Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 – 2014 (Nr. 90/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 14: Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014.
Der Bericht und Antrag Nr. 90/2010 steht zur Diskussion. Abg. Günther Kranz
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Uns liegt ein Finanzbeschluss für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014 über insgesamt EUR 10 Mio. vor.
Gemäss Art. 1 des Protokolls 38B zum EWR-Abkommen tragen die EFTA-Staaten in gewissen Schwerpunktbereichen finanziell zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten im EWR und zur Vertiefung ihrer Beziehungen mit den Empfängerstaaten bei.
Grundsätzlich begrüsse ich die Vorlage, da die durch die vergangenen Finanzierungsmechanismen ausgelöste finanzielle Belastung mit den Jahren zwar immer grösser geworden ist und der jetzige Mechanismus nochmals ein Mehr an Aufwendungen bringt, jedoch diese Zahlungen mittelfristig zur wirtschaftlichen Stabilität der Empfängerstaaten beitragen und somit potenzielle Handelspartner gewonnen werden können.
Dieser wünschenswerte Idealfall wird aber wohl nicht für alle Empfängerstaaten zutreffen bzw. zumindest nicht für alle Empfängerstaaten im gleichen Mass. Es stellen sich mir daher folgende Fragen:- Art. 8 Abs. 2 des Protokolls sieht vor, dass mit jedem Empfängerstaat einzeln eine Vereinbarung hinsichtlich der Mittelverwendung geschlossen wird. Ich nehme an, dass solche Vereinbarungen auch für die vergangenen Finanzierungsmechanismen geschlossen wurden. Wurden in der Praxis bezüglich Mittelverwendung bzw. konkretem Mitteileinsatz Kontrollen durchgeführt? Wenn ja, wer führt diese durch und wird über das Prüfungsergebnis auch Bericht erstattet? Ich frage deshalb, da ich mit der Formulierung in Art. 8 Abs. 3 Mühe habe, wenn dort im letzten Satz ausgeführt wird: «Die Empfängerstaaten sorgen für geeignete Verwaltungs- und Kontrollsysteme, um eine ordnungsgemässe Durchführung und Verwaltung zu gewährleisten». Ob eigene Kontrollsysteme der Empfängerstaaten genügen, kann ich nicht beurteilen. Glücklich ist diese Lösung meines Erachtens jedoch nicht. Eine externe unabhängige Kontrolle würde meines Erachtens mehr Vertrauen schaffen. Daher nochmals das Problem auf den Punkt gebracht: Wer oder was garantiert uns die tatsächliche Verwendung der Mittel durch die Empfängerstaaten für den Zweck, zu welchem sie von den EFTA-Staaten zur Verfügung gestellt werden?
- Mit dem EWR-Abkommen wurde im Wesentlichen der EU-Binnenmarkt auf die EFTA-Staaten ausgedehnt. Das heisst, die EFTA-Staaten profitieren und verpflichten sich im Rahmen der vier Grundfreiheiten, welche lauten: Freier Warenverkehr, Personenfreizügigkeit, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr. Gemäss Art. 8 des Protokolls werden die in Frage stehenden Beiträge unter anderem für die Zivilgesellschaft, die menschliche und soziale Entwicklung und den Schutz des kulturellen Erbes zur Verfügung gestellt. Inwieweit haben nun diese Beiträge etwas mit den vier Grundfreiheiten zu tun? Es leuchtet mir ein, dass die Grundfreiheiten im Sinne einer effektiven Durchführbarkeit nicht allzu eng interpretiert werden dürfen, jedoch sehe ich bei den genannten
Zwecken als Laie keinerlei Zusammenhang mit diesen. Daher frage ich mich, ob die angeführten Zwecke nicht zu weit von den Grundfreiheiten entfernt sind.
Danke. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009 bis 2014 soll Liechtenstein während den nächsten fünf Jahre jeweils EUR 2 Mio. pro Jahr bzw. insgesamt EUR 10 Mio. zur Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums beitragen. Gestützt auf das EWR-Übereinkommen ist Liechtenstein verpflichtet, einen Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen bzw. zur Schaffung eines homogenen Europäischen Wirtschaftsraumes zu leisten. In den Jahren 2004 bis 2009 wurden insgesamt rund 1'250 Projekte in 15 Mitgliedstaaten in diversen Bereichen unterstützt. Genaueres kann dem aktuellen Status Report 2010 entnommen werden.
Im Sinne der Ausführungen des Bericht und Antrages ist das Verhandlungsergebnis nicht zu beanstanden. Wenn der liechtensteinische Beitrag auf den ersten Blick auch klein und unbedeutend erscheinen mag, ist es wichtig, dass sich Liechtenstein an diesem Finanzierungsmechanismus beteiligt. Einerseits entspricht es seiner völkerrechtlichen Verpflichtung und andererseits wird auf diese Weise auch ein Zeichen gesetzt. Ich empfehle daher, dem Übereinkommen die Zustimmung zu erteilen und den entsprechenden Finanzbeschluss zu genehmigen. Zur Vermeidung von Unsicherheiten würde ich im Finanzbeschluss aber nur den verbindlichen EUR-Betrag aufnehmen. Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Der Bericht und Antrag stellt dar, dass sich die Beteiligung Liechtensteins am neuen EWR-Finanzierungsinstrument aus seiner Mitgliedschaft im EWR ergibt. Angesichts der finanziellen Auswirkungen für Liechtenstein ist die Zustimmung des Landtages erforderlich.
Meine Frage an die Regierung: Kann der Landtag irgendetwas am Übereinkommen oder an der gesamten finanziellen Beteiligung beeinflussen oder ändern?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die positiven Voten hinsichtlich dieses ratifizierungsbedürftigen Übereinkommens und des Finanzbeschlusses. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Verhandlungen sich als äusserst schwierig dargestellt haben und möchte hier auch unserer Mission in Brüssel einen entsprechenden Dank zukommen lassen, wie sich die Verhandlungen hier gestaltet haben. Sie haben ja gesehen, dass die ursprünglichen Forderungen weit höher waren wie das Verhandlungsergebnis, das jetzt herausgekommen ist. Ursprünglich war ja von EUR 500 Mio. im Jahr die Rede. Jetzt sind wir knapp bei EUR 200 Mio. gelandet. Das ist auch das Verdienst unserer Mission in Brüssel, die hier beharrlich über Monate und Jahre verhandelt hat.
Dann zur Frage der Administration: Da verweise ich auf Seite 21 des Bericht und Antrags der Regierung. Dort steht, dass der Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 bis 2014 wie bisher durch das Finan-cial Mechanism Office in Brüssel administriert wird und dass dieses dem EFTA-Sekretariat angeschlossen ist. Dieses prüft auch die eingegangenen Programme, welche dann gemäss Art. 4 Abs. 3 des Protokolls wiederum auch durch die Kommission weiter geprüft wird, das heisst, dass die EU-Kommission diese Programme prüft.
Dann zur Frage, ob die Programmgestaltung direkt mit den vier Freiheiten etwas zu tun hat: Da kann ich Ihnen antworten, dass das indirekt der Fall ist. Art. 1 des EWR-Abkommens verweist ja darauf, dass man gleich lange Spiesse unter sämtlichen EWR-Staaten herbeiführen will, dass man eine ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen herbeiführen will. Und deshalb wurden diese Programme eben so aufgesetzt. Natürlich haben dann auch Umweltaspekte damit zu tun, haben auch andere Aspekte, wie sie nun im Programm in Art. 8 zum Ausdruck kommen, damit eine Verbindung.
Dann die Frage des Abg. Pepo Frick: Das Übereinkommen unterscheidet sich nicht von anderen Übereinkommen. Im Ratifizierungsprozess ist es so, dass der Landtag seine Zustimmung erteilen kann oder seine Zustimmung nicht erteilen kann. Er wird aber in diesem Verfahren sicherlich nicht einzelne Artikel abändern können, weil die Regierung in diesem Falle dieses Übereinkommen ausgehandelt hat. Wenn, dann könnte er das nur zurückweisen und kann sicherlich nicht einzelne Artikel von sich aus hier abändern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr vorhanden sind, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich werde aber zuerst den Finanzbeschluss lesen lassen und dann mit dem Antrag der Regierung zusammen am Schluss abstimmen lassen.
Ich bitte somit, den Finanzbeschluss zu verlesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte, den Regierungsantrag zu verlesen.
Der Antrag der Regierung wird verlesen:
«Der Hohe Landtag wolle- dem Übereinkommen vom 28. Juli / 19. August 2010 zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2009 - 2014 samt Anhang,
- dem Finanzbeschluss betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am EWR-Finanzierungsmechanismus für die Jahre 2009 - 2014 sowie
- der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens
seine Zustimmung erteilen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden einhellig die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 14 erledigt.-ooOoo-