Schaffung eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz) und die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 70/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 24: Schaffung eines Gesetzes über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz) und die Abänderung weiterer Gesetze.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 70/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Rainer Gopp
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im November 2009 hat der Landtag die Übernahme der Dienstleistungsrichtline 2006/123/EG ins EWR-Abkommen beschlossen. Der Dienstleistungssektor ist für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein von sehr grosser Bedeutung. Da die Dienstleistungsrichtlinie von allen 30 EWR-Staaten umgesetzt wird, werden viele Beschränkungen im Binnenmarkt beseitigt. Das Beseitigen von Hindernissen in grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist zu begrüssen, denn davon kann auch Liechtenstein immens profitieren – handelt es sich doch um einen Markt, der über 500 Millionen Einwohner umfasst.
Bürokratie und umständliche Behördengänge beschäftigen die meisten Staaten. Auch in Liechtenstein gibt es für Bürger und Unternehmen durchaus Potenzial, die Behördengänge effizienter und unbürokratischer zu gestalten. In dieser Vorlage wird durch das Einrichten eines einheitlichen Ansprechpartners ein Schritt in diese Richtung vollzogen. Alle nötigen Verfahren und Formalitäten, die es zur Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten benötigt, können virtuell abgewickelt werden und der Dienstleitungserbringer soll so sehr einfach durch das Genehmigungsverfahren geführt werden. Es muss somit also nicht der Gang zu verschiedensten Amtsstellen auf sich genommen werden. Gerade für Unternehmen ist es attraktiv, dass die Möglichkeit besteht, diesen Ansprechpartner auf rein elektronischer Grundlage zu schaffen. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass durch das offene und transparente Zurverfügungstellen von Informationen und Hilfestellungen auf der Webseite des einheitlichen Ansprechpartners ein Beitrag zum Konsumentenschutz geleistet wird und Dienstleistungserbringer und -empfänger sehr zeitnah alle nötigen Informationen bekommen. Ich befürworte es sehr, dass die Schaffung des einheitlichen Ansprechpartners auf der «One Stop Shop»-Strategie des Amtes für Volkswirtschaft aufgebaut werden soll.
Auch das Genehmigungsverfahren ist wirtschaftsfreundlich ausgestaltet. Die Behörden sind angehalten, innerhalb von sechs Wochen einen Antrag zu bearbeiten bzw. zu erledigen. Geschieht dies nicht bzw. lässt die Behörde diese Frist verstreichen, wird der Antragsteller so gestellt, als hätte ihm die Behörde seinen Antrag positiv beantwortet. Ich begrüsse die kurze Frist und bin der Ansicht, dass Liechtenstein den Vorteil der Kleinheit und Nähe hier nutzen sollte.
Ein weiterer Hauptbereich des Gesetzes ist die Verpflichtung der zuständigen Behörden, unter Einhaltung des Datenschutzes Amtshilfe zu gewähren. Gerade bei potenziellen Risiken im Bereich der Sicherheit der Menschen und der Umwelt sowie der Gesundheit ist eine solche Regelung sicher zu begrüssen. Dennoch entstehen bei vielen Bürgern, gerade in der heutigen Zeit, immer wieder Unsicherheiten, wenn man von Amtshilfe oder Informationsaustausch im zwischenstaatlichen Verhältnis spricht. Ich bitte die Regierung anhand eines einfachen Beispiels diese grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit näher zu erläutern.
Einige Punkte, die durch die Vernehmlassungsteilnehmer hinterfragt wurden, waren beim Studium der Vorlage auch für mich fraglich. Die Regierung konnte für mich jedoch in ihren Ausführungen meine Bedenken ausräumen. Deshalb bin ich für Eintreten.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ein wettbewerbsfähiger Dienstleistungsmarkt ist für die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU bzw. im EWR wesentlich. Gegenwärtig hindert eine grosse Anzahl von Beschränkungen Dienstleistungserbringer, insbesondere kleine und mittlere Unternehmungen daran, über ihre Grenzen hinauszuwachsen und uneingeschränkt Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen.
Mit der einhelligen Zustimmung der Übernahme der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt in das EWR-Abkommen vom vergangenen Jahr durch den Hohen Landtag haben wir heute in 1. Lesung über das neue Dienstleistungsgesetz und damit verbunden über die Abänderung weiterer Gesetze in 1. Lesung zu beraten. Mit der Umsetzung der besagten Dienstleistungsrichtlinie in allen 30 EWR-Staaten und mit der Schaffung eines Dienstleistungsgesetzes wird somit eine grosse Anzahl von Beschränkungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen abgeschafft. Dass der Wirtschaftsbereich «Allgemeine Dienstleistungen» im Land bereits rund ein Viertel des Bruttoinlandsprodukts ausmacht, zeigt deutlich auf, dass eine hohe Attraktivität des Dienstleistungsmarkts für die heimische Wirtschaft von grosser Bedeutung ist.
Mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bzw. mit der Schaffung eines Dienstleistungsgesetzes, welche ein weiterer Schritt zur Stärkung des heimischen Wirtschaftsstandorts darstellt, sind verbunden:
- die Implementierung eines einheitlichen Ansprechpartners für die Dienstleistungserbringer;
- die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und Formerfordernissen;
- die Regelung der grenzüberschreitenden Verwaltungsarbeit;
- die Regelung von Rechten und Pflichten;
- das Schaffen von Qualitätsstandards und Verhaltenskodizes für Dienstleistungserbringer sowie die Abänderung von verschiedenen Spezialgesetzen.
Kernelemente der Umsetzung sind somit die Normen- und die Verfahrensprüfung, die Organisation eines einheitlichen Ansprechpartners, der Aufbau eines Systems zur europäischen Amtshilfe sowie die elektronische Abwicklung von angeforderten Informationen aller Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit betreffen mittels des dazu eigens von der EU-Kommission und Mitgliedstaaten entwickelten Binnenmarktinformationssystems.
Die eingereichten Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen diese Gesetzesvorlage in deren Grundsätzen. Auch die von den Vernehmlassungsteilnehmern aufgeworfenen Fragen wurden von der Regierung mit den entsprechenden Begründungen ausführlich und aus meiner Sicht nachvollziehbar beantwortet.
Die von der Regierung vorgeschlagene Aufteilung der Zuständigkeiten für das Wahrnehmen der Aufgaben eines einheitlichen Ansprechpartners, resultierend aus der Dienstleistungsrichtlinie, auf die bereits bestehenden drei Amtsstellen - Amt für Volkswirtschaft, Amt für Handel und Transporte sowie der EWR-Stabsstelle - ist aus meiner Sicht sinnvoll und zu begrüssen. Des Weiteren müssen mit der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bei verschiedenen Spezialgesetzen, welche heute gegen die Niederlassungsfreiheit verstossen, die bestehenden Wohnsitzerfordernisse für Mitglieder der Geschäftsleitung und Verwaltungsräte abgeschafft und somit rechtlich angepasst werden.
Ich bitte die Regierung, sofern dies zum heutigen Zeitpunkt bereits möglich ist, eine Aussage über die zeitliche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sowie die damit benötigten finanziellen Mittel, insbesondere für die Einrichtung eines «One Stop Shops» beim Amt für Volkswirtschaft, zu machen.
Des Weiteren stellt sich für mich noch die Frage, ob die Regierung die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die von den einheitlichen Ansprechpartner erbrachten Dienstleistungen geprüft hat und warum von einer möglichen Gebührenerhebung, wie dies gemäss Dienstleistungsrichtlinie unter Punkt 49 grundsätzlich möglich ist, abgesehen wird.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei den Votanten Rainer Gopp und Werner Kranz für die positive Würdigung dieser Vorlage. Ich denke auch, dass sie das Wesentliche hier vorgetragen haben. Ich verzichte auf eine Würdigung. Wir haben diese anlässlich der Verabschiedung der Vorlage durch die Regierung bei einer Pressekonferenz schon gemacht.
Ich möchte kurz die Fragen beantworten, sodass wir uns dann nachher der Lesung zuwenden können. Sie haben mich nach dem Zeitplan gefragt. Die Einrichtung des einheitlichen Ansprechpartners ist für Beginn des Jahres 2011 geplant. Der Verfahrensnavigator, vor allem für die gewerblichen Berufe, soll schon in den nächsten Wochen in einer Testphase zur Verfügung stehen und dann eben auch auf Anfang Jahr spätestens scharf geschaltet werden.
Zu den finanziellen Mitteln: Es handelt sich vor allem um Mittel für die Entwicklung des virtuellen Ansprechpartners, damit um EDV-Kosten. Diese sind im Rahmen der E-Government-Strategie projektiert, aber auch im Rahmen der «One Stop Shop»-Initiative des Amtes für Volkswirtschafts ebenfalls budgetiert und damit fallen dann auch dort keine weiteren laufenden Kosten mehr an.
Zur Frage der Gebührenerhebung: Ja, die haben wir uns überlegt. Wir haben darauf verzichtet, für diese Dienstleistungen weitere Gebühren zu erheben, aber selbstverständlich für die Erteilung einer Gewerbebewilligung bleibt es bei den Gebühren, die heute schon in Kraft sind. Wir erheben einfach im Sinne einer Dienstleistungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger nicht eine zusätzliche Gebühr. Deshalb haben wir darauf verzichtet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Ich glaube, der Herr Regierungschef weiss schon, was ich meine. Ich habe noch um ein Beispiel gebeten, wenn es um die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit geht, um diesen Informationsaustausch.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wollte das nicht unterschlagen. Ich werde Ihnen aber hier jetzt kein theoretisches Beispiel nennen, sondern ich möchte das bei den Amtsstellen abklären, damit sie auch ein praktisches Beispiel im Hinblick auf die 2. Lesung Ihnen darlegen können.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nachdem das vorher so gut funktioniert hat, möchte ich auch hier beantragen, dass wir Artikelaufruf machen und wenn jemand eine Artikelvorlesung wünscht, soll er das bitte beantragen beim einzelnen Artikel. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, die 1. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag stattgegeben. Wir werden die 1. Lesung per Artikelaufruf durchführen. Wenn ein Abgeordneter möchte, dass ein Artikel verlesen wird, dann möge er sich bitte melden.
Wir beginnen mit dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Erbringung von Dientstleistungen in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzs
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 15 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
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Art. 15 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
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Art. 17 Abs. 1 wird aufgerufen.
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Art. 25 wird aufgerufen.
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II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Bankengesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer dritten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1b Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1b Abs. 1 Bst. d und Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 46 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer vierten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1b Abs. 2 Bst. d, Abs. 3 Bst. b und Abs. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1b Abs. 2 Bst. d, Abs. 3 Bst. b und Abs. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
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II. wird aufgerufen.
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II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Treuhändergesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zum Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1b Abs. 2 Bst. d und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1b Abs. 2 Bst. d und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zum Gesetz über die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 Bst. d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einem weiteren Gesetz, zum Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 6 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Hochschulgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 61 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu einer letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 35 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40b Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40b Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich melde mich nicht zum Inkrafttreten, sondern zur Vorlage als solches. Wenn Sie erlauben, werde ich die offen gebliebene Frage zum praktischen Beispiel, das der Abg. Rainer Gopp eingefordert hat, dieses in Briefform nachreichen. Ich bitte Sie deshalb, diese Vorlage aufzubehalten, dann müssen wir sie nicht noch einmal in Druck geben, nachdem zu keinem Artikel eine Frage gestellt worden ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des EWR-Arzneimittelgesetzes ebenfalls in 1. Lesung beraten und Traktandum 24 abgeschlossen. -ooOoo-