ABÄNDERUNG DES BESOLDUNGSGESETZES (NR. 24/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 18: Abänderung des Besoldungsgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 24/1998 steht zur Diskussion.Abg. Hubert Sele:
Der vorliegende Bericht und Antrag der Regierung zur Abänderung des Besoldungsgesetzes beinhaltet zwei Schwerpunkte: Einmal die Erhöhung oder Anpassung der Besoldung für Oberschullehrer, zum anderen als Schwerpunkt eine Änderung der Bestimmung bezüglich Teuerungsausgleich. Ich stimme diesen und den weiteren vorgesehenen Änderungen des Besoldungsgesetzes zu. Zur Besoldung der Oberschullehrer: Die im Bericht und Antrag aufgezeigte Situation rechtfertigt eine Erhöhung der Oberschullehrerlöhne, eine Annäherung an die Löhne der Reallehrer. Heute besteht zwischen den Löhnen der Reallehrer und der Oberschullehrer ein Unterschied von zwei Klassen in der Besoldungstabelle. Dieser Unterschied kommt daher, weil früher die Ausbildungszeiten Real- und Oberschullehrer unterschiedlich lang waren. Die Oberschullehrer hatten also nicht die gleich lange Ausbildung. Heute sticht dieses Argument nicht mehr im gleichen Umfang. Die Ausbildungszeiten sind praktisch gleich. Im Übrigen ist die Ausbildungsdauer je länger je mehr nicht mehr der einzige Faktor für die Gehaltsfestlegung. Arbeitsplatzbewertung, Leistung usw. sollen mitzählen. Ich bin auch der Ansicht, dass der Oberschullehrer bei der Unterrichtung seiner Schüler, bei der Vorbereitung seiner Schüler auf die Berufslaufbahn keine leichtere Aufgabe hat als der Reallehrer, vielleicht sogar eine schwierigere.Auf den grünen Seiten im Antrag sehen wir einen Vergleich zur benachbarten Schweiz, wie dort das Verhältnis von Reallehrer und Sekundarlehrerlöhnen ist. Wie man dort feststellen kann, ist in sieben Kantonen eine Gleichstellung gegeben, in anderen Kantonen wird eine Gleichstellung angestrebt. Eine Gleichstellung wird mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung bei uns ja noch nicht erreicht, es wird nur eine Annäherung erreicht. Der Unterschied wäre in Zukunft nicht mehr zwei Klassen, sondern nur noch eine Klasse. Auch im Vernehmlassungsverfahren war die Vorlage weitgehend unbestritten. Bis auf den Sekundarlehrerverband befürworten sämtliche Lehrervereine diese Anpassung. Was ich für die Zukunft auch befürworte ist, dass bei einer späteren Schulstrukturreform auch eine generelle Neuregelung der Besoldung der Lehrerschaft erfolgt. Und dann sollen nebst der Ausbildung, wie erwähnt, eben auch die Bewertung des Arbeitsplatzeseine Rolle spielen. Es soll ein Kriterium sein, was der Lehrer für einen Job erfüllt, was für Anforderungen gestellt werden. Auch die Leistung sollte berücksichtigt werden, wobei das bei den Lehrern wahrscheinlich ein schwieriges Kriterium sein wird.Im Weiteren geht es ja in der Vorlage um die Teuerung. Nach der heutigen Regelung stellt die Regierung Antrag auf Teuerungsanpassung, wenn seit der letzten Teuerung eine Erhöhung von 3 % eingetreten ist. Ich befürworte die vorgeschlagene Herabsetzung der Limite von 3 % auf 1 %, denn heute haben wir geringere Inflationsraten als zu jenem Zeitpunkt, im Jahre 90 oder 91, als das Besoldungsgesetz geschaffen wurde. Bei den heutigen Teuerungsraten kann es zwei, drei oder mehr Jahre gehen, bis eine Teuerung von 3 % erreicht ist. So haben die Angestellten des Landes natürlich unter Umständen über einen längeren Zeitraum einen Kaufkraftverlust ihrer Löhne in Kauf zu nehmen, ihr realer Lohn ist tiefer. Die Teuerung kann ja für längere Zeit zwischen 1 bis 2,5 % liegen, aber längere Zeit nicht die 3 % erreichen. Ich finde es daher sinnvoller, wenn, wie die Regierung vorschlägt, in kleineren Schritten eine Anpassung an die Teuerung erfolgt. Ich bin somit für Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Norbert Bürzle:
Herr Präsident, meine Dame und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zu dem Teil der Regierungsvorlage äussern, welcher die Erhöhung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an den Oberschulen beinhaltet. Ich habe aber einige Mühe, hier im Parlament in eigener Sache Stellung zu beziehen, aber es geht hier um ein berechtigtes Anliegen aller Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer. Ich unterrichte an der Oberschule seit ihrer Einführung im Jahre 1973, ich bin also seit 25 Jahren an dieser Schule als Lehrer tätig. Damals wurden die Lehrer für die Oberschulen aus der Primarlehrerschaft rekrutiert. Diese haben ihre Ausbildung in einem berufsbegleitenden Lehrgang vom Primarlehrer zum Oberschullehrer erhalten und die Lohneinstufung erfolgte mitten zwischen die Primarlehrer und die Reallehrer, also die bis heute gültige Regelung. Schon damals wurde den Lehrpersonen, die sich für die Oberschule zur Verfügung gestellt hatten, seitens der Behörde angekündigt, dass nach Abschluss der Oberschullehrerausbildung über eine bessere Einstufung gesprochen werde. Im Jahre 1984 erfolgte dann eine Zäsur in der Ausbildung zum Oberschullehrer dahingehend, dass die Regierung den berufsbegleitenden Ausbildungsgang für Oberschullehrkräfte abschaffte, und seither absolvieren Oberschullehrerinnen und -Lehrer eine Vollzeitausbildung an der Pädagogischen Hochschule in St. Gallen. Anlässlich der Einführung des neuen Besoldungsgesetzes vom 22. November 1990 forderten die Oberschullehrer aufgrund des neuen Ausbildungsganges eine möglichst starke Angleichung an die Reallehrkräfte. Die Regierung schrieb dazu in ihrem Bericht und Antrag Nr. 42/90: "Längerfristig dürfte sich somit eine Angleichung der Besoldung zwischen Reallehrern und Oberschullehrern durchsetzen. Sollte sich die Ausbildung inAnforderung und Länge in Zukunft gar völlig angleichen, würde wohl die Berechtigung für eine unterschiedliche Besoldung entfallen".Der Unterschied von zwei Lohnklassen wurde in der damaligen Gesetzesvorlage aber noch beibehalten mit der Begründung, dass die unterschiedliche Besoldung allein durch die unterschiedliche Dauer der Ausbildung begründbar sei. Heute ist die minimale Ausbildungsdauer von 16,5 Jahren für Real- und Oberschullehrer genau gleich lang. Die Regierung begründet in ihrem uns vorliegenden Bericht und Antrag die Anhebung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer der Oberschule um eine Klasse nicht nur aufgrund der anspruchsvolleren Ausbildung, sondern damit soll auch der schwierigen Aufgabe an den Oberschulen allgemein Rechnung getragen werden.Die Oberschullehrerschaft wurde seit der Gründung der Oberschule 1973 mit ständig wachsenden Aufgaben konfrontiert. Die Auflösung der Hilfsschule, die Zuwanderung von fremdsprachigen Kindern und eine vermehrt von sozialen Problemen gezeichnete Schülerschaft sind nur einige Tatsachen, denen die Oberschule mehr oder weniger plötzlich gegenüberstand.Die Regierung des Kanton St. Gallen schreibt dazu in ihrem Nachtragsgesetz über die Besoldung der Volksschullehrer vom 1. Juli 1997 folgendes, und diese Situation stellt sich bei uns genauso dar: "Das Berufsbild der Reallehrkräfte (und ein Hinweis meinerseits, mit den Reallehrkräften sind bei uns die Oberschullehrer gemeint) ist im Vergleich zu früher insoweit problematischer geworden, als diesen vermehrt ungenügend motivierte und sozial auffällige Schülerinnen und Schüler gegenüberstehen. Ausserdem haben Reallehrkräfte (also bei uns Oberschullehrkräfte), Schulkinder aus unterschiedlichen Kulturen in grösserer Zahl zu unterrichten. Dies führt zu einem stärkeren Druck von ausserschulischer Seite und zwingt zu einer aufwendigeren Unterrichtsbegleitung".Weiter wird im gleichen Bericht ausgeführt, dass die Reallehrkräfte, also bei uns Oberschullehrer, auf der Oberstufe unterrichten, d.h. auf der gleichen Stufe wie die Sekundarlehrkräfte, und dass sich die bisherige Besoldungsrelation zwischen den Reallehrkräften und den Sekundarlehrkräften als nicht mehr gerechtfertigt erweist und dass die Besoldung dieser beiden Kategorien Lehrkräfte zu vereinheitlichen sind. Das berechtigte und schon seit Jahren geforderte Anliegen der Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer, die Gehaltseinstufung um eine Klasse anzuheben, wird von folgenden Lehrvereinen unterstützt, der Abg. Hubert Sele hat schon darauf hingewiesen: Primarlehrerinnen- und Primarlehrer-Verein, Liechtensteinischer Musiklehrerverein, Kindergärtnerinnen-Verein, Lehrerinnen Hauswirtschaft und Textiles Werken, Gymnasiallehrerverein, Sportlehrerinnen und Sportlehrer und vom Reallehrerverein. Einzig der Sekundarlehrerverein spricht sich gegen eine Lohnerhöhung für die Oberschullehrkräfte aus. Vergleicht man die Löhne der Schweizer Sekundarlehrer und Reallehrer mit Liechtenstein, so kann, wie Sie aus der Beilage 1 entnehmen können - der Abg. Sele hat auch bereitsdarauf hingewiesen - folgendes festgehalten werden: In sieben Kantonen sind die Real- und Sekundarlehrer gleichgestellt. In zehn Kantonen ist der Abstand zwischen den Real- und Sekundarlehrern kleiner als in Liechtenstein. In acht Kantonen ist der Abstand grösser als in Liechtenstein, aber im Kanton St. Gallen steht die Gleichstellung kurz bevor, sie wurde im Grossen Rat in 1. Lesung befürwortet, in Basel Stadt ist die Gleichstellung ab 1999 in Kraft und im Kanton Bern wird die Gleichstellung über Jahre hinweg in kleinen Schritten vollzogen.Ich komme zum Schluss: Seit 1973 existiert die Oberschule. Obwohl damals noch keine einheitliche Ausbildung zum Oberschullehrer bestand, wurden die Lehrkräfte an der Oberschule stufenspezifisch fort- und weitergebildet. Seit 1984 ist die Ausbildung gesetzlich geregelt. Sie entspricht heute in Dauer und Qualität derjenigen der Reallehrkräfte. Oberschullehrer und Reallehrer unterrichten die gleichaltrigen Schülerinnen und Schüler zum Teil in den gleichen Gebäuden mit den gleichen Zielen. Der einzige Unterschied ist das Lernniveau der einzelnen Schülerinnen und Schüler und die daraus resultierenden unterschiedlichen pädagogischen und fachspezifischen Schwerpunkte. Die Anhebung der Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Oberschule um eine Klasse ist daher ein berechtigtes, langjähriges Anliegen, das jetzt verwirklicht werden sollte.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Der Zeitpunkt des Berichtes und Antrages über die Abänderung des Besoldungsgesetzes, der im Wesentlichen eine Lohnerhöhung für die Lehrerinnen und Lehrer an der Oberschule zum Ziel hat, der Zeitpunkt für diesen Antrag ist ein besonderer. Im Bildungswesen unseres Landes ist vieles in Bewegung. So ist ein grosses, stufenübergreifendes Lehrplanprojekt in Bearbeitung. Die Schulstruktur ist meines Wissens immer noch in Diskussion, besonders was die Sekundarstufe betrifft. Die Unterländer warten auch immer noch auf die Schaffung des zweiten Schulzentrums und die staatliche Schule bekommt zunehmend Konkurrenz durch private Schulträger. In dieser bewegten Zeit beantragt die Regierung, den Lohn einer einzelnen Lehrergruppe anzuheben.Ich will es gleich vorwegnehmen, ich werde dem Antrag der Regierung zustimmen. Noch lieber aber wäre mir, die Regierung würde ihren Antrag zurückziehen und einen besseren Vorschlag unterbreiten: Ein Konzept für die Neuregelung der Lehrerbesoldung mit dem Ziel, die Lehrerlöhne insgesamt anzuheben und eine Leistungskomponente einzuführen. Es sind im Wesentlichen drei Gründe, die mich zu dieser Anregung veranlassen: 1.) Der Lehrerberuf ist anspruchsvoller geworden. Ich bin der Auffassung, dass durch die Schulreformen und Projekte, die derzeit in Umsetzung sind, sowie auch durch die gesellschaftliche Entwicklung und die Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den verstärkten Einbezug der Eltern oder etwa die verbale Schülerbeurteilung anstelle von Noten, dass die Aufgabe aller Lehrerkräfte, und nicht allein der Oberschullehrerinnen und Ober-Schullehrer, in den letzten Jahren anspruchsvoller und schwieriger geworden ist. 2.) Die Neueinstufung der Oberschullehrkräfte löst weitere Vorstösse aus. Wir müssen damit rechnen, dass der Vorstoss der Oberschullehrerinnen und -lehrer für eine Neueinstufung nicht der einzige bleibt. Zwischen den Zeilen ist in der Zusammenfassung der Vernehmlassung zu lesen, dass andere Lehrergruppen in Wartestellung sind. Sie deuten an, dass sie sich von der Besserstellung ihrer Kolleginnen und Kollegen an der Oberschule auch etwas erhoffen. Auch in Anbetracht dieser Aussichten würde ich es als zweckmässig erachten, die Einstufung aller Lehrergruppen zu überprüfen. 3.) Die Grundlage für die Lehrerbesoldung ist nicht mehr zeitgemäss. Im Bericht der Regierung wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildungsdauer für die Lohnfestlegung nicht mehr ausschlaggebend sein könne, und dies trifft meiner Ansicht nach auf alle Gruppen zu. Meines Erachtens sind auch die Tätigkeit auf der gleichen Stufe, die Arbeitsplatzbewertung oder das Dienstalter nicht mehr ausreichend für die Lohnbemessung. Wir wissen doch alle, und auch die Lehrer und Eltern wissen es, dass es Leistungsunterschiede auch bei den Lehrerkräften gibt. Warum wird nicht eine Leistungskomponente, wie dies bei den Angestellten der Landesverwaltung eingeführt wurde und wie dies meines Wissens der Kanton Zürich auch bei den Lehrerkräften vorgenommen hat, warum werden nicht auch Einsatz, Engagement, pädagogisches und didaktisches Geschick für die Lohnfestsetzung miteinbezogen? Ich glaube, für die Akzeptanz einer konzeptionell neu durchdachten Lehrerbesoldung wäre der Zeitpunkt günstig.Wie eingangs erwähnt, werde ich dem Antrag zur Abänderung des Besoldungsgesetzes zustimmen, weil ich grundsätzlich für die Anhebung der Lehrerbesoldung bin. Die Regierung wird mit den Folgen ihres Vorschlages selber leben müssen, falls sie an ihrem Antrag festhält. Ich bin jedoch der Auffassung, dass eine generelle Erhöhung der Besoldung aller Lehrpersonen angebracht wäre, und möchte daher der Regierung den Rückzug ihres Antrages empfehlen. Eine Modernisierung der Entlöhnung im Sinne einer Dynamisierung würde den Anforderungen des Lehrerberufes besser entsprechen und könnte dem Prestige des Lehrerberufes nur nützlich sein. Da die Angelegenheit in keiner Weise dringlich ist, könnte die Regierung die Chance nutzen, nochmals über die Bücher zu gehen und ein neues, durchdachtes Besoldungskonzept für die gesamte Lehrerschaft dem Landtag vorzulegen.Abg. Hansjörg Goop:
Herr Präsident. Im Gegensatz zum Abg. Matt werde ich dem Antrag nicht zustimmen, wobei -in der Begründung haben wir einige Überschneidungen. Ich möchte auch festhalten, dass es mir nicht darum geht, der Besoldungserhöhung von einzelnen Lehrkräften entgegenzuwirken, sondern vielmehr um die ganze Problematik der Einstufungs- und Besoldungskriterien. Anlässlich der Diskussion um das Schulzentrum Unterland im vergangenen Dezember hat Regierungsrat Marxer erklärt, dass im Laufe dieses Jahres der Vernehmlassungsbericht für dieStrukturreform vorliegt. Gemäss seiner damaligen Ausführung geht es bei der Strukturreform im Wesentlichen darum, dass die Oberschule und die Realschule verschmolzen werden sollen. Im vorliegenden Bericht und Antrag kann ich auf Seite 7 nachlesen, dass sich zudem ein neues Lehrdienstgesetz in Ausarbeitung befindet. Die Regierung erarbeitet also zwei wesentliche Vorlagen, welche das Bildungswesen meiner Meinung nach nachhaltig beeinflussen werden. Ich gehe davon aus, dass in diesen zu erwartenden Vorlagen auch die gesamten Ausbildungs- , Einstufungs- und Besoldungskriterien geregelt werden. Ich sehe daher nicht ein, warum eine einzige Gruppe privilegiert behandelt wird und in der Besoldungsklasse angehoben wird, ohne dass die erwähnten Berichte abgewartet werden. Ich vertrete die Meinung, dass mit diesem Vorgehen ein falsches Signal gesetzt wird, indem auch andere Lehrergruppen davon ausgehen, dass ihre Besoldung in Zukunft auch angehoben wird.Die Regierung führt in ihrer Begründung für diese Anhebung aus, dass aufgrund der Ausbildungszeit, der neuen anspruchsvolleren Ausbildung und der schwierigen Aufgabe an der Oberschule allgemein Rechnung getragen wird. Weiter wird auf Seite 7 des Berichtes und Antrages ausgeführt, dass der Kanton St. Gallen im Begriffe steht, in absehbarer Zeit die Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe 1 gleichzustellen, sowohl was die Ausbildung als auch die Besoldung betrifft. Dazu möchte ich anmerken, dass die Lehrerinnen und Lehrer gemäss meiner vorliegenden Besoldungsliste des Kantons St. Gallens für die gleiche Arbeit wie unsere Oberschullehrerinnen und -Lehrer über 10 % des Jahreslohnes weniger bekommen. Gemäss meiner Recherchen muss ich auch ausführen, dass die Diskussion im Kanton St. Gallen auch dahin geführt wird, die Gehälter der Oberschullehrerinnen und -Lehrer beziehungsweise wie der Abg. Bürzle ausgeführt hat, der Reallehrer in der Schweiz, so angepasst werden, dass die Gehälter der Reallehrer wohl um eine Klasse angehoben werden, aber diejenigen der Sekundarlehrer um eine Klasse gesenkt werden könnte, um einen Gleichstand in der Besoldung zu erreichen. Ich bin daher der Ansicht, dass diese Problematik als Ganzes diskutiert werden muss, d.h. alle Ausbildungs- , Einstufungs- und Besoldungskriterien aller Lehrerinnen und Lehrer inklusive Kindergärtnerinnen. Ich finde es falsch, dass wir heute auf eine Vorlage eintreten, die nur einen kleinen Teilaspekt berücksichtigt und mitunter falsche Hoffnungen bei weiteren Gruppierungen innerhalb der Lehrerinnen und Lehrer weckt. Dass diese Hoffnung bei einzelnen Gruppierungen gehegt werden, kann ich aus der Beilage 2 des Berichtes entnehmen:"Haben die verschiedenen Gruppierungen in ihrer Stellungnahme doch bereits ihre Erwartungen auch in finanzieller Hinsicht durchblicken lassen".Bemerkenswertes entnehme ich auch aus der Stellungnahme der Oberschullehrerinnen und -Lehrer. Sie bemängeln die fehlende Anerkennung ihrer Arbeit und möchten die Diskriminierung beseitigt haben wissen. Ich glaube, mit einem maximalen Jahreslohn wie denjenigen unserer Oberschullehrerinnen und -Lehrer ist die Anerkennung sicherlich gegeben und wo die Diskriminierung besteht, kann ichbesten Willens nicht nachvollziehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ausführen, dass es in Liechtenstein noch viele Leute gibt, welche zwei Jahre arbeiten müssen, bis sie diese Lohnsumme erreichen. Für mich stellt eine überschaubare und verständliche Darstellung der Ausbildungs- und Besoldungskriterien ein wichtiges Instrumentarium dar, um eine solche Frage positiv beantworten zu können. In diesem Fall kann ich der Regierung den Vorwurf nicht ersparen, die Abgeordneten nicht mit den notwendigen Unterlagen versorgt zu haben. Verfehlt finde ich die Zusendung eines Papiers, das weder mit einem Absender noch mit einem Datum versehen wurde. Es handelt sich um ein neutrales Papier, wobei ich sogar vermute, dass es nicht einmal vom Schulamt kommt, sondern von irgendwoher. Ebenfalls ist die ebenfalls mit diesem Papier zugesandte Lohntabelle verfehlt, da es sich um die Lohntabelle 1995 handelt und den 13. Monatslohn nicht beinhaltet.Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass ich die Arbeit aller Lehrerinnen und Lehrer respektiere und auch anerkenne, aber dass ich nicht bereit bin, eine einzelne Gruppe zu bevorteilen. Ich glaube, dass es für die zukünftige Entwicklung im Schuldienst wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage für alle Lehrpersonen klar geregelt ist. Es ist daher zu hoffen, dass das neue Lehrdienstgesetz baldmöglichst vorliegt und so eine klare, unmissverständliche Basis für die Besoldungsregelung aller Lehrpersonen bietet.Landtagspräsident Peter Wolff:
Stellen Sie einen Antrag auf Nichteintreten, Herr Abg. Goop?Abg. Hansjörg Goop:
Ich warte noch die Diskussion ab.Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, Herren Abgeordnete. Als Oberschullehrer fühle ich mich, wie mein Kollege Norbert Bürzle, ebenfalls verpflichtet, für das jahrzehntelange Anliegen meiner Kolleginnen und Kollegen einzutreten, obwohl ich mir auch schwertue, in eigener Sache zu votieren. Ich fühle mich aber durchaus dazu befähigt: Auch ich bin seit Gründung der Schule an derselben tätig und ich habe all ihre Veränderungen hautnah miterlebt. Eine besoldungsrelevante, wesentliche Veränderung ist der seit 1984 vorgeschriebene Ausbildungsweg mit der veränderten Ausbildungszeit, der den Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer-Verein bereits in den späten achtziger Jahren tätig werden liessen, um zur Besoldungsgesetzesvorlage 42/90 sachliche Informationen zu liefern. DieRegierung vertrat schon damals die Meinung, dass aufgrund der veränderten Ausbildungssituation die Neuregelung des Gehaltes für Oberschullehrkräfte durchaus berechtigt sei. Aus dem Landtag kam damals der Antrag, wie er heute vorliegt, also eine erhöhte Einstufung um eine Lohnklasse. Aus Sicht der Oberschullehrerinnen und -lehrer ist der Landtag damals diesem Antrag leider nicht gefolgt. Als Mitglied der damaligen Lohnkommission des Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer-Vereins habe ich das noch in bester bzw. in schlechtester Erinnerung.Seit der Vorlage im Jahre 1990 sind nun wiederum 8 Jahre verstrichen. Der Ausbildungsweg und die Ausbildungszeit haben sich seither zeitlich nicht verändert. Aus der Zusammenstellung, die uns von der Regierung zur Verfügung gestellt wurde, ist ersichtlich, dass die minimale Ausbildungsdauer für Real- und Oberschullehrer genau gleichlang ist, nämlich 16,5 Jahre. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember 1996 zu den Perspektiven der Sekundarstufe 1 die gleiche Länge und die Gleichwertigkeit der Ausbildung zum Oberschullehrer und zum Reallehrer bestätigt. Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen hat in 1. Lesung die Gleichstellung der Besoldung der Real- und Oberschullehrkräfte in zwei Schritten befürwortet. Die Vorlage unserer Regierung beinhaltet nur eine Angleichung um eine Lohnklasse. Als Massstab bei der Besoldungseinstufung der Lehrerschaft orientierten sich die liechtensteinischen Behörden stets an der St. Gallischen Nachbarschaft und nicht an den wesentlich besser entlöhnenden Kantonen Zürich und Basel.Unsere Oberschullehrkräfte werden derzeit mehrheitlich an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen ausgebildet, an derselben Fakultät mit denselben Dozenten wie die Reallehrkräfte. Während die Oberschullehrerinnen und -lehrerausbildung auf dem Primarlehrerpatent aufbaut, baut die Reallehrerinnen- und Reallehrerausbildung auf der Matura auf. Die sechsjährige Primarlehrerausbildung beinhaltet im Gegensatz zur Matura bereits Abschlüsse in Pädagogik, Lernpsychologie, Methodik, Didaktik und Lehrproben und ist deshalb auch Voraussetzung für die nur dreisemestrige Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen. Die Regierung tendiert nun in ihrer Vorlage auf eine stärkere Arbeitsplatzbewertung und sie möchte mit der Neueinstufung der schwierigen Aufgabe, an der Oberschule zu unterrichten, Rechnung tragen. Ich kann aus eigener Erfahrung und aufgrund der Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen bestätigen, dass diese Aufgabe in den letzten Jahren tatsächlich schwieriger geworden ist. Die Lehrerschaft ist wohl mit die am meisten geforderte in unserem Schulsystem. Dazu einige Begründungen: Die Hilfsschule wurde wegen fehlender Akzeptanz aufgelöst und in die Oberschule integriert. Auch der prozentuale Anteil an fremdsprachigen Kindern ist an den Oberschulen mit Abstand am höchsten. Es liegt auch an den negativen Veränderungen unserer Gesellschaft, dass immer mehr verhaltensauffällige und schwierige Jugendliche unsere drei Oberschulen besuchen. Die Oberschulen sind die letzten in der Kette, wenn schwache oder schwierige Schülerinnen und Schüler die anderen weiterführenden Schulenverlassen müssen. Die Lehrkräfte der Oberschulen müssen immer mehr Zeit und Substanz für unterrichtsfremde Aufgaben aufwenden, Aufgaben, die in früheren Zeiten das Elternhaus wahrgenommen hat. Durch die knapper werdenden Lehrstellen sind zudem die Oberschüler als Erste betroffen, was die Aufgabe in der Berufswahlvorbereitung in den letzten Jahren sehr erschwert hat.Ich gehe mit dem Abg. Matt keineswegs einig, dass mit einer Neueinstufung zugewartet werden soll. Die Lehrerschaft der Oberschulen hat schon, trotz gleichlanger Ausbildung seit 1984 und trotz einem schwierigen Arbeitsplatz, sehr lange auf eine Lohnangleichung gewartet. Jede Verschiebung wäre meines Erachtens eine neuerliche Ungerechtigkeit und eine Geringschätzung. Aufgrund objektiver Würdigung von Ausbildung und Arbeit stellt die Regierung deshalb auch heute schon den Antrag. Ich bin jedoch auch der Überzeugung, dass die Besoldung der gesamten Lehrerschaft spätestens nach einer allfälligen Schulstrukturveränderung und dem von der EDK der Schweiz beschlossenen neuen Ausbildungsweg - nämlich Zugang zu jeglicher Lehrerausbildung nur noch über die Matura - das Lohngefüge der gesamten Lehrerschaft neu geregelt werden muss, mit Berücksichtigung natürlich auch des Ausbildungsweges und der Ausbildungszeit und des Arbeitsplatzes.Die Vorlage der Regierung beinhaltet noch drei weitere Artikel, die abgeändert werden sollen. Der Landtag hat 1990 und 1995 die Regierung angewiesen, bei einem Teuerungsanstieg von 3 bzw. 2 % dem Landtag Antrag auf Teuerungsausgleich zu stellen. Diese Beschlüsse standen ganz im Zeichen von relativ hohen Jahresteuerungen. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass die Teuerung nur noch langsam ansteigt oder sogar über längere Zeit stagniert. Seit dem letzten Teuerungsausgleich im Jahre 1995 hat die Teuerung nur um gut 1 % zugenommen. Dies bedeutet jedoch für die Betroffenen, dass sie in jedem der vergangenen Jahre relativ kleine Lohneinbussen gewärtigen mussten, die sich in der Zwischenzeit aber zu einem ansehnlichen Betrag summiert haben. Ich begrüsse deshalb die Absicht der Regierung, in Zukunft bereits bei einer Teuerung von 1 % Antrag auf Ausgleich zu stellen. Die Vorverlegung des massgeblichen Zeitpunktes für die Berechnung der Teuerung vom September auf August bedeutet meines Erachtens lediglich eine administrative Erleichterung und findet deshalb auch meine Zustimmung.Ebenfalls unbestritten ist für mich die Neueinstufung des Stellvertreters des Präsidenten des Obergerichtes und des Regierungssekretärs. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Abg. Alois Beck:
Im Jahre 1990 erfolgte die letzte Gesetzesanpassung bei den Lehrergehältern. Die damaligen Kriterien und auch noch die heutigen für die Einstufung der Lehrergehälter sind Ausbildungsdauer, Studienanforderungen, Schulart. Zukünftig sollgemäss Regierungsbericht die wesentliche Begründung für unterschiedliche Besoldungen eine unterschiedliche Arbeitsplatzbewertung sein. Auf Seite 7 des Berichtes heisst es, dass ein neues Lehrerdienstgesetz in Ausarbeitung sei. Es wird immer wieder auch auf die Tendenz in der Lehrerausbildung in der Schweiz verwiesen, wo die Maturität als Grundausbildung für die Lehrerinnen und Lehrer herangezogen wird, und darauf aufbauend erfolgt die Spezialausbildung. In diesem Umfeld stellt sich natürlich die Frage, warum zum jetzigen Zeitpunkt eine Revision, eine Teilrevision des Besoldungsgesetzes mit der Anpassung nur einer Lehrerkategorie vorgenommen wird. Meiner Meinung nach ist die Ausbildungssituation der Oberschullehrer respektive der Reallehrer seit 1990 nicht grundlegend anders. Es wird immer wieder auf den Kanton St. Gallen verwiesen, wir haben das von den Vorrednern gehört, wo in absehbarer Zeit Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe 1 gleichzustellen geplant ist. Es heisst auch, dass der Kanton St. Gallen die Lehrer für die Sekundarstufe 1 an der Pädagogischen Hochschule St. Gallen ausbildet. Die Oberschullehrer haben drei Semester anschliessend an die Primarlehrerausbildung zu absolvieren, die Reallehrer sieben Semester anschliessend an die Matura. Das Primarlehrerpatent wird gleichwertig mit der Matura gewertet, beide bilden die Voraussetzung für das Hochschulstudium. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob diese Vergleiche der Ausbildungsdauer zwischen Oberschul- und Realschullehrkräften immer richtig sind; zumindest erscheinen sie mir nicht ganz unproblematisch. In diesem Zusammenhang möchte ich aber die Regierung anfragen, wie viele Oberschullehrer diese Ausbildung bereits gemacht haben. Es heisst im Bericht auf Seite 7, dass an den liechtensteinischen Oberschulen bereits heute mehrere Absolventen und Absolventinnen dieser Hochschullehrgänge tätig sind.Grundsätzlich bin ich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Der nächste Schritt ist jedoch eine Überprüfung der Lehrergehälter insgesamt und nicht, wie im Regierungsbericht aufgeführt, wiederum nur eine Anpassung der Oberschulgehälter. Es stellen sich aber doch einige Fragen, die die Regierung spätestens bis zur 2. Lesung zu beantworten hat. Ist der immer grösser werdende Unterschied zum Primarlehrergehalt gerechtfertigt? Wie steht es mit der Angleichung der Gehälter der Reallehrer an diejenigen der Lehrer am Untergymnasium? Verschiedene Fachlehrer werden höher eingestuft aufgrund ihrer Ausbildung, als die Klassenlehrer auf derselben Stufe. Schliesslich ist auch die Verknüpfung der Besoldungsangleichung mit der Strukturreform nicht stichhaltig, da die neue Struktur bekanntlich noch nicht steht. In einem zweiten Schritt, einer Besoldungsreform, müssen zudem verschiedene Fragen geklärt werden. Die Frage der Arbeitsplatzbewertung, die Ausbildungswege, welche Qualifikationen werden verlangt, die Frage nach dem Dienstauftrag. Überdies ist es auch wichtig, dass eine Erhebung über die Ist-Situation bezüglich der Belastung der Lehrer erfolgen muss. Hier sind Aspekte wie Klassengrösse, besondere schulische Fördermassnahmen durch Fachleute usw. abzuklären. Auch der Aspekt der Weiterbildung muss unbedingt einbezogen werden. Wird nur auf eine Lehrergruppe eingegangen, so schafft das Unzufriedenheit bei anderen Lehrergruppen.Die Vorlage ist gerade im Hinblick auf die Primarlehrer und deren schwierigen Arbeitsbedingungen sowie im Hinblick auf eine ausgewogene Darstellung der Situation der Lehrkräfte auf der Sekundarstufe 1 mangelhaft und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Ich erwarte von der Regierung, dass sie spätestens bis zur 2. Lesung diese aufgeworfenen Fragen konkret und schlüssig beantwortet.Abg. Paul Vogt:
Für mich ist Eintreten auf diese Vorlage ebenfalls unbestritten. Ich denke, die Frage einer Besoldungsreform ist nicht zuletzt eine Prestigefrage. Über die Besoldung definiert sich auch der Status der Lehrer und deshalb vermute ich, dass, wenn nun der Sekundarlehrerverein diese Besoldungsreform ablehnt, dass dann auch eine gehörige Portion Neid dahintersteckt. Hier soll offenbar die Stellung der Reallehrer und der Oberschullehrer einander nicht angenähert werden.Meines Erachtens beinhaltet eine Annäherung in der Besoldung gleichzeitig auch eine Anerkennung der Gleichwertigkeit der Arbeit der Oberschullehrer und der Reallehrer. Ich denke, und das wurde schon mehrfach ausgeführt, dass diese Gleichwertigkeit sowohl in der Arbeit gegeben ist, sie unterrichten die gleiche Altersstufe, sie haben die gleiche Stundenverpflichtung, sie haben auch die gleiche Verpflichtung zur Weiterbildung. Die Gleichwertigkeit ist aber auch gegeben aufgrund der heute gleichen Ausbildungsdauer. Man muss hier vielleicht auch noch darauf hinweisen, das wurde bis jetzt zu wenig gemacht, dass mit dieser Besoldungsreform noch keine Gleichstellung stattfindet. Es findet lediglich eine Annäherung in der Besoldung statt.Ich möchte diese Gelegenheit aber auch benutzen, um auf ein altes Postulat der Kindergärtnerinnen zu sprechen kommen, das meines Erachtens sehr berechtigt ist. Wenn man die Besoldungstabellen anschaut, dann stellt man fest, dass in der Besoldung vor allem zwischen den Kindergärtnerinnen und den Primarlehrern ein Riesensprung stattfindet. Die Unterschiede in der Besoldung betragen dort gut 20 %. Diese Differenz kann in meinen Augen weder mit der unterschiedlichen Ausbildungsdauer noch mit der unterschiedlichen Arbeit begründet werden. Die langjährige Forderung der Kindergärtnerinnen nach einer Überprüfung ihres Anstellungsverhältnisses ist absolut gerechtfertigt. Heute sind die Kindergärtnerinnen Gemeindeangestellte und dadurch ergeben sich verschiedene Konsequenzen, die die Kindergärtnerinnen benachteiligen. Sicher hängt die Tatsache, dass diese Forderung der Kindergärtnerinnen bislang kaum Gehör fand, auch damit zusammen, dass Kindergärtnerin ein typischer Frauenberuf ist. In meinen Augen bedingt aber die Forderung nach einer Gleichstellung von Mann und Frau auch hier eine Überprüfung des Anstellungsverhältnisses von Mann und Frau. Wenn wir die gesellschaftliche Gleichstellung verlangen, dann müssen wir in erster Linie vom Staat verlangen, dass er hier erste Zeichen setzt, und da wäre die Überprüfung des Anstellungsverhältnisses für Kindergärtnerinnen ein geeigneter Schritt.Abg. Donath Oehri:
Auch ich möchte mich kurz positiv zu dieser Vorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes und somit für Eintreten äussern. Ich trete klar für den Grundsatz ein:"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Ich denke, dass die Umsetzung dieses Grundsatzes im Bereich der Oberschule am dringendsten nötig ist. Ich denke, es wäre nicht nur eine Annäherung, sondern eine Gleichstellung nötig. Faktum ist doch, dass die heutige Ausbildung zum Oberschullehrer gleich lange dauert wie diejenige zum Reallehrer. Fakt ist auch, dass die Oberschule ca. 30 % unserer Kinder betreut und die Betreuung dieser Kinder im Vergleich mit denjenigen der beiden anderen Schulen im Sekundarbereich ungleich schwieriger ist. Das oft gehörte Argument, die Oberschullehrer aus der Anfangszeit der Oberschule hätten nicht die gleichlange Ausbildung gehabt wie die Reallehrer, kann ich so auch nicht akzeptieren. In allen Schularten hat es heute Lehrer, welche die unterschiedlichsten Bildungswege und auch Studienlängen vorweisen, und trotzdem sind beispielsweise im Bereich der Primarschule alle in der gleichen Lohntabelle, obwohl früher die Ausbildung vielleicht 4 Jahre gedauert hat und heute sind es mittlerweile 6 Jahre. Diese Unterschiede in der früheren Ausbildungslänge der Oberschullehrer und Reallehrer wurde nun über viele Jahre auch durch den entsprechenden Lohnunterschied mehr als nur abgegolten und egalisiert. Eine Annäherung des Lohnes der Oberschullehrer an denjenigen der Reallehrer ist eine Anerkennung der Arbeit der Oberschullehrer und bedeutet nicht eine Geringschätzung der guten Arbeit, welche die Reallehrer jeden Tag leisten.Zum Gedanken des Abg. Johannes Matt möchte ich noch sagen: Ich kann dem Bestreben im Bildungsbereich in Richtung Leistungslohn nicht sehr viel abgewinnen. Ich denke, dass es im Bildungsbereich sehr schwierig sein wird, diesen Grundsatz zu verankern. Ich trete für Eintreten auf die Vorlage ein und werde der Vorlage zustimmen.Abg. Norbert Bürzle:
Herr Präsident. Nur kurz eine Bemerkung zu einer Aussage des Abg. Alois Beck. Er hat auf die unterschiedliche Semesterzahl an der Pädagogischen Hochschule in St. Gallen hingewiesen. Das Studium der Reallehrer baut auf der Matura auf, das der Oberschullehrer auf dem absolvierten Lehrerseminar. Die sechsjährige Primarlehrerausbildung am Lehrerseminar ist bereits eine berufsspezifische Ausbildung und setzt darum auf Schwerpunkte in pädagogischen und didaktischen Bereichen. Dies vielleicht eine Begründung für ein kürzeres Hochschulstudium der angehenden Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer.Abg. Helmut Konrad:
Um es gleich vorweg zu nehmen, ich werde mich nicht gegen diese Annäherung der Oberschullehrergehälter an die Gehälter der Reallehrer aussprechen. Sie wird auf zwei Gleisen begründet: Auf der einen Seite mit der Ausbildungsdauer und auf der anderen Seite dann auch mit der Arbeitsplatzsituation. Ich habe jetzt einige Male gehört, sie sei ungleich schwieriger und ungleich anspruchsvoller als die Arbeitsplatzsituation an anderen Schulen. Ich möchte einfach ein paar Bemerkungen anbringen. Es ist gesagt worden, dass die Arbeitsplatzsituation grundsätzlich an der Schule sich verändert hat, dass sie in allen Schularten schwieriger geworden ist. Ich glaube, das ist nicht nur begründet mit den Kindern, die in die Schule kommen. Es ist gesagt worden, dass aufgrund der negativen Veränderungen in der Gesellschaft immer mehr verhaltensauffällige Kinder auch in die Schule kommen. Ich glaube, das trifft in ungleichem Mass sicher auf alle Schulen zu, von der Primarschule bis zum Gymnasium. Es seien mehr Aufgaben vom Elternhaus zu übernehmen. Auch da, denke ich, trifft das für alle Kinder zu, vielleicht in unterschiedlichem Masse. Ich denke aber auch, dass die Situation der Lehrpersonen schwieriger, anforderungsreicher geworden ist, auch aufgrund der grossen Veränderungen, der vielfältigen Veränderungen, die im Schulbereich stattgefunden haben, dass auch dort sehr viel Substanz investiert werden muss. Und wenn jetzt gesagt wird, dass im Bereich der Oberschule eben das ungleich schwieriger sei - es ist begründet worden mit der Auflösung der Hilfsschule, mit dem hohen Anteil von Ausländern - dann, denke ich, müsste man dieser Situation, was die Arbeitsplatzbewertung anbetrifft, auch gegenüberstellen, dass dem auch versucht wurde zu begegnen durch Massnahmen wie z.B. eben Ergänzungsunterricht, Einführung von Kleinklassen. Ich habe in Erinnerung aus dem Lehrstellenbericht, dass die Klassengrössen im Bereich der Oberschule um 13 Schülerinnen und Schüler liegt. Wir am Gymnasium z.B. haben im Schnitt 20 Schülerinnen und Schüler, zwei Drittel der Klassen haben deutlich mehr als 20, die grösste 28. Ich denke, das sind alles auch Faktoren, mit denen versucht wurde, die schwierige Situation in den Oberschulen zu entlasten. Aber man müsste dann eben das doch ganzheitlicher sehen und nicht zu einseitig.Ich habe in dem Zusammenhang noch eine Frage allgemeiner Art. Auf der Seite 7 wird festgehalten, dass mittel- und langfristig die wesentliche Begründung für unterschiedliche Besoldungen nicht mehr in den unterschiedlichen Ausbildungswegen und in der unterschiedlichen Ausbildungsdauer liege. Ich gehe davon aus, nicht nur, aber dass das ein Kriterium bleiben wird, und dann wird die Arbeitsplatzbewertung genannt, und zwar allenfalls eine unterschiedliche Arbeitsplatzbewertung und dann müssten dann ja noch andere Kriterien ins Auge gefasst worden sein. Ich möchte wissen, an was man da denkt. Sind das solche, ja ist das der Einbezug einer Leistungsbeurteilung oder was auch immer. Da haben wir jetzt unterschiedliche Ansichten gehört vom Abg. Matt und vom Abg. Oehri. Also an was denkt man da? Und dann auch Kriterien der Arbeitsplatzbewertung, also was sind solche Kriterien, mit denen man Arbeitsplatzbewertung machen will?Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Nachdem sich nun alle Lehrerkollegen zur Besoldungsreform zu Wort gemeldet haben, möchte ich hier keine Ausnahme machen. Ich möchte nur ein paar grundsätzliche Bemerkungen dazu machen, dabei geht es mir weniger um die heutige Anpassung. Ich möchte hier den Oberschullehrern auch nicht in der Sonne stehen, sonst komme ich auch noch in den Verdacht des Neides, den ich hier schon gehört habe. Ich war damals schon im Landtag, im Jahre 1990, als die Besoldungsreform durchgeführt wurde und ich weiss, welche Zangengeburt das war, die einzelnen Lehrerkategorien hier einzustufen, immer unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Besoldungsgerechtigkeit. Da werden dann die verschiedensten Argumente vorgebracht. Umstritten ist die Ausbildungsdauer, je nachdem, wie man da zählt. Wir haben von der Regierung sehr genau von den verschiedenen Stellungnahmen, je nach dem, ob man nun das Lehrerpatent gleichwertig mit der Maturität rechnet und von da weg die Ausbildungsdauer zählt, oder ob man da schon die Ausbildung ab der Primarschule weg zählt. Je nachdem kommt man auf verschiedene Längen und ich glaube, letztendlich bringt uns das auch nicht entscheidend weiter, wenn wir hier diesen Streit um die Jahre der Ausbildung weiterführen. Ich glaube, seit 1990 hat sich die Situation der Ausbildung der Lehrkräfte auf der Sekundarstufe 1 nicht entscheidend geändert auf Hochschulniveau. Was sich geändert hat, ist die Länge der Primarschullehrerausbildung von 5 auf 6 Jahre oder sogar von 4 auf 6 Jahre. Da bin ich mir nicht mehr ganz sicher. Aber das war ja auch unter der Prämisse passiert, dass man eben den Hochschulzugang sichern wollte. Deshalb wurde hauptsächlich diese Ausbildung verlängert.Wie sieht es nun in der Zukunft aus? Die Regierung führt an, dass in der Zukunft die Lehrerausbildung neu konzipiert wird, dass die Maturität die Grunderfordernis ist, um eine Lehrerausbildung machen zu können und dann wird wohl der Zeitpunkt da sein, wo man da auch wieder Ausbildungslänge nach objektiven Kriterien miteinander diskutieren kann. Die Regierung regt aber auch an, einen Systemwechsel vorzunehmen, indem sie sagt, dass viel mehr als die Ausbildung die Arbeitsplatzbewertung in den Mittelpunkt der Besoldungskriterien rücken soll. Das bedeutet dann aber auch, dass wir natürlich alle Lehrkräfte diesen Kriterien unterwerfen müssen. Das bedeutet auch, dass wir dann natürlich auch auf der Primarschulebene die Arbeitsplatzsituation genau untersuchen müssen, auf der Ebene des Gymnasiums, des Untergymnasiums usw. Es bedeutet nicht, dass wir dann nur eine Lehrerkategorie, nämlich wie heute die der Oberschullehrerinnen und -lehrer genauer betrachten, sondern dass wir hier wiederum umfassend an eine Neueinstufung denken müssen. Es wird kaum angehen, dass wir in einem nächsten Reformschritt wiederum nur eine Kategorie Lehrer dann berücksichtigen. Das ist mir ein Anliegen.Ich bin auch nicht sicher, aber ich meine, dass mit der Neueinstufung der Oberschullehrer die Primarlehrerinnen und -lehrer sicher nicht zufrieden sein werden mit ihrer Situation. Denn ihre Situation ist keineswegs leichter alsdiejenige der Sekundarlehrkräfte, was die Arbeitsplatzsituation betrifft. Sie haben das ganze Begabungsspektrum. Sie müssen ebenfalls fremdsprachige Kinder integrieren, es müssen auch begabungsschwache Kinder integriert werden, usw. Die Primarschule ist in Bewegung und da wird sehr viel Können, wird aber auch sehr viel Arbeit von diesen Lehrkräften verlangt. Also, diese dürfen nicht vergessen werden.Es muss auch an die Einstufung der Fachlehrer gedacht werden. Auch hier herrscht Diskussion in den Lehrerkreisen, wobei das hier im Landtag sehr schwer nachvollziehbar ist. Aber wenn z.B. Ergänzungslehrer, die eine sehr gute Ausbildung haben, sehr gute Arbeit leisten, mehr verdienen als ein Primarlehrer, der Primarlehrer jedoch die ganze Klasse betreuen muss, die Verantwortung für die ganze Klasse, auch für die leistungsschwachen und leistungsstarken Schüler hat und die Besoldung unterschiedlich ist - aufgrund der speziellen Ausbildung zugegeben - dann schafft das natürlich auch Diskussionen. Also man muss die Situation aller Lehrer betrachten in einem nächsten Schritt, wenn das Besoldungsgesetz revidiert werden soll. Das wird sicher eine sehr umfassende und umfangreiche Arbeit der Regierung sein.Abg. Marco Ospelt:
Oberlehrer, das habe ich heute gelernt, haben eine schwierige Aufgabe. Aber sie haben auch eine gute Lobby und deshalb ist mir die Diskussion heute manchmal so vorgekommen, als redeten wir nach dem Motto: Wer hat Angst vor Virginia Wolf? Ein paar Dinge haben mich geärgert im Zusammenhang mit dieser Vorlage, u. a. das vom Abg. Goop angesprochene Arbeitspapier, Arbeitsplatz Oberschule, undatiert, ohne Hinweis, von wem es komme, verschickt vom Landtagssekretariat. Ich frage mich, was man tun muss, bis das Landtagssekretariat für eine Interessengruppe so ein Papier verschickt, ohne klar darzulegen, von wem es, weshalb, unter welcher Absicht verschickt wird. Allerdings, die Absicht war dann doch durchsichtig. Ich möchte vor allem unterstützen die Voten der Abgeordneten, die sich dahingehend geäussert haben, dass die Besoldung insgesamt der Lehrerschaft bewertet werden muss.Ich habe jetzt ein bisschen ein Durcheinander. In einigen Begründungen seitens der Regierung wird ausgeführt, die Ausbildung spiele keine so grosse Rolle mehr in der Berechnung des Lohnes in der Lehrerschaft und auf der anderen Seite höre ich jetzt den ganzen Nachmittag, man müsse die Oberlehrer anpassen an die Besoldung der Reallehrer, weil sie die gleiche Ausbildung hätten. Also was denn nun? Nach welchen Kriterien werden denn nun Lehrer beurteilt? Was sind die Kriterien, die einen Arbeitsplatz leichter oder schwieriger machen? Wie misst man die berufliche Belastung eines Lehrers? Wie misst man die Belastung eines Lehrers, der das ganze Spektrum unterrichtet, der den Spagat machen muss zwischen sehr schlecht und sehr gut Begabten gegenüber einem Lehrer, der einbestimmtes Spektrum hat, entweder die weniger Begabten oder die besser Begabten? Wie misst man die Belastung eines Lehrers, der nur einzelne Schüler in einem Ergänzungsunterricht zu betreuen hat gegenüber dem Klassenlehrer, der für den ganzen Klassenverband verantwortlich ist? Und wie kann man bei den Lehrern einen Leistungslohn einbauen? Offensichtlich sind wir uns alle hier einig, dass Bezahlung einen Teil der Motivation im Beruf ausmacht. Ich bin darüber nicht so sehr glücklich, aber es scheint halt so zu sein, und dann müsste man tatsächlich sich überlegen, nach welchen Kriterien man hier motiviert. Ich möchte da vor allem auch die Kindergärtnerinnen, die angesprochen wurden, miteinbeziehen.Otmar Hasler hat sehr viel gesagt zu den Primarschullehrern. Ich glaube, wenn man dieses System ändert, wenn man hier eingreift, dann sollte man nach klaren Kriterien eingreifen und dann sollte man schauen, dass es wirklich gerecht zugeht. Und deshalb halte ich es mit dem Abg. Goop. Ich werde nicht zustimmen. Es ist zwar müssig, das jetzt zu sagen, weil, die Mehrheit des Hauses wird ja nun einmal zustimmen. Aber ich würde mir eigentlich wünschen, dass man diese Lobby, die die Oberlehrer nun haben, ausnützen würde, um sie als Vehikel zu benützen, allen anderen auch das zukommen zu lassen, was ihnen zusteht.Ich habe noch in Erinnerung, wie wir gesprochen haben über z.B. die Angleichung, die Abgeltung der Nachtarbeit für Schichtarbeiter. Ich hätte mir gewünscht, dass damals mit eben solcher Sensibilität auf die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz hingewiesen worden wäre, wie jetzt hier bei den Oberlehrern.Und in diesem Zusammenhang möchte ich auch - eher ein bisschen humoristisch - die Arbeitsplatzbewertung des Regierungssekretärs, so wie sie in dieser Vorlage der Regierung dargestellt wird, so wie sie uns auch in der Finanzkommission dargelegt wurde, ein bisschen in Frage stellen. Ich habe mich wirklich gewundert darüber, dass jetzt, wo wir eine monocolore Alleinregierung haben, der Regierungssekretär es schwerer haben soll in der Koordination der Aufgaben der Regierung. Das hat mich einfach gewundert.Regierungschef Mario Frick:
Danke für das Wort. Auch wenn jetzt der Schwerpunkt der Diskussion auf der Besoldungsanpassung für die Oberschullehrer lag, denke ich doch, dass grundsätzlich Eintreten auch im Zusammenhang mit den anderen Bestimmungen nicht grundsätzlich umstritten ist. Mich freut, dass betreffend die Teuerung offensichtlich Zustimmung besteht, auch betreffend die Neuentschädigung der speziellen Funktionen, also stellvertretender Präsident des Obergerichtes und mit einer Ausnahme, die gerade den Saal verlassen hat, auch betreffend den Regierungssekretär. Ich werde daher ganz bewusst die allgemeinen Ausführungen, die ich an und für sich auch vor allem betr. die Teuerung angebracht hätte, zurückstellen, um die Diskussion nicht unnötig zu verlängern. Ich verweise gerneauch auf die Argumente insbesondere des Abg. Lorenz Heeb und auch, glaube ich, ansatzweise des Abg. Sele.Zu den Oberschullehrern: Was war der Hintergrund dieser Revision jetzt? Es wurde ausgeführt, schon seinerzeit bei der Besoldungsrevision 1990 war an sich die Meinung gewesen, dass die Oberschullehrer und die Realschullehrer ziemlich im gleichen Boot sitzen sollten oder aber, dass zumindest innert nützlicher Frist eine Annäherung, wenn nicht Angleichung, stattfinden solle. Es hat sich immer wieder hinausgezögert, indem eben auch bekannt war, dass eben auch in anderen Belangen einige Änderungen auf die Schule zukommen. Wir haben in der Tat ein Jahrzehnt im Bereich der Schule hinter uns, in dem sehr viel geändert wurde. Ich denke nur an den Englischunterricht in der Primarschule, um ein Beispiel zu nennen, dann neue Bewertungsmethoden für Schülerinnen und Schüler der Primarschule. Ein Jahrzehnt aber auch, in dem sehr viel vorbereitet und diskutiert wurde und diese Diskussion, die sicherlich notwendig und richtig war, hat auch zu einer Situation geführt, dass eine gewisse Unsicherheit aufgekommen ist, wohin die Reise eigentlich gehen soll. Wir werden verschiedene Klarstellungen von Seiten der Regierung, zumindest der Öffentlichkeit, noch im Juni präsentieren. Ob der Landtag diesen Weg dann tatsächlich beschreiten will, das muss das Hohe Haus dann selber entscheiden.Zum Zeitpunkt: Wir wollen am 2. Juni, spätestens am 9. Juni d.J., eine Vernehmlassung zur Strukturreform für die Sekundarstufe 1 in die Wege leiten. In dieser Strukturreform sind vier Kernpunkte zu erwähnen, das erste mal: Wir möchten eine verbesserte und optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler erreichen, indem auf die speziellen und spezifischen Fähigkeiten eingegangen werden kann. Die Selektion Richtung Gymnasium beispielsweise soll später als bis heute stattfinden, die Durchlässigkeit soll grundsätzlich transparenter gestaltet werden. Wie viele dann tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wird sich zeigen. Und als eine Folge: Es wird zwischen Oberschule und Realschule eine kooperative Symbiose entstehen. Für Details darf ich ganz bewusst auf die Vernehmlassungsvorlage im Juni d.J. und an die zeitlich ziemlich gleichzeitig ergehende Interpellationsbeantwortung verweisen, die ja seinerzeit aufgrund eines Vorstosses der Abgeordneten der Freien Liste in Auftrag gegeben wurde.Es wurde weiter ausgeführt, dass man zuwarten solle eben, bis besagte Strukturreform, das Schulzentrum Unterland 2 und andere Anpassungen alle bekannt seien. Für die Strukturreform können wir sagen, dass bei optimalem Verlauf diese einsetzen kann ab dem Schuljahr 2000, 2001, d.h. in frühestens zwei Jahren. Das heisst, die Oberschullehrer müssten noch einmal zwei Jahre zuwarten, obwohl erkannt ist, dass eine Annäherung nicht erst seit diesem Jahr, sondern auch schon seit zwei, drei Jahren sinnvoll und richtig wäre. Man hat die Oberschullehrer immer wieder vertröstet und gesagt: Hört zu, wir haben verschiedene Entscheidungen anstehen, habt noch etwas Geduld. Und mit der Zeit, das muss man ganz klar festhalten, konnte diese Argumentation nicht mehr aufrecht erhalten werdenund ich denke, ein sinnvoller Kompromiss ist, indem man sagt: Diese Anpassung gehört euch auf jeden Fall, diese wird jetzt vorgenommen.Dann der Aspekt der Ausbildung: Die Ausbildung, das wurde ausgeführt, hat sich sehr stark angepasst, und sie wird sich in Zukunft noch weiter verändern. Mit dieser Anpassung der Ausbildung generell, nämlich der Verakademisierung der Lehrerberufe, wird man sich grundsätzlich überlegen müssen, wie stark das Argument der Ausbildung überhaupt noch gewichtet werden darf. Es wird auch in Zukunft ein Argument sein und bleiben müssen, das ist klar. Aber ich denke, nicht mehr so stark, wie es vor 10 oder 15 Jahren sein durfte. Wir müssen uns den neuen Begebenheiten anpassen. Bis dato war, glaube ich, schon ein gewisser Schwerpunkt auf Ausbildungsdauer und irgendwo eine gewisse hierarchische Komponente, indem, einem Naturgesetz folgend, die Löhne steigen müssen vom Primarschullehrer bis zum Gymnasiallehrer. Ich denke, dieses Naturgesetz muss sicherlich überdacht werden.Ein weiterer Kritikpunkt war der Punkt, dass zu befürchten sei, dass Folgebegehren auf Landtag und Regierung zukämen. Ich darf darauf hinweisen, dass die Regierung in einer grösseren Gesprächsrunde mit Vertretern aller Lehrerverbände und -vereine, glaube ich, im November 1997 ganz klar ausgeführt hat, dass die Regierung nur dann bereit ist, einen entsprechenden Vorstoss zu machen, wenn eine gewisse Unterstützung auch aus den Lehrerverbänden vorhanden ist, weil wir eben nicht bereit waren, zum gegebenen Zeitpunkt eine Totalrevision vorzunehmen, nicht bereit, und im Moment aufgrund gewisser noch ausstehender Entscheidungsgrundlagen auch noch nicht in der Lage. Es war also klare Aussage, ob Bereitschaft und Verständnis innerhalb der Lehrerschaft besteht, dass die Situation der Oberschullehrer eine besondere ist und deswegen eine Vorwegnahme gerechtfertigt sei. Dies wurde zur Kenntnis genommen und ich denke, wenn man die Zusammenfassung der Stellungnahmen liest, darf man von einem sehr verständnisvollen und solidarischen Vorgehen der Lehrer ausgehen. Also die Spielregeln, die Grundlagen für diese Vorlage sind den Lehrerverbänden und vereinen bekannt und offensichtlich akzeptiert. Dass alle darauf hoffen, dass bei späteren Lohnrunden mehr herausschaut, das ist zutiefst menschlich, nur, wir werden das aufgrund klarer, noch zu definierende Strukturen sehen müssen.Nach welchen Kriterien muss eine Gesamtbesoldungsrevision stattfinden? Ein Kriterium ist sicherlich die Ausbildung, ganz klar. Nur, dieses wird an Gewicht verlieren, nachdem die Ausbildungsdauer sich immer stärker anpasst. Ein zweites Argument ist das Alter der Kinder, ein drittes der Inhalt des Lehrstoffes, dann die Art der Schüler, wie setzt sich eine Klasse zusammen, die zeitliche Belastung eines Lehrers und schön wäre - nur das ist sehr schwierig - die Leistung eines Lehrers. Nur um die Leistung zu bewerten, muss das heutige System total überdacht werden. Mit den Schulinspektoren ist dies in der notwendigen Klarheit und Differenziertheit nicht möglich. Die Schulinspektoren heute können sicherlich für eine grundsätzliche Qualitätskontrolle genügen. Für eine Kontrolle und Tiefe, wiesie bei einer Leistungsbewertung, wenn man sie wirklich durchzieht, notwendig wäre, sicherlich nicht. Fraglich sind dann folgende Aspekte, nämlich die der Hierarchie. Ist eine "höhere Schule" automatisch auch Rechtfertigungsgrund für höhere Besoldung? Das muss man sicherlich anschauen. Fraglich ist auch, ob man den Aspekt des Stellenmarktes einbeziehen kann oder soll. Ich bin deswegen da sehr skeptisch, weil sich dieser doch sehr schnell verändern kann. Dies vielleicht zu den Fragen hinsichtlich des Lohnes, wohin geht die Reise. Wir werden uns überlegen müssen, ob eine entsprechende Anpassung in zwei Etappen folgt. Eine erste beispielsweise im Zusammenhang mit der Strukturreform, also im gewissen zeitlichen Zusammenhang, und eine zweite danach im Hinblick auch auf die Anpassung der Ausbildungslehrgänge in allen Schulbereichen, oder ob das in einem Aufwasch passiert. Diesbezüglich ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Da wird sich die Regierung in den nächsten Monaten noch finden müssen.Dann zu Fragen, die ich mit diesen allgemeinen Ausführungen nicht abgedeckt habe: Eine grundsätzliche Aussage war betreffend die Höhe der Löhne bzw. zwei unterschiedliche. Es wurde einerseits in diesem Hohen Haus festgehalten, dass die Löhne an und für sich generell hoch genug seien und andererseits wurde gesagt, man müsste aufgrund der angepassten Rahmenbedingungen generell höher gehen. Das wird man eben genau überprüfen müssen. Da möchte ich bei niemandem Erwartungen wecken. Da muss man wirklich zuwarten, das genau anschauen.Dann wurde kritisiert die Übergabe der Papiere oder die Gestaltung der Papiere. Da kann ich vielleicht den Hintergrund aufklären. Wir haben gewisse Unterlagen an die Finanzkommission des Landtages übergeben. Darunter war auch eine Farbkopie. Leider waren zu wenig Farbkopien. Daher haben wir der Finanzkommission des Landtages eine gewisse Anzahl von Dokumenten übergeben und wollten den Rest nachreichen. Das hat sich dann aber leider verzögert und verdankenswerterweise war das Landtagssekretariat bereit, das Nachreichen der Unterlagen zu übernehmen. Also es sind schon Unterlagen, die aus dem Schulamt stammen, die aber eben sehr spät erst zuhanden des Landtages weitergereicht werden können. Ich möchte da also das Landtagssekretariat explizit in Schutz nehmen. Das sind keine Interessensgruppierungen, sondern das sind ganz klar Unterlagen aus dem Schulamt.Dann vielleicht noch einen Aspekt, den, glaube ich, der Abg. Marco Ospelt auch angesprochen hat, mit den Ausbildungen auch wiederum. Da darf ich vielleicht gerade das Beispiel eines Juristen und eines Mediziners heranziehen, um auch zu zeigen, wie willkürlich irgendwo alleine das Argument der Ausbildung ist. Ich kenne einige Juristen, hervorragende Juristen, die am falschen Ort arbeiten, also vorsichtig formuliert, und deswegen einen Lohn haben, der sicherlich sehr anständig und ansprechend ist, der aber nicht vergleichbar ist beispielsweise mit gewissen Funktionen im Finanzdienstleistungsbereich. Bloss die Tatsache, dass jemand Jurist ist, fixiert noch nicht dessen Lohn, sondern man wird schauen, was er eigentlich macht. Ich kenne auch einige Mediziner, selbständige, die einendurchaus brauchbaren Lohn haben, um es sehr vorsichtig zu formulieren, und ich kenne dann auch Kollegen, die in Spitälern arbeiten, wo man dann schon wieder sich fragen darf, ob dort das Verhältnis zwischen der Leistung und vor allem dem zeitlichen Aufwand und dem Lohn noch stimmt. Ich glaube, man springt zu kurz, wenn man sich nur auf die Ausbildungsdauer und die Art der Ausbildung kapriziert. Das vielleicht das Beispiel zweier sonst nicht schlecht bemittelter Akademikergruppierungen.Dann die Fragen des Abg. Alois Beck, die nicht durch die allgemeinen Ausführungen erfasst sind. Wie viele Oberschullehrer machen derzeit die neue Ausbildung? Das müssen wir abklären auf die zweite, dritte Lesung. Das werden wir gerne machen. Dann, ob der Unterschied zu den Primarlehrern in Ordnung ist. Derzeit sicherlich ja, noch, aber auch das wird überprüft werden müssen. Ich kann deswegen sagen, dass der Unterschied, die Differenz noch stimmt, weil Vergleiche mit den schweizerischen Kantonen zeigen, dass wir prozentual dort ziemlich gut liegen. Aber ganz klar - für eine zukünftige Revision wird man alle Besoldungen anschauen müssen. Und Sie haben auch gefragt, ob nicht dann auch beispielsweise am Gymnasium, wenn ich es richtig verstanden habe, beim Obergymnasium und beim Untergymnasium zu differenzieren sein wird. Sie schütteln den Kopf, dann muss ich auch nichts beantworten, wenn nichts gefragt wurde.Dann einen letzten Aspekt wegen den Kindergärtnerinnen. Da hat der Abg. Paul Vogt richtigerweise ausgeführt, dass es dort um die Anstellungsbedingungen und nicht um den Lohn geht bei den Forderungen der Kindergärtnerinnen. Das ist also etwas, was die Kindergärtnerinnen mehrfach gerade auch bei der Übergabe der Petition an Herrn Regierungsrat Marxer betont haben. Es geht um die Rahmenbedingungen, um die Anstellungsbedingungen. Und ich weiss nicht, aber das werden wir auch überprüfen, ob der Aspekt, dass es ein Frauenberuf war oder ist, dort eine Rolle spielt.Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte eigentlich nicht diese Diskussion noch verlängern, ich habe nur noch eine ganz kurze Bemerkung, die mich brennt. Ich gebe zu, ich bin Lobbyist der Oberschullehrerinnen und Oberschullehrer. Aber ich bin auch Lobbyist der gesamten Lehrerschaft und der Kindergärtnerinnen, Lobbyist der Schule und Lobbyist der Schülerinnen und Schüler. Da bin ich überzeugt und ich werde es bleiben, solange ich hier in diesem Haus noch etwas sagen darf. Etwas aber finde ich völlig daneben, was der Herr Abg. Marco Ospelt gesagt hat, ja, es ist eigentlich grundfalsch. Er hat sich gewünscht, dass wir uns auch als Lobbyisten für die Arbeitnehmerschaft im Rahmen der Arbeitsgesetzdiskussion, als es um den Nacht- und Sonntagzuschlag ging, betätigt hätten. Es ist unschwer in beiden Protokollen nachzulesen, für beide Lesungen, dass ich mich damals für diesen Nacht- und Sonntagszuschlag eingesetzt habe.Abg. Hansjörg Goop:
Ich habe eine Frage an den Herrn Regierungschef, und zwar: Meines Wissens sind die Musiklehrerinnen und Musiklehrer bis jetzt gekoppelt gewesen mit den Löhnen der Oberschullehrer, und wenn ich die Stellungnahme lese der Musiklehrerinnen und ihre Aussage bezüglich der Besprechung dazuziehe, dann habe ich hier eine Diskrepanz, denn hier steht ganz klar: "Wünschen aber keine Abkoppelung". Jetzt stellt sich für mich die Frage: Werden die Musiklehrer automatisch jetzt angehoben mit den Oberschullehrern? Und eine zweite Frage: Da entstehen ja Kosten, denn das Gesetz sollte am 1. August 1998 in Kraft treten. Dann nehme ich an, die neuen Löhne gelten dann. Wird dann das nachher über einen Nachtragskredit geregelt?Abg. Alois Beck:
Je länger, desto mehr hat man Hemmungen, als Nicht-Lobbyist hier aufzutreten. Ich möchte aber dennoch meine Fragen wiederholen: Wegen der Pädagogischen Hochschule St. Gallen habe ich gefragt, wie viele schon diese Ausbildung gemacht haben und ob auch da welche jetzt in Ausbildung sind. Denn es wird immer wieder darauf verwiesen, dass das faktisch schon für alle Gültigkeit hätte. Dann bei der anderen Frage, die Sie aufgeworfen haben, Herr Regierungschef, habe ich deshalb den Kopf geschüttelt, weil nicht Ober- oder Untergymnasium gemeint war, sondern wie es mit der Angleichung der Gehälter der Reallehrer an diejenigen der Lehrer des Untergymnasiums steht. Und auch diese Frage bedarf noch einer eingehenden Überprüfung, meiner Ansicht nach. Vor lauter Lehrer oder Leere ich weiss nicht, was hier die Ursache ist - habe ich beim ersten Votum vergessen, meine Fragen zum Teuerungsausgleich zu stellen. Die Regierung macht auf Seite 3 ganz unten und Seite 4 oben einige interessante Ausführungen bezüglich der leistungsorientierten Besoldung. Eine Frage wurde schon angesprochen. Jetzt ist es ja so, dass die leistungsbezogene Besoldung unter anderem nicht für Lehrer angewendet wird. Ist es Idee der Regierung, dass inskünftig das doch verstärkt in Betracht gezogen werden soll? Hier möchte ich noch Ihre Meinung wissen, Herr Regierungschef. Dann generell wegen der leistungsorientierten Besoldung: Sie haben bei früherer Gelegenheit da und dort betont, dass man auch bei der Landesverwaltung wegkommen möchte von gewissen Automatismen, dass man vermehrt Richtung leistungsorientierte Salarierung gehen möchte.Und Sie schreiben hier auf Seite 3 unten, 4 oben, dass in den kommenden Jahren diese leistungsorientierte Besoldung weiter ausgebaut und verfeinert werden sollte, und machen auch einen Hinweis, dass sich der Landtag in den kommenden Jahren mit derartigen Gesetzesänderungen zu befassen habe, die stark in die Lohnsystematik eingreifen. Ich frage dies deshalb, weil wir auch den Teuerungsausgleich zur Diskussion stellen mit dieser Gesetzesvorlage. Ist hier die Absicht der Regierung, mittel- bis langfristig auch von solchen Automatismen, wie es derTeuerungsausgleich darstellt, wegzukommen, oder was verbirgt sich hinter diesen Ausführungen der Regierung?Abg. Paul Vogt:
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es den Kindergärtnerinnen nicht nur um das Anstellungsverhältnis geht, sondern es geht ihnen selbstverständlich auch um den Lohn. Auch wenn das vielleicht in dieser Petition nicht so deutlich zum Ausdruck gekommen ist, aber mir gegenüber wurde das immer wieder betont. Der Sprung zwischen den Kindergärtnerinnen und den Primarlehrern beträgt heute über 20 %, und das lässt sich in meinen Augen weder durch die unterschiedliche Ausbildungsdauer, noch durch die unterschiedliche Arbeitszeit rechtfertigen. Und ich bleibe dabei: Das hängt damit zusammen, dass Kindergärtnerin ein typischer Frauenberuf ist und dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, wenn man mit der gesellschaftlichen Gleichstellung für Mann und Frau Ernst machen will.Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es liegt mir daran, noch einmal zu betonen, dass ich meine, dass eine nächste Revision eine Gesamtrevision sein soll und nicht eine in zwei Schritten. Sie soll dann erfolgen, wenn die Arbeitsbedingungen aller Lehrerinnen und Lehrer angeschaut und genau untersucht werden. Sie soll dann erfolgen, wenn die besoldungswirksamen Kriterien klar sind, wenn sich die Regierung geeinigt hat, welche besoldungswirksamen Kriterien sie für eine Neueinstufung neu anwenden will. Bisher war ja das Argument der Ausbildung und der Ausbildungsdauer ein sehr zentrales Argument, und das lässt sich auch schlecht vergleichen mit den freien Berufen. Ein Lehrer ist natürlich darauf angewiesen, wenn er nicht den Beruf wechseln will, in einer staatlichen Schule zu unterrichten, ausser wir privatisieren das Schulwesen und es gibt Konkurrenzsituationen. Dann kann man natürlich auch sagen, er ist selber schuld, wenn er an dieser oder jener Schule unterrichtet. Aber ich glaube, der Vergleich mit den freien Berufen ist hier sehr schwer zu machen.Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht zum letzten Votum zuerst. Der Vergleich mit freien Berufen, es sei schwierig zu machen, das stimmt sicherlich. Nur, was ich damit einmal mindestens sagen wollte: Der Vergleich ist mindestens insofern zulässig, als man einfach nicht im luftleeren Raum Löhne machen kann, sondern mal schauen muss, wie ist es in der freien Wirtschaft. Und ich glaube, indem man auch schauen darf, welche Kriterien die freie Wirtschaft heranzieht. Und dort ist es in der Tat so, dass einfach das Juristsein oder Medizinersein alleine nicht reicht, dass man einen bestimmtenLohn hat. Da spielen andere Aspekte mit, nämlich der Arbeitsplatz etc. Zum Teil auch vielleicht das Glück, zum richtigen Zeitpunkt als Selbständiger begonnen zu haben.Dann wegen der Vorgehensweise beim nächsten Revisionsschritt: Ich nehme Ihre Meinung gerne zur Kenntnis, muss Sie aber auch um Verständnis bitten: Es sind diese beiden Varianten, eben sofort alles auf einmal oder aber in zwei Etappen. Und die Regierung wird sich da in den nächsten Monaten finden müssen, welche Vorgehensweise die richtige ist.Dann die Frage des Abg. Hansjörg Goop: Es ist so, dass Gespräche mit dem Stiftungsrat der Musikschule stattgefunden haben und mit einer Zweierdelegation der Musikschullehrer. Und ganz klar, die Aussage war, dass ein Antrag seitens des Stiftungsrat der Musikschule an die Regierung gelangen wird, dass man eben eine Koppelung vornimmt. Den Musikschullehrern geht es aber darum, dass bei einer späteren Überprüfung des Besoldungssystems die Musikschullehrer nicht aussen vorbleiben, sondern dass sie miteinbezogen werden, und das haben wir ihnen auf jeden Fall zugesagt. Also es ist ganz klar: Es gibt keinen Automatismus, dass jetzt wegen dem Oberschullehrergehalt auch das Gehalt der Musikschullehrer steigen wird. Ein entsprechender Antrag des Stiftungsrates dürfte ziemlich bald folgen.Wegen der Kosten: Es ist in der Tat so, dass höchstwahrscheinlich ein Nachtragskredit erforderlich sein wird. Der wird aber im Rahmen einer Sammelkreditvorlage folgen, in dem Moment, wo der Landtag in 2. / 3. Lesung das Gesetz durchberaten hat, das Referendum abgewartet wurde und das Gesetz in Kraft tritt. Vorher wäre es nicht sinnvoll, aber die Kosten sind ja offen gelegt im Bericht.Dann zum Nicht-Schule-Lobbyist Alois Beck: Ich glaube über das Lobbyistentum unterhalten wir uns wieder beim Investmentuntemehmensgesetz, beim Bankengesetz und Ähnlichem. Ihre Frage, wie viele Personen derzeit bei der Hochschule St. Gallen oder bei anderen entsprechenden Ausbildungsstätten tätig sind, habe ich insofern beantwortet, als ich gesagt habe, dass ich es nicht weiss und dass ich auf die 2. oder 3. Lesung die entsprechenden Informationen nachreiche. Dann haben Sie gefragt, ob die Realschullehrer in ihrer Besoldung dem Untergymnasium angepasst werden müssen. Das wird sicherlich eine Diskussion sein, wenn es um die Strukturreform geht. Die Frage kann auch umgekehrt gestellt werden, ob sich das Untergymnasium der Realschullehrerbesoldung anpassen müsste. Ich denke, da muss man einmal abwarten und Sie um Geduld bitten bis Sie sehen, welcher Art und welcher Natur die von der Regierung vorgeschlagene Strukturreform wirklich ist. Dann ist auch eher absehbar, dass diese Frage sich so kaum stellen wird.Dann bei der Teuerung haben Sie die Brücke geschlagen zum Leistungsaspekt. Zuerst zur Teuerung als solche: In der Landesverwaltung ist die Teuerung, einmal mindestens bisher, der einzige Aspekt, in dem die Leistung, die finanzielle wirtschaftlich relevante Leistung des Staates gegenüber den Angestellten, Ausdruckfindet. Was will ich damit sagen? Wenn Sie in der Bank arbeiten und Sie hatten ein gutes Jahr als Gesamtbank, so dürfte es nicht zum Schaden Ihres Bonusses sein, den Sie am Ende des Jahres erhalten. Diese Wohltat hat in der Landesverwaltung niemand. Also ein hervorragendes Ergebnis in der Landesrechnung hilft niemandem. Es hilft auch niemandem, wenn durch geschickte Plazierung der Landesbankaktien ein erheblicher Gewinn anfällt in der Landesverwaltung. Es ist schön für das Land, für die Bewirtschaftung der Mittel, aber unmittelbar im Portemonnaie der Staatsangestellten wirkt es sich nicht aus. Das heisst, die einzige wirtschaftliche Komponente ist der Teuerungsausgleich, und ich glaube, der soll auf jeden Fall bleiben. Das ist meine persönliche Überzeugung. Ich bin auch da etwas in meiner Ansicht gewandelt. Ich habe früher noch die Teuerung durchaus als ein Mittel angesehen, mit dem man auch Budgets korrigieren kann, also beispielsweise, wenn eine starke Belastung der Staatsfinanzen ist, dass man bei der Teuerung zurück fährt. Ich bin im Nachhinein eher der Überzeugung, dass das sicherlich der falsche Ansatz ist, dass man bei der Teuerung einsetzt, weil das ist einfach die Wahrung der Kaufkraft für die betroffenen Personen. Ich glaube der einzige Grund, auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten in der Staatsverwaltung kann der sein, dass generell eine Reduktion der Löhne in der Gesamtwirtschaft stattgefunden hat. Ich glaube, da muss man auch in der Landesverwaltung darüber diskutieren, ansonsten bin ich der Ansicht, dass die Teuerung ein Muss ist. Wie gesagt, da habe ich meine Meinung in den letzten Jahren gewandelt.Sie haben dann gefragt wegen der leistungsorientierten Besoldung: Wir überlegen uns in der Tat derzeit, ob der Stufensprung, der Automatismus in der Form gerechtfertigt ist. Soll er von gewissen Sachen abhängig gemacht werden? Soll er grundsätzlich abgeschafft werden? Soll man den Amtsstellen Besoldungsprozente anheim stellen, die sie dann entsprechend verteilen können? Sollen wir mit befristeten Leistungszulagen arbeiten, die jedes Jahr schwanken können? Es sind verschiedenste Modelle in Überprüfung und wir haben auch verschiedenste Vergleiche mit Kantonen in der Schweiz angestellt. Es ist aber heuer auf keinen Fall möglich, diese Arbeiten zu vertiefen. In der Zielvereinbarung mit dem zuständigen Amt ist der Plan eben, dass man nächstes Jahr diese Arbeiten vertieft, starten und behandeln, weil einfach andere Prioritäten zuerst erledigt werden müssen.Dann noch die Ausführungen des Abg. Paul Vogt betreffend die Kindergärtnerinnen: Ich sage nur das, was an mich herangetragen wurde. Wenn von den Kindergärtnerinnen die Besoldung mitgemeint war, dann haben sie es vielleicht eine Spur zu dezent ausgedrückt, oder ich bin auf der Leitung gestanden. Aber ich denke, dann muss mir Regierungsrat Marxer auf der gleichen Leitung gestanden haben, und das scheint mir jetzt doch unwahrscheinlich.Abg. Alois Beck:
Ich melde mich diesmal als Schullobbyist. Vielleicht kann ich dann eine wohlwollendere Behandlung durch den Regierungschef erwarten. Eine Frage: Sie haben gesagt - wenn ich das richtig gehört habe - , dass bezüglich Besoldungsreform erst in einigen Monaten entschieden werden soll, ob nun das in einem Rutsch oder stufenweise usw. gemacht werden soll. Ich glaube, es wäre doch für die 2. Lesung sehr dienlich, wenn man hier das weitere Vorgehen der Regierung kennen würde. Somit würden sich meiner Ansicht nach viele Debatten erübrigen und wir müssen nicht spekulieren, in welche Richtung das dann gehen könnte, sondern ich wäre doch froh, wenn die Regierung bis zur 2. Lesung eine Aussage machen könnte, wie das weiter geht. Das würde, glaube ich, ich sage einmal: "für die nicht angesprochenen" Lehrergruppierungen auch eine sichere Erwartungshaltung bilden, wie diese auch ausfallen mag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint beendet zu sein. Wenn sonst keine Anträge gestellt werden, dann stelle ich hiermit den Antrag, auf diese Gesetzesvorlage einzutreten. Es ist zwar Usance im Landtag geworden, dass man über Eintreten nicht abstimmt, wenn keine ausdrücklichen Nichteintreten oder sonstige Anträge gestellt werden. Ich finde aber, wenn zumindest zwei Abgeordnete sehr dezidiert im Rahmen der Eintretensdebatte erklären, dass sie sich gegen diese Vorlage aussprechen und dieser nicht zustimmen können, dann sollte man förmlich über Eintreten oder Nichteintreten abstimmen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag auf diese Gesetzesvorlage einzutreten zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: 17 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist Eintreten beschlossen und wir können mit der 1. Lesung beginnen.Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 32 Abs. 1 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Abg. Ingrid Hassler:
Es ist zwar vielleicht Aufgabe der Regierung, aber wenn ich mich recht erinnere, sollte diese Entschädigung, diese neue Entschädigung für den Stellvertreter des Präsidenten des Obergerichtes rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Oder habe ich etwas falsch im Kopf? Das kann dann aus diesem Gesetz nicht hervorgehen, wenn es dann erst im August in Kraft tritt.Regierungschef Mario Frick:
Herzlichen Dank für den Hinweis. Noch einmal: Es waren ja in der Finanzkommission des Landtags zwei Aspekte. Das eine die Formulierung bei den Regierungsmitgliedern wegen "hauptamtlich" und "nebenamtlich", wenn ich mich recht entsinne, die Sie auch aufgebracht haben und dann eben diese Inkrafttretensbestimmung, die in der Tat differenziert werden muss, damit man Art. 32 Abs. 1 Bst. a schon rückwirkend auf den Zeitpunkt in Kraft setzen kann, indem der heutige stellvertretende Präsident des Obergerichtes seinen Dienst angetreten hat. Wir werden das gerne für die 2. und 3. Lesung berücksichtigen und dem Landtag eine angepasste Formulierung vorschlagen.Abg. Ingrid Hassler:
In dem Fall habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie den Antrag, den ich schon letztes Jahr bei der Besoldung der Regierungsmitglieder eingebracht habe, den Art. 34 im Rahmen dieser Revision gesamthaft zu überarbeiten, bereits entgegen genommen und notiert haben. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiter lesen.Art. 34 Abs. 1 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 Abs. 1 Bst. d steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet.
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