Abänderung des Offenlegungsgesetzes (Nr. 64/2010); 1. und 2. / 3. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 31: Abänderung des Offenlegungsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 64/2010 und er steht zur Diskussion. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage wird dem Hohen Landtag eine Abänderung des Gesetzes über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren vom Jahre 2008 unterbreitet. Die Notwendigkeit der gegenständlichen Vorlage ist dadurch begründet, dass aufgrund eines festgestellten Umsetzungsfehlers Aktionäre von Emittenten, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt im EWR zugelassen sind, unnötigerweise einer zusätzlichen Meldepflicht in Liechtenstein unterworfen werden, sofern diese Aktionäre einen Bezug zu Liechtenstein aufweisen und sofern der Herkunftsmitgliedstaat der betreffenden Emittenten nicht Liechtenstein selbst ist.
Um diesen Umsetzungsfehler zu beheben, bin ich für Eintreten auf die gegenständliche Vorlage. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe dem nichts mehr anzufügen. Ich kann mich dem anschliessen und bin auch für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für das kurze und bündige Votum. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir die 1. Lesung vornehmen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2 Abs. 3 Bst. a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, da es sich hier um einen reinen Umsetzungsfehler handelt und hier eine unnötige Meldepflicht eingeführt wurde, macht es Sinn, diesen Umsetzungsfehler so rasch als möglich zu beheben. Ich beantrage daher, jetzt auch die 2./3. Lesung durchzuführen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag der Abg. Diana Hilti gehört, die 2./3. Lesung jetzt durchzuführen. Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte dann beliebt machen, bei II. «Inkrafttreten», damit wir nicht noch einen zusätzlichen Umsetzungsfehler dann machen, einfach zu schreiben: «Dieses Gesetz tritt am Tage der Kundmachung in Kraft». Es ist ja noch ein Inkrafttretensdatum festzusetzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir die 2. Lesung vornehmen. Ich schlage vor, diese per Artikelaufruf durchzuführen, wenn keine Opposition aus dem Plenum entsteht. Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich, die 2. Lesung vorzunehmen. Art. 2 Abs. 3 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 3 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Offenlegungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir haben die Vorlage somit abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 31 abgeschlossen.
Ich schliesse nun die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 9:00 Uhr. Ende der Sitzung (um 19:45 Uhr).
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