ABÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG (ÜBERTRETUNGEN VON STRASSENVERKEHRSVORSCHRIFTEN) (NR. 17/1998), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung der Strafprozessordnung. Bericht und Antrag Nr. 17/1998 der Regierung steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit können wir mit der 1. Lesung beginnen.I. § 322 a wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 322a steht zur Diskussion.
Abg. Gabriel Marxer:
Ich habe nur eine Frage zur 48-Stundenfrist, die im Abs. 4 enthalten ist, ob bei der Belegschaft unseres Landgerichtes bzw. durch den Pikettdienst, den da manche Landrichter leisten, auch gewährleistet ist, dass diese 48-Stundenfrist eingehalten werden kann.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das frage ich mich auch. Wünscht die Regierung, dazu Stellung zu nehmen?Regierungsrat Heinz Frommelt:
Nach Auskunft des Landgerichtes ist das möglich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Da bin ich gespannt, wie die Verfügung zeitgerecht ergehen wird, wenn so eine Sicherheitsleistungsabnahme am Freitagabend um 23.00 Uhr erfolgt.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Wir haben diese Frage gestellt, sie wurde bejaht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Frage zu bejahen ist leicht, aber es dann in der Praxis auszuführen, ist nicht mehr so leicht.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Das ist richtig, aber dann müssten wir vielleicht - wäre eine Variante, dass man eine längere Frist aufnimmt. Das wäre eine Variante, um diesen Zweifeln zu begegnen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn die Regierung überzeugt ist, dass diese Frist einhaltbar ist, dann habe ich nichts dagegen, so einer Formulierung zuzustimmen. Aber, es muss dann auch dem nachgelebt werden, stelle ich mir vor.Regierungsrat Heinz Frommelt:
Davon gehe ich auch aus.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
330 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
§ 330 Abs. 3 und 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
II. steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese 1. Lesung absolviert.
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