Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik San Marino zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 58/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 26: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik San Marino zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht und Antrag Nr. 58/2010 steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Am 23. September 2009 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der Regierung der Republik San Marino ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, sprich DBA, abgeschlossen. Dem Abkommen gingen kurze Vorgespräche und Verhandlungen voraus. Im August 2009 einigten sich die Verhandlungsdelegationen aus Liechtenstein und San Marino auf ein DBA. Das DBA ist vor dem Hintergrund der neuen Finanzplatzpolitik des Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein-Erklärung vom 12. März 2009 zum Ausdruck kommt. Mit dieser bekennt sich das Land zur Einhaltung der OECD-Standards betreffend Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten.
Das DBA mit San Marino entspricht im Wesentlichen dem Modellabkommen der OECD unter Berücksichtigung des Liechtenstein-Musterabkommens und der Belange des Verhandlungspartners. In einigen Punkten weicht das DBA signifikant vom wesentlich älteren DBA mit Österreich ab. Insbesondere berücksichtigt es die aktuellen Standards der OECD in allen Bereichen eines DBA und entspricht somit der grundsätzlich überarbeiteten Abkommensstrategie des Landes, die zukünftig vorrangig den Abschluss umfassender DBA anstelle von TIEA anstrebt. Es tritt nach Notifikation über den Abschluss der jeweiligen Voraussetzungen für das Inkrafttreten in Kraft und ist auf Steuern anzuwenden, die im Abzugswege erhoben werden, wenn die zugrunde liegenden Zahlungen am 1. Januar des Folgejahres geleistet werden. Auf Veranlagungssteuern ist es ebenfalls für das folgende Steuerjahr anzuwenden. Dementsprechend wird das Abkommen ab dem 1. Januar 2011 anwendbar sein.
Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt dem Landtag einhellig, dieses Abkommen zur Kenntnis zu nehmen.
Und meine Frage an den Herrn Regierungschef: Hat die Republik San Marino das entsprechende DBA auch schon ratifiziert? Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit meinem Votum möchte ich mich gerade auf beide heute zu behandelnden Doppelbesteuerungsabkommen beziehen, also auch auf das Traktandum Nr. 27.
Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und San Marino handelt es sich um die ersten beiden Abkommen, die über den blossen Informationsaustausch hinausgehen. In inhaltlicher Hinsicht gibt es hierzu eigentlich nicht viel zu erwähnen, zumal die beiden Abkommen im Wesentlichen den OECD-Musterabkommen bzw. der liechtensteinischen Mustervorlage entsprechen. Sie sind jedoch wichtig, da sie den Startschuss zum geplanten Aufbau eines Netzes von Doppelbesteuerungsabkommen bilden.
Ganz allgemein kann ich im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen nur wiederholen, was bereits mehrfach von der Regierung gefordert wurde. Der Wirtschaftsstandort Liechtenstein erfährt derzeit eine nachhaltige Neuausrichtung, welche mit der Liechtenstein-Erklärung vom März 2009 definitiv eingeleitet wurde. Wir schaffen derzeit ein neues Steuergesetz, mit welchem der Standort Liechtenstein, insbesondere auch für ausländische Unternehmen und Investoren, an Attraktivität gewinnen soll. Wie bereits im Sonderlandtag zum Steuergesetz erwähnt, nützen uns die besten Bestimmungen des neuen Steuergesetzes aber nichts, wenn wir nicht noch mehr Doppelbesteuerungsabkommen erhalten. Die Regierung wird deshalb nun ihre volle Kraft für den Abschluss von solchen Doppelbesteuerungsabkommen aufbringen müssen, denn nur wenn die gesetzlichen Möglichkeiten grenzüberschreitend genutzt werden können, wird Liechtenstein effektiv attraktiv und kann unser Land internationale Unternehmen und Investoren anziehen.
Im Sinne der Liechtenstein-Erklärung wird bei den künftigen Doppelbesteuerungsabkommen auch ein Augenmerk auf eine sinnvolle Regelung der bestehenden Kundenbeziehungen gelegt werden müssen. Auch würde ich es begrüssen, wenn die Regierung die im April-Landtag diskutierten Vorschläge in die künftigen Verhandlungen einfliessen lassen würde. Damals wurde zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Steueramtshilfegesetz gefordert, dass sich die ausländischen Staaten bei Amtshilfeersuchen zu erklären haben, dass der im Ersuchen geschilderte Sachverhalt nach ausländischem Steuerrecht noch nicht verjährt ist und dass die Informationen, auf welche sich das ausländische Ersuchen abstützt, nicht strafrechtlich erlangt wurden. Die Regierung hat diese Anpassungsvorschläge mit dem Argument abgelehnt, dass diese den bereits ausgehandelten Abkommen widersprechen würden. Mit demselben Argument wurden die Aufnahme datenschutzrechtlicher Bestimmungen abgelehnt.
Wie ich bereits anlässlich der 1. Lesung zum Amtshilfegesetz erwähnt habe, spricht nichts dagegen, derartige Forderungen in die Verhandlungen der künftigen Doppelbesteuerungsabkommen einfliessen zu lassen.
Ich bitte die Regierung, diese Vorschläge bei den künftigen Verhandlungen mit den ausländischen Staaten möglichst zu berücksichtigen. Auch sollte die Regierung nach Möglichkeit prüfen, welche Lösungen die Schweiz mit den jeweiligen Staaten aushandeln konnte.
Im Sinne dieser Ausführungen hoffe ich, dass wir hier innert nützlicher Frist weitere Doppelbesteuerungsabkommen behandeln können und ich empfehle Ihnen, den heute vorliegenden Abkommen Ihre Zustimmung zu erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich danke den beiden Votanten für ihre Voten und glaube, dass der Abg. Harry Quaderer die APK richtig zitiert hat, in dem Sie diesen Bericht und Antrag nicht nur zur Kenntnis nehmen wollen, sondern dass Sie auch die Zustimmung zu diesem Vertrag erteilen wollen. Das ist dann nämlich der Abschluss des Ratifikationsprozesses.
Sie haben mich gefragt, ob San Marino bereits ratifiziert hat. Ich habe nicht mehr alle 16 Abkommen im Kopf. Ich weiss, dass Luxemburg - das wir dann im nächsten Traktandum behandeln -, dass das Parlament in Luxemburg bereits die Zustimmung erteilt hat. Bezüglich San Marino müsste ich Ihnen die Informationen noch einmal einholen. Da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, ob das schon der Fall ist.
Für die Anregungen danke ich dem Abg. Batliner. Wir werden das, soweit möglich, natürlich immer wieder auch vorbringen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zum Antrag der Regierung, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, dem Abkommen vom 23. September 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Republik San Marino zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden die Zustimmung zum Abkommen erteilt. -ooOoo-