Schaffung eines Gesetzes über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (Nr. 15/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 27: Schaffung eines Gesetzes über die liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 15/2010 und steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Man muss keine Statistiken bemühen, um festzuhalten, dass die Senioren in Zukunft einen immer grösseren Anteil an der Gesellschaft ausmachen. Ziel dabei muss es sein, generell gesagt, auch im Alter ein humanes, menschenwürdiges, dem bisherigen Leben entsprechendes eigenständiges Leben führen zu können und zum Zweiten, Zugang zu bedürfnisgerechter Unterstützung zu haben, falls es das braucht. Historisch wird ein grosser Teil dieser Dienste von den Familienhilfen wahrgenommen, welche auch aus dem gesellschaftlichen Leben nicht wegzudenken sind. Ebenfalls sehr aktiv ist der Seniorenbund mit vielen sehr nützlichen Angeboten im Altersbereich.
Ich betone diese beiden Institutionen deshalb besonders, weil deren Dienstleistungen in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen werden, zum Grossteil noch auf Ehrenamtlichkeit beruhen und sie ihren Finanzbedarf fast selbstständig decken.
Vorwiegend für den stationären Bereich wurde die Stiftung LAK - Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe - gegründet, welche in erster Linie, aber nicht ausschliesslich, als Dachorganisation der verschiedenen Institutionen, Alters- und Pflegeheime agiert. Sowohl was den finanziellen Rahmen für Betrieb und Investitionen angeht als auch in punkto Organisationsgrösse sieht es die Regierung mit dieser Vorlage angemessen, die Stiftung LAK in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen und damit den Grundsätzen einer modernen Unternehmensstruktur und Unternehmensführung zu unterwerfen mit klarer Trennung von strategischen und operativen Führungseinheiten. Ich teile diese Auffassung.
Das Vernehmlassungsergebnis macht die Bedeutung dieser Vorlage deutlich. Wichtig war für mich, dass der heutige Stiftungsrat diese Vorlage nur mit einer Gegenstimme gutheisst. Mit dem Strategierat in Abweichung zu normalen Organisationen des öffentlichen Rechts ist ein guter Kompromiss gefunden, was die berechtigten Interessen der Hauptpartner in Sachen Finanzen, Land und Gemeinden angeht. Ich befürworte das Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Zwei Sätze stehen am Beginn des Leitbilds, das sich die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe LAK mit Genehmigung durch den Stiftungsrat am 28.6.1999 gegeben hat: «Unser Ziel ist die Erhaltung von Lebensqualität in Geborgenheit. Fachliche Kompetenz und menschliche Wertschätzung bestimmen unser Handeln».
Erläuternd folgt dann noch: «Die Ziele Lebensqualität und Geborgenheit können nicht allein durch Dienstleistungen erreicht werden. Die Institutionen der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe unterstützen die Personen, welche ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sind behilflich, die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Erreichung dieser Ziele einzusetzen».
Diesem Stiftungsrat gehöre ich seit 14 Jahren an in meiner Eigenschaft als Delegierte der liechtensteinischen Ärztekammer.
Beweggrund zur Schaffung eines eigenen Gesetzes über die Liechtensteinische Alters-und Krankenhilfe ist der Umstand, dass bis anhin zwar Land und Gemeinden paritätisch finanzielle Leistungen erbringen, im derzeitigen Stiftungsrat das Land jedoch stimmenmässig nur mit zwei gegenüber elf Gemeindevorstehern und drei Vertretern von Verbänden absolut unterrepräsentiert ist. Zudem genügt die derzeitige Organisationsstruktur und der Status einer Stiftung privaten Rechts nicht mehr den Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Schaffung und Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen notwendig geworden sind. Die privatrechtliche Stiftung soll daher in eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden.
Die Organe dieser Stiftung sind nun neu: Stiftungsrat, Geschäftsleitung sowie eine Revisionsstelle. Zusätzlich ist ein Strategierat zuständig für die Festlegung der grundsätzlichen Strategie, einschliesslich der Eckwerte der Finanzplanung. Der Strategierat besteht aus den Vorstehern der elf Gemeinden. Das ressortmässig für die LAK zuständige Regierungsmitglied nimmt beratend Einsitz. Der Stiftungsrat besteht neu aus fünf bis sieben Mitgliedern und wird nach Fachkompetenzen zusammengesetzt.
Abgesehen von der rein finanziellen Prämisse gilt es aber auch, unbedingt auf eine saubere Trennung von Befugnissen für die ambulante gegenüber der stationären Hilfe zu achten. Eine allenfalls resultierende Doppelrolle der LAK könnte, wie in der Vergangenheit, zu Konflikten führen. Dann besteht unter Umständen die Gefahr, dass sie als für die stationäre Versorgung zuständige Organisation ihre ambulanten Leistungen so gestalten könnte, dass die betriebswirtschaftlich optimale Auslastung der stationären Einrichtungen zum Hauptziel würde.
Gerade im Bereich der Altersversorgung gilt der Grundsatz: Je besser die ambulante Betreuung gewährleistet wird, desto weniger stationäre Plätze werden benötigt. In gewissem Sinn ist hier eine Konkurrenzsituation vorprogrammiert, die sehr stark durch die Qualität der ambulanten Leistungen bestimmt wird. Unser Prinzip in Liechtenstein ist ja nach wie vor, die ambulante Versorgung im häuslichen Umfeld so lange wie möglich zu gewährleisten. Und der Wunsch der Bevölkerung, lange daheim zu bleiben, wurde in Untersuchungen und Umfragen längst belegt. Es ist daher enorm wichtig, durch dieses Gesetz die Tätigkeit der Spitex-Organisationen - wie Familienhilfe und Gemeindekrankenpflege - nicht zu beschneiden.
Hingegen halte ich es für unverzichtbar, dass im Stiftungsrat auch eine Vertretung der ambulanten Alterspflege - zumindest mit beratender Stimme - vertreten ist, um gerade diese Vermischung der Zuständigkeiten verhindern zu helfen. Analog sollte sich der Strategierat Fachkompetenz aus Betreuung und Pflege beiziehen.
Insgesamt halte ich dies für eine Vorlage zu einem guten Gesetz und spreche mich unbedingt für das Eintreten darauf aus. Vielen Dank. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Mit dieser Vorlage wird die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe in eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts überführt. Sie wird künftig der Gesetzgebung Corporate Governance unterstellt. Diese Vorlage beinhaltet insbesondere den organisatorischen Umbau, wie wir bereits erläutert bzw. gehört haben. Die Stiftung wurde bis anhin durch 16 Stiftungsräte geführt, aufgeteilt in je einen Gemeindevertreter, je einen Vertreter der Ärztekammer, des Seniorenbundes und der Familienhilfe sowie zwei Vertreter des Landes. Die Betriebsdefizite werden je zur Hälfte durch den Staat und die Gemeinden getragen.
Ich begrüsse die Vernehmlassungsvorlage und sehe darin eine wesentliche Entwicklung. Insbesondere unterstütze ich die Stellungnahme des Verbandes Liechtensteiner Familienhilfe und teile auch die Auffassung, dass aufgrund der derzeitigen Situation die ambulante Beratung von Betagten, Kranken und Hilfebedürftigen in Art. 3 Abs. 3a auch als Kann-Bestimmung keinen Platz hat. Ich möchte hier mit einer Kann-Bestimmung keine Möglichkeit bieten, dass Stiftungsräte und Geschäftsleiter aus falschen Motiven in die ambulante Beratung und Betreuung eingreifen. Ich möchte hier nichts vorverurteilen, sondern Klarheit schaffen. Sollte die LAK in der Ambulanz einmal tätig werden sollen, so bevorzuge ich die politische Entscheidung und Diskussion durch den Gesetzgeber.
Auf Seite 19 der Vorlage steht, dass es der politische Wille von Land und Gemeinden sei, die Stiftung LAK als gemeinsame Institution und in gemeinsamer Verantwortung zu führen. Ob es in einem so kleinen Land jedoch effizient ist, dass die Alters- und Krankenhilfe vom Staat und von den Gemeinden gemeinsam organisiert werden soll, ist zu hinterfragen. Um alle Varianten zu betrachten ist es wohl nicht sinnvoll, wenn die Aufgabe ausschliesslich durch die Gemeinden erledigt würde. Umgekehrt wäre dies aber denkbar, wenn der Staat alleinig die Verantwortung übernehmen würde. Vor allem könnte die Schnittstellenproblematik ausgeräumt werden.
In der Vorlage ist nun der gemeinsame Wille von Land und Gemeinden vollzogen. Diese Machtteilung ist wesentlich und braucht deshalb eine klare Schnittstelle. Der Strategierat legt die mittel- und langfristige Entwicklung inhaltlich wie auch finanziell fest, welche durch die Regierung genehmigt wird. Ich verstehe darin, dass der Regierung nur die Kompetenz der Genehmigung über den Beschluss des Strategierates zusteht und dass sie keine inhaltlichen Abänderungen vornehmen kann. Eine Ablehnung würde aus meiner Sicht bewirken, dass der Strategierat mit einer Neuüberarbeitung an die Regierung gelangen müsste. Entsprechend bitte ich dieses Zusammenspiel zwischen dem Strategierat und der Regierung noch näher zu erläutern.
Dem Strategierat würde ich die Möglichkeit bieten, dass dieser den Präsidenten des Stiftungsrates beratend zu seinen Sitzungen auch einladen kann. Ich denke, dass die querübergreifende Zusammenarbeit nur helfen wird und nicht schaden kann. Die Redimensionierung des Stiftungsrates erachte ich als zielführend und die zusätzliche Diversifizierung an Fachkompetenz wirkt sich positiv aus.
Der Strategierat und der Stiftungsrat stehen vor ausreichenden und zukunftsbehafteten Aufgaben. Insbesondere die demografische Entwicklung wird die Mandatsträger wie auch die Politik herausfordern. Der Expertenbericht zur finanziellen Alterssicherung zeigt auf, dass die Erwerbstätigen in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren um knapp 2% bzw. 3½% und die Pensionäre um 27% bzw. 52% zunehmen. Ich weiss nicht, ob der derzeitige Stiftungsrat dahingehend bereits Strategien entwickelt hat. Dies dürfte aber eine dringliche Aufgabe darstellen. Dahingehend bitte ich die Regierung die Frage zu beantworten, was sie im Aufgabenkatalog unter Art. 10f betreffend Erarbeitung der grundsätzlichen Strategie versteht und welchen Zeithorizont diese umfassen soll.
Gemäss Art. 14 genehmigt die Regierung die Jahresrechnung auch, wenn die Mehrheit der Gemeinden einer Nichteinhaltung der Eckwerte zugestimmt hat. Schlussfolgernd daraus müsste damit der Aufgabenbereich des Strategierates ergänzt werden.
Ich bitte die Regierung um Erläuterung, wieso das Alters- und Pflegeheim Schlossgarten nicht in der Stiftung LAK integriert ist:
- Worin sehen die Balzner den Vorteil einer dezentralen Organisation?
- Ändert sich durch diese Umstrukturierung die Meinung der Gemeinde Balzers?
- Welche Konsequenzen hat die Neustrukturierung auf Balzers?
- Ist die Gemeinde Balzers im Strategierat vertreten?
- Gibt es Abgrenzungsprobleme?
Ich begrüsse Eintreten auf die Vorlage.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Im Bericht und Antrag heisst es zur Reorganisation der Stiftung und deren gesetzlichen Verankerung auf Seite 19: «Es ist der politische Wille von Land und Gemeinden, die Stiftung LAK auch in Zukunft als gemeinsame Institution und in gemeinsamer Verantwortung zu führen».
Bei der Reorganisation der Stiftung nach den Grundsätzen des Corporate Governance gilt es meines Erachtens nun, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden zwischen den Interessen von Land, Gemeinden, Fachleuten und den Bedürfnissen der alten und zu betreuenden Menschen. Insbesondere gilt es, bei der Verteilung der Entscheidungskompetenzen eine Dosierung zu finden, bei der neben allen fachlichen und ökonomischen Kriterien vor allem die Bedürfnisse und Befindlichkeiten alter Menschen entsprechende Berücksichtigung finden.
Die letzten Lebensjahre der Menschen sollen nicht nur verwaltet und technisch organisiert werden. Deshalb sollen zum Beispiel im Stiftungsrat auch Betroffene mitentscheiden dürfen, die ihre eigenen Bedürfnisse und Befindlichkeiten am besten kennen, nämlich die Senioren. Neben fachlichen Kompetenzen dürfen rein menschliche, alltägliche Anliegen nicht vernachlässigt werden. Schliesslich gehört solches zur Lebensqualität. Sauber, satt und möglichst schmerzfrei alleine macht noch keine Lebensqualität aus.
Ich gehe daher nicht einig mit der Regierung, die auf Seite 30 ausführt, dass der Einsitz von Betroffenen in den Stiftungsrat abzulehnen sei, weil er den Bestimmungen eines «Good Corporate Governance» widerspräche. Bei der LAK handelt es sich nämlich nicht um einen Wirtschaftsbetrieb, der ausschliesslich nach wirtschaftlichen Kriterien zu führen ist und deshalb ausschliesslich durch Fachleute geführt werden soll. Es handelt sich hier um eine Sozialeinrichtung für die Betreuung von Menschen und um die Aufgabe, ihre letzten Lebensjahre angenehm zu gestalten. Deshalb sollen sie ihre Anliegen direkt einbringen und im entsprechenden Gremium mitentscheiden dürfen. Ich werde bei Art. 9 darauf zurückkommen.
Was nun die Lebensqualität im Alter betrifft, so möchte ich hier ein Anliegen einbringen, das mir von verschiedenen Seiten im Unterland wie auch von Frauen im Oberland dargelegt wurde. Direkte Erfahrungen meinerseits bestätigen diese Berichte. Es betrifft die Organisation von Küche und Verpflegung der alten Menschen. In der Zusammenfassung des Bericht und Antrags wird auf Seite 4 die LAK als Dachorganisation bezeichnet für vier Heime des Landes, für die KBA sowie für Küche und Verpflegung. Nun stelle ich hier die Frage, wie sinnvoll, wie qualitätsorientiert, wie ökologisch und wie ökonomisch die Regelung der zentralen Essenszubereitung ist. Dieses vor einigen Jahren eingeführte System der zentralen Versorgung und Verpflegung bedarf meines Erachtens einer sorgfältigen Überprüfung und Feststellung, ob es sich tatsächlich bewährt hat. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf zwei Leserbriefe von Frau Magda Gerner vom 17. April sowie von Frau Margot Sele vom 19. April in den Landeszeitungen zu diesem Thema, die prägnant aufzeigen, wo die Kritikpunkte liegen.
Konkret wird von betroffenen Seniorinnen, von Familienangehörigen und von Fachpersonen in der Altersbetreuung die Qualität des Essens aus der zentralen Versorgung kritisiert. Das Essen schmeckt nicht, weil es zu lange vor dem Verzehr zubereitet und danach wieder entsprechend aufbereitet werden muss. Die theoretische Menü-Auswahl ist schön, die Praxis zeigt einen Qualitätsverlust bei den gelieferten Speisen. Die Reaktionen der Senioren schwanken zwischen Resignation und Aufgebrachtheit. Um Ihnen ein anschauliches Beispiel zu geben, Meine Damen und Herren, werde ich zwei Aussagen von betroffenen Frauen wörtlich wiedergeben:
Eine Frau im Heim ich zitiere: «Jätz hani s’Leba lang gschaffat und muass im Alter noch schlecht essa». Und eine andere: «S’Essa schmeckt nett, aber welli gärn Soppa haa, essi halt albigs ehni». Solche Aussagen sind deprimierend und sollten auch alarmierend sein, da sie ja keine Einzelfälle sind. Das gelegentliche Grillieren einer Bratwurst im Heim selbst wird gemäss Berichten von Betroffenen zum Fest, weil das Essen ohne Qualitätsverlust sofort nach der Zubereitung auf den Tisch kommt. Ich möchte meine Worte hier keinesfalls als Kritik an der Arbeit und Kompetenz der Köche der LAK verstanden wissen, sondern meine Forderung ist, das System der zentralen Küche und Verpflegung zu prüfen und neu zu überdenken.
Folgende Gründe sprechen dafür: - Die Qualität: Essen, das sofort nach der Zubereitung auf den Tisch kommt und nicht aufgewärmt oder sonstwie bearbeitet werden muss, schmeckt besser und ist qualitativ besser, weil die Nährstoffe nicht verloren gehen.
- Die Ökologie: Es ist ökologisch sinnvoll, die Verpflegung für die Heimbewohner nicht im Land herumzufahren, sondern direkt vor Ort zuzubereiten. Da in diversen Gemeinden Heime bestehen oder Satelliten geplant sind, können die Heimküchen auch die Senioren zu Hause auf kurzem Weg mit Essen versorgen.
- Die Ökonomie: Betroffene verweisen auf die günstigen Preise für das Heimessen in Balzers gegenüber den zentral zubereiteten Essen der LAK.
- Die sozialen Kontakte: Das Heim Balzers zum Beispiel steht auch für die Essens-Verpflegung von Nicht-Senioren und Nicht-Heimbewohnern offen. Die Heimbewohner kommen somit vermehrt in Kontakt und ins Gespräch mit dem Leben und dem Alltag von Nicht-Heimbewohnern und können so am Leben ausserhalb des Heimes teilnehmen.
- Die Lebensqualität: Das Herz eines Hauses ist die Küche. Sie strahlt mit ihren Düften Wärme und Behaglichkeit aus und kann bei älteren Menschen vertraute und geliebte Kindheitserinnerungen wachrufen. Diese Aussage ist nicht fachlich begründet, jedoch bin ich fest davon überzeugt, dass eine Küche im Haus zur Behaglichkeit und somit zur Lebensqualität beitragen kann. Wer kochen kann, wird diese Aussage verstehen. Wer die Sinnlichkeit liebt, auch. Auch die Präsentation gehört zur guten Atmosphäre. Tellerservice mit Blech- und Kunststoffhauben zähle ich nicht dazu. Gutes Essen ist ein Stück Lebensqualität. Diese Lebensqualität wird täglich erfahren oder eben nicht.
- Zur Lebensqualität zähle ich auch die Möglichkeit für die Senioren, selbst in der Küche tätig zu werden und gemeinsam oder alleine geliebte und vertraute Gerichte zubereiten zu können. An dieser Stelle möchte ich nochmals, wie schon bei der Eröffnung, ausdrücklich meine Freude darüber ausdrücken, dass im neu erstellten Unterländer Seniorenheim St. Martin in Eschen eine grosse, gut erhaltene, wenn auch gebrauchte Küche eingebaut wurde. Allen Verantwortlichen, die dies ermöglicht haben, insbesondere der zuständigen Heimleitung, sei dafür ein ganz herzlicher Dank ausgesprochen.
Die letzten Jahre des Lebens sind für viele Menschen, besonders für jene im Heim, mit starken Einschränkungen verbunden. Es verbleiben den Senioren nicht mehr so zahlreiche Möglichkeiten zur Lebensgestaltung, wie sie es gewohnt waren. Gut essen und trinken in behaglicher und gemütlicher Atmosphäre sind kleine Lebensfreuden, die auch im Alter noch möglich sind, aber nur dann, wenn wir Organisatoren das auch zulassen. Ich denke, das ist das Wenigste was wir tun können.
Ich bitte die Regierung, dieses Anliegen zu prüfen. Ich bitte um Prüfung auch dann, wenn dieses Anliegen nicht direkt mit der Neuorganisation der Strukturen bei der LAK zu tun hat, welche in den Bereich der Gesetzgebung gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag fallen. Ich bitte die Regierung auch um Mitteilung, welches Gremium nach der neuen Organisationsstruktur zuständig sein wird für das Thema einer möglichen Neuordnung von Küche und Verpflegung. Dabei wird vor allem die sinnvolle Nutzung der bestehenden zentralen Einrichtungen, eventuell auch für externe Zwecke, eine Herausforderung sein. Ist hierfür der Strategierat zusammen mit der Regierung zuständig oder ist es der Stiftungsrat, der zuständig ist für das Versorgungssystem und die grundsätzlichen Entscheide über Küche und Verpflegung? Wie steht die Regierung zu diesem Thema der dezentralen Küchen und frischen Essenszubereitungen in den Heimen des Landes?
Ich ersuche die Regierung, eine Analyse der Situation dem Landtag zur Verfügung zu stellen und bedanke mich im Voraus für das Interesse, für das Gehör und für alle Aufmerksamkeit, die diesem Thema gewidmet wird.
Bei der neuen Organisationsstruktur der LAK stellen sich mir zu diversen Zuständigkeiten noch einige Fragen:
- Was ist die zukünftige Rolle des Landtags bei der Alters- und Krankenpflege?
- Wird die Rolle, die gemäss Corporate Governance bei den staatlichen Institutionen dem Landtag zufällt bzw. der Geschäftsprüfungskommission zuhanden des Landtags, wird diese Rolle bei der Neuorganisation der LAK vom Strategierat übernommen?
Der Familienhilfeverband sieht Unklarheiten und Ungereimtheiten bezüglich der klaren Kompetenzabgrenzung zwischen dem Stiftungsrat und dem Strategierat. Solche kann ich auch erkennen. Ich werde bei den entsprechenden Artikeln darauf zurückkommen. Insbesondere scheint mir eine gewisse Widersprüchlichkeit vorzuliegen bei Art. 10, wo unter Abs. 1 die Aufgaben des Stiftungsrats vom Gesetzgeber im Detail festgelegt werden und gleichzeitig unter Abs. 2 dem Stiftungsrat die Möglichkeit gegeben wird, diesen Aufgabenkatalog beliebig zu erweitern.
Wie diverse meiner Vorredner befürworte auch ich eine saubere Trennung von stationärer und ambulanter Pflege und eine saubere Abgrenzung der Organisation derselben. Weitere Fragen und Anregungen werde ich bei der Lesung einbringen.
Insgesamt gesehen begrüsse ich die Neuorganisation der LAK sowie die professionellere Ausgestaltung gemäss den Kriterien von Corporate Governance. Es war sicherlich nicht einfach, eine ausgewogene und wirksame Verteilung der Aufgaben und Kompetenzen zu finden sowie eine gleichmässige Dosierung der Entscheidungsbefugnisse zu gewährleisten. Mit dem Vorschlag der Regierung gemäss Bericht und Antrag wird die Kompetenzverteilung salomonisch gelöst und das Zusammenwirken zwischen Land und Gemeinden vorausgesetzt. Gemäss dieser Vorlage haben weder das Land noch die Gemeinden eine wirkliche Vormachtstellung. Der Wille zur Zusammenarbeit ist also nötig, um bei der LAK handlungsfähig zu werden und zu bleiben. Natürlich beinhaltet eine solche Regelung Konfliktstoff. Guter Wille aller Beteiligten wird also nötig sein. Aber für diese Art der Zusammenarbeit sind wir in Liechtenstein bestens gerüstet, da ja auch das Funktionieren unserer Verfassung auf dieser Art von Zusammenwirken beruht.
Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Frauen und Herren Abgeordnete. Grundsätzliches zum Bericht und Antrag wurde von meinen Vorrednern bereits ausgeführt. Weil es sich jedoch um ein sehr wichtiges Spezialgesetz handelt, welches einen Totalumbau der Stiftung LAK bedeutet, werde ich mein vorbereitetes Votum halten, auch wenn es Wiederholungen gibt.
Die Stiftung LAK - Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe - ist zu einem mittleren Unternehmen herangewachsen und ist als Dachorganisation der vier Alters- und Pflegeheime in Vaduz, Schaan, Triesen, Eschen und später auch für das Altersheim in Triesenberg zuständig. Die KBA - Kontakt- und Beratungsstelle für das Alter - gehört ebenfalls in die Struktur der LAK.
Die bisherige Organisationsstruktur der LAK als privatrechtliche Stiftung ist in Zeiten der «Good Corporate Governance» nicht mehr zeitgemäss. Dies hat eine in Auftrag gegebene Analyse der Corporate Governance bei der LAK ergeben.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung wird vorgeschlagen, für die Stiftung LAK ein entsprechendes Spezialgesetz zu erlassen und die privatrechtliche Stiftung in eine selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen. Die wesentlichen Änderungen der öffentlich-rechtlichen Stiftung LAK zur bisherigen privatrechtlichen Stiftung sind folgende:
Die Regierung bestimmt neu als Wahlbehörde einen Stiftungsrat von fünf bis sieben Mitgliedern, der nach Fachkompetenzen zusammengesetzt ist: Medizin, Pflege und Betreuung, Finanzen und Recht. Der Präsident der Stiftung wird ebenfalls von der Regierung bestellt. Der Stiftungsrat wählt nach öffentlicher Ausschreibung die Mitglieder der Geschäftsleitung, die für die operative Führung der Stiftung verantwortlich ist. Die Regierung erarbeitet ein ausführliches Anforderungsprofil über die fachlichen und personellen Anforderungen der zu wählenden Personen. Mit einem jährlichen Geschäftsbericht kommt die Stiftung den gesetzlichen Vorgaben nach. Die Oberaufsicht über die Stiftung LAK obliegt der Regierung gemäss Verfassung und gemäss den definierten Grundsätzen der Corporate Governance für öffentliche Unternehmen.
In Art. 14 Abs. 2 wird die Oberaufsicht der Regierung definiert. Dazu meine erste Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Regierung, die vom Strategierat beschlossene, grundsätzliche Entwicklung und die Finanzplanung mit den Eckwerten nur annehmen oder ablehnen und nicht selber Änderungen vornehmen kann?
Neben dem Stiftungsrat wird neu ein Strategierat geschaffen, in dem alle Vorsteher Einsitz haben und die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden wählen. Das Regierungsmitglied Ressort Soziales soll in diesem Strategierat nur mit beratender Stimme tätig sein. Der Strategierat legt eine Geschäftsordnung fest, kann externe Fachleute hinzuziehen oder mit Einwilligung der Regierung auf Fachpersonal der Landesverwaltung zurückgreifen.
Eine der wichtigsten Funktionen des Strategierates ist meines Erachtens die Definition der grundsätzlichen Strategie und der zukünftigen Entwicklung der LAK mit der Erstellung einer Finanzplanung und den entsprechenden Finanzeckwerten. Hier stellt sich mir die Frage nach dem Zeitrahmen dieser Strategieentwicklung. In Anbetracht der Überalterung unserer Gesellschaft wird er es eine wichtige Aufgabe sein, den Zeitrahmen mit der Finanzplanung sowohl mittel- als auch langfristig strategisch festzusetzen.
Gemäss Art. 9 Abs. 4 des Gesetzes kann an den Sitzungen des Stiftungsrates der Vorsitzende des Strategierates mit beratender Stimme teilnehmen. Ich schlage daher im Gegenzug vor, dass an den Sitzungen des Strategierates jeweils der Stiftungsratspräsident Einsitz nehmen kann. Auch wenn es sich hier analog dem Einsitz des Regierungsmitglieds nur um eine Kann-Bestimmung handeln wird, ist es sehr wichtig, dass die beiden Organe gut zusammenarbeiten und sich laufend gegenseitig austauschen. Nur so können möglicherweise im Anfangsstadium weit auseinander gehende Ansichten und Meinungsverschiedenheiten vermieden werden.
Nun habe ich noch eine Anmerkung zum Zweckartikel Art. 3 Abs. 3a, der heisst: «Die Stiftung kann folgende Aufgaben wahrnehmen: ambulante Beratung von Betagten, Kranken und Hilfsbedürftigen einschliesslich Organisation und Durchführung von vorbeugenden Massnahmen».
Aus den Vernehmlassungsergebnissen ist ersichtlich, dass der Verband Liechtensteinischer Familienhilfen wie auch das Amt für Soziale Dienste bei der Zweckbestimmung von einer Zweckerweiterung sprechen und eine Einschränkung auf die teilstationäre und stationäre Beratung, Betreuung und Pflege wünschen, damit die Selbstständigkeit der privatrechtlich organisierten Familienhilfevereine des Landes nicht untergraben wird.
Das Amt für Soziale Dienste spricht ebenfalls von einer Doppelfunktion der LAK als Erbringer von stationären und ambulanten Dienstleistungen und weist darauf hin, dass die ambulanten Dienstleistungen in letzter Zeit nochmals ausgebaut wurden und daher sinngemäss nicht zu den Aufgaben der LAK gehören sollten. Mit der IBA, der Informations- und Beratungsstelle Alter zum Beispiel, die beim Seniorenbund angesiedelt ist, wurde eine Organisation geschaffen, die Senioren und ihre Angehörige auch über Möglichkeiten der Prävention und über Unterstützungsangebote informiert und berät.
Die Familienhilfen im Land haben sich ständig weiterenwickelt und stellen eine sehr bewährte und nicht wegzudenkende private Organisation dar. Ihnen gelingt es mit ihren Leistungen sicherzustellen, dass die häusliche Betreuung und Pflege bedarfsgerecht erfolgt und entsprechend weniger Plätze in den Alters- und Pflegeheimen benötigt werden. Zudem generieren sie noch immer beträchtliche Spendeneinnahmen, Gelder, die die öffentliche Hand somit nicht aufbringen muss. Auch wenn die Regierung auf Seite 22 der Erläuterungen betont, dass sie nach wie vor an dem von ihr formulierten Drei-Säulen-Modell der Alterspolitik festhält, also unterscheidet zwischen Prävention, ambulanter und stationärer Betreuung, bin ich der Ansicht, dass die Abgrenzungen zur klaren Definition des Auftrages beitragen.
Zusammenfassend bin ich daher ebenfalls der Meinung, dass Art. 3 Abs. 3a gestrichen werden soll. Auch die von den Familienhilfen vorgeschlagene und auf Seite 21 des Bericht und Antrages ausgeführte Koordination aller Anbieter auf dem Gebiet der ambulanten und stationären Beratung, Betreuung und Pflege sollte durch eine Amtsstelle der Regierung und nicht durch eine Stiftung des öffentlichen Rechts erfolgen.
Nur am Rande noch eine kurze Bemerkung zu den beiden Leserbriefen in den Landeszeitungen, die sich mit der Verpflegung in den Heimen befassen: Es ist mir bewusst, dass wir hier über eine Gesetzesvorlage zur LAK beraten und nicht über bestehende organisatorische Gegebenheiten. Dennoch bitte ich Sie, Frau Regierungsrätin Müssner, dieses Thema bei den Verantwortlichen zu deponieren bzw. in zukünftige strategische Überlegungen und Entwicklungen unserer Alters- und Pflegeheime einzubeziehen.
Auch Alterspolitik ist ständigem Wandel unterworfen und vieles, was heute als gut und richtig angesehen wird, entwickelt sich mit der Zeit in eine andere Richtung und man gewinnt neue Erkenntnisse. Ich kann mir gut vorstellen, dass man solche Erkenntnisse auch bei der Verpflegung in den Heimen gewinnt. Wenn man tagein tagaus morgens, mittags und abends von einer Grossküche verpflegt wird, ist es nur natürlich, dass einem diese Kost allmählich nicht mehr zusagt, und das soll keine grundsätzliche Kritik an der Qualität des angebotenen Essens sein. Ich kann gut verstehen, dass Heime, in denen vor Ort gekocht wird, wo es nach Essen riecht wie zu Hause, den älteren Menschen sicher mehr das Gefühl von vertrautem Daheimsein vermitteln. In diesem Zusammenhang höre ich immer wieder lobende Worte über die Verpflegung und Küche des Altersheims Schlossgarten in Balzers. In diesem Heim wird eben noch täglich gekocht, was von den Bewohnern und Bewohnerinnen offensichtlich sehr geschätzt wird.
Ich spreche mit grundsätzlich für die vorgeschlagene Neuorganisation der LAK aus und bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kurz drei Punkte ansprechen. Zuerst einen kurzen Blick in die Vergangenheit, wie es überhaupt zu dieser Vorlage unter anderem gekommen ist, dann eine Frage zu den finanziellen Konsequenzen gemäss Seite 12 und am Schluss möchte ich auch noch kurz das Verpflegungsthema ansprechen, welches bereits von den zwei Vorrednerinnen treffend angesprochen wurde.
Zur Vergangenheit: Ich denke mir, es hat den Bericht und Antrag gegeben betreffend die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden. Darin war von der Regierung vorgesehen, dass diese Aufgabe zu den Gemeinden delegiert wird. Entsprechend wären dann natürlich auch die finanziellen Konsequenzen von den Gemeinden zu tragen gewesen. Dieser Vorstoss hat dann keine Mehrheit gefunden. Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Abg. Günther Kranz damals den Änderungsantrag in diese Landtagssitzung eingebracht und hat dann auch eine Mehrheit gefunden. Man war sich dann aber in dieser Landtagssitzung nach meinem Dafürhalten bewusst. Es kann nicht sein, wenn man schon diese 50-50-Variante beibehält, dass man eben in diesem Stiftungsrat von 16 Sitzen nur zwei Sitze hat, die auch mitentscheiden können. Entsprechend bin ich für Eintreten auf diese Vorlage und unterstütze diese auch in der Grundstossrichtung.
Dann zu den finanziellen Konsequenzen: Auf Seite 12 wird in der Mitte ausgeführt: «Die theoretische Organisation gemäss Statuten ist der aktuellen Praxis bei der LAK anzupassen. Der bisherige Verwaltungsausschuss mit nebenamtlichen Mitgliedern und einem Vorsitzenden im Teilzeitamt ist durch eine professionelle und aktive Geschäftsleitung mit mehreren Mitgliedern und einem Geschäftsführer im Vollzeitamt zu ersetzen. Die Kontrollstelle ist neu als Revisionsstelle zu bezeichnen». Ich frage mich einfach: Gibt das nicht zusätzliche Kosten? Wobei ich mir durchaus bewusst bin, dass das kleine Beträge sind, wenn wir das ganze Paket der Kosten betrachten. Aber nach meinem Dafürhalten, wie es die Regierung ausführt, bis jetzt haben wir ein Teilzeitamt und das soll durch ein Vollzeitamt ersetzt werden. Es dürften also auch zusätzliche Kosten entstehen. Hier möchte ich die Regierung doch noch bitten, entsprechende Ausführungen zu machen, inwiefern hier mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen ist.
Dann das Thema betreffend die Verpflegung: Ich möchte hier die Vorrednerinnen explizit unterstützen. Persönlich habe ich auch konkrete Erfahrungen mit Seniorinnen und Senioren in diesen entsprechenden Institutionen und nur um zwei Beispiele aufzuzeigen: Ein Senior sagt zu mir, ich habe Café komplett bestellt, erhalten habe ich das Komplett ohne Café. Ein zweites Beispiel: Eine Seniorin sagt zu mir: Es war halt so, wenn es nicht geschmeckt hat, dann habe ich ja noch Süssigkeiten im Kasten. Ich verstehe durchaus auch, es ist schwierig diese Wünsche immer treffend zu bekochen - sagen wir es einmal so - und selbstverständlich sind die Wünsche auch sehr zahlreich. Aber nach meinem Dafürhalten sollte hier doch ein Lösungsweg gesucht werden, um diesen Bedürfnissen eher gerecht zu werden. Ich möchte die Regierung hier auch explizit bitten, dieses Problem doch anzugehen, denn es wurde uns ja treffend im Leserbrief aufgeführt: Wir werden alle älter werden, ausser wir sterben vorher. Aber sollten wir älter werden und werden auch in einem solchen Heim sein, dann ist doch die Verpflegung sehr zentral. Und man sagt ja so schön: Die Nahrung hält Leib und Seele zusammen. Und das ist entscheidend für mich und das sollte auch möglich sein. Deshalb möchte ich, wie gesagt, die beiden Vorrednerinnen explizit untestützen und die Regierung bitten, diesen Sachverhalt abzuklären, um, wenn Massnahmen nötig sind, diese auch einzuleiten.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur eine kurze Anschlussfrage zu meiner Vorrednerin Doris Frommelt. Sie hat angekündigt, man könnte ihren Vorschlag zur Streichung von Bst. a des Zweckartikels 3 erwarten. Da interessiert mich, wie sich die Regierung dazu stellt, diesen Bst. a zu streichen oder wenn die beratende Tätigkeit irgendwo angeführt werden muss, ob man das nicht bei den anderen Buchstaben irgendwo hineinnehmen könnte. Mir erscheint nämlich auch, dass diese Beratungsfunktion der LAK sehr prominent platziert ist, indem sie unter diesem Bst. a aufgeführt ist. Und mir zumindest scheint es eher nur eine Nebenaufgabe zu sein.
Dann möchte ich bekräftigen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner in Sachen Verpflegung von Suppe über Café komplett bis Bratwurst gesagt haben. Ich möchte die Regierung bitten, hier dazu Stellung zu nehmen, wie man hier die Situation ändern könnte. Vielen Dank.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zunächst noch aus dem Nähkästchen betreffend Verpflegung und Küche plaudern: Das Thema «Küche» war immer ein sehr ungeliebtes Thema im Stiftungsrat. Und nachdem wir uns durchgerungen hatten, wirklich aus wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen diese Zentralküche zu bestätigen, hatten wir auch Gelegenheit, sie selbst zu verkosten. Natürlich haben sich die Köche alle Mühe gegeben, den Stiftungsrat gut zu versorgen. Aber der Stiftungsrat weiss, dass das eine teilbefriedigende Lösung ist; ich möchte nur kundtun, dass die finanziellen Gründe ausschlaggebend waren. Man ist sich einig geworden, dass im Zuge der Neuorganisation der gesamten Heime die Zentralküche billiger wird, als in jedem Heim eine separate Küche einzurichten. Das nur zur Kenntnis. Wenn das Pflegeheim Balzers seine Küche selbst bestreitet und selbst einrichtet, liegt das nicht etwa daran - vielleicht auch, aber nicht primär daran -, dass sie der Zentralküche nicht angehören wollen, sondern dass sie überhaupt der LAK nicht unterstellt sind, sondern ein eigenständiges Heim sind, welches auch seine eigenen Entscheidungen trifft. Das zum Thema «Küche».
Ich habe auch zu verschiedenen Artikeln noch einige Anmerkungen zu machen. Ich stelle die Frage in den Raum, ob es klug ist, das jetzt anzubringen oder im Zuge der Lesung. Es ist mir vor allem in zwei Bereichen wichtig, das jetzt zu deponieren, weil ich in einigen Punkten der Meinung bin, dass man Inhalte eines später notierten Artikels weiter vorne unterbringen sollte. Aber ich kann das gerne auf die Lesung zurückstellen und dann jeweils darauf verweisen. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das würde ich auch vorschlagen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Antwort an die Abg. Gisela Biedermann zu den Kosten der Verpflegung: Sie haben vorhin ausgeführt, dass es an der Wirtschaftlichkeit liegt, dass die Zentralküche als wirtschaftlicher, sprich kostengünstiger berechnet wurde. Im Leserbrief von Frau Gerner steht, dass die Küche in Balzers günstiger ist, also dass die Verpflegung dort günstiger kommt. Ich kann das natürlich nicht nachvollziehen. Ich kann es auch nicht kontrollieren, aber ich muss mich auch auf eine solche Aussage verlassen.
Und nun noch einmal zum Mahlzeitendienst: Für mich ist es ein Unterschied, ob eine Person den Mahlzeitendienst beansprucht, jeden Mittag von dieser Zentralküche bedient wird und dann am Abend, am Wochenende und auch am Morgen sich selbst verpflegt oder von den Angehörigen verpflegt wird. Da gibt es eine grosse Abwechslung beim Essen, wenn nur einmal täglich aus der Zentralküche das Essen kommt. Ich schätze das sehr. Ich habe seit Monaten Erfahrungen gemacht mit diesem Mahlzeitendienst für meine Mutter und sie ist auch sehr zufrieden. Dafür möchte ich der LAK und den Frauen, die diese Mahlzeiten jeden Tag freiwillig und unentgeltlich bringen, sehr herzlich danken.
Noch einmal: Der Unterschied ist für mich, ob man in einem Heim ist und man normalerweise gar nicht mehr nach Hause kommt, weil man die letzten Jahre oder die letzten Monate dort verbringt und immer tagein, tagaus vom Morgen bis Abend verpflegt wird, oder ob man eben zu Hause noch andere Möglichkeiten hat. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Abg. Gisela Biedermann, dass Sie uns hier aus dem Stiftungsrat berichtet hat. Konkret höre ich eben auch, was in einem Leserbrief angesprochen wird, dass die Verpflegung in Balzers sehr gut sei. Persönlich kann ich das nicht beurteilen. Ich berichte hier nur das, was man mir von direkt Betroffenen erzählt. Das möchte ich durchaus noch zu verstehen geben. Aber ich kann nicht glauben, wenn Sie sagen, Frau Abg. Biedermann, aus wirtschaftlichen Gründen haben wir diese Zentralküche eingerichtet. Das verstehe ich schon, aber ich gehe davon aus, dass die Prämisse dieses Entscheides war, dass die Qualität gleich bleibt. Ich weiss nicht, Sie haben es dann selbst ausgeführt, Sie wurden dann auch bekocht und haben es dann im Prinzip bereits gesagt. Selbstsverständlich wurde der Stiftungsrat umfassend, qualitativ hochwertig bekocht. Und da muss ich einfach feststellen: Aktuell haben wir hier schon gewisse Probleme. Das befürchte ich. Und wenn ich jetzt die Voten nochmals so betrachte, dann haben doch jetzt einige Personen im Landtag darauf hingewiesen und, wie gesagt, auch auf persönliche Gespräche mit Seniorinnen und Senioren verwiesen und auch Beispiele aufgezählt. Da wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie doch noch ausführen könnten: Jawohl, es waren wirtschaftliche Gründe, aber man ging natürlich davon aus, dass die Qualität nicht reduziert wird. Ich gehe von dem aus, denn ich kann mir fast nicht vorstellen, dass wir im reichen Liechtenstein sagen: In Gottes Namen, wir stellen zwar hier sehr schöne Gebäude in die Gegend mit Beton und allem Drum und Dran, aber bei den Mahlzeiten wird dann gespart. Das wäre doch sehr schade und das möchte ich auch den Seniorinnen und Senioren nicht zumuten. Und persönlich muss ich Ihnen auch sagen: Ich befürchte bzw. erwarte, dass ich auch einmal in einer solchen Institution sein werde und ich liebe eben das Essen. Deshalb hoffe ich, dass ich dann auch in meinen alten Tagen ein sehr gutes Essen bekomme. Deshalb bin ich auch dankbar um diese Voten im Landtag.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen direkt darauf antworten, Herr Abg. Lampert. Das liegt schon etliche Jahre zurück, und zum damaligen Zeitpunkt gab es mehrere Angebote, die verglichen worden sind, und es gab auch Studien und Evaluierungen der zur Verfügung stehenden Verpflegungsmodelle. Und zum damaligen Zeitpunkt war davon auszugehen, dass die Qualität sogar besser würde. Und zwar ist ein Kühlsystem eingerichtet, welches die frisch zubereiteten Speisen schockgefriert auf plus zwei Grad - also nicht gefriert, aber schockabkühlt auf plus zwei Grad - ausser dem Salat, der wird nicht zuvor bereit gemacht - und dann werden die Speisen auf einer Induktionsplatte ebenso schnell wieder erhitzt.
Der Einwand der Abg. Frommelt ist selbstverständlich auch zu berücksichtigen. Allerdings muss ich dazu sagen, die Schwierigkeit liegt vermutlich darin, dass jeder Heimbewohner natürlich den gleichen und ähnlichen Stil dieser Grossküche in Gottes Namen in Kauf nehmen muss. Das ist nun mal bei einer grossen Menge von Zubereitungen fast nicht anders zu bewerkstelligen. Deshalb hat man versucht, mit diesem jetzt in Gebrauch befindlichen Verpflegungsmodell durch eine sehr breite Palette an Menü-Auswahlmöglichkeiten - ich weiss nicht wie viele, also sehr, sehr viele verschiedene Varianten - die Abwechslung zu gewährleisten, was natürlich nichts an der Grundzubereitung ändert.
Und was den Mahlzeitendienst betrifft, kann ich dem auch nur beipflichten. Ich weiss von einigen meiner Patienten, die das in Anspruch nehmen, dass sie das auch so einrichten können, dass sie für den Abend noch etwas davon aufheben und das dann noch einmal selbst wärmen, und das auch nicht wegwerfen, sondern zu sich nehmen. Das nur zur Konkretisierung. Zum damaligen Zeitpunkt, als wir das entscheiden mussten und entschieden haben, war die Qualität tatsächlich besser als das Vorbestehende. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Anschliessend an Ihre Ausführungen, Frau Abg. Biedermann, noch kurz: Sie haben gesagt, die Abwechslung ist jetzt gegeben, man hat verschiedene Möglichkeiten, Mahlzeiten zusätzlich zu ändern und auszuwählen. Das mag schon stimmen. Ich habe diese Wochenliste und den Wochenhit und das alles auch gesehen und studiert mit meinen persönlichen familiären Erfahrungen, aber ich habe auch festgestellt, sowohl im Spital als auch im Altersheim als auch zu Hause beim Mahlzeitendienst, diese älteren oder alten Menschen können oft gar nicht auswählen. Erstens sind sie aus ihrer Jugend und aus ihrer aktiven Zeit gar nicht gewöhnt, dass es so viele Möglichkeiten gibt, sie kennen diese Ausdrücke und diese Art von Essen überhaupt nicht. Sie wissen gar nicht, was das ist, was da auf dieser Liste steht. Vielleicht sind sie auch sonst etwas eingeschränkt, jedenfalls können sie von diesen Wahlmöglichkeiten, wie wir sie jetzt als positiv anschauen, eigentlich gar nicht profitieren. Und sie nehmen meistens einfach was kommt und wissen dann oft auch nicht was es ist. Wenn man das Essen einmal am Tag bekommt oder beziehen kann, dann ist das eine sehr gute Einrichtung, wenn es aber dreimal am Tag und sieben Tage die Woche, das ganze Jahr über kommt, dann wird es vielleicht wirklich zu einer Kost, die man nicht mehr ertragen kann oder die einfach immer gleich schmeckt. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu einem anderen Thema noch zwei Fragen an die Regierungsrätin, und zwar: Die erste Frage bezieht sich auf den Prozess wie Gebäulichkeiten, Anbauten oder Neubauten oder Zusatzbauten im Zusammenhang mit der LAK, sei dies bei den bestehenden Gebäuden oder bei den so genannten Satelliten, wie dieser Entscheidungsprozess vor sich geht. Wenn der Strategierat in der inhaltichen Zielsetzung sowie bei den finanziellen Eckwerten solche Planungen vornimmt, ob diese dann aufgenommen werden oder ob dann die Regierung unter Umständen hier das Veto erheben kann.
Die zweite Frage betrifft den Stiftungsrat: Er besteht aus bestellten Experten der Regierung. Meine Fragen: Werden die Entscheidungen der Politik völlig entzogen? Sind dies wirklich alles Experten oder hat es auch Vertreter aus dem öffentlichen Leben, also aus Gemeinden oder Land, die mit diesen Themen zu tun haben, aber nicht unbedingt reine Experten sind? Ich habe bei dieser Expertenhörigkeit manchmal meine Zweifel oder eine gedämpfte Begeisterung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich danke für die positive Aufnahme. Zunächst möchte ich als Vorbemerkung Ihnen mitteilen, dass ich die Arbeit, die die bisherige Stiftung LAK sicher geleistet hat, sehr schätze. Ich denke, die bisherige und natürlich noch immer bestehende Stiftung LAK hat die letzten Jahre in diesem Bereich sehr viel vorwärts gebracht. Nun ist es aber jedoch Zeit, uns auf Neuerungen, die uns alle überrollen oder einholen, auch hier einzustellen. Ich denke, der Abg. Wendelin Lampert hat es schon angesprochen, im Grunde genommen hat es die Debatte um die Entflechtung zwischen Land und Gemeinden ausgelöst. Es war damals der klare Wunsch der Gemeinden im Gegensatz zur damaligen Regierung, dass diese Aufgabe eben nach wie vor zwischen Land und Gemeinden hälftigt aufgeteilt bleibt bzw. die Finanzierung auch aufgeteilt bleiben soll, also hälftig 50% Land, 50% Gemeinden. Wie dann anlässlich der Debatte von einigen Landtagsabgeordneten ausgesprochen wurde, ging es ihnen aber nicht nur um eine finanzielle Aufteilung, sondern eben auch um eine inhaltliche Beteiligung sowohl von Land und Gemeinden. Und den dritten Punkt hat auch der Abg. Wendelin Lampert schon bemerkt, es ging dann auch darum, dass man auch das Stimmenverhältnis im jetzt bestehenden Stiftungsrat auch entsprechend anpasst, weil natürlich das Land Liechtenstein deutlich unterrepräsentiert ist. Die Regierung hat sich das dann als Aufgabe gestellt und das Produkt, das uns vorliegt, ist eben jetzt diese Gesetzesvorlage.
Ich denke auch, dass es eine ausgewogene Lösung darstellt. Es ist natürlich sicher so, dass, wie es auch von einigen Vernehmlassungsteilnehmern geäussert wurde, es doch eine gewisse Kompetenzverschiebung in Richtung Land gibt. Ich denke, das ist so. Das will ich auch gar nicht abstreiten, aber man muss natürlich auch bedenken, es war die letzten Jahre deutlich eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Gemeinden. Also ich denke, wir haben jetzt doch eine gute Pattsituation gefunden.
Ausführen muss man natürlich auch, dass es schlussendlich eine Abstimmung im jetzigen Stiftungsrat zu diesem Gesetz war. Dieses Gesetz wurde im Stiftungsrat der LAK gründlich diskutiert und auf ihre Einwendungen auch eingegangen und es wurde mit einer Gegenstimme auch so angenommen. Das muss man noch vorausschicken. Ich denke, man kann also das grundsätzliche Einverständnis der Gemeinden bzw. der Gemeindevorsteher voraussetzen.
Ich möchte nun auf einige Ihrer Fragen eingehen und fange hinten an: Das Problem Küche hat im Prinzip jetzt mit der Organisationsform an sich nichts zu tun hat und auch nicht mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage, aber offensichtlich stellt es ein grosses Bedürfnis dar, dass man das hier thematisiert. Ich denke, ich halte es da mit Ihnen, Herr Abg. Wendelin Lampert, ich esse auch gerne gut, und wenn ich mal in diesem Alter bin, dass ich diese Institution benötigen werde - und da bin ich sicher, dass ich da mich befinden werde - möchte ich auch sichergehen, dass ich dann gut bekocht werde. Ich habe diese Leserbriefe auch gelesen und ich kann Ihnen nur mitteilen, auch ich habe auch vorher schon gewisse Beschwerden gehört und nicht auf diese Leserbriefe gewartet. Ich bin diesen Vorwürfen auch nachgegangen und habe die notwendigen Erhebungen auch vornehmen lassen. Die Ergebnisse liegen mir noch nicht im Detail vor, aber ich weiss, dass das geschäftsführende Organ der LAK, der Verwaltungsausschuss, sich ebenfalls mit dieser Thematik in dieser Zeit befasst. Ich gehe doch davon aus, dass Lösungen zur Behebung dieses doch sehr unbefriedigenden Zustandes gefunden werden können. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass in der nächsten Stiftungsratssitzung, die Ende dieses Monats stattfinden wird, diese Küche auch thematisiert wird. Dieses Thema ist also traktandiert.
Ich möchte mich auch den Ausführungen der Abg. Gisela Biedermann anschliessen. Ja, die Zentralküche war eine strategische Entscheidung des Stiftungsrates und diese Entscheidung geht auch mehrere Jahre zurück. Ich denke, man hat in einer Stiftungsratssitzung bereits im Jahre 1999 die Einführung einer Zentralküche für die Verpflegung einstimmig beschlossen. Das damalige Ziel war eine Kostenoptimierung und auch die Gewährleistung einer modernen Ernährung. Ich denke, dieses Ziel hat diese Küche auch über Jahre erfüllt. Also ich war jetzt natürlich nicht die ganzen Jahre in diesem Stiftungsrat vertreten, sondern jetzt gerade ein Jahr, aber ich kann mich nicht entsinnen, dass man über die letzten zehn Jahre nur negative Berichterstattung gehabt hätte. Also jedenfalls scheint es, dass es in letzter Zeit gehäuft solche Beschwerden gibt und dieser Sache wird nun nachgegangen. Ich denke, man muss das ein bisschen trennen von der Frage, die die Abg. Marlies Amann hier aufgeworfen hat, ob nämlich das Konzept Zentralküche an sich das richtige Konzept ist. Das sind jetzt einerseits Probleme, die jetzt kurzfristig auftreten. Woran das jetzt aktuell liegt kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Aber die andere Frage, ob das Konzept Zentralküche das richtige ist, das denke ich, kann man nicht so schnell beantworten. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass jetzt zum Beispiel in Feldkirch auch solche Zentralküchen geplant bzw. gebaut werden. Auf der anderen Seite geht an und für sich jetzt die Lehrmeinung eher dahin, dass man sagt: Man muss das in die einzelnen Häuser geben, also wenn man wirklich von den Pflegeheimen spricht. Und eben auch aus diesen Gründen, die die Abg. Marlies Amann-Marxer angeführt hat, dass man die Senioren und Seniorinnen dort mit vielleicht alt gewohnten Düften und lieb gewordenen Tätigkeiten auch beschäftigen kann. Das Ziel einer solchen Küche ist dann natürlich ein anderes. Aber dieses ist sicher zu bedenken, wenn man in die Phase kommt, wenn man eine Zentralküche irgendwann sanieren muss, dann muss man sicher so ein Konzept überdenken. Aber ich denke, hier geht es jetzt aktuell darum, einen Missstand zu beheben, und zwar schnell, weil so lange können wahrscheinlich diese Senioren, die heute ein schlechtes Essen bekommen, nicht warten.
Jetzt möchte ich auf die Gesetzesvorlage eingehen: Im Grundtenor, denke ich, ist die hauptsächliche Frage eine saubere Schnittstelle zwischen Strategierat und Stiftungsrat. Ich kann Ihnen sagen, es ist einigermassen schwierig, eine wirklich saubere Trennung zu finden, weil, wie gesagt, man eine ausgewogene Lösung braucht und man die Gemeinden nicht einfach ausschalten kann und auch nicht will. Ich denke, es wird immer ein gewisses Potenzial an Reibung natürlich geben, aber ich möchte einfach vermerken, das hat es bisher auch gegeben. Im Grunde genommen hatten in der bisherigen Stiftung die Gemeinden die Oberhand und das Land musste sich dann damit irgendwie arrangieren. Ich denke, man ist bisher auch durch Gespräche immer zu einem Konsens gekommen. Und ich denke, das wird auch in dieser Konstellation so sein müssen und es wird uns auch gelingen.
Auf der anderen Seite glaube ich, dass es für das tägliche Geschäft eine klare Trennung gibt und ich denke, das ist der wesentliche Punkt. Der Strategierat macht, wie es ausgeführt wird, die wirklich langfristige und inhaltliche Planung und da fallen solche Entscheide, wie eben zum Beispiel, ob man eine Zentralküche für die nächsten zehn, zwanzig Jahre haben will, sicher darunter. Also langfristig heisst, im Zeithorizont von zehn, zwanzig Jahren. Dazu gehört dann eben auch, dass man sich Bedarfsplanungen anschaut und die demografische Entwicklung, also alle diese Gesichtspunkte.
Wo es bei Ihnen dann die problematischen Stellen gab, war die Frage: Wie kann man diese strategischen Entscheidungen zwischen Stiftungsrat und Strategierat unter einen Hut bringen und warum hat der Strategierat diese Aufgaben? Es ist so: Unter den Aufgaben des Strategierates wird ausgesagt, dass er eben diese langfristige Strategie und die Eckwerte festlegt. Er braucht aber sicher ein Gremium, das ihm Vorschläge macht und das soll der Stiftungsrat sein. Deswegen ist unter dem Kapitel «Aufgaben des Stiftungsrates» das auch so als Aufgabe für den Stiftungsrat dargelegt, dass er eben Vorschläge zuhanden des Strategierates auszuarbeiten hat. Es ist selbstverständlich so, dass der Strategierat diesen Vorschlägen nicht folgen muss. Aber grundsätzlich und selbstverständlich ist es so, dass Land und Gemeinden sich auf eine gemeinsame Strategie, auch auf eine langfristige Strategie, einigen müssen. Das ist so festgelegt. Dass es da ein Konfliktpotenzial gibt, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Auf der anderen Seite haben es Land und Gemeinden in dieser bestehenden Konstellation bisher immer geschafft, zu einem Konsens zu kommen. Ich gehe doch davon aus, dass uns das auch weiterhin möglich sein wird.
Ich denke, damit ist die Frage der Abg. Doris Frommelt zum Zeitrahmen der Strategieplanung beantwortet. Ich denke, es sind wirklich nicht die kurzfristigen Entscheide, die ich innerhalb von einem Jahr lösen kann, sondern wirklich die langfristigen Entscheide und Fragen: Wo geht die Entwicklung wirklich hin? Welche Art von Heimen, welche Art von Betreuungsmöglichkeiten sollen in den nächsten zehn, zwanzig Jahren verstärkt aufgebaut werden? In welche Richtung soll es gehen? Ich denke, das sind diese Fragen. Und dass das natürlich in einem gemeinsamen Konsens auch mit dem Land gehen muss, ist für mich eigentlich keine Frage, das ist für mich selbstverständlich.
Der zweite Punkt, der angesprochen wurde, ist der Punkt im Zweckartikel, also die ambulante Beratung: Dazu kann ich Ihnen ausführen, dass es eben hier bei dieser Gesetzesvorlage einmal darum ging, die bisherige Stiftung umzuwandeln. Eine reine Organisationsfrage. Es ging nicht um das Inhaltliche. Und wie gesagt, haben wir das im jetzigen Stiftungsrat auch so beraten und es war der Wunsch des bisherigen Stiftungsrates, dass der Zweckartikel, der im Wesentlichem dem entspricht, der heute in den Statuten so besteht, dass der bestehen bleibt. Das ändert aber selbstverständlich nichts daran, dass die Regierung an ihrem Konzept der dreisäuligen Alterspolitik festhält. Ich kann auch die Familienhilfen dahingehend beruhigen, dass keineswegs daran gedacht ist, dass diese - wie die Abg. Doris Frommelt es ausgeführt hat - sehr bewährte und nicht mehr wegzudenkende Organisation in irgendeiner Art und Weise in die Ecke gestellt werden soll. Ich denke, ohne diese Institution können wir gerade die ambulante Betreuung und Pflege in diesem Land nicht führen.
Es ist aber doch so, dass der Zweckartikel eben bisher in den Statuten auch vorhanden war. Die Stiftung LAK hat sich allerdings nie sehr stark in den ambulanten Bereich hin expandiert, aber es ist dann doch so, dass zurzeit die Stiftung über ihre Hauptaufgabe hinaus, nämlich die Führung von diesen stationären Häusern, eine zusätzliche Leistung anbietet. Deshalb war es jetzt notwendig, eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen, damit wir vermeiden, dass man allenfalls Versorgungslücken schafft und solche Tätigkeiten, die die LAK bisher ausführt, dann eigentlich unzulässig wären und wir dafür wieder eine Spezialregelung bräuchten. Es ist aber in keiner Weise daran gedacht, diese Tätigkeiten weiter auszudehnen. Das kann ich Ihnen versichern.
Ein weiterer Punkt war die Zusammensetzung des Stiftungsrates. Die Zusammensetzung des Stiftungsrates wird gemäss Corporate Governance so durchgeführt. Der Kritikpunkt ist der, dass hier keine der betroffenen Personen Einsitz hat. Aber es ist so im Gesetz formuliert, welche Fachkompetenzen vertreten sein müssen. Das heisst aber nicht, dass andere nicht Einsitz nehmen können, weil es sind vier Fachkompetenzen aufgezählt. Der Stiftungsrat hat, wie gesagt, fünf bis sieben Mitglieder. Deswegen ist es nicht ausgeschlossen, dass solche betroffenen Personen auch auch Einsitz nehmen können. Nicht daran gedacht ist, dass Organisationen in diesem Bereich als Organisation Einsitz nehmen sollen. Ich glaube, das ist nicht im Sinne von Corporate Governance. Aber über alle anderen Möglichkeiten kann man diskutieren. Ich denke, das wird in der Praxis sicher auch so geschehen. Es wäre zum Beispiel auch möglich, dass jemand eine Doppelfunktion in diesem Sinne einnimmt, dass eben schon ein Senior mit entsprechenden zusätzlichen Fachkompetenzen auch Einsitz nimmt. Das heisst aber nicht, dass wir in Zukunft dann nurmehr 25-Jährige bis 45-Jährige in irgendwelchen Stiftungsräten Einsitz nehmen lassen können. Ich denke, dieses Problem ist für mich eigentlich nicht existent, aber wir nehmen Ihre Anregungen dahingehend mit und werden abklären, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt. Dann müsste man aber den letzten Stiftungsratssitz in diesem Sinne auch fix per Gesetz festlegen. Ob das wirklich notwendig ist möchte ich bezweifeln. Ich denke, man kann das, wenn man das pragmatisch macht, auch in der Praxis so durchführen.
Ich denke, ich habe auch die Anfragen des Abg. Manfred Batliner im Grundsatz ausgeführt. Auch er hatte das Problem mit klaren Schnittstellen und wie das Zusammenspiel des Strategierats und des Stiftungsrates funktionieren soll. Ich kann Ihnen, wie gesagt, auch nur dieses eine mitgeben: Es birgt ein Konfliktpotenzial. Das ist aber meiner Meinung nach nicht zu vermeiden, wenn wir Land und Gemeinden wirklich in dieser Konstruktion halten wollen. Ich denke aber, das haben wir bisher lösen können und werden wir auch in Zukunft tun. Und wenn es nicht mehr möglich sein sollte, dann denke ich, wäre das das Ende einer Stiftung LAK, auch einer zukünftigen Stiftung LAK. Aber davon gehe ich in keinster Weise aus.
Der Abg. Wendelin Lampert hatte dann noch die Fragen nach den finanziellen Auswirkungen. Die Umwandlung an sich wird sicher keine finanziellen Auswirkungen haben, aber selbstverständlich ist es dann so, dass erstens einmal der Stiftungsrat in Zukunft finanziert werden muss und auf der anderen Seite werden natürlich dann auch in der Geschäftsleitung gewisse Änderungen notwendig sein. In der jetzigen Konstruktion wird die Geschäftsführung an und für sich in diesem Verwaltungsausschuss geregelt und ein Geschäftsführer, der jetzt Teilzeit arbeitet, ist dort auch noch beschäftigt ist. In Zukunft soll es diesen Verwaltungsausschuss nicht mehr geben, sondern nur mehr einen in Vollzeit tätigen Geschäftsführer. Ich denke, es ist vorderhand auch nicht daran gedacht, das jetzt maximal auszubauen, sondern zu sehen, wie sich das dann bewähren würde im Falle, dass diese Gesetzesvorlage ihre Zustimmung findet. Es ist sicher anzunehmen, dass ein zusätzlicher, finanzieller Aufwand entsteht. Allerdings muss man sagen und wir auch davon ausgehen, dass man die LAK schon als Unternehmen ansehen darf. Wir haben jetzt durchschnittlich 200 Angestellte in diesem Unternehmen LAK mit einem Umsatz von rund CHF 20 Mio. Ich denke, dass die LAK wirklich eine effiziente Führung vertragen kann. Das kann man sicher nicht von der Hand weisen, und dass wir hier durch verschiedene Effizienzsteigerungen in Zukunft diese Kosten sicher auch wieder hereinbringen können. Das ist die Überlegung, die dahintersteckt. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es per se einmal gewisse zusätzliche finanziellen Aufwendungen bedeutet. Aber wir sind eigentlich der Meinung, dass diese durch zukünftige Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden.
Ich habe noch eine Frage des Abg. Manfred Batliner nicht beantwortet. Er hat sich nach dem APH Schlossgarten in Balzers erkundigt. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, warum sich Balzers nicht an der LAK beteiligt hat, aber es geht an und für sich hauptsächlich um die baulichen Strukturen. Die hat die Gemeinde Balzers an und für sich selber organisiert. Der Betrieb des Heimes an sich läuft über die LAK. Deswegen hat auch Balzers in diesem Strategierat einen Sitz - und im Übrigen auch im bisherigen Stif-tungsrat. Ich bin nicht informiert, ob die Gemeinde Balzers daran denkt, sich an dieser neuen Stiftung zu beteiligen. Ich habe allerdings auch keine Signale bekommen, dass es so sein würde. Von unserer Seite wäre das natürlich sehr begrüssenswert.
Zusammenfassend kann ich einfach sagen, dass mit diesem Gesetzesvorschlag für die nächste Zukunft eine sehr tragfähige Lösung geschaffen werden könnte und danke daher für Ihre Unterstützung. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin, für Ihre Ausführungen und für die Beantwortung diverser Fragen. Darf ich noch auf ein paar Punkte zurückkommen? Ich fange gerade noch einmal bei der Küche an: Ich habe in meinem Votum explizit festgehalten, dass es mir bewusst ist, dass wir hier über eine Gesetzesvorlage zu einem Spezialgesetz für die LAK beraten und nicht über organisatorische Gegebenheiten. Dennoch denke ich, dass es zu einer mittelfristigen bis längerfristigen Strategie gehört, über die Verpflegung in den Heimen nachzudenken. Auch Sie haben ausgeführt, dass sich die Zentralküche lange bewährt hat und jetzt eine kurzfristige Unzufriedenheit feststellbar ist. Ich bin auch froh, dass Sie ausgeführt haben, dass das Ihnen und dem Stiftungsrat alles bewusst ist und dass es Ihnen auch wichtig ist, diese Sache weiter zu verfolgen bzw. mögliche Veränderungen oder Verbesserungen vorzunehmen.
Sie sagten, der Trend jetzt sei eher wieder zurück mit der Küche in die Heime. Irgendwie freut mich das. Auch das gehört vielleicht jetzt schon in eine mittelfristige Strategie hier bei uns in Liechtenstein, denn das Ziel muss ja sein, die physische und die psychische Gesundheit der vor allem alten Menschen in den Heimen. Und wenn man keinen Appetit mehr hat, wenn man das Essen stehen lässt, dann kann es ja einem physisch und psychisch nicht mehr gut gehen. So viel dazu.
Dann ein weiteres Thema, zum Zeitrahmen: Sie haben gesagt, Sie verstehen den Zeitrahmen der Strategie längerfristig, so zehn bis zwanzig Jahre. Ich denke, es braucht auch eine mittelfristige oder kurzfristige Strategie. Die Zeiten ändern sich schnell, auch wenn man nicht immer ganz schnell reagieren kann. Die Bauten sind jetzt alle neu und realisiert, die Wege sind eigentlich vorgegeben, dennoch denke ich, es braucht für den Strategierat und auch für den Stiftungsrat Augenmerk für kurz- und langfristige Strategien. Einmal auf die kurzfristige, jetzt laufende Entwicklung und dann eben auf die längerfristige Entwicklung, wenn uns auch unsere Überalterung ganz sicher einholt und wir vor das Problem von neuen Plätzen gestellt werden.
Dann zum Stiftungsrat/Strategierat, zu diesen zwei Schnittstellen: Dass die beiden getrennt sein müssen ist mir klar, und das Konfliktpotenzial wird da sein. Das ist einfach naturgemäss so. Das haben Sie auch ausgeführt. Gemäss Art. 9 Abs. 4 ist ja vorgesehen, dass der Stiftungsrat den Vorsitzenden des Strategierates mit beratender Stimme einlädt, an den Sitzungen teilzunehmen. Und ich habe den Vorschlag gemacht, dass es auch umgekehrt so sein soll, dass der Stiftungsratspräsident Einsitz nimmt mit beratender Stimme beim Strategierat, dass eben beide Gremien immer laufend informiert sind nicht nur darüber, was beschlossen wird, sondern auch eben wie die ganzen Gedankengänge und Entwicklungen sind, bevor sie zu Beschlüssen werden.
Dann noch zum Zweckartikel: Sie haben ausgeführt, Frau Regierungsrätin, der Zweckartikel sei schon bisher inhaltlich in den Statuten des Stiftungsrates so festgelegt gewesen, dass eben die LAK auch beratend tätig ist. Dennoch denke ich, wie in den Erläuterungen des Bericht und Antrages ausgeführt, hat es zwischenzeitlich neue beratende Angebote gegeben, eben mit der IBA und auch noch andere. Wichtig ist einfach, dass nicht überall solche Stellen entstehen, wo es Beratungen und Überschneidungen gibt und die Bevölkerung gar nicht mehr weiss, was dann wo zu erfahren ist oder wer was jetzt anbietet. Daher auch der Vorschlag der Familienhilfen eben für eine Koordinationsstelle. Das haben wir damals schon beim Betreuungs- und Pflegegeld thematisiert, eben eine landesweite Koordinationsstelle. Und Sie führen aus, dass eben dieser Zweckartikel 3a notwendig sei, weil eben diese Strukturen schon bestehen, dass man dem eigentlich ein rechtliches Gewicht gibt. Aber ich denke jetzt, mit dem a) «ambulante Beratung von vorbeugenden Massnahmen», das ist so ein zentraler Punkt. Für mich fängt jetzt der Zweck dieser Stiftung LAK nicht bei der Beratung an. Ich könnte mir vorstellen, aber ich habe jetzt keine Lösung, dass man die Beratung vielleicht einfügt im Zusammenhang mit der stationären Pflege. Da braucht man ja Beratung, wenn man plötzlich vor die Situation kommt, dass man stationäre Pflege für ein Familienmitglied braucht und dann steht man plötzlich da und weiss eigentlich nicht, wohin man sich wenden soll - wie es so schön im Lied heisst. Das heisst, dass man vielleicht diese Beratungsmöglichkeit im Gesetz anknüpft - Beratung bei der stationären Pflege - und dass die andere Beratung wirklich getrennt ist und den bisherigen Stellen überlassen wird. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf meine Frage zurückkommen: Im Bericht und Antrag steht Seite 29, dass die Stiftung auch in Zukunft eine gemeinsame Einrichtung von Land und Gemeinden ist. Das haben Sie sehr richtig ausgeführt. Und weiter unten steht dann: «den Gemeinden wird das Schwergewicht eingräumt, wenn es um die Festlegung der Grundstrategie der Stiftung und um die Finanzplanung geht». Nun ist es so, dass im liechtensteinischen Oberland - ich sage mal - drei plus ein Heim sind, also drei Heime der LAK und ein Heim in Balzers sowie ein Satellit. Im Liechtensteiner Unterland gibt es ein Heim. Jetzt kann es durchaus sein, dass auch im Liechtensteiner Unterland ein Satellit ein Bedürfnis in einer Gemeinde wird, wie das in der längerfristigen Strategie bereits heute schon besteht. Und jetzt interessiert mich in diesem Zusammenhang, wie der Verfahrens- bzw. der Entscheidungsprozess und der Genehmigungsprozess vor sich geht, damit das auch eine Bewilligung ergibt.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich danke der Frau Regierungsrätin für das Interesse, das sie der Organisation von Küche und Verpflegung entgegenbringt, obwohl es mit dieser Vorlage heute nicht direkt zu tun hat. Ich freue mich auch darüber, dass das Problem bereits thematisiert wird im Stiftungsrat und auf der Traktandenliste steht und über Lösungsmöglichkeiten nachgedacht wird. Was mich jetzt ein bisschen berührt, ist, dass Sie den Zeitrahmen mittelfristig auf zehn bis zwanzig Jahre hinaus sehen. Ich denke, Sie haben Recht mit der Annahme, dass die Heimbewohner im Moment kurzfristig eine Lösung brauchen, um besseres Essen zu bekommen. Aber wie ich ausgeführt habe und Sie haben ja den Gedanken auch aufgenommen und weiter ausgeführt, dass es nicht um das Essen alleine geht, sondern um die Atmosphäre, die mit dem Kochen im Heim an Ort und Stelle zusammenhängt. Und in diesem Zusammenhang finde ich es wenig tröstlich für die Heimbewohner, wenn sie in einem Zeitrahmen von zwanzig Jahren denken müssen. Ich denke, die Lösung der Dezentralisierung sollte vorher schon durchgeführt werden können. Ich habe Sie ersucht, eine Analyse der Situation dem Landtag zur Verfügung zu stellen. Ich denke an eine Kosten/Nutzen-Analyse, wobei der Nutzen aber nicht ausschliesslich bei der Auswahl und bei der Qualität der Nahrung liegt. Ich denke, wir müssen Wege suchen, um die Organisationsform wirklich zu hinterfragen, ob sie sich bewährt hat, und um Lösungen besorgt sein, die kurzfristiger sind, wenn sie sich nicht bewährt hat. Danke schön.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch eine Verstärkung des Votums der Abg. Doris Frommelt anbringen. Ich werde anschliessend bei der Lesung unter Art. 3 auch in diese gleiche Richtung argumentieren und mich eigentlich stark machen dafür, dass man die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Betreuung und Pflege wirklich sehr fest und sehr klar verankert. Und zwar eben auch im Hinblick auf von mir in diesen vergangenen vierzehn Jahren erlebte Konfliktsituationen, die zum Teil sehr unangenehm waren. Ich werde nachher verschiedene Formulierungsvorschläge anbringen. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für die Beantwortung meiner Fragen und den Ausführungen betreffend die aktuelle Situation im Bereich der Verpflegung. Ich denke mir, anhand dieser Debatte ist erkennbar, parteiübergreifend ist man sich einig im Landtag, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Zeit ist nicht vorhanden. Das hat die Abg. Marlies Amann treffend ausgeführt. Die Leute können nicht zehn bis zwanzig Jahre warten, bis sie besseres Essen bekommen. Entsprechend besteht erheblicher Handlungsbedarf.
Sie haben ausgeführt, Sie hätten eine Erhebung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebung würden leider noch nicht vorliegen. Ihnen seien aber auch teilweise Probleme bekannt. Ich frage mich konkret: Wäre es mitunter möglich, bis zur 2. Lesung - und da haben wir jetzt natürlich das Problem - inwiefern ist diese Vorlage mit dieser Verpflegung tangiert? Da kann man auch anderer Ansicht sein. Aber ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Landtag, wenn nicht im Rahmen der 2. Lesung, dann halt auf anderem Wege, diese Ergebnisse auch zukommen lassen könnten. Es wird gehandelt werden müssen in diesem Bereich, aber ich sehe das Prinzip. Die Regierung hat das Problem erkannt und wird auch handeln und wir haben die Zeit nicht.
Ich habe dann eben auch die Abg. Amann im ersten Votum durchaus dahingehend verstanden und das hat sie jetzt im zweiten Votum eigentlich bestätigt, dieses Festhalten an dieser zentralen Struktur ist mehr als nur zu hinterfragen. Ich denke mir, das hat sie mit dem zweiten Votum auch explizit so bestätigt. Es sind eben doch Unterschiede, ob man in Balzers für 40 bis 50 Personen kocht und diese Personen mitunter dann eben auch noch persönlich kennt, weil man ja vor Ort ist und dann auch die Bewohnerinnen und Bewohner kennt, oder man für 2'000 Leute in einer zentralen Küche extern kocht, wo man mitunter weniger Bezug zu diesen Bewohnerinnen und Bewohnern hat.Sie haben ausgeführt, die Regierung könne nicht warten. Ich denke mir, auch der Landtag kann hier nicht warten. Und wie gesagt, parteiübergreifend ist die Meinung relativ klar deponiert worden. Entsprechend bin ich voller Zuversicht, dass die Regierung hier handeln wird. Ansonsten muss dann der Landtag zu gewissen Mitteln greifen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich komme kurz weg vom Essen und möchte die Neubauten noch ansprechen. Als Sie vorhin die Aussage gemacht haben, dass jetzt eigentlich alle Gebäude erneuert sind usw., ist mir noch eine Frage zur demografischen Entwicklung eingefallen. Können Sie eine Aussage machen, ob die bekannte demografische Entwicklung berücksichtigt ist und wie lange die Investitionen, die getätigt wurden, ausreichen werden und wie viel Platz für wie viel Jahre hier gegeben sein wird?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zunächst auf den Abg. Johannes Kaiser eingehen. Ich habe die Beantwortung Ihrer Fragen vorher unterschlagen. Was zum Prozess zu neuen Gebäulichkeiten anzufügen ist: Ich meine, genau solche Sachen sind in Zukunft Sache des Strategierates. Ich denke, wir haben hier dann die Möglichkeit der Gemeinden, dass sie eben ihre Entwicklung so, wie sie es in ihrer Gemeinde sehen, untereinander auch absprechen können. Dafür ist dieser Strategierat nämlich auch noch da, dass nämlich auch die Gemeindevorsteher insgesamt eine gemeinsame Vorstellung haben können. Aber man muss eines sehen: Wir haben dann, wenn wir diese Ge-setzesvorlage beschliessen sollten, einen Übergang von einem bestehenden Stiftungsrat mit einer bisherigen Strategie auf einen neuen Stiftungsrat und man muss dann sehen, wie man die bisherigen Strategien oder Pläne, die man jetzt mal gehabt hat, unter einen Hut bringen kann. In Zukunft wird es natürlich so sein, dass genau solche Gebäudestrukturen, Altenwohnungen, Satelliten - was auch immer, sicher in der Strategie beinhaltet sein müssen. Allerdings ist klar, soweit sich das Land gerade an den Bausubventionen beteiligt, wird man natürlich hier auch auf das Land Rücksicht zu nehmen haben, auf die Investitionsplanungen des Landes.
Was aktuell vom Stiftungsrat jetzt noch in Planung ist bzw. angedacht ist, das ist dann die Frage, wie man das auf die neue Struktur übernehmen soll. Dabei kann ich genau an die Ausführungen des Abg. Rainer Gopp anknüpfen, nämlich die demografische Entwicklung. Soweit mir bekannt ist, hat es in der bestehenden Stiftung selbstverständlich eine Bedarfsplanung in diese Richtung gegeben und es ist auch so, dass in der Stiftungsratssitzung, die ich heute angesprochen habe, dieses Thema auch auf den Traktandenlisten auftaucht, weil die Stiftung eine neue Bedarfsplanung in Auftrag gegeben hat. Ich kann Ihnen sagen, diese Bedarfsplanung liegt mir heute noch nicht vor, aber es wird dort sicher dargestellt sein, mit welchen zusätzlichen Bettenzahlen wir zu rechnen haben. Ich kann Ihnen über den Inhalt heute leider nichts mitteilen, weil mir diese Bedarfsplanung nicht vorliegt. Sobald ich die Bedarfsplanung habe, werden wir diese von unserer Seite aus auch analysieren und dann wird man sehen, ob die bisher bestehende Bedarfsplanung eben die Entwicklung quasi mitgemacht hat oder die auch gestimmt hat und wir jetzt im Betten-Soll sind oder nicht. Jedenfalls ist das sicher ein Thema, das sicher berücksichtigt ist und auch in Zukunft berücksichtigt wird, weil ohne eine Bedarfsplanung geht es sicher nicht. Es ist dann sicher auch so, dass in einer solchen Bedarfsplanung klarerweise auch andere Elemente unseres Konzepts einfliessen müssen, nämlich die Einführung des Pflegegeldes, wo wir uns ja doch eine Verlagerung in den ambulanten Bereich erwarten, aber doch damit erreichen wollen, dass die Leute, mindestens diejenigen, die das wollen, so lange wie möglich zu Hause bleiben können. Das muss natürlich in eine solche Planung dann auch einfliessen. Das möchte ich dazu bemerken.
Ich möchte dann nochmals auf die Abg. Doris Frommelt - und ich denke, wenn es um die Verpflegung geht - auch auf die Abg. Marlies Amann eingehen: Ja, es ist mir schon klar, dass wir jetzt nicht zehn bis zwanzig Jahre warten wollen für die strategische Planung, aber ich denke, die Zentralküche ist, wie gesagt, im Jahre 1999 quasi eingeführt worden und war das Ergebnis einer strategischen Planung. Ich denke, auch so eine Küche wird dann irgendwann in die Jahre kommen und saniert werden müssen. Und allerspätestens dann wird dann auch die Frage zu klären sein, ob man mit so einem Konstrukt weitermachen will. Auf alle Fälle sind wir in diesem Prozess jetzt bereits drin und in den Köpfen hat die Planung sicher schon begonnen, was werden soll. Also ich denke nicht, dass Sie Angst haben müssen, dass man jetzt zehn Jahre wartet und dann sich überlegt, ob man so eine Zentralküche abschaffen will oder dezentral die Küchen wieder einführen will.
Ihre Idee, dass man den Stiftungsratspräsidenten auch in den Strategierat nehmen sollte, diese Anregung nehme ich gerne mit. Ich möchte nur noch zu bedenken geben: Es ist natürlich schon der Stiftungsrat, der dem Strategierat eine Strategieplanung auch vorlegen und sich auch in diesem Sinne Gedanken machen soll. Aber ich denke, dieser gedankliche und inhaltliche Austausch findet auf jeden Fall statt. Ob man das noch speziell institutionalisieren sollte, diese Überlegung nehme ich gerne mit.
Die Frage der Zeitplanung von zehn, zwanzig Jahren hat auch der Abg. Wendelin Lampert nochmals angesprochen. Wie gesagt, zehn oder zwanzig Jahre in der Frage der Zentralküche sind mir auch zu lang, wobei es hier im aktuellen Anlassfall ja an und für sich jetzt um doch ein bisschen ein anderes Problem geht als nur die Zentralküche an und für sich, sondern darum, wie man wirklich schnell, und zwar nicht in Jahren, sondern in Monaten gerechnet, mindestens die Qualität des Essens jetzt auf einen Stand bringen kann. Ich denke, das ist jetzt mal ganz pragmatisch gesehen das erste Problem, das es zu lösen gilt.
Zur Frage der Abg. Marlies Amann, dass man eine Kosten/Nutzen-Analyse machen sollte: Ich denke, das wird sicher eine Frage sein, aber ob das wirklich in den nächsten ein, zwei Monaten auch gemacht werden kann, möchte ich bezweifeln. Denn wie gesagt, es gibt jetzt diesen Übergang von einem Stiftungsrat zum nächsten und das muss zuerst einmal organisatorisch bewältigt werden, bevor man so eine wirklich strategische Entscheidung machen kann. Aber das wird man sicher nicht lange hinausschieben, weil das ist ein inhärentes Problem und das wird eines der ersten Probleme sein, welches man angehen kann und auch muss. Dann nochmals die Frage zur ambulanten Beratung in diesem Zweckartikel: Ich kann Ihnen ausführen, es ist einfach jetzt im derzeitigen Stand so, dass es eben Beratungsangebote gibt in dem Sinne, dass die KBA eben als Schnittstelle fungiert zwischen den Familienhilfen und den stationären Pflegeheimen, wenn es zum Beispiel um die Frage geht: Wie bekomme ich ein Ferienbett? Das heisst, wenn ich Angehörige zu Hause pflege und auch eine Auszeit brauche, wende ich mich an die KBA und die berät mich in solchen Fragen. Also es ist nicht so daran gedacht, dass diese Beratungstätigkeiten weit darüber hinausgehen und quasi allumfassend sein sollen. Dafür ist tatsächlich die IBA geschaffen worden und die wird in solchen Fragen, wenn es um die richtige Stelle, nämlich wenn es um Heimeintritte geht und Übergangslösungen gesucht werden müssen, dass die dann eben an die richtige Stelle - in diesem Fall die KBA - weitervermittelt und diese Beratungsleistungen zu diesen Fragen dann auch anbieten kann. Ich denke, aus diesen Gründen empfiehlt es sich nicht, diese ambulante Beratung an und für sich aus dem Gesetz überhaupt zu entfernen. Ihre Anregungen werden wir sicher gerne mitnehmen und überlegen, wie wir damit den Anforderungen entsprechen können. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin Müssner. Zweifelsohne ist es sehr wichtig, dass mittel- und langfristige Lösungen angestrebt werden, aber die kurzfristigen Lösungen sind bei der Situation, die wir bei uns betrachten können, sehr wichtig. Der Abg. Rainer Gopp hat es angesprochen, die demografische Entwicklung. Es ist heute schon so - lässt man die demografische Entwicklung mal weg -, dass bis jetzt die Heime prall voll sind. Im Oberland sind für die rund 23'000 Einwohner die Heime Schaan und Vaduz, und sobald ein Platz frei wird, gibt es ein Gerangel darum. In Triesen wird es nicht anders sein. Ganz prekär ist es im Liechtensteiner Unterland mit dem Haus St. Martin. Wenn jemand stirbt, ist die Liste von Personen sehr gross, die sich dort bewerben. Das heisst also, dass bereits jetzt schon sehr kurzfristig Lösungen angedacht werden müssen und auch die Strategie mit den Satelliten ist voranzutreiben. Diese Bestrebungen gehen ganz sicher in die kurzfristige Lösungszielsetzung. Es ist sehr wichtig, dass nicht nur beim «Essen» irgendwie kurzfristig gehandelt wird. Strategien sind auch da zu korrigieren, wenn man sieht, dass sie in eine falsche Richtung laufen. Da kann man wirklich nicht zehn, zwanzig oder dreissig Jahre zuwarten. Das erscheint mir nicht praktikabel und eine unmögliche Situation zu sein. Genau dasselbe gilt auch für den Betrieb von Gebäuden und insbesondere für die weitere Planung. Das ist eine sehr, sehr grosse Herausforderung, die das Land hier zu bewältigen hat. Diesbezüglich müssen wir in kleineren Jahresrhythmen denken, sonst erleben wir hier ein «Chaos».Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Frau Regierungsrätin. Ich glaube, der Abg. Kaiser hat einen Teil der Antwort auf meine Frage schon vorweggenommen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich Sie, Frau Regierungsrätin, vorhin richtig verstanden habe. Ist es wirklich richtig, dass die demografische Entwicklung erst in die aktuelle Bedarfsplanung, die Ihnen noch nicht vorliegt, einbezogen wurde? Ansonsten ist mir die Antwort des Abg. Johannes Kaiser nicht logisch, dass es hier keine Perspektive für die Zukunft gibt. Welches waren denn da die Beweggründe, da ja jetzt eigentlich alle diese Standorte mehr oder weniger neu sind? Ich kenne hier die Hintergründe nicht. Deshalb wäre ich froh, wenn Sie dazu noch eine Aussage machen könnten.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn Sie mir erlauben, kann ich Ihnen, Herr Abg. Gopp, gleich antworten. Selbstverständlich lag eine Bedarfsplanung vor. Die wurde von Herrn Mag. Christoph Jochum vor vielen Jahren bis ins Jahr 2020 erstellt. Aufgrund dessen wurde das ganze Konzept der Heime erarbeitet und auch mit den heutigen Belegungszahlen konzipiert. Und wie die Frau Regierungsrätin schon vorhin ausgeführt hat, muss man natürlich, wenn man auf zehn bis fünfzehn oder zwanzig Jahre hinaus Grobschätzungen vornimmt, einkalkulieren, dass die Aktualität einen links oder rechts überholt. Aus diesem Grunde wurde bereits eine neue Bedarfsplanung in Auftrag gegeben, die läuft. Wir haben festgestellt, dass die Planung bis 2020 vorher schon neu überdacht werden muss. Das zur Grundlage für die Planung der bisher erstellten Heime und auch der im Bau befindlichen Pflegeheime.
Ich möchte noch einen weiteren Aspekt ergänzen, der dem Votum vom Abg. Johannes Kaiser entgegenkommt. Wie Sie möglicherweise aus der Presse wissen, besteht ja ein Pilotprojekt mit einer so genannten externen Pflegewohngruppe in Triesenberg. Die Erfahrungen daraus sind noch nicht zu Buche geschlagen; aber so wie in Triesenberg tragen sich auch andere Gemeinden gerade im Unterland mit dem Gedanken, solche Pflegewohngruppen einzurichten, was nach Meinung des Stiftungsrates nur zu begrüssen ist. Deshalb haben wir ja vor einigen Jahren unsere Unterstützung für die Einrichtung dieser Pflegewohngruppe in Triesenberg gegeben, und die Handhabung dieser zu erstellenden Pflegewohngruppen, in welchen Gemeinden auch immer, wird nicht zuletzt auch mitbestimmt von den Ergebnissen der neuen Bedarfsplanung. Und ich denke, wie in anderen Bereichen auch, ist der Bedarf im Unterland einfach anders entstanden. Wir haben ja auch über viele Jahre nur die Familienhilfe Unterland gehabt und haben das noch, hingegen haben wir im Oberland die Familienhilfe Schaan, die Familienhilfe Vaduz und die Familienhilfe Triesen und Balzers, praktisch für jede Gemeinde separat. Das heisst, der Bedarf hat sich nun im Lauf der Zeit erst als anders oder erweitert dargestellt, und aus diesem Bedarf heraus werden sich natürlich auch andere Konsequenzen ergeben müssen. Das nur zum Thema Bedarfsplanung. Und wie gesagt, nächste Woche, ich glaube am Mittwochvormittag, ist Stiftungsratssitzung der LAK. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident, Frau Regierungsrätin. Noch einmal zurück zum Zweckartikel Art. 3 Abs. 3 Bst. a: Sie haben ausgeführt, dass Beratungen der Stiftung LAK jetzt schon angeboten werden und dass diese Möglichkeit im Gesetz bestehen bleiben muss. Sie haben dann ausgeführt: Zum Beispiel die KBA. Sie bietet jetzt schon Beratungen an, auch wenn es um Ferienzimmer, Entlastung der Angehörigen bei Pflegenden usw. geht. Ja, da gehe ich mit Ihnen einig. Es gibt verschiedene Stellen, die Beratungen anbieten. Genau darum möchte ich darauf hinweisen, dass eben diese Schnittstellen immer sehr problembehaftet sind oder dass es einfach doppelt und dreifach Untersuchungen oder Beratungen gibt. Zum Beispiel denke ich jetzt da auch - und das soll überhaupt nicht als Kritik und negativ verstanden werden - wir haben jetzt beim Dachverband der Familienhilfen eine Person, die das Pflegegeld abklärt und auch die Pflegestufe und die Einteilungen usw. macht. Das ist also von der Familienhilfe, und dann haben wir bei der LAK die KBA, die eine 50%-Stelle, glaube ich, anbietet, die wieder beratend für Personen tätig ist, die das Pflegegeld beanspruchen. Ich bin einfach soweit informiert, dass das eine 50%-Stelle ist, die Hilfestellung leistet beim Bezug von Pflegegeld und dem allen. Das sind jetzt also zwei Organisationen, die sich mit einem Thema befassen. Es kann aber auch sein, dass ich nicht richtig informiert bin, aber das soll auch zeigen, wie schwierig dass das werden kann, wenn man solche Beratungen braucht. Und darum möchte ich noch einmal betonen, dass es wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetz nicht auch Beratungen anbieten, die andere Stellen - wie die IBA usw. - auch anbieten. Es gibt zum Beispiel Altersturnen, es gibt Gedächnistraining für Senioren. Und das bietet wieder der Kneippverein an. Diese Koordination wäre also schon sehr wichtig.
Dann habe ich noch eine Frage zum Art. 3 Abs. 3 Bst. a: Wir haben jetzt vor allem von der ambulanten Beratung gesprochen. Es steht da aber auch «einschliesslich Organisation und Durchführung von vorbeu-genden Massnahmen». Können Sie da vielleicht noch Ausführungen machen? Versteht man unter diesen «vorbeugenden Massnahmen» einfach Prävention und Prophylaxe für alte Menschen? Und wenn das so ist, dann kommen wir wieder auf diese verschiedenen Anbieter mit den verschiedenen Diensten.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch auf die Küchendiskussion zurückkommen. Ich denke, wir sind im Landtag und sollten politisch die Verantwortung tragen, dass die Heimbewohner kundenorientiert und perfekt behandelt werden. Und es geht nicht darum, dass wir nun organisatorische Aufgaben - wie viele Küchen?, wie viel Personal?, wer macht was und wo? - , dass wir diese Aufgaben hier aufnehmen.
Dann möchte ich noch zur demografischen Entwicklung Folgendes sagen: Ich habe in meinem Votum gesagt, dass die Pensionäre in den nächsten fünf Jahren um 27% zunehmen, in den nächsten 10 Jahren um 52% zunehmen. Bis ins Jahr 2050 haben wir eine Verdoppelung. Die Erwerbstätigen in Liechtenstein werden nach heutigen Erkenntnissen um 2 bis 3% zunehmen, und die Altersstruktur 0 bis 19 Jahre wird etwa von 8'000 auf 8'500 zunehmen. Diese Verschiebung werden wir dann schon deutlich zu spüren bekommen und die Bedarfsplanungen dürfen dann schon alle drei Jahre wieder neu überarbeitet werden. Ich denke, dafür sind wir dann zuständig.
Dann zur Frage des Abg. Kaiser, wie denn so ein Ablauf vonstatten gehen könnte: Ich habe eine Vorstellung in meinem ersten Votum auch gegeben, indem dass der Strategierat definiert, was er haben will, und zwar inhaltlich wie auch finanziell. Die Regierung genehmigt dies oder genehmigt dies nicht. Wenn es nicht genehmigt wird, wird dies zum Strategierat zurückgehen und der hat das wieder neu zu überarbeiten. Ich gehe davon aus, dass die Regierung dahingehend keine Kompetenz hat, inhaltliche Abänderungen vorzunehmen, dass das eigentlich auch die Ausbalancierung des Machtgefüges ist. Und solange mir da hier niemand widerspricht und das auch nicht dementiert wird, gehe ich davon aus, dass das so sein wird oder sonst muss das dann auch anders ausgeführt werden.
Dann ist auch noch die Aussage gefallen, die Strategien könnten sich ändern. Bis jetzt waren die Vorsteher mit den mehrheitlichen Stimmen im Stiftungsrat in der Führungsmacht und sie werden es auch für die langfristige Planung sein. Von daher wird sich gar nicht viel ändern. Der Übergang wird kein Problem sein. Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Zu den letzten Aussagen des Abg. Batliner, zum Verfahrens-, Entscheidungs- und Genehmigungsprozess: Ich bin froh um diese Darstellung. Wie ich die Regierungsrätin Müssner verstanden habe, hat es analog getönt. Das passt in dieses System hinein und ich denke, dass das im Bericht und Antrag auch so zu verstehen ist.
Dann danke ich der Abg. Gisela Biedermann für ihre Ausführungen. Ich bin auch froh, dass sie als Abgeordnete und als Stiftungsrätin die Pflegewohngruppen als wichtige Institution sieht, die so genannten Satelliten. Ich habe mich in den letzten Jahren als Vorsteher damals mit dem Projekt «Älter werden in Mauren» sehr stark beschäftigt, das auch in der Zwischenzeit weit gediehen ist und weiterentwickelt wurde. Und deshalb kenne ich im Zusammenhang mit dem Liechtensteiner Unterland die Ausgangslage insofern, dass für 12'000 Einwohner ein Heim besteht und dass gerade dort dringender Handlungsbedarf ist.
Das Liechensteiner Unterland sollte nicht wegen seiner Effizienz oder wegen seiner Corporate Governance, das es schon lange lebt, bestraft werden. Wenn sie bis jetzt mit einem Heim ausgekommen sind und für 12'000 Einwohner ein Heim haben und im Liechtensteiner Oberland für 23'000 Einwohner vier Heime zu Verfügung stehen, sollten insbesondere für das Liechtensteiner Unterland diese kurzfristigen Lösungsansätze sehr schnell in Angriff genommen werden, wie dies bereits schon ausgeführt wurde.
Was ich Sie noch fragen möchte, Frau Abg. Biedermann: Sie haben gesagt, dass der Bedarf im Liechtensteiner Unterland anders entstanden ist. Ich kann das nur insofern interpretieren, dass im Unterland immer nur ein Heim war. Im Oberland hat man hingegen mehrere Heime gebaut. Aber grundsätzlich hat es im Oberland verschiedene Familienhilfen gegeben. Ich erkenne den Unterschied nicht genau vom Liechtensteiner Unterland zum Liechtensteiner Oberland, wo die Bedarfsentwicklung unterschiedlich sein soll. Aber vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen oder ich habe Ihnen nicht richtig zugehört.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich muss nochmals bei meinem Punkt nachhaken. Das mit der langfristigen Bedarfsplanung verstehe ich schon nicht ganz. Man kennt viele Zahlen schon einige Jahre. Und wenn man dann links und rechts überholt wird von neuen Prognosen, dann war entweder die Bedarfsplanung nicht richtig oder man hätte, wenn man schon einige Jahre nach der Bedarfsplanung dann einige neue Bauten hinstellt, hätte man sich vielleicht auch auf neue Zahlen abstützen müssen und nicht auf Zahlen, die einige Jahre alt sind. Aber das ist Vergangenheit. Sie haben die Prognosen des Abg. Manfred Batliner gehört. Das sagt klar aus, was auf uns zukommen wird. Wenn wir jetzt schon so knapp sind, dann wird das dann bei Weitem nicht mehr ausreichen. Dann werden auch vermutlich kleine Satelliten nicht ausreichen. Da werden wir also in regelmässigen Abständen und da hoffe ich auf den neuen Stiftungsrat und Strategierat, wer auch immer dann dafür zuständig ist, dass das dann in regelmässigen Abständen gemacht wird. Ich sehe die Kompetenzen des Strategierates genau gleich wie der Abg. Batliner und dann sollte der Prozess auch so laufen, ohne dass er von der Regierung dann einseitig korrigiert werden kann. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Um gleich auf dieses Votum von wegen rechts und links überholt werden zu antworten: Ich habe damit sagen wollen, es werden Bedarfsplanungen in allen Bereichen erstellt, ob das nun im Wirtschaftsbereich, im Gesundheitsbereich oder im sozialen Bereich stattfindet, die selbstverständlich vom Ist-Zustand ausgehen, rückblickend auf stattgefundene Entwicklungen, und daraus versuchen, eine Prognose zu erstellen. Dass nun gerade im Gerontobereich wir wirklich von den Realitäten nicht nur eingeholt, sondern überholt werden, das denke ich, weiss jeder, der hier sitzt. Wie rasch nun die Alterung und auch zum Teil Überalterung der Bevölkerung vor sich geht, zwingt uns natürlich, anders zu reagieren als man vielleicht zum Zeitpunkt der Erstellung oder der Erhebungen glaubte zu tun. Ich kann dazu nur feststellen, diese Bedarfsplanung wurde, glaube ich, in den Jahren 2000 herum erstellt, und aufgrund dessen wurde der Bedarf für die verschiedenen Gemeinden ermittelt.
In diesem Zusammenhang will ich dem Abg. Kaiser nur antworten: Ich habe Ihnen mit meiner Äusserung einfach eine Beobachtung wiedergeben wollen, aus welchen Gründen auch immer es für das gesamte Unterland nur eine Familienhilfe gab und im Oberland mehrere existieren, und zwar auch heute noch. Es gibt ja auch heute nicht eine zweite Familienhilfe im Unterland. Das hat vermutlich auch regionale Gründe. Deshalb soll damit keine Wertung oder Beurteilung abgegeben werden, sondern das ist nur eine Feststellung.
Betreffend Anzahl Heime, Anzahl verfügbarer Pflegebetten und Bedarfsplanung kann sich also auch der Stiftungsrat nur auf das stützen, was ermittelt wird. Und dann wird eben die Planung durchgeführt. Und wenn im Lauf der Umsetzung sich herausstellt, dass verschiedene Parameter nicht mehr uneingeschränkt zutreffen, muss selbstverständlich neu ermittelt werden. Und das ist jetzt gerade im Gang.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zuerst auf den Abg. Johannes Kaiser und auf den Prozess eingehen, den auch der Abg. Manfred Batliner angesprochen und aufgezeichnet hat. Sie haben gesagt, inhaltlich hat die Regierung dazu nichts mehr beizutragen. Ich denke, ganz ist dem nicht so, weil doch schliesslich und endlich doch der Stiftungsrat eben eine Strategieplanung zuhanden des Strategierates machen soll und der Stiftungsrat von der Regierung bestellt wird. Und grundsätzlich ist dazu noch zu sagen: Ganz zum Schluss hat immer noch die Regierung die Oberaufsicht über alle Sozialhilfeeinrichtungen in diesem Lande. Deswegen ist es nicht ganz so. Es ist und war auch bisher schon so, dass aus Verfassungsgründen die Regierung die Oberaufsicht über das Sozialwesen hat.
Dann nochmals zur Demografie und zu dem jetzt hier dargelegten quasi schon Notstand: Ich denke, das muss man hier ein bisschen relativieren. Es gibt möglicherweise jetzt einen Engpass. Das hat damit zu tun, dass eben die letzten Jahre die Häuser neu errichtet wurden, und zwar eines nach dem anderen. Das hat bedeutet und bedeutet, dass man jeweils ein Haus ganz geschlossen hat und die Bewohner dann auf die anderen Häuser verteilt hat. Das ist natürlich in so einer Planung dann nicht einkalkuliert. Und im jetzigen Zustand haben wir Triesen fast geschlossen bzw. es bestehen zurzeit nur 18 Betten. Und auf der anderen Seite haben wir den Satelliten in Triesenberg noch nicht in Betrieb. Der wird aber dieses Jahr in Betrieb gehen. Damit wird man dann also diese Betten bzw. diese Häuser, die jetzt in den anderen Gemeinden besetzt sind, entlasten können. Ich denke, dass man somit in der Planung schlussendlich doch nicht ganz falsch gelegen hat. Ich möchte das mit ein paar Zahlen verdeutlichen: Im Jahre 2000 hatten wir in der LAK 207 Betten. Im Jahre 2010 hatten wir bereits 226 Betten und nach der jetzigen Planung werden wir dann im 2013 total 280 Betten haben, wenn dann eben Triesen wieder die volle Belegzahl hat und auch der Satellit in Triesenberg eröffnet ist. Dass wir dann im Grund diese Spitzen gebrochen haben liegt ja dann auf der Hand.
Es heisst also - und die Abg. Biedermann hat es ja ausgeführt - es ist nicht so, dass man die Demografie bisher nicht berücksichtigt hat. Es hat eine langfristige Planung gegeben. Und da möchte ich noch auf den Abg. Manfred Batliner zurückkommen: Man kann natürlich nicht eine Planung machen und dann die nicht auf 10/20 Jahre anlegen und die dann nicht regelmässig überprüfen, ob sie noch passt. Ich denke, das muss man in dieser strategischen Planung auch berücksichtigen und von Zeit und Zeit die Planung den neuen Gegebenheiten anpassen. Ich glaube, das versteht sich doch von selbst. Also man wird nicht hier sitzen und warten und in zehn Jahren schauen: Was hat sich getan? Dafür ist dann eben doch der Strategierat da. In diesem Zusammenhang muss er dann sicher auf die Informationen aus dem Stiftungsrat zurückgreifen, der ja dann die aktuellen Informationen sicher auch hat vor Ort, was auf ihn zukommt und die dem Strategierat auch zur Verfügung stellen soll und kann.
Ich möchte mich jetzt nochmals auf die Abg. Doris Frommelt beziehen: Die Schnittstellen sind sicher unter Umständen problematisch. Sie haben hier den Dachverband der Familienhilfen angesprochen bzw. die Fachstelle, die dort eingerichtet worden ist. Aber ich kann Ihnen sagen, ihre Aufgabe ist wirklich nur die, die Abklärung zu treffen bezüglich des Pflegegeldes, welche Pflegestufen vorliegen und diese Meldungen dann zurückzugeben. Die KBA ist nicht für diese Aufgabe an und für sich vorgesehen. In der Einführungsphase des Pflegegeldes hat es aber eine sehr enge Kooperation aller dieser Stellen gegeben, damit die Einführung - wie wir hoffen - möglichst problemlos über die Bühne gehen kann, weil klar war, dass ja alle bisherigen Fälle, die über das KVG bereits ein «Pflegegeld» bekommen haben, auf den 1.1. übernommen werden mussten. Und das war natürlich für die Fachstelle wie sie von den personellen Ressourcen her besteht doch eher problematisch. Und ich denke, man kann auch hier ein Lob an alle Beteiligten aussprechen. Es haben IBA, KBA, die Fachstelle, der Dachverband der Familienhilfen, die Familienhilfen, die AHV/IV, alle Stellen, auch die Ärztekammer, die involviert war, wirklich sehr gut und vor allem rasch und effizient, auch wenn kleinere Probleme auftraten, effizient zusammengearbeitet und die Probleme sofort gelöst. Dafür bin ich allen dankbar. Deswegen denke ich, dass man diese Schnittstellen, die es sicher gibt, auch relativ sauber lösen kann, weil die Aufgabe ist klar. Die Fachstelle macht diese Abklärungen, die KBA ist aber informiert, wenn Anfragen kommen, wohin man die Leute eben schicken muss, wenn sie diese Probleme haben. Ich glaube, das ist der Sinn und Zweck, dass man diese Stellen untereinander vernetzt, damit jeder auch weiss, wohin er wen schicken soll mit diesem konkreten Problem, welches die richtige Stelle ist, die dann auch schlussendlich die Ausführung erledigen kann. Und darum hoffe ich auf einen guten Weg und hoffe, das auch noch weiter optimieren zu können.
Und wie gesagt, wenn Sie die KBA noch weiter ausgeführt haben wollen: Die KBA hat ja bisher immer schon den Hausnotruf auch durchgeführt und wahrgenommen und hat sicher auch in der Frage der Sturzprophylaxe einiges angeboten. In diesem Sinne ist dieses Angebot zu werten. Dieses Angebot wird ja zum Beispiel nicht auch gleichzeitig von der IBA, dem Dachverband oder der Fachstelle an und für sich angeboten, sondern das Angebot ist unterschiedlich. Es geht nur darum, dass man die Stellen untereinander vernetzt. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, Sie haben dargelegt, dass der Strategierat bzw. der Stiftungsrat in der neuen Organisation sich dann um die anstehenden Probleme kümmern werden, wozu auch die Essensverteilung gehört. Und ich gehe davon aus, dass Sie auch im Lichte dieser Debatte heute sich der Probleme annehmen werden und im Lichte dieser Debatte auch Lösungsmöglichkeiten suchen werden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Dennoch habe ich eine ganz konkrete Frage: Sie haben gesagt, die Oberaufsicht über die sozialen Institutionen liegt immer noch bei der Regierung. Das wird gemäss Corporate Governance so gehandhabt werden. Jetzt ist meine Frage: Der Landtag wird - ich erinnere mich an die Diskussion zur Rolle des Landtags - der Landtag bzw. die GPK wird informiert zuhanden des Landtags. Und das führt mich dann zur Annahme, wenn dieses Problem der Essensverteilung der Küche Fragen offen lässt bzw. nicht zur Zufriedenheit oder nicht in nützlicher Frist behandelt wird, hätte Ihrer Ansicht nach der Landtag zusammen mit der Regierung Handlungsmöglichkeiten, hier tätig zu werden?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir sehen allmählich, dass der Landtag hier nicht viel ausrichten kann, wie es aussieht. Die Oberaufsicht liegt bei der Regierung. Das haben wir mit dem Corporate-Governance-Gesetz auch so gewollt. Ich muss der Regierungsrätin Müssner doch etwas widersprechen, was den Genehmigungs- und Entscheidungsprozess betrifft. Da steht im Bericht und Antrag doch etwas anderes. Es wird geschrieben, dass das Ungleichgewicht, das zwischen den Gemeinden und dem Land bisher war, mittels einer Kompetenzverschiebung in Richtung des Landes geregelt wird. Aber es steht dann weiters und hier zitiere ich aus dem Bericht und Antrag: «Es ist zu betonen, dass aufgrund der vorgesehenen Bestimmungen die Regierung der Stiftung LAK keine Entwicklung aufzwingen kann». Und dies entspricht den Ausführungen, die die Abgeordneten Batliner und Gopp gemacht haben.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Frau Abg. Amann, Sie haben es ganz vorsichtig ausgedrückt, dass man hier dann irgendwo eine Lösung anstreben kann, und zwar Regierung und Landtag zusammen. Also das Wort «Landtag» können Sie da streichen - Corporate Governance. Das haben - ich würde mal sagen - Sie zu meiner rechten Seite delegiert und die Regierung managt das Ganze. Sie müssten dann versuchen, in einem Privatgespräch das bilateral zu lösen. Der Landtag kann das also nicht.
Dann komme ich nochmals zur Aufteilung Strategierat und Regierung zu sprechen: Frau Regierungsrätin Müssner hat gesagt, sie hätten dann schon noch etwas zu sagen, sie würden den Stiftungsrat wählen. Das ist korrekt. Sie können ihn, wenn Sie nicht einverstanden sind, was dem Strategierat als Vorlage dient, wenn Sie damit nicht einverstanden sind, könnten Sie den Stiftungsrat entlassen, aber Sie können nicht inhaltlich Einfluss nehmen. Und ich spüre schon, dass hier die Stellenproblematik entweder wächst und die Gemeindevorsteher und Bürgermeister werden hier zu Statisten degradiert, indem dann über alles mit der Walze darübergefahren wird. Ich denke, dieses Machtverhältnis müsste so spielen wie ich das schon einmal erläutert habe, ansonsten müsste man das dann wirklich auf die 2. Lesung detailliert klarlegen, dass man weiss, wer was mit welcher Kompetenz ausüben kann. Danke. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, so ist es im Leben. Die selbstgemachten Kreuze sind die grössten. Corporate Governance lässt grüssen. Werte Frau Marlies Amann-Marxer, Sie haben eben nichts mehr zu sagen bei dieser Eignerstrategie. Und ich habe für mich auch schon bei gewissen Artikeln hier drinnen ein dickes N - gleich Nein - notiert. Da werde ich dann nicht zustimmen, da ich gerne diese Kompetenz selbst hätte und nicht an die Regierung delegieren möchte. Das sind Ihre Taten in der Vergangenheit, die Sie jetzt teilweise einfach büssen müssen. Ich habe Ihnen einen Lösungsvorschlag: Machen Sie doch eine Gesetzesinitiative, dann können wir das Gesetz ändern - sprich das Corporate-Governance-Gesetz, damit wir wieder einmal etwas zu sagen haben in diesem Hohen Hause.
Nichtsdestotrotz, der Abg. Manfred Batliner hat gesagt, diese Küchendiskussion, diese Verpflegungsdiskussion, würde nach seinem Dafürhalten nicht hierhin gehören. Da kann man geteilter Meinung sein. Er hat diese Ansicht. Wir haben es im Prinzip ja auch alle gesagt, es ist wirklich von dieser Vorlage losgelöst. Auf der anderen Seite muss ich einfach feststellen: Als gewählte Volksvertreter haben wir uns auch um diese Probleme zu kümmern. Und diese Probleme, das kann ich Ihnen sagen, die werden mir von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern auch konkret dargelegt. Und ich fühle mich einfach verantwortlich, dass man sich auch um diese Probleme kümmert. Und wie gesagt, wer nicht jung sterben wird, der wird einmal alt werden. Und wer alt wird, wird eines Tages ziemlich sicher auch in einer entsprechenden Institution sein. Und ich denke mir, ich bin dann auch sehr froh, wenn dieses Verpflegungsproblem möglichst rasch gelöst wird. Und ich habe die Frau Regierungsrätin auch so verstanden: Es kann sich nicht um Jahre handeln, es sind Monate. Und da bin ich ihr sehr dankbar. Und sollte diese Diskussion hier drin nicht gefruchtet haben bzw. nicht fruchten, dann müssen wir weitere Diskussionen führen. Und dann sind wir genau wieder beim Punkt: Was kann der Landtag überhaupt noch machen? Da sind wir ziemlich sicher ein wenig beschränkt in unserem Handlungsradius. Aber wie gesagt, das habe ich nicht mit zu verantworten. Das war eine 13-Entscheidung, wenn ich mich nicht täusche.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur dem Abg. Lampert noch sagen: Ich habe als Volksvertreter natürlich genau die gleichen Bedürfnisse. Aber wir brauchen nicht diskutieren, welche Küche wo steht mit welchem Personal, sondern das Endergebnis, das Produkt, dass das kundenorientiert, perfekt, optimal für die Heimbewohner überbracht wird. Wie die Lösung dahinter aussieht, das können wir nicht hier drin diskutieren oder eben eine Lösung herbeibringen. Sondern wir haben zu prüfen: Stimmt die Lösung? Stimmt das Produkt, das die Heimbewohner kriegen? Da sind wir verantwortlich. Da sind wir die Volksvertreter und sollen auch dazu stehen. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Regierungsrätin Renate Müssner
Nur noch ganz kurz: Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte dem Abg. Manfred Batliner schon noch widersprechen. Es wird nicht so sein und ist auch nicht so vorgesehen, dass die Regierung in Form des Stiftungsrates wie eine Dampfwalze über die Gemeinden drüberfährt. Ich habe es glaube ich Eingangs schon erwähnt: Gerade bei solchen Sachen wird es doch auf einen Konsens ankommen. Weil es kann in der Konstellation nicht sein. Das Land kann nichts ohne die Gemeinden und umgekehrt auch nicht in den grundsätzlichen Fragen machen. Und ich glaube, darauf kommt es an und man muss immer eine gemeinsame Gesprächsbasis finden. Ich meine, dass das nicht immer gleich einfach sein wird, versteht sich von selbst. Aber es war in der Vergangenheit möglich und ich denke, es wird auch in der Zukunft möglich sein. Diesbezüglich habe ich eigentlich keine grossen Befürchtungen. Im Gegenteil, ich bin da optimistisch. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr zu verzeichnen sind und Eintreten unbestritten ist, kommen wir zur 1. Lesung.
Entschuldigung, die Abg. Biedermann wünscht noch das Wort.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Entschuldigung, dass ich mich so zu Wort melde. Ich möchte sehr gerne die Lesung nicht verpassen, aber ich bitte um eine ganz kurze Unterbrechung. Ist das möglich?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Fünf Minuten?Abg. Gisela Biedermann
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann unterbreche ich die Sitzung für fünf Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:10 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen am Nachmittag des 2. Tages der April-Landtagssitzung fort. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 27.
Nachdem Eintreten unbestritten ist und es keine Wortmeldungen aus dem Plenum mehr gibt, kommen wir zur 1. Lesung, und zwar zum Gesetz über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe LAK.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wie bereits schon in der vorangehenden Diskussion angesprochen, bitte ich, auf die 2. Lesung die Thematik Abs. 3 Bst. a) «ambulante Beratung» aufzuzeigen, wer was macht oder ich würde auch gerne für eine Streichung dann bei der Abstimmung votieren. Aber ich denke einfach, dass man das vielleicht auf die 2. Lesung vorerst einmal klärt, wie da die Verhältnisse sind, dass die Schnittstellen klar definiert sind. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Um die Diskussion aufzunehmen von ambulanter und stationärer Pflege, würde ich hier vorschlagen, dass bei Abs. 1 ein Wort eingeführt wird, und zwar: «Der Zweck der Stiftung ist die Gewährleistung einer bestmöglichen stationären Pflege», also das Wort «stationär» einzufügen. Die Regierung möge dies prüfen.
Und dann habe ich eine Frage: Ich hätte gerne die Bestätigung von der Regierung, dass ich das richtig verstanden habe. Bei Abs. 3 Bst. b heisst es: «Koordinierung und Unterstützung privater Aktivitäten in den Bereichen der Alters- und Krankenhilfe». Ich verstehe das so - auch gemäss den Ausführungen auf Seite 22 -, dass diese Unterstützung und Koordinierung der privaten Aktivitäten dann geleistet wird, wenn diese das wünschen. Die LAK wird hier nicht weisungsberechtigt sein. Ebenso bei Abs. 4: «Die Stiftung kann alle mit diesem Zweck in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben». Da gehe ich auch davon aus, dass sie nicht weisungsbefugt ist gegenüber anderen Organisationen. Die Regierung möge dies bitte kommentieren.
Dann habe ich noch eine Frage zu Abs. 3 Bst. d, und zwar einfach zur Vergewisserung. Die Frage wurde von aussen an mich herangetragen, dass dieser Bst. d nicht die Patienten betrifft. Ich lese mal vor: «Pflege von Kontakten mit den zuständigen Behörden, Beratung derselben sowie Stellung allfälliger Anträge für behördliche Massnahmen, die zur Verbesserung der Situation oder zur Abstellung von Missständen erforderlich erscheinen». Ich gehe davon aus, dass sich das auf die Organisation und nicht auf die Patienten bezieht. Es wurde mir gegenüber die Befürchtung geäussert, dass behördliche Massnahmen zur Verbesserung der Situation sich auf die Patienten beziehen könnte und dann psychiatrische oder andere Behandlungen zum Beispiel angeordnet werden könnten. Ich nehme an, dem ist nicht so und ich bitte die Regierung, dies zu bestätigen. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident und noch einmal besten Dank für die kurzzeitige Unterbrechung. Ich möchte das Anliegen der Abg. Marlies Amann unterstützen und empfehle das Einfügen des Wortes «stationär» im Abs. 1 erste Zeile. Das ist das eine.
Dann möchte ich bitten zu prüfen, ob im Abs. 3 Bst. a und b es nicht sinnvoll ist, diese beiden Absätze einfach zu streichen. Wenn nicht, plädiere ich dafür, beim Bst. a zu ergänzen «im Hinblick auf den Heimeintritt». Er würde dann wie folgt lauten: «ambulante Beratung von Betagten, Kranken und Hilfebedürftigen einschliesslich Organisation und Durchführung von vorbeugenden Massnahmen im Hinblick auf den Übertritt ins Heim oder auch im Vorfeld des Heimeintritts». Ich habe vorhin schon erwähnt in der Debatte, dass wir wirklich alles daran setzen sollten, Konfliktsituationen zwischen ambulantem und stationärem Betrieb zu vermeiden. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Zur Verstärkung der Ausführungen des Landtags möchte ich alle Bemerkungen, Fragen und Wünsche der Abgeordneten Manfred Batliner, Marlies Amann und Gisela Biedermann explizit unterstützen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bin auch dabei. Ich möchte dies auch bekräftigen. Zudem möchte ich anfügen, dass, wenn wir diesen Vorschlag aufgreifen und bei Abs. 1 das Wort «stationären» einfügen, dass dann sowieso ein Konflikt zum Abs. 3 Bst. a entsteht, wo es dann um die ambulante Beratung geht. Das ist sowieso ein starker Widerspruch. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Wenn das Wort «stationär» oben eingeführt wird, glaube ich, kann der Bst. a bleiben, wenn die Ergänzung «im Hinblick auf den Heimeintritt» dazu kommt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich hier der Argumentation der Abg. Helen Konzett anschliessen. Ich sehe dann doch Probleme, wenn wir in Abs. 1 «stationär» einfügen, dann könnten wir den Abs. 3 nicht mehr so halten. Ich denke, der Vorschlag der Abg. Gisela Biedermann einfach bei Heimeintritt, das wäre dann für diesen Zweck ein bisschen zu wenig weit gegriffen, weil es werden auch Ferienbetten angeboten. Ich meine, die sind dann nur kurzzeitig in diesem Pflegeheim beheimatet für ein, zwei oder drei Wochen. Und das ist an und für sich kein wirklich stationärer Aufenthalt im Sinne einer Langzeitpflege. Das müsste man sehr gründlich überdenken. Aber wir nehmen das mit.
Der Abg. Marlies Amann möchte ich auf ihre Befürchtungen hin doch versichern, es ist in Abs. 3 Bst. d sicher nicht auf die Patienten abgestellt. Ich denke, es liegt auf der Hand, dass das Pflegeheim an sich ja nicht irgendwelche Massnahmen in Bezug auf Patienten anordnen kann. Wenn so etwas passiert, dann muss doch immerhin ein Arzt irgendwie involviert sein und das ist dann die Sache zwischen Arzt und Patient und nicht zwischen Pflegeheim und Patient. Ich kann versichern, es bezieht sich auf die Organisation und nicht auf den Patienten in seiner persönlichen Umgebung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich gehe davon aus, dass es dann bei diesem Ergebnis gleichzeitig auch um die Eignerstrategie geht, das dann eigentlich nach Corporate Governance das entsprechende Dokument sein wird.
Weiter möchte ich gerade auf diese Aufgaben verweisen. Da steht in Art. 14 Abs. 3 Bst. b: «Die Regierung genehmigt das Jahresbudget, wenn die Mehrheit der Gemeinden einer Nichteinhaltung der Eckwerte zugestimmt hat». Und jetzt stellt sich für mich eben die Frage, ob dann in den Aufgaben eben auch die Genehmigung bzw. die Sichtung des Jahresbudgets in irgendeiner Form hier aufgeführt werden müsste. Das müsste man vielleicht noch klären in diesem Zusammenhang mit Art. 14. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bitte mitzuhelfen zu überlegen, ob man das Wort «kann» nicht weglassen sollte. Und zwar habe ich im Visier den Art. 10 Abs. 1 Bst. f. Dort heisst es: Dem Stiftungsrat kommen unentziehbare usw. Aufgaben zu, nämlich «die Erarbeitung der grundsätzlichen Strategie einschliesslich der Eckwerte der Finanzplanung». Wenn man nun vorne dem Strategierat eine Kann-Bestimmung zuordnet und im Art. 10 die Erarbeitung der grundsätzlichen Strategie als unentziehbare Aufgabe festlegt, sehe ich darin eine Inkongruenz. Denn wenn der Strategierat nun die grundsätzliche Strategie, die der Stiftungsrat erarbeitet, umsetzen muss, dann ist dieses Wort «kann» nicht gerechtfertigt. Anders könnte man vorgehen, wenn man beim Bst. f in Art. 10 Abs. 1 ergänzen würde: «Die Erarbeitung eines Vorschlags der grundsätzlichen Strategie». Dann ist das Wort «kann» im Art. 7 gerechtfertigt. Ich bitte das zu bedenken. Ich glaube, das ist einer der wesentlichen Aspekte, die zu berücksichtigen sind, welchem Gremium welche Funktion letztlich zukommt. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass das «Kann» unbedingt drin bleiben muss. Er ist in der Hierarchie höher gestellt und es soll ihm unbenommen bleiben, auf den Stiftungsrat zuzugehen oder eben auch nicht. Der Stiftungsrat ist auf jeden Fall in der Verpflichtung, ein entsprechendes Dokument zu erarbeiten. Und wenn der Strategierat dies wünscht, wird er diese Vorschläge dann auch einholen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal betonen, wie wichtig es mir ist, dass der Strategierat den Stiftungsratspräsidenten einlädt. Ich möchte mich nicht festlegen. Ob er zu den Sitzungen einlädt oder immer einlädt oder einladen kann, das muss im Zusammenhang gesehen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das würde ich unterstützen. Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, ich kann mich in der Argumentation dem Abg. Manfred Batliner anschliessen. Der Strategierat stellt tatsächlich in diesem Sinne im Sinne des Corporate Governance die Eignerstrategie auf. Und ich denke auch, dass die Kann-Bestimmung erhalten bleiben muss, weil in Art. 10 Abs. 1 Bst. dem Stiftungsrat zwar die Erarbeitung der grundsätzlichen Strategie in diesem Sinne aufgetragen wird, aber ich meine, er muss einen Auftrag haben, wenn er den Strategierat unterstützen soll. Es ist ihm, wenn man dann Art. 10 Abs. 1 Bst. g liest, ist es ja dem Strategierat dann unbenommen, ob er diesen wirklichen Vorschlag annimmt oder eben nicht annimmt. Weil der Stiftungsrat setzt dann diese Strategie um. Aber eben die muss zuerst vom Strategierat ja auch noch beschlossen sein und im Übrigen auch von der Regierung genehmigt. Aber der Strategierat muss sie beschlossen haben. Er kann auch einen anderen Weg wählen. Er muss nicht auf den Vorschlag des Stiftungsrates zurückgreifen. Das ist so.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, Sie sprechen wiederholt vom Vorschlag. Vielleicht wäre es dann doch klug, bei Art. 10 Abs. 1 Bst. f einzufügen: «die Erarbeitung eines Vorschlags der grundsätzlichen Strategie». Aber darauf kommen wir ja später noch bei der Lesung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Mich irritiert in Abs. 2 «soweit möglich». Ich bitte da einfach um Gegenprüfung in anderen Organisationen, ob da auch «soweit möglich» immer in der Zusammensetzung aufgenommen worden ist. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier nochmal mein Anliegen einbringen, Betroffene mit einzubeziehen. Dieses «soweit möglich» würde ich dann in dem Fall nicht auf die Fachkompetenzen beziehen, die kann man festschreiben. Da gebe ich dem Abg. Batliner Recht. Ich würde das «soweit möglich» auf Betroffene beziehen. Ich bitte die Regierung zu prüfen auf die 2. Lesung hin, ob man diesem Anliegen gerecht werden könnte, indem man möglicherweise einfügt: «Betroffene sind soweit möglich einzubeziehen, sei dies in Doppelfunktion oder in eigener Funktion». Dafür würde ich auch vorschlagen, dass der Stiftungsrat nicht aus vier bis sechs weiteren Mitgliedern besteht neben dem Präsidenten, sondern aus fünf bis sieben. Sie haben das vorher bei Ihren Ausführungen bei fünf bis sieben Mitgliedern genannt. Und diesen Vorschlag, sofern er einer war, würde ich gerne unterstützen. Das würde dann auch die Möglichkeit schaffen, neben den vier Personen mit Fachkompetenzen mindestens eine aus dem Kreis der Betroffenen einzufügen, wenn keine Doppelfunktionen vorhanden sind. Das muss dann aber nicht so sein. Die Möglichkeit hingegen würde bestehen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, Sie haben vorhin auf meine Bemerkung nicht reagiert, darum wiederhole ich es noch einmal. Hier beim Stiftungsrat in Abs. 4 von Art. 9 heisst es, dass eben der Vorsitzende des Strategierates eingeladen wird oder teilnehmen kann. Und umgekehrt möchte ich, wie hier in Art. 9 bei Art. 6, dass eben der Stiftungsratspräsident auch eingeladen wird vom Strategierat. Nur, damit es einfach klar ist. In den Ausführungen haben Sie ja wohlwollend fast zugestimmt, aber ich nehme an, es gehört in diese zwei Gesetzesartikel analog. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Anmerkungen zu diesem Artikel. Die eine bezieht sich auf den Abs. 1. Ich stelle die Frage, inwieweit, nachdem erst in Art. 14 sehr viel weiter hinten bei der Regierung vermerkt ist unter Abs. 2 Bst. b, dass der Präsident und weitere Mitglieder des Stiftungsrates von der Regierung gewählt werden, es nicht sinnvoll ist, unter dem Punkt Stiftungsrat das schon unterzubringen, etwa in einer lit. 1a - das weiss ich nicht, wie das am besten zu machen ist - würde man sagen: Der Präsident und die weiteren Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Regierung gewählt. Das ist der eine Punkt, weil nämlich erst vier Artikel weiter hinten diese Herkunft der Stiftungsräte erwähnt ist.
Dann möchte ich im Abs. 2 auch bitten, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Bezeichnung «soweit möglich» nicht doch weggelassen werden kann, denn ich möchte dadurch unterstreichen, wie wichtig die Fachkompetenzen definitiv im Stiftungsrat vertreten sein müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte auch beliebt machen, dass bei der Besetzung des Stiftungsrates die Nähe zur Basisarbeit mehr betont wird. Das ist meine Meinung.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Sie haben jetzt gerade ausgeführt die Nähe zur Basis. Ich meine, im dazumaligen Landessender hat man das Konstrukt des Publikumsrates eingeführt. Ich bin jetzt nicht unbedingt ein Freund dieses Konstrukts, aber ich denke, da der Stiftungsrat sich um Menschen kümmert oder Menschen an der Basis eben auch eine Stimme haben sollten, möchte ich die Frage aufwerfen, ob man vielleicht ein ähnliches Konstrukt irgendwie einfügen könnte, dass es dann eben auch eine beratende Stimme an den Stiftungräte hätte, so eine Art wie der Publikumsrat beim Radio. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde Ihre Anregungen mitnehmen. Ich denke, man kann generell doch sagen, es bleibt dem Stiftungsrat doch unbenommen, betroffene Personen von sich aus beizuziehen. Ich denke, das bleibt ihm unbenommen.
Und zur Abg. Marlies Amann möchte ich bemerken: Der Stiftungsrat besteht hier aus fünf bis sieben Mitgliedern - sprich aus dem Präsidenten und vier bis sechs Personen. Das gibt nach meiner Rechnung insgesamt fünf bis sieben Mitglieder. Wenn ich also von einem Stiftungsrat von fünf Mitgliedern ausgehe und eine Stelle quasi mit Betroffenen besetze, das bleibt diesem Stiftungsrat dann in dieser Fassung ja eigentlich frei, wie er diese offene Stelle sozusagen besetzen möchte. Aber die Regierung wird Ihre Anregung mitnehmen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke. Das hat sich jetzt gerade erledigt, da die Frau Regierungsrätin sagt, die Regierung wird das überprüfen. Ich wollte eigentlich vorschlagen, dass dieser «freie Sitz» soweit möglich mit Betroffenen besetzt wird. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In diesen Aufgaben ist ja vor allem die geschäftliche Tätigkeit umschrieben. Für mich fehlt hier noch ein Passus, wo die Kontrolle für den Kunden, für den Pflegebedürftigen, irgendwo eingebaut ist. Das heisst, man kann zwar in den Statuten hier noch etwas einfügen, aber ich glaube, es sollte schon noch ein Buchstabe oder eine Zeile drin sein, wo wirklich speziell die Kontrolle der Pflege an der Basis für den Endverbraucher eigentlich noch eingefügt werden sollte. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Ohne eine Wertung vorzunehmen oder meine Meinung hier dazu abzugeben möchte ich die Regierung anregen zu überprüfen, ob hier nicht eine Gesetzeserweiterung mit Abs. 2 stattfindet. Bei Art. 10 Abs. 1 sind die Aufgaben des Stiftungsrates klar umschrieben und bei Abs. 2 heisst es: «In den Statuten können die Aufgaben des Stiftungsrates näher umschrieben und erweitert werden». Wenn sie erweitert werden, könnte das einer Gesetzeserweiterung gleichkommen oder nicht. Ich bitte das zu prüfen. Das heisst, dass sich der Stiftungsrat mit der Erweiterung der Statuten selbst zu seinen unter Abs. 1 definierten Aufgaben zusätzliche Aufgaben gibt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich komme zurück auf meinen Vorschlag im Zusammenhang mit Art. 7 und bitte zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, in Abs. 1 Bst. f zu sagen: «Die Erarbeitung eines Vorschlags der grundsätzlichen Strategie». Und damit nicht die Eckwerte dann auch als Vorschlag gewertet werden, würde ich anstatt «einschliesslich» nehmen: «sowie der Eckwerte der Finanzplanung».Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Bei der Frage der Abg. Amann wegen der Erweiterung geht es meiner Meinung nach eigentlich nur um die Aufgaben, und zwar um die Aufgaben des Stiftungsrates. Und die Befürchtung, die sie geäussert hat, wäre vermutlich, dass der Zweckartikel ausgedehnt würde. Von mir aus gesehen ist das hier eigentlich klar getrennt. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, der Stiftungsrat hat in Art. 10 die Aufgaben so definiert bekommen und wir können da nicht hingehen und sagen: In den Statuten können die Aufgaben des Stiftungsrates näher umschrieben und erweitert werden. Das heisst, er kann das im Rahmen dieser vorher gestellten Aufgaben erledigen, aber nicht neue zusätzliche Aufgaben hinzufügen. Das ist so zu verstehen. Ich meine, im Rahmen dieser Aufgaben, die ihm vorgegeben sind, kann er, wenn sie in diesem Rahmen liegen, die Aufgaben so erledigen. Und mehr geht meiner Meinung nach nicht. Ich denke, die Kontrolle über die Pflegebedürftigen ist dann eine Frage, die man eben in Statuten festlegen muss, was zu diesem Thema dann zu erledigen ist vom Organisatorischen her, welche Systeme zur Kontrolle dienen sollen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dieser Abs. 2 scheint schon noch etwas klärungsbedürftig zu sein. Und zwar geht es eigentlich darum, dass die Statuten die Detaillierung und Erweiterung natürlich nur im Rahmen des Zwecks umschreiben können. Da geht es eigentlich darum, dass man die Zweckdefinition hernimmt und dann an und für sich die Detaillierung in den Statuten näher umschreibt. Ob jetzt das glücklich ist, weil das gerade im Artikel der Aufgaben drin steht, das müsste man vielleicht noch überprüfen. Danke.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Die Antwort hat sich erübrigt. Der Abg. Batliner hat sich schon in diesem Sinne geäussert.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Sie haben Recht. Man kann durchaus in Abs. 2 die Kontrolle reinbauen. Aber ich nehme an - also im Zweckartikel ist natürlich dann klar definiert «bestmögliche Pflege» usw. Ich glaube einfach, dass unter Abs. 1 - unter Aufgaben - eben die Kontrolle dieser bestmöglichen Pflege hier noch einen Satz verdient hätte. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich würde meinen, es wäre vielleicht eine gute Lösung, wenn man das Wort «erweitert» noch einmal genauer anschauen würde und um ein anderes Wort bemüht wäre. Vielleicht «spezifiziert» oder so. Das wäre wahrscheinlich eine mögliche Lösung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Hier steht: «Die Regierung wählt eine anerkannte Revisionsgesellschaft». Meine Frage dahingehend: Kann die Finanzkontrolle hier auch revidieren? Bei den meisten staatlichen Unternehmen ist es ja möglich, dass die Finanzkontrolle auch eine Revision durchführen kann. Ich bitte die Regierung abzuklären, ob das hier auch möglich ist. Und wenn Ja, sollte das noch als Zusatz drinstehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, das ist die Aufgabe dieser Revisionsstelle. Aber wir können Ihre Frage noch einmal abklären. Ich denke nicht, dass das in diesem Sinne so gedacht ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine kurze Frage zur Klarstellung: Wir haben ja gehört, dass die Strategie der Eignerstrategie gemäss Corporate-Governance-Gesetz entspricht und das Corporate-Governance-Gesetz kommt hier ja auch ergänzend zum Tragen. Ich gehe im Sinne von Art. 14 Abs. 2 lit. a davon aus, dass die GPK über die Genehmigung und über die Strategie informiert werden wird. Ich gehe weiter auch davon aus, dass ein Beteiligungscontrolling gemacht wird und die GPK über die Vornahme des Beteiligungscontrollings informiert wird. Ist dieses Verständnis richtig?Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen, dass das abgeklärt ist. Ausserdem möchte ich noch fragen: Die Regierung hat ja eigentlich die komplette Aufsicht über die ganze formale Führungsstruktur dieser Organisation, Revisionsstelle usw. Ich glaube einfach, hier sollte auch noch ein Zusatzbuchstaben eingeführt werden, dass sie auch die Aufsicht über das Wohlergehen der Insassen oder der Patienten oder der Hilfsbedürftigen hat und nicht nur die offizielle Kontrolle der ganzen Buchführung usw. Danke.Abg. Manfred Batliner
Ich möchte zuerst auf den Abg. Büchel zu sprechen kommen. Das ist ja an und für sich der Zweck dieser Stiftung, das Wohlergehen, und das braucht hier nicht noch separat ergänzt werden. Es ist selbstverständlich, dass diese Stiftung damit so beauftragt ist und auch bei einer Oberaufsicht und einer Prüfung, dass das so vollzogen werden muss.
Dann möchte ich hier nochmals platzieren zu Abs. 2 lit. a, dass ich den Kompetenzausgleich so verstehe - ich wiederhole mich hier nochmals: Der Strategierat setzt den Inhalt und die finanziellen Eckwerte fest. Die Regierung genehmigt ihn oder lehnt ihn ab. Wenn sie ihn ablehnt, geht es zurück an den Strategierat und der behandelt dies neu und macht einen neuen Vorschlag zur Genehmigung. Dies einfach zur Klarstellung. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zum Abg. Christian Batliner: Ja, Sie haben Recht. Es ist so gedacht.
Dann zum Abg. Manfred Batliner. Ja, vom Ablauf her ist es sicher richtig so. Aber schlussendlich wird es eben so sein, dass es auf einen Konsens hinauslaufen muss. Das ist klar.
Und die Bedenken vom Abg. Peter Büchel: Ich denke, die Kontrolle über die Betroffenen, die gepflegt und betreut werden, ich denke das ist in Abs. 1 ausgedrückt. Die Stiftung untersteht eben der Oberaufsicht der Regierung. Das ist damit beinhaltet. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, können wir weiterlesen. Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAKG) in 1. Lesung beraten und Traktandum 27 abgeschlossen.
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