Beschluss Nr. 157/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2009/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses), (Nr. 34/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am Nachmittag des 2. Tages der April-Sitzung fort und kommen zu Traktandum 26 betreffend den Beschluss Nr. 157/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Hinblick auf bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses.
Der Bericht und Antrag Nr. 34/2010 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Sie beantragt, der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 157/2009 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Somit haben wir Traktandum 26 erledigt. -ooOoo-