Übereinkommen vom 11. August 2009 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland, die Vereinbarung vom 11. August 2009 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und Her Majesty’s Revenue and Customs betreffend die Kooperation in Steuersachen sowie das Gesetz über die Steueramtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Nr. 30/2010); [1. Lesung: 22. April 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 72/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 22: Übereinkommen vom 11. August 2009 über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland, die Vereinbarung vom 11. August 2009 der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und Her Majesty's Revenue and Customs betreffend die Kooperation in Steuersachen sowie das Gesetz über die Steueramtshilfe mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.
Der Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 72/2010 liegt vor. Wir haben die 1. Lesung am 22. April 2010 vorgenommen. Ich schlage auch hier vor, dass wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen, wenn aus dem Plenum keine Opposition kommt, was nicht der Fall. Dann werden wir das so machen.
Wir kommen zur Regierungsvorlage, zum Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich habe allgemein eine Bemerkung, und zwar im Zusammenhang mit der Diskriminierung liechtensteinischer gemeinnütziger Strukturen. Ich möchte Bezug nehmen auf die Beantwortung der Regierung der Kleinen Anfrage des Abg. Christian Batliner.
Die Begründung in der Antwort der Regierung, wonach die bestehende Diskriminierung im materiellen Hintergrund begründet liege, ist für mich nicht ganz schlüssig. Die Regierung führt hierzu Folgendes aus: «Materieller Hintergrund der angesprochenen Regelung ist, dass diese für Länder gilt, die nicht nur einen Informationsaustausch garantieren, sondern auch die steuerliche Vollstreckungshilfe, Betreibung von ausländischen Steuerforderungen, vorsehen. Liechtenstein hat mit dem verabschiedeten TIEA die erste, jedoch nicht die zweite Bedingung erfüllt. Die zweite Bedingung würde mit dem Betrugsabkommen oder mit einem DBA, das eine entsprechende Bestimmung enthält, erfüllt».
Aufgrund des Regierungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich kommt diesem so genannten materiellen Hintergrund meiner Meinung nach keine Bedeutung mehr zu. Das Vereinigte Königreich hat sich ohne weitere Bedingungen zu nennen dazu verpflichtet, liechtensteinische gemeinnützige Rechtsträger nicht mehr zu diskriminieren. Diesbezüglich verweise ich auf die Punkte l und m der Regierungsvereinbarung MoU. Dort wird insbesondere festgehalten, dass die Parteien sich einig sind «dass angesichts des MoU und des TIEA keinerlei Diskriminierung oder Beschränkung des Marktzugangs aufgrund mangelnder steuerlicher Aufsicht, steuerlichen Zusammenhalts, Steuererhebungen oder der Missachtung steuerlicher Vorteile oder aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung der relevanten Informationen zwischen den Parteien zu rechtfertigen ist».
Dies ist im Punkt m, MoU, ausdrücklich so festgehalten. Die Diskriminierung der liechtensteinischen gemeinnützigen Strukturen, wie sie sich aus dem «budget report» ergibt, der Gegenstand der Kleinen Anfrage des Abg. Christian Batliner im April-Landtag war, ist somit meine Erachtens abkommenswidrig und die Regierung sollte die unverzügliche Beseitigung dieser Diskriminierung und damit eine Richtigstellung der genannten «budget note bn 32» vom 24. März 2010 verlangen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wir befinden uns hier in der 2. Lesung. Ich möchte das hier noch einmal betonen.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen?
Wenn das nicht der Fall ist, können wir abstimmen.
Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Diesmal geht es um Art. 3 Abs. 1 Bst. g: Auf Seite 7 der bezüglichen Stellungnahme Nr. 72/2010 wird ausgeführt, dass bei Offshore-Strukturen von Drittstaaten mit Beteiligung liechtensteinischer Finanzintermediäre in der Regel davon ausgegangen wird, dass eine Gesellschaft eines Drittstaates grundsätzlich auch dort administriert oder verwaltet wird, es sei denn, einem liechtensteinischem Finanzintermediär kommt als Organ dabei eine bestimmende Rolle zu. Dies bedeutet, dass, wenn zum Beispiel ein liechtensteinischer Finanzintermediär nur einer von mehreren Treuhändern eines ausländischen Offshore-Trusts ist, die Mehrheit der anderen Treuhänder im Ausland sitzt oder die Verwaltung zumindest hauptsächlich im Ausland stattfindet und die Entscheidungen über Ausschüttungen dem Gesamttreuhänderrat vorbehalten sind, in der Regel kein relevantes Vermögen im Sinne des AHG-UK gegeben ist. Dasselbe würde der Fall sein, wenn zum Beispiel ein liechtensteinischer Finanzintermediär nur eine Protektorenfunktion ausübt und dem Protektor keine bestimmende Rolle in der Verwaltung zukommt. Zum Beispiel die alleinige Entscheidung darüber, ob eine Ausschüttung getätigt wird. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wird weiter das Wort gewünscht?
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es wurde ja keine Anregung und kein Antrag gestellt, aber ich denke, dass ich hier dazu sagen kann, dass ich das irgendwo als plausibel erachte, aber sicher nicht zu Einzelfällen hier und heute Stellung nehmen kann. Ich glaube, der Gesetzgeber ist nicht Rechtsanwender und wir sind auch nicht Rechtsanwender. Ich glaube, das ist dann der Praxis überlassen, diese Einzelfallkonstellationen auch zu beurteilen. Ich glaube, so habe ich das auch verstanden. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen.
Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden einhellig zugestimmt und lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Allgemein möchte ich festhalten, dass eine der Zielsetzungen der vorliegenden Gesetzesvorlage eben war, die Erreichung von Rechtssicherheit. Dieses Ziel wird aufgrund einiger ungeklärter Aspekte beim so genannten Amtshilfe- und Compliance-Programm gemäss dem dritten Abschnitt des Gesetzes nur zum Teil erreicht. Ich denke hier an die Behandlung von Klienten, die im Vereinigten Königreich ihre Steuern als so genannte «resident not domiciled» Personen auf der «remittance basis» erklären. Weiter ist hier daran zu denken, dass gerade der zeitliche Aspekt in verschiedener Hinsicht ungeregelt ist und wir hier nur noch auf eine Präzisierung in der Verordnung hoffen können. Beispielsweise ist nichts über den Zeitpunkt oder allenfalls Zeitraum gesagt, über den eine Bestätigung gemäss Art. 9 Abs. 2 auszustellen ist. Es ist zu berücksichtigen, dass Kunden nicht in unnötige oder übermässige Aufwände und Kosten getrieben werden können und dürfen, da sie sonst den Platz schlichtweg verlassen werden. Eine Win-Win-Situation ist dann nicht mehr gegeben und es kann damit auch eine der erklärten Zielsetzungen beider Vertragsparteien nicht erreicht werden. Möglicherweise ist hier das Gespräch mit der Regierung des Vereinigten Königreichs noch einmal zu suchen. Auch sind die Kostenauswirkungen des Kontrollverfahrens unklar, was unbefriedigend ist.
Das vorliegende Gesetz muss dort, wo Unklarheiten bestehen, zweifelsohne im Geiste der Regierungsvereinbarung interpretiert werden, nach der es beim so genannten Amtshilfe- und Compliance-Programm, das im dritten Abschnitt des Gesetzes geregelt ist, darum geht, solche Personen zu identifizieren, die im Vereinigten Königreich steuererklärungspflichtig sind. In diesem Sinne besteht meines Erachtens beispielsweise keine Benachrichtigungspflicht, wenn ein deutscher Staatsbürger, der vor 30 Jahren, als er ausschliesslich in Deutschland wohnte, arbeitete und dort auch ausschliesslich steuererklärungspflichtig war, eine Ermessenstreuhänderschaft zugunsten verschiedener medizinischer Forschungsinstitute in Deutschland errichtet hat und am 1.1.2008 seinen Wohnsitz ins Vereinigte Königreich verlegt hat. Diese Person würde nach dem Wortlaut «ohne Interpretation im Geiste des Abkommens» als relevante Person im Bezug auf relevantes Vermögen mit einem Nutzungsrecht gemäss Anhang Ziff. 1 Bst. a gelten, weil er der Errichter der Treuhänderschaft war. Da er heute bzw. am 1. August 2009 jedoch keinerlei Interesse oder Begünstigung mehr an dieser Treuhänderschaft hatte, kann er zwangsläufig nicht eine zu benachrichtende Person im Sinne dieses Abkommens sein. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke. Nur für das Protokoll: Es gilt auch das zu diesem Artikel, was ich vorhin zu Art. 3 ausgeführt habe. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Zu Art. 8 Abs. 2 lit. a der Vorlage halte ich es für wichtig anzumerken, dass aus den Worten «oder Grund hat anzunehmen» für den liechtensteinischen Finanzintermediär keine Nachforschungspflicht begründet wird. Dies ergibt sich aus der Definition in Art. 3 Abs. 1 Bst. e Unterbuchstabe aa der relevanten Person, wo jeweils von «Wissen» die Rede ist.
Bezüglich Art. 8 Abs. 5, der neu auf die 2. Lesung hin in die Vorlage eingefügt wurde, muss ich feststellen, dass dieser Absatz in der Regierungsvereinbarung, dem MoU, keine Deckung findet bzw. dort nicht verlangt wird. Deshalb würde ich vom Herrn Regierungschef gerne in Erfahrung bringen, weshalb hier eine zusätzliche Hürde eingebaut werden soll. Denn gerade der Aspekt, dass auch Kunden, die derzeit noch keine Kunden von liechtensteinischen Finanzintermediären sind, vom LDF Gebrauch machen können, wurde ja als Möglichkeit, neue Kunden zu akquirieren, angepriesen. Ich denke, dass man es grundsätzlich dem Markt selbst überlassen müsste, zu entscheiden, ob und wann er einen neuen Kunden annimmt und versucht, diesen für sich zu gewinnen. Eine Mindestschwelle einzubauen, die für den Landtag bisher völlig unklar ist, macht für mich ohne weitere Begründung keinen Sinn. Ich denke, auch dass es am HMRC liegt, also an der englischen Steuerbehörde, zu bestimmen, ob sie bei einer bloss homöopathischen Anbindung an Liechtenstein zum Beispiel durch Überweisung eines bloss geringen Betrages auf ein hiesiges Bankkonto den betreffenden Kunden zum LDF zulassen möchte. Dies kann jeder Kunde vorab anonym abklären lassen. Daher frage ich mich, ob es wirklich Sinn macht, wenn wir nun einseitig die Möglichkeit der Inanspruchnahme des LDFs einzuschränken versuchen, womit natürlich auch die Gefahr besteht, dass das mögliche Geschäftspotenzial reduziert wird.
Ich würde deshalb vom Regierungschef zusätzlich auch noch gerne erfahren, ob mit HRMC bereits verbindlich vereinbart wurde, dass HMRC die Bedingungen für die Teilnahme am LDF abändern wird und künftig die Vorlage einer Erheblichkeitsbestätigung eines liechtensteinischen Intermediärs verlangen wird, damit jemand am LDF teilnehmen kann. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Gemäss den Ausführungen auf Seite 7 ff. ist dieser Abs. 5 aufgrund von Diskussionen in der Arbeitsgruppe eingefügt worden, da dort die Anforderungen an die Art und Intensität dieser Geschäftsbeziehung des Kunden, damit er an diesem LDF teilnehmen kann, diskutiert wurden. Wenn ich das E-Mail des Bankenverbandes, das gewisse Abgeordnete bekommen haben, ansehe, wird hiermit gerade ein Anliegen der Verbände aufgenommen, die diese Bestimmung gern hätten. Und wir würden hier damit die Grundlage schaffen, damit die Regierung in einer Verordnung mit den Verbänden gemeinsam die Einzelheiten regeln und hier die Kriterien für diese Erheblichkeit der Geschäftsbeziehung festlegen kann. Vielleicht kann der Regierungschef zum Prozess, wie es zu diesem neuen Abs. 5 gekommen ist, noch Ausführungen machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Um was geht es bei dieser neuen Bestimmung von Art. 8 Abs. 5? Es geht um den Schutz der Reputation des Finanzplatzes und es geht um den Schutz der heimischen Finanzintermediäre. Und wie die Abg. Diana Hilti dieses E-Mail des Bankenverbandes, welches verschiedenen Abgeordneten zugegangen ist, zitiert hat, so möchte ich auch für einmal zitieren - das ist das erste Mal, dass ich das tue -, weil es die Situation sehr treffend beschreibt. Hintergrund des neuen Absatzes - ich zitiere: «ist, dass Umgehungen ausgeschlossen bzw. Trittbrettfahrer mit nur geringem Liechtenstein-Bezug nicht von der Liechtenstein Disclosure Facility profitieren können sollen». Was ist der Hintergrund? Es gibt Intermediäre im Ausland, die hier bei Banken ein Konto eröffnen mit ganz wenigen Dollars oder anderen Währungen und dann über Liechtenstein die Abwicklung vornehmen. Ich möchte das nicht und ich glaube, auch die Arbeitsgruppe nicht und ich hoffe auch die Mehrheit des Landtages nicht, dass wir zu einem Hafen der Liquidationen werden und zu einem Hafen werden, der nur ein reines Abwicklungsszenario für Neukunden wird. Was wir wollen: Wenn, dann muss es eine gewisse Intensität zum Platz haben, einen gewissen Grad auch zum Platz haben, der eine nachhaltige Kundenstruktur hier erlauben soll und nicht nur eben uns in grössere Reputationsrisiken bringt. Es beklagen sich auch viele liechtensteinische Intermediäre, dass genau diese ausländischen Intermediäre diese Möglichkeit nutzen.
Mit HMRC haben wir gesprochen. Die sind auch daran interessiert, dass wir das so jetzt machen und möglichst nachhaltige Kundenbeziehungen auf diesem Weg eben erreichen. Wir haben auch gestern eine Arbeitsgruppensitzung gehabt, in welcher über die Umsetzung von Art. 8 Abs. 5 gesprochen wurde. Der Bankenverband und die Treuhändervereinigung sind bei der Ausarbeitung dieser Verordnung mit dabei und es wurden auch innerhalb dieser Arbeitsgruppe entsprechende Aufträge bereits erteilt, um hier eine vernünftige und angepasste Lösung für die Praxis zu finden.
Der Bankenverband zieht das Fazit, dass sie Art. 8 Abs. 5 für eine sehr gute Lösung halten. Die Regierung hat deshalb auch aufgrund dieser Arbeitsgruppenberichte diesen Art. 8 Abs. 5 aufgenommen. Noch einmal: Schutz der Reputation und Schutz der heimischen Finanzindustrie.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, für mich fehlt eigentlich die Antwort auf eine wirklich entscheidende Frage in dieser Sache, nämlich, ob HMRC nicht nur damit einverstanden ist, dass man das macht, sondern ob HMRC auch eine Veränderung der Bedingungen zur Teilnahme am LDF publizieren wird. Denn, wenn HMRC das nicht macht, dann können wir Umgehungsfälle wahrscheinlich gar nicht wirksam bekämpfen durch die einseitige Einführung dieser neuen Bestätigung, die wir hier verlangen wollen, weil HMRC dann immer noch Offenlegungswillige, die zum Beispiel einfach eine Aktie eines liechtensteinischen börsenkotierten Unternehmens kaufen, als Bezug zu Liechtenstein vorlegen. Wenn HMRC das akzeptiert und uns nicht durch eine Veröffentlichung dieser neuen Bedingungen bestätigt, dass dies die neue Eintrittsvoraussetzung ist, dann können sie das ja immer noch machen und wir haben keine Möglichkeit, das nachzuvollziehen. Und dann frage ich mich, ob das wirklich einen Sinn macht, diese zusätzliche Bürokratie einzuführen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn es für einen Abgeordneten Bürokratie ist, wenn man für den Schutz der Reputation eintritt, dann ist das Ihre Beurteilung und die überlasse ich auch Ihnen. Für mich ist das nicht Bürokratie. Für mich ist das im Interesse des hiesigen Finanzplatzes und diese Verantwortung nimmt die Regierung hier einfach wahr. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir mit HMRC gesprochen haben und dass sie diese Lösung mit unterstützen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Aus Ihren Antworten entnehme ich, dass es einerseits keine Zusicherung gibt, dass die Kondition geändert wird, und andererseits muss ich natürlich auch sagen, wenn die Bedingungen des LDF jetzt nicht einmal ein Jahr nach Vereinbarung desselben geändert werden, dann könnte das die Reputation des Finanzplatzes auch tangieren, indem es dann heisst: Ja gut, da wird ständig nachverhandelt und abgeändert, und wie sollen wir uns dann auf diese beiden Parteien verlassen können. Ich sehe da auch ein Potenzial, das die Reputation tangieren kann. Es ist nicht ganz so einfach, wie Sie das darstellen. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn es um die Reputation geht, ist es für mich einfach. Da ist mir jedes Mittel recht. Wenn es eben bei der Aushandlung nicht für alle Tatbestände eine Lösung gegeben hat, dann ist es vor allem unsere politische Verantwortung, das jetzt auch so wahrzunehmen. Wir befinden uns hier in einer Lesung eines liechtensteinischen Gesetzes. Und wenn wir hier eine zusätzliche Schwelle einbauen, dann ist es und obliegt es unserer politischen Verantwortung, dies im Interesse des Platzes zu tun. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, können wir abstimmen: Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Zu Art. 9 Abs. 2 habe ich noch eine Bemerkung: In diesem Absatz wird ausgeführt, dass anstatt einer Registrierungs- oder Offenlegungsbestätigung der Nachweis gegenüber dem Finanzintermediär, dass die betreffende Person im Vereinigten Königreich nicht steuerpflichtig ist oder ihren Steuerpflichten nachkommt, durch geeignete schriftliche Bestätigungen und dergleichen erbracht werden kann, wobei die näheren Anforderungen an diese Dokumente mit Verordnung geregelt werden sollen.
In der dritten Zeile des Art. 9 Abs. 2 der Vorlage sind meiner Meinung nach dem Wort «Königreich» die Worte «in Bezug auf relevantes Vermögen» einzufügen. Denn die Steuerpflichten, womit ja materiell nur Steuerdeklarationspflichten gemeint sein können, sind gemäss Anhang 4 Ziff. 6 Bst. a nur «in Bezug auf relevantes Vermögen» im Vereinigten Königreich zu sehen. Dementsprechend muss meiner Meinung nach eine geeignete schriftliche Bestätigung usw. im Sinne von Art. 9 Abs. 2 auch nur in Bezug auf relevantes Vermögen ausgestellt werden und darüber hinaus nur eine Aussage treffen, ob in Bezug auf dieses relevante Vermögen im Vereinigten Königreich keine Steuerpflicht besteht oder die betroffene Person ihren Steuerdeklarationspflichten nachgekommen ist.
Hierzu möchte ich gerne vom Regierungschef erfahren, wie er sich dazu stellt und ob man diese Ergänzung einfügen soll. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie verlangen von einem Regierungschef relativ viel und rasch Antworten. Es wäre auch nett, wenn man das vorher bekommen würde. Wenn ich das aber auf die Schnelle ansehe, so scheint mir im Anhang 4 Ziff. 6 das relevante Vermögen in der Tat bei allen Buchstaben vorzukommen. Deshalb glaube ich, dass Ihr Vorschlag wahrscheinlich treffsicher sein könnte, bin mir aber nicht ganz sicher und würde eigentlich beliebt machen, dass wir dies in der Verordnung dann entsprechend umsetzen, wie wir das im letzten Satz des Abs. 2 hier auch vorgesehen haben und meines Wissens damals auch im Bericht und Antrag auf Seite 40 geschrieben haben, dass wir die Einzelheiten der Umsetzung des Anhangs 4 Ziff. 6 in der Regierungsverordnung machen werden und damit ist diese Rechtssicherheit dann auch gegeben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Gut, ich kann mit dieser Präzisierung leben. Ich glaube, letztlich wird die Analyse richtig sein, dass es an sich nur eine Bestätigung in Bezug auf relevantes Vermögen sein kann. Vielleicht hat der Gesetzesschreiber das auch als selbstverständlich betrachtet und diese Worte deshalb gar nicht mehr eingefügt, weil natürlich das gesamte Gesetz immer wieder den Bezug auf das relevante Vermögen herstellt.
In Bezug auf die Bestätigungen, welche von im Vereinigten Königreich zugelassenen Anwälten oder Steuerberaten einzuholen sind, möchte ich noch ergänzen, dass hierzu seitens der Regierung festgehalten wird - ich zitiere: «Einzelheiten dazu sind im Anhang 4 Ziff. 6 der Regierungsvereinbarung MoU festgehalten, die mit Regierungsverordnung umgesetzt werden sollen». Leider wurde der Entwurf der Verordnung dem Landtag nicht, wie anlässlich der April-Sitzung von mir gewünscht, auf die 2. Lesung hin vorgelegt, weshalb naturgemäss noch Unklarheiten in Bezug auf den Inhalt der im Anhang 4 Ziff. 6 erwähnten Bestätigungen besteht. Insbesondere ist eben nichts über den Zeitpunkt oder allenfalls Zeitraum gesagt, den eine Bestätigung erfassen soll und weiter wurde meiner Meinung nach auch nicht an diejenigen Kunden des liechtensteinischen Finanzplatzes gedacht, die ihre Steuern im Vereinigten Königreich als so genannte «resident but not domiciled» Personen auf «remittance basis» erklären. Dies ist ein Defizit, das ich nicht dem Regierungschef zuordne, sondern das wohl den beigezogenen englischen Rechtsberatern zuzuordnen ist. Ich habe aber den Eindruck, dass bei der Regierung diese Angelegenheit bereits bekannt gemacht wurde und dass man versucht, diese Unklarheiten im Erlass der Verordnung, die hier ja Präzisierungen schaffen soll, auch auszuräumen. Das begrüsse ich.
Ich möchte einfach noch Folgendes zum Berücksichtigen mitgeben: Wenn diese Vereinbarung bzw. dieses Gesetz am Ende darauf hinausläuft, dass steuerehrliche Kunden erheblichen Aufwand betreiben und Kosten eingehen müssen, nur um eine Bestätigung eines UK-Steuerberaters zu erhalten, der bestätigt, dass sie korrekterweise nichts in ihrer Steuererklärung auf «remittance basis» im Vereinigten Königreich angegeben haben, dann werden wir diese Kunden mit grosser Wahrscheinlichkeit verlieren. Denn wir sind nicht die einzige Offshore-Jurisdiktion, die sich für solche Kunden, die ein zukunftsträchtiges Geschäft für unseren Platz darstellen, eignen. Damit hilft diese Lösung bestenfalls den englischen Steuerberatern und Rechtsberatern, die damit sehr viel Geld verdienen können, läuft aber der mit dem Abkommen verfolgten Zielsetzung zuwider, den Interessen beider Länder und insbesondere der Finanzintermediäre und deren Kunden Rechnung zu tragen. Das zuletzt Gesagte trifft natürlich nur dann zu, wenn wir es nicht schaffen, diese Unklarheiten dann im Verordnungsweg noch auszuräumen. Und wie gesagt, ich bin hier guter Dinge, dass die Regierung hier bemüht ist, das zu machen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, der Vorschlag des Regierungschefs ist gut so. Wir werden das auf Verordnungsebene klären. Das müssen wir heute nicht tun. Ich habe eine generelle Bemerkung: Ich glaube, es bringt nichts, wenn wir jetzt hier Detailfallkonstruktionen besprechen. Die werden wir nicht alle klären können. Wir müssen hier als Gesetzgeber irgendwie generell abstrakte Normen treffen, die die Rechtsanwender dann benützen können. Es wird auch hier Fälle geben, die einfach dann auch die Gerichte zu entscheiden haben und wir werden nicht jede Einzelkonstellation hier einer Lösung zuführen können. Und ich möchte einfach nochmal anregen: Wir sind eigentlich hier in einer 2. Lesung und das macht für mich hier keinen Sinn. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Also es geht mir schon nicht darum, hier Kautelarjurisprudenz zu betreiben und jeden einzelnen, denkbaren Einzelfall durchzubesprechen. Die Fälle, die ich anspreche, sind durchaus Standardfallkonstellationen, wie sie sich an unserem Platz in einer Vielzahl darbieten und auch der Kundentyp des «resident but non domiciled» Klienten, der in England auf «remittance basis» versteuert, ist ein Kunde, der bei uns gerne gesehen wird, weil er eben ein Compliants-Kunde ist. Und ich habe nur darauf hingewiesen, dass gerade diese Art von Kunden scheinbar etwas vergessen wurden bei der Ausarbeitung des Abkommens, wobei ich hier die Schuld, wie gesagt, nicht dem Regierungschef zuschieben möchte und ich auch sehe, dass dort das Bemühen besteht, diese Geschichte zu einem befriedigenden Ende zu führen.
Ich glaube aber dennoch, dass wir auch in einer 2. Lesung gewisse Klarstellungen noch machen können, weil dies letztlich für die Anwendung in der Praxis hilfreich sein kann. Und ich muss sagen, dass ich einen Horror davor habe, wenn Sie sagen: Wir wollen dieser Sache der Klärung durch die Gerichte überlassen. Also die Zielsetzung, Rechtssicherheit mit einem Gesetz zu schaffen, sehe ich nicht erreicht, wenn wir gleichzeitig sagen: Wir müssen diese Sachen durch die Gerichte klären lassen. Ich hoffe schon, dass das Gesetz wenigstens so viel Anleitung gibt, dass wir dann nicht am Schluss uns alle ständig in Gerichtsverfahren sehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Eine Aussage kann ich natürlich nicht unwidersprochen hier so stehen lassen - das ist die Frage der Verordnungen. Wir haben uns gestern lange über die Rollenverteilung zwischen Landtag und Regierung unterhalten. Diese Rollenverteilung ist in der Verfassung vorgegeben. Die Regierung ist zuständig für den Erlass der Verordnungen gemäss Verfassung und Sie wissen alle, dass wir ja keine gesetzesvertretenden und keine gesetzesergänzenden Verordnungen erlassen können im Unterschied zur Schweiz, sondern nur gesetzesausführende Verordnungen. Deshalb wird auch die Regierung in Zukunft nicht Verordnungen mit dem Landtag hier debattieren können und auch nicht debattieren wollen. Was wir Ihnen versprechen, ist, dass wir die Finanzbranche und die jeweiligen Verbände mit in die Ausarbeitung dieser Verordnungen mit einbeziehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, können wir abstimmen.
Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Anlässlich der 1. Lesung wurde bereits über die Kosten des Kontrollverfahrens gesprochen. Diese sind nach wie vor unklar und es ist insbesondere unklar, wie gross die Belastung der Finanzintermediäre sein wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auch bemerken, dass möglicherweise die vorgesehene Differenzierung in ein Kontrollverfahren A und B gerade auch aufgrund der möglicherweise ungleichen Kostenfolgen aus verfassungsrechtlicher Sicht Fragen aufwerfen könnte. Denn in dieser vorgesehenen Durchführung von zwei Arten von Kontrollverfahren könnte eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gesehen werden und ergeben sich darüber hinaus möglicherweise auch Wettbewerbsnachteile für diejenigen Treuhandgesellschaften, welche im Kontrollverfahren A geprüft werden, gegenüber denjenigen Treuhändern, die im Kontrollverfahren B geprüft werden. Die Lage, die sich dem Landtag präsentiert, ist unbefriedigend, da er in weiten Strecken die Katze im Sack kaufen muss. Dies widerspricht wiederum der viel bemühten Rechtssicherheit.
Wenn der Regierungschef auch hier nicht von der üblichen Rollenverteilung von Landtag und Regierung abweichen und die Verordnung dem Landtag zur Klarstellung vorab zukommen lassen will, dann gibt es schlichtweg mehr Fragen, die beantwortet werden müssen. Mein Vorschlag war daher nur als Vereinfachung gedacht gewesen. Letzteres war nur eine Replik auf Ihre letzte Äusserung, Herr Regierungschef. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine zusätzlichen Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab: Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur ankündigen, dass wir hier Ihnen noch eine neue Vorlage verteilen liessen mit Bezug auf eine Abänderung in Abs. 4, wonach auch Art. 8 Abs. 5 und Art. 9 erst am 1. Januar 2017 ausser Kraft treten sollen, damit die Verfahren dann auch ordentlich bis dahin erledigt werden können und diese Synchronisierung hergestellt ist. Das ist die Konsequenz aus Art. 8 Abs. 5.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 26 in geänderter, neuer Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Anhang wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland (Steueramtshilfegesetz) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist die Zustimmung einhellig mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden gegeben.
Ich gebe das Wort noch dem Abg. Stefan Wenaweser.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Der Anhang wurde jetzt nicht mehr erwähnt. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Übersetzung in Punkt 1 Bst. e durch das Wort «Erlös» nicht dem englischen Text des Abkommens entspricht und nicht klar ist, worauf die Wertschwelle von GBP 25'000 oder mehr bezogen ist. Der englische Text scheint vom Verständnis auszugehen, dass es nur darauf ankommt, dass eine Person den Nutzen aus einem Vermögenswert zieht, wobei der Gegenwert des Vermögenswertes GBP 25'000 sein muss. Deshalb frage ich mich, wie wir jetzt diesem Anhang zustimmen können, wenn hier ein möglicher Übersetzungsfehler vorliegt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie können meines Erachtens einen Rückkommensantrag stellen, dass wir darüber noch einmal abstimmen - oder wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Meiner Meinung nach haben wir mit der Schlussabstimmung das Traktandum beendet. Allenfalls können Sie einen Rückkommensantrag stellen, aber ich wüsste nicht, ob der Erfolg hat. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Gut, dann prüfen wir das. Ich stelle in diesem Sinne einen Rückkommensantrag, dass der Anhang zu diesem Gesetz, der ja auch zu diesem Gesetz gehört und auch in der 2. Lesung eine Erwähnung zu finden hat - Entschuldigung, ich höre gerade, dass dieser Anhang erwähnt wurde. In diesem Fall möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, damit wir kurz über diese Übersetzung reden können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich über den Antrag des Abg. Stefan Wenaweser, auf den Anhang - Definition des Nutzungsrechtes - zurückzukommen, abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 8 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung nicht erteilt.
Somit haben wir Traktandum 22 abgeschlossen. -ooOoo-