Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 48/2010); [1. Lesung: 8. Juni 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 83/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 19: Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) sowie Abänderung weiterer Gesetze.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 83/2010. Wir behandeln die Vorlage in 2. Lesung. Ich schlage auch hier vor, auch diese 2. Lesung durch Artikelaufruf durchzuführen, sofern das aus dem Plenum nicht anders gewünscht wird.
Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich bin mir bewusst, dass es eine 2. Lesung ist. Ich möchte nur kurz vorweg etwas kundtun für die Öffentlichkeit und auch die Zuhörer: Ich darf von unserer Seite mit Sicherheit sagen, dass die Vorlage grundsätzlich auf grosse oder vollumfängliche Zustimmung stösst, das Inkrafttreten auch schnell erfolgen muss und die nachfolgende Diskussion, auch wenn sie sich vielleicht etwas in die Länge zieht, bloss um kleinere Details geht, aber grundsätzlich wir auch für die sofortige Einführung des Gesetzes sind. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich bitte Sie, dann einfach Ihre Einwände bei den entsprechenden Artikeln einzubringen. Wir sind in der 2. Lesung.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wenn die FBP die Chance bekommt, so etwas zu sagen, da möchte ich natürlich auch nachziehen. Dasselbe gilt für unsere Seite auch. Also auch wir sind daran interessiert. Es sind kleine Sachen. Im Grossen und Ganzen sind wir mit dieser Vorlage zufrieden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir mit der Lesung beginnen. Wir machen das per Artikelaufruf.
Wir beginnen mit der Totalrevision des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz).
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Hier wurde von der 1. auf die 2. Lesung ein Absatz eingefügt. Ich sehe das ein bisschen problematisch, wie wahrscheinlich Sie auch. Es haben verschiedene Kreise Mails und Briefe geschickt. Ich möchte auf die Problematik ganz kurz hinweisen, dass hier allenfalls eine unerwünschte Vermischung zwischen Gemeinnützigkeit und Privatnützigkeit entstehen kann, welche im Inland zu Problemen führt und im Ausland sicherlich auch schwer verstanden wird. Und ich möchte die Regierung fragen, vielleicht noch einmal aufzuzeigen, was die Begründung ist, dass das eingeflossen ist, und wenn dem nichts im Weg steht, möchte ich eine ersatzlose Streichung von Abs. 3 beantragen. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte dasselbe beantragen bzw. den Antrag unterstützen. Ich möchte auch selbst kurz auf die ursprüngliche Intention dieser Fragen eingehen: Es war ja ursprünglich die Idee, dass die Regierung prüft, wie weit ein Gestaltungsspielraum hier besteht. Und verdankenswerterweise hat die Regierung das auch aufgenommen und praktisch das Modell von Deutschland aufgenommen. Wie der Abg. Peter Hilti erwähnt hat, die kritischen Stimmen im Hintergrund haben hier auf zwei, drei Punkte aufmerksam gemacht, die einerseits aufzeigen, dass durch den Sollertrag eine doch weitergehende Lösung wie die deutsche vorliegt; dann die deutsche Lösung mit dieser Bezeichnung «in angemessener Weise» in der Praxis wohl kaum den gewünschten Erfolg in dieser Liberalisierung bringen würde, weil die Praxis, die Steuerpraxis in Deutschland hier so von einem Umfang von Hartz IV ausgeht; und der dritte Punkt - und das ist sicher der wichtigste, die grösste Befürchtung -, dass diese ausnahmsweise liberale Haltung in Deutschland in anderen Ländern zu einer Gefährdung der Anerkennung führen könnte. Nur schon diese Unsicherheit ist für mich ein ganz klares Muss, diesen Antrag zu unterstützen, die Streichung zu unterstützen. Ich bin sicher auch froh um die Ausführungen hier der Regierung, ob sie da in die gleiche Richtung zielt.
Ich möchte nur noch für das Protokoll etwas festhalten für den Fall, dass dieser Antrag durchgeht und angenommen wird: Hier möchte ich die Regierung ersuchen, dass sie in zukünftigen DBA-Verhandlungen, also Verhandlungen zu Doppelbesteuerungsabkommen, den Punkt der Anerkennung von Stiftungen und insbesondere die Parameter für die Gemeinnützigkeit speziell aufs Tablett bringt und aushandelt. Und sollten sich hier zukünftig gewisse Abweichungen und tiefere Anforderungen zeigen, dass man dann zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls wieder ins Steuerrecht - bezogen auf diesen Artikel - eine länderspezifische Lösung einfliessen lassen könnte. Da wäre ich dankbar. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte diesen Streichungsantrag von Abs. 3 ebenfalls unterstützen. Ich habe dazu in der 1. Lesung meine Überlegungen ausgeführt und habe angeregt, dies zu überprüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass Gespräche vor allem mit dem Präsidenten der Treuhändervereinigung dazu im Vorfeld zur 1. Lesung stattgefunden haben, wo diese Forderungen auf dem Tisch waren. Nun hat sich gezeigt seit dieser Bericht und Antrag jetzt raus ist, dass es auf dem Markt zahlreiche andere Positionen gibt, die ich verstehen kann und unterstützen werde. Deshalb bin ich für die Streichung dieses Abs. 3.Abg. Pepo Frick
Ich unterstütze ebenfalls die Streichung dieses Art. 4 Abs. 3. Ich begründe ganz kurz: Abgesehen von der Tatsache, dass der Kreis der Begünstigten in diesem Artikel unbestimmt ist, ist allein die Tatsache, dass neu bei gemeinnützigen Stiftungen in Liechtenstein auch Familienmitglieder begünstigt werden könnten, eine vollständige Umkehr von der bisherigen Praxis, nämlich dass gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke errichtet werden können. Und: Wenn nun gerade in Liechtenstein unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Stiftungen existieren würden, welche auch Ausschüttungen an die Familie des Stifters oder an weitere Familienmitglieder ermöglichen, so könnte Liechtenstein ein weiteres Reputationsrisiko eingehen. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte mich hier den Voten auf Streichung dieses Artikels auch anschliessen. Nachdem ich Rückmeldungen aus der Praxis bekommen habe, die hier auch Reputationsrisiken für den Philanthropie-Standort Liechtenstein orten, mit dem Hinweis darauf, dass man die in den letzten zehn Jahren etablierte gemeinnützige Stiftung nur dann international verkaufen kann, wenn diese auch internationalen Grundsätzen entspricht und keinerlei Ausnahmebstimmungen oder Wege aufzeigt, welche diesen Charakter aufweichen. Und es wurde hier aufgeworfen, dass, wenn gerade Liechtenstein unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Stiftungen erlauben würde, welche auch Ausschüttungen an die Familie des Stifters oder weitere Familienmitglieder ermöglichten, dass dies unter Umständen ein Reputationsrisiko für den Philanthropie-Standort Liechtenstein, den wir ja etablieren wollen, bedeuten könnte. Und somit denke ich, dass diesen Bedenken von doch namhaften Praktikern Rechnung zu tragen ist und wir auf die seit der 1. Lesung eingefügte Flexibilität lieber verzichten wollen, damit wir hier eine stringente Lösung präsentieren.
Ich habe bezüglich diesem Artikel im Abs. 2 auch noch einen Änderungsantrag in petto gehabt. Ich habe jedoch nach Rücksprache mit dem Herrn Regierungschef gesehen, dass ich offene Türe einrenne. Denn die Trusts, also besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit wie auch die Treuunternehmen, wurden hier vermutlich einfach vergessen, aber der Herr Regierungschef hat mir zugesichert, dass dies ohnehin eingefügt wird, respektive er wird diesen Antrag stellen. Dafür bedanke ich mich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Genau das werde ich tun, nämlich beim Abs. 2 den Einschub «und besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit» vorschlagen. Der Abs. 2 würde dann im Einleitungssatz wie folgt lauten: «Die Steuerverwaltung nimmt auf Antrag juristische Personen und besondere Vermögenswidmungen ohne Persönlichkeit, die ausschliesslich ...» und dann geht der Absatz so weiter, wie er jetzt hier steht. Das wäre unser Vorschlag, den wir, glaube ich, zu Recht hier machen.
Bezüglich des Abs. 3 da kann ich mich auch den Voten des Landtages anschliessen. Ich denke, dass wir hier die Flexibilität am falschen Ort regeln wollten. Die Flexibilität ist nämlich im Zivilrecht im Bereich des Stiftungsrechts schon gegeben und dort brauchen wir diese Flexibilität hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der Privatnützigkeit. Ich bin aber auch überzeugt, dass wir in steuerlicher Hinsicht hier eine klare und saubere Haltung haben müssen und in dem Sinne übernehme ich den Antrag auf Streichung des Abs. 3, der hier praktisch von allen Fraktionen und Wählergruppen gestellt wird, auch als Antrag der Regierung. Abs. 4 wird dann zu Abs. 3.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag des Abg. Peter Hilti zuwenden. Er beantragt mit der Unterstützung der anderen Fraktionen, Art. 3 ersatzlos zu streichen. Abs. 4 würde dann zu Abs. 3. Übernommen wird dann die entsprechende Präzisierung des Herrn Regierungschefs in Abs. 2, wo es dann heisst: «Die Steuerverwaltung nimmt auf Antrag juristische Personen ...», wie Sie das vorgelesen haben.
Wenn das soweit genehm ist, können wir darüber abstimmen: Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, Art. 4 entsprechend abzuändern, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe bereits in der 1. Lesung mitgeteilt, dass ich den Alternativvorschlag der Freien Liste zum Steuergesetz, nämlich den Kinderabzug von der Steuerschuld in der 2. Lesung einbringen werde. Die Argumentation zu diesem Postulat habe ich in der 1. Lesung dargelegt. Ich habe auch, wie gesagt, darauf hingewiesen, dass ich es einbringen werde.
Deswegen beantrage ich, neu den Art. 6 Abs. 2a - ich lese ihn vor - einzufügen: «Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt steuerlich behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländisches Vermögen und inländischen Erwerb im Sinne des Abs. 3 und 4 haben. Dies gilt nur, wenn ihr Erwerb im Kalenderjahr mindestens zu 90% im Inland der Vermögens- und Erwerbssteuer unterliegt oder der nicht im Inland der Vermögens- und Erwerbssteuer unterliegende Erwerb den Grundfreibetrag nach Art. 19 Bst. a nicht übersteigt».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen: Er beantragt, unter Abs. 2 Abs. 2a einzufügen, in der Form, wie er ihn vorgelesen hat. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen bei 22 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen nun über den Artikel, wie er vorliegt, ab. Wer mit Art. 6 in der vorliegenden Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte zu Abs. 2 eine terminologische Präzisierung vornehmen. Im Satz zwei sollte es am Schluss heissen: «... nach dem Verhältnis des im Inland steuerpflichtigen Vermögensteils zum Gesamtvermögen zulässig». Statt «versteuerten Vermögensteils». Damit ist die Terminologie innerhalb des Gesetzes wieder klargestellt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Präzisierung. Wenn es keine Wortmeldungen aus dem Plenum gibt, können wir über Art. 11 in der präzisierten Form abstimmen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine ähnliche Frage schon bei der 1. Lesung gestellt. Es geht um den Abs. 3e. Hier geht es um diese Beträge, die von der Steuer schon abgezogen werden können. Und zwar heisst es - das ist Seite 96 ganz unten: «Die Beiträge und Prämien an anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen der beruflichen Vorsorge:» - und hier kommt meine Frage - «Einmalige Beiträge und Prämien in vollem Umfang». Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier um Vorsorgelücken. Diese Lücken sollten durch Zuweisungen aufgefüllt werden können und jetzt kommt die konkrete Frage - das «einmalig» habe ich begriffen - die Frage ist: Ist das einmalig pro Jahr? Darf das einige Jahre hintereinander gemacht werden? Weil die Begründung ist Folgende: Wenn es Vorsorgelücken gibt, kann ich die kaum - sofern man jetzt von den Vorsorgelücken ausgeht - kann ich die kaum in einem Jahr auffüllen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Auf eine präzise Frage gibt es eine präzise Antwort: Ja, das kann man auf mehrere Jahre verteilen, selbstverständlich. Das ist dann aber eine Abmachung zwischen dem jeweiligen steuerpflichtigen Rentenbezüger und der Pensionskasse.Abg. Pepo Frick
Ich muss jetzt doch nachfragen: Es gilt ja auch für das Überobligatorium. Das heisst im konkreten Fall; Ich nehme einen Menschen, einen selbstständigen, der CHF 50'000 übrig hat, mehr verdient, dann darf der zehn Jahre lang CHF 50'000 einbringen und nicht versteuern.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist das System, dass Einzahlungen in die Pensionskassen zum Abzug zugelassen werden und dann halt zu einem reduzierten Steuersatz aufgrund der Abzüge besteuert werden. Das ist das System, das bisher gegolten hat und das auch in Zukunft gelten soll. Aber was natürlich klar gelten muss: Im Rahmen der Vorsorgepläne wird ja geprüft, ob die Leistungen angemessen sind, ob sie der Planmässigkeit entsprechen und das wird auch bei uns dann von der Steuerverwaltung entsprechend geprüft werden. Es kann nicht sein, dass über solche Einzahlungen natürlich mehr versichert wird wie der aktuelle Lohn ist. Das ist klar, das sind dann Missbrauchsfälle, die dann über den Art. 3 behandelt werden und nicht anhand dieser konkreten Bestimmung. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, können wir über Art. 16 abstimmen: Wer mit Art. 16 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe bereits zehn Tage vor der Sitzung angekündigt und auch schriftlich eingegeben, dass ich hier einen Änderungsantrag bringen werde. Es geht ganz konkret um diesen Tarif: In meinem Änderungsantrag definiere ich einen neuen Eingangssteuersatz von 8% für Besserverdienende, das heisst, Personen mit einem Einkommen von mehr als CHF 300'000 und Ehepaare mit mehr als CHF 600'000. Gemäss der Schätzung der Steuerverwaltung würde das Mehreinnahmen von CHF 4 Mio. pro Jahr bringen. Ich lese das jetzt vor, und zwar Art. 19 Abs. a - den Abgeordneten liegt das vor. Der ganze Artikel bleibt bis zur Zahl von CHF 140'001 bis CHF 170'000: 0,065 · x - 3'750. Das ist noch bestehend. Und neu würde dazu kommen: Von CHF 170'001 bis CHF 300'000: 0,07 · x - 4'600 und über CHF 300'001: 0,08 · x - 7'600.
Dann im Abs. b heisst es neu: von CHF 255'001 bis CHF 450'000: 0,07 · x - 6'975 und über CHF 450'001: 0,08 · x - 11'475. Und im Abs. c neu: von CHF 340'001 bis CHF 600'000: 0,07 · x - 9'200 und über CHF 600'001: 0,8 · x - 15'200. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich erlaube mir hierzu ein paar Bemerkungen: Ich nehme hier ein ganz heisses Eisen in die Hand. Ich möchte aber auf keinen Fall eine Diskussion über sozialgerechte Steuern lostreten. Ich denke einfach, bevor man über so einen Antrag abstimmt, sollten effektiv Zahlen vorliegen und man sollte wirklich einmal Berechnungen anstellen. Ich möchte einfach kurz ein kleines Zahlenbeispiel geben: Wenn man davon ausgeht, dass der Sozialstaat Deutschland sozialgerechte Steuern hat, dann kann man Folgendes heranzienen, dass in Deutschland bei einer sehr tiefen Eintrittsgrenze bei einem Alleinverdiener von rund CHF 10'000 im Jahr bereits der Mindeststeuersatz gegeben ist und bald der Höchststeuersatz folgt bei etwas höherem Einkommen. Und dieses Verhältnis ist eins zu zwei. Bei uns ist es aber eins zu sieben und es wird eigentlich in den Medien auch falsch dargestellt. Wir sprechen hier nicht von 7 oder 8%, sondern plus Gemeindesteuerzuschlag, wenn man von 200% ausgeht, von einem Höchststeuersatz von 21%. Das heisst, bei uns ist erstens die Eintrittsgrenze in die Steuerpflicht viel höher, zu 3% und der Höchststeuersatz sieben Mal höher. Und der Antrag geht noch auf das Achtfache. Daraus kann man ableiten oder nachrechnen, dass bei den natürlichen Personen ein relativ kleiner Teil der Personen den weitaus grössten Anteil dieser Steuern erbringt. Und ich finde einfach, wenn man so eine Diskussion lostritt, sollte man diese Zahlenbeispiele haben und dass man einen Vergleich hat, wie sozial ungerecht unser System ist und dann könnte man weiter debattieren. Das ist für mich ein Grund, dass ich hier diesen Antrag ganz klar ablehne. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das Votum des Abg. Lampert unterstützen. Ich werde diesem Antrag des Abg. Pepo Frick nicht zustimmen. Ich denke, Liechtenstein will mit seinem Wirtschaftsbild nicht Standortvorteile reduzieren, wie wir schon mehrmals von der Freien Liste auch gehört haben, sondern ich denke, wir wollen unsere Steuern eben auch mengenmässig ausweiten - da gehe ich mal wieder eins mit dem Abg. Pepo Frick - es ist nur die Frage wie. Und dafür stehe ich, dass wir dies mit neuen Steuerzahlern, mit neuen Märkten und neuen Wirtschaftstätigkeiten machen und nicht bestehendes Steuersubstrat erhöht besteuern. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Voten meiner Vorredner unterstützen. Auch ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich denke, wir haben im Bericht und Antrag zur 1. Lesung auf den Seiten 28 ff. zahlreiche Modellrechnungen, die die Arbeitsgruppe, die diesen Bericht gemacht hat, ausgearbeitet haben, die uns die Hintergründe aufzeigen. Ich denke, wir wären schlecht beraten, hier ohne Berechnungen Anpassungen zu machen, die wir schlichtweg nicht einschätzen können. Ich möchte auch nicht die De-batte der sozialverträglichen Steuern lostreten, aber Sie alle wissen, wir alle haben auch einen anderen Brief einer Vereinigung auf dem Tisch, die genau die gegenteilige Meinung vertritt. Danke.Abg. Pepo Frick
Mir ist schon bewusst, dass ich alleine diese Position vertreten darf oder muss. Es wurde gesagt, man muss diskutieren über sozial gerechtere Steuern. Ich habe bei meinem kleinen Eintrittsvotum gesagt, es betrifft Einzelpersonen mit Einkommen über CHF 300'00 und Ehepaare über CHF 600'000. Mir ist völlig klar, dass der Eingangssteuersatz nicht 8 ist sondern 24, weil ja 200% der Gemeindesteuer draufgeschlagen wird. Soweit ist alles klar.
Jetzt finde ich es aber schade, wenn der Abg. Hubert Lampert, der offensichtlich mehr versteht von dieser ganzen Geschichte, mir dann sagt, man könnte auch Zahlenbeispiele nennen. Oder auch, wenn der Abg. Batliner jetzt da noch eins draufgibt: Und die Freie Liste soll und will, was immer. Ich habe das zehn Tage vorher eingebracht. Es wurde vom Abg. Hubert Lampert gesagt, die Presse versteht irgendetwas falsch. Dann hätte ich jetzt erwartet - ich will ja nichts lostreten - ich habe das nach Geschäftsordnung gemacht zehn Tage vorher, es ist allen bekannt, ich habe es sogar auch in der Presse mitgeteilt. Ich glaube nach wie vor, dass es mehr oder weniger sozial gerechtere Steuern gibt. Ich habe auch ausgeführt, dass direkte Steuern - wenn man dann schon über sozial gerechte Steuern debattieren will - sicher gerechter sind als zum Beispiel die Mehrwertsteuer oder - was wir gemacht haben - wir haben die Kopfpauschale erhöht für die Krankenkasse. Da bezahlen alle gleich viel. Ich bin sehr wohl und gerne bereit, über sozial gerechte oder gerechtere Steuern zu diskutieren. Mir ist völlig klar, dass wir alle nicht gerne Steuern bezahlen. Nur, wir haben ein Sparprogramm in diesem Land. Das wurde angedacht jetzt. Wir werden auch harte Massnahmen treffen müssen. Ich überlege mir tatsächlich, wo wir auch neues Geld herbekommen. Und das war meine Grundmotivation.
Dann noch zum Schluss: In der 1. Lesung wurde erwähnt, wie hoch die Fiskalquote in Liechtenstein ist verglichen mit den Nachbarstaaten. Und da sind wir uns auch einig, dass wir noch relativ tief sind. Es geht mir nicht darum, dass diese Fiskalquote angenähert wird den Fiskalquoten der anderen Staaten. Nur irgendjemand muss mir einmal beantworten: Wo kommt das Geld her, um diesen Sozialstaat, wie er heute steht, einigermassen zu erhalten? Und ich ahne - und darum bringe ich das - ich ahne, dass gerade bei den Sozialkosten eingespart werden wird. Und die erste Aktion wurde gemacht. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wurde um ein Drittel gekürzt. Und ich suche tatsächlich - das darf man mir vorwerfen - ich suche Geldquellen, die diesen Sozialstaat und dieses solidarische Liechtenstein erhalten können. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Herr Abg. Pepo Frick, ich lasse mich jetzt wirklich nicht auf eine Diskussion ein, aber wenn Sie sagen, Sie seien in dem Sinn hier steuerlich als Laie herangetreten, deshalb sage ich: Wenn man über sozial gerechte Steuern spricht, dann braucht man einen Vergleichswert, einen Benchmark, und dann nimmt man ein anderes Land her, das nach allgemeinem Verständnis als steuergerecht verstanden wird. Und dann, wenn man die Steuersysteme miteinander vergleicht, darf man natürlich nicht nur Höchst- und Tiefstsatz nehmen oder sagen, dieser Reiche zahlt zu wenig Steuern, weil er einen tieferen Satz als wie in einem Hochsteuerland hat, sondern man muss auch schauen, welche Bevölkerungsschichten oder welche Einkommensklassen wie viel zum ganzen Steueraufkommen beitragen. Und das war eigentlich das, was ich sagen wollte. Ich kenne hier alte Statistiken und ich weiss, dass hier meines Wissens nicht 5% der Einwohner rund 90% dieser Steuern aufbringen. Und dann ist eben die Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wie teilt man das auf die Köpfe auf?
Und ich sage einfach, hier fehlen mir die Basisdaten, um eine wirklich ernst gemeinte Diskussion um die soziale Gerechtigkeit zu führen. Den Punkt, ich habe hier nicht Sie oder die Zeitung anschwärzen wollen, es ist mir schon klar, wenn jemand das nicht mitberechnet. Aber wenn ein Leser liest von 7 oder 8%, dann denkt er einfach, ja das ist beides nur Pipifax, das erhöhen wir einfach. Aber es ist eben der Faktor mal drei plus Sozialleistungen. Da ist unsere Steuerquote schon noch etwas höher und das wollte ich nur präzisieren. Aber für eine spätere Zeit - ich bin gerne für solche Diskussionen offen - aber ich denke, diese Zahlen, diese Vergleichswerte zu anderen Ländern müssten vorliegen. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich muss jetzt schon meine kleine Enttäuschung ausdrücken. Wir haben ein neues Steuergesetz. Das soll europakompatibel sein. Es wird nicht mehr in einer Kurve belastet, sondern es wird 1, 2, 3 bis eben 7 Prozent belastet. Ich hätte erwartet, dass da vielleicht eine öffentliche Diskussion losgetreten wird. Das, was Sie sagen, Benchmark, Vergleiche, das weiss ich auch nach sechs Jahren Landtag und ich beschäftige mich mit diesen Sachen. Ich kann als Opposition und als Einzelabgeordneter hier nichts lostreten. Ich kann nur einen Leserbrief schreiben, ich kann darauf aufmerksam machen, aber es kommt ja nichts. Und die Regierung ist relativ konsequent und sagt einfach: Wir sind nicht einverstanden.
Ich habe nicht den Unterbau - das ist dann noch eine wichtige Frage bei der ganzen Revision der Geschäftsordnung des Landtages - ich habe keinen Unterbau, um das auszuarbeiten oder um das der Öffentlichkeit darzustellen. Das ist meine Problematik, aber ich stelle nochmals fest: Wir haben ein neues Steuergesetz, wir haben neue Tarife und aus diesem Grund habe ich für mich diese Berechnung machen lassen. Das hat das Steueramt gemacht. Und ich sage einfach, mit diesem Schritt könnten wir CHF 4 Mio. mehr Einkommen generieren für den Staat. Und ich sage es jetzt nochmals: Ich glaube, diese Menschen, also Einzelpersonen über CHF 300'000 und Ehepaare über CHF 600'000, die würden darunter nicht leiden. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wenn jetzt hier der Vorwurf kommt, es hätte zu diesem Steuergesetz keine öffentliche Diskussion stattgefunden, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Da gab es eine Arbeitsgruppe, die seit dem Jahr 2006 gearbeitet hat. Da gab es zahlreiche Abstimmungen mit den Wirtschaftsverbänden. Da gab es von Januar bis Juli letzten Jahres eine Vernehmlassung, an der sehr viele teilgenommen haben und ihr Stellungnahmen abgegeben haben und da gab es jetzt im Frühling den Bericht und Antrag für die 1. Lesung. Auch da haben wir wieder Input gehabt. Also ich denke, die Diskussionen wurden geführt und die wurden sehr wohl öffentlich geführt. Ich bin der Meinung, das Resultat all dieser Diskussionen ist, dass die Bevölkerung und die Verbände hinter dieser Vorlage stehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
In den Eingangserklärungen wurde gesagt, dass das Steuerrecht grundsätzlich nicht bestritten wird. Der Abg. Pepo Frick hat einfach konkret den Antrag beigebracht und ich kann Ihnen versichern, dass er nicht allein auf weiter Flur ist. Der eine oder andere wird ihn dabei unterstützen.
Ich gebe das Wort dem Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich denke auch, die Diskussionen wurden geführt. Herr Abg. Pepo Frick, es kann doch nicht sein, dass wir über die Organisation der Freien Liste sprechen hier drin, wenn Sie von Unterbau sprechen, den Sie angeblich nicht haben. Das ist noch nicht das Thema jetzt. Das ist auch nicht mein Problem. Da können wir wirklich nichts machen und ich möchte beliebt machen, dass wir wirklich über dieses moderne Werk, das hier vorliegt, sprechen, das meiner Meinung nach gerecht ist und ich denke, die Argumente sind dann langsam aber sicher ausgetauscht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich bitte darum, sich nur zu den Anträgen zu Art. 19 zu äussern.Abg. Pepo Frick
Es geht nicht um die Freie Liste, da bin ich völlig einverstanden, Herr Abg. Peter Hilti. Ich habe darauf reagiert, dass offensichtlich zu wenig Zahlen hier zu diesem speziellen Thema vorhanden sind. Und da habe ich gesagt: Ich habe das vor zehn Tagen gesagt und ich weiss nicht, an wen ich mich da wenden kann. Ich habe einen Beruf, gewisse Stunden kann ich aufwenden. Wem soll ich jetzt sagen: Bitte erklärt das der Öffentlichkeit, nämlich das, was Hubert Lampert gesagt hat. Es geht nicht um andere Sachen. Das war meine Grundproblematik und das wird auch - und da bin ich ganz sicher -, wenn Sie den Reformvorschlag für die Geschäftsordnung gelesen haben, wird das ein Thema sein. Und da geht es nicht um die Freie Liste, es geht um den Abg. Pepo Frick, der einfach von gewissen Sachen bis zu einem gewissen Punkt etwas versteht, das ausarbeiten kann und nachher blockiert ist. Und ich reagiere nur, nur auf das Votum von Hubert Lampert. Hier geht es nicht um eine parteipolitische Diskussion sondern um die Diskussion: Was macht ein Abgeordneter mit einem Riesenwerk, hier konkret einem Steuergesetz? Was kann er da machen, was kann er ausrichten? Und für mich geht das auch energiemässig oder zeitmässig bis zu einem gewissen Punkt und ich hatte leider nicht die Möglichkeit, diese Zahlen zu liefern, die Hubert Lampert hier angetönt hat. Und das tut mir jetzt leid. Vielleicht könnte man dann das anders diskutieren. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort. Nur noch einen Satz, dass man mich richtig verstanden hat: Darum habe ich eingangs gesagt, man hätte das nachrechnen sollen. Meine Meinung ist, dass aufgrund - ich sage jetzt einfach einmal - meiner eigenen Berechnungen unser Steuersystem bei den natürlich Personen schon mehr als gerecht ist und eine viel progressivere Besteuerung hat als alle Länder rundherum. Das war eigentlich mein Votum, dass diese Diskussion meiner Ansicht nach auf Fakten und andere Länder bezogen keine sachliche Berechtigung hat. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe nur ein marginales Thema hier vorzutragen, zu Bst. a. Da ist in der Vorlage der Regierung ein kleiner Tippfehler drin. Es müsste lauten in der zweituntersten Zeile 140'001 Franken. Weil die vorhergehende Stufe bei 140'000 Franken endet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir uns dem Antrag des Abg. Pepo Frick zuwenden. Er schlägt vor oder beantragt, Art. 19 entsprechend zu ergänzen. Bei Bst. a würde es dann heissen: Von 170'001 Franken ..., also wie Sie das vorgelesen haben. Ich brauche das hier, glaube ich, nicht mehr vorzulesen. Bst. b und c würde auch entsprechend ergänzt.
Dann stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Pepo Frick, inklusive der Präzisierung, wie sie der Herr Regierungschef vorgebracht hat.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 5 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Art. 19, wie er hier vorliegt.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Bitte nicht abstimmen, wie er hier vorliegt, sondern wie ich ihn beantragt habe mit meiner Präzisierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das versteht sich von selbst. Dann stimmen wir ab über den Art. 19 in der vorliegenden Form inklusive der Präzisierung 140'001 statt 140'000.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe nicht eine Anmerkung zu Art. 23, sondern mir ist noch ein Versäumnis aufgefallen bei Art. 16 und ich habe mich dazu gerade beim Landtagssekretariat erkundigt. Um das zu korrigieren, müsse ich einen Rückkommensantrag stellen, und ich möchte das hiermit tun. Und zwar ist bei Art. 16 auf Seite 97 in der Vorlage unter Bst. h in der letzten Zeile «bzw. 3» zu streichen, weil wir ja diesen Absatz weiter vorne gestrichen haben. Unter Art. 4 haben wir ja Abs. 3 gestrichen, und dann muss das jetzt hier auch entfernt werden.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich möchte das Prozedere abkürzen und diesen Antrag übernehmen. Dann müssen Sie nicht über einen Rückkommensantrag abstimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
So ist das. Wenn die Regierung das so übernommen hat und keine Opposition aus dem Plenum entsteht, dann ist das so übernommen. Danke.
Dann kommen wir nun zu Art. 23. Gibt es dazu noch Wortmeldungen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich habe noch eine Präzisierung bei Art. 23 vorzunehmen zu Abs. 4. Dort lautet die bisherige Referenz auf Art. 16 Abs. 2 Bst. b is d. Ich möchte beliebt machen, die Bst. b bis d zu streichen und auf den ganzen Abs. 2 zu referenzieren. Dann ist nämlich auch Bst. a mit umfasst, was auch sachlogisch ist, dass auch das zugelassen wird. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen.
Wer mit Art. 23 inklusive der Präzisierung, wie sie der Herr Regierungschef in Abs. 4 vorgebracht hat, einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe bereits mitgeteilt, dass ich einen Antrag stellen werde, dass die Erbanfalls- und Schenkungssteuer wieder in dieses Gesetz aufgenommen wird. Gemäss der Rechtsberatung des Steueramtes gehört eine mögliche Erbanfalls- und Schenkungssteuer in diesem Steuergesetz in Art. 44 ff. Die betreffenden Artikel 44 bis 52 und Art. 106 habe ich allen Landtagsabgeordneten, wie bereits erwähnt, fristgerecht zehn Tage vor der Sitzung versandt. Ich habe bereits in der 1. Lesung argumentiert, warum ich diese Steuer wieder aufgenommen haben möchte.
Ich wiederhole ganz kurz: Ohne Not wird diese Steuer abgeschafft. Wir verzichten somit gemäss Berechnungen des Steueramtes auf CHF 7 Mio. pro Jahr. Gemäss meinen Diskussionen mit Experten, die auch die Regierung beraten haben, ist eine so genannte «ring fencing» freie Erbanfalls- und Schenkungssteuer rechtlich möglich. Und ich betone noch: Einer Revision der Erbschaftssteuer stehe ich offen gegenüber, nicht aber deren vollständigen Abschaffung. Darum werde diese Artikel beantragen, dass sie eingefügt werden.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir haben diese Diskussion anlässlich der 1. Lesung bei den Eintretensvoten bereits geführt. Ich möchte nur nochmals darauf hinweisen, dass die Abschaffung dieser Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern eben ein zentrales Element dieser ganzen Steuerreform ist und möchte nochmals erinnern, was im Bericht und Antrag Nr. 48/2010 zur 1. Lesung bereits in der Zusammenfassung steht. Nämlich Folgendes: «Auf die Erhebung der Nachlass-, Erbanfalls- und Schenkungssteuern soll verzichtet werden. Diese traditionellen Steuerarten verstossen gegen den Grundsatz der einmaligen Besteuerung des Markteinkommens einer Person, da ihnen Transfereinkünfte und keine Markteinkünfte zugrunde liegen. Die Abschaffung dieser Steuerarten steht zudem im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Begünstigten bei vermögensverwaltenden juristischen Personen und besonderen Vermögenswidmungen». Ich werde daher dem Antrag des Abg. Pepo Frick nicht zustimmen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich werde dem Antrag des Abg. Pepo Frick auch nicht zustimmen, dies aus Steuerwettbewerbsgründen. Und wie auch die Abg. Hilti schon gesagt hat, war das auch ein zentrales Element, diese abzuschaffen. Weiters stellt sich mir auch die Frage, ob dieser Antrag überhaupt zulässig ist. Wir haben Art. 1, Gegenstand, dieses Gesetzes behandelt und da kann ich nicht erkennen, dass hier die Erbanfalls- und Schenkungssteuer Gegenstand dieser Vorlage ist.Abg. Pepo Frick
Ich danke dem Abg. Batliner, dass er mich darauf aufmerksam macht. Ich komme zurück - leider bin ich kein Jurist - dann mache ich halt einen Rückkommensantrag auf diesen Art. 1, dass das gemäss dem Votum von Herrn Batliner eingefügt wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort weiter an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wollte mich eigentlich nicht zu Anträgen aus dem Parlament hier äussern, tue es jetzt aber trotzdem, weil hier so der Eindruck vermittelt wird, die Regierung habe aus Beliebigkeit diese drei Steuerarten gestrichen. Das ist natürlich überhaupt nicht der Fall, sondern das haben wir anlässlich der 1. Lesung im Bericht und Antrag, bei der Vernehmlassungsvorlage, bei der «tax road map» und jetzt auch in der Stellungnahme immer wieder geschrieben, dass das steuersystematische Gründe hat, weshalb diese Steuern in dieser Revision keinen Platz mehr haben. Sollten die Anträge des Abg. Pepo Frick keine Mehrheit erlangen, möchte ich einfach für das Protokoll und für die Materialien zu Art. 44 der Regierungsvorlage noch eine Präzisierung vornehmen. Das Gesetz ist klar. In Art. 44 und auch Art. 48 ist klar, dass die Erträge aus dem verwalteten Vermögen bei Fonds von der Steuer ausgenommen sind. Selbstverständlich nicht ausgenommen ist die Besteuerung der Investmentunternehmen als solche und der Fondsleitungsgesellschaften. Das Gesetz sagt das hier klar. In den Erläuterungen könnte man da vielleicht auch etwas anderes herauslesen, was wir aber hiermit korrigiert haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wir haben einen Antrag vorliegen. Ich werde ihm nicht zustimmen. Das wird wahrscheinlich auch kein Geheimnis sein. Für mich steht noch irgendwo ein Rückkommensantrag auf Art. 1 im Raum. Ich denke, wir stimmen einmal über den Antrag des Abg. Pepo Frick ab. Meiner Meinung nach wird das dann nicht mehr notwendig sein, aber ich möchte natürlich kein Resultat vorwegnehmen. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich finde gut, dass der Abg. Peter Hilti schon weiss, wie die Abstimmung ausgeht. Ich ahne es auch. Aber Herr Regierungschef, Sie haben gesagt irgendwo das Wort «Beliebigkeit». Ich habe mit keinem Wort gesagt und ich habe das auch nie gemeint, dass die Regieung hier beliebig gehandelt hat oder die Themen nicht aufgenommen hat. Ich sage es nochmals: Wir schaffen ohne Not diese Erbanfalls- und Schenkungssteuer ab. Wir haben CHF 7 Mio. weniger. Und ich werde irgendwann dann wahrscheinlich sagen: Ja, ich hätte gerne gehabt, dass solche Steuern aufgenommen werden, weil im Sozialbereich werden wir viel einsparen müssen. Ich weiss, dass das ganze Thema Erbschaftssteuer nicht ins System passt. Das habe ich auch begriffen nach der 1. und 2. Lesung. Ich habe mich wirklich klug gemacht über dieses Thema, habe mich aber auch gefragt - und das habe ich mit den Experten diskutiert -, ob das wirklich von aussen gesehen abgeschafft werden muss, und dem ist nicht so. Aber nochmals: Ich anerkenne, dass das nicht in das System der Regierung bzw. dieses Steuergesetzes passt. Ich werde diesen Antrag trotzdem aufrechterhalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Dann sind wir uns einig. Da gebe ich Ihnen Recht, da besteht kein internationaler Druck, diese Steuern abzuschaffen. Das liegt in unserer Verantwortung, weil es ja in der Steuersystematik systematisch nicht in diese Vorlage passt und wenn das wieder aufgenommen wird, verabschiedet der Landtag halt eine Totalrevision mit unsystematischen Elemten in dieser total revidierten Vorlage. Das ist einfach die Ausgangslage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen: Es liegen zwei Anträge des Abg. Pepo Frick vor. Erstens ein Rückkommensantrag auf Art. 1 und zweitens der Antrag, eine Erbanfalls- und Schenkungssteuer gemäss .... zuerst müssen wir über den Rückkommensantrag abstimmen.
Dann stimmen wir zuerst über den Rückkommensantrag ab. Der Abg. Pepo Frick stellt den Antrag, auf Art. 1 zurückzukommen. Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 4 Stimmen bei 24 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen somit zum zweiten Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt, unter E eine Erbanfalls- und Schenkungssteuer in Art. 44 einzuführen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe Ihnen nicht in die Handhabung der Geschäftsordnung eingreifen wollen, aber dieser Antrag macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn mehr. Wenn schon Art. 1 den Gegenstand nicht bestimmt, dann scheint mir das aber schon relativ hinfällig zu werden, diese Abstimmung jetzt auch noch vorzunehmen.Abg. Pepo Frick
Mit der Erklärung des Regierungschefs bin ich einverstanden. Es heisst einfach, wir wollen diese Steuern nicht einführen. Das ist mir klar. Dann muss man - wenn man das so verstanden hat, wenn man das so verstehen muss, dass, wenn Art. 1 abgelehnt wird, dass das Gremium nicht will, dass eine Erbschaftssteuer eingeführt wird, bin ich einverstanden. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann belassen wir das so und wir stimmen über Ihren Antrag in diesem Sinne nicht ab.
Ich gebe das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Sie sind der Gesetzgeber und der Aufbau der Gesetze ist immer klar. Am Anfang wird der Gegenstand umrissen und wenn etwas nicht Gegenstand ist, dann wird das im folgenden Artikel auch nicht mehr geregelt. Ich interpretiere die Abstimmung so: Der Landtag will dies nicht als Gegenstand dieses Gesetzes geregelt haben und damit erübrigen sich auch die Artikel 44 bis 52 gemäss Ihrem Vorschlag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann können wir, wenn keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum sind, abstimmen über Art. 44. Wer mit Art. 44 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte hier zwei Präzisierungen, zwei gleich lautende Präzisierungen machen, nämlich zu Bst. a und d. Nach dem Wort «Spenden» sollte das Wort «Dritter» eingefügt werden. Spenden Dritter - sowohl im Bst. a und auch im Bst. d. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, stimmen wir ab. Wer mit Art. 45 inklusive dieser Präzisierungen einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Auch hier eine Präzisierung für das Protokoll und die Materialien. Im Gesetz Art. 54 Abs. 1 wird eindeutig vom modifizierten Eigenkapital gesprochen. In den Erläuterungen nur vom Eigenkapital. Es sollte auch dort das modifizierte Eigenkapital gemeint sein, was ich hiermit klargestellt habe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, stimmen wir ab.
Wer mit Art. 54 inklusive der Präzisierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich denke, jetzt kommt es zum Entscheidungsartikel, da die Positionen hier vermutlich am weitesten auseinander liegen. Aber wie gesagt, aus meiner Sicht sind diese Unterschiede auf diesen Artikel und nicht auf die ganze Vorlage bezogen. Wie gesagt, die Meinungen zu diesem Thema sind gebildet und die Positionen liegen auf dem Tisch. Ich gebe hier ein paar Erklärungen ab in dieser komplexen Materie, um eine Begründung zu liefern für meinen nachfolgenden Antrag:
Ich vertrete hier die Meinung unserer Fraktion, die Mehrheitsmeinung der Treuhänder und meine eigene und insbesondere auch die finanziellen Interessen unseres Landes. Meine Ausführungen beziehen sich vornehmlich, aber nicht ausschliesslich auf das Massengeschäft mit Stiftungen, das bezogen auf diese Steuer auch weitaus einen grossen Anteil liefert. Eine Erhöhung der Mindestertragssteuer von CHF 1'000 auf CHF 1'200 sehe ich als eine vertretbare Erhöhung. Eine solche von CHF 1'000 auf CHF 1'800 nicht. Es geht hier nicht um die Frage, ob die Erhöhung CHF 200, CHF 800 oder etwas dazwischen ist, sondern welche prozentuale Erhöhung wir vornehmen zulasten einer bestimmten Gruppe Steuerpflichtiger, währenddem wir dem Inländer bei natürlichen und juristischen Personen bezüglich der Gesamtsteuerbelastung eine praktisch unveränderte Situation oder gar Steuererleichterungen bescheren. Dies provoziert dazu, von einer 80%igen Steuererhöhung zu sprechen. Unsere Konkurrenten am Finanzplatz, die keine oder eine geringere Mindeststeuer kennen, werden uns genau diese Botschaft von der 80%igen Steuererhöhung, kombiniert mit einer steuerschonenden Inländerbehandlung, medial um die Ohren hauen, um uns die noch verhandenen Kunden abzuwerben. Glauben Sie mir, es herrscht ein Verdrängungswettbewerb in diesem Geschäftszweig.
Und sehen Sie weiter: Wir haben im Moment praktisch keine Neuzugänge bei Stiftungen, weil wir nichts anzubieten haben. Steuerinformationsaustausch-Abkommen sind keine Verkaufsargumente für Neugeschäfte sondern eher Vertreibungsargumente für Altkunden. Neugeschäft können wir nur anziehen, wenn wir grenzüberschreitende steuerliche Anerkennung für Stiftungen erlangen und hierzu braucht es Doppelbesteuerungsabkommen oder ähnliche Abkommen. Unsere Altkunden können wir auf mittlere Frist nur behalten, wenn wir Lösungen zur Überführung in die Steuerkonformität bieten können. Beides braucht sicherlich Zeit und dies lässt sich auch nicht mit allen bisherigen und zukünftigen Bestrebungen sonderlich beschleunigen. Denn auf uns hat niemand gewartet, um Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Und was tut der Treuhänder in dieser Zeit? Den Kunden beschwichtigen, ihn auf bessere Zeiten einschwören und sich Argumente aus den Fingern saugen, warum er noch bleiben soll. Und die Botschaft von dieser massiven Steuererhöhung wird das Fass zum Überlaufen bringen und die Kunden in die Ferne treiben. Entweder zur Konkurrenz oder zu einem geeigneten Auslandsstandort - ich verweise auf die heutige Presse.
Und Liechtenstein verliert dabei nicht nur die CHF 1'000 der aktuell geltenden Gesellschaftssteuer pro Stiftung und die Mehrwertsteuer und Gewinnsteuern auf Honoraren des Treuhänders, sondern auch das Geschäftssubstrat eines jetzt noch vorhandenen zukünftigen steuerkonformen Kunden. Und dieses Geschäftssubstrat bringt trotz seines laufenden Schwunds erhebliches Geschäftspotenzial und Mehrgeschäft für die Zukunft. Aber glauben Sie mir, wenn einer dieser langjährigen Kunden sich dazu entschieden hat, dem Land den Rücken zu kehren, wird er nie mehr zurückkommen. Und meinen Sie bloss nicht, das ginge sehr lange und man könne vor dem Abgang noch eine Art Steuerschlachtfest durchführen. Sind Sie sich bewusst, dass eine Stiftung innerhalb eines Tages praktisch gelöscht ist und gleichzeitig innert Sekunden via E-Banking das gesamte Vermögen abgezogen wurde. Das heisst auch konkret, dass Stiftungskunden, die jetzt noch vor Ende Jahr abgehen, keine Mindestertragssteuer nach neuem Gesetz bezahlen werden und die im laufenden Jahr im Voraus bezahlte Kapitalsteuer noch pro rata temporis zurückfordern können.
Nun, man muss kein Mathematiker sein, um zu sehen, dass die in Medien publizierten Hochrechnungen von CHF 100 Mio. bis CHF 130 Mio. Steuerausfall über vier Jahre zwischen den Varianten 20%ige und 80%ige Erhöhung höchst gewagte Spekulationen sind und auf wackligen Füssen stehen. Diese Berechnungen basieren auf der Annahme eines Grundbestands an solchen Stiftungen und einer moderaten Abnahme von vielleicht 5 bis 10% pro Jahr. Aber was ist, wenn auf einen Schlag wesentlich höhere Mandatsabgänge zu beklagen sind? Dann stimmt diese Rechnung keineswegs mehr.
Nun zusammenfassend: Ich bzw. wir befürchten und sind auch sicher, dass sich durch eine solch massive prozentuale Erhöhung der Mindestertragssteuer nicht die prognostizierten Mehreinnahmen gegenüber der massvollen 20%igen Erhöhung erzielen lassen und das Land Liechtenstein von der zweitgenannten von uns favorisierten Möglichkeit, den Altkundenbestand schonenden Variante, auf mittlere Frist steuerlich mehr profitieren wird als von dieser kurzfristig angelegten Betrachtung. Und würden wir uns nur ansatzweise etwas vom progressiven geschäftlichen Taktieren asiatischer Länder beeinflussen lassen, so müsste man eigentlich die Mindestertragssteuer zur Gänze abschaffen und dies in aller Welt proklamieren. Nur das lässt sich bei uns politisch sicherlich nicht durchsetzen.
Da das nicht der Fall ist, reduziere ich meinen oder unseren Antrag auf die Festsetzung der Mindestertragssteuer auf CHF 1'200 für alle Verbandspersonen und somit eine Erhöhung der Mindestertragssteuer oder der früheren Kapitalsteuer von 20%. Es wäre folglich in Abs. 2 die entsprechende Summe abzuändern. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich mache es kurz: Ich werde der vorgeschlagenen Mindestertragssteuer in Höhe von CHF 1'800 auch nicht zustimmen. In einem Schreiben der Treuhändervereinigung anlässlich der 1. Lesung zur gegenständlichen Vorlage hat die Treuhändervereinigung einen Kompromissvorschlag oder einen Vorschlag unterbreitet in Höhe von CHF 1'500. Ich möchte an dieser Stelle diesen Vorschlag übernehmen und die folgende Formulierung des ersten Satzes von Art. 62 Abs. 2 der gegenständlichen Vorlage beantragen: «Die Mindestertragssteuer beträgt CHF 1'500». Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich mache es auch kurz: Ich habe anlässlich der 1. Lesung eigentlich klar gesagt, dass ich hinter diesen CHF 1'800 stehe.Nachdem der Abg. Thomas Vogt nun diesen Kompromissvorschlag unterbreitet hat, werde ich diesem meine Zustimmung geben. Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. 1'800, 1'500, 1'200, es geht zu und her wie auf einem Basar. Für unseren Regierungschef und Finanzminister ist es natürlich sehr verlockend, den Steuerbetrag möglichst hoch anzusetzen und so eine vermeintlich einfache Einnahmequelle für unseren Staatshaushalt zu erschliessen. Ich habe Veständnis dafür, dass dies unser Finanzminister auch im gegebenen Zusammenhang tut. Jedoch bin ich überzeugt, dass vor allem beim Massengeschäft - und ein Grossteil unserer Stiftungen gehört dazu -, dass hier die derzeitigen Rahmenbedingungen des Treuhandsektors keine Erhöhung zulassen. Für mich kommt deshalb eine Erhöhung über CHF 1'200 eher nicht in Frage. Ich habe dies bereits anlässlich der 1. Lesung klargemacht und ich warne ausdrücklich davor, dass durch eine massivere Steuererhöhung sprichwörtlich das Fass zum Überlaufen gebracht wird. Wenn dies geschieht - und davon bin ich überzeugt - wird das Produkt aus Anzahl Gesellschaften mal Mindestertragssteuer wesentlich schlecher ausfallen als prognostiziert. Und wenn ich dann die ganzen Zusammenhänge und Auswirkungen auf andere Bereiche in der Volkswirtschaft betrachte, graut es mir vor diesem Szenario.
Bevor ich einer weiteren Erhöhung zustimme, muss mir der Markt klare, positive Signale geben, dass das Vertrauen in diesen Sektor zurückgekehrt ist. Wenn die Finanzdienstleister und wir als Gesetzgeber es zustande bringen, einen Mehrwert für den Kunden zu schaffen, sieht die Situation in ein paar Jahren womöglich für eine weitere Steuererhöhung besser aus. Dann bin ich der Erste, welcher dieser zustimmen wird. Hier und heute stehe ich für CHF 1'200 Mindestertragssteuer und unterstütze daher den Vorschlag des Abg. Hubert Lampert.
Und noch etwas zu meiner Haltung in dieser Angelegenheit: Ursprünglich liebäugelte ich mit einem Vorschlag, welcher ebenfalls auf CHF 1'200 lautete, allerdings befristet auf drei Jahre und hernach CHF 1'500 vorsah. Nachdem jedoch wir als Gesetzgeber jederzeit eine Anpassung vornehmen können und zudem eine vorauseilende Ankündigung einer weiteren Erhöhung in diesen schwierigen Zeiten wohl ein falsches Signal an die Kunden wäre, verzichte auf einen solchen Antrag. Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nahtlos an die Worte vom Abg. Gebhard Negele anschliessen und auch das unterstützen, was er soeben gesagt hat. Ebenfalls das Votum des Abg. Hubert Lampert. Im Gegensatz zum Abg. Negele hat der Abg. Thomas Vogt sich abgewendet von seinen klareren Aussagen zu einer Steuererhöhung in der 1. Lesung. Das ist sehr schade, aber es ist so.
Die FBP tritt für eine niedrige Steuererhöhung ein. Es ist nicht so, dass wir für keine Steuererhöhung eintreten, sondern einfach für eine niedrigere von 20%. Das ist immerhin eine Erhöhung von 20%. Diese ist moderat und diese strahlt auch Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit aus, weil diese CHF 1'200 kom-muniziert wurden gegenüber den Finanzintermediären und von diesen wiederum gegenüber den Kunden. Diese sollten sich darauf verlassen können.
Eine Steuersatzerhöhung erreicht nicht zwingend eine Steuereinnahmenerhöhung. Das muss man sich bewusst sein - und der Abg. Negele hat das auch wieder klar vor Augen geführt - dies insbesondere dann, wenn die Steuerzahler so einfach mit dem Besteuerungsobjekt, der Stiftung, das Land wechseln können. Und in diesem Sinne ist im heutigen Moment, im jetzigen Moment, hier eine Steuererhöhung von 80% vorzunehmen - aber auch der moderatere Vorschlag auf CHF 1'500 - ist nicht akzeptabel. Dies ist schädlich für den Finanzplatz Liechtenstein. Es geht hier um das Signal. Es geht hier darum, dass wir verlässlich sind, dass man mit uns glaubwürdig verhandeln kann, dass man nicht reputationsschädigend in diesem Sinne wirkt und deshalb unterstütze ich den Antrag, den die FBP-Fraktion mit CHF 1'200 - hier durch den Abg. Hubert Lampert - kundgetan hat.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Einen Fakt, den wir bis jetzt hier noch nicht angesprochen haben, möchte ich auch noch in die Runde werfen, nämlich: Seit bald 50 Jahren wurde dieser Satz nicht mehr angepasst. Und wir sind jetzt in der undankbaren Lage, dass wir ihn nach oben korrigieren möchten. Die einen ein bisschen höher, die anderen noch höher. Ich denke, Fehler wurden die letzten 40 Jahre gemacht, dass man da keine Anpassung vorgenommen hat. Aber das ist jetzt nicht mehr unsere Sache.
Ich nehme an, auch Sie haben in den letzten Wochen sehr viele Mails, sehr viele Gespräche, sehr viele Telefonate aus Treuhandkreisen geführt und bekommen. Sehr unterschiedlich wird aus diesen Kreisen diskutiert, was diese CHF 1'800 betrifft. Ich erlaube mir stellvertretend für einige andere Meldungen, ein Zitat zu machen. Ich muss vorwegschicken, hier geht ein längerer Dialog oder Monolog muss ich sagen voraus und dann geht das Zitat los, abschliessend: «Wenn ein Kunde zu mir sagt, er habe sich wegen der Erhöhung der lokalen Steuern von CHF 1'000 auf CHF 1'800 für einen Standortwechsel entschieden, weiss ich, dass er mich anlügt. Dann ist das eine willkommene Ausrede und es gibt andere Probleme, über die er offensichtlich nicht reden will». Ich bin nicht aus dem Finanzsektor. Mir werden solche Sachen gesagt aus Treuhandkreisen. Ich kann das nur schwer einordnen. Das gebe ich zu. Aber das ist eine Mehrheit - vielleicht habe ich mit den falschen Personen gesprochen aus Ihrer Sicht, ich weiss es nicht.
Ich für meinen Teil, ich werde für CHF 1'800 sein, auch wenn ich das nicht einordnen kann. Ich werde auch dem Antrag des Abg. Thomas Vogt zustimmen, der hier CHF 1'500 vorschlägt, im Wissen, dass das der eigentliche Vorschlag der Treuhändervereinigung war. Also wenn diese Vereinigung, die uns alle mit Briefen, mit Mails zugedeckt hat, vorschlägt CHF 1'500 das ist der pragmatische Weg, dann ist es nicht an mir, da nicht zuzustimmen. Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich glaube, das Problem liegt nicht in CHF 200 bis CHF 300 - das ist zumindest meine Ansicht. Das Problem liegt nach meiner Ansicht im Zeitpunkt. Wenn ich an Ihr Votum anknüpfen darf: Die Treuhändervereinigung hat im Juni eine Umfrage gemacht: 70% der Finanzdienstleister oder Mitglieder Treuhändervereinigung oder zumindest derjenigen, die eine Rückmeldung gemacht haben, erachten es als grosses Problem, wenn die Steuer auf CHF 1'800 angesetzt wird. 80% befürworten keine bzw. eine moderate Erhöhung auf CHF 1'200. Das sind klar Signale von den Praktikern. Das sind klare Signale von den Personen, die den direkten Kontakt pflegen und auf das müssten wir hören. Hier drin haben die Wenigsten Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich und Kontakt mit unseren Kunden. Und wenn wir jetzt einfach überschlagsmässig, Handgelenk mal Pi, etwas festlegen, ist das für mich ein bisschen russisches Roulette spielen. Und das ist sehr, sehr gefährlich, weil wir haben heute schon gehört, CHF 200, CHF 300 erhöhen, das mag vielleicht nicht viel sein, aber es hängt mehr dran. Und wenn viele abwandern, dann haben wir dann effektiv ein Problem.
Ich würde es sehr befürworten, wenn wir noch zuwarten und die Situation in zwei bis drei Jahren wieder prüfen. Einerseits wissen wir in zwei, drei Jahren wie die finanzielle Situation des Staates ist. Dann müssen wir diese Zeit nutzen, um den Mehrwert zu schaffen. Die Treuhänder oder die Finanzdienstleister heute haben keine Verkaufsargumente. Wir müssen die Doppelbesteuerungsabkommen schaffen, wir müssen denen Argumentarien geben. Ich glaube, es genügt nicht, einfach zu sagen, wir sind gut, wir sind im Zentrum von Europa. Gut zu sein allein, das nützt nichts, wir müssen auch wettbewerbsfähig sein. Und diese Rahmenbedingungen müssen wir erst schaffen.
Ich würde es sehr befürworten, wenn wir heute einfach ein Signal hinaussenden, dass die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist. Das gibt den Finanzdienstleistern auch die Zeit, ihre Kunden darauf vorzubereiten, dass in zwei, drei, vier Jahren vielleicht das Thema wieder aufgenommen werden kann. Aber dann haben sie ein Verkaufsargument, dann können sie Lösungen präsentieren. Das können sie heute schlichtweg nicht und deshalb ist es sehr gefährlich, wenn wir heute einfach überschlagsmässig einen Betrag festsetzen. Und ich befürworte und beantrage, dass der Satz mit CHF 1'200 festgesetzt wird. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Kaiser ist der Ansicht, dass bei mir zwischen der 1. und der 2. Lesung ein Sinneswandel stattgefunden hat. Dem ist nicht so. Ich war auch anlässlich der 1. Lesung der Ansicht, dass eine Mindestertragssteuer in Höhe von CHF 1'800 sowie eine Mindestertragssteuer für Aktiengesellschaften in Höhe von CHF 3'000 zu hoch ist und der Ansicht bin ich auch heute noch. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. CHF 1'800, CHF 1'500, CHF 1'200, 80% Erhöhung, 50% etc. Ich glaube, der Satz von CHF 1'000 - ich weiss nicht - der besteht vielleicht schon 30 oder 40 Jahre. Und nur zur Veranschaulichung eine kleine Gegenüberstellung der Kaufkraft von beispielsweise CHF 1'000 im Jahre 1980 zu der Kaufkraft von CHF 1'000 im Jahre 2010: Von 1980 bis 2010, also innert 30 Jahren haben CHF 1'000 durch die Inflation 45,01% oder absolut CHF 450 eingebüsst. Das heisst, die damaligen CHF 1'000 haben heute noch eine Kaufkraft von CHF 550. Eine Erhöhung beispielsweise auf CHF 1'500 wäre wenigstens der Gegenwert, um die Leistungen des Jahres 1980 wieder kostendeckend einkaufen zu können.
Ich denke, der Staat braucht irgendwie Gelder und er schafft und stellt auch Rahmenbedingungen für den Finanz- und Wirtschaftsplatz und diese sind elementar, meines Erachtens. Eine gewisse Abgeltung muss für diese Leistungen erfolgen und darf auch erwartet werden. Wie soll sich denn der Staat überhaupt noch finanzieren? Alle sollten ihren Obolus an die Leistungen, die sie beziehen, leisten. Erhöhen wir die Mindestertragssteuer nicht auf mindestens CHF 1'500, wird der Sanierungsbedarf des Staatshaushaltes noch grösser. In der 1. Lesung wurde ausgeführt, dass mit rund CHF 5 Mio. an Mehreinnahmen pro Steigerung von CHF 100 gerechnet werden kann. Wenn wir diese Erhöhung nicht schaffen, muss die Sanierung zulasten anderer Bereiche geschehen. Das ist meines Erachtens eine denkbar schlechte Lösung. Wir werden die gesonderten Pakete noch serviert bekommen. Wer könnte denn das im Lande noch verstehen, wenn nicht alle ihren Anteil zur Sanierung der Finanzen beitragen würden? Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte ganz kurz auf ein paar Aspekte der Praxis eingehen. Der Abg. Peter Hilti hat hier die Aussagen eines Treuhänders erwähnt. Das gibt es sicher und ich meine, ich verstehe das auch, wenn man nicht aus der Branche ist, dass man das nicht kennt. Klar, es gibt völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle. Es gibt Treuhandbüros, die haben wenige Kunden, Grosskunden, betreuungsintensive Kunden, aber es gibt auch ein paar grosse Anbieter mit einem grossen Teil - wir haben es beide, der Abg. Gebhard Negele und ich erwähnt - an Massengeschäft. Und das ist ein Geschäft, das nicht mit dem Direktkunden zu tun hat, sondern über so genannte Provider, also über Zudiener im Ausland, in grossen Mengen abgewickelt wird. Und ich kann Ihnen leider nicht die Details hier erklären und dürfte das auch nicht, aber das hat schon fast industrielle Standards in der Abwicklung. Und Sie werden es mir nicht glauben, ich könnte - aber darf eben nicht - das Beispiel liefern, wir hatten grosse Diskussionen, wo es darum ging, eine Pauschale zur Abdeckung der Postzustelltaxe und der Sorgfaltspflicht von CHF 40 einzuführen. Das wäre fast ein Abbruch der Geschäftsbeziehung gewesen. Es ist also sicher ein Extrembeispiel, aber es betrifft leider einen sehr grossen Anteil dieser Mandate.
Man muss einfach auch diese Entwicklung bei der Gesellschaftssteuer anschauen. Das stimmt schon, was der Abg. Günther Kranz sagt. Die Entwicklung bei der Inflation, diese CHF 1'000, 50 Jahre nichts gemacht. Aber im Gegensatz muss man sehen, dass andere Plätze, die mit uns in Konkurrenz stehen, in diese Zeit solche Steuern abgeschafft haben oder ein Steuermodell gemacht haben ohne eine Mindeststeuer. Die stehen heute und auch in Zukunft mit uns in direkter Konkurrenz. Also es ist wichtig - die CHF 1'000 sind sicher nicht mehr zeitgemäss - aber parallel dazu, wenn man die Konkurrenzsituation anpasst, haben die dort Verbilligungen gemacht oder neue Alternativen geschaffen. Deshalb muss man diesen reinen Inflationsvergleich schon relativieren. Wie zum Beispiel in Asien, Hongkong. Wir bekommen ja irgendwann das Doppelbesteuerungsabkommen. Ich referiere gerne über das Steuersystem in Hongkong, das ist noch interessant und kennt auch keine Mindeststeuer.
Ich denke, wenn wir letztendlich alle von der Sanierung des Staatshaushaltes sprechen, ist es uns allen wichtig, dass wir das schaffen, und mir - ich habe das auch eingangs gesagt - geht es hier um die letztendlich finanziell beste Möglichkeit für das Land. Ich denke oder sage, es ist gefährlich, mit dieser 100- oder 200-Franken-Rechnung auf die heutigen Mandate abzustellen, weil ein Abfluss von sehr grossen Beständen in diesem Bereich sehr schnell und in sehr kurzer Zeit gut möglich ist. Das ist keine Illusion. Ich denke auch, wir müssen die Entwicklungen abwarten. Wir sind jetzt in einem Loch drin, wir sitzen in Wartestellung, können noch nichts Neues machen, müssen den Altbestand aber pflegen, damit wir zukünftiges Geschäftspotenzial haben. Ich denke, es wäre jetzt wirklich das falsche Signal. Uns würden diese Kunden fehlen, die noch aufgrund der alten Beziehungen, ich sage aufgrund der guten Beziehungen zum Treuhänder sagen: Ich warte noch. Aber wenn wir mit so einem Signal kommen - es geht wirklich nicht um die paar hundert Franken, sondern um diese Prozente - dann sind sie weg. Und da habe ich wirklich sehr grosse Bedenken, dass wir innerhalb von ein, zwei, drei Jahren massiv weniger Mandate haben, ausgelöst durch diese wesentlich höhere Steuer. Klar, diese Aussage lässt sich dann nicht vergleichen. Wir haben nicht die Möglichkeit beides auszuprobieren. Dies zur Konkretisierung. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es gibt hier wirklich unterschiedliche Signale vom Markt. Die einen finden die 1'800 okay, die anderen finden sie zu hoch. Das haben wir jetzt des Langen und Breiten gehört. Da haben wir alle ganz unterschiedliche Rückmeldungen. Ich finde es daher gut, dass der Abg. Thomas Vogt diesen Kompromissvorschlag gestellt hat, der eben auf dem Vorschlag der Treuhändervereinigung basiert.
Dann nur noch ein Wort dazu, dass wir jetzt auch Signale haben, jetzt machen wir mal 1'200 und dann sagen wir, die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Dann können wir in zwei, drei Jahren ja dann höher gehen. Ich denke, machen wir uns nichts vor, streuen wir uns nicht selber Sand in die Augen. Erstens, diese heisse Kartoffel, ich glaube nicht, dass die jemand in zwei, drei Jahren nochmals in die Hände nehmen wird und zweitens, widersprechen Sie sich damit. Weil Sie sagen einerseits: Wir brauchen jetzt Verlässlichkeit, wir brauchen ein starkes Signal. Und zugleich sagen Sie: In zwei, drei Jahren verhandeln wir darüber. Dann senden Sie dann aber dieses Signal gerade nicht.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich nur ganz kurz äussern. Ja, genau Frau Abg. Hilti, wir haben sicher ganz unterschiedliche Rückmeldungen. Und Herr Abg. Hilti, ich könnte x Zitate aufzählen, die genau das Gegenteil wiedergeben, zu dem was Sie gesagt haben. Also ich denke, je nach Kundensegment, wo man sich auch drin bewegt, sind diese Meinungen auch sehr unterschiedlich.
Ich persönlich habe mich vor allem an den vorgelegten Rechenbeispielen gestört. Es handelt sich hier meiner Meinung nach nur um Mutmassungen, denn wir können nicht wissen, wie es sich mit welchem Steuersatz wirklich entwickeln wird und dass ohne Erhöhung ein Beitrag x an Steuern ausfallen wird, ist meiner Meinung nach wirklich eine Mutmassung. Ich befürchte die Ausfälle bei der gegenteiligen Vorgehensweise. Und ja, ich kann jetzt auch den Kaufkraftvergleich des Abg. Kranz in diesem Zusammenhang nicht ganz nachvollziehen. Ich denke, das ist nicht das Argument. Sie haben sicher Recht, dass sich das verändert hat, aber das ist nicht das Argument. Es geht um die Konkurrenzfähigkeit zu anderen Finanzplätzen. Das ist für mich der zentrale Punkt. Und ich möchte hier nur platzieren: Ich werde keiner Erhöhung über 20% zustimmen.Abg. Pepo Frick
Ich bin froh, dass diese CHF 1'800 nicht der Vorschlag von irgendwem sind, sondern das ist ein Vorschlag der Regierung. Wir diskutieren hier den Vorschlag der Regierung. Und ich zitiere ganz kurz Seite 48. Die Regierung schreibt zu diesem Thema Folgendes: «Bei der Mindestertragssteuer von z.B. CHF 1'200 oder CHF 1'500 wären die Mindereinnahmen dieses Gesetzes - nachdem die einmaligen Einnahmen aus der Couponsteuer auf Altreserven nicht mehr anfallen - massiv und aufgrund des aktuellen Finanzhaushaltes nicht vertretbar. Des Weiteren ist die Regierung der Auffassung, dass eine um einige CHF 100 höhere Steuerbelastung für eine Standortwahl nicht entscheidend sein kann. Die Mindestertragssteuer wird deshalb bei CHF 1'800 belassen». Für mich ist das kurz und prägnant. Der Regierungschef hat das schon in der 1. Lesung und öffentlich auch, denke ich, so bekannt gegeben.
Soweit ich orientiert bin, geht die Finanzplanung von diesen CHF 1'800 aus. Wir haben aktuell ein Defizit von CHF 160 Mio. So wird das im Moment postuliert. Wenn wir bei CHF 1'200 oder sogar bei CHF 1'000 bleiben, werden wir Mindereinnahmen, soweit man die berechnen kann, von jährlich CHF 20 Mio. plus/minus haben. Da darf mich jemand belehren, aber so lese ich das aus diesem Antrag heraus. Jetzt höre ich den Schwanengesang der Treuhänder. Hubert Lampert hat mit diesem Thema begonnen. Er redet von Massengeschäft, was immer. Ja ich gehe davon aus, aber gehe ganz fest davon aus, dass der Regierungschef auch mit den Treuhändern gesprochen hat. Da bin ich relativ sicher, dass diese Verhandlungen aufgenommen wurden. Und wenn ich jetzt das provokativ ausdrücke, was hier jetzt von gewissen Abgeordneten gesagt wird, muss ich ja sagen, dass unser Finanzminister eigentlich staatsschädigend handelt. Er schaut dafür praktisch, dass Liechtenstein - ich provoziere jetzt - praktisch untergeht, es kommt kein Geld mehr herein. Ich denke, dass die Regierung sich Gedanken zu diesem Thema gemacht hat - das steht klar hier - und ich gehe davon aus, dass dies auch kommuniziert wurde intern und extern. Danke. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich fasse mich kurz: Ich denke, die Meinungen sind sowieso gemacht. Ich möchte einfach kurz zu bedenken geben, was einzelne Treuhänder sagen und was für Rückmeldungen sie geben. Der Einzelne, das ist für mich nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist für mich eine Umfrage, die die Treuhändervereinigung gemacht hat und die spricht Bände und die sollten wir ernst nehmen. Das als Erstes. Mir ist eigentlich auch egal, wie sich die Pauschalsteuer die letzten 40 Jahre entwickelt hat. Zentral für mich ist, dass wir wettbewerbsfähig sind. Wettbewerbsfähig bedeutet für mich, dass wir für dasselbe in etwa gleich viel verlangen sollten wie es andere Staaten machen und nicht exorbitant höhere Ansätze wählen sollten. Und wenn wir schon exorbitant höhere Ansätze wählen, dann müssten wir einen Mehrwert in den Händen haben. Dann müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen. Das haben wir heute noch nicht. Die Doppelbesteuerungsabkommen sind noch nicht hier und deshalb sage ich, für mich ist es einfach absolut verfrüht und wir spielen russisches Roulette. Aber das ist Ansichtssache. Ich finde, wir spielen ein sehr gefährliches Spiel, wenn wir jetzt einfach auf CHF 1'500 oder CHF 1'800 erhöhen. Danke.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte hier noch einmal eindringlich davor warnen, die Mindestertragssteuer höher als bei CHF 1'200 festzulegen. Diese moderate Erhöhung, welche im Vernehmlassungsbericht von der Regierung vorgeschlagen wurde, wurde von Kunden und bedeutenden Geschäftspartnern der liechtensteinischen Finanzdienstleistungserbringer als gerade noch akzeptabel eingestuft. Man muss berücksichtigen, dass die Kostensensibilität bei Kunden in den letzten Jahren markant gestiegen ist und unter den Finanzdienstleistungsstandorten ein vehementer und erbitterter Wettbewerb stattfindet. Dabei sind natürlich nicht nur, aber eben auch gerade Kostenpunkte und das Besteuerungsniveau regelmässig ein entscheidender Faktor.
Die nunmehr vorgeschlagene Erhöhung der Mindestertragssteuer auf mehr als CHF 1'200 kann nicht rational gegenüber Kunden begründet werden. Es ist zu offensichtlich, dass die Erhöhung nur aufgrund der aktuellen, akuten budgetären Notlage vorgeschlagen wird. Sie werden nicht ernsthaft glauben, dass die Kunden des Finanzplatzes bereit sind, hier als budgetäre Lückenbüsser einzuspringen. Gerade vor dem Hintergrund der mannigfaltigen, gravierenden Änderungen, die der liechtensteinische Finanzplatz in jüngerer Vergangenheit durchgemacht hat, wird eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf mehr als CHF 1'200 das Fass für sehr viele Kunden sprichwörtlich zum Überlaufen bringen. Aufgrund der Rückmeldungen bedeutender Geschäftspartner der Mehrheit der hiesigen Finanzdienstleister ist mit einem zusätzlichen massenhaften Abgang von Rechtsträgern zu rechnen. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen aus Steuern werden nach Einschätzung der deutlichen Mehrheit der Finanzdienstleister nicht durch eine hiermit propagierte Erhöhung der Mindestertragssteuer über CHF 1'200 hinaus kompensiert werden.
Was bei der Diskussion in diesem Haus und wohl auch bei den Überlegungen der Regierung geradezu ausgeblendet wird, ist der Umstand, dass der Wegzug von tausenden weiteren Rechtsträgern zwangsläufig zu massenhaften Entlassungen im Finanzdienstleistungssektor führen wird. Dies wiederum wird nicht abschätzbare Konsequenzen für das hiesige Gewerbe und das Steueraufkommen des Landes Liechtenstein haben. Denn die Finanzdienstleister und deren Mitarbeiter sind gern gesehene Kunden unseres Gewerbes und auch gute Steuerzahler. Hier denke ich insbesondere an Steuern auf das Einkommen der Arbeitnehmer und an die Mehrwertsteuer beispielsweise auf die inländischen Konsumationen. Ich befürchte, dass diesbezüglich keine konkreten Berechnungen gemacht wurden und deshalb halte ich eine Erhöhung der Mindestertragssteuer auf mehr als CHF 1'200 für fahrlässig.
Ich verweise hier noch einmal auf die veröffentlichte Umfrage der Treuhändervereinigung, wonach rund 70% der Teilnehmer schon die Erhöhung von CHF 1'000 auf CHF 1'200 als grosses Problem ansehen und eine markante Abwanderung und das Ausbleiben von Neukunden befürchten. Diesselbe Umfrage, welche im Übrigen nach der 1. Lesung stattgefunden hat, Herr Kollege Vogt, hat ergeben, dass mehr als 80% der Treuhänder keine, respektive nur eine moderate Erhöhung der Steuer auf CHF 1'200 befürworten. Wenn man diese deutlichen und meines Erachtens ernst zu nehmenden Signale aus dem direkt betroffenen Markt übergeht und sich rein budgetären Begehrlichkeiten hingibt, ist nicht auszuschliessen, dass die sich in ihrer Existenz bedroht sehenden Finanzdienstleister und deren zahlreiche inländische Mitarbeiter und Geschäftspartner aus den Reihen des Gewerbes ein Referendum ergreifen. Ich danke Ihnen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Mir ist nochmal wichtig, die zentralen Punkte wirklich hervorzustreichen: Es geht um Standortvorteile, dass wir diese wahren. Es geht um die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit. Diese dürfen wir nicht aufs Spiel setzen, denn letztlich ist es wirklich unsensibel, im jetzigen Zeitpunkt so massive Steuererhöhungen vorzunehmen. Wir provozieren mit dieser Steuererhöhung von 80% - auch auf CHF 1'500 - Abwanderungen. Wir nehmen in Kauf, dass es wenig oder keine oder wenige Neugründungen gibt und dann fliesst letztendlich auch weniger in die Staatskasse. Dies erzeugt Mindereinnahmen. Man kann nicht einfach die Kaufkraft von einem «Weggen Brot» aufrechnen auf die heutige Situation und dies auf diese Limiten übertragen, weil es hier um ein Signal geht. Es geht hier um ein Zeichen und dieses Zeichen zu machen, diesen Standortvorteil aufzugeben und hier Aufruhr zu erzeugen, indem man schon vorher CHF 1'200 kommuniziert hat, nun hier eine massive Erhöhung ins Auge zu fassen, ist wirklich nicht verantwortbar.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abg. Christian Batliner, man soll nicht auf Einzelne hören. Da stimme ich Ihnen absolut zu. Aber auf wen soll ich dann noch hören? Die Treuhänderbranche, die Treuhändervereinigung macht den Kompromissvorschlag CHF 1'500 und jetzt sind es genau dieselben, die das nicht mehr wollen. Also auf wen soll ich dann noch hören? Ich persönlich würde gerne für CHF 1'800 stimmen, habe ein bisschen das Gefühl - nein, ich sage jetzt nichts mehr zu Abstimmungen, die bald passieren werden - ich werde auf jeden Fall für CHF 1'800 stimmen, aber ich bin auch beim Vorschlag des Abg. Thomas Vogt dabei. Noch einmal: Er bringt den Vorschlag der Treuhändervereinigung, die diesen Vorschlag nach der 1. Lesung eingebracht hat. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zum Kompromissvorschlag der Treuhändervereinigung: Die hatten schlichtweg Angst, dass wir CHF 1'800 einführen und auch CHF 1'500 sind eine bittere Pille. Ich möchte einfach eine Hasenrechnung zu bedenken geben: Wenn ein Kunde weg ist, ist er weg, langfristig weg. Dann sind CHF 1'200 weg, dann sind Mehrwertsteuern weg, dann sind Gewinnsteuern usw. weg, Gebühren weg. Rechnen Sie selber einmal aus, wie viele Kunden hier bleiben müssen, damit wir das wettmachen bei einer Erhöhung von CHF 300. Dann müssen einige bleiben. Wenn einer weg ist, ist er weg, und wenn nur Tausend weg sind, dann wir es teuer werden.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal das Votum des Abg. Hilti aufgreifen. Sie versuchen hier in meines Erachtens unzulässiger Weise die Mitglieder der Treuhändervereinigung auseinander zu dividieren und picken sich hier die Ihnen passenden Argumente heraus. Auf wen sollen Sie hören? Ich meine, ein gutes Argument, das ich Ihnen geben kann, ist: Hören Sie auf die Mehrheit der Treuhänder. Die Treuhändervereinigung hat nach der 1. Lesung und damit zeitlich nach dem von Ihnen jetzt mehrfach erwähnten, möglicherweise verzweifelten Kompromissvorschlag der Treuhändervereinigung eine repräsentative Umfrage gemacht, weil nämlich 117 Teilnehmer daran beteiligt waren, und diese Umfrage hat eine überwältigende Mehrheit ergeben, die sich klar gegen eine Erhöhung über die CHF 1'200 ausspricht. Wenn Sie mir jetzt sagen, dass das nur einzelne sind, dann tut es mir leid, dann wollen Sie einfach nicht hören, dann müssen wir vielleicht fühlen.
Und ich möchte nur auf das Votum meines Vorredners Christian Batliner verweisen - die Rechnung ist eben relativ einfach. Wenn uns von dem heute noch bestehenden Bestand an Stiftungen - und der Herr Regierungschef kennt vermutlich die Zahlen besser als wir - ich sage mal, nur 4'000 verschinden - und das ist nicht unrealistisch - dann können Sie ausrechnen, wie hoch allein nur der Mindestertragssteuerbetrag ist, der uns durch die Lappen gehen wird und an 4'000 Mandaten hängen etliche Arbeitsplätze. Das kann ich Ihnen versichern. Und dann müssen Sie es dann am Schluss diesen Leuten erklären, die auf der Strasse sind, die möglicherweise auch langfristig keine Arbeit mehr haben werden und die unserem Budget dann auch auf der Tasche liegen werden. Also es ist eine weitaus komplexere Angelegenheit als die Frage: Kann man einem Kunden eine Erhöhung von CHF 200, CHF 500 oder CHF 800 zumuten? Die Rechnung ist leider nicht so einfach. Und die Gleichungen, die die Regierung gebracht hat, sind eben auch dramatisch verkürzt und täuschen über die wahren Gegebenheiten im Markt hinweg. Und deshalb wiederhole ich meine Warnung und ich habe auch ernst zu nehmende Signale erhalten, dass hier ein Referendum tatsächlich in Erwägung gezogen wird, weil eben einige Marktteilnehmer sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Danke.Abg. Pepo Frick
Das war schon in der 1. Lesung, es gab da schon eine Drohung betreffend Referendum. Ich denke, das kann nicht das Thema sein. Da bin ich vorsichtig. Man könnte auch mal sagen, es kommt auch von einer anderen Seite. Ich habe da gewisse Vorschläge gemacht, ich habe einige Stimmen erreicht, aber es könnte auch eine Referendumsdrohung von dieser Seite kommen. Die Frage ist, ob wir jetzt nachgeben. Nochmals, wir behandeln hier eine Regierungsvorlage und ich bin langsam gespannt, wie der Regierungschef sich hier verteidigt. Er hat das in der 1. Lesung versucht und wird das wieder versuchen. Ich bin gespannt, ob er jetzt auf diesen Kompromissvorschlag von CHF 1'200, CHF 1'500 eingehen wird. Weil, er als Finanzminister hat eine gewisse Verantwortung. Ich gehe fest davon aus, dass er sich tiefe Gedanken gemacht hat über diese Zahl, die er jetzt bzw. die Gesamtregierung vorgeschlagen hat. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur eines in Erinnerung rufen: Es haben 117 Treuhänder bei dieser Umfrage mitgemacht. Gemäss meinen Informationen hatte die Treuhändervereinigung letztes Jahr im Frühling zirka 390 Mitglieder. Also das ist weniger als ein Drittel der Treuhänder, die an dieser Umfrage teilgenommen haben und ich denke, dann können wir sehr wohl auf einen Kompromissvorschlag, den diese Vereinigung mit dem Vorstand anlässlich der 1. Lesung eingebracht hat, zurückgreifen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe noch dem Abg. Wenaweser das Wort und möchte dann dem Regierungschef Gelegenheit geben sich zu äussern.Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Also noch zuerst an die Abg. Diana Hilti: Also wenn 117 von 390 Mitgliedern keine repräsentative Umfrage ergeben sollen, gut dann frage ich mich. Sie wollen es offensichtlich einfach nicht hören und wenn, dann hätten Sie sich vielleicht auch erkundigen sollen, wie diese erste Empfehlung der Treuhändervereinigung vor der 1. Lesung zustande gekommen ist. Und ich wage zu behaupten, dass dies nicht auf Basis einer Plenarversammlung der gesamten Treuhändervereinigung mit einem vehementen Mehrheitsentscheid fusst. Das ist der Punkt eins.
Und der Punkt zwei, was mich etwas lustig dünkt, ist die nun wiederholte Proposition von Pepo Frick, dass er sagt, genau dieser Vorschlag käme ja von der Regierung und deshalb meint er, dieser sei besonders gut zu finden und vorher hat er doch entgegen dem Vorschlag der Regierung Änderungsanträge gestellt. Also Sie sind hier etwas widersprüchlich. Wenn es Ihnen in den Kram passt, dann finden Sie die Vorschläge der Regierung gut und die Begründungen überzeugend und wenn nicht, dann eben nicht. So viel zu Ihnen und zur Freien Liste. Danke.Abg. Pepo Frick
Diesen Schluss kann ich jetzt einfach nicht nachvollziehen. Ich bin drei- oder viermal unterlegen. Das ist Demokratie. Ich habe das zehn Tage vorher eingegeben. Ich habe eine andere Vorstellung von sozialen Steuern und dass Sie hier jetzt wieder die Freie Liste ins Spiel bringen verstehe ich nicht. Ich habe gesagt, ich gehe davon aus, dass die Regierung sich wirklich Gedanken gemacht hat, dass sie diese CHF 1'800 wieder vorschlägt - diese Argumentation ist nicht neu - und jetzt bringen Sie die Freie Liste ins Spiel. Ich bitte Sie darum, das einfach zu unterlassen. Das ist jetzt eben nicht lustig. Sie haben diesen Ausdruck gesagt. Ich finde das überhaupt nicht korrekt. Ich sage nicht, dass das der Weisheit letzter Schluss ist von der Regierung. Ich sage nur, ich bekomme einen Bericht und Antrag, an dem orientiere ich mich, da kann ich darüber diskutieren. Ich warte jetzt wirklich gespannt auf die Argumentationen des Regierungschefs.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zu vorgerückter Stunde zur Mittagszeit darf ich mich auch melden und freue mich, ein paar Ausführungen machen zu können und werde das möglichst emotionsfrei tun, obwohl ja der Regierung gewaltige Vorwürfe hier gemacht werden - wir sind staatsschädigend unterwegs, wir sind reputationsschädigend unterwegs, wir handeln fahrlässig. Ich weiss nicht, Herr Präsident, ob Sie diesen Stil weiterhin zulassen in diesem Hohen Landtage. Ich kann mich darauf einstellen. Ich kenne auch die gewisse aggressivere Haltung einzelner Abgeordneter in ihren Voten gegenüber der Regierung und insbesondere gegenüber dem Regierungschef. Auch damit kann ich gut umgehen. Mit was ich nicht gut umgehen kann, ist mit Angstmacherei in der Politik, mit Arbeitsplatzverlusten und mit Referendumsdrohungen. Das ist meines Erachtens der völlig falsche Stil. Aber auch das überlasse ich jedem Abgeordneten selbst.
Ich komme damit zu meiner zweiten Vorbemerkung. Ich freue mich, dass der Abg. Gebhard Negele Verständnis hat. Ich nehme dieses Verständnis entgegen, muss es aber gleich wieder erwidern. Es ist nicht eine Vorlage des Finanzministers und er hat es sich einfach einfach gemacht und gesagt: Ja, da ist es am Einfachsten, holen wir CHF 600 oder CHF 800 mehr Steuern. Das ist eine Vorlage der Regierung. Die haben wir intensiv diskutiert und wir haben viele, viele Gespräche auch geführt. Wir machen uns die Aufgabe ja auch nicht einfach. Wir sind von Ihnen in dieses Amt gewählt worden und Sie können darauf Verlass haben, dass wir diese Aufgabe auch verantwortungsvoll wahrnehmen.
Die Regierung hat ihre Argumente mehr als zweimal, dreimal, viermal dargestellt. Wir haben viele Gespräche geführt. Ich habe mit vielen Branchenvertretern gesprochen. Ich habe auch mit der Treuhändervereinigung gesprochen und auch sprechen lassen. Es ist nicht immer einfach, von dort eine konzentrierte, verlässliche, langdauernde Meinung zu erhalten. Das muss hier auch einmal gesagt werden. Und wir haben den Vorschlag von CHF 1'800 auch in der Ausgewogenheit und mit Blick auf die gesamte Vorlage gesehen. Wenn Sie hier von wenigen hundert Franken Steuererhöhungen sprechen, dann ist das richtig. Schauen Sie aber die gesamte Vorlage an. Wir führen eine Flatrate von 12,5% ein - das haben wir übrigens gerade im vorhergehenden Artikel getan. Da bezahlen in Zukunft einige Unternehmen in diesem Lande hundertausende Franken mehr Steuern. Grosse Unternehmen, die bisher 7,5%, 8%, 9% bezahlt haben. Auch die leisten ihren Obulus für die Zukunft dieses Landes. Und da geht es dann nicht um ein paar wenige hundert Franken. Und wie richtig die Regierung ja eigentlich liegt, habe ich praktisch aus allen Voten gehört. Es geht nicht um die paar hundert Franken. Ja um was geht es dann Ihnen sonst? Um was geht es Ihnen dann sonst, frage ich mich?
Und was hier latent gespielt wird, ist diese Auseinanderdividierung der einzelnen Branchen. Das haben wir überhaupt nicht vor. Wir haben eine Gesamtvorlage auf den Tisch gelegt, die unseres Erachtens über das gesamte Steuerrecht und das gesamte Steuergesetz auch ausgewogen erscheint. Und am Schluss, wenn es nicht um ein paar hundert Franken geht, dann geht es um Argumentation und Kommunikation und wenn man dann halt sagt, wir kennen die Kunden nicht, ja dann wird es halt verdammt schwierig. Ja, das gebe ich zu. Aber ob dieses Geschäft dann das nachhaltige ist, da hoffe ich, dass wir darüber in ein paar Jahren wieder diskutieren können und ich hoffe, dass Sie in diesem Punkt Recht behalten, wenn Sie daran glauben.
Es liegt an Ihnen, dem Landtag, die Verantwortung wahrzunehmen, die Finanzhoheit liegt bei Ihnen. Das wird immer wieder auch betont und das habe ich auch zu respektieren und das respektiere ich auch. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der seriös geprüft worden ist und Sie werden auch die Verantwortung tragen müssen, wenn Sie diese Ausgewogenheit über die gesamte Vorlage hinaus hier jetzt aufbrechen und hier jetzt eine andere Meinung sich bilden. Zumindest ich finde den Ansatz interessant, dass hier Anträge gestellt werden, die selbst von den Branchenvertretern nicht so gestellt worden sind, sondern unter den Kompromissvorschlag von CHF 1'500 gegangen wird, das scheint mir zumindest ein interessanter neuer Ansatz im Landtag zu sein. Und zur Umfrage nur zwei Worte: Ich erinnere an die gestrige Debatte zum Spital, an das Beispiel der 50 Truthähne und der Frösche. Sie wissen, was ich meine. Wenn ich diejenigen frage, die etwas nicht wollen oder ändern wollen, dann ist das Ergebnis auch von vornherein klar. Ist auch nachvollziehbar und Sie wissen, welche Abgeordneten diese Beispiele auch gestern gebracht haben.
Dann zum Abschluss: Sollte die Senkung auf CHF 1'200 eine Mehrheit finden, dann werde ich natürlich das in der kommenden Argumentation immer wieder auch reklamieren für mich. Die Regierung hat einen anderen Vorschlag gemacht und ich hoffe dann halt einfach, dass die Prognosen, die heute gestellt werden für die Zukunft, wenigstens dann die richtigen sind. Das sind aber auch heute nicht mehr als Prognosen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns den Anträgen zuwenden. Es stehen zwei Anträge im Raum, also drei eigentlich. Der Antrag der Regierung, der Antrag des Abg. Hubert Lampert bzw. der FBP und der Antrag des Abg. Thomas Vogt.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage Namensabstimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann bräuchte ich dann die Liste.Abg. Harry Quaderer
Ich unterstütze diesen Antrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit kommen wir in einem Moment zur Abstimmung. Es ist der Antrag der Regierung auf CHF 1'800, der Antrag des Abg. Hubert Lampert respektive der FBP auf CHF 1'200, der Antrag von Thomas Vogt auf CHF 1'500. Wir stimmen nach üblichem Usus ab, das heisst zuerst über den Antrag vom Abg. Hubert Lampert über CHF 1'200. Sobald die Liste vorliegt, nehmen wir die Abstimmung vor.
Ich gebe dem Herrn Regierungschef noch das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann ja die Zeit noch ein wenig überbrücken und möchte meiner Freude Ausdruck verleihen, dass der Landtag noch einmal ein kräftiges Signal gesendet hat, dass wir Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln sollen. Hier liegen Sie zumindest nicht auf einer Linie mit der entsprechenden Interessenvertretung, die Sie heute im Zusammenhang mit dem Mindestertragssteuersatz vertreten. Da vertreten diese Herren eine ganz andere Linie. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen. Wir kommen zum Antrag des Abg. Hubert Lampert respektive der FBP. Sie beantragt, in Art. 62 die Mindestertragssteuer in Abs. 2 auf CHF 1'200 festzulegen.
Ich rufe die einzelnen Abgeordneten auf. Wer einverstanden ist mit diesem Antrag möge mit Ja antworten. Wer dagegen ist, möge mit Nein antworten. Abg. Marlies Amann-Marxer
NeinAbg. Christian Batliner
JaAbg. Manfred Batliner
JaAbg. Jürgen Beck
NeinAbg. Gisela Biedermann
NeinLandtagspräsident Arthur Brunhart
NeinAbg. Peter Büchel
NeinAbg. Albert Frick
JaAbg. Pepo Frick
NeinAbg. Doris Frommelt
JaAbg. Rainer Gopp
JaAbg. Diana Hilti
NeinAbg. Peter Hilti
NeinAbg. Johannes Kaiser
JaAbg. Elmar Kindle
JaAbg. Günther Kranz
NeinAbg. Werner Kranz
NeinStv. Abg. Hubert Lampert
JaAbg. Wendelin Lampert
JaAbg. Gebhard Negele
JaAbg. Harry Quaderer
JaAbg. Thomas Vogt
NeinLandtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
JaStv. Abg. Dominik Oehri
NeinStv. Abg. Stefan Wenaweser
JaLandtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hätten wir alle. Damit ist der Antrag, wenn ich richtig gezählt habe, mit 13 durchgekommen. Damit hat der Landtag für die Mindestertragssteuer in Höhe von CHF 1'200 votiert.
Dann stimmen wir noch über den Artikel in dieser Form, Mindestertragssteuer CHF 1'200, ab.
Wer mit Art. 62 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Abgeordneten zugestimmt. Wir können weiterlesen. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:50 bis 14:30 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 19, und zwar bei der 2. Lesung des Steuergesetzes.
Wir kommen nun zu 4. - Art. 64.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Stefan Wenaweser
Herr Präsident, danke für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst zu Art. 64 Abs. 1 lit. a. Ich begrüsse, dass die Regierung dem Vorschlag gefolgt ist, bei Art. 64 Abs. 1 Bst. a die Formulierung umzustellen und auf das Nichtvorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit als Grundsatz abzustellen. Mit der nun gewählten Formulierungsweise ist meines Erachtens die grösstmögliche Flexibilität im Rahmen, welchen uns das Europarecht vorgibt, gewahrt. Aus den illustrativen Erwägungen der Regierung auf Seite 51 dritter Absatz der Stellungnahme folgt, dass es bei Fallkonstellationen, die nicht eindeutig unter den Katalog der in Art. 64 Abs. 1 Bst. a beispielsweise angeführten nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, einer Beurteilung des Einzelfalles bedarf. Dabei können auch mögliche Änderungen der europarechtlichen zwingenden Vorschriften und der Rechtsprechung berücksichtigt werden.
Zu Art. 64 Abs. 2 möchte ich auch festhalten, dass ich diesbezüglich das Eingehen auf meine entsprechenden Anregungen anlässlich der 1. Lesung begrüsse, und zwar, dass nun auf einen kontrollierenden Einfluss abgestellt wird. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen Formulierung ist meinen anlässlich der 1. Lesung vorgetragenen Erwägungen vollumfänglich Genüge getan. Die Regierung ist meinem weiteren Vorschlag bei der kontrollierenden Einflussnahme im Sinne der «Cassa di Risparmio»-Entscheidung, eine Einflussnahme durch Begünstigte oder Anteilsinhaber nicht auszuschliessen, nicht gefolgt. Auch wenn meine Analyse der von der Regierung zitierten Entscheidungen keine zwingenden Argumente für den Ausschluss dieser Einflussnahme durch Anteilsinhaber oder Begünstigte ergibt, so ist den Anliegen aus der Praxis durch die Neuformulierung von Abs. 2, der auf eine Kontrolle der Verwaltung abstellt, Genüge getan. In diesem Sinne kann ich mit der nunmehrigen Vorlage leben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab. Wer mit 4. Art. 64 einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
23 Stimmen bei 23 Abgeordneten, das heisst, einhellige Zustimmung.
Wir lesen weiter. Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Schönen Nachmittag, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe Ihnen gestern einen Abänderungsantrag der Regierung verteilen lassen zu diesem Art. 65 zur Präzisierung, dass dieser Art. 65 in zwei Absätze aufgeteilt wird, Abs. 1 und 2 und dazu entsprechende Erläuterungen gemacht, die ich an dieser Stelle jetzt nicht wiederholen möchte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann wird das so übernommen.
Wir stimmen ab. Wer mit Art. 65 in der neuen Fassung, Abs. 1 und 2, einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur an die Diskussion von heute Morgen zum Hundegesetz nochmals anknüpfen und ich bitte die Reformkommission das aufzunehmen. Das ist ja auch wieder eigentlich ein neuer Antrag, inhaltlich neu. Die 10-Tagesfrist wurde auch nicht eingehalten. Ich finde es schon irgendwo seltsam. Während wir heute Morgen in eigener Sache auf Antrag eigener Abgeordneter debattiert haben, ob das zulässig ist oder nicht, wird das von der Regierung gemacht, die 10-Tagesfrist nicht eingehalten und kein Einziger hier drin kümmert sich darum. Also ein bisschen mehr Selbstbewusstsein dürften wir als Landtagsabgeordnete haben. Aber ich bitte die Reformkommission, diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir werden das sicher eingehend besprechen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich war an der Debatte von heute Morgen nicht dabei, aber die Situation ist schon ein bisschen anders. Wir diskutieren hier über einen Art. 65, der bestehen bleibt und ich füge nichts Neues hinzu. Wir präzisieren den nur mit Bezug auf gewisse Referenzen und machen daraus zwei Absätze. Das ist inhaltlich schon noch eine ganz andere Debatte, als einen neuen Artikel wieder einzuführen. Aber lassen wir das.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Es ist auf jeden Fall so aufgenommen und wir werden diese Fragen in der Reformkommission sicher noch klären. Dann haben wir über Art. 65 schon abgestimmt.
Dann bitte ich weiterzulesen. Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 101 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 101 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 102 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 102 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 103 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 103 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 104 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 104 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 105 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 105 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 106 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 106 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 107 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 107 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 108 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 108 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 109 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 109 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 110 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 110 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 111 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 111 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 112 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 112 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 113 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 113 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 114 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 114 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 115 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 115 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 116 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 116 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 117 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 117 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 118 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 118 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 119 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 119 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 120 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 120 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 121 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 121 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 122 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 122 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 123 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 123 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 124 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 124 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 125 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 125 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 126 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 126 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 127 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 127 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 128 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 128 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 129 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 129 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 130 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 130 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 131 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 131 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 132 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 132 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 133 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 133 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 134 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 134 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 135 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 135 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 136 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 136 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 137 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 137 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 138 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 138 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 139 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 139 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 140 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 140 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 141 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 141 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 142 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 142 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 143 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 143 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 144 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 144 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 145 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 145 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 146 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 146 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 147 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 147 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 148 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 148 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 149 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 149 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 150 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 150 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 151 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 151 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 152 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 152 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 153 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 153 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 154 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 154 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 155 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 155 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 156 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 156 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 157 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 157 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.
Art. 158 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 158 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Nur eine Anmerkung. In Ziff. 7 müsste die analoge Änderung folgend der Abstimmung über Art. 62 vorgenommen werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Danke. Wie bereits in der 1. Lesung angekündigt, beantrage ich die Abänderung des Art. 158 Abs. 4a. Ich kann deswegen auch argumentieren, weil die Regierung mir Zahlen geliefert hat. Ganz kurze Begründung: In der Vergangenheit war allen Unternehmen klar, dass Reserven durch die Bezahlung von 4% Couponsteuer herausgelöst werden können. Nun wird es diese Steuer künftig nicht mehr geben. Während zwei Jahren soll nun gemäss Regierung ein Nachlass von 50%, konkret 56 Mio. pro Jahr, gewährt werden durch die Senkung der Steuer auf 2%. Für mich ist dies ein allzu grosszügiges Steuergeschenk in Zeiten von Sparprogrammen. Ich beantrage die Absenkung der Couponsteuer auf lediglich 3%. Auch dies noch ein Nachlass von 25%. Konkret verschenken wir gemäss Berechnung der Regierung immer noch je 28 Mio. während zwei Jahren.
Ich lese den Artikel vor: «Art. 158 Abs. 4 heisst: Der Steuersatz der Couponsteuer beträgt in Abweichung von Art. 88h des bisherigen Rechts:
a) bei Ausschüttung oder Antragstellung im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes:» - neu - «3%».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich mache es kurz. Ich werde diesem Antrag nicht zustimmen. Ich werde der Regierungsvorlage zustimmen. Ich finde es richtig, dass dieser Anreiz geschaffen wird, dass wir hier den Satz reduzieren und ich denke, wir können uns das auch aufgrund der Abstimmung heute Morgen schlichtweg nicht leisten. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann das Votum der Abg. Diana Hilti unterstützen und mit diesem Anreiz werden auch die Altreserven schnellstmöglich ausgeschüttet und dahingehend profitiert der Staat auch in liquider Form. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir werden diesen Antrag nicht übernehmen. Ich habe heute Morgen anlässlich der Debatte gesagt, dass wir hier die Vorlage auch so ausgearbeitet haben, dass wir Ausgewogenheit über alle Steuerpflichtigen erzielen wollten. Und nur weil heute Morgen eine andere Entscheidung gefallen ist, werden wir hier diese Ausgewogenheit nicht auf dem Buckel anderer Steuerpflichtiger, zulasten anderer Steuerpflichtiger austragen lassen.
Ich habe aber gestern noch einen neuen Abs. 10 verteilen lassen. Sie haben gestern das Ausserstreitgesetz gelesen. Das ist notwendig, das Inkrafttreten dieses Ausserstreitgesetzes mit Bezug auf Inventarisationen. Sollte dieses nicht in Kraft treten können auf den 1. Januar 2011, wie das hier jetzt vorgesehen ist im Steuergesetz, haben wir vorsorglich eine Übergangsbestimmung aufgenommen in Abs. 10. Ich bitte, diesem zuzustimmen.Abg. Pepo Frick
Noch einen Satz dazu: Ich denke, dass wir uns auch nach der Diskussion heute Morgen oder nach dem Entscheid heute Morgen einfach nicht mehr leisten können, ein so grosszügiges Steuergeschenk zu machen. Auch wenn mein Antrag durchkommen würde, würde immer noch ein Steuergeschenk von 56 Mio. gemacht. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, wir müssen die Vorlage als Ganzes sehen. Diese Couponsteuer fällt bei den tätigen Unternehmen an. Da hat der Herr Regierungschef heute Morgen gesagt, dass es dort einige gibt, die erheblich mehr Steuern zahlen werden als sie es jetzt tun. Zusätzlich werden sie diese Couponsteuerbelastung haben. Ich denke, wir sind gut beraten, hier einen niedrigen Satz zu wählen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ich mache es auch kurz: Ich denke, die Debatte der Steuergeschenke muss der Landtag unter sich führen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann haben wir einen Antrag vorliegen des Abg. Pepo Frick. Er beantragt, bei Art. 158 Abs. 4 Bst. a die Herabsetzung auf 3% zu reduzieren und nicht wie in der Vorlage auf 2%.
Dann können wir über diesen Änderungsantrag betreffend Abs. 4 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 3 Stimmen bei 20 Anwesenden nicht stattgegeben. Wir können somit, wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr sind, über den Artikel, wie er vorliegt, abstimmen. Ich weise noch darauf hin, da hat mich auch der Herr Abg. Wenaweser noch darauf hingewiesen, dass in Abs. 7 es heissen muss in der drittletzten Zeile: «Art. 88 des bisherigen Rechts 1'200 Franken beträgt», wie wir das beschlossen haben.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Eine kurze Nachfrage: Sie lassen den Artikel jetzt inklusive des neuen Absatzes 10 abstimmen, wie wir ihn vorgelegt haben?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Jawohl, den haben wir so übernommen, ausser es ist Opposition aus dem Plenum. Aber das kann ich nicht feststellen, sodass wir das so abstimmen lassen.
Wer mit Art. 158 inklusive der Anpassung in Abs. 7 und dem neuen Abs. 10 - entsprechende Übergangsbestimmung - einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat damit mit 16 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und wir lesen weiter. Art. 159 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 159 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nur zur Präzisierung und Einfügung: Zwischen den Bst. a und b in Abs. 1 müsste «und» stehen. Diese beiden Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 159 inklusive dieser Präzisierung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 160 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 160 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt.Abg. Pepo Frick
Nach dieser Schlussabstimmung beantrage ich, dass dieses Gesetz gemäss Art. 66 der Verfassung und in Verbindung mit dem Art. 75 Abs. 3 des Volksrechtegesetzes einer Volksabstimmung unterstellt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag des Abg. Pepo Frick gehört. Er beantragt, dieses Gesetz einer Volksabstimmung zu unterstellen. Ich lasse darüber abstimmen, nachdem ich dem Herrn Regierungschef noch das Wort gegeben habe.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wollte mich beim Landtag bedanken für die konstruktive Auseinandersetzung mit dieser sehr wichtigen Vorlage. Wir haben uns im Juni zum ersten Mal darüber unterhalten und schon kurz danach jetzt im September diese Vorlage verabschieden können. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es. Ich glaube diese Vorlage hätte verdient, wenn alle Abgeordneten bei der Schlussabstimmung anwesend gewesen wären. Das erlaube ich mir, heute zu sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir über den Antrag des Abg. Pepo Frick abstimmen. Er beantragt, das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterstellen. Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 1 Stimme
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 1 Stimme bei 19 Anwesenden dem Antrag nicht stattgegeben. Wir haben somit dieses Gesetz auch abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des finanzausgleichsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 6 Abs. 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 18 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzausgleichsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag auch dieses Gesetz mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden beschlossen. Wir haben es abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Gesetzesvorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden Zustimmung beschlossen und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gemeindegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zum Gesetz über die Abänderung des Gemeindegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 115 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 115 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer der Abänderung des Gemeindegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge das bitte mit Abgeben der Stimme dokumentieren. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig mit 20 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gewerbegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit kommen wir zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 7 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des hundegesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur sechsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 2a Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2a Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 10a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Hundegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge die Stimme jetzt bitte abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die Krankenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zur Vorlage 7, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 6 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24b Abs. 1, 3 sowie 5 Bst. a und b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24b Abs. 1, 3 sowie 5 Bst. a und b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 26c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über die befreiung des landesfürsten und des erbprinzen von der abgabepflicht
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Befreiung des Landesfürsten und des Erbprinzen von der Abgabepflicht.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Befreiung des Landesfürsten und des Erbprinzen von der Abgabepflicht die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Damit haben wir das Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des landwirtschaftsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 69a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Landwirtschaftsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig mit 22 Stimmen zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des mehrwertsteuergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 11 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 71 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 72 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 83 Abs. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 Abs. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz betreffend die abänderung des gesetzes über mietbeiträge für familien
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Damit ist dieses Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des gesetzes betreffend ausrichtung einer mutterschaftszulage
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des personen- und gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 135 Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 135 Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 210 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 210 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 231 Abs. 2 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 231 Abs. 2 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 291 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 291 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 308 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 308 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 394 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 394 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 538 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 538 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 573 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 573 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 690 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 690 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 932a § 15 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 932a § 15 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 957 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 957 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 958 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 958 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 958a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 958a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1014 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1014 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1023 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1023 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 1025 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1025 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1032a Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1032a Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 1049 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1049 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 52 Schlussabteilung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 52 Schlussabteilung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.§ 68 Ziff. 10 Schlussabteilung wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 68 Ziff. 10 Schlussabteilung steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 21 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Stipendiengesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des strassentransportgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strassentransportgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 5 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strassentransportgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage gleichzeitig abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des wohnbauförderungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 19 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage gleichzeitig abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des zinsbesteuerungsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Zinsbesteuerungsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 Abs. 3 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 3 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat einhellig zugestimmt mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Zinsbesteuerungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des strassenverkehrsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 99b Abs. 3 und 3bis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99b Abs. 3 und 3bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einhellige Zustimmung des Landtages mit 20 Stimmen.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 19 abgeschlossen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir machen nun eine Kaffeepause von 20 Minuten.Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:35 Uhr).
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