Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Grossherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Nr. 59/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 27: Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Grossherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 59/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich hier sehr kurz fassen, weil der Kollege Christian Batliner dieses Abkommen auch schon ausführlich gewürdigt hat. Ich schliesse mich seinen Ausführungen vollumfänglich an. Natürlich ist es ein positives Zeichen für den Finanzplatz, für den Wirtschaftsplatz Liechtenstein und natürlich hoffe ich auch, dass weitere Abkommen folgen werden. Auch hier empfiehlt die APK einhellig, dieses Abkommen zur Kenntnis zu nehmen und die Zustimmung zu geben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden, der wie folgt lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, dem Abkommen vom 26. August 2009 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Grossherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Abkommen und dem Antrag der Regierung mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt. Traktandum 27 ist damit abgeschlossen. -ooOoo-