ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG IM GRENZÜBERSCHREITENDEN RAHMEN VOM 25. FEBRUAR 1991 (NR. 25/1998)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Traktandum 13: Übereinkommen über die Umweltverträglichkeits-Prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vom 25. Februar 1991. Bericht und Antrag der Regierung steht zur Diskussion. Wenn die Diskussion nicht gewünscht wird - das war das Signal.Abg. Marco Ospelt:
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in meinen Augen so ein Thema, bei dem es unserer Regierung "windelweh" ist. Wir erinnern uns daran, dass sie schon einmal eine Vorlage zur nationalen Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung zurückgezogen hatte. Wir erinnern uns auch, und viele von uns erleben es täglich, wie unglücklich diese Regierung im Umweltbereich politisiert. Denken Sie nur an die Verkehrsprobleme und den Mangel an Perspektiven, wie er im kürzlich verabschiedeten Verkehrsbericht zum Ausdruck kommt.Eine Strategie ist für mich nicht zu erkennen, höchstens jene, niemandem wehtun zu wollen. So greift die Regierung nach jedem Strohhalm, dem sie in diesem Sumpf nahekommt, da sie sich offensichtlich an den eigenen Haaren - wie Münchhausen - nicht herausziehen kann. So ein Strohhalm ist auch das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen. Ich hege den begründeten Verdacht, dass die Eile, welche die Regierung bei der Vorlage dieses Übereinkommens an den Tag legt, auf ihre Hoffnung zurückzuführen ist, sie könne damit auch Einfluss nehmen auf den geplanten Letzetunnel.Warum spreche ich von Eile? Weil wir uns zu einem internationalen Vorgehen verpflichten, bevor wir im Inland die Materie geregelt haben. Dass jetzt, zwei Tage vor der Landtagssitzung, der Bericht und Antrag zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung doch noch bei den Abgeordneten eingegangen ist, verstärkt diesen Eindruck der Eile nur noch. Hätte man da nicht beide Vorlagen gleichzeitig im Landtag zur Behandlung bringen können, oder ist dieses internationale Übereinkommen wirklich so eilig? Wir erwecken durch dieses zweizeitige Vorgehen den Eindruck, wir wollten das Brötchen, bevor wir den Fünfer bezahlt haben. Nur ganz am Rande sei gesagt, das mir auch der Verzicht auf den Vorsitz inder Alpenkonvention diesen Eindruck erweckt, man wolle den Fünfer und das Weggli.Um noch einmal zurückzukommen auf diese Idee, aufgrund dieses internationalen Übereinkommens zur Umweltverträglichkeitsprüfung Einfluss zu nehmen auf den Letzetunnel. Ich möchte hier die Regierung ganz klar fragen, ob sie der Meinung ist, dass der projektierte Letzetunnel tangiert wird durch dieses Übereinkommen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und in welcher Weise er allenfalls tangiert wäre, also ob er in irgendwelchen Kriterien, die hier zur Prüfung vorgesehen sind, entspreche und in welcher Weise er diesem entspricht.Abg. Egon Matt:
Meine Damen und Herren, im Umweltschutz geht heute relativ wenig, verglichen mit dem, was wir über ökologische Zusammenhänge wissen. Wir wissen nämlich mehr als genug, aber es fehlt oft das Handeln. Obwohl ein Bewusstseinswandel in unserer Gesellschaft feststellbar ist und allerorts lebhafte Diskussionen über Umweltprobleme geführt werden, u. a. auch in diesem Saale, sprengen wir in vielen Bereichen die Grenzen der Belastbarkeit der Natur. Wir bremsen nur zögerlich und schaffen ständig neue Belastungen. Wenn es um die Änderung der Lebensformen oder um die Vermeidung von Menschen- und umweltbelastenden Projekten geht, da scheint das Wissen um die Problematik ausgeblendet zu werden. Wir betonieren dann nicht nur Landschaft, sondern auch Köpfe zu.Dazu ein paar hautnahe und aktuelle Beispiele: Der Letzetunnel und LKW-Abstellplätze in Tisis. Seit Jahren wird versucht, buchstäblich einen Tunnel in den Berg zu lügen. Studien werden ignoriert, Sachverhalte verschwiegen, verharmlost, umgedeutet, falsch interpretiert und unkorrekt und falsch dargestellt und dann an die Öffentlichkeit und die Behörden weitergegeben. Zweites Beispiel, Verbrennungsanlage in Buchs: Obwohl wir alle wissen, dass das hochkomplexe und krebsfördernde Giftgemisch nie vollständig zurückgehalten werden kann, sollen durch Mülltourismus 20 % mehr Müll verbrannt werden. Drittes Beispiel, Schneekanonen im Malbun: Obwohl man längst erkannt hat, dass die Zukunft des Tourismus in einer massvollen und ökologischen Entwicklung liegt, baut man weiter hemmungslos aus. Man beruft sich auf wirtschaftliche Notwendigkeit und setzt weiter auf quantitatives statt auf qualitatives Wachstum.Allein diese drei Beispiele mögen verdeutlichen: Der Einzelne und die Öffentlichkeit sind längst überfordert. Die Probleme wachsen in alarmierendem Masse, sind undurchdringlich komplex und nicht mehr überschaubar. Das Ökosystem ist heute in akuter Gefahr. Auch die Regierung spricht bereits offiziell von einer Klimaveränderung, z.B. im Bericht über die Bewilligung der Beschneiungsanlagen. Wissen um diese Zusammenhänge und auf Absichtserklärungen aufbauendes Wollen genügen nicht mehr. Um zu verhindern, dass die Natur weiter als Selbstbedienungsladen benutzt werden kann und ungebrochenes Wachstumsdenkenunsere Zukunft bestimmt, braucht es dringend eine Kursänderung und griffige Instrumente zu deren Umsetzung. Darüber besteht weltweit Einigkeit. Streit gibt es jedoch dann, wenn es um das Wie, Wo und Wohin geht. Damit nicht Willkür, kurzfristiges Denken und Eigennutz dieses Wie, Wo und Wohin bestimmen, braucht es verbindliche Abmachungen und Verträge. Verträge, die in ihrer Bedeutung Gesellschaftsverträgen nachkommen, Verträge, die die Prinzipien der Demokratie ernst nehmen, die die Interessen und Bedenken des Gegenüber vertraglich festlegen und respektieren, die gegensätzliche Positionen nicht mehr nach dem Prinzip des Stärkeren lösen. Es braucht Verträge, die die Solidarität mehr betonen als das egoistische Nebeneinander. Ein solcher Vertrag ist dieses Übereinkommen, das uns vorliegt über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen.Die Beibehaltung der Eigenständigkeit und der Unversehrtheit Liechtensteins ist allein nicht zu schaffen. Dauerhafte Entwicklungen sind für Liechtenstein ohne internationale Verträge nicht zu haben. Liechtenstein braucht die Einbindung in Übereinkünfte mit völkerrechtlich verbindlichem Charakter. Diese Einbindung garantiert auch eine legitimierte, gleichberechtigte und aktive Teilnahme bei der Lösung der anstehenden Probleme. Wie gross z.B. bedrohende Projekte für Liechtenstein sein können, zeigt die jüngste Vergangenheit: Ölraffinerie in Rüthi, Atomkraftwerk am Rhein, Rheinkraftwerk und eben Letzetunnel.Um unsere Zukunft selbstbestimmend gestalten zu können, brauchen wir mehr als nur den Goodwill unserer Nachbarn. Es kann doch nicht sein, dass Verhandlungspartner den Stil einseitig festlegen und Projekte mit grenzüberschreitendem Charakter eigenherrlich durchdrücken. Wenn z.B. Gespräche und Verhandlungen nur noch dann fortgeführt werden unter der Bedingung, dass die Position und die Haltung des Gegenüber nicht in Frage gestellt werden - wie geschehen in den Verkehrsverhandlungen mit Vorarlberg - dann sind fatale Zeiten wahrlich nicht mehr fern. Das Übereinkommen bietet auch die Chance, Projekte ganzheitlich, d.h. mit all ihren Auswirkungen, vernetzt zu betrachten und Alternativen zu entwickeln.Liechtenstein hat nur begrenzt Umwelt. Umso dringlicher sind wirkliche Schutzmassnahmen. Das Übereinkommen ist ein Stück Ausweg in eine bessere Zukunft und steht für dauerhafte Entwicklungen, die den heutigen Bedürfnissen entsprechen und die zukünftigen Generationen nicht gefährden. Das Übereinkommen ist zudem eine wertvolle Ergänzung zur Alpenkonvention und untermauert die dort festgelegten Entwicklungsabsichten und Kriterien der Alpenländer. Wir begrüssen deshalb ausdrücklich den Beitritt Liechtensteins zu diesem Übereinkommen.Ich habe noch drei Anmerkungen: Erstens möchte ich mich den Fragen des Abg. Ospelt anschliessen bezüglich des Letzetunnels. Ich frage die Regierung, inwiefern sie dieses Übereinkommen als ein geeignetes Mittel ansieht, um bei der Entscheidung um den Letzetunnel mitzuwirken. Zweitens möchte ich dieRegierung fragen, ob dies auch für die Kehrrichtverbrennungsanlage in Buchs gilt, denn nach dem Anhang sind Müllverbrennungsanlagen, die auf dem Verbrennungsprinzip beruhen, Bestandteil dieses Abkommens. Und unter Art. 1 steht auch, dass jedes Vorhaben oder jedes Projekt, das eine grössere Änderung einer Anlage beinhaltet, ebenfalls diesem Übereinkommen unterliegt, und ich muss sagen, wenn eine Anlage ihre Kapazität um 20 % erhöht, ist das für mich eine grössere Änderung einer Anlage. Wie stellt sich die Regierung dazu? Und drittens möchte ich darauf hinweisen, dass meines Erachtens bei Art. 4 Punkt 1, glaube ich, ein Druckfehler vorliegt, wenn es da heisst: "Die der zuständigen Behörde der Ursprungspartei vorzulegende Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung muss unter anderem enthalten". Ich meinte, es müsste da heissen: "Die der zuständigen Behörde der betroffenen Partei vorzulegende Dokumentation", aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Danke.Abg. Helmut Konrad:
Ich werde dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen ebenfalls, wie das meine beiden Vorredner zum Ausdruck gebracht haben, meine Zustimmung erteilen. Das Übereinkommen schafft eine klare rechtliche Grundlage für Information, Konsultation und Mitwirkung über die Landesgrenzen hinaus, in Fragen der Umweltauswirkungen von Anlagen und dergleichen oder allgemeinen Fragen des Umweltschutzes. Mein Vorredner, der Abg. Matt, hat das mit einigen Beispielen auch erläutert.Eine regionale und überregionale Zusammenarbeit bzw. ein Zusammenwirken scheint mir vor allem im Umweltbereich eine Notwendigkeit. Die Unterzeichnung des Übereinkommens bedeutet in diesem Zusammenhang einen kleinen Schritt. So heisst es auch im Bericht und Antrag unter Kapitel 7, Bedeutung des Übereinkommens für Liechtenstein:"Mit dem Beitritt unterstützt Liechtenstein die internationalen Bemühungen zur Verminderung nachteiliger grenzüberschreitender Umweltauswirkungen im Sinne des Vorsorgegedankens und zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit". So weit, so gut. Umweltschutz und intensive internationale Zusammenarbeit sind also ein Anliegen unseres Landes, zumindestens in verbalen Willensäusserungen und Willenserklärungen, wenn es darum geht, Übereinkommen zu unterzeichnen, Vereinigungen, Institutionen beizutreten. Mit der Umsetzung, dem Wissen nach auch zu handeln, da tun wir uns, das ist auch gesagt worden, wesentlich schwerer. Und auf diesem Hintergrund, auf dem Hintergrund dieses Bekenntnisses zur internationalen Zusammenarbeit ist mir auch aufgestossen und hat mich überrascht, dass Liechtenstein den Vorsitz in der Alpenkonvention nicht bereit gewesen ist, zu übernehmen. Es wäre die Möglichkeit gewesen, ein umweltpolitisches und auch ein aussenpolitisches Zeichen zu setzen durch die Übernahme des Vorsitzes. Das hat man leider, aus meiner Sicht leider, unterlassen.Ich hege hier den Verdacht, dass wir im Bereich des Umweltschutzes zwar gerne Abkommen unterzeichnen, Vereinigungen beitreten, wenn es finanziell, personell unmittelbar keine oder nur geringe Kosten mit sich bringt oder wenn wir unmittelbare Vorteile uns daraus versprechen. Ich bin aber der Ansicht, dass das nicht genügt. Wir müssten auch stärker diesen Gedanken nachleben in den Bereichen, die wir unmittelbar beeinflussen können, aber auch Zeichen setzen über Bereiche hinaus, die wir unmittelbar beeinflussen können, eben z.B. durch die Übernahme des Vorsitzes der Alpenkonvention. Das wäre meines Erachtens eine gute Möglichkeit gewesen. Grössenverträglich, zwar verbunden mit finanziellem und personellem Engagement, aber doch verbunden mit der Möglichkeit, Impulse im Umweltbereich zu setzen und auch verbunden mit einem Imagegewinn, den wir dadurch im Ausland hätten erreichen oder bewirken können.Dass durch die Übernahme des Vorsitzes weniger Einflussnahmemöglichkeiten bestehen oder dass man deshalb darauf verzichtet hat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das wurde mir auch von kompetenter Seite bestätigt. Ich möchte deshalb die Regierung fragen, was die wirklichen Gründe für den Verzicht sind, wenn man schon im Zusammenhang mit dem zur Diskussion stehenden Übereinkommen die Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit so betont. Und heute konnte man ja auch in den Zeitungen lesen, dass durch diesen Verzicht der Übernahme des Vorsitzes von Liechtenstein sogar die Alpenkonvention, das Weiterbestehen dieser Konvention in Frage gestellt ist. Es hätte viele gute Gründe gegeben, dort eben diese Verantwortung zu übernehmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist wohl eine etwas verkürzte Darstellung, Herr Abg. Konrad. Das Bestehen der Alpenkonvention ist nicht durch die Nichtübernahme des Vorsitzes Liechtensteins dieser Konvention gefährdet, sondern auf Grund ganz anderer Umstände, die auch in den Medien im Detail nachzulesen waren.Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung legt dem Hohen Landtag mit diesem Bericht Nr. 25/1998 ein Abkommen vor, welches zweifellos von angesehener Bedeutung, und dies aus verschiedenster Sicht, ist. Einmal verlangt es von der Ursprungspartei eines im Abkommen festgeschriebenen und unter die Vorschriften fallenden Projektes ein vorschriftsgemässes Vorgehen und die ausreichende Information der Öffentlichkeit. Dazu kommt andererseits für die betroffenen angrenzenden Staaten das sehr bedeutungsvolle Recht, vorerst von den Absichten eines Projektbetreibers Kenntnis zu erhalten und anschliessend auch von den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung informiert zu werden.Ich bin davon überzeugt, dass dieses Übereinkommen gerade auf breitester Basis, besonders in der Bevölkerung, damit auch seine Befürworter hat. Nachdem, wie im Anhang ausgeführt, bisher 20 Staaten dem Abkommen beigetreten sind, kann meiner Ansicht nach sicherlich von einer bedeutenden und anerkannten Vereinbarung gesprochen werden, welche auch rechtlich gut verankert ist. Daher muss es gerade auch für Liechtenstein im besonderen Interesse sein, ebenfalls die Zustimmung zu geben. Mit Bedacht auf aktuelle bauliche Vorhaben aus rein wirtschaftlichen Interessen, besonders aber auch solcher im Zusammenhang mit der auf uns zukommenden weiteren unaufhaltsamen Zunahme des Verkehrsaufkommens und den daraus zu erwartenden Umweltbelastungen, können uns griffige und breit abgestützte Abkommen nur von Vorteil sein. Im gemeinsamen Dialog und vom Willen beseelt, dass gegenseitig gut abgestimmte Lösungen letztendlich für uns alle nur verantwortbar und auch akzeptabel sind, liegen die Interessen für einen Beitritt ganz auch auf Seiten unseres Landes. Ich spreche mich für die Zustimmung zum vorliegenden Abkommen aus.Für die Umsetzung von Projekten im Inland liegt uns seit kurzem eine Vorlage für ein UVP-Gesetz vor. Ich danke der Regierung für ihre Vorarbeiten und gehe davon aus, dass auch diese Vorlage baldmöglichst in Behandlung gezogen wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint beendet zu sein. Ich möchte noch bemerken, Herr Abg. Matt, dass das meiner Meinung nach kein Druckfehler ist in Art. 4, Ziff. 1, sondern das ist schon richtig. Ziffer 1 bezieht sich als Aufforderung an die Ursprungspartei, innerstaatlich Vorschriften zu schaffen, die es Projektbetreibern zur Auflage machen, Dokumente vorzulegen, die die Angaben, wie sie hier in Anhang II aufgeführt sind, enthalten und gemäss Ziffer 2 dieses Artikels 4 übermittelt dann die Ursprungspartei diese Dokumente den betroffenen, den beteiligten Parteien, also den angrenzenden Nachbarstaaten. Wird seitens der Regierung das Wort gewünscht?Regierungsrat Norbert Marxer:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten. Ich danke dem Präsidenten für die Richtigstellung bezüglich Art. 4, ich muss deshalb nicht darauf eingehen. Es wurden hier verschiedene Fragen aufgeworfen. Die erste Frage betrifft die Herausgabe des Bericht und Antrags an den Landtag zum Übereinkommen und des Bericht und Antrags an den Landtag zum UVP-Gesetz. Es war ursprünglich die Absicht, diese gleichzeitig dem Landtag vorzulegen. Aber während den Diskussionen zum Verkehrsbericht wurde die Meinung geäussert, dass das Übereinkommen eine so grosse Wichtigkeit habe, dass man das vorziehen sollte. Wir haben uns bemüht, die nationale Gesetzgebung so schnell wie möglichnachzuschieben, und das haben wir auch, ich möchte sagen, sehr knapp vor dieser Landtagssitzung, geschafft. Aber immerhin haben Sie einen Eindruck, wie diese nationale Gesetzgebung genau aussehen wird.Es wurde die Frage aufgeworfen zum Letzetunnel, ob uns das gewisse Möglichkeiten gibt, da eingebunden zu werden durch dieses Übereinkommen. Es ist so, dass im Anhang dieses Übereinkommens die Projekte aufgelistet sind, die zwingend zu einer Konsultation und Information führen. Aber es ist auch so, dass andere Projekte noch darunterfallen können, die also nicht buchstabengemäss unter diesem Anhang aufgelistet werden, und das läuft gemäss dem Verfahren, das im Anhang IV aufgelistet ist. Wenn es um die Frage geht: Ist das ein Projekt, das zwingend unter dieses Übereinkommen falle oder nicht?, dann besteht die Möglichkeit, dass man auf der in Anhang IV skizzierten Art und Weise vorgeht und zu einem Entscheid gelangt. Es wird eine Untersuchungskommission gebildet, die aus drei Mitgliedern besteht. Jede Partei kann einen bestimmen und auch die dritte Person in dieser Untersuchungskommission wird auf verschiedene Art und Weise bestimmt, je nachdem, ob man sich einigt oder ob man sich nicht einigt. Es ist also im Anhang IV sehr ausführlich dargestellt, wie das vor sich geht, wenn wir also den Eindruck haben, dass der Letzetunnel ein Projekt ist, das uns so stark tangiert, dass es unter dieses Übereinkommen fallen sollte. Das müsste dann im Einzelfall untersucht werden. Wir haben ja verschiedene Berichte, die Aussagen haben, was eine Südumfahrung oder Letzetunnel von Feldkirch für Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung bei uns im Land hätten. Also das müsste man dann in dieser Untersuchungskommission diskutieren und dann würde feststehen, ob das unter dieses Übereinkommen fällt oder nicht.Vom Abg. Egon Matt wurden noch verschiedene Beispiele aufgeführt: Letzetunnel, die Kehrichtverbrennungsanlage Buchs und dann auch die Schneekanonen. Zu den Schneekanonen: Das wird noch ein Diskussionspunkt am heutigen, vermute ich, oder am morgigen Tag in diesem Landtag sein. Ich möchte aber nur ganz kurz erwähnen: Auch diese Schneekanonenproblematik muss in einem umfassenderen Zusammenhang gesehen werden. Bleiben wir beim Thema Verkehr: Wenn diese Schneekanonen im Malbun bewilligt werden, dann ist die Schneesicherheit im Malbun höher und d.h., dass unsere Schüler mit dem heutigen Postautokurs oder mit den Skibuskursen die Möglichkeit haben, im Malbun mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Ski zu fahren. Wenn wir keinen Schnee mehr im Malbun haben, würde das dazu führen, dass im Ausland Skigebiete angefahren werden müssen, was also auch wieder zu mehr Verkehr führt. Also es ist auch wieder ein Aspekt, wo berücksichtigt werden muss, dass sehr viele Punkte bei solchen Entscheidungen zu berücksichtigen sind.Eine Frage wurde noch aufgeworfen, dass wir zuerst dem Übereinkommen beitreten und erst in einem zweiten Schritt dann die nationale Gesetzgebung schaffen. Ich möchte dazu sagen, dass das nicht unüblich ist. Wenn man denganzen EWR-Bereich anschaut, wurde auch der Beitritt zuerst beschlossen und dann die nationale Gesetzgebung anschliessend umgesetzt.Ein weiterer Punkt betrifft die Vorsitzführung in der Alpenkonvention. Es wird ausgeführt, dass das ein umweltpolitisch und aussenpolitisch falsches Signal sei, dass die Alpenkonvention in ihrem Bestand gefährdet sei. Ich würde sagen, dass, wenn durch diese Entscheidung die Alpenkonvention in Frage gestellt ist, dann ist sie auf so wackligen Beinen, dass da auch unsere Vorsitzführung dies nicht hätte verhindern können. Wir haben davon abgesehen schon in dieser Phase, also in diesem Jahr, die Vorsitzführung zu übernehmen und wir haben das auch entsprechend begründet, weil mit dieser Vorsitzführung die Möglichkeiten unserer Einflussnahme nicht dermassen stark wären, wie wenn wir den Vorsitz nicht führen. Dies wird von allen vertreten, die Erfahrung haben in der Vorsitzführung: Was ist da möglich, was kann man, wenn man den Vorsitz hat, durchführen und was nicht? Also ich glaube, dass diese Entscheidung auf guten Grundlagen fusst, und die Gründe sind auch ausführlich dargelegt worden. Ich glaube, auf die meisten, ich hoffe auf alle Punkte eingegangen zu sein, und danke vorläufig für Ihre Aufmerksamkeit.Abg. Egon Matt:
Ich habe noch eine unbeantwortete Frage, nämlich die Frage nach der Kehrrichtverbrennungsanlage in Buchs. Ob die Regierung der Ansicht ist, dass ein Ausbau oder eine Mehrauslastung von 20 % z.B. in den Rahmen dieses Übereinkommens fällt oder nicht. Dann, Herr Regierungsrat, bin ich schon ein bisschen erstaunt über Ihre Formulierungen bezüglich den Letzetunnel. Sie sagen, wenn wir dann den Eindruck hätten, dass der Letzetunnel nachhaltige Auswirkungen auf uns hätte, müsste man dann halt prüfen, ob er unter dieses Übereinkommen fällt. Also, da muss ich Sie schon klar fragen: Ist die Regierung der Ansicht, dass der Letzetunnel erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen auf Liechtenstein hat. Weil, dann fällt er darunter.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte in die gleiche Kerbe schlagen wie der Abg. Egon Matt. Herr Regierungsrat, Sie sind noch nicht allzu lange in der Regierung, aber Sie haben bereits gelernt, sich bewusst unpräzise auszudrücken, wie das bei Politikern so üblich ist. Auch ich bin der Meinung, es geht nicht, wenn Sie sagen: Wenn wir den Eindruck haben, dass der Letzetunnel unter diese Vereinbarung fällt, dann werden wir auf die Vereinbarung zurückgreifen. Sie haben diese Vereinbarung studiert, Sie müssen doch eine Meinung dazu haben, ob man auf diese Vereinbarung in Bezug auf den Letzetunnel zurückgreifen kann oder nicht. Ich hätte da schon gerne eine konkretere Aussage von Ihnen.Abg. Alois Beck:
Ich wollte ebenfalls in diese Kerbe schlagen. Es war nicht nur erstaunlich, wie der Regierungsvertreter die Begründungen geliefert hat, für mich auch enttäuschend. Wenn Sie ausführen, warum jetzt dieses Übereinkommen vorgelegt werde, sei das darauf zurückzuführen, dass wir anlässlich der Behandlung des Verkehrsberichtes eine schnelle Behandlung gewünscht hätten. Ich hätte mir das anders vorgestellt. Dass die Regierung selbst hier mehr Interesse zeigen würde, gerade im Hinblick auf den Letzetunnel. Wenn ich mich recht entsinne, war in der Zeitung zu lesen, dass die Alpenkonvention wahrscheinlich keinen Hebel für unser Land bieten würde, um - ich sage mal - im Projekt Letzetunnel eingebunden zu werden. Aber, oh Wunder, jetzt habe man so ein Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen und das biete dann ein handfestes Instrument. So ebenfalls habe ich es in Erinnerung, und hier bitte ich doch die Regierung um eine deutliche Stellungnahme. Ich möchte die Regierung auch ersuchen, darzulegen, ob dieses geplante Tunnelprojekt eben unter diese Liste fällt, die hier in Anhang I aufgeführt ist, konkret unter Punkt 7, oder ob das nicht der Fall ist. Man kann mir nicht weismachen, dass hier keine Überlegungen angestellt wurden, oder allenfalls müsste man im Umkehrschluss davon ausgehen, dass die Regierung selbst hier keine Interessen hat.Dann haben Sie, wie das schon gesagt wurde, ausgeführt, ja, wenn man dann vielleicht zur Überzeugung gelangen könnte, das hat dann grenzüberschreitende und andere massive Auswirkungen, könne man sich auf das Untersuchungsverfahren einlassen. Ich möchte Sie schon gleich fragen, solche Abkommen sollten ja nicht nur toter Buchstabe sein und ich bin eigentlich davon ausgegangen - da ja auch Österreich seit dem 10. September 1997 Vertragstaat ist - dass hier handfeste und konkrete Gespräche stattgefunden haben. Andernfalls müsste ich die Regierung schleunigst dazu auffordern. Hier muss sich die Regierung sicher noch konkret äussern. Dann ist mir gerade noch in den Sinn gekommen, bei der Aufzählung von möglichen anderen Anlagen oder Projekten, ob die auch unter dieses Übereinkommen fallen, nämlich Schiessanlagen. Solche befinden sich ja nicht unweit der Grenze. Hat sich die Regierung hier auch schon Gedanken gemacht, ob man auch bezüglich solcher Schiessanlagen ein Instrument durch dieses Übereinkommen in die Hand bekommt?Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Frage kann man wohl klar verneinen, Herr Abg. Beck. Denn nur ausschliesslich Projekte der Art, wie sie in Anhang I dargestellt werden, können unter dieses Übereinkommen fallen. Und was strittig sein kann ist nur, ob eines dieser Projekte, weil sie in Anhang I gattungsmässig aufgeführt werden, die Erfordernisse der erheblichen grenzüberschreitenden nachteiligen Auswirkungen erfüllt. Darüber kann dann allenfalls, wenn sich darüber keine Einigkeit ergibt, die Untersuchungskommission gemäss Anhang IV in Funktion treten. Aber wenn es sich um andereAnlagen, Einrichtungen handelt als die in Anhang 1 aufgezählten, dann kommt das Übereinkommen von vornherein nicht zur Anwendung, ganz gleich welche nachteiligen Auswirkungen eine solche Anlage für den Nachbarstaat hat. Das nur zur Erwähnung.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte den Eindruck der Vorredner bestätigen. Auch ich habe den Eindruck, dass hier die Regierung mit gezinkten Karten spielt, um es einmal so zu sagen. Also sie macht uns einerseits glauben, wir hätten mit diesem Übereinkommen eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen z.B. auf das Projekt Letzetunnel, legt sich aber andererseits auch nicht fest, so dass sie jederzeit sich zurückziehen kann auf die Haltung: Das sei ja für alle klar gewesen, dass der Letzetunnel nicht unter diese Vereinbarung falle. Denn hier ist ganz klar definiert wie Autobahnen, Autostrassen zu verstehen sind. Es wäre jetzt wirklich wichtig zu wissen, ob diese Anlage des Letzetunnels unter diesen Begriff der Autobahn oder der Autostrasse fällt, ob dieses Projekt diese Kriterien erfüllt oder nicht. Soweit ich weiss, ist in den Richtlinien der EU zur Umweltverträglichkeitsprüfung auch noch eine Bestimmung drin, wo Strassen ab einer gewissen Länge, also wenn man eine Strasse von über einem Kilometer, glaube ich, heisst es dort in den Richtlinien, bauen wolle oder abändern wolle, dass man dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müsse. In diesem internationalen Übereinkommen habe ich diese Beschränkung nicht gefunden. Trotzdem wäre es interessant zu wissen, ob dieses Projekt Letzetunnel allenfalls das Kriterium einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch im Hinblick auf die geplante Länge der geplanten Strasse erfüllen würde. Und ich denke, das ist ganz wichtig, dass wir hier klaren Wein eingeschenkt bekommen, damit wir wenigstens wissen, ob wir uns irgendwelche Hoffnungen machen können, aufgrund dieses Übereinkommens müsse mindestens unsere Regierung konsultativ zugezogen werden, oder ob weiterhin die Meinung Gültigkeit hat, die man aus österreichischen Regierungskreisen hört, nämlich dieser Letzetunnel sei eine rein innerösterreichische Angelegenheit und tangiere Liechtenstein in keinster Weise.Abg. Alois Beck:
Ich möchte nochmal auf Ihr Votum, Herr Präsident, zurückkommen. Vielleicht habe ich das Abkommen auch falsch verstanden. Nach meinem Verständnis beinhaltet der Anhang I die Liste der Projekte, die UVP-pflichtig sind. Dann gibt es noch einen Anhang III, wo allgemeine Kriterien aufgeführt sind als Anhangspunkte bei der Ermittlung der Umweltrelevanz von Projekten, die eben nicht pflichtig sind und die nicht oder nicht unbedingt oder nicht so klar in der Liste im Anhang I aufgeführt sind. Es ist klar, dass in Anhang III - und das steht auch auf Seite 13 - dass dieser Anhang nur empfehlenden Charakter hat, d.h., dass sichnatürlich die betroffenen Parteien hier einigen müssen. Es besteht keine Pflicht, darin gebe ich Ihnen Recht, aber dass sich auch aufgrund anderer Projekte die Parteien zusammenraufen können. Also ist es auch möglich, dass andere Projekte, die nicht explizit in Anhang I aufgeführt sind, unter Umständen unter dieses Übereinkommen fallen könnten, je nach Vereinbarung. So jedenfalls habe ich das verstanden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da haben Sie völlig Recht, Herr Abg. Beck. Nur bietet dieser Art. 2 Abs. 5, um den es da geht, keine Handhabe zur einseitigen Durchsetzung des Einbezugs solcher nicht in Anhang I aufgeführter Vorhaben unter dieses Abkommen. Das ist mehr eine Art, ja man könnte es als eine Empfehlung bezeichnen an die Beteiligten, dass auch bei solchen nicht in Anhang I aufgeführten Vorhaben, wenn sie erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben, die Parteien sich darauf einigen können, diese Projekte auch so zu behandeln, wie wenn es solche wären, die in Anhang I aufgeführt wären. Wenn aber das andere Land sagt, nein, wir wollen nicht, dann ist es aus. Dann gibt es hier keine Möglichkeit zu sagen, das wollen wir jetzt wissen und durchsetzen etc. Das habe ich mit meinem vorherigen Votum gemeint, dass die Projekte, auf deren Einbezug man bestehen kann, dass das nur die in Anhang I aufgeführten sind.Abg. Karlheinz Ospelt:
Mir geht es darum darauf hinzuweisen, dass wir jetzt bei der Behandlung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen diskutieren. Es geht hier nicht in erster Linie um den Letzetunnel. Dieses Gesetz dient zur Umsetzung der EWR-Richtlinien. Bekanntlich sind diese Vorlagen für uns nicht abänderbar, wir können diesen praktisch nur zustimmen oder ........Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir diskutieren nicht das Gesetz, Herr Abg. Ospelt.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich meine diese Richtlinie, das Übereinkommen .....Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, Herr Abg. Ospelt. Das ist ein Übereinkommen, dem wir beitreten können oder nicht. Es hat mit EWR oder mit Richtlinie gar nichts zu tun.Abg. Karlheinz Ospelt:
Richtig. Es geht mir aber darum, dass dieses Übereinkommen jetzt in dieser Form zur Diskussion steht. Wir können inhaltlich keine Änderungen vornehmen, um das geht es mir. Und wenn wir jetzt diese Diskussion verfolgen, dann ist ständig nur die Diskussion darüber, wie das zu interpretieren ist. Sie können doch nicht vom Herrn Regierungsrat Marxer jetzt verlangen, dass er diese Interpretationen ad hoc in diesem Haus vornimmt, ob nun ein bestimmtes Projekt darunterfällt oder nicht. Sie haben in diesem Übereinkommen die Anhänge I usw. In denen ist beschrieben, wie diese Interpretationen aussehen. Genau so müsste es auch Herr Regierungsrat Marxer machen. Er müsste jetzt diese Interpretationen hier auslegen und ich glaube, es ist etwas viel verlangt, wenn man jetzt x-beliebige Projekte herausnimmt und von ihm erwartet, dass er diese ad hoc im Landtag nun subsumiert, ob im Sinne von diesen Anhängen ein solches Projekt vorliegt oder nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da bin ich schon nicht Ihrer Meinung, Herr Abg. Karlheinz Ospelt. Ich finde die Fragen grundsätzlich verständlich. Denn das, was für den Liechtensteiner, nicht nur für einen Politiker, sondern für jeden Liechtensteiner an diesem Übereinkommen interessant ist, ist doch die Frage, ob das ein Hebel sein könnte, um im Zusammenhang mit dem Letzetunnel-Vorhaben eine solche zwischenstaatliche Umweltverträglichkeitsprüfung zu erreichen, um dort einen Fuss in die Tür stellen zu können und aufgrund dieses Übereinkommens sagen zu können: Da sind wir auch dabei, da wollen wir mitmischen. Genau wie es hier in dem Übereinkommen vorgesehen ist. Also das finde ich eigentlich eine naheliegende Frage.Abg. Karlheinz Ospelt:
Das mag schon sein, Herr Präsident. Aber es steht im Anhang I ausdrücklich der Bau von Autobahnen, Autostrassen usw. und dieser Passus lässt natürlich Interpretationsspielräume offen. Es ist auch hier drin geregelt, wie allenfalls bei Meinungsverschiedenheiten von verschiedenen Parteien vorzugehen ist und dass in diesem Falle eben entsprechende Gremien eingesetzt werden, welche solche Fragen beurteilen. Selbstverständlich kann nun Herr Regierungsrat Marxer eine persönliche Stellungnahme abgeben, aber immer unter der Voraussetzung, dass er nicht mehr Informationen hat als hier eben zur Verfügung stehen. Er kann sicherlichnicht abschliessend in diesem Haus sagen, ob dieses Projekt nun darunterfällt oder nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das werden wir ja dann hören. Die Fragen waren ja im Wesentlichen dahin gerichtet, ob die Regierung sich dazu bereits eine Meinung gebildet hat und wenn ja, welche?Abg. Egon Matt:
Ich verstehe den Abg. Ospelt, dass er seinen Regierungsrat jetzt in Schutz nehmen will. Aber es kann doch von der Regierung verlangt werden, wenn sie uns ein Abkommen vorlegt zur Zustimmung, dass sie Bescheid darüber weiss, welche Dinge in diesem Land von diesem Abkommen berührt sind. Und wir haben ein Riesenproblem, und das ist der Letzetunnel, und er fällt in dieses Gebiet. Da darf man doch von der Regierung erwarten, dass sie eine klare Auskunft geben kann, ob nach Ansicht der Regierung dieser Tunnel unter dieses Abkommen fällt oder nicht. Das zum Einen. Und zum Zweiten: Ich habe die Regierung gefragt, ob sie sich heute, im Mai 1998, überhaupt im Klaren ist, ob dieser Tunnel erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen hat. Das habe ich die Regierung gefragt, weil die Ausführungen der Regierung lauteten: Wenn wir dann den Eindruck hätten, müsste man dann prüfen. Dann frage ich: Ja bitte, Damen und Herren der Regierung, heute im Mai 1998 wissen Sie das noch nicht, wenn sie das so formulieren? Das ist für mich unverständlich, und deshalb habe ich diese Frage gestellt.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Dame und Herren Abgeordnete. Also ich kann meinen Vorredner unterstützen. Generell glaube ich, dass durch die Schützenhilfe des Abg. Karlheinz Ospelt dem Regierungsrat gegenüber ein Bärendienst erwiesen worden ist, weil, wenn er sagt, der Regierungsrat kann doch hier nicht ad hoc entscheiden, wie diese Vorlage hier zu interpretieren ist, so stellt er ihn in eine Ecke, wie wenn er das noch nie angeschaut hätte. Also ich nehme an bei dieser Riesenproblematik, die wir haben mit dem Letzetunnel, so wird ja das die erste Frage gewesen sein bei diesem Übereinkommen: Was hat das für eine Auswirkung auf diesen besagten Letzetunnel, wie können wir den Hebel ansetzen allenfalls? Und diese Überlegungen, die hat doch ein Gremium wie die Regierung sicherlich gemacht, sonst bin ich dann natürlich schon sehr enttäuscht. Zum heutigen Zeitpunkt muss doch die Regierung wissen, was sie aus diesem Übereinkommen machen will. Sie muss doch wissen, wie sie den Hebel ansetzt, wie geht sie vor: Und da haben wir einAnrecht, das zu wissen. Dass das dann vielleicht anders von der Gegenpartei interpretiert wird, ja das interessiert mich im jetzigen Zeitpunkt nicht. Ich will jetzt die Einschätzung der Regierung. Was kann daraus gemacht werden? Werden Sie, Herr Regierungsrat, hier vorgehen und dadurch den Letzetunnel nach Ihrer Ansicht verhindern können? Das möchte ich wissen, nicht mehr.Abg. Marco Ospelt:
Also langsam frage ich mich schon, weshalb wir an diesem schönen Nachmittag hier drin sitzen und unsere Zeit vertun mit Vorlagen, wenn uns ein Abgeordneter der Regierungspartei dartut, seine Regierung könne doch unmöglich sich Gedanken darüber gemacht haben, inwieweit uns so ein Abkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen denn überhaupt betreffe. Und wenn ich dann höre vom Herrn Regierungsrat Marxer, dass er sich fragt, ob überhaupt denn der Letzetunnel Auswirkungen habe auf Liechtenstein und wenn er dann zum Resultat komme, dass doch da Auswirkungen vorhanden wären, dann würde er dann handeln, dann frage ich mich schon, wieviel Zeit denn noch ins Land gehen muss, wieviel Studien denn noch durchgeführt werden müssen, bis man sich endlich entscheiden kann, hier etwas zu unternehmen. Und es stellt sich schon die Frage, ob man diesem Übereinkommen denn überhaupt zustimmen solle, wenn alle Projekte, die uns tangieren, die da jetzt in der näheren Umgebung uns beunruhigen im Umweltbereich, dann gar nicht unter dieses Abkommen fallen. Dann müssten wir uns nicht die Mühe machen, diesem Abkommen beizutreten und allenfalls z.B. die Beschneiungsanlage, wenn sie denn über 500 Hektaren geht eines schönen Tages - dann vielleicht sogar noch Österreich vorlegen zu müssen, oder vielleicht, weil sie dem Malbunbach zu sehr das Wasser entzieht oder bzw. - wie heisst der Bach - dem Saminabach zu sehr das Wasser entzieht und wir dann uns mit Österreich herumschlagen müssen wegen eines kleinen Projektes in Liechtenstein, währenddem die grossen Projekte, die uns jetzt so sehr beunruhigen, dann gar nicht in dieses Abkommen hineinfallen. Also das wäre, glaube ich, das Mindeste, was wir von der Regierung erwarten würden.Abg. Karlheinz Ospelt:
Sie haben da, Herr Abg. Johannes Matt und auch Herr Abg. Marco Ospelt, einiges missverstanden. Es geht nämlich genau um diese Unterscheidung, die mir wichtig ist. Herr Abg. Matt: Sie werden nachlesen können im Protokoll, dass Sie dem Herrn Regierungsrat Marxer jetzt die Frage gestellt haben: Können Sie den Letzetunnel mit diesem Übereinkommen verhindern, ja oder nein? Diese Frage ist falsch. Ganz einfach falsch. Sie können den Herrn Regierungsrat Marxer fragen, ob er der Ansicht sei, ob er das aus Sicht der Regierung oder aus seiner Sicht unter dieses Übereinkommen subsumiert oder nicht, nicht mehr und nicht weniger. Genau das gilt es hier zu verhindern, dass nachher wieder falsch berichtet wird, dieRegierung habe gesagt, aufgrund dieses Abkommens mit dem Beitritt könne der Letzetunnel verhindert werden. Darum geht es nicht. Da hat nicht nur die Regierung etwas dazu zu sagen, sondern die Interpretation dieses Übereinkommens wird auch noch von anderen Parteien mitbestimmt.Abg. Johannes Matt:
Also, ich glaube meine Ausführungen sind genau dahin gegangen. Das ist die Ansicht der Regierung, die ich entgegennehme hier und nicht mehr, und das habe ich auch so ausgedrückt. Wir werden es dann später nachlesen.Abg. Gebhard Hoch:
Ich bin auch nicht der Meinung, Herr Abg. Karlheinz Ospelt, dass Sie das so, wie Sie glauben, dann im Protokoll nachlesen können. Die Fragestellung war ganz anders. Es geht darum: Was hat die Regierung für eine Meinung? Fällt der Letzetunnel unter diese Vereinbarung, kann hier angesetzt werden? Sinngemäss so werden Sie die Voten im Protokoll nachlesen können. Ich bin schon überrascht über die bisherige Wortmeldung des Regierungschefs. Vielleicht hören wir jetzt im Anschluss daran noch etwas anderes auf die konkret gestellten Fragen. Die Regierung musste doch davon ausgehen, dass bei der Behandlung dieses Berichtes, dieses Übereinkommens, doch mit tödlicher Sicherheit der Letzetunnel zur Sprache kommen wird. Ich hätte mir schon erwartet, Herr Regierungsrat, dass Sie eine klare Meinung diesbezüglich der Regierung zum Ausdruck bringen können. Es kann auch nicht darum gehen, dass Sie jetzt nur eine persönliche Meinung von sich geben. Ich bin der Meinung, so etwas gehört vorher in der Regierung besprochen. Aber vielleicht überraschen Sie uns jetzt noch mit einer konkreten Antwort.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass es verschiedene Studien und Gutachten von Experten gibt, welche zu anderen Schlüssen kommen bzgl. des Verkehrsaufkommens durch den Letzetunnel, erstens. Zweitens, dass der Herr Regierungsrat Norbert Marxer an dieser Stelle jetzt nicht abschliessend ein Urteil abgeben kann, weil nämlich die Auswirkungen des Letzetunnels letztlich sehr stark davon abhängig sein werden, was für begleitende Massnahmen getroffen werden und all diese Fragen liegen heute nicht auf dem Tisch. Sie stellen hier praktisch eine Frage, die nicht beantwortbar ist zum heutigen Zeitpunkt und mit den heute vorliegenden Unterlagen, wenn Sie mich fragen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sie hindern den Herrn Regierungsrat weiterhin an der ständig im Voraus zitierten Antwort.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte festhalten: Der Landtag legt auf den Tisch, was er auf dem Tisch haben will. Und wir hätten gerne auf dem Tisch, ob dieser Letzetunnel unter dieses Abkommen fällt, ja oder nein.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident, dass ich die Möglichkeit bekomme, selber zu antworten. Ich glaube, bezüglich des Letzetunnels, der jetzt ein Hauptthema geworden ist, muss man ausführen: so wie wir ihn jetzt kennen, so wie der Projektstand ist, wenn man da auf Seite 17 schaut, ob das Projekt "erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Auswirkungen" haben wird, dann muss man diese Frage mit Ja beantworten. Aber es ist ein Projekt, das noch in Ausarbeitung ist, und wie der Abg. Karlheinz Ospelt ausgeführt hat, können diese erheblichen, nachteiligen Auswirkungen vielleicht geheilt werden. Und dann stellt sich eine ganz andere Situation dar. In der momentanen Situation - wir kennen ja alle diese Berichte, die Mixstudie, die voraussagt, dass 30 % mehr PKW-Verkehr und 23 % mehr LKW-Verkehr auf unser Land zukommen könnten - also ich formuliere wieder auf diese Art "möglicherweise", dann würde es in meinen Augen diese Kriterien bezüglich Anhang IV erfüllen. Aber weiter ist auszuführen, wie der Präsident schon gesagt hat, Art. 2 Abs. 4 führt aus: "Die Ursprungspartei stellt entsprechend diesem Übereinkommen sicher, dass die betroffenen Parteien von einem im Anhang I aufgeführten Vorhaben" usw. Und da muss man sagen: Im Anhang I unter diesen Strassenprojekten sind Autobahnen und Autostrassen erwähnt, d.h. so wie er jetzt geplant ist, dieser Letzetunnel, würde er nicht darunterfallen. Dann kommt aber Art. 2 Abs. 5 und da hat der Präsident auch schon ausgeführt: "auf Veranlassung einer dieser Parteien Gespräche darüber auf, ob nicht in Anhang I aufgeführte Vorhaben erhebliche, grenzüberschreitende Auswirkungen" usw. Also das wäre die Möglichkeit. Also der Letzetunnel, je nachdem, wie er schlussendlich projektiert wird, kann man sagen, hat er "nachteilige, erhebliche Auswirkungen". Wenn diese Entscheidung getroffen ist, dann kommt dann Art. 2 Abs. 5 ins Spiel: Dann können wir zumindest von unserer Seite aus probieren, dass es gemäss diesem Übereinkommen dann abgehandelt wird. Es ist auch ausgeführt:"Falls sich diese Parteien hierauf einigen, sind die Projekte entsprechend zu behandeln", also entsprechend Anhang I und dann wäre dieses ganze Verfahren nach diesem Übereinkommen abzuhandeln.Einen weiteren Punkt, den ich hier anführen möchte: Welche Erfahrungen hat man überhaupt mit diesem Übereinkommen gemacht? Das Übereinkommen ist erst seit letzten Herbst in Kraft. Notwendige Bedingung war, dass 16 Vertragstaaten dem Übereinkommen beigetreten sind und ratifiziert haben. Das ist mittlerweile erfolgt, und nächste Woche wird diese erste Vertragsstaatenkonferenz stattfinden und wir sind da auch dabei. Eines unserer grossen Anliegen wird sein, auf diese verschiedenen Verfahren, die da möglich sind, hinzuwirken. Was sind da Erfahrungen, gibt es überhaupt schon Erfahrungen? Sind irgendwelche Projekte schon nach diesem Übereinkommen abgehandelt worden?Es wurden hier verschiedene andere Projekte noch erwähnt: Schiessanlagen, Kehrrichtverbrennungsanlage usw. Dazu ist zu sagen: Man kann sich die Liste ja im Anhang I anschauen, fällt das darunter oder nicht? Wenn es nicht darunter fällt, ist das ähnliche Vorgehen, wie ich das jetzt beim Letzetunnel skizziert habe. In der nationalen Gesetzgebung zum UVP-Gesetz ist auch ausgeführt: Es gibt da einen Anhang I und einen Anhang II. Der Anhang I ist zwingend zu übernehmen und Anhang II, da kann man bestimmte Projekte übernehmen und man kann eigene Schwellenwerte festsetzen und diesbezüglich ergeben sich dann im Land selber zusätzliche Projekte. Aber heute diskutieren wir ja das Übereinkommen und da ist vom Anhang I, von diesen wirklich sehr grossen Projekten auszugehen. Und dieses Übereinkommen ist ja ein zweifacher Schutz. Wenn ein so grosses Projekt im Ausland, in der näheren Umgebung realisiert wird, dann hat es sehr schnell Auswirkungen, nicht nur auf eine Grenzregion bei uns, sondern auf das ganze Land und es ist für uns sehr wichtig, dass wir da die Möglichkeit haben, zu intervenieren.Noch ein Punkt: Der Bereich Verkehr ist ja heute eigentlich der wichtigste Punkt, wenn man diese Projekte betrachtet. Es ist so, dass im Bereich des Verkehrs nicht nur sehr grenznahe Bauvorhaben darunterfallen. Wenn irgendwo im Süddeutschen Raum eine bauliche Massnahme ergriffen wird, so kann es sehr wohl Auswirkungen bei uns im Rheintal haben. Genauso, wenn eine administrative Massnahme, z.B. in der Schweiz gefällt wird, 40 Tonnen, 28 Tonnen, kann es sehr grosse Auswirkungen auf unsere nähere Umgebung oder auf unser Land selber haben. Es ist also so, dass man diesen Begriff eventuell sehr weit fassen kann. Aber ich weiss nicht, wie im Moment diese ganzen Artikel und so interpretiert werden, das wird die Praxis zeigen.Die Alpenkonvention wurde auch angesprochen und wir haben es schon verschiedentlich erwähnt, dass speziell das Verkehrsprotokoll eine Handhabe gäbe, wieder, weil das Verkehrsprotokoll noch nicht verabschiedet worden ist, und da gab es schon Diskussionen über hochrangige Strassen oder nichthochrangige Strassen. Diese Gespräche wurden wieder aufgenommen und die Hoffnung ist da, dass es zu einem Abschluss kommt. Aber im Moment liegt da auch noch nichts vor, ob das eine Handhabe betreffend Letzetunnel wäre.Vielleicht noch abschliessend eine Information an den Landtag: Wir haben ja versprochen, dass wir das Letzetunnel-Projekt erstens dem Bundesministerium in Wien zuschicken und zweitens auch der Alpenkonvention, insbesondere dem Ständigen Ausschuss. Es ist so, dass dieser Ständige Ausschuss das nächste Mal im September tagen wird. Da haben wir die Möglichkeit, die Auswirkungen da zu präsentieren und wir werden diese Möglichkeit sicher nutzen, um auf die Probleme, die wir mit diesem Projekt haben, hinzuwirken. Das als Zusatzinformation, weil es auch in Zusammenhang mit diesem Letzetunnel-Projekt steht. In diesem Falle, ich glaube, ich habe alle Fragen erwischt und möchte damit mit meinen Ausführungen für den Moment schliessen.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte Ihnen, Herr Regierungsrat Marxer, doch danken für die nun einigermassen klaren Aussagen. Also so, wie der Letzetunnel jetzt geplant ist, wird er erhebliche Auswirkungen haben auf unser Land, aber er wird aufgrund dieses internationalen Übereinkommens nicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sein. Darf ich Sie noch fragen zur Verbrennungsanlage, wenn wir gerade dabei waren: Wie ist dort die Meinung der Regierung? Soll der geschäftsführende Vorstand tatsächlich die Kompetenz erhalten, die Verbrennungskapazität im geplanten Ausmass auszuweiten, also um 20 % auszuweiten bzw. aus fremden Regionen Verbrennungsmüll anzunehmen? Wie ist da die Meinung der Regierung? Und falls die Regierung der Meinung wäre, dieses sollte nicht in der Kompetenz des geschäftsführenden Vorstandes sein, was kann und was gedenkt die Regierung zu unternehmen, um diesen Schritt zu verhindern?Abg. Egon Matt:
Ich bin wiederum erstaunt über einige Formulierungen. Wenn der Herr Regierungsrat sagt, so, wie der Tunnel jetzt vorliegt, fällt er darunter, aber vielleicht bringen wir die negativen Auswirkungen dann schon noch weg oder er hat gesagt, die können dann schon noch geheilt werden. Also ich muss schon sagen, Herr Regierungsrat, Sie reden bald wie ein Mitglied der Vorarlberger Landesregierung, die diesen Tunnel ja bauen will. Und ich frage mich, ob die Regierung mit solchen Formulierungen wirklich noch einen effektiven Druck gegen dieses Strassenbauvorhaben aufrechterhalten kann. Vielleicht bringt man die Auswirkungen weg. Wahrscheinlich werden wir noch zwei, drei Studien erleben und dann werden wir das Resultat haben, dass der Tunnel eine Entlastung für Liechtenstein ist. Und auch mit der zweiten Interpretation, dass der Tunnel per se keine Autostrasse ist, da bin ich mir nicht so sicher, weil im Anhang auf Seite 13 die Autostrassen dann näher definiert sind: Es sind Strassen, die ausschliesslich für die Benutzung von Motorfahrzeugen bestimmt sind. Meines Wissens ist das ein Tunnel. Ich glaube nicht, dass man mit einem Fahrrad einen solchen Tunnel durchfahren darf und dann nur über niveaufreie Kreuzungen zugänglich ist und besonders Strassen, auf denen das Anhalten und Parkieren auf der Fahrbahn verboten ist. Also, wenn das der Tunnel nicht erfüllt, dann weiss ich auch nicht. Also ich bin mir da nicht so sicher, dass diese Interpretation, die Sie gegeben haben, dass der Letzetunnel per se keine Autostrasse ist, dass diese überhaupt stimmt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich bin mir da auch nicht so sicher. Nur glaube ich, dass es nicht auf den Tunnel allein ankommen wird, sondern auf das komplette Projekt, was ja - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - eine Verbindung zwischen der Walgau-Autobahn und der Liechtensteiner-Strasse vor der Grenze in Tisis darstellen soll. Je nachdem, wie sich dieses komplette Projekt darstellen wird, wird sich meiner Meinung nach - wenn man dieses Übereinkommen samt Anhängen liest - entscheiden, ob die Autostrassen-Qualifikation, wie sie hier umschrieben ist, erfüllt sein wird oder nicht.Abg. Alois Beck:
Ich habe bei meinem letzten Votum aus der Presse sinngemäss zitiert. Es wurde von keiner Seite widersprochen. Deshalb muss ich doch nochmals nachhaken, Herr Regierungsrat, weil da zu lesen war, dass eben mit diesem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung in grenzüberschreitenden Rahmen eine Handhabe gegen den Letzetunnel jetzt möglich sei, im Gegensatz zur Alpenkonvention und jetzt sind wieder so schwammige Aussagen gemacht worden. Stimmt jetzt nun diese Aussage, die über die Presse verbreitet wurde und die bis jetzt unwidersprochen geblieben ist, auch hier? Ist diese Aussage nun nicht mehr richtig, oder auf was kann man sich überhaupt noch verlassen? Es wurden jetzt wieder von den Abgeordneten Interpretationen der Regierungsmeinung geäussert. Schlussendlich müssten wir dann doch noch eine verbindliche Antwort der Regierung selbst haben. Es bringt auch wenig, dass wir dauernd spekulieren, was könnte gemeint sein usw. Das würde auch dem Fortgang der Diskussion dienen.Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Sie werden eine verbindliche Antwort erhalten, wenn wir die verbindliche Planung des Letzetunnels in der Regierung haben werden, bis heute haben wir keine verbindliche Planung vorliegen. Das vorausgeschickt. Ich freue mich, dass grundsätzlich der Beitritt unbestritten ist, wie ich aus Ihren Voten zu entnehmen glaube und ich möchte kurz einfach noch auf die Fragen des Prozedere eingehen. Erstens: Also dieses Abkommen wird, sofern Sie das heuteverabschieden oder dem Beitritt zustimmen, im August 98 für Liechtenstein in Kraft treten. Dann werden wir mit diesem Instrument ein völkerrechtliches Instrument haben, um mit der österreichischen Regierung Kontakt aufzunehmen, um auch einen Rahmen zu haben, die entsprechenden Unterlagen anzufragen, zu erbitten, was sicher nicht dann schon der Fall sein wird, weil die österreichische Planung noch gar nicht so weit fortgeschritten ist. Also das zum völkerrechtlichen, zum zwischenstaatlichen Vorgehen. Und wir werden definieren, ob das eine Autostrasse ist im Sinne dieses Art. 7, wenn wir konkrete Planunterlagen haben. Bisher haben wir nichts Konkretes, wo wir hier eine richtige Definition vornehmen könnten.Dann wurde verschiedentlich gesagt, dass wir da ohne Planung diesem Übereinkommen beitreten wollen. Das ist ganz und gar nicht so. Wir haben den Beitritt geplant, seit das Abkommen in Kraft ist. Es ist seit September 1997 in Kraft. Damals lag auch eine erste Gesetzesvorlage vor zum UVP-Gesetz. Das wissen Sie ganz genau. Es war schon im Landtag traktandiert, wurde dann zurückgezogen, weil die EU noch eine Richtlinie verabschiedet hat - Richtlinie Nr. 97/11 - und weil wir gewusst haben, die müssen wir noch ins Gesetz einbauen, weil das bald EWR-Acquis sein wird. Dann haben wir diese Vorlage wieder zurückgezogen, haben die Vorlage umgeändert und haben auch entsprechend den Beitritt zur Umweltverträglichkeitsprüfung verschoben. Aber dieser Beitritt war lang schon vorbereitet und die Diskussion über den Verkehrsbericht anlässlich des letzten Landtags hat dann zu Hoffnungen veranlasst, dass eben dieses Abkommen uns bei verschiedenen Fragen hilfreich sein könnte, und dem stimmen auch wir in der Regierung zu und deshalb ist das auch so schnell auf Ihre Sitzung gekommen.Aber wir werden genau zu prüfen haben, ob Punkt 5 dieses Abkommens des Anhangs I anzuwenden sein wird, wenn wir von Österreich formell und offiziell die Planungsunterlagen haben werden. Wann das ist, das weiss ich nicht. Das Abkommen wird im August in Kraft treten, das wissen wir. Vielen Dank.Abg. Johannes Matt:
Aus der heutigen Diskussion erkenne ich eine neue Position der Regierung betreffend Letzetunnel. Es wird nicht mehr gesagt, der Letzetunnel ist nicht verträglich für unser Land, sondern es wird gesagt, allfällige Probleme können geheilt werden und wir können jetzt noch nicht sagen, ob wir einem Letzetunnel-Projekt zustimmen können oder nicht. Das habe ich so aus dieser Diskussion rausgenommen. Das heisst, der erste Schritt für den Letzetunnel ist gemacht worden. Es wird eine gewisse Akzeptanz signalisiert und das finde ich insofern sehr problematisch, weil wir ja unsere Position strikte einhalten müssen, wenn wir ein Ziel erreichen wollen. Da habe ich jetzt den Eindruck gewonnen, vor allem aus den Äusserungen von Regierungsrat Norbert Marxer, dass man da nicht mehr so festhält an der ursprünglichen Position und somit auch ein bisschen auf dieAussenwirkungen schaut und schaut, wie die Republik Österreich darauf reagieren wird, wie allenfalls überhaupt eine Diskussion im Rahmen dieses Übereinkommens stattfinden kann. Das muss ich festhalten, muss ich zur Kenntnis nehmen. Ich bitte Sie, dies aber auch öffentlich nochmals zur Kenntnis zu geben und nicht immer sagen: "Nein, wir sind gegen den Letzetunnel, aber ...." und lassen schlussendlich alles wieder offen. Also ich nehme das zur Kenntnis.Abg. Marco Ospelt:
Herr Abg. Johannes Matt: Woher nehmen Sie denn die Kühnheit zu sagen, die Regierung hätte eine ursprüngliche Position gehabt? Soweit das bei mir angekommen ist, laviert diese Position je nach Standpunkt, je nach Zuhörerschaft, je nach Thema, mal kommt ein Letztetunnel überhaupt nicht in Frage, mal kann man die Folgen des Letzetunnels heilen, mal müssen wir dringend intervenieren. Also mir ist die Position der Regierung je länger je weniger klar.Regierungsrat Norbert Marxer:
Danke, Herr Präsident. Ich möchte eigentlich nur noch zwei Bemerkungen anfügen. Das Erste ist zum Übereinkommen: Wir haben viel im Können und Würden ausgesagt, und das ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Erstens: Das konkrete Projekt liegt uns nicht vor, deshalb müssen wir da noch mit diesen Bestimmungen arbeiten. Und das Zweite: Wir kennen die Erfahrungen mit diesem Übereinkommen noch nicht. Wir kennen die Interpretationen der einzelnen Artikel noch nicht. Dann zum Zweiten: Es wurde angetönt, dass wir eine unterschiedliche Position betreffend Letzetunnel vertreten; und vom Abg. Egon Matt wurde ausgesagt, dass er mich fast wie einen Vertreter der Vorarlberger Landesregierung sehe. Dagegen möchte ich mich also vehement wehren. Es ist so, dass sicher seit einem Jahr die Position betreffend Letzetunnel ganz klar ist. Für uns ist wichtig, dass durch dieses bauliche Projekt kein Mehrverkehr im Liechtensteiner Unterland generiert wird. Das ist unsere Aussage. Wir sind nicht gegen den Letzetunnel, aber wir sind gegen Mehrverkehr. Und so wie es jetzt im Moment aussieht, mit diesen Prognosen, wird er zu Mehrverkehr führen und deshalb sind wir gegen das jetzt, so wie es aussieht, bestehende Projekt. Aber in dieser Position haben wir uns eben seit einem Jahr genau gleich verhalten und auch heute wieder im Landtag. Ich habe gesagt, wenn es geheilt werden kann, wenn die Auswirkungen so sind, dass kein Mehrverkehr produziert wird, dann haben wir keinen Grund, diesen Tunnelbau verhindern zu wollen. Im Prinzip kann es uns ja egal sein, wo und wie Vorarlberg ihre Strassenbauprojekte realisiert. Ob sie einen Berg hinauf oder einen Berg hinunter oder durch einen Berg einen Tunnel realisieren. Für uns ist wichtig: Gibt es eine Verkehrszunahme bei uns im Land, ja oder nein? Und das ist die Position seit einem Jahr. Und die ist stabil und nicht, wie Sie ausgeführt haben, auf wackligen Beinen. Danke.Abg. Egon Matt:
Aber Herr Regierungsrat. Das ist doch einfach naiv. Es gibt keinen Tunnel ohne Mehrverkehr. Das ist unmöglich, und das kann man nur erreichen, indem man die Auswirkungen dauernd herunterschwatzt oder sich einschwatzen lässt, dass es nicht so schlimm kommen wird. Aber der Tunnel, der wird Mehrverkehr bringen und deshalb verstehe ich diese Formulierung nicht ganz: Wir sind nicht gegen den Tunnel, aber gegen Mehrverkehr. Das ist für mich ein Paradoxon, so kann man das nicht formulieren. Für mich heisst die Antwort: Wir sind gegen diesen Tunnel, weil er Mehrverkehr bringt. Das ist x-fach bewiesen und das kann man einfach nicht wegdiskutieren.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Diskussion beendet ist, können wir abstimmen. Wer dem Antrag der Regierung, dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vom 25. Februar 1991 sowie der Abgabe einer Erklärung zu Art. 15 Abs. 2 des Übereinkommens mit dem Wortlaut: "Das Fürstentum Liechtenstein erklärt gemäss Art. 15 Abs. 2 des Übereinkommens, dass es beide in diesem Abschnitt erwähnten Mittel der Beilegung von Streitigkeiten als verbindlich gegenüber jeder Partei anerkennt, die eine Verpflichtung betreffend eines dieser Mittel oder betreffend beide dieser Mittel der Streitschlichtung anerkennt" zustimmen will, möge das zu erkennen geben durch Handerhebung.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 13. erledigt und machen jetzt eine 15-minütige Kaffeepause.-ooOoo-