Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 und die Genehmigung eines Verpflichtungskredites (Nr. 36/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 16: Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 und die Genehmigung eines Verpflichtungskredites.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 36/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands nach dem Assoziierungsabkommen im Bereich Grenzkontrollen umfasst neben der Europäischen Agentur für operative Zusammenarbeit FRONTEX auch die Schaffung eines Aussengrenzfonds.
Während die seit 2005 tätige FRONTEX vor allem für die Koordination der Zusammenarbeit beim Schutz der Aussengrenzen zuständig ist, und sich dabei insbesondere um die Bekämpfung der illegalen Migration an den Seegrenzen in Südeuropa kümmert, wie es auch im Bericht und Antrag Nr. 79/2008 ausgeführt wurde, liegt die Hauptaufgabe des Aussengrenzfonds in der operativen Tätigkeit beim Grenzschutz an den Aussengrenzen des Schengener Raums. Die illegale Einreise soll verringert und die Sicherheit im Schengen-Raum soll verstärkt werden. Gleichzeitig soll die legale Einreise erleichtert und die gemeinsame Visapolitik verbessert werden.
Es ist offensichtlich, dass beim Schutz der Grenzen des Schengen-Raums nicht alle beteiligten Staaten den gleichen Belastungen unterliegen. Jene Staaten mit Schengen-Aussengrenzen haben dabei erheblich höhere Anforderungen zu erfüllen als die Schengen-Binnenländer. Als anschauliches Beispiel nenne ich Italien, ein Land, das durch seine geografische Lage mit grossen Problemen konfrontiert ist, die durch die illegale Einreise entstehen. Da von den getätigten Schutzmassnahmen einzelner Länder, vor allem jener mit Schengen-Aussengrenzen, jedoch alle Schengen-Staaten gleichermassen betroffen sind, versteht es sich für mich von selbst, dass auch die Lastenverteilung solidarisch und proportional gleichmässig unter allen Ländern zu erfolgen hat.
Daher ist es für Liechtenstein im Sinne des Assoziierungsprotokolls unumgänglich und im Sinne der Solidarität fraglos notwendig, sich am Aussengrenzfonds der Schengen-Länder ebenso wie an FRONTEX finanziell zu beteiligen, auch und gerade da wir keine Schengen-Aussengrenzen aufweisen, aber dennoch von den getätigten Massnahmen profitieren können. So viel zum Grundsatz der finanziellen Beteiligung.
Was das operative Geschäft angeht, so halte ich den Vorschlag bzw. den Entscheid der Regierung für richtig, vorläufig nicht mit nationalen Programmen an der Durchführung des Fonds teilzunehmen, um den administrativen Aufwand für unser Land minimal zu halten. Aufgrund der geografischen Lage Liechtensteins und ohne die Ausstellung von Visa ist es vernünftig, die Frage nach der Verhältnismässigkeit von Umsetzungsarbeiten des Aussengrenzfonds zu stellen.
Ich stimme deshalb der Gemeinsamen Erklärung zu, mit welcher Liechtenstein sich ab dem Zeitpunkt des Schengen-Beitritts vorläufig zur Beitragszahlung in den Grenzfonds verpflichtet, ohne die Möglichkeit des uns zustehenden nationalen finanziellen Anteils für Schutzmassnahmen in Anspruch zu nehmen. Ich halte es jedoch auch für vorausschauend und vernünftig, sich mit der Gemeinsamen Erklärung die Möglichkeit offen zu halten, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in die Arbeiten des Grenzfonds einzusteigen.
Was nun die Beiträge der einzelnen Schengen-Länder in den Aussengrenzfonds 2007 bis 2013 angeht, so ist für mich nachvollziehbar, dass dabei auf das Bruttoinlandprodukt im Verhältnis zum BIP aller Teilnehmerstaaten abgestützt wird, was demselben Verteilschlüssel entspricht, wie er für die Kosten im liechtensteinischen Schengen-Assoziierungsprotokoll angewandt werden soll. Gemäss den Ausführungen der Regierung beginnt die Kostenbeteiligung für Liechtenstein erst mit Inkraftsetzung des Assoziierungsprotokolls, das heisst, frühestens ab dem laufenden Jahr 2010.
Die Summe der liechtensteinischen Beiträge würde sich für die Jahre 2010 bis 2013 somit auf EURO 387'000, das heisst, auf zirka CHF 140'000 pro Jahr belaufen, wie schon im Bericht und Antrag aus dem Jahr 2008 zum Schengen-Assoziierungsprotokoll angeführt worden war. Daneben beläuft sich der Beitrag an FRONTEX nach neuen Angaben auf EURO 20'000 bis 30'000 pro Jahr.
Es ist folgerichtig, unseren Beitrag an einen Europäischen Aussengrenzfonds zu leisten, da wir bestrebt sind, das Assoziierungsprotokoll für unser Land baldmöglichst in Kraft zu setzen, damit wir gemeinsam mit der Schweiz, Norwegen und Island sowie mit allen Ländern der EU an einem gemeinsamen Grenzraum teilhaben, der in Bezug auf Sicherheit, Einreise und polizeiliche Zusammenarbeit eng verbunden ist. Ich stimme dem Verpflichtungskredit von EURO 387'000 für den Aussengrenzfonds 2007 bis 2013 zu. Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich schliesse mich grundsätzlich den Ausführungen meiner Vorrednerin an und verzichte entsprechend auf zusätzliche Ausführungen. Auch ich unterstütze den vorliegenden Bericht und Antrag und werde dem Antrag der Regierung zustimmen. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine Wortmeldungen gibt und die Regierung das Wort nicht wünscht, dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Ich bitte, diesen Antrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung lautet wie folgt:
Der Hohe Landtag wolle
- der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013,
- der vorläufigen Anwendung der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt, an welchem Liechtenstein operativ an «Schengen» teilnimmt, und
- der Gemeinsamen Erklärung betreffend die Zuständigkeit der Europäischen Union als Nachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft die Zustimmung erteilen sowie
- den Finanzbeschluss betreffend einen Verpflichtungskredit in Behandlung ziehen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen zuerst darüber ab, ob der Landtag der Vereinbarung, dann der vorläufigen Anwendung der Vereinbarung sowie der Gemeinsamen Erklärung die Zustimmung erteilen will.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt. Wir können somit zur Lesung des bezüglichen Finanzbeschlusses schreiten.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt ebenfalls keine Wortmeldungen. Wir kommen somit zur Abstimmung: Wer mit dem soeben verlesenen Finanzbeschluss einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir das Traktandum abgeschlossen.
Wir machen nun 15 Minuten Pause für einen Kaffee und fahren dann weiter. Die Sitzung ist unterbrochen (um 15:50 Uhr).
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