Schaffung eines Geldspielgesetzes (GSG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz; Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz (Nr. 3/2010); [1. Lesung: 17. März 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 77/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir steigen noch in das Traktandum 18 ein: Schaffung eines Geldspielgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; Fernabsatzgesetz; Strafgesetzbuch; Steuergesetz; Gewerbegesetz; Konsumentenschutzgesetz; Sorgfaltspflichtgesetz).
Wir haben heute Vormittag noch einige kleine punktuelle Änderungen seitens der Regierung erhalten. Wir werden das bei der Lesung einfach entsprechend dann kommunizieren. Wir befinden uns in der 2. Lesung und ich möchte vorschlagen, dass wir diese 2. Lesung durch Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum nicht die Lesung der einzelnen Artikel gewünscht wird.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Keine Angst, ich werde nicht die Verlesung der Artikel beantragen. Ich möchte einfach ganz kurz etwas sagen, dass ich mich nachher nicht mehr zu den einzelnen Artikeln melden muss oder werde. Ich weiss wir sind in der 2. Lesung. Ich danke der Regierung, dass sie meine Anliegen aus der 1. Lesung angenommen hat. Es ist aufgeführt, auf was alles verzichtet wird oder welche Änderungen gemacht wurden. Ich werde keine Änderungsanträge stellen und danke der Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wie gesagt, befinden wir uns in der 2. Lesung und ich bitte, Ihre Anmerkungen bei den einzelnen Artikeln anzubringen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Auch ich möchte mich bei der Regierung bedanken, dass sie die Anregungen aufgenommen hat, die wir bei der 1. Lesung vorgebracht haben. Auch ich werde mich dann zu einzelnen Artikeln melden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir mit der 2. Lesung der Vorlage per Artikelaufruf beginnen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung möchte hier im Vergleich zur vorliegenden Stellungnahme zwei Änderungen vorschlagen bzw. zur Abstimmung bringen.
Die erste Änderung betrifft Art. 9 Bst. a. Der soll neu wie folgt lauten: «der Gesuchsteller spätestens innert zwei Monaten nach Erteilung der Konzession eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht gründet, deren Aktienkapital in Namensaktien aufgeteilt ist;». Ich begründe das wie folgt: Die bisherige Bestimmung wird somit präzisiert. Der Gesuchsteller hat zwei Monate Zeit, nach Erteilung der Konzession eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht zu gründen.
Die zweite Änderung, die die Regierung zu Art. 9 vorschlägt, ist die Aufnahme eines neuen Buchstaben k. Art. 9 Bst. k lautet: «der Gesuchsteller über eine geeignete inländische Betriebsstätte verfügt». Die Begründung hierzu ist wie folgt: Es ist innert angemessener Frist eine in Liechtenstein gelegene Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der Tätigkeit der Spielbank Rechnung trägt. Der Nachweis der Betriebsstätte kann Gegenstand der Zusicherung sein und muss deshalb nicht schon zum Zeitpunkt der Antragstellung erbracht werden. Der Nachweis kann insbesondere durch die Übermittlung eines Mietvertrags, eines Kaufvertrags oder eines entsprechenden Vorvertrags erbracht werden. Die Betriebsstätte muss noch nicht physisch errichtet sein. Analog der Gewerbebewilligung sollten wir diese Bestimmung aufnehmen. Im Gewerberecht ist ja auch vorgesehen, dass Sie, wenn Sie ein Gewerbe entfalten möchten, eine entsprechende Betriebsstätte vorweisen müssen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bin froh über diese Ergänzungen bzw. Präzisierungen und werde beiden meine Zustimmung erteilen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich mache einen Sprung nach vorne zum Art. 14 Abs. 2: «Ist die Anzahl der eingereichten Gesuche....». Das suggeriert mehr als eins. Aber wenn man dann weiter liest «.... höher als die von der Regierung vorgesehene Anzahl Konzessionen....». Dann müsste doch Bst. a bei Art. 9 «die Gesuchsteller» heissen - oder ist anzunehmen, dass es nur um eine Konzession geht?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Nein, die Formulierung ist grammatikalisch so schon richtig. Art. 9 beschäftigt sich mit den allgemeinen Konzessionsvoraussetzungen, die ein Gesuchsteller erfüllen muss. Und in den Artikeln hinten, die Sie jetzt auch exemplarisch aufgeführt haben, geht es um die Prüfung der verschiedenen eingereichten Gesuche. Und darum wird dann weiter hinten auch in der Mehrzahl gesprochen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen: Wer mit Art. 9 in der neuen Fassung wie soeben diskutiert einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eine Frage hätte ich noch an den Vize-Regierungschef: Können Sie mir kurz aufzeigen, was passieren wird, wenn nach der ersten Konzessionserteilung zwei Jahre später eine weitere Konzession von einem Unternehmen eingefordert wird? Wie das nach diesem Artikel ausschauen könnte? Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben auch diese Anregung aus der 1. Lesung aufgenommen und die Regierung ist in Art. 77 verpflichtet, einen Evaluationsbericht nach Art. 96 zu erstellen. Das ist neu in diese Stellungnahme aufgenommen worden. Und in Art. 96 finden Sie, dass so ein Evaluationsbericht zum ersten Mal nach 6 Jahren erstellt wird. 6 Jahre darum, weil es wird rund ein Jahr gehen, bis dieses Gesetz seine Wirkung entfalten kann. Und dann hat man fünf Jahre Erfahrung mit sämtlichen Geldspielarten. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass wir ja alle Geldspielarten in diesem Gesetz regeln. Und aufgrund dieses Evaluationsberichtes wird die Regierung dann entscheiden, ob eine zweite Konzession sinnvoll ist oder eben nicht. Sollte jemand eine Konzession beantragen und diese Konzession natürlich vor Ablauf dieser fünf Jahre wieder zurückgeben, werden wir wieder eine Ausschreibung machen und das Ausschreibungsverfahren durchführen und gegebenenfalls, sofern es Interessenten gibt, eine neue Konzession erteilen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab: Wer mit Art. 14 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe hier eine kleine legistische Korrektur anzubringen. Die Absatzbezeichnung 1 kann gestrichen werden, da kein zweiter Absatz folgt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 16 in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.
Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Für Konzessionäre von Online-Geldspielen wird sicher mit einer Betriebsstätte mit einem Büroplatz und einem Online-Anschluss Genüge getan. Entsprechend denke ich, dass der neue Art. 9 Bst. k hier in Art. 61 lit. a aufgeführt werden sollte. Das würde dann heissen: Art. 9 Bst. a bis h, k. Dass hier eben auf die geeignete inländische Betriebsstätte auch wieder Bezug genommen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher richtig.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Danke dem Abg. Batliner für diesen Hinweis. Das ist richtig. Hier müsste es dann heissen: «Art. 9 Bst. a bis k».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann ist das so übernommen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass der Bst. i nicht Bezug nimmt, sondern Bst. i ist rein bezogen auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Spielbank, dass hier ein Bericht gemacht werden muss. Ich denke, dass das überzogen wäre für einen Online-Geldspiel-Konzessionär.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, diese Interpretation ist richtig. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist von einer Spielbank vorzuweisen, die terrestrisch tätig ist und nicht im Online-Bereich. Wenn wir dann zurückkommen zu Art. 61, müsste das heissen: «Art. 9 Bst. a bis h, k». Aber wir werden hier die legistisch richtige Form finden, sodass diese Anregung übernommen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, darüber abstimmen. Wer mit Art. 61 in der soeben besprochenen Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich stelle den Antrag, bei Art. 73 Abs. 2 Bst. a den Mindest-Abgabesatz von 12,5% auf 15% zu erhöhen.
Ich möchte dies kurz begründen: Damit können wir die Staatskasse etwas aufbessern, gleichzeitig können wir sicherstellen, dass ein liechtensteinisches Casino gegenüber österreichischen Betrieben mit ihrem Mindestabgabesatz von 17,5% immer noch einen Wettbewerbsvorteil von 2,5% hat. Die Wettbewerbsvorteile des Casinos sind damit aber etwas abgeschwächt und stehen damit auch eher im Verhältnis zu den Bedingungen für Liechtensteiner Hoteliers.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann den Antrag nicht unterstützen, weil ich nicht sehe, dass hier ein gewisser Vorteil für die Staatskasse resultieren sollte. Besser wäre es, wenn ein Casino Geld einspielt und die Bedingungen so sind, dass es sich auch lohnt, ein solches Unternehmen führen zu können.
Ich stelle den Antrag wie in der 1. Lesung schon angesprochen, dass der Höchstsatz bei 33% liegt. Ich sehe nicht ein, warum er hier auf 40% erhöht werden und eine Angleichung an die Schweiz hier passieren soll. Ich denke, hier kann man den Vorteil, welchen wir hier hätten, auch sinnvollerweise nutzen. Der Spielraum ist dennoch gross genug von 12,5% auf 33%. Mein Antrag ist auf 33%.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte genau das Umgekehrte was mein Vorredner als Antrag eingebracht hat. Ich möchte die Bandbreite auf 50% erhöhen. Meine Begründung: Laut Jahresbericht 2008 der Schweizerischen Spielbankenkommission EBK Seite 24 ist der durchschnittliche Abgabesatz bei Spielbanken in der Schweiz bei über 50% nach Erwirtschaftung der Rendite. Wenn wir in diesem vorliegenden Gesetz die Bandbreite auf 50% erhöhen, hat die Regierung einen grösseren Spielraum für die Festlegung des Abgabesatzes. Und ich denke, es ist einfacher, jetzt den Spielraum grösser zu gestalten als zu einem späteren Zeitpunkt per Gesetz eingreifen zu müssen. Inwieweit die Regierung dann diesen Spielraum per Verordnung ausgestaltet, liegt sowieso in ihrer Kompetenz.
Ausserdem hätte ich noch gerne eine Antwort, was der Regierungschef-Stellvertreter nach Art. 73 Abs. 4 unter «angemessene Rendite» versteht. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Solche Vorschläge können eigentlich nur Personen machen, die noch nie im Wettbewerb gestanden sind, sondern rein Lohnempfänger sind und nicht wissen, was das heisst, wenn man mit Argumenten kommt, was Abschwächung von Wettbewerbsvorteilen bedeutet. Und ich denke auch, dass die Vorschläge auch jetzt bis 50% einfach rein aus dem hohlen Bauch raus sind und eigentlich keine fundamentale Argumentation vorliegt. Und wir müssen in diesem kleinen Land hier auf die Wettbewerbsvorteile künftig Acht geben. Das ist nicht mehr wie in der Vergangenheit. Und ich denke, gerade hier in einem neuen Bereich muss zuerst einmal eine Grundlage der Existenz gegeben sein und nicht von Vornherein ein Abwürgen eines neuen Geschäftsfeldes im Vordergrund stehen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Im Sinne der Erhaltung eines Standortvorteils unterstütze ich die Voten des Abg. Kindle und des Abg. Manfred Batliner. Ich werde den Antrag des Abg. Elmar Kindle unterstützen. Falls dieser Antrag keine Mehrheit erhalten sollte, werde ich den Antrag der Regierung unterstützen. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich kann die Ausführungen meiner beiden Vorredner nur unterstützen. Ich denke, wenn wir auf 50% gehen, dann haben Sie verkannt beim Bericht und Antrag in der 1. Lesung, wo die Casinos in der gleichen Grössenordnung wie das hier sein könnte liegen. Die liegen nämlich bei 30% und weniger und nicht bei 50%.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich hätte nur eine kurze Frage an den Abg. Peter Büchel. In seinen Ausführungen erwähnt er einen Durchschnittssatz von über 50% und ich hätte gerne gewusst, auf welche Basis sich diese Prozente beziehen. Denn die hier zur Diskussion stehende Abgabe bezieht sich im liechtensteinischen Gesetz auf den Bruttoumsatz und ich hätte einfach gerne gewusst, ob das dieselbe Berechnungsbasis ist. Danke.Abg. Peter Büchel
Der Abgabesatz nach EBK Seite 24 wird in der Schweiz bei Casinos A und B ja aufgeteilt, das heisst, ein Abgabesatz bei Casinos A bei 54% und bei Casinos A und B im Schnitt 52%. Das heisst, wenn wir auf 50% gehen als oberstes Limit, verbauen wir uns noch gar nichts, weil ja die Regierung per Verordnung immer noch festlegen kann, wie die Kurve dann ausschaut, wenn die Rendite abgezogen bzw. erwirtschaftet wird. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Aussage des Abg. Büchel stimmt natürlich so nicht, dass die Regierung hier dann freie Wahl hat, sondern sie hat dann beim Höchstsatz zu 50% eine progressive Ausgestaltung vorzunehmen. Also das sehe ich dann gar nicht so, sondern das ist in irgendeiner Progressivitätslinie dann hochzufahren.Stv. Abg. Hubert Lampert
Entschuldigung, Herr Abg. Büchel, ich habe nun nochmals die gleiche Frage: Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, dann beziehen sich diese 56% und 52% nicht auf den vergleichbaren Bruttospielertrag, sondern auf einen Nettogewinn oder einen Nettoumsatz minus erwirtschaftete Rendite. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Thematik der Geldspielabgabe haben wir ja bereits in der 1. Lesung sehr intensiv diskutiert und auch debattiert. Und ich habe Ihnen dazumal ausgeführt, welches die Gründe für die Regierung waren, diesen Abgabesatz oder die Geldspielabgabe eben bei mindestens 12,5% und dazumal höchstens 33% festzulegen. Noch einmal die Hauptgründe: Zum Ersten war die Untergrenze darin begründet, dass am Anfang zahlreiche Investitionen anfallen und ein möglicher Casinobetreiber gerade zu Beginn die Möglichkeit haben muss, eine möglichst optimale wirtschaftliche Aktivität zu entfalten, die allen zugute kommt.
Zum Zweiten ist zu sagen, dass diese 12,5% ein direktes Ergebnis der Vernehmlassung gewesen sind, welches die Regierung unmittelbar umgesetzt hat. Und die Obergrenze von dazumal 33% hat die Regierung damit begründet, dass wir einen konkurrenzfähigen Standortvorteil bieten möchten. Und wir haben uns dort auch bei der Revision des österreichischen Glücksspielgesetzes orientiert, dass ja einen Höchstsatz von 30% des Jahresbruttospielertrages vorsieht.
Nun im Lichte der Debatte der 1. Lesung hat die Regierung dann aber beschlossen, den Satz nicht bei 33%, sondern bei 40% festzusetzen, dies um diesbezüglich auch einen Kompromiss zwischen den Voten des Landtags und einem gewünschten Standortvorteil anbieten zu können und um diesen Kompromiss dem Landtag heute zur Abstimmung vorlegen zu können. Ich kann also darum keinen der Anträge unterstützen: die Erhöhung von der unteren Grenze von 12,5% auf 15% kann ich aus den soeben dargelegten Gründen nicht gutheissen. Für die vorgeschlagene Obergrenze von 33% hätte ich persönlich grosse Sympathie, bin aber hier an die Regierungsvorlage gebunden, das heisst, ich habe hier als Regierungsmitglied die 40% zu vertreten. Und dem 50%-Obergrenzevorschlag des Abg. Peter Büchel muss ich eine klare Absage erteilen.
Zur Renditediskussion, die auch der Abg. Peter Büchel nachgefragt hat: Ich möchte eigentlich diese Diskussion nicht ein zweites Mal führen. Ich verweise Sie auf das Protokoll der 1. Lesung, Seite 260, wo ich detaillierte Ausführungen zum Thema der Rendite gemacht habe. Es ist nämlich wichtig, bei dieser Diskussion zu unterscheiden: Geht es um die Gesamtkapitalrendite, um die Eigenkapitalrendite oder sprechen wir ganz einfach von der Marge? Ich darf Sie bitten, das Protokoll zu konsultieren und wenn dann noch Fragen sind, dann können wir diese Diskussion gerne noch einmal vertieft führen. Damit habe ich meine Ausführungen gemacht. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für die Ausführungen, Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer. Ich bin sehr froh, dass Sie das so sehen. Ich sehe es nämlich genau gleich. Mit der Sympathie sieht es vielleicht dann ein bisschen anders aus. Ich finde diese 40% sehr sympathisch. Es ist, wie Sie gesagt haben, ein Kompromissvorschlag aus der 1. Lesung. Ich werde beiden gestellten Anträgen, die hier zusätzlich gekommen sind, nicht zustimmen, sondern werde bei der Regierungsvorlage bleiben. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte Ihnen ans Herz legen, meinen Antrag zu unterstützen. Ich denke, wir sprechen hier von Wirtschaftsvorteilen, Standortvorteilen usw. usf. und hier hätten wir einmal eine Chance, diese auch in die Praxis umzusetzen. Ich denke unternehmerisches Handeln muss unterstützt und auch gefördert werden und nicht mit hohen Steuern bestraft werden. Das ist meine tiefste Überzeugung. Darum werde ich auch meinen Antrag auf 33% beibehalten wie in der 1. Lesung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns den Anträgen zuwenden. Wir haben vier Anträge vorliegen: Einen der Regierung, einen der Abg. Helen Konzett Bargetze, dann einen Antrag des Abg. Elmar Kindle und einen Antrag des Abg. Peter Büchel.
Wir gehen gemäss Geschäftsordnung vor. Somit stimmen wir zuerst über den Antrag des Abg. Peter Büchel ab betreffend die Höchstsätze von 50%. Er beantragt, dass bei Art. 73 Abs. 2 lit. a es heisst: «bei Spielbanken: mindestens 12,5% und höchstens 50% der Bruttospielerträge, wobei der Abgabesatz progressiv gestaltet wird». Ist das so richtig?Abg. Peter Büchel
Ist so richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir darüber ab: Wer dem Antrag des Abg. Peter Büchel zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Elmar Kindle, der mehr vom Antrag der Regierung abweicht. Der Abg. Elmar Kindle schlägt vor, dass Art. 73 Abs. 2 lit. a heisst: «bei Spielbanken: mindestens 12,5% und höchstens 33% der Bruttospielerträge, wobei der Abgabesatz progressiv gestaltet wird». Ist das richtig?Abg. Elmar Kindle
Ist richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir über diesen Antrag ab: Wer dem Antrag des Abg. Elmar Kindle die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag sich unentschieden verhalten mit 12 Stimmen bei 24 Anwesenden. Ich habe dem Antrag des Abg. Kindle nicht zugestimmt. Somit ist der Stichentscheid in diesem Sinne gefallen. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen somit zum Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze. Sie beantragt, dass Art. 73 Abs. 2 lit. a heisst: «bei Spielbanken, mindestens 15% und höchstens 40% der Bruttospielerträge, wobei der Abgabesatz progressiv gestaltet wird». Ist das richtig so?
Nach Ihrer Zustimmung stimmen wir darüber ab: Wer dem Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 3 Stimmen bei 24 Anwesenden die Zustimmung nicht erteilt.
Wir kommen somit zum Antrag der Regierung. Darüber brauchen wir eigentlich gar nicht abzustimmen, weil wir über den ganzen Artikel dann so abstimmen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt.
Dann können wir über Art. 73 abstimmen in der vorliegenden Form wie von der Regierung vorgelegt. Wer mit Art. 73 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe hier keine Änderung am Artikel anzubringen, sondern ich möchte den Landtag noch über die personellen Auswirkungen informieren. Ich habe dazumal in der 1. Lesung ausgeführt, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage Neuland betreten und dass der personelle und finanzielle Mehraufwand noch nicht beziffert werden kann. Wir haben als Regierung aber auch ausgeführt, dass es sicher hier, wenn es personelle Veränderungen gibt, nicht zu Zusatzbelastungen der Landesrechnung kommen wird, weil wir das budgetneutral ausgestalten werden. Wir haben zwischenzeitlich beim Amt für Volkswirtschaft eine Stelle für Geldspielfragen eingerichtet. Wir haben dafür andernorts eine Stelle eingespart und dies, wie ich eben gesagt habe, budgetneutral umgesetzt. Und die FMA hat mich zwischenzeitlich informiert, dass jetzt im Zuge des Projektfortschritts auch ein personeller Mehrbedarf vorhanden ist. Die FMA rechnet ungefähr mit einer neuen Stelle. Ich möchte aber dazu ausführen, dass wir ja eine Aufsichtsgebühr erheben werden, welche kostendeckend sein wird. Die Aufsichtsgebühr - ich habe das dazumal in der 1. Lesung beziffert - hat in den umliegenden Ländern eine Höhe von zum Beispiel CHF 300'000, wodurch der Personaleinsatz bei den beiden staatlichen Stellen gedeckt werden kann. Ich wollte Ihnen diese Information transparent weitergeben, damit auch die Konsequenzen damit klar und deutlich dargelegt sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Artikel abstimmen: Wer mit Art. 76 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung schlägt hier eine neue Formulierung für Art. 79 Abs. 1 Bst. b vor, die wie folgt lauten soll: «Der FMA obliegen die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über die Feststellung und Überprüfung der Identität nach Art. 25 Abs. 2 und Art. 67 Abs. 2». Neu hinzugekommen ist der Zusatz «Abs. 2» beim Art. 67.
Ich begründe das auch wie folgt: Die FMA überprüft ausschliesslich die Einhaltung der Bestimmungen über die Feststellung und Überprüfung der Identität gemäss Sorgfaltpflichtgesetz, aber nicht jene über die Durchsetzung der überwiegend sozialmotivierten Spielsperren. Mit dieser Präzisierung soll dieser Sachverhalt klargestellt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es dazu keine Wortmeldungen gibt, können wir über den Artikel in der soeben dargelegten neuen Form abstimmen: Wer mit Art. 79 in der neuen Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung schlägt hier eine neue Formulierung für Art. 85 Abs. 1 vor, die wie folgt lauten soll: «Inhaber einer Konzession nach Art. 8 oder 60 und einer Bewilligung nach Art. 42 haben eine jährliche Aufsichtsabgabe zu entrichten. Kleinveranstalter nach Art. 3 Abs. 1 Bst. m Ziff. 2 und 3 sind von der Aufsichtsabgabe befreit».
Ich begründe das wie folgt: Dadurch kann klargestellt werden, dass die Kleinveranstalter - und hierunter fallen auch alle Vereine - keine Aufsichtsabgaben zu entrichten haben. Wir haben das ja auch in den allgemeinen Ausführungen so hinterlegt und müssen jetzt das aber auch im Gesetz noch entsprechend fixieren. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Wenn nicht können wir darüber abstimmen in der jetzt vorliegenden Form: Wer mit Art. 85 in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Ich unterbreche nun die Lesung für das Mittagessen bis 15:00 Uhr. Mittagspause (von 13:05 bis 15:00 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir stehen nach wie vor bei Traktandum 18, und zwar bei der 2. Lesung des Geldspielgesetzes. Wir kommen jetzt zu Art. 87.
Ich bitte, mit der Lesung per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 99 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Geldspielgesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden dem Geldspielgesetz die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des gesetzes gegen den unlauteren wettbewerb
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1a Abs. 1 Bst. m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1a Abs. 1 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 22 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat die Zustimmung zum Gesetz mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die abänderung des fernabsatzgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu einer nächsten Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Fernabsatzgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 9 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Fernabsatzgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag die Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden erteilt und wir haben die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des strafgesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. § 168 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 168 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des steuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die nächste Vorlage betrifft das Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 45 Abs. 2 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 Abs. 2 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 133 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 133 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir einhellig die Zustimmung mit 22 Stimmen erteilt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Steuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden einhellig zugestimmt und die Vorlage somit abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gewerbegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.
Ich bitte um die Lesung. Art. 3 Bst. r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Bst. r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen auch hier zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes zustimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des konsumentenschutzgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 7. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 7a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes zustimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig die Zustimmung gegeben mit 22 Stimmen und damit diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten, letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3 Abs. 1 Bst. l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 Bst. l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag seine Zustimmung mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden erteilt.
Somit haben wir auch diese Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-