grundlage für diesen völlig neuen Ansatz von Alt-Regierungschef Otmar Hasler gelegt wurde. Bemerkenswert ist auch, dass es Regierungschef Tschütscher bei keinem der unter seiner Führung abgeschlossenen Abkommen, welche heute bereits behandelt wurden, gelungen ist, eine Vereinbarung zur vernünftigen Regelung der Vergangenheit zu erzielen.
Inhaltlich ist die Regierungsvereinbarung MoU wie erwähnt Neuland, indem sich das Vereinigte Königreich verpflichtet, ein attraktives Steueroffenlegungsprogramm, die so genannte Liechtenstein Disclosure Facility, zur Verfügung zu stellen, womit eine allenfalls erforderliche Bereinigung der steuerlichen Situation von Kunden aus dem Vereinigten Königreich ermöglicht werden soll, und Liechtenstein verpflichtet sich im Gegenzug, einen Mechanismus vorzusehen, der sicherstellen soll, dass bis zum Ablauf des Programms im Jahr 2015 sämtliche im Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Personen ihren steuerlichen Pflichten in Bezug auf Vermögenswerte mit einem näher definierten Liechtenstein-Bezug nachkommen. Die Umsetzung der von Liechtenstein übernommenen Verpflichtung ist durch das mit diesem Bericht und Antrag vorgelegte Steueramtshilfegesetz UK oder AHG-UK vorgesehen. Das vom MoU vorgesehene liechtensteinische Offenlegungsprogramm, englisch abgekürzt mit LDF, sieht im Vergleich zu den bisherigen Amnestieprogrammen des Vereinigten Königreichs attraktive Bedingungen vor und läuft bereits seit dem 1. September 2009. Die Attraktivität ergibt sich aus einer maximalen Veranlagungszeit bis zurück ins Jahr 1999, einem reduzierten Strafsteuersatz und der alternativen Möglichkeit, einen Pauschalsteuersatz in Anspruch zu nehmen, welcher bei gewissen Fallkonstellationen, insbesondere wo Erbschaften eine Rolle spielen, vorteilhaft sein kann. Ferner sieht die LDF, wie bei solchen Amnestieprogrammen üblich, Straffreiheit vor.
Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt der Regierungsvereinbarung MoU ist, dass die so genannte Liechtenstein-Disclosure-Facility oder LDF nicht nur solchen Kunden offen steht, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung Kunden liechtensteinischer Finanzintermediäre waren, sondern auch solchen, die bis zum Jahr 2015 Kunden werden. Damit will das Vereinigte Königreich einen Ansatz für UK-Steuerpflichtige schaffen, Vermögenswerte nach Liechtenstein zu transferieren oder durch liechtensteinische Strukturen verwalten zu lassen und gleichzeitig vom LDF Gebrauch zu machen. In der Praxis funktioniert dies auch tatsächlich.
Zu den einzelnen Vereinbarungen möchte ich nur kurz festhalten, dass sich beim Steuerinformationsabkommen TIEA mit dem Vereinigten Königreich dieselben Anwendungsfragen stellen wie bei den bereits behandelten TIEAs. Das TIEA mit dem Vereinigten Königreich weist vor allem Besonderheiten auf, welche auf das vereinbarte Offenlegungs- und Compliance-Programm gemäss MoU zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind hierbei die teilweise Verschiebung der zeitlichen Anwendbarkeit des TIEA ins Jahr 2015 und spezifische Ablehnungsgründe.
Den Inhalt des MoU habe ich schon kurz skizziert. Die gemeinsame Erklärung erscheint mir erwähnenswert, obwohl diese vom Landtag nicht zu genehmigen ist. Einerseits wird darin festgehalten, dass Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden und andererseits halten beide Parteien dieser Erklärung fest, wie verschiedene liechtensteinische Strukturen in England steuerlich zu behandeln sind und dass sie sich dem Grundsatz der nicht diskriminierenden Behandlung der Bürger und Einwohner der jeweils anderen Partei verpflichtet sehen.
Die im März im Vereinigten Königreich verabschiedete Budget Note zur Anerkennung gemeinnütziger Rechtsträger sämtlicher EWR-Mitgliedstaaten unter Ausklammerung Liechtensteins zeigt, dass wir diesbezüglich wachsam bleiben und die Einhaltung der in der gemeinsamen Erklärung übernommenen Verpflichtungen einfordern müssen.
Abschliessend möchte ich bemerken, dass sowohl im Zusammenhang mit der LDF als auch dem Offenlegungs- und Compliance-Programm gemäss MoU etliche Aspekte ungeklärt sind bzw. Fragen bestehen. Zur Erreichung der Zielsetzung, Rechtssicherheit zu schaffen, ist es unabdingbar, dass diese Fragen einer Klärung zugeführt werden. Einige dieser Fragen werden sicherlich heute anlässlich der Behandlung der Vorlage gestellt werden, weshalb ich hier nicht vorgreifen will. Alles in allem befürworte ich Eintreten auf die Vorlage und erhoffe mir die Klärung möglichst vieler offener Punkte im Rahmen der Diskussion. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz einige Ergänzungen machen: Ich denke, der Abg. Harry Quaderer hat sehr eindrücklich geschildert, dass dieses Abkommen für Liechtenstein gut ist. Wir haben das auch in unserer Erklärung der Fraktion deutlich gemacht, dass wir dieses Abkommen und den darin aufgezeichneten Weg unterstützen und die Regierung auffordern, weiter solche massgeschneiderten Abkommen zu verwirklichen. Wenn ich dann aber vom Abg. Wenaweser höre, dass das alles noch auf die Zeit von Otmar Hasler zurückgeht und wir das nur ihm zu verdanken haben, und dann die Kritik kommt, wieso die Regierung nicht weitere solche Abkommen mit solchen Lösungen für unsere Vergangenheit bereits abgeschlossen hat, dann erstaunt mich das schon sehr. Ich denke, die Diskussion in diesem Land, als das Abkommen im letzten August veröffentlicht wurde, war am Anfang sehr kritisch und da wurde dieses Abkommen heftig kritisiert. Und jetzt fordert man auf einmal, dass das das Nonplusultra von Seiten der FBP ist. Ich finde das Abkommen gut. Ich denke aber nicht, dass dies auf die glorreichen Verhandlungen im Jahr 2008 von Otmar Hasler zurückzuführen ist. Da waren andere beteiligt.
Ich bin auch dafür, dass wir weitere Abkommen abschliessen, die diese Vergangenheitsproblematik lösen. Ich denke aber auch - und das zeigen die Abkommen, die wir bis jetzt heute genehmigt haben -, dass es eben kein Wunschkonzert ist. Um solche Vergangenheitslösungen halt auch wirklich zu bekommen, braucht es auch ein Entgegenkommen vom anderen Vertragspartner. Vielleicht kann der Regierungschef dazu noch einige Ausführungen machen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe drei konkrete Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf Seite 14, Punkt 1.3 - Verlauf der Verhandlungen: Das knüpft jetzt im Prinzip gerade an das Votum der Abg. Hilti und des Abg. Wenaweser an. Hier ist nachzulesen: «Kontakte mit den englischen Steuerbehörden entstanden frühzeitig, auch nachdem im Februar 2008 bekannt wurde» etc. Dieses «frühzeitig» würde mich doch interessieren, wann diese Kontakte mit den englischen Steuerbehörden entstanden sind.
Der zweite Punkt, den ich abgeklärt wissen möchte, ist in diesem Memorandum of Understanding im Teil 4 auf Seite 19 aufgeführt. Hier wird betreffend die Kündigung des Abkommens ausgeführt, also Seite 19 der Schlusssatz: «Liechtenstein kann das Abkommen aber auch dann kündigen, wenn Grossbritannien einem dritten Partner günstigere oder gleiche Offenlegungsprogramme anbietet». Ich frage mich: Was passiert, wenn Grossbritannien sich selbst eben eine gewisse positivere Offenlegung ermöglichen würde? Hier wird nur von dritten Partnern gesprochen und nicht was passiert, wenn Grossbritannien das selbst macht.
Und die letzte Frage bezieht sich auch auf dieses Memorandum of Understanding, Anhang 7: Hier werden auf Seite 24 im letzten Absatz mögliche Strafverfahren gegen Liechtensteiner Finanzintermediäre als unwahrscheinlich taxiert. Es wird dann aber ausgeführt im Schlusssatz: «Aus Gründen des nationalen britischen Rechts und der dortigen Kompetenzregelung kann aber in diesem Abkommen keine formelle Garantie für den Schutz vor Strafverfahren gegeben werden». Ich interpretiere das dahingehend, dass es doch möglich ist, dass es entsprechende Strafverfahren gibt. Wenn die Regierung hierzu auch noch Ausführungen machen könnte, wäre ich dankbar.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur kurz auf die Ausführungen der Abg. Diana Hilti replizieren: Frau Abg. Hilti, Sie müssen mir besser zuhören. Ich habe gesagt, dass die Grundlage für diesen völlig neuen Ansatz von Alt-Regierungschef Hasler gelegt wurde und nicht, dass er dieses Abkommen bis ins letzte Detail ausgehandelt habe. Ausserdem sehe ich mich falsch verstanden, wenn Sie sagen, ich würde die UK-Lösung als Non-Plus-Ultra-Lösung anpreisen und deren Multiplikation fordern. Die Forderung der FBP geht dahin, ganz allgemein nach Lösungen für die Vergangenheit zu suchen und diese im Interesse der bestehenden Kunden zu vereinbaren. Dabei denke ich insbesondere auch an eine Lösung, die zum Beispiel eine Abgeltungssteuer beinhaltet. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Lassen Sie mich zunächst auch ein paar allgemeine Ausführungen zu diesem Abkommen machen, ich möchte aber auch nicht in aller Ausführlichkeit hier dieses Abkommen würdigen. Ich glaube, das ist in den vergangenen Monaten auf verschiedene Art und Weise geschehen. Ich glaube, es hat auch hier schon eine sehr emotionale Auseinandersetzung mit diesem Abkommen auch in unserem Land gegeben. Ich denke, die Resonanz war frühzeitig vom Ausland eine sehr sehr positive und ich glaube und merke das auch aus vielen Gesprächen in unserem Lande, dass man hier eben jetzt auch gewisse Geschäftsopportunitäten in die Zukunft sieht.
Ein wesentlicher Aspekt scheint mir zu sein, dass das, was ich vorhin im Grundsatz zu allen Abkommen gesagt habe, hier eigentlich den grössten Niederschlag gefunden hat, nämlich die Umsetzung der Liechtenstein-Erklärung in der fast kompletten Art und Weise, zu dem was wir immer gesagt haben: Die Frage des Informationsaustausches, auch auf einem neuen, globalen OECD-Standard mit dem Einbezug der Steuerhinterziehung, löst die Probleme der grenzüberschreitenden Fragen der Steuerkooperation nicht.
Was wir hier gemacht haben ist ein massgeschneidertes Abkommen, das bestmöglich allen Interessenlagen, den Interessenlagen der beiden Länder Rechnung trägt, das vor allem aber auch den Interessenlagen der Kunden und der Finanzintermediäre Rechnung trägt. Es zeigt uns, dass ein Interessenausgleich möglich ist, der durchaus auch unterschiedlich bewertet werden kann, gerade auch in den Zeitachsen. Mir ist klar, dass man am Anfang hier aufgrund des Ungewohnten und vielleicht auch aufgrund mangelnder Auseinandersetzung mit dem Abkommen zunächst eine andere Haltung auch eingenommen hat. Ich glaube, das gehört auch ein bisschen zum politischen Leben dazu.
Ich kann Ihnen sagen - und das haben wir auch im letzten Jahr immer wieder betont -, es bestand ein ganz kurzes Zeitfenster bis zur Unterzeichnung am 12. August 2009, um dieses Abkommen abzuschliessen. Das kurze Zeitfenster hatte verschiedene Gründe. Auch die Komplexität MoU und TIEA, mit unterschiedlichen Unterschriften auf britischer Seite, hat ganz einfach auch mit der Kompetenzlage, hat aber auch mit politischen Hintergründen in Grossbritannien zu tun.
Ich glaube es ist ein wichtiges Abkommen, ein zukunftsweisendes Abkommen, ein Abkommen, das auch von der Tragkraft, mit wem wir dieses Abkommen geschlossen haben, ein sehr sehr wichtiges ist. Wir haben das mit einem EU-Staat abgeschlossen, mit einem OECD-Staat und einem G20-Staat. Ich habe das bei meinen grundsätzlichen Ausführungen auch betont, dass das für uns natürlich auch von Wichtigkeit ist. Und etwas, was uns in Zukunft - und deshalb bin ich auch über dieses Parlamentariertreffen sehr sehr froh - helfen muss, dass wir uns in verschiedenen Ebenen, in verschiedenen Themen, mit unterschiedlichen Partnern eben auch Allianzen suchen müssen und dass da der Austausch sehr wichtig ist. Was meines Erachtens zu betonen ist - und das haben wir auch zum Beispiel beim 1. Treffen der deutschsprachigen Finanzminister erwähnt -, dass das eigentlich eine Antwort ist, die wir hier gefunden haben, einen alternativen Weg, einen der möglichen alternativen Wege zu einem automatischen Informationsaustausch. Und wie wir jetzt auch gehört haben, scheint das durchaus auch ein erprobter Weg zu sein, weil auch hier doch auch Möglichkeiten für unseren Platz gesehen werden. Darüber bin ich natürlich sehr froh.
Ich möchte auch hier an dieser Stelle einen Dank an die interdisziplinäre Arbeitsgruppe aussprechen. Die Mitglieder waren aus der Verwaltung, aber auch Mitglieder aus den Finanzbranchen, die dieses Umsetzungsgesetz gemacht haben. Und wenn Sie die Vernehmlassungsergebnisse anschauen, war das Gesetz so gut ausgestaltet, dass in der Vernehmlassung nur noch sehr vereinzelte Punkte vorgebracht wurden. Und da gebietet sich ein Dank an die Arbeitsgruppe und vor allem auch zunächst ein Dank an die Verhandlungsdelegation, die dieses Abkommen innert sehr kurzer Zeit vom 1. April bis 12. August hier unter Dach und Fach gebracht hat.
Ja, es haben frühzeitig Kontakte stattgefunden. Im Juni 2008, während das Parlament hier getagt hat, hat sich eine Delegation aus Finanzplatzexperten Liechtensteins mit verschiedenen Steuerbehörden hier in Liechtenstein getroffen. Da war nicht nur UK dabei. Das war damals kurz nachdem die ganzen Datenaffairen halt eben und diese Verbreitung der Daten weltweit sich niedergeschlagen haben. Das erste und auch das zweite Ansinnen bei einem Folgetreffen in London, wo ebenfalls Finanzplatzteilnehmer und nicht das offizielle Liechtenstein diese Gespräche ganz konkret geführt haben, war das Ansinnen der britischen Behörden, ein Abkommen direkt mit Instituten, mit den Verbänden, mit dem Bankenverband ganz konkret und mit den Bankinstituten zu machen. Diesem Ansinnen haben wir dann mit den formellen Verhandlungen am 1. April ganz klar auch eine Absage erteilt. Ich möchte das nicht länger ausführen. Aber wo das hinführt, wenn einzelne Institute mit Steuerbehörden und mit Staaten Abkommen machen, ich sage nur ein Stichwort und das hat drei Buchstaben, UBS, das wollten wir nicht. Ob wir das geahnt haben, ob wir das gut gemacht haben, ich glaube, dass es richtig war, dass man auf rechtsstaatlicher Ebene nur mit völkerrechtlichen Vereinbarungen operieren kann.
Sie haben das Thema mit günstigeren Konditionen angesprochen. Wir können keinem Staat verwehren, dass er bessere Konditionen national macht, wie er das im bilateralen Verhältnis macht. Das ist klar. Und das mit den formellen Strafverfahren ist natürlich ein sehr schwieriges Kapitel. Wir können auch nicht vereinbaren, dass wir Strafverfahren einfach nicht zulassen oder unterdrücken. Zumindest kann das auch die Steuerbehörde bei uns nicht machen. Die Steuerbehörde kann nicht sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf. Aber wir haben hier ein Zugeständnis, dass solche Verfahren nicht von der Steuerbehörde weitergeleitet werden und dass es dann zu einer Untersuchung kommt. Und ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiges Zeichen, dass das Ansinnen unserer Delegation und unser Ansinnen eben ist, auch für die eigenen Leute, für unsere Finanzintermediäre, die Interessen hier zu wahren. Und wenn ich als Regierungschef darauf angesprochen und aufgefordert werde, zusammen mit der Regierung weitere solche Abkommen zu machen, ja, wir sind auf dem Weg. Das war bis vor kurzem aber eine Politik, die zumindest nicht von vielen unterstützt wurde. Ich bin froh, wenn dieses klare Signal hier auch gesendet wird. Wir möchten solche Abkommen mit den USA, wir möchten solche Abkommen im Denkansatz, ich sage nicht kopiert, einfach im Denkansatz massgeschneiderte Lösungen mit Deutschland und mit anderen wichtigen Staaten abschliessen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten auf die Vorlage unbestritten ist, stimmen wir zuerst über den Antrag der Regierung ab und kommen dann zur 1. Lesung.
Ich bitte Sie, den Antrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt: «Der Hohe Landtag wolle
- diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen,
- dem Übereinkommen vom 11. August 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen sowie der Vereinbarung vom 11. August 2009 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und Her Majesty's Revenue and Customs betreffend die Kooperation in Steuersachen sein Zustimmung erteilen,
- die Gemeinsame Erklärung vom 11. August 2009 zur Kenntnis nehmen und
- die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen».
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt und wir kommen somit zur 1. Lesung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu diesem Prüfungsausschuss: In den Erläuterungen auf den Seiten 40 und 41 ist nichts über einen möglichen Interessenkonflikt nachzulesen, der in diesem Prüfungsausschuss bestehen könnte. Mit Abs. 5 dieses Art. 10 wird die Regierung ja ermächtigt, die Organisation des Prüfungsauschusses mit Verordnung zu definieren. Ich frage mich einfach: Wie sieht dies die Regierung? Wie wird ein möglicher Interessenkonflikt innerhalb dieses Prüfungsausschusses verhindert? Bestehen da gewisse Ausstandsregeln oder wie sieht die Regierung diese Problematik?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Die Ausstandsregeln gelten natürlich auch aufgrund des LVG, das dann anwendbar ist und diese werden zu beachten sein. Wir werden hier auch nähere Anforderungen in der Verordnung treffen. Das ist eine wirklich sehr zutreffende Bemerkung, die Sie hier machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Erläuterungen auf Seite 45. Hier wird ausgeführt: «Die FMA stellt die Frage, warum nur Treuhandgesellschaften und nicht auch Treuhänder auf der Kontrollliste geführt werden». Die Regierung antwortert dann: «Diese Regelung ist im MoU so vorgesehen. Es gibt keinen Grund, mit dem Gesetz weitergehende Pflichten für Finanzintermediäre zu begründen».
Kann ich diese Antwort der Regierung auf Seite 45 dahingehend interpretieren, dass die Treuhänder nicht auf dieser Kontrollliste aufgeführt sein werden oder verstehe ich hier etwas nicht korrekt?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zur Kontrollliste, die hier erwähnt wird, wollte ich gerne in Erfahrung bringen, ob es diese bereits gibt bzw. wann diese allenfalls erstellt werden wird. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 4, wo es heisst, dass die Kontrollliste periodisch angepasst wird. Gibt es hier schon Vorstellungen über den Zeitraum? Ist das quartalsmässig, halbjährlich, einmal im Jahr? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort weiter an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich versuche, in der Reihenfolge zu bleiben. Sie haben das richtig verstanden, Herr Abg. Wendelin Lampert, wir wollen keine weitergehenden Verpflichtungen machen, wie das - ich sage jetzt - untechnisch im Abkommen vorgesehen ist.
Zur Kontrollliste: Es gibt Entwürfe, aber die Liste steht noch nicht definitiv fest. Das werden die weiteren Diskussionen bringen. Die Prüfungen werden jetzt nicht unmittelbar beginnen. Wir haben dafür auch noch die entsprechende Zeit.
Und zur Periodizität: Dazu kann ich Ihnen noch keine verlässliche Antwort geben, aber es wird eine sehr vernünftige Periodizität geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jetzt alle Monate angepasst wird, sondern dass das im Laufe der Zeit, so wie wir das mit anderen periodischen Veröffentlichungen auch machen, auch hier geschehen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, dann lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Ich habe eine kleine Verständnisfrage: Unter Abs. 1 Bst. b) «die Zahl der Prüfer», sind da Personen gemeint oder sollten das nicht die Prüfungen sein?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass Sie da richtig liegen, dass das die Anzahl der Prüfungen ist. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Erläuterungen auf Seite 50. Hier wird im letzten Absatz unter anderem ausgeführt: «Dabei ist es sinnvoll, im Gesetz wie von der FMA vorgeschlagen klarzustellen, dass die Kontrolleure neben der SPG-Kontrolle ein separates Prüfverfahren durchzuführen haben, das selbstverständlich auch in einen separten Prüfbericht mündet». Ich frage mich: Entstehen hier zukünftig zusätzliche Kosten und von wem sind diese Kosten zu bezahlen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Zielsetzung ist, dass nicht das Sorgfaltspflichtverfahren und dieses Verfahren, das nach diesem Gesetz durchzuführen ist, dass das vermengt wird. Diese Nähe wollen wir nicht. Wir wollen aber, dass es separate Berichte dazu gibt. Und die Kontrolle wird zwangsläufig zu einer Separierung führen, weil alles andere meines Erachtens eben auch nicht zu vertreten und auch nicht im Interesse der Finanzintermediäre wäre. Die Kontrolltätigkeit ist ja nicht so, dass diese überbordend sein wird, sondern dass das auch von den Kosten her dann vertragbar ist, weil das natürlich zu tragen ist. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Zu Art. 25 Abs. 3 findet man in den Erläuterungen auf Seite 54 die Fragestellung des Verbandes kaufmännisch Befähigter, welche eine Pflicht zur Schwärzung von Personennamen aufgenommen haben möchten. In den Erläuterungen, die danach folgen, heisst es - so verstehe ich das auf jeden Fall -, dass grundsätzlich die Namen von Personen, welche auf Dokumenten aufscheinen, die aber keine Steuerpflicht haben, geschwärzt werden müssen, dass die Regierung hier aber jetzt auf eine ausdrückliche Regelung im Gesetzestext verzichten möchte. Meine Frage: Ist diese Interpretation zutreffend?
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef. Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn Sie den Art. 25 Abs. 3, Seite 80, Bst. b sehen, das beschäftigt sich ja mit dem Thema «Schwärzen». Ich habe jetzt Ihre Aussage nicht verstanden. Wir haben dieses Thema ja aufgenommen und im Art. 25 Abs. 3 Bst. b dieses Thema ja explizit auch aufgenommen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich glaube, die Stossrichtung des Verbandes kaufmännisch Befähigter, die ich grundsätzlich für sinnvoll halte, ist eben diejenige, dass explizit aufgenommen wird, dass Personennamen unbeteiligter Personen geschwärzt werden müssen. Ich glaube, das ist ja in diesem Bst. b noch nicht explizit erwähnt. Meiner Meinung nach ist das aber implizit klar, weil das ja auch dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz widersprechen würde, wenn man Personennamen - zum Beispiel denke ich an einen Bankmitarbeiter, der auf einem simplen Kontoauszug aufscheint - in solchen Übermittlungen preisgeben würde. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Ich glaube auch, dass unsere Ausführungen auf Seite 54 in der Hinsicht zu verstehen sind, dass die Regierung entweder mit Verordnung oder dann mit Weisung an die Steuerverwaltung diese Thema an die Hand nimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Steueramtshilfegesetz-UK; AHG-UK) in 1. Lesung beraten.
Ich gebe das Wort an den Abg. Stefan Wenaweser.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich erlaube mir kurz zurückzugehen zu Art. 9 Abs. 2 und der dort in den Erläuterungen Seite 40 erwähnten Bestätigung von im Vereinigten Königreich zugelassenen Anwälten oder Steuerberatern, wo eben die Bestätigung abgegeben werden kann, dass der in England Steuerpflichtige seinen Pflichten dort in Bezug auf das liechtensteinische Vermögen nachkommt. Im letzten Satz dieses Kommentars heisst es: «Die Einzelheiten dazu sind in Anhang 4 Ziff. 6 der Regierungsvereinbarung (MoU) festgehalten, die mit Regierungsverordnung umgesetzt werden sollen».
Hier möchte ich an die Regierung appellieren, dass sie vielleicht anders als im normalen Ablauf, wenn möglich, den Entwurf der Verordnung gleichzeitig mit der 2. Lesung fertigstellt, weil hier seitens der Marktteilnehmer ein grosses Bedürfnis besteht, Klarheit zu erlangen, welche Arten von Bestätigungen für Personen zulässig sind, die bereits ihren Steuerpflichten nachkommen, weil die ganzen Notifizierungspflichten etc. ja sehr bald nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen. Und deshalb wäre es vielleicht gut, wenn die Regierung, sofern sie den Entwurf bereits hat, diesen dem Landtag und gegebenenfalls auch den interessierten Verbänden baldmöglichst zur Ansicht geben könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir werden diese Umsetzung der Verordnung selbstverständlich auch mit den relevanten Verbänden diskutieren. Aus grundsätzlichen Überlegungen tue ich mir schon schwer, Verordnungen dem Landtag mitzuliefern. Durchführungsverordnungen gibt es wahrscheinlich sehr, sehr viele, aber es spricht auch nichts dagegen. Ich meine, dass man die ansehen kann und im Entwurf wird sie sowieso schon davor vorliegen. Aber ich möchte sie nicht explizit dann in eine Stellungnahme einbauen. Ich glaube, das sollten wir aus grundsätzlichen Überlegungen bitte nicht tun. Ich glaube, das war auch nicht so zu verstehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir auch diesen Punkt abgeschlossen und gleichzeitig Traktandum 25 erledigt.
Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 13:45 Uhr. Mittagspause (von 12:00 bis 13:45 Uhr).
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