Beschluss Nr. 37/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2009/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen), (Nr. 81/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Beschluss Nr. 37/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 81/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnte. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 16.9.2009 einige Richtlinien hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen erlassen. Ziel dieser Richtlinien ist insbesondere, die Berichterstattungsanforderungen zu verringern, indem die Mitgliedstaaten und die Gesellschaften flexibler entscheiden können, welche Berichte im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind. Diese Änderungen verringern den Verwaltungsaufwand und sind meines Erachtens zu begrüssen. Ich empfehle Zustimmung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet:
«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 37/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und wir haben Traktandum 13 abgeschlossen. -ooOoo-