Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und Abänderung der Strafprozessordnung (Nr. 31/2010); [1. Lesung: 22./23. April 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 94/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 18: Schaffung eines Tierschutzgesetzes, Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden und Abänderung der Strafprozessordnung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 94/2010.
Es handelt sich um eine Stellungnahme der Regierung. Wir behandeln die Vorlage in 2. Lesung.
Ich schlage vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum nicht die Lesung der einzelnen Artikel gewünscht wird.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Darf ich eingangs, bevor wir das Tierschutzgesetz behandeln, einige Bemerkungen machen bzw. Fragen an die Regierung stellen?
Selbstverständlich ist mir klar, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden und längere Voten nicht zulässig sind.
Im Anschluss an das Tierschutzgesetz werden wir in 2. Lesung auch die Abänderung des Hundegesetzes behandeln. Nun haben sich in der 1. Lesung des Hundegesetzes fünf Votanten gegen den beabsichtigten Art. 4a - Ausbildung mit Sachkundenachweis - ausgesprochen. Die Regierung nahm diese Voten zum Anlass, den Artikel ganz aus dem Gesetz zu streichen, obwohl sie dies in ihrer Stellungnahme sehr bedauert. Ich bedaure dies ebenfalls. Vor allem kann ich nicht verstehen, dass der Landtag nicht über diesen Artikel abstimmen kann. Wenn sich Abgeordnete an einer Debatte nicht melden, heisst das für mich noch nicht, dass sie inhaltlich mit den Vorrednern einig gehen. Es waren immerhin nur 5 Votanten von 25 Abgeordneten. Meines Erachtens kann auch der Umkehrschluss gezogen werden, dass diejenigen, die sich nicht meldeten, der Regierungsvorlage zustimmen wollten. Nun wissen wir, dass gemäss Geschäftsordnung die Frist für die Wiedereinbringung dieses Artikels abgelaufen ist, der Landtag also nicht abstimmen und auch niemand einen entsprechenden Antrag einbringen kann.
Meine Frage nun an die Regierung: Sieht sie eine Möglichkeit, den Inhalt dieses früheren Art. 4a unter einem anderen Buchstaben oder in einem anderen Artikel, vielleicht auch im Tierschutzgesetz, das wir zuerst behandeln, einzuordnen? Wenn dem so wäre, müsste dies nämlich bei der Behandlung dieses Tierschutzgesetzes bereits bekannt sein, bevor wir dieses Gesetz abschliessend behandeln. Oder kann die Regierung selber im Hundegesetz den Art. 4a aus der 1. Lesung wieder einfügen?
Am Dienstag hat sich offenbar ein Regierungsmitarbeiter im Radio Liechtenstein dahingehend geäussert, dass der Landtag noch über diesen Sachkundenachweis abstimmen kann.
Meine Frage an die Regierung: Auf was stützt er seine Angaben? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich denke, wir haben hier eine grundsätzliche Frage. Fünf Abgeordnete haben sich in der 1. Lesung dagegen ausgesprochen. Offenbar haben jetzt einige das Gefühl, schweigen in der 1. Lesung wäre auch das Ziel. Ich kann es nachvollziehen, dass die Regierung auf die 1. Lesung Bezug nimmt und eben die Voten aufgreift, die dort gefallen sind. Und wenn diejenigen, die diesen Artikel wollen, dann nichts sagen, dann haben sie das jetzt heute zu verantworten. Ich denke, die Geschäftsordnung ist klar. Die Abgeordneten hätten die Möglichkeit gehabt, diesen neuen Artikel, den sie wieder einfügen wollen, vor 10 Tagen einzureichen. Da das nicht vorliegt, ist für mich dieses Thema erledigt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich meiner Vorrednerin Diana Hilti anschliessen. Ich verstehe den Vorwurf nicht ganz. Ich war auch einer von diesen fünf, die sich zu Wort gemeldet haben. Ich stehe nach wie vor dafür ein, dass ich gegen die Einführung so eines Artikels bin, und zwar ganz einfach, weil ich das aus meiner Warte betrachtet, als eine Überreglementierung einstufe. Deshalb danke ich der Regierung, dass sie die Anliegen des Landtags ernst genommen hat und das, auch wenn es ihr gegen den Strich geht, herausgestrichen hat. Dass jetzt der Vorwurf kommt, dass man nicht darüber abstimmen kann, man hätte gemäss Geschäftsordnung die Möglichkeit gehabt - man hätte sich auch melden können in der 1. Lesung; ich denke, diesen Vorwurf müssen sich diese fünf Leute, die sich gemeldet haben, nicht machen lassen. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich glaube, man kann das von zwei Seiten ansehen. Man kann den Formalismus noch weiter treiben jetzt und sagen: In der Geschäftsordnung steht das nicht. Die Problematik besteht darin, dass, wenn die Ansicht meines Vorredners stimmen sollte, dann muss sich bei einer 1. Lesung grundsätzlich jeder melden und seine Stimme sozusagen dann schon abgeben. Es ist einfach so, dass in der 1. Lesung nicht abgestimmt wird. Für mich ist diese Meinung jetzt überstrapaziert. Ich denke, wir könnten das so lösen, dass in diesem Fall abgestimmt wird, ob dieses Anliegen, wie das von der Abg. Doris Frommelt formuliert wurde, für diesen Fall berücksichtigt werden könnte. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Abg. Doris Frommelt.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz zu den Bemerkungen der Abgeordneten Diana Hilti und Peter Hilti: Es handelt sich meinerseits überhaupt um keinen wirklichen Vorwurf an die Regierung. Aber oft steht in den Stellungnahmen der Regierung zu einer Gesetzesvorlage, dass sie an ihrem Vorschlag festhält, auch wenn der Landtag in der 1. Lesung Kritik angebracht hat. Wie der Abg. Pepo Frick schon gesagt hat, wird in der 1. Lesung hin und her debattiert und es wird nicht abgestimmt. Ich kann mich daher im Moment überhaupt nicht erinnern, dass ein Artikel nach der 1. Lesung einfach hinausgekippt wurde, wenn sich nur ein kleiner Teil der Abgeordneten kritisch ausgesprochen hat. Danke.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte hier nur kurz anschliessen: Ich habe das eigentlich in keinster Weise als Vorwurf gesehen an irgendeinen Votanten oder an die Regierung, sondern als einen konstruktiven Vorschlag, ein Thema nochmals einzubringen, das nicht, wie jetzt irgendjemand schliessen könnte, seitens der FBP nochmals eingebracht werden möchte, sondern Sie haben ja alle diese Schreiben erhalten und wir wollten einfach über den Punkt nochmals diskutieren, ohne Formalismus. Das war der Hintergrund. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ohne nun dafür oder dagegen zu sein, ich versuche einfach einen pragmatischen Ansatz zu finden. Es geht ja auch nicht darum, hier jemandem Vorwürfe zu machen. Für mich ist die Geschäftsordnung in diesem Punkt nicht so klar. Es wird ganz allgemein von Gesetzesvorlage gesprochen. In Abs. 3 heisst es: Abänderungszusatz oder Streichungsanträge können bis zur Abstimmung über den jeweiligen Artikel eingebracht werden. Abgestimmt wurde in diesem Sinne nicht. Der Artikel ist einfach herausgefallen. In Abs. 4 heisst es dann schon, «die in der Gesetzesvorlage nicht aufscheinen». Aber der Art. 30 spricht ganz allgemein in jedem Absatz von Gesetzesvorlage. Ich kann daraus nicht entnehmen, dass es eine Gesetzesvorlage in der 1. Lesung gibt und dann eine neue Gesetzesvorlage in der 2. Lesung.
So wie ich den Artikel interpretiere, geht es einfach darum, dass keine Überraschungsanträge oder Überraschungsartikel in der 2. Lesung aufscheinen. Man kann genauso gut argumentieren, dass ein Artikel, der in der 1. Lesung in der Gesetzesvorlage aufgeschienen ist, in der 2. Lesung jederzeit wieder eingebracht werden kann. Mir geht es eigentlich nur um einen pragmatischen Ansatz. Ich denke, wir wollen alle Leerläufe verhindern.
Wenn wir hierüber heute nicht abstimmen, dann kommt vielleicht wieder eine Gesetzesinitiative oder irgendetwas und dann müssen wir uns damit wieder befassen. Wir sind der Landtag, wir können die Geschäftsordnung interpretieren. Es steht uns frei, darüber zu beschliessen, ob wir das heute aufnehmen können oder nicht. Ich votiere eigentlich dafür, dass wir heute darüber abstimmen; zumindest eine Konsultativ-Abstimmung machen. Vielleicht kann ja die Regierungsrätin von sich selber nochmals den Artikel einbringen. Das ist hier in diesem Haus ja auch schon vorgekommen, dass die Regierung von sich aus in der 2. Lesung einen Artikel nochmals eingebracht hat. Aber ich hoffe, dass wir über diesen Punkt heute abschliessend befinden können. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte dazu etwas sagen: Ich habe im Vorfeld schon dem Abg. Pepo Frick meine Meinung mitgeteilt. Ich glaube eben, dass das eigentlich nicht geht. Art. 30 Abs. 3 der Geschäftsordnung bezieht sich auf einen in der aktuell zu behandelnden Gesetzesvorlage bestehenden Artikel. Im konkreten Fall aber liegt eben kein Artikel mehr für den in der 1. Lesung noch vorhandenen Artikel 4a in der von der Regierung im Landtag unterbreiteten Vorlage für die 2. Lesung vor. Ergo kann jetzt auch der Abs. 3 keine Anwendung finden. Im konkreten Fall kommt der Abs. 4 zum Tragen; das heisst, die 10-Tages-Frist. Sonst kann man die 10-Tages-Frist eben gleich streichen.
Gemäss Art. 18 Abs. 2 hat die Regierung den Bericht und Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der Landtagssitzung zuzustellen und dann haben die Abgeordneten entsprechend Zeit, das zu überprüfen und neue Artikel einzubringen. Im konkreten Fall wurde das aber nicht getan. Zudem kommt noch dazu, dass zu beachten ist, dass neben dem Art. 4a dann auch der Art. 12 Abs. 2 sowie die Übergangsfrist 2 der alten Vorlage in der Wiederauflebungsforderung mit eingeschlossen werden müssten, da diese in einem Regelungszusammenhang stehen. Dies wurde aber vom Antragsteller auch nicht vorgebracht. Ich habe es wenigstens nicht gehört. Wie gesagt, ich bin dafür, wenn wir eine Geschäftsordnung haben, sollten wir uns so weit wie möglich daran halten. Aber der Landtag kann natürlich beschliessen was er will, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstösst.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann Ihnen zu 100% zustimmen, das ist auch meine Ansicht. Aber auch ich möchte nicht einen Formalismus betreiben bis zum Gehtnichtmehr. Mir sind pragmatische Vorschläge immer willkommen. Wir sind daran, die Geschäftsordnung zu überprüfen und ich möchte, wenn wir heute darüber abstimmen lassen - und ich habe so ein bisschen das Bauchgefühl, dass das der Fall sein wird - die Reformkommission beauftragen zu diskutieren, wie wir damit in Zukunft umgehen, weil dann hat diese 10-Tages-Frist keinen Sinn mehr, wenn der Landtag wirklich jeden Artikel auf gut deutsch gesagt am Vormittag noch schnell bringen kann. Es ist ein bisschen überspitzt formuliert. Aber da möchte ich dann der Reformkommission diesen Auftrag geben, das ganz kritisch zu hinterfragen, was wir heute damit anrichten.
Dann wurde von der Abg. Doris Frommelt gesagt, dass nur ein kleiner Teil der Abgeordneten sich für diese Streichung eingesetzt hat. Ich persönlich habe jetzt nicht die Protokolle nachstudiert, ich habe niemanden gehört, der sich wirklich für das Verbleiben eingesetzt hat. Vielleicht weiss ich das nicht mehr, aber das ist halt das Problem, dass wir in der 1. Lesung nicht abstimmen. Die Regierung ist dem Wunsch der Mehrheit des Landtags und der Mehrheit der Redner nachgekommen. Und dafür bin ich ihr dankbar.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort der Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich schliesse mich den Aussagen und Feststellungen des Kollegen Christian Batliner an. Ich denke auch, dass wir nicht zu formalistisch sein sollten, denn in meiner relativ langen - wenn ich das so nennen darf - Landtagskarriere scheint das wirklich der erstmalige Fall, dass wir zwischen 1. und 2. Lesung einen Artikel rausgekippt haben. Wenn man genau nach dem Buchstaben der Geschäftsordnung geht - und natürlich möchte ich auch dem getreu hier meine Abstimmungen und Einstellungen kundtun - könnte man ja auch sagen: Wenn bis zur Abstimmung ein Streichungsantrag möglich ist, warum ist dann bis zur Abstimmung nicht ein Beibehaltungsantrag möglich?
Es ist ja nicht so, dass wir bzw. die Abg. Doris Frommelt nun beabsichtigt, etwas Neues einzubringen, sondern das war ja bereits Gegenstand der ersten Regierungsvorlage. Natürlich stimmt es, Herr Präsident, und auch Kollegen, die das so geäussert haben, wir haben 3 Wochen Zeit, um uns darum zu kümmern und könnten auch die 10-Tages-Frist einhalten. Aber das ist nun wirklich ein Sonderfall. Ich würde es so auslegen, zu sagen: Wenn ich eine Streichung beantragen darf, dann darf ich auch eine Beibehaltung dessen, was bereits in der Vorlage war, beantragen. Ich wäre dafür, dass wir hier nicht päpstlicher als der Papst sind, sondern konsultativ abstimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich darüber abstimmen. Ich gebe aber noch vorher das Wort der Regierung, falls gewünscht. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, geschätzte Damen und Abgeordnete. Ich denke, die Geschäftsordnung ist Sache des Landtags. Das möchte ich gerne Ihnen überlassen. Von Seiten der Regierung bestünde heute jedenfalls keine Möglichkeit mehr, das abzuändern, weil schlussendlich wurde diese Stellungnahme in der Regierung verabschiedet und es ist ein Regierungsbeschluss. Das bedürfte dann meiner Ansicht nach eines neuen Beschlusses in der Regierung. Und das ist selbstredend nicht möglich. Abgesehen davon, denke ich, haben wir uns an diese Aussagen im Landtag in der 1. Lesung gehalten und das so betrachtet, dass dieser Art. 4a nicht gewünscht würde und uns aus diesen Gründen auch für die Streichung dieses Artikels entschlossen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht der Herr Regierungschef noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, guten Morgen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur noch ein paar Worte verwenden zur Entscheidungsfindung, wie die Regierung ihre Entscheidungsfindung macht. Ich muss ein bisschen dem Abg. Peter Hilti entgegentreten. Wir nehmen nicht die Wünsche des Landtags auf, sondern wir nehmen die Voten des Landtags auf, bewerten diese in der Regierung und machen dann unsere Stellungnahme seitens der Regierung. Insbesondere dieser Artikel war schon bei der Verabschiedung des Bericht und Antrags - das kann ich hier auch durchaus offen sagen - in der Regierung eine kontroverse Debatte wert. Wir haben das dann dem Landtag zugeleitet und haben damals in der Regierung schon abgemacht, dass wir, je nachdem, wie der Landtag dieses diskutieren wird, auf diesen Artikel zurückkommen werden. Und dann hat die Regierung diese Voten aufgenommen, hat eine eigene Bewertung, die kontroverse Debatte noch einmal geführt und dann dem Landtag das jetzt vorgeschlagen. Das ist eine Vorlage der Regierung, die Sie nun zu bewerten haben aufgrund Ihrer Geschäftsordnung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Doch, ich möchte natürlich betonen, dass, sollte dieser Art. 4 wieder aufgenommen werden, das auch bei allen anderen Artikeln, die dieses Thema tangiert, der Fall sein muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie würden sich dann entsprechend melden bei der Lesung.Abg. Doris Frommelt
Ja.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gut, dann stimmen wir ab. Wer einverstanden ist, den Art. 4a bzw. die entsprechenden Artikel in die Lesung aufzunehmen - ist dieser Antrag so richtig formuliert? Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich muss mich jetzt halt auf die Juristen verlassen, die wissen, wo der Artikel hinkommt und wie man abstimmen muss. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte ehrlich gesagt schon genau wissen, über was wir jetzt abstimmen. Ich kann ja nicht einfach jetzt Ja oder Nein sagen, wenn ich nicht weiss, über was wir eigentlich abstimmen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meines Erachtens stimmen wir darüber ab, dass dieser Artikel, der hinausgefallen ist, am betreffenden Platz wieder von einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten vorgeschlagen wird und wir dann darüber beschliessen. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Niemand weiss genau, über was wir hier abstimmen. Für das ist eben gerade eine solche 10-Tages-Frist, dass wir die Vorlagen vorab erhalten und uns dann auch damit auseinander setzen können. Dass diese Streichung auf die 2. Lesung wirklich ein Sonderfall sein soll, dies ist es meines Erachtens nicht. Meines Erachtens wurde beispielsweise im Geldspielgesetz anlässlich der 1. Lesung eine Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Dies wurde vom Landtag nicht goutiert und dieser wurde dann beispielsweise auf die 2. Lesung herausgestrichen. Hier waren die Voten auch anlässlich der 1. Lesung so, dass die Mehrheit sich dagegen ausgesprochen hat, und die Regierung hat sich dann dazu entschieden, das auf die 2. Lesung nicht mehr zu bringen. Somit finde ich das Vorgehen der Regierungsrätin Renate Müssner vollständig nachvollziehbar. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Das Vorgehen der Regierungsrätin wurde an sich nicht kritisiert. Es geht nun um den Antrag, ganz klar festzulegen, dass beschlossen wird, dass die in der Vorlage Nr. 31/2010 noch vorhandenen Bestimmungen im Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes, das betrifft den Art. 4a «Ausbildung mit Sachkundenachweis» und den Art. 12 Abs. 2 Bst. b «einen Hund ohne die erforderliche Ausbildung erwirbt und hält» und im gleichen Gesetz, II. Übergangsbestimmung, entsprechend wieder aufgenommen werden.
Ist es so klar? Sie müssen das dann halt beantragen, wenn wir hier bei der Lesung sind. Dann stimmen wir darüber ab. Ist es soweit klar? Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wenn wir jetzt darüber abstimmen, geht das für mich in Ordnung. Aber bevor wir in eine endlose Debatte ausarten, würde ich sonst vorschlagen, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen. Aber wenn wir jetzt abstimmen können, dann ist das gut für mich. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch der Abg. Diana Hilti und dann stimmen wir ab.Abg. Diana Hilti
Ich möchte nur bitten, falls diese Abstimmung eine Mehrheit erhält, dass diese Artikel aus dem Bericht und Antrag Nr. 31/2010 den Abgeordneten dann auch kopiert und hingelegt werden, damit alle wissen, wovon sie sprechen. Es haben nicht alle einen Internetzugang und sehr wenige werden diese Stellungnahme oder diesen ersten Bericht und Antrag hier haben. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann wird es das Landtagssekretariat entsprechend machen. Wir stimmen dann ab: Den Antrag haben Sie gehört.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 13 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zur Lesung. Wie vorgeschlagen, möchte ich die Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern nicht Opposition aus dem Plenum entsteht.
Das ist nicht der Fall.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur ganz kurz: Wie ich gesagt habe, dass ich die Reformkommission bitte, sich dieser Themen anzunehmen, weil das ist für mich ein bisschen ein Problem. Ich möchte das jetzt nicht noch einmal lostreten, aber ich hoffe, dass das angekommen ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe das so notiert. Dann können wir jetzt zur 2. Lesung per Artikelaufruf schreiten.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab:
Wer mit Art. 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe anlässlich der 1. Lesung verschiedenst darauf hingewiesen, dass das Gesetz etliche Abweichungen von der schweizerischen Vorlage enthält und dass die Regierung prüfen soll, ob man davon nicht wieder abgehen könnte und wir unsere Gesetzesvorlage im Wesentlichen der schweizerischen Vorlage anpassen können. Die Regierung führt dann aus, dass sie bereits im Bericht und Antrag dargestellt hätte, dass der eigene Gestaltungsspielraum beschränkt sei, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen betreffend die der Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere. Und sie schreibt in der Stellungnahme, Seite 7, nun, es sei transparent aufgezeigt worden, dass dies aus marktwirtschaftlichen Überlegungen mit Bezug auf den Wettbewerb und die internationalen Rahmenbedingungen zu geschehen habe. Dort, wo von der schweizerischen Vorlage abgewichen worden sei, stehe dies nicht im Widerspruch zu den vorzitierten drei Grundsätzen und sei damit gerechtfertigt.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, gerade exemplarisch am Beispiel des Art. 4, dass die Regierung in Abs. 4 das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund eingeführt hat, wobei der geneigte Leser, wie ich schon in der 1. Lesung ausgeführt habe, auch in Art. 4 Abs. 2 finden wird, dass dort das Töten von Tieren aus Mutwillen verboten ist. Wenn Sie die Erläuterungen lesen zu diesen beiden Bestimmungen, dann werden Sie sehen, dass «mutwillig» und «ohne vernünftigen Grund» selbst von der Regierung identisch ausgelegt wird. Denn bei «mutwillig» führt die Regierung an, dass dies ohne rational nachvollziehbaren Grund geschieht. Ratio ist wie ich schon in der 1. Lesung gesagt habe die Vernunft und damit bedeutet dies, dass mutwilliges Töten und das Töten ohne vernünftigen Grund ein- und dasselbe ist.
Ich sehe, dass die Regierung auf diesen sachpolitischen Einwand, den ich in der 1. Lesung gebracht habe, nicht eingegangen ist. Ich möchte Sie aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie der Praxis damit eine schöne Angelegenheit beschert haben. Denn in Art. 35 wird die Tierquälerei vom Landgericht wegen Vergehens unter Strafe gestellt und es ist dort insbesondere das Töten von Tieren aus Mutwillen erwähnt. Und dann haben Sie in Art. 36 die Bestrafung wegen einer Übertretung durch das Amt für Lebensmittelkontrolle, wenn jemand ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet.
Ich wünsche viel Glück bei der Abgrenzung zwischen dem Töten ohne vernünftigen Grund und damit der Zuständigkeit des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen und dem Töten aus Mutwillen und damit der Zuständigkeit des Landgerichtes. Ich wage zu behaupten, dass Sie hier der Praxis einen Bärendienst erwiesen haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, in den Erläuterungen zu Art. 4 Abs. 4 steht unter anderem auch drin, dass es sich um insbesondere mutwillige Tötung handelt, die aus einem sittlich verwerflichen Motiv heraus geschehen bzw. ohne jeden rationalen nachvollziehbaren Grund. Ich denke, das ist schon ein Unterschied zur anderen genannten Tötung, ohne vernünftigen Grund zu töten. Das hat schon einen Qualitätsunterschied. Wir haben das hier ausgeführt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Nur ganz kurz: Ich widerspreche dem, denn gerade aus Ihren Erläuterungen ergibt sich, dass es keinen materiellen Unterschied gibt. Sie laufen aber mit dieser Unterscheidung und vor allem mit der Aufteilung in Vergehen und Übertretungen und damit die Kompetenzteilung zwischen Landgericht und Verwaltungsbehörde Gefahr, dass Sie jemanden, der ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, am Ende gar nicht bestrafen können, weil sie buchstäblich zwischen Tisch und Bank herunterfallen. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass wir hier in einer 2. Lesung sind und meines Erachtens - falls Sie mit dieser Bestimmung nicht einverstanden sind - dann sollten Sie, Herr Abg. Wenaweser, einen Abänderungsantrag stellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung möchte an Ihrer Vorlage festhalten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Abg. Vogt, ich lasse mir von Ihnen keinen Maulkorb erteilen. Auch wenn wir hier in der 2. Lesung sind, so sind doch konstruktive Ansätze in der 1. Lesung von der Regierung ohne nachvollziehbare Argumente vom Tisch gefegt worden. Ich möchte hier einfach noch einmal auf die erheblichen Probleme hinweisen, die sich in der Praxis stellen werden. Und die sollten Ihnen als Jurist auch einleuchten. Wenn Sie nur an Verjährungsfristen denken, die sind bei Vergehen und bei Übertretungen sehr unterschiedlich. Nehmen wir an, es wird ein Verfahren beim Amt für Veterinärwesen angestrengt und es kommt heraus: Na ja, das ist halt doch nicht die Interpretation der Regierung eines Tötens ohne vernünftigen Grund, dann wird das Verfahren dort beendet und es wird erst später ein neues Verfahren beim Landgericht angestellt. Ich wage zu behaupten, dass bis dahin die Verjährungsfrist für das Vergehen auch schon abgelaufen ist. Es wird erhebliche Probleme geben, die sachlich von mir aus gesehen, nicht gerechtfertigt sind, wenn man sich diese Ausführungen der Regierung anschaut.
Angesichts der «Bockbeinigkeit» der Regierung sehe ich eigentlich auch keinen Grund, hier einen Antrag zu stellen und ihr das praktische Dilemma zu ersparen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen über den Art. 4 wie er vorliegt: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 13 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab:
Wer mit Art. 5 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit B. Art. 9 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich habe anlässlich der 1. Lesung die Frage gestellt, warum das Verwenden lebender Tiere zur Werbung einer Bewilligung bedarf. Ich habe auf diese Frage hin keine Antwort bekommen und sehe jetzt auch in der Begründung nichts angeführt. Ich stelle daher den Antrag, den Teilsatz «und das Verwenden lebender Tiere zur Werbung» zu streichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann können wir darüber abstimmen: Der Abg. Albert Frick beantragt, den Art. 12 so umzuändern, dass er heisst: «Der gewerbsmässige Handel mit Tieren bedarf einer Bewilligung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen».
Ist das richtig so?Abg. Albert Frick
Richtig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir darüber ab: Wer dem Antrag des Abg. Albert Frick die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 13 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Wir können weiterlesen.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Abg. Albert Frick
Danke. In Abs. 1 wird festgehalten, dass die Fahrzeit bei Tiertransporten ab Verladeplatz höchstens sechs Stunden betragen darf und dann folgt: «Die Regierung erlässt die Ausnahmebestimmungen». Ich wäre dankbar, wenn ich eine kurze Erläuterung bekommen könnte, in welchen Fällen Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Einen konkreten Fall habe ich jetzt im Moment nicht zu bieten, aber ich denke, in Zukunft in Ausnahmefällen, die eben auch über sechs Stunden hinausgehen, müsste man das auch möglich machen und daher diese Bestimmung. Wenn man Tiere europaweit - und wir befinden uns hier in Europa - transportieren will, dann sind die Strecken auch dementsprechend lange. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Meines Erachtens muss der Teilsatz gestrichen werden, weil es gibt hier keine Ausnahmen, wenn man die Würde des Tieres respektiert und auch anerkennt. Ich bin für Streichung des letzten Teilsatzes. Ich werde Antrag stellen, diesen Teilsatz zu streichen.Abg. Albert Frick
Danke. Meine Wortmeldung erübrigt sich nach dem Votum des Abg. Kindle.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Elmar Kindle. Er beantragt in Art. 14 Abs. 1 den letzten Satz zu streichen. Er würde dann heissen: «Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen. Die Fahrzeit ab Verladeplatz beträgt höchstens sechs Stunden».
Dann stimmen wir darüber ab: Wer mit diesem Antrag des Abg. Elmar Kindle einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 13 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur einen Hinweis geben zu den Materialien. In den Erläuterungen auf Seite 23 wird zu Art. 15 hingewiesen, dass der Art. neu die Sachüberschrift «Schmerzausschaltung» trägt. Das ist falsch. Es ist hingegen richtig, wie es hier im Gesetz hinten steht: «Grundsatz». Es ist vorne in den Erläuterungen falsch. Statt «Schmerzausschaltung» müsste dort «Grundsatz» stehen. Das ist für die Materialien. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diesen Hinweis. Dann können wir abstimmen: Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 17 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 18 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 19 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 20 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 21 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 22 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 23 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 24 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldung. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 25 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 27 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 28 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 29 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 30 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 31 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und fahren fort.Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 32 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 33 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 34 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 35 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 36 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 37 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 38 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 39 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 40 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben zugestimmt mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden und lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer stimmen ab: Wer mit Art. 41 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer stimmen ab: Wer mit Art. 42 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 43 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Tierschutzgesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES HUNDEGESETZES
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zur Änderung des Hundegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 8 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage die Wiedereinführung von Art. 4a, wie bereits in meinem Eingangsvotum ausgeführt, wörtlich gleich wie der kopierte Text der ersten Vorlage, Bericht und Antrag Nr. 31/2010. Soll ich diesen Artikel vorlesen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube, das ist nicht nötig, aber der Form halber machen wir das.Abg. Doris Frommelt
Art. 4a: Ausbildung mit Sachkundenachweis
Abs. 1: Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
Abs. 2: Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat der Hundehalter den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:
a) Ausbilder für Hundehalter;
b) Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.
Abs. 3: Keinen Sachkundenachweis nach Abs. 1 und 2 müssen Personen erbringen, die eine Sachkunde- und/oder Sozialverträglichkeitsprüfung nach Art. 6d ablegen.
Abs. 4: Die Regierung regelt das Nähere über die Lernziele, die Form und den Umfang sowie den Inhalt der Ausbildung mit Verordnung. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bin nach wie vor - wie auch schon in der 1. Lesung geäussert - gegen die Wiedereinführung dieses Artikels. Meiner Meinung nach führen wir hier eine Überreglementierung ein, aber da kann man sicher geteilter Meinung sein. Wenn wir diesen Artikel wieder einführen, hätte ich eine ganz konkrete Frage, nämlich zu Abs. 2. Hier heisst es, dass man nach einem Jahr zeigen muss mit dem Sachkundenachweis, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Was ist darunter zu verstehen? Und wenn jetzt mein Hund nicht kontrolliert in einer Alltagssituation ist, dann nimmt man mir ihn wahrscheinlich weg. Wenn die Regierung sich noch dazu äussern könnte. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde der Einfügung dieses Artikels sicher auch nicht zustimmen. Ich habe mich dazu in der 1. Lesung geäussert. Ich habe in der 1. Lesung auch angeregt, sollte dieser Artikel beibehalten werden, dann hätte ich gerne auf die 2. Lesung abgeklärt, was unter «Erwerb» zu verstehen ist. Dann habe ich auch angeregt, dass für mich nicht klar ist, wie der Nachweis erbracht werden soll für Hundehalter, die bereits einen Hund gehalten haben. Da haben wir ein Definitionsproblem. Da werden wir in der Praxis Probleme haben, wenn das nicht geklärt ist, wie das gehandhabt wird.
Ich bin im Prinzip nicht dagegen, dass Hundehalter solche Kurse besuchen. Ich gehe mit meinem Hund auch jeden Mittwoch in die Hundeschule. Ich appelliere hier einfach an die Hundehalter, hier muss Eigenverantwortung spielen. Wir können hier nicht alles reglementieren und überprüfen; das kann nicht unser Ziel sein. Danke. Abg. Albert Frick
Danke. Eingangs möchte ich doch noch festhalten, dass die Regierung völlig richtig gehandelt hat. Die Botschaft des Landtags war eindeutig. Eine Überreglementierung ist einfach nicht erwünscht. So wurde das ganz klar dargestellt und es gab auch keine Gegenaussagen. Ich habe natürlich Verständnis für das Anliegen der Abg. Frommelt; ich kann dem aber nicht zustimmen. Und zwar macht es mich stutzig, dass auch in Fachkreisen ganz offenbar Uneinigkeit herrscht. So haben alle Abgeordneten einen Brief erhalten des Präsidenten des Hundesportvereins und das hat im Verein selbst eine Irritation ausgelöst. Ich habe Hinweise, Reaktionen, bekommen, dass der Vorstand diesbezüglich über diesen Brief nicht informiert wurde. Insbesondere wird auch seitens von Mitgliedern des Hundesportvereins die Zweckmässigkeit in Frage gestellt. Insbesondere wird auch in Frage gestellt, ob die kurzen Kurseinheiten wirklich nachhaltige Verbesserungen nach sich ziehen würden. Viele Hundehalter machen auf freiwilliger Basis längere Hundeführungskurse und das scheint mir der richtige Weg zu sein. Mit einem allgemeinen Obligatorium kommen wir wieder in eine Überreglementierung, die mir in unserer freiheitlichen Gesellschaft nicht gerechtfertigt erscheint. Der nächste Schritt wäre dann obligatorische Kurse für Eltern, für die Kindererziehung. Ich glaube, das ist nicht erwünscht, dass wir unsere Gesellschaft in diesem Masse überreglementieren. Danke.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich noch einmal für die Beibehaltung dieses Artikels stark machen - Ausbildung mit Sachkundenachweis. Vor allem haben mich die Stellungnahme des Tierschutzvereins und auch persönliche Gespräche mit engagierten Hundebesitzern überzeugt. Wenn auch der Hundesportverein, wie eben der Abg. Albert Frick ausgeführt hat, teilweise nicht einverstanden ist, bin ich der Ansicht, dass interne Unstimmigkeiten in diesem Hundesportverein noch lange nicht bedeuten, dass nicht auch viele Mitglieder in diesem Verein der Ansicht sind, dass ein solcher Kurs für jeden neuen Hundebesitzer eine gute Sache ist.
Wenn man sich nämlich erstmals einen Hund anschafft, ist der Besuch eines vierstündigen Theoriekurses, wie es in den Erläuterungen heisst, über die Hundehaltung, über Erziehung und die Bedürfnisse des Tieres zumutbar und muss im Interesse des Hundehalters und auch eigentlich im Interesse der Bevölkerung liegen. Im anschliessenden praktischen Kurs, ebenfalls vier Lektionen, heisst es in den Erläuterungen, lernt der Hundehalter dann nach einem Jahr zum Beispiel seinen Hund zu führen, zu erziehen und die Verhaltensweisen des Hundes kennen. Die vorgesehene Minimalschulung sollen Wissen und Verständnis für die Hundehaltung vermitteln und nichts mehr. Sie wäre zudem identisch mit der schweizerischen Gesetzgebung. Ich bitte also, diesem Artikel zuzustimmen. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es gibt in dieser Frage zwei Lager. Die einen sehen den Tierschutz und die Ausbildung der Hundehalter im Vordergrund, die anderen fürchten eine Überreglementierung. Ich mache nun den Versuch einer Art Zwischenlösung, die allenfalls allen Interessen gerecht werden könnte.
Ich stelle Antrag, dass von Art. 4a nur der Abs. 1 und Abs. 4 übernommen wird, sodass es lautet:
«Abs. 1: Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnis betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
Abs. 2: Die Regierung regelt das Nähere über die Lernziele, die Form und den Umfang sowie den Inhalt der Ausbildung mit Verordnung».
Wieso dieser Zwischenantrag? Diese Bestimmung würde dann nur den theoretischen Teil für Ersthundehalter betreffen. Da könnten Ersthundehaltern, die keine Erfahrung mit dem Umgang mit Hunden haben, theoretische Kenntnisse mit auf den Weg gegeben werden. Das würde das Problem der Spontankäufe usw. stark reduzieren. So ein Kurs findet einmal statt. Ich glaube, es ist nicht zu viel verlangt, wenn jemand, der erstmalig einen Hund kauft, für vier Stunden einen Kurs belegt. Man müsste diesen Kurs - nicht wie in der Schweiz - viermal eine Stunde machen, sondern könnte einen vierstündigen Kurs in Block machen, das heisst, einen Nachmittag. In einem solchen Kurs könnte man auch praktische Tipps mitgeben. Man kann Materialien aushändigen, man kann auf praktische Kursangebote hinweisen usw. Ich denke, das würde das Problem stark vermindern und eine Überreglementierung wäre nicht gegeben, weil ich verstehe das einfach als einen Kurs, an dem man teilnehmen müsste, aber nicht eine Prüfung ablegen muss. Ich stelle in diesem Sinne Eventualantrag. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde auch diesem Zwischen- oder Abänderungs- oder was auch immer für ein Antrag nicht zustimmen. Meine Fragen zu Abs. 1 sind damit in keiner Weise geklärt. Ich bitte die Regierung, vielleicht auszuführen, wie das in der Praxis dann aussehen würde, dass sich gewisse Abgeordnete ein Bild dazu machen können. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte mich auch noch kurz zu diesem Punkt melden: Das Hundethema ist eigentlich ganz und gar nicht meines. Es lässt mich auf beiden Seiten relativ kalt, aber in meiner nächsten Nähe habe ich sehr engagierte Hundehalter, die sich eigentlich in die gleiche Richtung aussprechen wie es die Abg. Doris Frommelt tat. Das sind für mich Argumente, die ziehen. Erstens ist es ein Sachkundenachweis und nicht eine Prüfung, und zweitens schaden eben nicht sachkundige Hundehalter der ganzen Hundesache und ihren Haltern, die das sachkundig machen. Weil genau die, die das nicht sachkundig machen, sind diejenigen, die die Aufregung in der Bevölkerung erregen und dann fällt das schlecht auf die ganze Hundehalterschaft.
Hinzu kommt auch noch, wie der Argumentation des Tierheims zu entnehmen ist, dass genau eben viele Familien mit Hunden zu ihnen kommen, einfach mit dem Argument: Wir hätten den Hund ja schon gerne, aber wir sind überfordert. Mir hat dieser genannte sachkundige Hundehalter erklärt, dass dieser Sachkundenachweis oder diese Schulung auch hilft bei der Auswahl des richtigen Hundes, denn da gibt es angeblich charakterliche Unterschiede. Aber da kann ich nicht mitreden. Diese Argumente sind für mich schlüssig, die so einen Sachkundenachweis durchaus rechtfertigen. Ich würde dafür stimmen. Danke.Abg. Doris Frommelt
Ich möchte noch immer bei meinem Antrag bleiben, den ganzen Art. 4a aufzunehmen. Sollte dieser aber keine Mehrheit finden, kann ich mich dem Kompromiss oder dem Vorschlag des Abg. Christian Batliner anschliessen. Es ist immerhin besser als gar nichts und thematisiert das Thema Hundehaltung auch in der Bevölkerung.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Nur ganz kurz: Ich möchte das Votum des Abg. Hubert Lampert aufgreifen. Er hat gesagt, dass viele Familien ins Tierschutzheim kommen und angeben, dass sie überfordert sind. Das mag sein. Ich möchte aber hinweisen, dass es viele private Anbieter von Kursen gibt. Es gibt einen Hundesportverein Liechtenstein, die machen Ausbildungskurse für Neulinge, für erfahrene Hundebesitzer. Das Angebot wäre da. Mein Stichwort hier wäre die Freiwilligkeit. Meiner Meinung nach braucht es keinen Zwang für solche Kurse. Aber da kann man wie gesagt geteilter Meinung sein. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Kurz zum Votum der Abg. Diana Hilti: Sie haben gefragt, was unter Erwerb eines Hundes zu verstehen ist. Erwerb ist ein rechtlicher Begriff und die Erwerbstatbestände sind eigentlich klar. Ich denke nicht, dass man das im Hundegesetz regeln sollte.
Soweit ich verstanden habe, aber da bin ich jetzt vielleicht falsch, haben sich Ihre weiteren Fragen auf Abs. 2, auf den praktischen Kurs, bezogen. Vielleicht können Sie Ihre Fragen bezüglich den theoretischen Teil, wenn es da weitere Fragen gibt, nochmals kurz erläutern. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort. Ich möchte auch noch kurz an das Votum des Abg. Peter Hilti anschliessen: Das ist sicher durchaus ein Argument. Nur mir hat man hier das Gegenargument geliefert, dass eben genau die Leute, die freiwillig das nutzen, ja nicht das grosse Problem darstellen, sondern eben diejenigen, die eines Besseren belehrt werden müssen. Und angeblich ist es doch so, dass der grössere Teil sich hier nicht freiwillig engagieren würde und ein kleiner Teil davon unsachgemässe Handhabung praktiziert und ein noch kleinerer Teil davon zu Problemen führt, die dann aber gesamthaft der ganzen Sache und den Hundehaltern immens schaden. Hier ist es natürlich jetzt eine Glaubensfrage, ob man das reglementieren oder der freien Meinung und Entscheidung überlassen will. Danke. Abg. Albert Frick
Danke. Ich möchte ganz einfach nochmals einbringen, dass ich nicht an die Nachhaltigkeit dieser Aktion glaube. Ich denke, die Überreglementierung ist ganz einfach gegeben. Ich frage mich, wohin das führt. Ich kann als Beispiel anführen, dass mein an sich gepflegter Garten tagtäglich von Katzen besucht wird, die ihr Geschäft dort verrichten. Als nächstes werde ich einen Kurs für Katzenhalter beantragen, damit die wissen, wo sie ihr Geschäft zu verrichten haben. Ich frage mich wirklich, wohin das führt. Das führt einfach zu weit. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich gebe dem Abg. Albert Frick Recht. Jetzt geht es dann langsam wirklich zu weit. Ich glaube, die Meinungen sind gemacht. Der Abg. Christian Batliner hat mir noch zwei Fragen gestellt. Ich weiss, was Erwerb bedeutet. Aber was heisst das eben in der praktischen Umsetzung? Heisst das, dass eine 75-jährige Frau heute nicht bei einem Züchter einen zwei Wochen alten Welpen kaufen kann, wenn sie den in acht Wochen abholt, weil dann hat sie den halt erworben, und wenn sie den Kurs nicht hat, kann sie das nicht machen. Ich weiss einfach nicht, ob wir es hier übertreiben. Es kann nicht sein, dass wir hier wirklich die Leute zwingen, diesen Kurs zu machen. Appellieren wir an die Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Das muss die Botschaft von uns sein und nicht, dass wir alles im Detail regeln wollen, weil dann sind wir dann wirklich bei den Katzen und dann irgendwann vielleicht auch bei den Pferden.
Meine zweite Frage hat sich nicht auf Abs. 2 bezogen, sondern ist eben in Abs. 1 enthalten, wo es am Schluss heisst: «sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben». Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich in Ihre Diskussion nicht in diesem Sinne für ein Ja oder Nein einmischen, aber ich möchte nur noch zum Sachkundenachweis so viel sagen: Ein Sachkundenachweis ist eine Schulung und in diesem Sinne ja auch eine Information und keine Prüfung als solche. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es noch Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wir haben einen Antrag der Abg. Doris Frommelt vorliegen und einen Eventualantrag des Abg. Christian Batliner.
Somit stimmen wir zuerst über den Antrag der Abg. Frommelt ab: Sie hat vorgeschlagen, einen Art. 4a «Ausbildung mit Sachkundenachweis», wie er in der 1. Lesung im Bericht und Antrag stand und wie sie ihn vorgelesen hat, wieder hier aufzunehmen.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 8 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag nicht stattgegeben.
Wir kommen somit zum Eventualantrag des Abg. Christian Batliner. Er schlägt vor, den gleichen Artikel aufzunehmen, allerdings ohne die Abs. 2 und 3, sodass dann der Abs. 4 zum Abs. 2 würde.
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Ich gebe das Wort noch der Abg. Diana Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, jetzt haben wir ein Problem. Und zwar haben wir jetzt Abs. 3 gekippt, der für jene Hundehalter gilt, die eben die Spezialprüfung für gefährliche Hunde machen, die müssen jetzt einen Doppelfall klären. Die müssen jetzt zuerst diesen Sachkundenachweis machen und anschliessend den Rest, denn Abs. 3 verweist auf Art. 6d. Ich bitte, die Betreffenden das zu berücksichtigen und sich zu überlegen, wie wir jetzt mit diesem Widerspruch im Hundegesetz umgehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für den Hinweis. Ich gebe das Wort der Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich würde gerne zu Protokoll geben, dass das wohl gemäss Abs. 4 die Regierung regeln kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Präzisierung.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke nicht, dass wir ein Problem haben. Art. 4a bezieht sich auf den Sachkundenachweis, den nur Ersthundehalter erbringen müssen, und Abs. 3 bezieht sich auf Personen, die eine Prüfung nach Art. 6d ablegen müssen. Und das betrifft die potenziell gefährlichen Hunde. Ich denke, wir reden hier von zwei verschiedenen Sachen. Aber die Regierung kann das dann sicher erklären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Da gehe ich mit Ihnen nicht ganz überein, Herr Abg. Christian Batliner. Es kann ja auch sein, dass ich als Ersthalter einen potenziell gefährlichen Hund habe, den Hund aber nur anschaffen kann, wenn ich diesen Sachkundenachweis habe. Da haben wir meiner Meinung nach schon ein Problem. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Art. 6d beinhaltet eine Sachkunde- und Sozialverträglichkeitsprüfung. Danke. Ich glaube, es gibt nichts mehr weiter hinzuzufügen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort? Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, man kann den Ausführungen des Abg. Christian Batliner durchaus folgen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, lesen wir weiter.Art. 8 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer mit Art. 8 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Nachdem wir nun Art. 4a in der reduzierten Form zugestimmt haben, ergibt sich auch in diesem Art. 12 Abs. 2 eine Änderung, und zwar wird neu in lit. b der Text wie in der ursprünglichen Regierungsvorlage zur 1. Lesung wortgleich eingeführt, der da heisst: «einen Hund ohne die erforderliche Ausbildung erwirbt oder hält». Dann verschieben sich natürlich die anderen Buchstaben nach hinten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zuerst über den Artikel mit dieser Ergänzung - neu lit. b - die Buchstaben würden sich dann entsprechend verschieben nach unten - also c würde dann d usw. abstimmen: Wer mit dem Antrag der Abg. Doris Frommelt einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist die Zustimmung mit 15 Stimmen bei 24 Anwesenden erteilt. Wir können weiterlesen.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Doris Frommelt
Ich verweise auf die vom Landtagssekretariat kopierten Unterlagen und bitte die Übergangsbestimmung II. wieder aufzunehmen, die da heisst: «Personen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nachweislich einen Hund halten, sind vom Sachkundenachweis nach Art. 4a befreit».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen: Wer mit dem Antrag der Abg. Doris Frommelt zur entsprechenden Anpassung der Übergangsbestimmung einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 16 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
GESETZ ÜBER DIE ABÄNDERUNG DER STRAFPROZESSORDNUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Vorlage, zur Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 22a Abs. 2 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit § 22a Abs. 2 Ziff. 1 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir können weiterfahren.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen noch zu Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Damit haben wir diese Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 18 erledigt. -ooOoo-