Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und Abänderung der Strafprozessordnung (Nr. 31/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich mache Ihnen nun den Vorschlag, dass wir noch ins Traktandum 30 - Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und die Abänderung der Strafprozessordnung - einsteigen, dann um 20:00 Uhr die Sitzung bis morgen, Freitag, um 09:00 Uhr unterbrechen. Dann haben Sie noch einen freien Abend mit der Familie. Und morgen, Freitag, hat die Beantwortung der Kleinen Anfragen die nötige Öffentlichkeit und Sie haben dann noch einen freien Nachmittag. Wenn keine Opposition aus dem Plenum entsteht, werden wir das so machen. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich würde vorschlagen, wenn, dann die Diskussion über das Tierschutzgesetz an einem Termin zu erledigen, also entweder alles heute oder alles morgen. Ich würde beliebt machen, alles morgen früh.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wird noch das Wort gewünscht?Abg. Christian Batliner
Ich bin bekannt dafür, dass ich Sitzleder habe und ich wäre eigentlich sehr froh, wenn wir das alles oder zumindest einen grossen Teil noch heute erledigen könnten. Ich würde vorschlagen, dass wir Traktandum 30 erledigen, und dann sehen wir ja, wie die Zeit fortgeschritten ist und wie viel Zeit wir allenfalls noch benötigen. Bei Traktandum 31 gehe ich davon aus, dass das dann nicht mehr allzu lange dauern wird. Aber das ist eine optimistische Prognose. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich würde auch befürworten, dass wir mit dem Traktandum 30 heute in jedem Fall noch beginnen und versuchen, dieses auch heute noch abzuschliessen.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich könnte mich mit dem Vorschlag, das heute eigentlich durchzuziehen, auch noch anfreunden. Ich habe auch Sitzleder. Und wenn man schon hier ist, dann wäre ich dafür, dass man das auch durchzieht. Ich werde aber wahrscheinlich keine Mehrheit finden. Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch für Durchziehen. Ich habe auch sehr gutes Sitzleder, besonders am Abend.Abg. Doris Frommelt
Ich bin nicht für Durchziehen und bin dafür, dass man abstimmt.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Ich möchte den Vorschlag des Landtagspräsidenten unterstützen. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Auch ich möchte den Vorschlag des Landtagspräsidenten unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie sehen, ich bin kein Diktator. Ich könnte laut Geschäftsordnung einfach so beschliessen, aber ich lasse als Demokrat darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir das heute alles durchziehen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 9 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dieser Antrag ist mit 9 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht angenommen. Dann verfüge ich, dass wir bei meinem Vorschlag bleiben und jetzt ins Traktandum 30 einsteigen.
Wird das Wort gewünscht?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zielsetzung der Vorlage zur Totalrevision des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 1989 sowie zur Abänderung des Hundegesetzes ist laut Bericht und Antrag die Modernisierung des Tierschutzes unter Berücksichtigung ethischer Aspekte. Die Vorlage für die Revision des Tierschutzgesetzes bildet das schweizerische Tierschutzgesetz aus dem Jahr 2008. Weil die Vorlage als Teilaspekt die Auslobung der tiergerechten Produktion in Übereinstimmung mit den schweizerischen Tierschutznormen bei der Produktvermarktung beinhaltet, erscheint mir eine möglichst unveränderte Anlehnung an die schweizerische Vorlage unabdingbar. Der Bericht und Antrag führt auch aus, dass angesichts der starken Ausrichtung der liechtensteinischen Landwirtschaft auf den schweizerischen Absatzmarkt gleiche Produktionsnormen und damit auch gleiche Tierschutzanforderungen essenziell seien.
Weiter wird im Bericht und Antrag festgehalten, Liechtenstein sei aufgrund von dort näher bezeichneten Abkommen zur Anwendung einer der schweizerischen Gesetzgebung äquivalenten Tierschutzgesetzgebung verpflichtet.
Angesichts dieser Prämissen ist es für mich unverständlich, dass die Vorlage in etlichen Artikeln zum Teil massiv von ihrem schweizerischen Vorbild abweicht. Einen erkennbaren Mehrwert wird man in den Abweichungen kaum finden. Angesichts dieses Umstandes plädiere ich dafür, dass die Regierung die Vorlage - sollte heute Eintreten beschlossen werden - auf die 2. Lesung hin abändert, sodass diese möglichst wortgetreu dem schweizerischen Vorbild entspricht.
Die im vorliegenden Bericht und Antrag enthaltenen Abweichungen der Vorlage gegenüber der schweizerischen Rezeptionsgrundlage rufen eine Reihe von gravierenden Nachteilen hervor: - Die Interpretation und Anwendung des Gesetzes wird massiv erschwert und erhebliche Rechtsunsicherheit wird hervorgerufen, weil die Literatur und Judikatur zum schweizerischen Vorbild nicht mehr oder nur mit grossen Unsicherheiten herangezogen werden kann.
- Die Unterschiede in den Gesetzen werden möglicherweise zu Wettbewerbsnachteilen der liechtensteinischen Landwirtschaft im Vergleich zu den Schweizer Konkurrenten führen.
- Die im Bericht und Antrag erwähnte, auf Abkommen basierende Verpflichtung, ein der schweizerischen Gesetzgebung äquivalentes Tierschutzgesetz zu haben, kann nur erschwert eingehalten werden. Umgekehrt bedeutet dies, dass jegliche Abweichung von der schweizerischen Vorlage einer umfassenden und stichhaltigen Begründung bedarf, wobei insbesondere darzulegen sein wird, wie den erwähnten Nachteilen einer solchen Abweichung Vorschub geleistet werden kann und weshalb eine Abweichung unseres Gesetzes als zwingend nötig erachtet wird.
In den Ausführungen der Regierung zu den Schwerpunkten ist zu lesen, die gegenständliche Novelle bewirke eine Ausweitung des Schutzniveaus der Tiere dadurch, dass künftig das ungerechtfertigte Töten von Tieren verboten sein werde und optional Tierschutzbestimmungen auch auf wirbellose Tiere anwendbar sein werden. Die zuletzt angesprochene Möglichkeit, welche neu in Art. 2 Abs. 1 der Vorlage enthalten ist, ist jedoch schon in Art. 1 Abs. 2 des heute geltenden Gesetzes gegeben. Das heute anwendbare Gesetz verbietet in Art. 15 Abs. 2 Bst. b bereits das Töten von Tieren aus Mutwillen. Damit ist meines Erachtens schon heute das ungerechtfertigte Töten von Tieren verboten, weil dies als mutwillig einzustufen ist. Die angepriesenen Ausdehnungen sind somit in Wahrheit keine solchen.
Insgesamt ist die Vorlage meines Erachtens kritisch zu betrachten und ich empfehle Eintreten unter dem Vorbehalt, dass die Vorlage bis zur 2. Lesung an das schweizerische Vorbild angepasst wird.
Bezüglich der geplanten Abänderung bzw. Ergänzung des Hundegesetzes wird in Anlehnung an die schweizerischen Verhältnisse neu die grundsätzliche Verpflichtung zu einem Sachkundenachweis vor dem Erwerb eines Hundes und zudem eine generelle Pflicht zur Absolvierung eines praktischen Ausbildungsteiles mit dem Hund vorgesehen. Auch wenn die Motive hinter dieser beantragten Abänderung namentlich die Verbesserung von Tierschutz und Tierhaltung grundsätzlich positiv zu bewerten und zu begrüssen sind, frage ich mich, ob derartige regulatorische Eingriffe gerechtfertigt sind, zumal diese auch einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand hervorrufen werden.
Diese Vorlage bildet für mich ein Beispiel für einen Hang zur Überreglementierung und Entmündigung unserer Bürger. Es stellt sich hier die Frage, wie viel Eigenverantwortung wir unseren Bürgern noch zumuten wollen. Meiner Meinung nach ist die bisherige Regelung völlig ausreichend und stellt der nunmehrige Vorschlag eine überschiessende und inakzeptable Beschränkung der Rechtsunterworfenen dar.
Die vorgeschlagene Anpassung der Frist in Art. 8 Abs. 2 erachte ich als vernünftig, während die Anhebung des Strafrahmens in Art. 12 der Vorlage auf CHF 20'000 zu diskutieren sein wird.
Aufgrund des Vorerwähnten befürworte ich auch bezüglich der beantragten Anpassung des Hundegesetzes Eintreten, damit so die sinnvoll erscheinende Anpassung vorgenommen werden kann. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Das liechtensteinische Tierschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1989 und ist somit mehr als 20 Jahre alt. Das Tierschutzrecht im internationalen Umfeld erfuhr hingegen in den letzten Jahren wesentliche Anpassungen. So trat in Österreich am 1. Januar 2005 ein bundesweites Tierschutzgesetz in Kraft. In Deutschland wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2006 neu gefasst und in der benachbarten Schweiz trat die totalrevidierte Tierschutzgesetzgebung am 1. September 2008 in Kraft.
Das liechtensteinische Tierschutzgesetz orientiert sich sehr stark an der schweizerischen Gesetzgebung. Dies ist mitunter auch notwendig, da sich Liechtenstein gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sehr stark nach dem schweizerischen Markt ausrichtet und wir uns somit ein Stück weit in Abhängigkeit von den zumindest vergleichbaren Tierschutzanforderungen der Schweiz befinden.
Die gegenständliche Vorlage beinhaltet mehrere Schwerpunkte. Einen Schwerpunkt stellt sicherlich die Erweiterung der Zweckbestimmung um den Schutz der Würde des Tieres, verstanden als den Eigenwert eines Tieres, der im Umgang mit ihm beachtet werden muss, dar. So erhält zum Beispiel die Regierung neu die Möglichkeit, die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Tieren umgehen, zu fördern. In Zusammenhang damit wird die Regierung ermächtigt, Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Tierhalter sowie derjenigen Personen, die Tierhalter ausbilden, festzulegen.
Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlage bildet meiner Meinung nach die Einführung der Bewilligungspflicht für die Züchtung, Haltung und Verwendung von gentechnisch veränderten Tieren. Ebenfalls bewilligungspflichtig sind jegliche Arten von Tierversuchen. In Art. 16 heisst es, ich zitiere: «Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen, sein Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigen oder seine Würde in anderer Weise missachten können, sind auf das unerlässliche Mass zu beschränken». An dieser Stelle möchte ich die Regierung bitten, mir nähere Auskünfte bzw. Erklärungen zum Terminus «unerlässliches Mass» zu geben. Die Regierung möchte diese zwei heiklen Themen «Tierversuche» und «gentechnisch veränderte Tiere» nicht ausklammern, sondern regeln.
Als weitere Errungenschaft des vorliegenden Bericht und Antrages werte ich die Regelung, dass künftig schmerzverursachende Eingriffe nur unter allgemeiner oder örtlicher Schmerzausschaltung von fachkundigen Personen und solchen mit spezifischer Sachkenntnis vorgenommen werden. Auch diese Neuerung begrüsse ich explizit.
Ich stehe der Totalrevision des Tierschutzgesetzes positiv gegenüber und bin für Eintreten auf die Vorlage.
Etwas mehr Bedenken habe ich bei der 2. Vorlage, welche mit diesem Bericht und Antrag geregelt werden soll. Es geht um die Abänderung des Hundegesetzes. Neu sollen alle Personen, die einen Hund erwerben wollen, vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis erbringen müssen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben. Zudem muss der Hundehalter innerhalb eines Jahres den Nachweis erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Hier habe ich das Gefühl, dass wir es mit Nachweisen ein bisschen übertreiben. Ich bin der Meinung, dass diesbezüglich unser bisheriges Recht hier durchaus ausreichend ist. Sowohl das Hundegesetz aus dem Jahr 1992 als auch die Hundeverordnung aus dem Jahr 2006 bieten einen ausreichenden Rahmen, welcher bei der richtigen Kontrolle durchaus auch in Zukunft noch Gültigkeit haben könnte. Ich möchte die Regierung bitten, Art. 4a des Hundegesetzes des vorliegenden Bericht und Antrags für die 2. Lesung nochmals zu überarbeiten und hoffentlich auch etwas zu entschärfen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich bezüglich der Ausführungen zum Tierschutzgesetz den Ausführungen des Abg. Peter Hilti anschliessen und hier nicht weiter darauf eingehen. Wo ich aber noch nachdoppeln möchte ist die Sache mit dem Hundegesetz. Auch ich bin der Meinung, dass wir hier eine Überregulierung vornehmen. Für mich reichen die jetzigen Regelungen. Ich finde es nicht notwendig, dass wir hier weitere Nachweise verlangen. Wir haben für die Bereiche der potenziell gefährlichen Hunde in Art. 6 des Hundegesetzes die entsprechenden Bestimmungen, dass niemand einen solchen po-tenziell gefährlichen Hund kaufen kann, bevor er eine Halterbewilligung des Amtes für Veterinärwesen hat. Das reicht für mich völlig aus. Ich bin nicht dafür, dass hier für alle anderen Hunderassen weitere Nachweise verlangt werden. Es stellen sich dann mir auch Probleme in der Praxis. Zum Beispiel die Fragen: Wer kontrolliert das? Was gibt das für einen Verwaltungsaufwand? Dann haben wir unterschiedliche begriffliche Bestimmungen. Zum Teil reden wir sonst im Hundegesetz von Anschaffung, hier reden wir von Erwerb. Ist das dasselbe oder etwas anderes?
Dann habe ich definitiv Mühe damit, dass dann an diese neue Bestimmung im Hundegesetz in Art. 4a, nämlich in Art. 12, die Strafbestimmungen angepasst werden. Und dort heisst es dann, dass jemand, der eben einen Hund kauft und diesen Nachweis nicht hätte, der macht sich strafbar und kann bei vorsätzlicher Begehung mit einer Busse von bis zu CHF 5'000 bestraft werden. Und da schiesst man dann für mich definitiv über das Ziel hinaus. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich relativ sehr kurz fassen, weil meine Vorredner haben das Wesentliche erwähnt. Für mich ist dieses Gesetz überreglementiert und eine Bevormundung des Bürgers. Vor allem als Hundebesitzer, wenn ich die Änderung des Hundegesetzes lese, ist für mich der Art. 4a ersatzlos zu streichen. Der macht überhaupt keinen Sinn. Nur um ein Beispiel zu nennen: Eine 70-jährige Frau, die jetzt noch ihren Lebensabend mit einem kleinen Hündchen verbringen möchte, schickt man jetzt in einen Kurs und ein Jahr später muss sie noch eine Prüfung ablegen. Ich finde das absurd und das geht viel zu weit. Das kann ich niemals mittragen. Danke. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Diskussionswürdig scheinen mit vor allem die Gesetzesartikel zu Tierversuchen und die Artikel zum Umgang mit gentechnisch veränderten Wirbeltieren. Eine Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus ist für mich handlungsleitend.
Zum Hundegesetz möchte ich anfügen, dass auch für mich der Vollzug in Bezug auf freilaufende Hunde und Hundekotverschmutzungen Vorrang hat vor einer Anpassung in Sachen Kurse und Nachweise. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wie ausgeführt wurde von Ihrer Seite sind der eigentliche Anlass zur Revision des Tierschutzgesetzes die Änderungen, die eben im internationalen Umfeld stattgefunden haben. Grundsätzlich denke ich, dass es eine folgerichtige Weiterentwicklung ist. Seitdem das Tier eben nicht mehr im Sachenrecht als Sache bezeichnet wird, sind wir heute auf dem Stand, dass wir auch über die Würde eines Tieres sprechen. Aus diesem Grund geht dann die Vorlage auch so ein Stück weiter als die schweizerische Rezeptionsvorlage bzw. übernimmt den Artikel aus der österreichischen Gesetzgebung, dass man eben hier auch vom Töten ohne vernünftigen Grund spricht.
Ich gehe jetzt nur auf die angesprochenen Punkte ein: Der Abg. Wenaweser hat das stark kritisiert. Ich muss ihm allerdings entgegnen, dass die Definition auch in der schweizerischen Rezeptionsvorlage enthalten ist, wenngleich doch nicht so klar formuliert wie diese Regelung in unserer Vorlage. Auch in der Schweiz ist es verboten, einem Tier ohne Rechtfertigung durch überwiegendes Interesse Schäden, letztlich auch letale Schäden, zuzufügen. Also ganz entfernt ist es nicht von der schweizerischen Rezeptionsvorlage. Das möchte ich dazu sagen.
Dann der zweite Artikel, der hier angesprochen wurde, ist die neu vorgesehene Regelung im Hundegesetz Art. 4a. Dazu ist zu sagen, dass schlussendlich, wenn man jetzt die Erfahrungen der letzten Jahre überblickt, die häufigsten Bissverletzungen eben nicht von diesen so genannten gefährlichen Hunden stammen, sondern von den ganz normalen, angeblich braven und gut dressierten Hunden. Ich denke, das ist der wahre Hintergrund für so eine Regelung. Dazu ist auch zu sagen, diese Regelung stammt eben aus der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung. In der Schweiz gibt es kein spezielles Hundegesetz. Deswegen ist es bei uns im Hundegesetz so geregelt. Aber die Regierung nimmt Ihre Vorschläge bzw. Ihre Bedenken entgegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Entweder habe ich es jetzt verpasst, denn ich habe die Regierung noch gebeten, dass sie den Terminus «unerlässliches Mass» vielleicht noch ganz kurz erklären könnte. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Schmerzen zufügen soll man grundsätzlich keine. Aber es gibt natürlich Fälle, wo man einem Tier auch zu seinem eigenen Schutz, gerade, wenn man sie in irgendeiner Art und Weise befestigen muss, um irgendeinen Eingriff vorzunehmen, doch Schmerzen bereiten muss. Ich denke, dann ist das höhere Interesse abzuwägen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Da Eintreten nicht durchgängig unbestritten ist, lasse ich über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden für Eintreten gestimmt und wir können mit der 1. Lesung beginnen.
Wir kommen zum Tierschutzgesetz und ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. In Art. 3 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2 wird in Abweichung von der schweizerischen Vorlage die Definition noch ergänzt um die Worte «und die erforderlichen Sozialkontakte». Dem Kommentar im Bericht und Antrag auf Seite 15 kann man nicht entnehmen, welchen näheren Grund dies haben soll. Es wird nur ausgeführt, dass dieses Wohlergehen um diese Forderung nach Sozialkontakten erweitert wird. Da mir der Sinn dieser Erweiterung nicht erschlossen ist und ich grundsätzlich gegen Abweichungen von der Rezeptionsvorlage bin, beantrage ich, diese Wortfolge zu streichen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich möchte nur kurz sagen, dass ich den Ausführungen des Abg. Stefan Wenaweser nicht folgen kann. Es ist mir wichtig, dass Tiere so gehalten werden, dass sie Sozialkontakte mit Tieren ihrer Art haben und ich würde beliebt machen wollen, dass man das drin lässt. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist richtig, diese Bestimmung ist hier aufgenommen worden. Aber grundsätzlich ist es so, dass eine Einzelhaltung für viele Individuen bzw. Tierarten doch eine erhebliche Einschränkung bedeutet. Und dieser Grundsatz gilt dann nicht nur für landwirtschaftliche Nutztiere. Es ist dann eben so, dass in Abhängigkeit vom jeweiligen Sozialverhalten in einer Verordnung auch Ausnahmen definiert werden können. Ich denke, Hunde wie auch Katzen, die auch zum Beispiel ausreichend Kontakt zu Menschen oder ausreichende Beschäftigung haben, können sicher auch einzeln gehalten werden. Das sind meine Ausführungen dazu. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich bin mir nicht sicher, ob diese zusätzlichen Worte hier einen Mehrwert bringen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sozialkontakte bei Tieren für das Wohlergehen wichtig sind, dann denke ich, dass diese bereits durch das artgemässe Verhalten, das zu gewährleisten ist, abgedeckt sind. Und dass wir hier jetzt ohne Not Abänderungen von der Vorlage in der Schweiz machen, halte ich einfach für nicht sinnvoll.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Regierungsrätin Müssner. Ich hatte schon gedrückt und bin froh, dass Sie mit den letzten Worten noch gesagt haben, dass das für Katzen und Hunde Ausnahmen sind, weil sonst hätte ich mir wahrscheinlich einen zweiten Hund kaufen müssen. Aber ich gehe jetzt nicht näher darauf ein. Ich kann die Argumentation des Abg. Stefan Wenaweser nachvollziehen und ich wäre froh, wenn Sie hier wirklich ernsthaft nochmals überprüfen auf die 2. Lesung hin, ob diese Formulierung wirklich notwendig ist. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Mir stellt sich hier auch noch die Frage, ob der Abg. Stefan Wenaweser nicht vielleicht artgemässes Verhalten mit artgemässem Halten verwechselt. Ich habe hier auch ein Verständnisproblem und bitte auch um Klärung auf die 2. Lesung. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Hilti, ich würde mal die erforderlichen Sozialkontakte nicht so eng sehen, dass Sie sich einen zweiten Hund anschaffen müssen. Ich denke, wenn Ihr Hund Kontakt zur Nachbarskatze hat, dann ist das durchaus ein erforderlicher normaler Sozialkontakt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Die Regierung wird das prüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann ist das aufgenommen für die 2. Lesung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, können wir weiterlesen. Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine Frage zu Abs. 1. Da heisst es in lit. a: «Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen», und dann in lit. b ist eine Einschränkung: «soweit es der Verwendungszweck zulässt, auch für ihr Wohlergehen zu sorgen». Für mich ist es eigentlich klar, dass man auf jeden Fall für das Wohlergehen sorgen muss. Ich schlage hier vor, lit. a und b zusammenzufassen, sodass es heisst: «ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und für ihr Wohlergehen zu sorgen» und den Rest zu streichen. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke für das Wort. Auch Art. 4 Abs. 2 weicht in mannigfacher Weise von der schweizerischen Vorlage ab. Auch hier ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb man von der schweizerischen Vorlage abgewichen ist, denn diese beinhaltet meines Erachtens sämtliche Punkte, welche man hier krampfhaft abzudecken versucht. Ich möchte deshalb beliebt machen, dass der Abs. 2 der schweizerischen Rezeptionsvorlage angepasst wird. Der Satz 2 von Abs. 2 würde dementsprechend lauten: «das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten». Denn der Bst. b in Abs. 2 ist bereits an anderer Stelle verboten, also das Töten aus Mutwillen ist bereits unter Strafe gestellt. Das Töten von Tieren auf qualvolle Weise ist sicher im Abs. 2, nämlich im Einleitungssatz, dem ungerechtfertigten Schmerzen oder Leiden Zufügen, enthalten.
Dann ist der Bst. d eine reine Wiederholung des Einleitungssatzes von Abs. 2. Ich verstehe nicht, wieso wir hier Sachen zwei- und dreimal einbringen.
Und dann der Bst. e ist meines Erachtens bereits durch das Verbot der Vernachlässigung von Tieren, und zwar in umfassender Weise, abgedeckt.
Ich möchte deshalb beliebt machen, dass man den Abs. 2 in diesem Sinne abändert.
Dann würde ich auch beliebt machen, dass man den Abs. 4 streicht, weil das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund bereits an anderer Stelle im Gesetz - «verbotenes Töten von Tieren aus Mutwillen» - erfasst ist. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 1 Bst. b möchte ich mich den Vorschlägen der Abg. Hilti anschliessen. Die Einfügung «soweit es der Verwendungszweck zulässt» hat für mich einen negativen einschränkenden Beigeschmack.
Auch beim Abs. 2 Bst. d ist diese Formulierung «soweit dies nicht für den verfolgten Zweck unvermeidlich ist».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung wird Ihre Vorbehalte überprüfen, aber zum Abs. 4 möchte ich doch zum Abg. Stefan Wenaweser anmerken: «Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten». «Vernünftig» ist durch das «mutwillig» nicht abgedeckt, «ohne vernünftigen Grund» und «mutwillig» ist nicht identisch. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Aufgrund der Wortmeldung der Frau Regierungsrätin Müssner möchte ich nochmals kundtun, dass ich die Ausführungen des Abg. Stefan Wenaweser unterstütze und auch beliebt machen würde, seinen Empfehlungen auf die 2. Lesung hin zu folgen, weil ich in diesem Punkt zwar die Einschätzung teile, dass das nicht dasselbe ist, aber die Interpretation, was vernünftig ist und was nicht, auch sehr relativ ist. Ich sehe da einiges an Themen und gehe auch davon aus, dass die Schweiz nicht ohne Grund davon abgesehen hat. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, können wir weiterlesen.Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier eine Verständnisfrage: In diesem Art. 7 regelt die Regierung das Bewilligungsverfahren. In den Erläuterungen auf Seite 24 heisst es im Text: «Die Regierung verweist darauf, dass Tagesausstellungen oder vergleichbare Veranstaltungen in jedem Fall mit Stress für die Tiere verbunden sind», und weiter heisst es, dass zum Beispiel Einrichtungen, welche sich zu Ausstellungszwecken eignen, zwar am gleichen Ort nur kurzzeitig sind, aber an vielen Wochenenden stattfinden. Ich denke da zum Beispiel an die Katzenausstellung, die, glaube ich, jährlich in Liechtenstein ist. Wird das in Zukunft so sein, dass die eine Bewilligung von der Regierung brauchen? Vielleicht auch schon bisher? Und nachher wird keine Bewilligung erteilt, weil gemäss diesem Gesetz der Stress und eben das nicht artgerechte Halten, wenn es an vielen Wochenenden stattfindet, durchaus der Fall wäre. Wird dann dieser konkrete Fall verboten - oder wo finde ich denn das?Abg. Albert Frick
Danke. Ich hätte eine kurze Anmerkung zu Abs. 3: Für mich wäre es sehr wichtig, dass alle Tiere, die Menschenleben gefährden können oder Menschen schwere Verletzungen beibringen können, dass die auf jeden Fall einer Bewilligungspflicht unterstellt sind. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das mit dem Einschub «Wildtiere, die besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen», ob das dann wirklich auch vollumfänglich abgedeckt ist. Also ich bitte Sie zu überprüfen, ob man hier nicht einen Einschub noch machen könnte: «Wildtiere, die eine Gefährdung von Menschen darstellen können».Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte im Prinzip gerade meinen Vorredner, den Abg. Albert Frick, unterstützen. Ich habe mir auch notiert: Was heisst das, «Wildtiere, die besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen»? Kann die Regierung Beispiele nennen, wobei es sich nicht um Tiere handelt, die diese besonderen Ansprüche an Haltung und Pflege erfüllen müssen. Für mich ist dieser Begriff auch zu wenig klar definiert. Ich wäre hier dankbar für weitere Ausführungen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine simple Frage: Kann die Regierung mir eine Definition von Aufstallungssystemen geben? Ich weiss nicht, was das ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Abg. Doris Frommelt: Sie haben die Katzenausstellung angesprochen, die gerade erst kürzlich abgehalten wurde. Es ist so, dass solche Veranstaltungen schon bisher bewilligungspflichtig sind und diese Aufstallungssysteme eben verwendet werden. Die sind im Grund von schweizerischen Normen bestimmt und werden vom Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärmedizin überprüft. Das ist eigentlich keine neue Regelung und das sollte auch in Zukunft aufgrund dieser Bestimmungen möglich sein.
Dann zu den Bedenken des Abg. Albert Frick: Ich denke, unter Wildtieren sind dann auch sämtliche - auch die gefährlichen - zu verstehen, aber wir werden überprüfen, ob man das eventuell noch weiter spezifizieren müsste. Ich glaube, damit habe ich die Frage des Abg. Wendelin Lampert indirekt auch beantwortet. Wildtiere gibt es natürlich viele. Ich glaube, ich erspare mir eine Aufzählung hier. Ich meine, darunter sind sicher auch wirklich gefährliche Schlangen zu verstehen etc.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu Art. 7 Abs. 2, 2. Halbsatz, eine Frage, denn die Wortfolge «unter dieser Voraussetzung werden auch im Ausland geprüfte und bewilligte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen als gleichwertig anerkannt» findet sich in der schweizerischen Vorlage nicht. Ich frage mich, aus welchen Überlegungen dieser Halbsatz eingefügt wurde und ob diese Sache nicht bereits im ersten Absatz abgedeckt werden kann. Der erste Absatz besagt ja bereits, dass die Bewilligung erteilt wird, wenn die Systeme den Anforderungen einer tiergerechten Haltung entsprechen. Und wenn Sie dann ausländische geprüfte und bewilligte Systeme hierunter subsumieren, dann ist das eine Anwendungsfrage. Ich würde einfach appellieren, dass, wenn man eine taugliche Rezeptionsvorlage hat, dass man versucht, sich möglichst sklavisch an diese zu halten, um einfach bei der Rechtsanwendung in der Praxis Probleme zu vermeiden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, es geht darum, dass daran gedacht ist, bereits heute geprüfte und bewilligte, serienmässig hergestellte Aufstallungssysteme zu übernehmen, nämlich aus der Schweiz und im Hinblick auf den freien Warenverkehr auch im EWR ist das eine Klausel zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Zulassungen für solche Systeme. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe eine Frage an die Regierungsrätin Frau Dr. Müssner, und zwar, gibt es in der schweizerischen Vorlage im Kapitel Tierhaltung einen Art. 8 - Investitionsschutz, der eigentlich einen Schutz für unsere Landwirte beinhaltet. Ich wollte die Frau Regierungsrätin fragen, weshalb der Art. 8 über den Investitionsschutz nicht in unsere Gesetzesvorlage übernommen wurde. Ich erlaube mir, vielleicht kurz den Text vorzulesen. Der Artikel heisst in der Schweiz: «Die gemäss diesem Gesetz bewilligten Bauten und Einrichtungen für Nutztiere können nach der Errichtung mindestens während der ordentlichen Abschreibungsdauer benutzt werden».
Wenn man aus der Unterlassung der Übernahme dieser Bestimmung ableiten soll, dass unsere Landwirte in jedem Fall die neuesten Entwicklungen nachvollziehen müssen und die schweizerischen Landwirte ihre Bauten während der ordentlichen Abschreibungsdauer nutzen dürfen, dann entsteht hier meines Erachtens ein Wettbewerbsnachteil unserer Landwirte im Verhältnis zu den schweizerischen Landwirten. Dann frage ich mich, ob das unsere Landwirte sich leisten können und ob wir nicht auch eine entsprechende Schutzbestimmung für unsere in der Landwirtschaft tätigen Menschen einbauen möchten. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Wir werden das für die 2. Lesung klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich habe hier eine Verständnisfrage: In den Ausführungen zu diesem Gesetzesartikel auf Seite 28 steht, dass EWR-Vertragsstaaten eigentlich verpflichtet wären, das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, also auch Tieren, ohne jegliche Bewilligung anzuerkennen. Hier hat die Regierung aber im Artikel selber dann eigentlich mehrere Bewilligungsvoraussetzungen vorgesehen. Ich bitte hier einfach die Regierung um eine Stellungnahme, wie sie dazu gekommen ist. Ich befürworte grundsätzlich diese hohen Schutzbestimmungen, aber es ist mir nicht ganz klar, wie sie dazu gekommen ist. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, wie die Regierung dazu gekommen ist, lässt sich daraus erklären, dass man natürlich auf den Artikel zurückgreift, wo es um die Würde des Tieres geht. Ich glaube, man hat aus diesen Gründen dann eben auch gerade bei gentechnisch veränderten Tieren spezielle Bestimmungen auch etwas restriktiver eingesetzt. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Dann würde mich interessieren, wenn das so ist, könnte diese Bestimmung angefochten werden, weil wir dann EWR-Recht verletzen - oder wie ist das? Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich gehe davon aus, dass das abgeklärt ist, aber wir können Ihre Anregung mitnehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich frage mich wirklich, ob wir das wollen, dass darüber entschieden werden soll, ob die Zucht von gentechnisch veränderten Tieren, die Schmerzen leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen erleiden, ob das fortgeführt werden darf. Meines Erachtens könnte man das ganz generell verbieten. Ganz einfach: Die Zucht gentechnischer Tiere ist verboten, wenn die Tiere durch die Zucht Schmerzen erleiden, Schäden oder Verhaltensstörungen erleiden. Das müsste dann vielleicht in einem Zusatzabsatz zum vorhergehenden Artikel festgelegt werden. Also ich möchte Ihnen das mitgeben. Ich habe grosse Mühe damit, dass solche Zucht allenfalls doch weitergeführt werden könnte.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke für das Wort. Art. 11 Abs. 1 weicht von der schweizerischen Vorlage ab. Dort heisst es: «Gentechnisch veränderte Tiere, die durch das Erzeugen oder durch die Zucht», und dann geht es identisch weiter. Ich frage mich, weshalb wir hier die Worte «durch das Erzeugen» weggelassen haben, ob das einen tieferen Sinn hat oder ob das eine simple Unterlassung ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, Zucht, die an und für sich darauf ausgerichtet ist, eben Tiere zu erzeugen, die per se dann Schmerzen erleiden oder eigentlich keine natürliche Lebensweise führen können, ist an und für sich ja aufgrund dieser Gesetzesvorlage bereits verboten. Hier geht es dann um die Meldepflicht der gentechnisch veränderten Tiere.
Die Frage des Abg. Wenaweser kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Wir werden das für die 2. Lesung klären, was das für einen tieferen Grund hat. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe eine Frage: Können Sie mir ein Beispiel eines gentechnisch veränderten Tieres nennen, das man züchtet?Regierungsrätin Renate Müssner
Sie können heutzutage durch Gentechnik einiges erzeugen. Denken Sie nur an die geklonten Tiere, von denen wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten schon gehört haben. Danke.Abg. Harry Quaderer
Vom Schaf Dolly habe ich schon gehört, aber ich glaube, es hat nur einen Tag überlebt. Aber ob es noch andere Tiere gibt weiss ich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Meines Wissens gibt es solche Tiere, aber ich bin auch kein Fachmann.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Meines Erachtens sind ein Beispiel für gentechnisch veränderte Tiere die Mäuse, denen man ein Krebsleiden gentechnisch implantiert. Und da müsste man natürlich dann auch das Anliegen des Abg. Albert Frick vielleicht noch einmal genauer prüfen, weil wir dadurch natürlich unter Umständen - ich sage jetzt gerade im Bereich der Krebsforschung - uns einen Bärendienst erweisen könnten. Ich meine, gerade diese Forschung ist darauf angewiesen, dass die Tiere gentechnisch verändert und diesen eigentlich Krankheiten implantiert werden, die diesen auch Schmerzen und Leiden usw. bis zum Tod hin zufügen. Also das ist das Problem, das wir mit der Forschung im Gesundheitsbereich haben und mir jetzt konkret einfällt.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich weiss auch nicht, wie wir als Staat uns da verhalten sollen, ob wir damit zulassen oder grundsätzlich verbieten können, müssen, dürfen, dass auf unserem Hoheitsgebiet irgendwelche wissenschaftlichen Forschungen betrieben werden. Grundsätzlich stehen immer diese beiden Interessen gegenüber, bei jeder Form von Tierversuchen, die im Bereich der Medizin vorgenommen werden. Das müssen wir uns grundsätzlich überlegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, ich kann mich da der Meinung des Abg. Stefan Wenaweser nicht anschliessen. Gerade in diesem Forschungsbereich ist es natürlich notwendig, dass man auch weiterhin solche Tierversuche und eben auch an gentechnisch veränderten Tieren durchführen kann. Und wenn wir es jetzt nur in Liechtenstein verbieten, heisst das ja nicht, dass es anderswo nicht geschieht. Grundsätzlich ist es aber so, dass wir auch von Erkenntnissen, die auf diese Art und Weise gewonnen werden, davon auch profitieren können. Ich denke, deswegen ist es eigentlich dann doch ein bisschen geheuchelt, wenn wir sagen: Auf unserem Hoheitsgebiet soll so etwas nicht stattfinden können. Ich denke, das muss man schon auch klar dazu sagen. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Nur für das Protokoll: Das ist nicht meine Forderung gewesen. Im Gegenteil, ich habe eben erwähnt, dass wir gerade in diesem Bereich solche Forschungen wohl zulassen müssen, weil wir nicht der Forschung - gerade zum Beispiel im Krebsbereich - Einhalt gebieten wollen. Das war nicht mein Votum. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich freue mich über diese engagierte Diskussion in dieser Frage. Für mich stellt sich einfach die Frage: Sollen wir dieses Kapitel dieses Buches aufschlagen, wenn wir diesen Weg gehen, hier in einer Form gentechnisch veränderte Organismen für Forschungszwecke zu verwenden? Wenn wir das erlauben, ja, was wird das nach sich ziehen? Indirekt von solchen Forschungen zu profitieren ist für mich das eine, aber das andere steht noch einmal für mich auf einem ganz anderen Blatt. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Grundsätzlich stellt sich hier noch eine ganz andere Frage. Unser Land ist ja auch immer daran interessiert, neue Industrien oder Erwerbszweige hierher zu konzentrieren. Gesetzt den Fall, es findet sich ein Forschungsinstitut, welches sehr gerne in Liechtenstein arbeiten würde, und wir haben ein Gesetz, welches diese Art Forschung grundsätzlich verbietet. Ich wäre da sehr vorsichtig. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich habe dazu eine Frage: Die Abg. Helen Konzett hat gesagt, es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob wir ein neues Kapitel im Buch aufschlagen. Und nun möchte ich Sie, Frau Regierungsrätin, zu Art. 10 Abs. 5 fragen. Betreffend das Gesetz mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen, was haben wir mit diesem Gesetz alles schon erlaubt? Geht das in diese Richtung? Ich nehme es an.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Zu Art. 10 möchte ich auf die Ausführungen der Regierung auf Seite 27 verweisen. Dort heisst es: «Das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Tiere wird im Organismengesetz geregelt werden, welches künftig das Gesetz über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen ersetzen wird».Abg. Harry Quaderer
Das wird meine letzte Wortmeldung zu diesem Thema sein, aber wenn wir von Würde eines Tieres sprechen, dann hat Gentechnik überhaupt nichts damit zu tun. Also ich sehe nicht - wenn wir einer Maus ein Ohr einbauen und sehen, ob wir diese Ohren reproduzieren können, was ja gemacht wird, hat das mit Würde etwas zu tun? Das weiss ich nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort weiter an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auf die Frage der Abg. Doris Frommelt zum Organismen-Gesetz: Dieses Gesetz wird Ihnen in den nächsten Monaten vorgelegt werden können. Es geht dort hauptsächlich um gentechnisch veränderte pathogene Organismen. Es geht dann hauptsächlich in der Landwirtschaft um Saatgut etc. und ähnliche Dinge. Dort sind wir aufgrund der EWR-rechtlichen Bestimmungen eben gezwungen, mindestens das Inverkehrbringen und auch die Produktion zu gestatten. Das ist abgeklärt. In dieser Frage kann ich vielleicht vorausgreifend sagen: Das Ausbringen auf unseren landwirtschaftlichen Flächen könnte man mit einer pragmatischen Lösung dann verhindern, weil man ja dann bei biologisch geführten Betrieben bestimmte Abstände einhalten muss, also das aus praktischen Gründen doch zum sehr minimalen Ausmass nur dann durchführen müsste. Dazu ist zu sagen: In der Schweiz gibt es ja auch ein Moratorium dazu, aber im Grunde ist es eben auch im Organismen-Gesetz grundsätzlich erlaubt, und zwar aus EWR-rechtlichen Gründen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Gehe ich recht in der Annahme, wenn ich feststelle, dass wir, wenn wir das Saatgut, also Organismen verändern, dann haben wir das Buch schon ein bisschen aufgeschlagen? Der nächste Schritt ist zum Tier.Regierungsrätin Renate Müssner
Das ist zweifellos so. Das Inverkehrbringen müssen wir aus EWR-rechtlichen Gründen gestatten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen.Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. Ich hätte nur gerne eine kurze Erklärung, warum es bewilligungspflichtig ist, wenn man Werbung mit einem Tier machen möchte.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke, diese Bestimmung dient klar dem Schutz des Tieres, damit man sie eben nicht übermässig strapaziert. Sie bezieht sich ganz klar auf den gewerbsmässigen Handel und gewerbsmässige Werbung mit Tieren. Wenn man also wie vorher angesprochen Katzenausstellungen oder Streichelzoos macht, die einmal im Jahr stattfinden, dann ist das für das Tier vielleicht noch erträglich, aber wenn man die Tiere dann gewerbsmässig jedes Wochenende hinführt und das unter nicht artgerechten Bedingungen über Wochen und Monate macht, dann denke ich, dass das geregelt werden muss. Es ist ein präventiver Schutz der Tiere. Es ist dann so, dass es in diesem Sinne eben auch bewilligt werden muss, damit das schlussendlich auch einer Kontrolle unterliegt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Anmerkung legistischer Art: Es ist dies der Sachtitel «Tiertransporte» und Art. 14 heisst ebenfalls «Tiertransporte». Das werden wir auf die 2. Lesung noch ändern. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich komme halt wieder: In Art. 15 Abs. 2 heisst es, dass die Regierung - also dort der Bundesrat - nach Anhörung der Branchenorganisationen die Anforderungen usw. regelt. Ich möchte hier die Frage an die Frau Regierungsrätin richten, weshalb in Liechtenstein die vorgängige Anhörung von Branchenorganisationen nicht im Gesetzestext aufgenommen wurde.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich wäre eigentlich froh, Herr Abg. Wenaweser, wenn wir diese Vorlage besprechen und nicht immer Schweizer Gesetze zitieren. Ihr Ansinnen verstehe ich, aber muss das wirklich jedes Mal sein? Danke.Abg. Gerold Büchel
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe da eine andere Meinung wie Sie, Herr Abg. Hilti. Ich danke dem Abg. Wenaweser für diese Ausführungen, weil in der Tat sehr gute Fragen kommen. Meistens gibt es ja auch einen Grund, wieso man diese ändert, und bei einigen Punkten habe ich noch keine gute Erklärung dafür bekommen. Ich denke, das ist ein zentraler Punkt. Wenn es eine gute Erklärung gibt, dann kann man die liefern. Und die kommt meines Erachtens nicht jedes Mal. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Wir werden das für die 2. Lesung klären.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter.Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Ausführungen auf Seite 36, 3. Abs. Hier wird ausgeführt: «Der Forderung der VBO, dass eben nicht nur der Tierarzt als fachkundige Person Schmerz verursachende Eingriffe unter spezifischer Schmerzausschaltung ausführen darf, wird entsprochen». Das ist im ersten Satz.
Dann, im zweitletzten Schlusssatz wird wie folgt ausgeführt: «Mithin besteht die Möglichkeit, dass künftig ein Tierhalter seinen eigenen Tieren bestimmte Schmerz verursachende Eingriffe, konkret Kastrationen und Enthornungen, unter tierärztlicher Anleitung und Aufsicht durchführen darf, wenn er einen spezifischen Sachkundenachweis erbringen kann».
Ich erkenne hier einfach eine Diskrepanz. Zuerst sagt die Regierung: Ja, wir haben der VBO entsprochen, es können diese Eingriffe durchgeführt werden, und dann zwei Sätze weiter sagt die Regierung: Okay, Eingriffe können eigentlich durchgeführt werden, aber nur unter tierärztlicher Anleitung und Aufsicht. Ich weiss nicht, was die Regierung hier zu ihren Ausführungen sagt, aber das ist doch eine kleinere Diskrepanz.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich schlage ein bisschen in die gleiche Kerbe. Also örtliche Schmerzausschaltung darf nur von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, sprich Tierarzt. In den Ausführungen auf Seite 34 lese ich dann: «Aus Kreisen bäuerlicher Organisationen ist bekannt, dass die grösseren Schafbauern es aus Kostengründen ablehnen würden, wenn sie nicht mehr wie bisher die Möglichkeit hätten, die Kastrationen selbstständig durchzuführen». Das ist für mich ein grosser Widerspruch.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dazu kann ich ausführen, dass es gedacht ist, dass eben dieser Personenkreis eine Anleitung erhält, zum Beispiel auf dem Plantahof oder in solchen ähnlichen Einrichtungen, und ihnen eine sachgerechte örtliche Betäubung, wie man das in diesen Fällen durchführen kann, eben gezeigt wird und sie das dort auch üben können. Es wird dann auch so sein, dass sie das eben einmal unter tierärztlicher Aufsicht beweisen müssen, dass sie das auch können. Ich meine, das macht durchaus Sinn. Man muss wissen, wo man eine Injektion setzt, damit sie die Wirkung erzielt. Das kann man lernen. Deswegen denke ich, dass man dieser Bitte der VBO durchaus entsprechen kann. Danke.Abg. Gerold Büchel
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe jetzt nur noch eine Erklärungsfrage diesbezüglich. Das würde bedeuten, wenn denn diese Ausbildung oder diese Instruktion einmal durchgeführt ist, würden diese Personen dann auch das Recht besitzen, dies dann auch ohne Aufsicht zukünftig durchzuführen? Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. So ist es angedacht. Ich denke aber doch, dass man da durchaus dann gegebenenfalls entsprechende Kontrollen auch durchführen kann. Ich meine, man muss das dann sicher regelmässig machen und nicht nur alle zehn Jahre, wenn man das irgendwann mal wieder brauchen sollte und in der Zwischenzeit dann nicht mehr weiss, wo die Injektion zu setzen ist. Aber ich denke, das ist dann die praktische Durchführung.Abg. Harry Quaderer
Ganz nach dem Motto «Übung macht den Meister». Werden diese Personen auch verpflichtet, diese Kurse zu machen? Ich sehe das nicht. Oder übersehe ich das irgendwo?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Aus der Erfahrung mit der Menschenmedizin möchte ich einfach sagen: Man kann örtliche Betäubung und kleine Eingriffe sehr wohl lernen, auch wenn man kein Hochschulstudium absolviert hat. Ich möchte anregen, dass man in irgendeiner Form hier vielleicht festhält, dass es, um diese Dinge durchführen zu können, eine adäquate Ausbildung benötigt, die vor Ort von einer erfahrenen Person erteilt werden kann, und dass diese Personen regelmässig - wie auch immer, das können Fachleute dann festlegen - ihre Befähigung nachweisen müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Dazu möchte ich ausführen, dass es in Art. 15 heisst: «Die Regierung regelt die Ausnahmen». Das heisst, es wird eine Verordnung geben, und da wird dann auch geregelt sein, welche Berufsgruppen inkludiert sein sollen und wie diese Eingriffe durchzuführen sind.
Dazu möchte ich noch sagen: Auch hier ist der Sachtitel identisch mit dem Artikel «Eingriffe an Tieren». Auch das werden wir auf die 2. Lesung anpassen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich würde anregen, dass man das dann auch im Gesetz so hineinschreibt: «Die Regierung regelt die Ausnahmen per Verordnung».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, lesen wir weiter.Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir lesen weiter.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Abs. 3 und 4 in Art. 18. Dort steht: «Die Regierung kann bestimmte Versuchszwecke für unzulässig erklären» als Kann-Bestimmung. In den Ausführungen dazu auf Seite 38 schreibt die Regierung, dass sie zum Beispiel jegliche Tierversuche im Zusammenhang mit Kosmetika als ungerechtfertigt erachtet und diesen Versuchszweck für unzulässig erklären würde. Ich frage mich, warum Sie dann nicht in Abs. 3 das vielleicht explizit schon nennen. Vielleicht gäbe es auch noch andere Bereiche, die die Regierung als ungerechtfertigt erachtet. Ich bitte hierzu um eine Klärung, vielleicht auch bis zur 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Abg. Helen Konzett möchte ich bemerken: Das ist als Beispiel aufgeführt und ich denke, man muss den Artikel sicher offen halten, weil es auch in diesem Bereich Weiterentwicklungen gibt. Der Fortschritt geht weiter und dass man auch diese Gebiete einbeziehen kann. Das ist der tiefere Grund, warum da jetzt nicht explizit alle Bereiche aufgezählt werden, die jetzt in Frage kommen. Es ist ja auch durchaus möglich, dass sich in Zukunft noch andere Tätigkeitsfelder öffnen, die wir dann eigentlich nicht haben wollen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lesen wir weiter.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wiederhole mich hier vielleicht, aber wenn wir von der Würde des Tieres sprechen, können wir diesen Artikel streichen.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich frage mich auch etwas über Sinn und Zweck dieses Artikels und störe mich auch etwas an der Formulierung von evolutiv höher und evolutiv niedriger stehenden Tieren. Nach meinem Kenntnisstand wird das heute nicht mehr so gebraucht. Vielleicht können Sie das noch erklären. Danke.Abg. Albert Frick
Ich möchte es einfach loswerden. Bis jetzt hatten wir keine Tierversuche in diesem Land. Meines Erachtens bräuchten wir diese auch gar nicht. Meines Erachtens könnte man den ganzen Bst. f ersatzlos streichen. Die versuchte Gewinnmaximierung in diesem Land wird uns eines Tages noch einholen. Wir haben jetzt schon 35'000 Arbeitsplätze. Müssen wir wirklich noch Laboratorien herholen, die unbedingt Tierversuche machen müssen? Wie schon gesagt, ich könnte mir das sehr gut auch ohne vorstellen und bei unseren bisherigen Vorstellungen bei der Tierschutzgesetzgebung bleiben.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank für das Wort. Ich sehe das etwas differenzierter als mein Kollege Albert Frick. Vielleicht sind wir bald froh, wenn einige Leute auch bei einem Tierversuchslabor eine Anstellung finden. Die Frage der Abg. Konzett Bargetze könnte man so beantworten, dass der Text 1:1 aus der schweizerischen Vorlage übernommen wurde. Deshalb würde ich auch daran nicht rütteln. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auf die Frage der Abg. Helen Konzett hat der Abg. Stefan Wenaweser die Antwort bereits gegeben. Danke.Abg. Harry Quaderer
Tut mir leid, ich muss mich hier nochmals melden. Aber wenn ich den ersten Absatz lese, dann frage ich mich wirklich: Was hat das mit der Würde des Tieres zu tun? Vielleicht kann mir das jemand erklären.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Ich muss mich doch noch einmal melden, weil ich denke, die schweizerische Gesetzgebung zu übernehmen macht Sinn, aber veraltete wissenschaftliche Begriffe zu übernehmen macht für mich keinen Sinn. Es ist heute bekannt, dass zum Beispiel wirbellose Tiere wie Oktopusse zu den intelligentesten und auch schmerzempfindlichsten Lebewesen gehören. Das ist bewiesen, das ist der heutige Kenntnisstand. Deshalb denke ich, solche Formulierungen sollten wir nicht übernehmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen.Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Wie angekündigt, unterbreche ich jetzt die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:20 Uhr).
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