Beschluss Nr. 55/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)), (Nr. 56/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 55/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag Nr. 56/2010 steht zur Diskussion.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich wollte vorgängig noch fragen, ob Sie zum Zeitplan von heute Abend etwas sagen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das kann ich gerne tun. Ich beabsichtige, um 19:00 Uhr eine kurze Pause für eine Stärkung zu machen und dann bis zirka 20:30 Uhr weiterzufahren.
Dann gebe ich das Wort weiter an die Abg. Marlies Amann-Marxer.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die EU-Richtlinie INSPIRE zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur schreibt nicht die Erstellung oder Sammlung neuer Geodaten vor. Ziel dieser Richtlinie ist es, diejenigen Daten, welche durch Fachbehörden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erfasst werden, den Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen zugänglich zu machen. Dies schaffe, so schreibt die Regierung in ihrem Bericht, die Voraussetzung für eine vorausschauende grenzüberschreitende Gestaltung des Umwelt- und Naturschutzes sowie das Monitoring der ergriffenen Massnahmen. Auch kurzfristige Reaktionen auf aktuelle Notsituationen im Umweltbereich sollen mit einheitlichen Standards besser aufeinander abgestimmt werden können.
Ich begrüsse die Übernahme dieser Richtlinie und freue mich sehr, dass gerade im Umweltbereich eine engere Zusammenarbeit mit verbesserter Koordination zwischen den Mitgliedstaaten angestrebt wird. In welchem Politikbereich wäre eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordination denn wichtiger als im Umweltbereich? Es gibt keinen Bereich, in welchem das Verhalten und die Massnahmen eines Staates so direkten Einfluss auf andere Staaten haben, wie gerade im Umweltbereich. Reinhalten oder Verschmutzen von Gewässern, Reinhalten oder Verschmutzen der Luft, Ausbringen oder Verzicht auf genmanipulierte Saaten, Abholzen oder Aufforsten von Wäldern, Abschirmen oder Ausbringen von Elektrosmog und anderen Strahlen, Veränderungen von Bodenstrukturen und Erosion, Schaffung oder Verlegung von Verkehrswegen auf dem Land, im Wasser und in der Luft sind nur einige Beispiele, welche im Wirkungsbereich einzelner Staaten liegen, jedoch Einfluss auf die umliegenden Partnerländer haben.
In der Präambel der vorliegenden INSPIRE-Richtlinie heisst es unter Punkt 2 - ich zitiere: «Gemäss Umweltaktionsprogramm der EU aus 2002 ist umfassend dafür zu sorgen, dass die Umweltpolitik der Gemeinschaft in integrativer Weise betrieben wird, wobei regionalen und lokalen Unterschieden Rechnung getragen werden muss». Es wird ferner darauf hingewiesen, dass es einige Probleme bei der gemeinsamen Nutzung von Geodaten zu beheben gibt. Den gemeinsamen Umweltschutz innerhalb der EU/EWR-Partnerländer und die Koordination der Umweltaktionen halte ich für eine der vordringlichsten, wirkungsvollsten und notwendigsten Bereiche in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Andere Felder der Zusammenarbeit können dem politischen oder wirtschaftlichen Willen untergeordnet werden. Der Umweltbereich hingegen darf nicht der Beliebigkeit überlassen werden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffend Schutz und Pflege unseres Lebensraums ist unerlässlich - nicht Kür, sondern Pflicht.
Bei Punkt 4 der Präambel heisst es dazu: «Die Geodateninfrastruktur in der EU INSPIRE sollte die Entscheidungsfindung in Bezug auf politische Konzepte und Massnahmen, welche direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können, unterstützen».
Mit der Übernahme der vorliegenden Richtlinie sollen die grenzüberschreitende Verfügbarkeit, die Qualität und Koordination der Geodaten verbessert werden. Unter dem Begriff «Geodaten» sind laut Richtlinie alle Daten zu verstehen mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. Der öffentliche Zugang zu Geodaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung oder zum Beispiel des Datenschutzes eingeschränkt werden.
Die Regierung plant zur Umsetzung der Richtlinie die Vorlage eines Geoinformationsgesetzes, welches im Herbst dem Landtag vorgelegt werden soll. Auch die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz im Bereich der Geoinformation soll und kann weiterhin beibehalten werden, da auch die Schweiz ihr Konzept für den Aufbau der nationalen Geodateninfrastruktur weitgehend kompatibel zu INSPIRE gestaltet.
Gemäss Regierungsbericht sind durch die Übernahme und Umsetzung der Richtlinie kurzfristig zwar Mehrkosten zu erwarten, langfristig hingegen eher eine Kostenreduktion sowie keine personellen Konsequenzen.
Ich begrüsse die Vorlage der Regierung und empfehle, dem Beschluss Nr. 55/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. April 2010 die Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall.
Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 55/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. April 2010 die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 17 Stimmen bei 17 Anwesenden einhellig zugestimmt und Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-