Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Steuersatzerhöhung auf 8%, 3,8%, 2,5%), (Nr. 49/2010); 1. + 2./3. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (Steuersatzerhöhung auf 8%, 3,8%, 2,5%).
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 49/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Liechtenstein hat sich aufgrund des Mehrwertsteuervertrages mit der Schweiz aus dem Jahre 1994 zur Übernahme der materiellen schweizerischen Vorschriften des Mehrwertsteuerrechts verpflichtet, ebenso wie zum parallelen Vollzug des Mehrwertsteuerrechts auf Verwaltungsebene. Liechtenstein ist somit staatsvertraglich verpflichtet, Änderungen im schweizerischen Mehrwertsteuerrecht zu übernehmen.
Bis die Mehrwertsteuer bei uns eingeführt werden konnte, musste sie sich in der Schweiz mehreren Volksabstimmungen stellen. Dreimal scheiterte die Vorlage an der Urnenabstimmung, bis am 28. November 1993 der Souverän den Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer beschloss.
In fast allen Ländern der Welt wird eine Umsatzsteuer oder doch eine Mehrwertsteuer erhoben. Die Steuersätze variieren von Land zu Land und liegen zwischen 4% und 25%.
Seit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 1995, welches damals in der Schweiz auf Verordnungsebene umgesetzt wurde, erfuhren die Mehrwertsteuersätze verschiedene Anpassungen. So wurde der MWST-Normalsatz von 6,5% auf 7,5% im Jahre 1999 angehoben und dann zwei Jahre später auf 7,6% und ab 2011 wird dieser auf 8% angehoben. Ebenso werden der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergungen per 1. Januar 2011 angepasst. Das ursprüngliche Vorhaben von Bundesrat Merz, welcher sich mehrfach für eine vereinfachte Mehrwertsteuer mit einem Einheitssatz von 5 bis 6% aussprach und dafür, auf die Ausnahmetatbestände zu verzichten, ist mit dieser Gesetzesanpassung wohl definitiv gescheitert. Für viele Abrechnungspflichtige hätte der Einheitssatz eine Erleichterung gebracht und verwaltungsökonomisch wäre dies sicher der richtige Schritt gewesen.
Unsere Schweizer Nachbarn verwenden bis heute einen Teil der Mehrwertsteuer zweckgebunden. Bei der ersten Erhöhung von 6,5% auf 7,5% wurde der Demografieprozent zu Gunsten der AHV/IV erhoben. Und die zweite Satzanpassung von 0,1% wurde zur Mitfinanzierung der NEAT vorgesehen. Bei der bevorstehenden Erhöhung wird in der Schweiz die Differenz von 0,4% beim Normalsatz zur Sanierung der Invalidenversicherung benötigt, wobei diese Erhöhung bis 2017 befristet ist. Es ist jedoch laut Pressemitteilungen nicht auszuschliessen, dass danach der Öffentliche Verkehr mitfinanziert werden soll. Wenn wir diese Entwicklung ansehen, so kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Mehrwertsteuer unaufhörlich in die Höhe schiessen wird wie das Thermometer an der prallen Sonne.
In Liechtenstein werden gemäss Bericht und Antrag die Mehreinnahmen nicht zweckgebunden verwendet, sondern sie fliessen in den allgemeinen Staatshaushalt. Und ein umsichtiger, vorausschauender Finanzminister weiss auch, wie er diese Einnahmen zu budgetieren und zu verwenden hat. Da braucht es keine zusätzliche separate Kasse.
Seit der Einführung der Mehrwertsteuer hat sich diese für den allgemeinen Staatshaushalt erfreulich entwickelt. Per Ende 1995, dem so genannten «ersten Mehrwertsteuerjahr», resultierten bei einem Satz von 6,5% CHF 84,5 Mio. an Einnahmen und der Anteil an den Gesamtsteuereinnahmen belief sich damals auf 23,2% und per Ende des Jahres 2009 flossen aus dieser Steuerart CHF 206,6 Mio. bei einem Satz von 7,6% in die Staatskasse.
Wie der Name der Mehrwertsteuer schon sagt, soll damit der geschaffene Mehrwert besteuert werden. Nur stellt sich mir die Frage, welcher Mehrwert in der heutigen Wirtschaftslage zur Besteuerung kommen soll. Ich hoffe, dass unsere Konjunktur nun die Talsohle definitiv durchschritten hat und diese Satzerhöhung möglichst geringen Einfluss auf den Konjunkturverlauf zu nehmen vermag. Es darf nicht vergessen werden, dass bei schlechtem Konjunkturverlauf nicht nur die Wirtschaft unter der Erhöhung zu leiden hätte, sondern in vornehmlichen Masse wir als Endkonsumenten. Und wenn weniger konsumiert wird, leidet auch die Wirtschaft und da wäre dem Wirtschaftskreislauf nicht gedient.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und in Tat und Wahrheit handelt es sich bei dieser Gesetzesvorlage aufgrund der eingangs erwähnten vertraglichen Bindungen um einen formalen Akt. Danke. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Das schweizerische Volk hat eine auf sieben Jahre befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zur zweckgebundenen Verwendung zugunsten der IV beschlossen. Liechtenstein muss aufgrund seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen mit der Schweiz diese befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer übernehmen. Die zu übernehmende Erhöhung beträgt 0,4% des Normalsatzes auf 8%, 0,1% des reduzierten Satzes auf 2,5% und 0,2% des Sondersatzes auf 3,8%.
Die Fraktion der FBP hat an der Landtagssitzung vom Oktober 2009 eine Motion eingereicht, um mittels die Mehrwertsteuererhöhung die Entlastung des Werk- und Arbeitsplatzes Liechtenstein durch die finanzielle Absicherung der Arbeitslosenversicherung sowie die verstärkte Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu finanzieren.
Die FBP argumentierte mit der wirtschaftlich schwierigen Zeit. In einer solchen Zeit sollte die Wirtschaft von Abgaben entlastet anstatt stärker belastet werden. Darum waren und sind die Motionäre der Ansicht, die Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung an den Arbeits- und Werkplatz und somit an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückzugeben. Dies ist insbesondere auch deshalb nötig, weil das Bewahren von attraktiven Lohnnebenkosten einen Standortvorteil für ein Land darstellt.
Weiters hatten die Motionäre die Absicht, spezifische Massnahmen zu initiieren, um Jugendliche vor temporärer Arbeitslosigkeit oder gar vor Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren. Aus diesem Grunde beinhaltete die Motion, 10% der Mehreinnahmen der Jahre 2011 bis 2013 für arbeitsmarktliche Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einzusetzen. Ziel sollte es sein, jugendliche Arbeitslose schneller wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, was auch zu einer Entlastung der Arbeitslosenversicherungskasse führen würde.
Diese Mehrwertsteuererhöhung, die wir mit der Abstimmung in der Schweiz im Trittbrettverfahren zu übernehmen haben, stellt eine Steuererhöhung dar. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger hätten dieser Erhöhung ohne Zweckbindung nicht zugestimmt. Deshalb haben die Motionäre eine Zweckbindung für die Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen. Leider wurde die FBP-Motion mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Ich bitte um Eintreten auf die Vorlage.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich grundsätzlich dem Votum des Abg. Kranz anschliessen. Nur eine Replik an den Abg. Manfred Batliner: Wir haben das Thema der Zweckbindung im Oktober anlässlich dieser Motion der FBP diskutiert. Die VU-Fraktion hat dazumal ganz klar die Position eingenommen, dass wir Zweckbindungen nicht befürworten werden, da sie nicht zielführend sind. Ich denke, das gilt heute genauso wie im Oktober. Ich bin auch der Meinung, dass das Thema der Befristung für diese sieben Jahre kein Thema sein wird, weil wir einfach vertraglich verpflichtet sind, hier die gleichen Mehrwertsteuersätze wie die Schweiz zu haben. Ich gehe ehrlich gesagt persönlich auch nicht davon aus, dass die Schweiz in sieben Jahren wieder hier reduzieren wird, sondern dass dieser Satz wohl bleiben wird oder allenfalls noch höher werden wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir uns der Lesung des Gesetzes zuwenden.
Ich bitte, das Gesetz zu verlesen. Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch hier den Antrag auf 2./3. Lesung stellen, zunächst mit der Begründung auch der Effizienz, dann aber auch im Hinblick darauf, dass die Mehrwertsteuerpflichtigen bereits heute verpflichtet sind, für Leistungen, die sie jetzt in Rechnung stellen und die nach dem 1.1.2011 erst erbracht werden, diese Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Damit könnten wir hier Rechtssicherheit haben, wenn wir das heute definitiv verabschieden. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung behandelt. Es gibt den Antrag der Abg. Diana Hilti, die Vorlage abschliessend zu behandeln. Ich lasse darüber abstimmen: Wer damit einverstanden ist, dass das Mehrwertsteuergesetz heute abschliessend behandelt wird, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben und wir können die 2. Lesung vornehmen. Ich schlage vor, dass wir sie per Artikelaufruf durchführen, weil es keine Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln gegeben hat, sofern keine Opposition aus dem Plenum entsteht.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, die 2. Lesung mittels Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 1, 2 Einleitungssatz und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 28 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Somit haben wir die Vorlage abschliessend behandelt und Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-