Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und Abänderung der Strafprozessordnung (Nr. 31/2010); 1. Lesung (Fortsetzung)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der April-Landtagssitzung fort.
Wir sind nach wie vor bei Traktandum 30: Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und Abänderung der Strafprozessordnung. Wir haben gestern Abend die 1. Lesung begonnen und fahren heute damit fort.
Wir kommen nun zu III. Organisation und Durchführung. Wenn keine Wortmeldungen sind, können wir mit der Lesung fortfahren.
Ich bitte, mit der Verlesung von Art. 21 zu beginnen.Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe hier eine Frage zum Vollzug: Mit wie viel Neupersonal ist hier zu rechnen? Wenn ich diese Gesetzespassagen berücksichtige, die wir bis anhin besprochen haben, ist mit etlichem Mehraufwand zu rechnen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie Sie auf Seite 60 lesen können, geht die Regierung davon aus, dass keine zusätzlichen Ressourcen benötigt werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter. Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Auch einen guten Morgen allen zusammen. In Abs. 3 heisst es: «Die Kontrolltätigkeit beigezogener Dritter nach Abs. 1 Bst. a wird stichprobenweise geprüft». Ist es möglich, hier auch das Wort «periodisch» einzusetzen? Weil stichprobenweise kann sein einmal in zehn Jahren oder einmal pro Monat. Das ist nicht definiert. Kann hier eine Definition eingebaut werden, wie viel Mal oder wenigstens in welchen Abständen hier kontrolliert wird? Ich meine, nach dem Motto «Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser» auch bei Dritten. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Die Regierung wird das bis zur 2. Lesung klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, dann lesen wir weiter. Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In Abs. 2 Bst. b heisst es: «jederzeitigen Zutritt zu den Tierhaltungseinrichtungen und jederzeitige Konrolle des Gesundheitszustandes der Tiere zu gewähren». Das ist sicher ein richtiger Ansatz. Nur die Definition «jederzeit» hat heute schon verschiedene Probleme verursacht, weil die Kontrollen dann an unchristlichen Zeiten und auch über Mittagszeiten stattfinden. Darum hätte ich hier gerne eine eine genauere Definition, was man unter «jederzeit» verstehen muss. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, auf den Seiten 43/44 der Erläuterungen ist dazu einiges ausgeführt. Es ist so, dass Grundstücke, Geschäftsräume und dergleichen während der Geschäfts- oder Betriebszeit betreten werden dürfen und dann, wenn Gefahr in Verzug ist, wenn also Gefahr droht, dann wirklich jederzeit. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen. Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Wie Sie schon ausgeführt haben, Frau Regierungsrätin, geht die Regierung davon aus, dass keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen benötigt werden. Darf ich dann davon ausgehen, dass alle zusätzlichen Kosten, die sich durch Vollzugsaufgaben ergeben, die durch Dritte wahrgenommen werden, über Gebühren geregelt werden?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie in den Erläuterungen ausgeführt ist, ist tatsächlich daran gedacht, einen Aufwand, der über die üblichen Amtstätigkeiten hinausgeht, die Kosten des Verfahrens oder des erhöhten Aufwands auf die Parteien bzw. auf die Beteiligten zu übertragen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen.Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Ich möchte hier nur anfügen, dass es in Art. 27 Abs. 2 «Die Landespolizei hat «das» Amt» heissen muss. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das ist so aufgenommen. Dann können wir weiterlesen.Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zu Abs. 2: Ist dieses Verzeichnis der ausgesprochenen Verbote öffentlich für jeden einsehbar oder ist das nur für das Amt?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Frage zu Abs. 1 lit. b: Ist es hier vielleicht möglich, auf die 2. Lesung zu erklären, was Gründe sein können, wenn es dort heisst «aus anderen Gründen unfähig, Tiere zu halten»? Welche Beispiele gibt es dort? Danke. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Frage der Abg. Diana Hilti: Die Regierung wird das abklären.
Zur Frage des Abg. Peter Büchel: Ja, diese Liste ist sicherlich dem Amt vorbehalten. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit können wir weiterlesen. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Es würde mich noch interessieren, ob die Regierung Vorstellungen hat, in welchem zeitlichen Aufwand sich diese Aufgabe bewegen könnte. Sagen wir mal in Prozenten einer Vollanstellung ausgedrückt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnte. Diese Institution des Tierschutzbeauftragten gibt es ja seit 2005. Ich muss Ihnen aber sagen, ich bin nicht im Bilde, wie viel Zeit jetzt tatsächlich aufgewendet werden musste. Diese Daten kann ich Ihnen aber nachliefern. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Somit können wir weiterlesen.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Diese Bestimmung weicht wiederum wesentlich von der schweizerischen Vorlage ab. Zum Beispiel ist der Bst. a in Abs. 1 in der schweizerischen Vorlage nicht enthalten. Ich halte dafür, dass der gesamte Bst. a bereits mit dem Bst. b mit dem Misshandeln abgedeckt wäre. Ausserdem hat die schweizerische Ziff. a die Wortfolge «oder dessen Würde in anderer Weise missachtet» hinten angestellt. Damit wäre eigentlich a und b auf ein prägnante Weise geregelt und wir würden uns nicht wieder in unnötiger Weise von der Vorlage verabschieden. Was mir aufgefallen ist, in Liechtenstein ist zum Beispiel grundsätzlich verboten, Kämpfe zwischen oder mit Tieren zu veranstalten, während in der Schweiz nur Kämpfe zwischen oder mit Tieren verboten sind, bei denen Tiere gequält oder getötet werden. Vielleicht können Sie uns erklären, wieso wir diese Unterscheidung machen und ob man sich hier nicht auch wieder der schweizerischen Vorlage angleichen möchte.
Es gibt noch weitere Unterschiede und ich bitte Sie doch, zu prüfen, ob man nicht wieder zurück zur schweizerischen Vorlage gehen will, weil ich denke, dass die Schweizer wahrscheinlich alles abgedeckt haben, was es abzudecken gibt und die sind auch bekannt dafür, dass sie eine prägnante Gesetzessprache haben und wir sollten uns nicht unbedingt davon entfernen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Wenn ich unter den Strafbestimmungen zur Tierquälerei Abs. 1 Bst. a lese, dann bestätigt sich doch meine Annahme, wenn ich zurückgehe auf den Art. 19, Durchführung der Versuche. Auf der einen Seite werden Versuche gestattet, auf der anderen Seite geht das dann unter Tierquälerei. Das beisst sich in meinen Augen komplett und darum, wie gesagt, ist für mich der Art. 19 Abs. 1 komplett zu streichen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich meinen beiden Vorrednern anschliessen. Ich hätte noch eine Verständisfrage oder Erklärungsbedarf zum Abs. 2: Bei der Fahrlässigkeit wird hier mit bis zu CHF 20'000 eine Strafandrohung gesprochen. Ich kann diese Zahl schlecht einordnen. Vielleicht kann die Regierung jetzt oder auf die 2. Lesung hier hin nochmals Ausführungen machen, wie es zu dieser grossen Summe kommt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den Anmerkungen des Abg. Stefan Wenaweser möchte ich ausführen: Die Regierung wird das sicher noch einmal abklären, aber es gibt sicher Gründe, auch einmal von einer Schweizer Vorlage abzuweichen.
Zum Abg. Harry Quaderer: Ich denke, wenn wir noch einmal eine Replik nehmen auf diesen Art. 19: Es gibt sicher einen Interessenkonflikt und da gilt es eben abzuwägen, welches Gut höher zu werten ist.
Zum Abg. Peter Hilti: Bei einer Busse bis zu CHF 20'000 handelt es sich um eine Höchststrafe. Ich denke nicht, dass davon auszugehen ist, dass in jedem Fall diese Höchststrafe auch so ausgesprochen wird. Man kann aber auch eine Mindeststrafe in dieser Gesetzesvorlage nicht anführen, weil die Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren grundsätzlich in der Kompetenz des Landgerichts liegt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Auch meinerseits guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Bei den Artikeln 35 und nachher auch 36, wo es auch um Tierquälerei und Unterlassungen und Straftatbestände geht, nehme ich an, kommt das Amt für Veterinärwesen an erster Stelle. Dieses Amt handelt auf Anzeige oder wird selber tätig. Dann machen sie entweder an das Landgericht eine Anzeige oder haben eben selber die Möglichkeit zu büssen. Aber ich denke, dass da auch oft der Tierschutzbeauftragte kommen, entscheiden oder seine Meinung abgeben muss. Wir haben dann Art. 33 Abs. 6, wo es heisst: «Der Tierschutzbeauftragte darf keine Tätigkeiten ausüben, die mit seinen Obliegenheiten unvereinbar oder geeignet sind, den Anschein der Befangenheit hervorzurufen». Kann, wenn zum Beispiel ein Tierarzt Tierschutzbeauftragter in Teilzeit ist, der dann diese Funktion überhaupt ausüben bzw. ist das schon vereinbar mit seiner beruflichen Tätigkeit? Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Nochmals zurück zu diesen Abweichungen: Frau Regierungsrätin Müssner, es ist nicht so, dass ich prinzipiell jede Abweichung von der schweizerischen Vorlage ablehne. Es ist aber so: Wenn Sie Abweichungen vornehmen, dann erwarte ich, dass die Kommentare im Bericht und Antrag sich darüber auslassen, weshalb man davon abweicht, damit man in der späteren Gesetzesanwendung einen Leitfaden hat. Wenn ich mir zum Beispiel die Ausführungen zu Art. 35 auf Seite 51 anschaue, dann gibt es da fünf Zeilen. Und daraus ist nicht ableitbar, mit welchen Gründen man zum Beispiel die lit. a eingeführt hat und weshalb diese zum Beispiel nicht bereits durch eine lit. b abgedeckt sein soll. Also, wenn Sie abweichen von der Rezeptionsvorlage, dann ist es wichtig für die Gesetzesanwendung, dass hier ausführliche Kommentare dazu abgegeben werden, weil sie ansonsten in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten haben werden. Und zwar wird das auf der Vollzugsseite, also der Verwaltung, wie auch auf der Anwenderseite, also bei den Landwirten oder anderen Leuten, die mit Tieren Umgang haben, so sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Mir kommt es langsam aber sicher vor, wenn man in diesem Gesetz von der Würde des Tieres spricht, dass eine ungeheure Heuchelei an den Tag kommt. Auf der anderen Seite spricht man von Tierquälerei, wenn eine Person ihr Tier quält, auf welche Art auch immer, auf der anderen Seite wird Genmanipulation und Gentechnik Tür und Tor geöffnet. Sie haben es selbst gesagt, Frau Regierungsrätin, hier ist ein grosser Widerspruch und dieser Widerspruch zieht sich durch dieses Gesetz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zur Abg. Doris Frommelt: Ja, es ist auch festgelegt, dass der Tierschutzbeauftragte fachkompetent sein soll. Er soll eine tierärztliche Ausbildung haben. Und es ist ja auch so festgelegt im Gesetz, dass er jetzt dem Amt für Lebensmittelkontrolle diese Beanstandungen oder Anzeigen oder Kontrollblätter zuzustellen hat. Früher war es die Regierung. Das ist jetzt neu dem Amt für Lebensmittelkontrolle übertragen worden. Also ich denke nicht, dass es hier einen Interessenkonflikt geben sollte.
Nochmals zum Abg. Harry Quaderer: Ja, es ist und bleibt ein Interessenkonflikt, aber auf der anderen Seite profitieren wir alle von diversen wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen und wir möchten - wie es gestern auch schon hier im Plenum ausgeführt wurde - auch zum Beispiel von Neuentwicklungen auf dem Medikamentensektor alle profitieren. Und da muss es Tierversuche geben. Ich kann ein Krebs-mittel nicht gleich beim Menschen ausprobieren, um die Wirkung zu testen und da brauche ich einfach geeignete Testsysteme. Dazu brauche ich einen Tierversuch und im äussersten Fall auch ein gentechnisch manipuliertes Tier. Ich sehe dann die Heuchelei darin, wenn wir zwar profitieren, aber nicht dann auch dieses in Kauf nehmen. Also entweder oder. Danke.Abg. Harry Quaderer
Frau Regierungsrätin, ich sehe die Heuchelei darin, wenn man dann von der Würde des Tieres spricht.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich bin kein Strafrechtsexperte und ich wäre darum noch um eine Erklärung dankbar, ob die vorgesehenen Bussen von bis zu CHF 20'000 bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten einigermassen vergleichbar ist mit Straftaten in anderen Bereichen, ob die Höhe dieser Strafen tatsächlich gerechtfertigt ist. Mir ist ein Fall eines Autorasers bekannt, der eine halbe Familie ausgelöscht hat und meines Wissens mit sechs Monaten bedingt davongekommen ist. In dem Zusammenhang scheinen mir die hier angeführten Strafen doch sehr hoch angesetzt zu sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Abg. Frick, ich bin auch kein Strafrechtsexperte, aber ich denke, dass diese Strafhöhen generelle Grundlagen haben und eben Höchststrafen sind und in anderen Gesetzgebungen eben auch in diesen Dimensionen liegen. Es heisst ja nicht, dass man sie voll ausschöpft. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr gibt, lesen wir weiter. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte einfach nachfragen, ob ich das hier richtig verstanden habe, und zwar in lit. c. Ich möchte ein Beispiel versuchen zu geben: Wenn ich eine angefahrene Giftschlange antreffe, ist es mir nicht zumutbar, dass ich hier Hilfe leiste, wenn ich da den Art. 4 Abs. 6 interpretiere. Ist das richtig? Gehe ich da richtig in der Annahme? Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich denke, auch in diesem konkreten Fall gilt eine Interessenabwägung. Wenn es eine Giftschlange ist, denke ich, muss man sich überlegen, ob die noch angriffsbereit sein kann in diesem Zustand oder nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen. Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Ich habe hier noch eine Anmerkung: In Bst. c müsste es heissen «Schlachtgesetz vom 22. Januar» nicht «Jänner». Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Tierschutzgesetz in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, und zwar zur Abänderung des Hundegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie ich gestern bereits auch schon im Eintretensvotum gesagt habe, hier fehlt mir ein bisschen die Verhältnismässigkeit. Ich möchte einen ganz lapidaren Vergleich bringen: Um ein Kind in die Welt zu setzen, braucht es keine Sachkundenachweise oder Prüfungen und hier sollen wir das einführen. Ich beantrage die Streichung von Art. 4a. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann dieses Anliegen nur unterstützen. Ich habe es gestern auch schon gesagt. Dieser Artikel strotzt vor Bevormundung und er gehört für mich ersatzlos gestrichen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Auch ich bin für Streichung dieses Artikels. Sollte dies die Regierung anders sehen, möchte ich bitte auf die 2. Lesung abgeklärt haben, was eben unter dem «Erwerb» zu verstehen ist. Dann frage ich mich, was der Hundehalter, der diesen Nachweis nicht erbringen soll, weil er eben schon nachweislich einen Hund gehalten hat, vorlegen muss, um diesen Nachweis zu erbringen und wie der Kreis dieser Hundehalter festgelegt wird. Heisst das, wenn ich einen Familienhund habe und ein Kind immer in der Familie einen Hund hatte, fällt dieses Kind dann, wenn es volljährig ist, unter diese Bestimmung oder nicht?
Wie gesagt, ich habe grösste Bedenken, dass wir mit diesem Artikel wirklich die Sache überstrapazieren und hier auch einen unnötigen Verwaltungsaufwand herbeiführen, weil ich mir schon die Frage stelle, wie die Kontrolle hier dann auch erfolgt. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, Frauen und Herren Abgeordnete. Mich würde interessieren, wie die Schweizer Vorlage hier formuliert ist, ob das übernommen wurde oder ob es hier Abweichungen gibt. Ich bin ein bisschen hin- und hergerissen, muss ich sagen. Ich habe gestern schon ausgeführt, dass ich eine konsequente Kontrolle des Anleinens von Hunden befürworte. Mir scheint, hier könnte noch ein bisschen mehr getan werden. Und mir scheint aber auch, dass diese Vorlage hier ziemlich weit geht. Besten Dank.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann die Voten meiner Vorredner und Vorrednerinnen nur unterstützen. Auch ich bin dafür, dass diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnte. Zunächst zur Abg. Helen Konzett: Diese Bestimmung ist aus Art. 68 der schweizerischen Tierschutzverordnung übernommen und die begründet sich im Grunde darauf, dass eben Bissunfälle und andere Übertretungen nicht nur bei potenziell gefährlichen Hunden festzustellen sind, sondern eben hauptsächlich bei den anderen Hunden. Und das hat dazu geführt, dass man in diese schweizerische Tierschutzverordnung diesen Passus aufgenommen hat. Unsere Vorlage hält sich in diesem Punkt an die Schweizer Vorlage. Aber ich sehe, wir haben das gestern schon und heute wieder gehört, ich denke, die Meinung des Plenums in diesem Punkt ist klar und die Regierung wird das sicher bis zur 2. Lesung berücksichtigen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 8 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank für das Wort. Zur Anhebung der Strafandrohung von CHF 5'000 auf neu bis zu CHF 20'000 im Falle der Verletzung von Vorschriften über die Hundezucht frage ich mich schon, ob diese Vervierfachung gerechtfertigt ist, auch wenn im Kommentar zu dieser Bestimmung ein Vergleich zu den Tierhaltebestimmungen gemäss Tierschutzgesetz gezogen wird. Diese Bestimmung des Art. 12 wurde zuletzt im Jahr 2006 abgeändert und ich frage mich, ob wir innerhalb von nur vier Jahren einen Anlass haben, die Strafsanktion auf das Vierfache zu erhöhen. Ich schlage auch in dieselbe Kerbe, in die vorhin der Abg. Albert Frick geschlagen hat. Es geht grundsätzlich um die Frage, ob die Strafandrohungen, die wir hier im Bereich der Tierschutzgesetzgebung haben, mit den Strafandrohungen, die wir bei Körperverletzungen oder Tötungen von Menschen haben, irgendwie noch in einem Verhältnis stehen. Ich bitte die Regierung, dies zu überprüfen und hier vielleicht eine Anpassung vorzunehmen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Für mich ist es eigentlich vollkommen unverständlich, dass hier die Person, die einen potenziell gefährlichen Hund ohne Bewilligung hält, in den gleichen Topf geworfen wird wie eine Person, die einen Pudel oder einen Mops ohne Bewilligung hält.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir werden das bis zur 2. Lesung nochmals überprüfen.
Ich habe noch eine Anmerkung: Bei Art. 12 fehlt die Sachüberschrift. Es müsste «Strafbestimmung» als Sachüberschrift heissen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, und zwar zur Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. § 22a Abs. 2 Ziff. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Für mich hat sich dieses Gesetz als das sprichwörtliche «Schaf im Wolfspelz» entpuppt. Hier fehlt meiner Ansicht nach ein Leitfaden, der durch dieses Gesetz geht. In sehr vielen Artikeln wurden Fragen in den Raum gestellt, die auch in den Begründungen nicht zu eruieren waren und die auch von der Regierungsseite nicht zu beantworten waren. Es wird von der Würde des Tieres gesprochen. Auf der anderen Seite öffnen wir Tür und Tor für Genmanipulation, Genversuche. Für mich ist dieses Gesetz überreglementiert und wie sich zeigt in Art. 4a, hier wird der normal denkende Bürger bevormundet. Ich stelle den Antrag, dieses Gesetz an die Regierung zurückzuüberweisen, es nochmals grundsätzlich zu überdenken und zu überarbeiten. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich bin froh über den Antrag des Abg. Harry Quaderer, den ich gerne unterstütze. Auch ich sehe, dass in diesem Gesetz einiges nicht durchdacht wurde. Ich komme noch einmal zurück auf die Geschichte mit dem mutwilligen Töten und dem Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund. Die Erläuterungen auf Seite 17 halten zum Beispiel fest: «Das mutwillige Töten umfasst also nur Tötungshandlungen, die aus einem sittlich verwerflichen Motiv bzw. ohne jeden rational nachvollziehbaren Grund gesetzt werden». Also «rational» stammt von Ratio und Ratio ist die Vernunft. Sie sagen hier also selbst, dass mutwilliges Töten das Töten ohne einen vernünftig nachvollziehbaren Grund ist. Und deshalb erkenne ich nicht welchen Mehrwert Sie schaffen, wenn Sie eine neue Verbotsbestimmung einführen wollen, die das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund verbietet. Wir machen hier eine Duplizierung und wir haben ausserdem eine zweite Bestrafung im Verwaltungswege vorgesehen, die ein und dieselbe Tat bestrafen will. Deshalb plädiere ich noch einmal für eine drastische Überarbeitung und für die Entfernung des Tötens eine Tieres aus «vernünftigem Grund» aus diesem Gesetz, weil das bereits vom mutwilligen Töten umfasst ist. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich werde diesem Antrag meines Fraktionskollegen nicht zustimmen. Für mich hat die Regierung signalisiert, dass sie hier Erklärungen liefern will, dass sie hier auch bereit ist und die Bereitschaft erklärt hat, diese Vorlage zu verbessern. Sie ist verbesserungswürdig. Ich gebe der Regierung diese Chance, auf die 2. Lesung hier Änderungen vorzunehmen. Und noch einmal: Ich würde es sehr begrüssen, wenn beim Hundegesetz Art. 4a ersatzlos gestrichen würde. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich denke ebenfalls, eine grundsätzliche Überarbeitung ist nicht notwendig. Es ist mir aber wichtig, wenn der Landtag das Gesetz der Regierung in vielen Punkten noch einmal abgeändert haben möchte, dann müsste er sich zuerst wirklich klar werden, ob zum Beispiel auch die Punkte zu den gentechnisch veränderten Tieren überhaupt eingeführt werden sollen oder ob wir das ganz weglassen sollen. Ich denke, der Landtag hat mir dazu ein bisschen zu wenig klar Stellung genommen, wie er grundsätzlich dazu steht. Ich habe aber aus der Diskussion festgestellt, dass die Regierung bereit ist, viele Fragen noch einmal zu klären und zu überarbeiten und für mich ist das eigentlich in diesem Moment ausreichend.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann dem Antrag des Abg. Quaderer einiges abgewinnen. Auch ich habe den Eindruck, dass dieses Gesetz noch nicht bereit ist für eine 2. Lesung. Es hat sehr viele Fragen gegeben. Und in einer 2. Lesung haben wir nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Wenn es Anträge geben sollte in der 2. Lesung führt das häufig zu sehr grossen Debatten. Ich denke, dieses Gesetz ist sehr wichtig, aber in der Form, wie es hier vorliegt, hat es einfach zu viele Grundsatzdiskussionen gegeben. Und ich sehe mehr Chancen für dieses Gesetz, wenn man dem Antrag des Abg. Quaderer folgen würde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Müssner zu einer Stellungnahme.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe Ihnen bereits mehrfach signalisiert, dass die Regierung durchaus bereit ist, Ihre Bedenken mitzunehmen und auch erneut darüber zu entscheiden. Ich denke nicht, dass die Gesetzesvorlage an und für sich dermassen schlecht ist, dass man sie zurückweisen muss und der Abg. Stefan Wenaweser hat es auch begrüsst, dass wir gerade auch für die Landwirtschaft dann äquivalente Bedingungen wie in der Schweiz schaffen. Ich denke, das ist das Hauptanliegen. Wenn wir die Hauptkritikpunkte noch einmal überdenken - das ist Art. 4a im Hundegesetz - das werden wir mitnehmen. Zugegebenermassen ist natürlich die Frage der Gentechnik und der Tierversuche ein hoch brisantes Thema. Das ist dann eben eine Frage des Prinzips, ob man dazu stehen kann oder will. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Harry Quaderer. Ich muss Sie fragen: Bezieht sich Ihr Antrag auf die ganze Vorlage oder nur auf das Tierschutzgesetz oder und das Hundegesetz?Abg. Harry Quaderer
Mein Antrag bezieht sich auf die ganze Vorlage, weil das zieht sich auch durch die ganze Vorlage wie ein Leitfaden durch. Ich beantrage, dass diese Gesetzesvorlage an die Regierung zur Neubearbeitung überwiesen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag des Abg. Harry Quaderer gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 6 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir haben somit die 1. Lesung beendet und Traktandum 30 erledigt. -ooOoo-