Beschluss Nr. 54/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen), (Nr. 87/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der September-Sitzung fort.
Für heute, Donnerstag, haben wir folgende Absenzen: Die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri ersetzt, der Abg. Gerold Büchel wird durch den stv. Abg. Hubert Lampert ersetzt, und der Abg. Peter Lampert wird durch den stv. Abg. Stefan Wenaweser vertreten.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, kommen wir zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 54/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 87/2010 und steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Die EU-Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer hat zum Ziel, die Rechte auf Information und Anhörung der Arbeitnehmer zu stärken, sofern die Unternehmen länderübergreifend tätig sind. Insbesondere soll der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in der Gemeinschaft beachtet werden. Die länderübergreifende Tätigkeit mit mindestens 150 Arbeitnehmern in zwei Ländern betrifft in Liechtenstein gerade zwei Unternehmen. Nachdem die Richtlinie jedoch eine Gesetzesanpassung erfordert, bedarf der entsprechende EWR-Ausschuss-Beschluss der Zustimmung des Landtags.
Eine Stellungnahme dazu haben lediglich der LANV und die LIHK abgegeben. Der Arbeitnehmerverband begrüsst die neue Richtlinie. Die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer verweist auf die Möglichkeiten, die der Art. 14 bietet, wonach geltende Vereinbarungen weitergeführt werden können. Wie bei so manchen EU-Richtlinien ist auch bei der Umsetzung der hier vorliegenden Richtlinie auf die Verhältnismässigkeit und Alltagstauglichkeit zu verweisen. Ausserdem sei auf das traditionell gute und einvernehmliche Zusammenwirken des Arbeitnehmerverbandes mit den Arbeitgeberorganisationen verwiesen, insbesondere mit der von der Richtlinie betroffenen Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer. Das Fehlen in Liechtenstein einer eigentlichen Arbeitergewerkschaft im europäischen Sinn, weist ebenfalls auf den beiderseitigen Konsenswillen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hin, der zur Erhaltung des Arbeitsfriedens bisher in unserem Lande beigetragen hat und beiträgt. Die EU-Richtlinie 2009/38/EG zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte ist zu übernehmen, die nötigen Gesetzesanpassungen sind daher vorzunehmen und der mögliche Spielraum für die Anpassung an hiesige Verhältnisse soll ausgeschöpft werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Abg. Elmar Kindle
Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe hier eine kurze Anmerkung: Meines Erachtens sind solche Betriebsräte europäisches Recht - und auch Pflicht. Ich bin aber der Meinung, dass man mit diesen Instrumenten sorgfältig umgehen und sie nicht überstrapazieren sollte. Ich bin der Meinung, sie sind wirtschaftshemmend und nicht wirtschaftsfördernd. Das meine Meinung dazu. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Die Regierung beantragt, der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 54/2010 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und wir haben Traktandum 16 erledigt. -ooOoo-