Schaffung eines Gesetzes über die Durchführung der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG), (Nr. 29/2010); [1. Lesung: 22. April 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 71/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 21: Schaffung eines Gesetzes über die Durchfühurng der internationalen Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG).
Die bezügliche Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 71/2010. Wir haben die 1. Lesung am 22.4.2010 durchgeführt und kommen also zur 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern das nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir die 2. Lesung vornehmen und ich bitte, damit zu beginnen.
Wir kommen zuerst zum Gesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG).Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Ich hätte hier eine kurze Anmerkung für das Protokoll: Art. 7 regelt Form und Inhalt des Ersuchens der ausländischen Behörde und in Abs. 2 lit. e ist aufgeführt: «die Gründe zur Annahme, dass die verlangten Informationen für die Anwendung und Vollstreckung der Steuern der zuständigen ausländischen Behörde mit Bezug auf die nach Bst. a bezeichnete Person voraussichtlich erheblich sind». Und hier möchte ich für das Protokoll ergänzt wissen, dass sich das auch darauf bezieht, und zwar im Falle von personenbezogenen Daten von Informationsinhabern, dass mit der Erklärung auch die Begründung mitgeliefert werden muss, in welchem Zusammenhang diese Personen mit der steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Handlung und Verantwortung stehen, die Grundlage für dieses Ansuchen ist. Dass dies soweit auch in der Begründung mitgeliefert wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen: Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Ich frage mich zu Abs. 2 des Art. 8, was passiert, wenn der erste solche Fall eintritt und Liechtenstein bzw. die Steuerverwaltung die Auskunft verweigern muss, weil das Ersuchen auf Informationen beruht, die durch eine in Liechtenstein gerichtlich strafbare Handlung beschafft worden sind?
Je nachdem, welches Land um Auskunft ersucht, könnte eine Verweigerung zur nächsten krisenhaften Entwicklung und zu verstärktem Druck auf den Finanzplatz führen. Ich denke deshalb, dass die Durchführbarkeit schwierig werden könnte und werde folglich dem Gesetzesartikel 8 nicht zustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen?
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef Klaus Tschütscher.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier einfach ergänzen, dass es hier um eine souveränitätspolitische Frage geht. Wenn es um gerichtlich strafbare Handlungen im Inland geht, dann glaube ich, müssen wir dazu auch stehen. Und das bringen wir hier mit diesem Art. 8, im Übrigen zu Bst. b Abs. 1 und Abs. 2 hier klar zum Ausdruck. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Art. 8 abstimmen: Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Zu Art. 13 möchte ich Folgendes festhalten: Hier wird auf Seite 18 der Stellungnahme Nr. 71/2010 erläutert, dass Angaben über Trustees und Stiftungsräte über explizites Ersuchen ebenfalls vorzulegen und zu übermitteln sind, sofern diese zur Beurteilung des in Frage stehenden steuerlichen Sachverhalts voraussichtlich erheblich sind. Dasselbe soll für die personenbezogenen Daten von Bankmitarbeitern gelten. Diese Klarstellung, dass die Herausgabe dieser Daten nur dann zulässig ist, wenn sie zur Beurteilung des in Frage stehenden steuerlichen Sachverhalts voraussichtlich erheblich sind, ist sehr hilfreich. Daraus resultiert, dass, wenn die Angaben über den Namen beispielsweise eines Trustees, Stiftungsrates oder Bankmitarbeiters für die Beurteilung des in Frage stehenden steuerlichen Sachverhalts nicht voraussichtlich erheblich sind, diese Daten entweder nicht herausgegeben werden dürfen bzw. zu schwärzen sind und ein entsprechendes Ersuchen in einem solchen Fall zumindest in diesem Teil nicht beantwortet werden darf. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen oder wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 13 abstimmen: Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht nachträglich nachhaken, aber ich glaube, auch das Verständnis des Abg. Wenaweser war klar, dass die Steuerverwaltung zu beurteilen hat, ob die entsprechenden Informationen von Relevanz sind oder nicht relevant sind und dann bei Art. 21 dann ja die Schlussverfügung entsprechend angefochten werden kann, wenn man damit nicht zufrieden ist. Sie haben hier einfach das widergegeben, was wir im Bericht und Antrag an und für sich auch schon geschrieben haben. Dass es durchaus Schriftstücke gibt, bei denen relevante und nicht relevante Informationen drinstehen können und die nicht relevanten Informationen zu schwärzen sind. Das habe ich so herausgehört. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Vielleicht noch eine Ergänzung: Wir reden immer von erheblichen Informationen. Wenn wir Daten übermitteln an die ausländischen Steuerbehörden müssen bezüglich dieser Daten auch die Voraussetzung von Art. 7 erfüllt sein. Ich gehe davon aus, dass wir uns da einig sind. Also Erheblichkeit sowie sämtliche Voraussetzungen von Art. 7 müssen erfüllt sein.Regierungschef Klaus Tschütscher
Art. 7, 8 und 9 sind ja die Zulässigkeitsvoraussetzungen, damit die Steuerverwaltung überhaupt erst Informationen beschaffen kann. Nur kann es nicht im Ermessen der Informationsinhaber sein, die Beurteilung vorzunehmen, ob etwas relevant ist oder nicht relevant. Das ist dann eine ureigene staatliche Aufgabe, in diesem Fall der Steuerverwaltung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir weiterlesen. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Auf Seite 19 der Stellungnahme Nr. 71/2010 wird ausgeführt, dass es bei Art. 18 um eine Amtshandlung der liechtensteinischen Steuerverwaltung zu der ausländische Verfahrensbeteiligte zugelassen werden, gehe. Die Regierung hält dort auch fest, dass nur das Abkommen mit den USA eine Verpflichtung für diese Bestimmung enthalten habe. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass hier im Amtshilfegesetz eine Grundlage für die Zulassung ausländischer Beamter bei einer Amtshandlung der liechtensteinischen Steuerverwaltung eingefügt werden soll. Wenn überhaupt, würde dies in das Steuergesetz gehören. Noch weniger ist nachvollziehbar, wenn man nun einen neuen Abs. 2 einfügen will, der eine Bestimmung auf Vorrat für den Fall dass, einführen will. Die Begründung und auch die Formulierung des Abs. 2 erscheint zudem widersprüchlich. Denn während Klarheit besteht, dass es nur um eine Amtshandlung der liechtensteinischen Steuerverwaltung in einem inländischen Steuerverfahren gehen kann, wird hier plötzlich von einem vom ausländischen Verfahren Betroffenen (Beschuldigten) oder Steuerpflichtigen gesprochen. Es gibt aber in dieser Konstellation keine von einem ausländischen Verfahren Betroffenen, deren Verfahrensrechte in diesem Gesetz zu regeln wären. Wenn Liechtenstein eine konsolidierte Konzernsteuerprüfung durchführen will, dann kann dies nicht in diesem Gesetz, sondern nur im Steuergesetz geregelt werden. Aus den vorstehenden Gründen stelle ich daher den Antrag, diesen Artikel 18 ersatzlos zu streichen und die nachfolgenden Artikel entsprechend neu zu formulieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Für mich macht es Sinn, diesen Art. 18 so zu belassen wie er ist. Ich denke, Abs. 2 wurde neu eingefügt. Er nimmt nicht nur auf die Abkommen Bezug. Das mag richtig sein, dass wir hier bis jetzt keine solche Verpflichtung haben. Aber der zweite Teil des Satzes regelt eben auch den Teil, dass von den ausländischen Verfahren Betroffene, wenn diese ausdrücklich zustimmen, dass eine solche Beteiligung auch möglich ist. Und ich denke, für mich ist es sinnvoll, diese Bestimmung so drinzulassen, da ich mir durchaus Fälle vorstellen kann, die hier darunterfallen können. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich würde es jedoch begrüssen, wenn die Regierung keine Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst, in welchen das Ressort Finanzen die Kompetenz erhält, die Anwesenheit von Personen von ausländischen Behörden zuzulassen ohne die Zustimmung des Betroffenen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dass diese Bestimmung gründlich missverstanden wird. Hier geht es um ein Anliegen des Finanzplatzes. Es geht darum, wenn ein ausländisches Ersuchen an uns schon gelangt ist, im Ausland schon ein Verfahren eröffnet worden, dass dann der Beschuldigte, der Klient des Finanzplatzes, hier an den Verfahrenshandlungen, zum Beispiel bei einer Zeugenbefragung dabei sein kann, um dies auch authentisch mitzuhören. Das ist ein Entgegenkommen. Und wenn Sie den Bericht und Antrag der Regierung, den wir gelesen haben im April, sehen, dann wollte die Treuhändervereinigung sogar, dass die Teilnahme des Beschuldigten, also des Klienten des liechtensteinischen Finanzplatzes sowie des Rechtsvertreters immer zulässig sein soll, weil der ja genau ein Interesse hat, hier an den Befragungen, allenfalls an einer Zeugenbefragung teilzunehmen. Hier geht es nicht um eine Kompetenz, die wir uns aneignen wollen, sondern hier geht es darum, dass es in geordneten Bahnen abläuft, dass wir eine Bewilligung erteilen, die Zulassung erteilen, aber eben der ausländische Kunde an diesen Verfahren im Inland teilnehmen kann und nicht um eine Kompetenzaneignung, die wir hier machen.
In Abs. 2 nehmen wir die Einschränkung wieder vor, weil das anlässlich der 1. Lesung auch so verlangt worden ist, dass wir das nur zulassen, wenn eben ein TIEA oder Doppelbesteuerungsabkommen dies vorsieht oder wenn der vom ausländischen Verfahren Betroffene, der Klient, eben ausdrücklich wünscht, dass er an diesem Verfahren hier im Lande teilnehmen kann. Und ich verweise hier auf die Seite 43 des Bericht und Antrags. Dort sagen wir: «Art. 18 soll die Teilnahme von Verfahrensbeteiligung des ausländischen Verfahrens, insbesondere des Beschuldigten und seines Rechtsvertreters, ermöglichen. Häufigster Fall in der Praxis ist, dass diese Personen in die Lage versetzt werden, ihr Fragerecht bei einer Zeugenbefragung hier im Inland eben wahrzunehmen». Und das kann ja nur im Interesse des Kunden sein, dass er das hier im Inland vornehmen kann und dass das in geordneten Bahnen abläuft. Und deshalb braucht es die Zustimmung des Ressorts Finanzen. Hier geht es gar nicht darum, dass wir uns eine zusätzliche Kompetenz aneignen. Ich bin zu hundert Prozent sicher, dass Sie mit dieser Streichung dem Finanzplatz überhaupt keinen Gefallen tun, sondern dass das ein - erlauben Sie mir den Ausdruck - ein Knieschuss ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe das richtig, es geht um ausländische Steuerverfahren, nicht um inländische Steuerverfahren oder Veranlagungen. Wenn da von Amtshandlungen die Rede ist, dann geht es um Amtshandlungen der liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Steueramtshilfe. Das einfach zur Richtigstellung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe zuerst das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Wir befinden uns hier ja im Amtshilfegesetz. Wenn ein Ersuchen nach Art. 7 einlangt und dann die liechtensteinischen Behörden aufgefordert sind, Zeugenbefragungen vorzunehmen, dann kann man aufgrund von Art. 18 den ausländischen Beschuldigten zulassen, dass er bei dieser Zeugenbefragung im Inland hier teilnehmen kann. Und ich glaube, das kann nur im Interesse des Kunden sein, dass er hier dabei ist. Und deshalb glaube ich, dass die Streichung des Art. 18 vielleicht auf einem Missverständnis des Abg. Wenaweser beruht.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Besten Dank, Herr Präsident. Ich glaube nicht, dass ich mich hier in einem Missverständnis befinde. In der Arbeitsgruppe zu diesem Gesetz, der ich auch angehöre, wurde diese Angelegenheit intensiv besprochen. Uns wurde dort erklärt, dass es sich eben nicht um einen Teil eines ausländischen Verfahrens handelt, sondern nur um ein liechtensteinisches Verfahren. Und das geht meines Erachtens auch aus der Erklärung auf Seite 19 hervor. Dort heisst es, wie ich schon vorhin erwähnt habe: «Es geht bei Art. 18 um eine Amtshandlung der liechtensteinischen Steuerverwaltung, zu der ausländische Verfahrensbeteiligte zugelassen werden». Und die Krux an der Formulierung des Art. 18, welche dem, was sie diesem Artikel abgewinnen möchten, entgegensteht, sehe ich darin, dass die Anwesenheit von Personen eben nur solchen Personen gewährt werden kann, die von der zuständigen ausländischen Behörde bestimmt wurden. Es liegt also nicht im Ermessen des Ressorts Finanzen, in einem Amtshilfeverfahren zum Beispiel den Beschuldigten, damit er sein Gehör oder seine Parteirechte ausüben kann, in einem Amtshilfeverfahren hier zuzulassen.
Was auch gegen die von Ihnen vertretende Interpretation dieser Bestimmung spricht, ist, dass hier wiederum Personen erwähnt sind, die für die Verwaltung und die Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen innerstaatlichen Vorschriften des ersuchenden Staates zuständig sind. Und hier sind ja wieder Beamte gemeint und die werden bereits in Art. 17 erwähnt, dass die über Ersuchen der ersuchenden Behörde zugelassen werden können. Die Streichung dieses Artikels würde sich von mir aus gesehen höchstens dann entbehrlich machen, wenn man im Abs. 2 das Wort «oder» mit dem Wort «und» ersetzt, dass nämlich dort zwingend die Zustimmung des vom ausländischen Verfahren Betroffenen verlangt wird. Dies würde auch wieder einen Gleichlauf mit Art. 17 Abs. 2 herstellen, wo ja die Zustimmung entweder des Informationsinhabers oder der betroffenen Person verlangt wird, während Abs. 2, der neu eingeführt wird, in Art. 18 nur ein «Oder» enthält. Also hier müsste man wenn schon, das «Oder» streichen und ein «Und» daraus machen. Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Für mich ist schon auch der Hauptpunkt diese im ausländischen Verfahren genannten Beschuldigten oder der Steuerpflichtige im ausländischen Verfahren. Dem wollen wir hier die Möglichkeit geben, an unserem inländischen Verfahren aufgrund eines Ersuchens des ausländischen Staates teilzunehmen und seine Rechte wahrzunehmen. Und ich werde diesem Artikel, so wie er jetzt vorliegt, meine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir müssen Art. 17 und 18 deutlich unterscheiden. Bei Art. 17 geht es um Vertreter der zuständigen ausländischen Behörde. Das sind Behördenvertreter. Und bei Art. 18 geht es eben um andere Personen, weitere Personen, insbesondere des Beschuldigten. Und wenn der Beschuldigte ein Ersuchen nach Liechtenstein stellt, hier die Teilnahme will im Land, dann glaube ich, dann sollte man ihm diese auch gewähren, damit er bei den inländischen Verfahrenshandlungen auch dabei sein kann. Und davon kann er ja Gebrauch machen. Wir werden das nicht über seinen Kopf hinweg tun, sondern nur, wenn er die Zustimmung will. Und deshalb haben wir diese Einschränkung in Abs. 2 ja vorgenommen. Und ansonsten bleibe ich bei meiner klaren Aussage. Ich glaube, da gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum, was dieser Art. 18 hier will.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Jetzt habe ich doch noch eine Zusatzfrage: Sie haben gerade gesagt, Herr Regierungschef, dass von dieser Bestimmung nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn der Beschuldigte zustimmt. In Abs. 2 ist aber von «oder» die Rede. Müsste das dann konsequenterweise nicht «und» heissen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nein, es gibt natürlich TIEAs, die eine solche Bestimmung nicht explizit vorsehen. Und wenn der Beschuldigte dann trotzdem hier jetzt die Zustimmung gemäss dem Verfahren gibt, dann können wir ihm diese Zustimmung erteilen. Das ist der Grund, weshalb hier ein «Oder» steht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Meines Erachtens muss in diesem Fall eine Formulierung gefunden werden, die klar macht, dass in jedem Fall die Zustimmung der betroffenen Partei erforderlich ist, egal ob es in einem TIEA oder in einem Doppelbesteuerungsabkommen eine entsprechende Bestimmung hat. Und Herr Regierungschef, ich muss Ihnen jetzt doch widersprechen, weil es im Abs. 1 des Art. 18 eben nicht nur um den Beschuldigten und seinen Rechtsvertreter geht, sondern wenn Sie dort weiterlesen, dann geht es eben auch um ausländische Beamte. Denn dort heisst es - ich zitiere: «und der Personen, die für die Verwaltung und die Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen innerstaatlichen Vorschriften des ersuchenden Staates zuständig sind». Und das sind zwangsläufig ausländische Beamte. Wenn Sie die Anwesenheit von ausländischen Beamten bewilligen können wollen, dann würde ich dafür halten, dass, wenn ich den Antrag zurückziehe, wir zumindest im Abs. 2 eine neue Formulierung finden, wo es heisst, dass in jedem Fall die Bewilligung nur erteilt werden darf, wenn der vom ausländischen Verfahren Betroffene ausdrücklich zustimmt.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Für mich macht das «Oder» durchaus Sinn, weil wir eben bis jetzt keine TIEAs und DBAs haben, die solch eine Bestimmung vorsehen. Und damit geben wir genau jenen Betroffenen die Möglichkeit, wenn sie dem zustimmen, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. Und ich denke, diese Chance sollten wir uns nicht vergeben. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Entschuldigung, ich glaube, hier besteht ein Missverständnis. Das «Oder» ist gerade in diesem Fall schädlich, wenn es dann später einmal eines dieser theoretischen TIEAs gibt, die eine solche Verpflichtung normieren können, weil dann könnte man sagen: Ja gut, es gibt in diesem TIEA diese Möglichkeit und dann würde durch das «Oder» die Einholung der Zustimmung des Betroffenen fakultativ. Und ich stimme Ihnen zu, dass wir grundsätzlich den Betroffenen diese Möglichkeit einräumen sollen, auch wenn es kein TIEA gibt, das eine solche Möglichkeit vorsieht. Dann muss aber trotzdem der Text geändert werden, dass wir solange es kein TIEA gibt, die Zustimmung brauchen, und auch wenn es ein TIEA gibt, das zum Beispiel diese Möglichkeit vorsieht, dass dann zusätzlich die Zustimmung einzuholen ist, wie das ja auch Art. 17 Abs. 2 vorsieht. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort noch an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Argumente sind ausgetauscht. Es macht auch keinen Sinn, wenn wir vom Beschuldigten oder von Betroffenen hier eine schriftliche Zustimmung erreichen wollen. Wenn er nicht kommen will, muss er auch nicht kommen. Er muss ja nur die Zustimmung erteilen, wenn es andere Personen betrifft. Und das haben wir ja im Bericht und Antrag auf der Seite 43 letztes Mal auch ausgeführt.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Entschuldigung, aber es reicht nicht, wenn diese Geschichte in den Erläuterungen erwähnt ist, weil das Gesetz vom Wortlaut her dies nicht hergibt. Also wir müssen hier eine Änderung des Textes machen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Nein, das müssen wir überhaupt nicht. Ich schliesse mich den Argumenten der Abg. Diana Hilti an. Die hat das relativ klar ausgeführt und das gebe ich hier auch zu Protokoll. Ich mache beliebt, den Art. 18, so wie er jetzt ist, seine Zustimmung zu erteilen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Für mich muss überhaupt keine neue Formulierung gefunden werden, weil ich nur dieser Formulierung zustimmen werde, die von der Regierung hier kommt, weil die völlig ausreichend ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag des Abg. Stefan Wenaweser zuwenden. Er beantragt, bei Art.18Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Entschuldigung, ich muss noch eine Formulierung finden. Also ich bleibe zunächst bei meinem primären Streichungsantrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag zur 1. Lesung auf Seite 43 handelt sich natürlich nur immer um die Frage des Beschuldigten und seines Rechtsvertreters und auch die Treuhändervereinigung hat entsprechend da geantwortet. Hier geht es einfach noch um die Diskussion über die für die Verwaltung und Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen Personen. Ich denke, dass man die Differenzierung dahingehend in der Diskussion betrachten sollte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie halten Ihren Antrag aufrecht, Herr Abg. Wenaweser?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ja, ich halte ihn aufrecht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das heisst, Sie möchten bei Art. 18 den zweiten Absatz streichen?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Nein, zuerst den gesamten Art. 18 ersatzlos streichen. Wenn dies nicht gelingt, werde ich Alternativanträge stellen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann habe ich Sie jetzt verstanden. Ich gebe das Wort noch der Abg. Doris Beck.Abg. Doris Beck
Ich möchte mich hier noch äussern. Ich werde den Anträgen, von denen wir noch nicht genau wissen, ob es ein, zwei oder drei sein werden, nicht zustimmen, und zwar aus dem Grunde, weil das für mich jetzt nach einer Ad-hoc-Übung aussieht und das möchte ich also überhaupt nicht bei so einem Vorhaben. Die Unterlagen hatten wir drei Wochen und ich denke, wenn es hier ernsthaft um Abänderungen geht in diesem Thema, wäre es schön gewesen, diese Abänderungen mindestens einen Tag früher schriftlich zur Verfügung zu haben, um einfach alle geistig auch mitnehmen zu können. Ich denke, das ist jetzt von Ihnen, Herr Abg. Wenaweser, auch zu viel verlangt, dass wir jetzt ad hoc so eine Vorlage ändern. Also ich werde dem nicht zustimmen. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Vielleicht gibt es eine Lösung. Der eine Fall ist ja, dass der Betroffene ausdrücklich zustimmt, wenn kein TIEA oder DBA vorliegt. Wenn jetzt ein TIEA und DBA ausgehandelt wird, wo so eine Möglichkeit ausgehandelt wird, können wir davon ausgehen, dass die Regierung das so aushandeln wird, dass im Rahmen des TIEAs oder DBAs auch vereinbart wird, dass der Beschuldigte zustimmen muss?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Verhandlungen haben es an sich, dass es immer zwei Partner braucht. Ich kann Ihnen dieses Versprechen nicht hier abliefern, weil es ja auch Verhandlungssituationen gibt, die vielleicht in eine andere Richtung gehen. Bisher habe wir diese Bestimmung in ganz wenigen TIEAs drin gehabt. Und das ist ja nicht eine Verpflichtung, dass die Leute hier teilnehmen müssen, sondern es ist ein Entgegenkommen an die entsprechenden Verfahrensbeteiligten, hier eben diese quasi Kontrolle hier bei den Verfahrenshandlungen hier auf sich zu nehmen. Ich verstehe diese Aufregung um diesen Art. 18 überhaupt nicht, zumal er im Interesse des Platzes ist.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Die Problematik liegt einfach darin, dass nicht klar ist, dass in jedem Fall eine Zustimmung erforderlich ist. Dadurch machen wir eine unterschiedliche Behandlung von gleichgelagerten Fällen, wenn wir uns den Art. 17 Abs. 2 anschauen.
Herr Regierungschef, Sie haben jetzt ja unterstrichen, dass es beim 18er im Wesentlichen darum geht, dass der Beschuldigte und/oder sein Rechtsvertreter Verfahrensrechte wahrnehmen können und dann wäre ein vermittelnder Ansatz meinerseits, dass wir dann die Worte «und der Personen, die für die Verwaltung und die Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen innerstaatlichen Vorschriften des ersuchenden Staates zuständig sind» herausstreichen. Denn dabei handelt es sich ja um Beamte der ersuchenden Behörde und die sind ja bereits durch den Art. 17 erfasst. Also dort kann ja die ersuchende Behörde schon gemäss Art. 17 beantragen, dass deren Anwesenheit genehmigt wird. Wenn der Art. 18 eigentlich so verstanden wird, wie Sie das hier erklären, dass es darum geht, dass den Betroffenen und ihren Rechtsanwälten ein rechtliches Gehör verschafft werden können soll, dann müsste man ja auch diese Wortfolge streichen können. Vielleicht können Sie hierzu Stellung nehmen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich beziehe mich in dem, was ich jetzt sage, nur auf Abs. 2, der neu formuliert ist. Wenn Sie, Herr Regierungschef, richtigerweise sagen, dass zu Verhandlungen immer zwei Partner gehören und Sie deswegen ja nicht vorausbestimmen können, ob es in künftigen TIEAs derartige Abmachungen oder Klauseln gibt, dann würde ich sehr gerne den Antrag, den der Kollege Wenaweser vorhin mal gestellt hat, das Wort «oder» durch «und» zu ersetzen, mit der Begründung unterstützen, dass dann gesetzlich das, was Sie in Verhandlungen nicht erreichen können von liechtensteinischer Seite, praktisch gegeben wird. Weil wir sagen: Gut, im TIEA steht es nicht drinnen, aber der vom Verfahren Betroffene muss ausdrücklich zustimmen. Also einerseits entweder im TIEA vorgegeben und wenn das nicht der Fall ist, das «Und» der Zustimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Also den Sachverhalt, den Sie geschildert haben, bilden wir mit unserem Wortlaut genau ab meines Erachtens. Wenn es eben diese Möglichkeit im TIEA nicht gibt, dann soll der Betroffene ausdrücklich zustimmen. Ansonsten weiss ich nicht, wie es Ihnen geht. Ich würde mir schon der Sache entsprechend wünschen, dass man diese Anträge eben vorher einbringt. Dann kann man die auch wirklich nicht so in einer Ad-hoc-Übung prüfen und hier eine Art - ich weiss auch nicht, wie man das bezeichnen soll - diese Diskussion in dieser Art führen. Dann hätte man das auch bereits vorher tun können. Ich bin schon einigermassen erstaunt, Herr Abg. Wenaweser, Sie sitzen in dieser Arbeitsgruppe zum Steueramtshilfegesetz und kommen hier mit Anträgen daher. Ich finde diese Sache - ehrlich gesagt - nicht ganz angemessen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich teile die Ansicht des Regierungschefs. Wir müssen hier langsam aber sicher Acht geben, dass wir in den Materialien nicht mehr Verwirrung schaffen als der Sache dienlich ist. Weil langsam aber sicher wird das ein Wirrwarr. Das nützt niemanden und ich denke am allerwenigsten denen, die diese Bestimmung ursprünglich gewollt haben, nämlich den Teilnehmern des Finanzplatzes, die genau diese Möglichkeit ihren ausländischen Kunden ermöglichen wollten. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir dem Artikel, so wie er jetzt ist, unsere Zustimmung erteilen müssen. Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich möchte nur kurz noch replizieren auf den Vorwurf des Regierungschefs im Zusammenhang mit meiner Teilnahme in der Arbeitsgruppe. Ich meinerseits muss sagen, wir sind in der Arbeitsgruppe eben genau so verblieben, dass der Art. 18 ersatzlos zu streichen ist, sollte die Recherche der Hochschule ergeben, dass von den bisher abgeschlossenen TIEAs kein einziges eine derartige Verpflichtung normiert. Die Analyse dieser Recherche ist in der Stellungnahme enthalten und deshalb war ich von der Einführung dieses neuen Abs. 2 überrascht. Es war also ein Abgehen davon, was in der Arbeitsgruppe besprochen wurde. Und wenn ich nun nach dem Studium dieser Sache eine Korrektur dieser Angelegenheit beantrage, dann ist das mein gutes Recht, auch wenn es etwas spontan ist. Und ich bringe nochmal meinen vermittelnden Vorschlag, der ja mit Ihrer Sichtweise konform sein sollte, Herr Regierungschef, dass man im Abs. 1 die Worte «und der Personen, die für die Verwaltung und die Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen innerstaatlichen Vorschriften des ersuchenden Staates zuständig sind», dass man die herausstreicht. Und dann hätten wir, glaube ich, einen Kompromiss, mit dem ich auch leben kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann es abschliessend machen: Die Regierung hält aufgrund der Berichte, die wir erstattet haben, aufgrund der Arbeitsgruppen, die wir eingesetzt haben und aufgrund der intensiven Auseinandersetzung, die dort unter Einbezug aller stattgefunden hat, an diesem Art. 18, so wie er hier ist, fest. Ich möchte das auch aus Rechtssicherheitsgründen tun und jetzt nicht hier etwas anderes machen, als was wir ausgiebig diskutiert hatten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zu den Anträgen des Abg. Stefan Wenaweser. Er hat quasi zwei Anträge formuliet. Zum einen die Streichung des Art. 18 und falls das nicht die Zustimmung finden würde, dass dann dieser Teil «unter Personen, die für die Verwaltung und die Vollstreckung... zuständig sind» im Abs. 2 streicht. Wir werden also zuerst über den ersten Antrag des Abg. Stefan Wenaweser abstimmen, den Art. 18 zu streichen und die nachfolgenden Artikel dann entsprechend anzupassen. Ist das richtig so?
Gut, dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zum zweiten Antrag: Der Antrag lautet, in Art. 18 Abs. 1 die Worte «und der Personen, die für die Verwaltung und die Vollstreckung der vom jeweiligen Abkommen betroffenen innerstaatlichen Vorschriften des ersuchenden Staates zuständig sind» zu streichen. Es würde dann also heissen - ich fange eine Zeile vorher an: «einschliesslich des Beschuldigten und des Rechtsvertreters des Beschuldigten bewilligen». Ist das in Ordnung so?
Ja, dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dem Art. 18 Abs. 1 in dieser Form zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 5 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht zugestimmt.
Wir stimmen nun über den Art. 18 in der vorliegenden Fassung ab: Wer mit Art. 18 in der vorliegenden Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Artikel mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Erlauben Sie mir eine Anmerkung bzw. Frage an die Regierung: Dieses Gesetz beinhaltet keine Regelung zur anwendbaren Sprache. Darf davon ausgegangen werden, dass auf dem Verordnungsweg bestimmt wird, Ersuchen in der Amtssprache des ersuchten Staates zu formulieren oder im Sinne - was dann uns betrifft - im Sinne der Verwaltungsgerichtshofentscheidung in englischer Sprache?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Amtssprache ist deutsche Sprache und das ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Das ist selbstverständlich und übergeordnetes Recht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt.
Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Regierungsvorlage, zum Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege (LVG).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 25 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich weiss jetzt nicht, ob ich etwas übersehen habe, aber diese Gesetzesvorlage war doch im Rahmen der 1. Lesung kein Bestandteil des Bericht und Antrages. Müssten wir hier korrekterweise jetzt nicht eine 1. Lesung durchführen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn das so der Fall ist, dann haben Sie natürlich Recht.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Feststellung ist richtig. Wir haben das auf Seite 22 der Stellungnahme auch ausgeführt. Das ist uns im Zuge der Erarbeitung der Stellungnahme auch aufgefallen, vor allem der Arbeitsgruppe ist es aufgefallen. Ich denke, korrekterweise wäre eine 1. Lesung und wenn möglich eine 2./3. Lesung, wenn wir das beliebt machen dürfen, heute der richtige Vorgang.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es ist erfreulich, dass wir so aufmerksame Abgeordnete im Plenum haben. Dann beantrage ich hier eine 1. Lesung vorzunehmen. Wenn das vom Plenum ebenfalls bewilligt wird, werden wir jetzt die 1. Lesung vornehmen.
Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 25 Abs. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 152 Abs. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 152 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich weiss nicht, ob es vielleicht möglich wäre, dass die Regierung hier kurz ausführt, worin der Unterschied des neuen Art. 152 gegenüber dem alten besteht. Bei Art. 25 habe ich das auf die Schnelle jetzt im Gesetz gefunden. Besten Dank.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir nehmen hier einfach die ausländischen Behörden von der Beschwerdemöglichkeit aus, wie wir das auf der Seite 22 hier beschrieben haben. Und das geht in der Streichung der entsprochenen Worte aus diesen beiden Bestimmungen dann hervor. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Ich habe jetzt einfach eine Verständnisfrage: Wenn ich jetzt auf dem Internet das Landesverwaltungspflegegesetz, Art. 152 Abs. 6, anschaue, dann stelle ich fest, dass der Text dieses Abs. 6 wortgleich ist mit demjenigen hier in dieser Vorlage. Also ich weiss jetzt nicht, ob hier wirklich eine Änderung gegeben ist. Bei Art. 25 Abs. 4, das kann ich Ihnen sagen, da habe ich festgestellt, dass eine Änderung vorhanden ist, nämlich in der entscheidenden Passage «oder einer ausländischen Behörde». Also das wurde in der heute vorgeschlagenen Fassung gestrichen. Aber bei Art. 152 Abs. 6 kann ich jetzt keine Änderung erkennen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe auch die Artikel verglichen. Ich sehe sehr wohl eine Änderung. Nämlich der jetzige Artikel Abs. 6 redet von Rechtshilfe und wir reden hier nun von Verwaltungshilfe. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke für die Erleuchtung. Ich sehe das jetzt auch. Wie gesagt, hier wäre vielleicht auch ein etwas ausführlicherer Bericht wünschenswert gewesen. Wenn Sie schon über Spontanaktionen klagen, dann muss man hier auch über Spontanaktionen klagen dürfen. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, Herr Abg. Stefan Wenaweser, ich wäre froh, wenn die Vorbereitung vermehrt zu Hause stattfinden könnte und nicht hier drin spontan. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Nein, ich sage nichts, sonst müsste ich nochmals sagen, dass Sie ja Mitglied der Arbeitsgruppe waren und diese Stellungnahme mit verfasst haben.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Dem muss ich jetzt entschieden widersprechen. Die Arbeitsgruppe hat diese Stellungnahme nicht in der letzt gültigen Fassung gesehen. Ansonsten hätte ich dem Text zu Art. 18 nicht zugestimmt und in dieser Sache wurde das auch nicht in dieser Detailliertheit besprochen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Der Herr Regierungschef wünscht nochmals das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich verweise einfach auf Seite 22 und gehe davon aus, dass das, was hier steht, auch richtig ist, dass die Regierung aufgrund der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Notwendigkeit dieser punktuellen Anpassung diese Änderung vorschlägt. Und deshalb gehe ich davon aus, dass dies auch in der Arbeitsgruppe diskutiert worden ist. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege in 1. Lesung beraten.
Ich beantrage nun, sofern kein Widerspruch kommt, dieses Gesetz in einer 2. Lesung vorzunehmen und das per Artikelaufruf zu machen.
Ich sehe, das Plenum ist einverstanden. Dann bitte ich, die 2. Lesung entsprechend vorzunehmen. Art. 25 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 152 Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 152 Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir haben die Vorlage abschliessend behandelt.
Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen.
Wir machen nun eine Pause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:05 Uhr).
-ooOoo-