Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum (Nr. 66/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der Juni/Juli-Sitzung fort. Für heute, Donnerstag, wurden folgende Absenzen gemeldet:
Der Abg. Peter Hilti wird durch den stellv. Abg. Leander Schädler vertreten. Der Abg. Rainer Gopp wird durch den stellv. Abg. Hubert Lampert vertreten. Der Abg. Elmar Kindle wird heute durch den stellv. Abg. Stefan Wenaweser vertreten und der Abg. Pepo Frick wird durch die stellv. Abg. Helen Konzett Bargetze vertreten.
Wir kommen somit zu Traktandum 32: Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum.
Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 66/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie gestern anlässlich des Traktandums 23 schon erwähnt, liegt uns hier nun die notwendige Gesetzesänderung vor. Im Gefolge des Abkommens mit Österreich betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein, dem wir gestern zugestimmt haben, ist nun diese Gesetzesänderung notwendig geworden.
Den Anlass für die heutige Vorlage bildet die Übernahme des «Pharmaceutical Package» von 2004 in das EWR-Abkommen, wo für Liechtenstein diese Sonderregelung ausgehandelt werden konnte, wonach Liechtenstein die österreichische Genehmigung von Arzneimitteln im gegenseitigen Anerkennungsverfahren und im dezentralisierten Verfahren gemäss der Richtlinien 2001/82/EG sowie 2001/83/EG automatisch anerkennt, wenn der Antragsteller auch eine Genehmigung für Liechtenstein beantragt.
Liechtenstein selber muss demnach weder am gegenseitigen Anerkennungsverfahren noch am dezentralisierten Verfahren teilnehmen und auch keine entsprechenden Genehmigungen ausstellen.
Entscheidend ist auch die Aufnahme der Bestimmungen über die Marktüberwachung der Produkte und den Vertrieb in das Gesetz. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Länder soll in einer ganzen Reihe von Punkten detailliert geregelt werden.
In Anbetracht der Notwendigkeit einer Regelung des Verkehrs mit Arzneimitteln und vom Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen, die für das Land Liechtenstein in realistischer Weise umsetzbar und praktikabel ist, spreche ich mich für das Eintreten auf diese Vorlage aus. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits von meiner Vorrednerin ausgeführt, hat es seit Inkrafttreten des im Dezember 1997 vom Landtag verabschiedeten EWR-Arzeimittelgesetzes eine Reihe von Brüssel-Rechtsakten, die bereits zu Gesetzesänderungen geführt haben, gegeben. Nach der letzten Anpassung anno 2007 haben wir in der EWR-Landtagskommission und im Landtag nochmals einige Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, zuletzt im Oktober 2009, und gestern auch den Vertrag mit Österreich betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln sowie den Umgang mit menschlichen Geweben und Zellen im Europäischen Wirtschaftsraum. All diese themenbezogenen Neuerungen werden mittels der vorliegenden Gesetzesvorlage ins EWR-Arzneimittelgesetz implementiert. Auch ich bin für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Nachdem Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung beginnen. Wir kommen zur entsprechenden Regierungsvorlage und ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 4 Abs. 1 Bst. a, g und h wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. a, g und h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Bst. b und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Bst. b und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11a Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11a Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11c Sachüberschrift, Abs. 1 und 1a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11c Sachüberschrift, Abs. 1 und 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1, 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Eine Frage an die Regierung: Was ist unter dieser geeigneten Form der Veröffentlichung zu verstehen? Kann dies zum Beispiel auch nur auf einer Homepage - sprich im Internet - erfolgen oder ist hier an die Landeszeitungen - sprich die öffentlichen Publikationsorgane - gedacht?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich denke nicht, dass wir solche Genehmigungen in den Landeszeitungen publizieren. Aber es gibt dazu Listen, die beim Amt für Gesundheit aufliegen und interessierte oder betroffene Kreise werden sich dort kundig machen können. Ob das in Form einer Homepage dann geschehen wird, das ist jetzt noch nicht geklärt. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung meiner Frage. Wäre es mitunter möglich, in der Stellungnahme auf die 2. Lesung dies zu präzisieren? Konkret, Sie sagen in den Landeszeitungen nicht. Dafür habe ich im Prinzip Verständnis. Aber dass man zumindest diese Listen auf der Homepage des Amtes für Gesundheit abrufen könnte. Ich denke mir, das sollte wenig Probleme verursachen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung wird das auf die 2. Lesung hin sicher präzisieren.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir werden da eine Lösung suchen und Ihnen das zur Stellungnahme vorlegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann können wir weiterlesen. Art. 12b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 1a und 1b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a sowie Abs. 1a und 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Sachüberschrift und Abs. 2 bis 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16b steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Hier habe ich die Frage an die Regierung, ob es, wenn wir Abs. 1 lit. a lesen und dann unter Abs. 3 von den Veröffentlichungen sprechen, in diesem Fall doch um Publikation in den Landeszeitungen geht oder um Bekanntgabe in den Apotheken, denn es geht ja hier um die menschliche Gesundheit. Und wenn ich mir vorstelle, ein Medikament rezeptfrei besorgt zu haben, sodass es keine Verfolgung des Rezeptes oder des Medikamentes bezogen auf den Patienten gibt, dann wäre es doch mein ureigenes Interesse zu wissen, dass dieses Medikament gesundheitsschädigend ist.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. In solchen Fällen wird es sicher notwendig sein, die Betroffenen, das heisst dann auch, die allgemeine Bevölkerung entsprechend zu informieren. Aber es müssten dann in erster Linie mal die Ärzte respektive Apotheken bei eben nicht rezeptpflichtigen Medikamenten ganz sicher zuerst einmal informiert werden und dann würde sich das vermutlich auch nach dem Schweregrad richten. In speziellen Fällen müsste man das sicher dann relativ gross kundtun und dann auch in anderen Medien publizieren. Aber das würde sich vermutlich so nach Abstufungen richten, je nachdem, wenn es keinen oder nur geringfügigen Schaden anrichtet, dann würde man das eher nicht so publikumswirksam publizieren, sondern dass die Information eben vorhanden ist. Und in wirklich schlimmen, krassen Fällen würde das sicher dann auch in anderen Staaten so passieren, weil die Medikamente ja nicht nur in Liechtenstein zugelassen sind. Ich denke, die Allgemeinheit würde auf alle Fälle in adäquater Weise informiert. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1, 3 Einleitungssatz, Bst. a und c sowie Abs. 4 bis 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 Abs. 1, 3 Einleitungssatz, Bst. a und c sowie Abs. 4 bis 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 Abs. 2 bis 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 Abs. 2 bis 6 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Hier geht es ja grundsätzlich um das Verbot für diese Produkte bzw. die Werbung und die Abgabe von weiteren Werten. In Abs. 1 wird dann explizit noch von einem geringen Wert gesprochen. Ich habe mir dann die Erläuterungen im vorliegenden Bericht und Antrag angesehen. Eine konkrete Definition habe ich nicht gefunden. Kann die Regierung hierzu Ausführungen machen, was man unter diesem «geringen Wert» versteht?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass man bei geringem Wert vielleicht eine kleine Musterpackung eines Medikamentes verstehen kann. Etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen. Art. 30 Abs. 1 und 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. In Abs. 1 lit. c steht «ausreichend qualifizierte sachkundige Person». Was muss ich darunter verstehen? Weil ja unter Art. 31a nur noch die Pflichten für sachkundige Personen stehen. Also was ist eine qualifizierte sachkundige Person bzw. dann eine sachkundige Person?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Wir werden das für die 2. Lesung näher definieren. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir weiterlesen. Art. 31a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 Abs. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41b bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41b bis steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier zwei Fragen an die Regierung: - Kann sie uns ein Beispiel nennen, wer im Inland konkret betroffen ist bzw. wer sind diese Blutspendeeinrichtungen?
- Ich begrüsse diese Rückverfolgbarkeit durchaus. Aber entsteht hier nicht doch ein relativ grosser Aufwand für diese Einrichtung, gerade wenn ich mir den Abs. 4 betrachte, der jährliche Bericht betreffend die ernsten Zwischenfälle. Jetzt kann man schon sagen: Es gibt nicht viele ernste Zwischenfälle, entsprechend wird auch der Bericht relativ dünn ausfallen. Aber ich frage mich einfach: Sind sich diese Institutionen bewusst, dass hier doch ein gewisser Mehraufwand auf sie zukommen wird? Oder sagt die Regierung: Nein, das ist im Prinzip jetzt schon Stand der Dinge, das wird jetzt schon gemacht.
Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sie wissen selbst, wer bei uns im Lande die Blutentnahmen bzw. wer die jährlichen Blutspendekampagnen durchführt. Das geschieht aber auch in ärztlichen Praxen. Ich denke schon, dass diese Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden muss. Das ist ein ernstes Thema. Und wenn da wirklich Fehler auftreten sollten, kann das für einzelne Personen durchaus schwerere Schäden nach sich ziehen bis hin zum letalen Ausgang. Ich denke, das rechtfertigt einen solchen Aufwand. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann können wir weiterlesen. Art. 41f Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41f Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41h bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41h bis steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zwei Fragen zum Abs. 3: Hier wird einmal vom «schwerwiegenden Zwischenfall» gesprochen und im Weiteren «jede schwerwiegende unerwünschte Reaktion». Kann die Regierung hierzu Beispiele nennen bzw. bis zur 2. Lesung abklären, was man sich als Beispiel darunter vorstellen könnte, was «schwerwiegende Zwischenfälle» oder eben diese «schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen» sind?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wir werden das für die 2. Lesung mit Beispielen hinterlegen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann können wir weiterlesen. Art. 45 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. e, Abs. 2 Bst. a, c und e bis g sowie Abs. 3 und 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. e, Abs. 2 Bst. a, c und e bis g sowie Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 Abs. 1 Bst. d und m wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 Abs. 1 Bst. d und m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. f bis wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. f bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 Sachüberschrift und Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 Sachüberschrift und Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich will auf einen Schreibfehler auf Seite 76 aufmerksam machen: Im unteren Drittel erste Spalte EWR-Rechtsvorschriften muss es richtig heissen: 1950/2006. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das ist richtig. Es wird so korrigiert. Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 32 abgeschlossen.
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