Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein (Nr. 82/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir sind noch gut in der Zeit und machen noch ein letztes Traktandum, und zwar Traktandum 25: Abänderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 82/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion. Abg. Peter Hilti
Danke fürs Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der gegenständlichen Vorlage möchte die Regierung den «Umwandlungsprozess» der Hochschule Liechtenstein in eine Universität abschliessen. Mit dem Regierungsbeschluss vom 17. Juli 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein die Durchführung von Doktoratsstudiengängen bewilligt, womit die Hochschule den letzten Schritt von der Fachhochschule zur universitären Hochschule vollzogen hat. Dass die Hochschule Liechtenstein die Qualitätskriterien, die an eine Universität gestellt werden, erfüllt, hat die vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen - kurz OAQ - durchgeführte Evaluation bestätigt. Daher ist es nur konsequent und eigentlich auch logisch, die Entwicklung der Hochschule Liechtenstein zur universitären Hochschule auch durch die Änderung des Namens von «Hochschule Liechtenstein» zu «Universität Liechtenstein» zum Ausdruck zu bringen. Durch die Namensänderung werden künftig Verwechslungen zwischen Fachhochschule, Hochschule und Universität vermieden.
Bildung, Wissenschaft und Innovation werden als wichtigste strategische Investition eines Staates, einer Region betrachtet. Die OECD geht davon aus, dass in 10 Jahren über 75% der Wertschöpfung eines Landes auf wissensintensiven Tätigkeiten beruhen werden. Ich zitiere auf Seite des vorliegenden Bericht und Antrages: «Unser Wohlstand wird davon abhängen, wie wir es schaffen, auf breiter Ebene die Menschen für diese neuen Herausforderungen der Arbeitswelt zu qualifizieren, Talente für den Standort zu gewinnen und damit Innovationen zu ermöglichen».
Ich bin überzeugt, dass Liechtenstein mit der Positionierung der Universität Liechtenstein hier bereits sinnvolle und notwendige Schritte eingeleitet hat, welche uns in Zukunft helfen, in der wissensorientierten Welt mitzuhalten. Trotz all der theoretischen Vermittlung von Wissen ist es mir ein Anliegen, dass die Hochschule auch als Universität Liechtenstein einen starken Fokus auf den Praxisbezug legt.
Auf den Seiten 10 und 11 des vorliegenden Bericht und Antrags weist die Regierung die Strategie und Ausrichtung der Hochschule Liechtenstein aus. Diese trägt – meiner Meinung nach – den zukünftigen Anforderungen Rechnung. Ich verzichte auf die Verlesung bzw. Erwähnung aller acht Strategieschwerpunkte, sondern konzentriere mich auf deren zwei.
a) «Das Wissen einer Gesellschaft und eines Standortes ist entscheidend für das künftige Wohlergehen». Dieser Punkt deckt sich eins zu eins mit der Einschätzung der OECD und ist sicherlich auch nachvollziehbar.
b) «Wissen entwickelt sich immer schneller und muss entsprechend aufbereitet und zeitnah zur Verfügung gestellt werden». Hier sehe ich eine spezielle Herausforderung für alle Bildungseinrichtungen im Land. Die Anforderungen haben sich verändert und was gestern noch in aller Munde war, ist bereits Schnee von gestern. Diese neuen Herausforderungen stellen Bildungsinstitutionen oft vor grössere Probleme, weil man eigentlich schon wissen sollte, was in 10 Jahren Bestand hat. Aus diesem Grund sollte in Zukunft auf die für die Region relevante Forschung ein besonderes Augenmerk gelegt werden. In diesem Zusammenhang bin ich bereits jetzt gespannt auf die Beantwortung des VU-Postulats zum Thema Forschung durch die Regierung im Oktober-Landtag.
Besonders begrüssenswert finde ich auch die universitären Weiterbildungsangebote, welche die Hochschule ebenfalls in ihrer Strategie festgelegt hat.
Die Regierung hat das OAQ (Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen) beauftragt, ein Evaluationsverfahren an der Hochschule Liechtenstein durchzuführen. In diesem Verfahren sollte geprüft werden, ob die Hochschule die Qualitätsstandards für universitäre Institutionen gemäss Art. 9 der Akkreditierungsrichtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz erfüllt. Im Schlussbericht des OAQ zu diesem Evaluationsverfahren heisst es, ich zitiere: «Die Experten gelangten zu einem positiven Ergebnis der Evaluation. Sie sind der Meinung, dass es sich bei der Hochschule um eine kleine Universität mit hohen Entwicklungspotenzialen handelt». Etwas weiter im Schlussbericht heisst es, Zitat: «Eine institutionelle Akkreditierung als Universität wäre aufgrund der geltenden Richtlinien heute in der Schweiz, Deutschland oder Österreich nicht möglich, insbesondere darum, weil der Lehrkörper als zu klein gewertet werden müsste».
Gerade das letzte Zitat hat mich doch ein wenig irritiert. Deshalb meine Fragen an die Regierung:
a) Sind die Diplome der Hochschule Liechtenstein auch ohne institutionelle Akkreditierung in der Schweiz den Abschlüssen der schweizerischen Universitäten gleichgestellt?
b) Ein Hauptpunkt, dass die Hochschule Liechtenstein in der Schweiz nicht institutionell akkreditiert werden könnte, ist die Kleinheit des Lehrkörpers. In den Akkreditierungsrichtlinien der Schweiz wird von mindestens 100 Vollzeitstellen gesprochen, um überhaupt als Universität akkreditiert zu werden. Dass dies für liechtensteinische Verhältnisse nicht grössenverträglich ist, ist selbstredend. Wie gross – in Bezug auf die Anzahl Studierenden - soll denn die Universität Liechtenstein werden?Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke. Abg. Rainer Gopp
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Damen und Herren Abgeordnete. Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in Wissen und Bildung im Allgemeinen sind sehr wichtig für einen prosperierenden Wirtschaftsstandort. Diese Grundhaltung gilt unabhängig davon, ob sich ein Staat in einer wirtschaftlich guten oder weniger guten Zeit befindet.
Erlauben Sie mir, in diesem Zusammenhang ein wenig weiter auszuholen: Liechtenstein befindet sich aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und insbesondere aufgrund der Finanzplatzkrise in einer Zeit des Umbruchs. Die Ausgaben werden reduziert und die Einnahmen verändern sich.
Es sind Strategien für unseren Wirtschaftsstandort gefragt, Standortvorteile sind aufzuzeigen und zu vermarkten. Wo wollen wir hin? Wie tun wir es? Und welche Rahmenbedingungen müssen wir dafür schaffen? Weiter beschäftigt sich nicht nur die heimische, sondern auch die internationale Wirtschaft mit dem Thema des Fachkräftemangels. Es wird dabei aber nicht nachhaltig helfen, nur darauf zu setzen, sich in Europa gegenseitig die Fachkräfte abzuwerben, denn dies löst über kurz oder lang entsprechend regional gelagerte Defizite aus. Jeder Staat ist angehalten, selbst einen Beitrag zu leisten, Fachkräfte in Unternehmen, Fachhochschulen und allenfalls Universitäten auszubilden. Dabei kann auch die Hochschule oder eben die Universität Liechtenstein ein wichtiger Standortfaktor für den Wettbewerb um qualifiz-ierte Arbeitskräfte werden. Dies gelingt aber nur, wenn Universität und Wirtschaft derart gut aufeinander abgestimmt sind, dass die Studenten nicht nur – wie auf Seite 12 des Bericht und Antrags angemerkt - aus dem Ausland angezogen werden, sondern die Ausgebildeten nach ihrem Studium wenn möglich auch im Lande bleiben und somit unseren Unternehmen zur Verfügung stehen.
Ein direkter Nutzen kann nur erzielt werden, wenn die Aus- und Weiterbildung sehr spezifisch auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse unserer Region abgestimmt sind. Dabei stellt sich für mich die Frage, welchen Beitrag die Universität leisten kann, um die Ausrichtung des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein mit zu beeinflussen oder: Welche Zukunftsbedürfnisse der Wirtschaft kann eine künftige Universität Liechtenstein befriedigen?
Trotz dem Schritt zur Universität wolle die Hochschule weiterhin einen starken Praxisbezug von der jetzigen in die neue Organisationsform mit hinübernehmen - kann nachgelesen werden. Praxisbezug bedeutet für mich ein klares Bekenntnis zu angewandter Forschung, also Forschungsprojekte, die direkt in Partnerschaften mit Unternehmen aus Liechtenstein umgesetzt werden. Grundlagenforschung hingegen kann meines Erachtens nur in sehr reduziertem Ausmass eine wirkliche Relevanz für eine kleine Universität Liechtenstein haben.
Also, angewandte Forschung und Entwicklung dort, wo ein direkter Nutzen für Unternehmen und die Gesamtwirtschaft gegeben ist, aber nicht in Gebieten, die keinen oder nur einen geringen Bezug zu Liechtenstein haben oder Gebieten, die besser in grösseren Universitäten mit grösseren Budgets und mit entsprechender Legitimation für breite Grundlagenforschung ausgestattet sind. Ich möchte den Appell in Richtung Hochschule aussprechen, Investitionen in Forschungsprojekte mit Augenmass erstens sinnvoll und zweitens grössenverträglich einzusetzen.
Der Praxisbezug sollte sich insbesondere in der Weiterbildung, die im operativen Bereich meines Erachtens auch weiterhin ohne Staatsgelder finanziert werden muss, widerspiegeln. Hier erwarte ich von einer Universität Liechtenstein, dass ihr Angebot direkt am Puls des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehens unserer Region bzw. Liechtensteins ist. Aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen sollten in Weiterbildungsangebote mit einfliessen. Als ein Beispiel möchte ich hier den künftig verstärkten Bedarf des lebenslangen Lernens anführen. Dies wird in den nächsten Jahren mit Sicherheit zu einem der grossen Bedürfnisse von Wirtschaft und Gesellschaft werden, wenn wir uns die demografische Entwicklung und somit den verstärkten Bedarf älterer Arbeitskräfte in unseren Unternehmen vor Augen führen.
Nun, der Weg zur Universität ist längst beschlossene Sache. Die Weichen wurden bereits in den letzten Jahren gestellt – dies geschah durch das Berufungsverfahren für Professuren, die Kooperationen bei Doktoraten sowie das Promotionsrecht für die Hochschule selbst. Bereits im letztjährigen Bericht und Antrag zum Staatsbeitrag wie auch im vorliegenden Bericht und Antrag zur Gesetzesänderung wird klar darauf hingewiesen, dass die Regierung und insbesondere der Hochschulrat diesen Weg längst eingeleitet haben. Der Landtag hatte auf diese Entwicklung keine Einflussnahme. Ich selbst war ein grosser Anhänger der Fachhochschule - wie ich schon im letzten Jahr sehr ausführlich mitteilte - und deren Möglichkeit, auf dem klassischen zweiten Bildungsweg den Weg zum Studium beschreiten zu können. Die Fachhochschule hat sich einen guten Namen gemacht in Lehre und Weiterbildung. Für mich ist nun klar: Eine Universität Liechtenstein hat jenen hohen Qualitätsstandard zu erfüllen, die Wirtschaft und Studenten von einer solchen Institution erwarten.
Klein und fein – das scheint mir der richtige Weg. Vor allem im letztjährigen Bericht und Antrag zum Staatsbeitrag war nachzulesen, man wolle sich mit den besten Universitäten dieser Welt messen und somit zu den Top-Unis gehören. Dies scheint mir doch etwas übertrieben und solche Aussagen lösen bei mir die Angst vor dem sprichwörtlichen «Fass ohne Boden» aus. Auch wenn Investitionen in die Bildung sinnvoll sind, gilt für mich auch bei der Universität der Grundsatz, dass zukünftige Ausgaben plan- und kalkulierbar sein müssen. Ich bin nicht dafür zu haben, dass der Staatsbeitrag in den nächsten Jahren stetig im selben Rhythmus steigen wird. Ich appelliere somit dafür, die Universität Liechtenstein mit Augenmass weiterzuentwickeln. Gegen die Aussagen im Bericht und Antrag, man habe sich im letzten Herbst explizit gegen Sparvorhaben im Bereich der Hochschule ausgesprochen, muss ich mich ein wenig verwehren. Damit wird nämlich impliziert, dass man sich schon bewusst sei, dass der Staatsbeitrag in den nächsten Jahren steigen werde. Ich hingegen setze mich dafür ein, dass der Staatsbeitrag schon bei einer der nächsten Budgetrunden mit einem Plafond ausgestattet wird.
Erlauben Sie mir noch ein paar kurze Anmerkungen zur Qualität: Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (OAQ) hat der Hochschule Liechtenstein in einem Evaluationsverfahren eine gute Qualität und einen positiven Weg hin zur Universität attestiert. Dies spricht für die gute Arbeit in der Vergangenheit und ich möchte den Verantwortlichen dafür gratulieren.
Auf den Seiten 18 und 19 des Bericht und Antrags wird dazu aber noch vermerkt, dass die Universität Liechtenstein keine institutionelle Akkreditierung erreichen kann. Dies hat auf der einen Seite mit der Kleinheit des Lehrkörpers zu tun und auf der anderen Seite kann die Schweizerische Universitätskonferenz nur schweizerische Hochschulen akkreditieren. An dieser Stelle frage ich mich nun, inwieweit unsere Universität somit internationale Anerkennung finden kann und ob aufgrund dieser Tatsache effektiv ein befriedigender Stellenwert bei internationalen Studenten erreicht werden kann oder nicht. Ich kann dies nicht beurteilen. Mir ist aus eigener Erfahrung nur bekannt, dass durch die weltweite, inflationäre Anzahl an Hochschulinstituten und Studiengängen, deren Anerkennung und Wertschätzung gerade in Unternehmen stark mit der Universität, deren Stellenwert und deren Professoren zusammenhängt. Darüber bitte ich die Regierung um entsprechende Erläuterungen.
Nachfolgend noch drei weitere Fragen an den Herrn Bildungsminister:
- Kann man davon ausgehen, dass sich die Eignerstrategie der Regierung auf die auf den Seiten 11 und 12 aufgelisteten Tätigkeitsfelder konzentrieren wird?
- Die Hochschule Liechtenstein ändert ihren Namen. Damit verändert sich auch die Corporate Identity, insbesondere das Corporate Design. Ich gehe davon aus, dass die Kosten dafür aus dem Hochschulbudget finanziert werden. Mit welchen Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen?
- Ist eventuell schon mit Schaffung der Eignerstrategie eine offensive Haltung hinsichtlich Synergien mit dem Liechtenstein-Institut zu erwarten, wie es von mehreren Abgeordneten im letzten Herbst gefordert wurde? Haben diese Gespräche bereits stattgefunden, die Sie, Herr Regierungsrat, vor einem Jahr angekündigt haben?
Zu guter Letzt noch zwei Anmerkungen:
- Ich teile die Meinung der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung, dass die wirtschaftliche Entwicklung Liechtensteins sehr stark an eine raumplanerische Entwicklung gebunden ist. Solche Projekte gilt es meines Erachtens durch die Regierung disziplinenübergreifend anzugehen.
- Es ist mir noch ein Anliegen an die Adresse der Hochschul-Verantwortlichen wichtig: Die Kleinheit unseres Landes und der Universität sollten zwingend in verschiedensten Bereichen genutzt werden. Das heisst beispielsweise, dass Anfragen aus der Wirtschaft mit Informations- und Wissenstransferhintergrund und anderen Hilfestellungen auch künftig unbürokratisch, aktiv und schnell möglich sein sollten.
Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Danke für den ausführlichen Bericht und Antrag. Es freut mich, dass in diesem Text auch eine Würdigung der jetzigen Leistungen der Hochschule vorhanden ist. Langsam scheint die volkswirtschaftliche Bedeutung des tertiären Bildungssektors und damit der Universität allen klar zu werden. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der OECD hat dies wiederum verdeutlicht.
Interessant ist, dass wir in Liechtenstein im Vergleich zu den Nachbarstaaten nur zirka die Hälfte, nämlich 1,8% der Bildungsausgaben für den tertiären Bildungsbereich ausgeben. Zum Vergleich Schweiz 3,4% und Österreich 3,0%. Im Gegensatz dazu aber knapp das Doppelte, nämlich 13,8% für den Primär- und Sekundärbereich, verglichen mit der Schweiz 8,7% und Österreich 7,2%.
Als Nächstes der Vergleich der öffentlichen Investitionen für Forschung im Vergleich zur privaten Investition. Hier liegen wir mit 0,7% gegenüber der Schweiz mit 22,7% definitiv im «forschungsfernen» Segment. Die vor gut zwei Wochen erschienene Studie der CS prognostiziert eine Zuwanderung in die Schweiz von zirka 1 Million bis 2020, speziell von hoch qualifizierten Arbeitskräften, welche - auch das wird immer klarer - das Doppelte verdienen wie die weniger Qualifizierten. Überlagern wir das Zahlenbeispiel auf Liechtenstein, ergibt das im selben Zeitraum eine Zuwanderung von 6'000 hoch qualifizierten Arbeitskräften nach Liechtenstein, wenn wir den Prämissen der Studie folgen und so den Schwung der Wirtschaft erhalten wollen. Die Sinnhaftigkeit solcher Szenarien und Zahlenspielereien stelle ich einfach einmal in den Raum.
Das jahrelange Festhalten an der niedrigen Maturandenquote in Liechtenstein fällt vehement auf uns zurück, das heisst, die hoch qualifizierten Arbeitskräfte müssen im grossen Ausmass im Ausland rekrutiert werden.
Zurück zur Hochschule und zur Planungssicherheit: Diese wird Seite 46 als Notwendigkeit erwähnt, gleichzeitig wird die Budgetdiskussion für 2012 aber erst für 2011 ins Auge gefasst. Planungssicherheit für welchen Zeitraum ist hier die Frage und Planungssicherheit für wen.
Seite 45 wird betont, dass auf einen Ausbau der Infrastruktur für Weiterbildung zugunsten Mietlösungen verzichtet werden muss. Der bauliche Unterhalt wird laut Art. 5 des Gesetzes der Hochschule der Hochschule übertragen, in der Eignerstrategie wird hingegen der Terminus Infrastruktur verwendet. Was gilt nun und was heisst das finanziell? Die Vorgängerregierung dachte meines Wissens eher an eine autonome Verwaltung der Infrastruktur inklusive Neubauten, was weit über die jetzige Haltung hinaus einen wirtschaftlichen Freiraum versprach. Warum wird die Entscheidung, ob Bauen oder Mieten kostengünstiger ist, nicht im Sinne der Corporate Governance der Hochschule überlassen?
Nun folgen auch vier konkrete Fragen: - Wie gedenkt die Regierung die Beiträge der zukünftigen Universität auszugestalten? Welche Planungssicherheit wird der Uni geboten?
- Was ist die Zielsetzung für die öffentliche Forschungspolitik Liechtensteins und wo bleibt der nationale Forschungsförderungsfonds?
- Auf wann ist die angestrebte bauliche Erweiterung geplant und wird diese wie früher von der Landesverwaltung durchgeführt oder von der Universität selbst?
- In der von der Regierung verabschiedeten Eignerstrategie - Art. 3 Abs. 2 - wird die Hochschule aufgefordert, ich zitiere: «Inhaber einer liechtensteinischen Matura sind in jedem Fall aufzunehmen». Liechtenstein hat aber mit der Schweiz und Österreich eine Vereinbarung auf gleiches Zulassungsrecht an den Hochschulen. Deswegen meine Frage ganz konkret: Ist diese Bevorzugung von liechtensteinischen Maturanden EWR-kompatibel? Wie gedenkt die Regierung unsere künftig Uni im Bestreben nach Qualität und Einhaltung der internationalen Verträge zu unterstützen, vor allem angesichts der postulierten freien Zulassung aller Liechtensteiner ohne irgendwelche Qualifizierung?
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Was mich hier an dieser ganzen Geschichte stört, ist, dass der Landtag immer hinterherrennt in dieser ganzen Thematik. Mir ist bewusst, dass die Regierung beschlossen hat, dass die Hochschule nun Universitätscharakter haben soll. Mit diesem Gesetz wird das nun auch vollzogen. Für mich wird es entscheidend sein im kommenden Jahr 2011, wie wir mit dem Staatsbeitrag umzugehen haben. Und hier ist für mich einfach zentral - und das sage ich hier nochmals - ich hätte gerne eine Gesamtschau, wo die Bildungslandschaft Liechtenstein, sprich die Universitäten in Triesen, in Vaduz und in Bendern zu stehen hat und wie das Ganze im Zusammenhang stehen könnte. Das ist für mich unabdingbar. Ansonsten werde ich einem solchen Bericht und Antrag meine Zustimmung nicht erteilen. Damit das hier auch einmal klar deponiert ist.
Dann auf Seite 44 steht geschrieben, was für mich eigentlich symptomatisch ist - ich zitiere: «Auch bei einem stagnierenden Staatsbeitrages für die Hochschule muss man sich bewusst sein, dass gewisse Kosten dennoch steigen, so zum Beispiel die Personalkosten». Das ist doch klar, Dozenten, die jetzt noch Dozenten sind, werden nachher Professoren sein, und das wird mit Lohnerhöhungen zusammenhängen müssen. Das sieht man auch in der Schweiz, Deutschland, Österreich usw. - das ist klar. Die Sozialleistungen kommen dann automatisch auch noch dazu. Das heisst, in diesem Fall müsste die Hochschule zur Erfüllung von bestehenden Verpflichtungen in anderen Bereichen sparen, was in letzter Konsequenz zum Abbau von Leistungen und Ressourcen führen würde. Eine weitere Entwicklung wäre kaum mehr möglich. Spätestens im Herbst 2011 wird sich der Landtag mit dieser Frage zu befassen haben. Und das werden wir hier dann tun müssen. Und da bin ich dann gespannt, wie das aussieht. Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Abend. Ich möchte mich zuerst ausdrücklich für die positive Würdigung bedanken. Sie haben heute ein sehr starkes Zeichen gesetzt für einen letzten Schritt in einer langjährigen Entwicklung der Hochschule Liechtenstein hin zu einer Universität. Und dafür kann ich und darf ich Ihnen dankbar sein. Ich bin auch ausdrücklich dankbar für die appellierenden Worte des Abg. Rainer Gopp. Er hat Fragen aufgeworfen und Themen angesprochen - und das kann ich Ihnen hier versichern - mit diesen Fragen, wie können wir den Praxisbezug zur liechtensteinischen Wirtschaft auch in Zukunft sicherstellen?, mit solchen Fragen hat sich der Hochschulrat in den letzten, seit ich dort vertreten bin jetzt 5 1/2 Jahren, sehr sehr intensiv auseinander gesetzt. Und ich kann Ihnen auch sagen, dass sich der Hochschulrat intensiv auseinander gesetzt hat, wenn Sie auch bedenken, welche Leute im Hochschulrat sitzen. Es ist so, dass diese Leute alle aus der Wirtschaft, aus dem Finanzplatzbereich kommen und höchstes Interesse haben, dass diese Schule - und ich sage es hier jetzt einfach wirklich in Anführungszeichen - «nicht abhebt», sondern auf dem Boden bleibt und eben hier Lehre und Forschung anbietet, welche wiederum einen Nutzen für den Werkplatz Liechtenstein hat.
Das auch vielfach angesprochene OAQ-Gutachten hat übrigens auch dazu geführt, dass dieser Bericht und Antrag nicht schon vor einigen Monaten Ihnen vorgelegt werden konnte, weil wir gesagt haben: Wir möchten zuerst eine externe Begutachtung haben und dann den Schritt auch formell vollziehen. Und es hat sich gezeigt, dass dieser Weg der richtige Weg war, auch wenn das OAQ-Gutachten in einer sehr positiven Einschätzung in der Gesamtwürdigung am Schluss diese vom Abg. Peter Hilti, aber auch vom Abg. Rainer Gopp zitierte kritische Bemerkung beinhaltet, dass die Hochschule, die Universität, zu klein ist, um in der Schweiz die entsprechende Akkreditierung erhalten zu können. Aber dieses OAQ-Gutachten ist eben wichtig, damit wir diesen Schritt machen können nun von der Schweizerischen Fachhochschulvereinbarung hin zur Universitätsvereinbarung. Und in diesem Zusammenhang kann ich auch die erste Frage beantworten des Abg. Peter Hilti, ob die Abschlüsse an der Universität Liechtenstein gleichwertig seien mit schweizerischen Abschlüssen: Das kann man mit einem klaren Ja beantworten. Das hängt aber nicht von einen OAQ-Gutachten ab, sondern das hängt davon ab, dass die Studiengänge an der Universität Liechtenstein alle international akkreditiert sind und auch von höchster Stelle die Befähigung und die Qualität entsprechend bescheinigt bekommen haben. Dieses OAQ-Gutachten wird jetzt genutzt eben für die Frage der Aufnahme in die Universitätsvereinbarung.
Zur Frage: Wie gross soll diese Universität werden? Da gibt die Eignerstrategie Auskunft. Die Regierung hat diese verabschiedet vor knapp einer Woche und hält klar fest, dass die Universität klein aber fein - und hier benutze ich die Worte des Abg. Rainer Gopp - sein soll. Wir haben die Studentenanzahl auf maximal 800 Studierende festgelegt.
Ich glaube, es ist wichtig, dass diese Schule, die Universität, einen Beitrag leistet, Fachkräfte auszubilden, diese Fachkräfte nicht nur nach Liechtenstein anzuziehen, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie dann eben in Liechtenstein verbleiben. Und diese Zahlen wurden auch schon einmal genannt. Ich glaube, es gibt eine Statistik aus dem Jahr 2008, dass zumindest über 40% der Studierenden mit einem Abschluss an der heutigen Universität einen Arbeitsplatz in Liechtenstein gefunden haben. Da sieht man also, dass doch ein grosser Teil auch in Liechtenstein nachher wieder verbleibt.
Der Aspekt des lebenslangen Lernens ist ein sehr wichtiger Aspekt. Das wird eine grosse Herausforderung der Zukunft sein, nicht nur der Universität, sondern aller schulischen Einrichtungen. Und ich denke gerade mit dem Weiterbildungsangebot, das an der Hochschule, an der Universität Liechtenstein angeboten wird, sind wir dort auf einem sehr guten Weg. Die hohe Qualität, das darf ich einfach auch, wenn ich hier jetzt als Präsident des Hochschulrates spreche, nochmals auch für den Hochschulrat reklamieren. Wir haben immer alle Anstrengungen unternommen, dass diese Schule eine hohe Qualität beinhaltet. Und ich glaube, diese Rankings und diese Akkreditierungen, die durchgeführt wurden, die sind auch Zeuge und Beweis dafür, dass eine hohe Qualität an der Hochschule, an der Universität Liechtenstein geboten wird.
Nun zur Frage der zukünftigen Finanzierung: Ich glaube - und hier möchte ich anknüpfen am Votum des Abg. Rainer Gopp -, dass auch beim Staatsbeitrag Augenmass geboten wird. Wir haben uns in der Regierung schon mehrfach darüber unterhalten, aber auch im Hochschulrat. Der Hochschulrat setzt sich mit den verschiedenen Szenarien auseinander. Szenario A wäre ein gleich bleibender Staatsbeitrag und Szenario B wäre ein leicht moderat erhöhter Staatsbeitrag. Und wenn Sie, Herr Abg. Elmar Kindle, die Seite 44 zitieren, dann ist das eben eine Frage, die dann mit dem Finanzbeschluss zu diskutieren und beantworten sein wird, wie es mit der Hochschule, mit der Universität Liechtenstein in finanzieller Hinsicht, was den Staatsbeitrag anbelangt, weitergehen soll. Man darf auch sagen, die Hochschule hatte andere Pläne als Regierung und Landtag beschlossen haben, was die Höhe des Staatsbeitrages für dieses und das nächste Jahr anbelangt. Und das hat auch dazu geführt, dass die Universität gewisse Leistungen zurückstellen musste. Gewisse Leistungen konnten nicht so umgesetzt werden, wie sie ursprünglich geplant waren.
Zu den konkreten Fragen des Abg. Rainer Gopp: Es ist so, dass die Eignerstrategie auf diesen Bericht und Antrag abgestimmt ist, also dass nicht im Bericht und Antrag Aussagen drin sind, die nicht mit der Eignerstrategie vereinbart wären.
Dann zur Frage der Corporate Identity, der Neuauftritt: Ich kann Ihnen die Kosten nicht in der konkreten Höhe sagen, ich weiss aber, dass wir uns im Hochschulrat bereits darüber unterhalten haben, wie ein neues - ich sage jetzt Logo - aussehen könnte und dass die entsprechenden Kosten auch im Budget abgedeckt sind. Aber ich kann Ihnen auf eine 2. Lesung das in einer Stellungnahme auch dementsprechend ausführen, damit Sie hier die Gewissheit haben, wie hoch diese Kosten sein sollen.
Zum Zusammengehen der Universität Liechtenstein mit dem Liechtenstein-Institut: Hier haben Gespräche stattgefunden. Es gibt eine Gruppe, bestehend aus Vertretern des Liechtenstein-Instituts und der Universität Liechtenstein. Erste Gespräche haben stattgefunden und es ist das Ziel dieser Gruppe, bis Ende Jahr die Ergebnisse auch zu präsentieren. Diese Diskussionen sind also im Gange.
Dann zu den Fragen des Abg. Pepo Frick, wie sich denn die Beiträge an die Universität in Zukunft ausgestalten werden, wie die Planungssicherheit aussehen soll, vor allem Planungssicherheit für wen und für wie lange: Das ist so, dass wir einen Finanzbeschluss im nächsten Jahr dem Landtag vorlegen möchten. Und es gilt zu bedenken, was wir auch beim letzten Finanzbeschluss schon gesagt haben, dass nämlich eine zweijährige Finanzperiode zu kurz ist, weil eben die Planungssicherheit zu wenig stark gegeben ist. Und ich gehe jetzt heute einmal davon aus, dass das eine drei-, eher eine vierjährige Finanzplanung sein wird. Die Planungssicherheit muss einerseits für den Staat gegeben sein. Das heisst, es ist wichtig, dass der Staat weiss, wie er seine Finanzplanung aufstellen muss im gesamten Landesbudget. Und auf der anderen Seite ist es natürlich für die Universität von eminenter Wichtigkeit zu wissen, wie sich die Staatsbeiträge in Zukunft ausgestalten werden.
Zur Frage der Zielsetzung der Forschungspolitik möchte ich gerne auf das Postulat verweisen, das im Oktober-Landtag dem Landtag zur Diskussion vorgelegt werden wird. Dann haben Sie auch alle Unterlagen und Informationen in einem Gesamtzusammenhang und dann sehen Sie auch, was die Regierung diesbezüglich für Vorstellungen hat.
Die Frage der baulichen Erweiterung ist auch eine Frage, die wir im Hochschulrat immer wieder diskutiert haben. Insbesondere im Bereich der Weiterbildung sind die Kapazitäten wirklich ausgeschöpft. Es ist uns auch bewusst im Hochschulrat, dass hier noch ein Steigerungspotenzial vorhanden wäre. Es wird Aufgabe des neuen Hochschulrates sein, sich mit dieser Frage auseinander zu setzen. Diese strategische Frage wollten wir jetzt in der alten Besetzung im Hochschulrat nicht mehr vorwegnehmen, sondern diese Frage dem neuen Hochschulrat zur Klärung übertragen: Wie könnte man die Schule allenfalls baulich weiterentwickeln? Und dort geht es auch um die Frage: Wie soll die Finanzierung aussehen und wer soll dafür aufkommen? Da gibt es Möglichkeiten, dass das die Universität alleine macht, auch eine Eigenfinanzierung auf die Beine stellt, dass sich der Staat beteiligt. Es gibt Signale der Gemeinde Vaduz wegen der Parkierung, dass man im Zusammenhang mit der Parkierung eine Gesamtlösung finden könnte. Es gibt auch schon erste Studien, das habe ich glaube ich auch bei der Behandlung des Finanzbeschlusses schon ausgeführt. Hier sind also die Überlegungen vorhanden. Aber konkret muss sich der neue Hochschulrat mit dieser Frage auseinander setzen.
Dann zur Frage der Eignerstrategie: Diese Formulierung, dass Inhaber einer FL-Matura in jedem Fall aufzunehmen sind, diese Formulierung ist sicherlich nicht ganz präzise, weil sie so zu verstehen ist, dass das nur im Rahmen von bestehenden Abkommen möglich ist, weil wir hier nicht ausländische Studentinnen und Studenten diskriminieren dürfen. Wenn wir von Abkommen sprechen, spreche ich vor allem vom Fachhochschul- oder von der Universitätsvereinbarung. Wir sind auch schon in Kontakt mit der Hochschule, um diesen Punkt nochmals anzuschauen und einer definitiven Klärung zuführen zu können.
Nun noch zur Bemerkung des Abg. Elmar Kindle, dass er bei einer Behandlung eines zukünftigen Staatsbeitrages erwartet, das als Bedingung stellt - wenn ich das so richtig verstanden habe -, dass auch eine Gesamtschau der Universitätslandschaft gemacht wird. Die Gesamtschau kennen Sie. Sie wissen, wer auf dem Platz aktiv ist. Wir haben die private Universität in Liechtenstein, wir haben die Universität Liechtenstein und wir haben das Liechtenstein-Institut. Zum allfälligen möglichen näheren Zusammengehen zwischen dem Liechtenstein-Institut und der Universität, der Hochschule, das habe ich bereits ausgeführt. Wir werden sicherlich auch solche Überlegungen mit der privaten Universität führen müssen. Nur dort handelt es sich eben um eine private Institution und insofern ist hier der Einflussbereich der Regierung und der Politik weitaus geringer.
Ich möchte schliessen mit meinen einleitenden Bemerkungen, nochmals mit dem Dank für dieses starke Zeichen, das Sie hier gesetzt haben. An der Hochschule und neu an der Universität Liechtenstein wird wirklich hervorragende Arbeit geleistet, wir haben hervorragende Denker an der Universität und ich glaube, ein wirklich herausragendes Beispiel ist die Tatsache, dass das Steuergesetz, das Sie heute verabschiedet haben, dass diese Reform sehr stark und eng auch von der Universität, mit dem Brain der Universität, mitbegleitet worden ist. Auch die ganzen Steuerkooperationsverhandlungen, die derzeit und in Zukunft geführt werden, da sind wir auch auf das Know-how und auf das Wissen der Leute an der Universität angewiesen. Und das zeigt eben auch, wie stark die Verwurzelung zwischen - ich sage jetzt - Verwaltung und zwischen der Universität ist. Es gibt aber auch Beispiele, die sind im Bericht und Antrag, glaube ich, auch ausgeführt, wie die Kooperation zwischen den Unternehmen und der Universität funktioniert. Übrigens gibt es auch starke Zeichen der Unternehmer, die eben Lehrstühle an der Universität finanzieren. Und ich denke, das ist doch auch ein Ausdruck davon, dass auch die Unternehmen die Arbeit der Universität Liechtenstein anerkennen. Und das haben Sie eben heute mit Ihren Voten auch gemacht. Und deshalb bin ich Ihnen dankbar. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Elmar Kindle
Herr Regierungsrat Quaderer, danke für die ausführlichen Ausführungen, die Sie gemacht haben. Zwei/drei kurze Repliken meinerseits: Eine Gesamtschau, wie Sie es ausgeführt haben, die kenne ich nicht. Mir ist in Erinnerung vom letzten Jahr, dass wir gefordert haben, dass Sie eine Gesamtschau eben in den Landtag bringen, damit man weiss, wo, wie und was finanziert wird. Sie wissen ja ganz genau selbst auch, dass gewisse Institutionen Geld bekommen, andere haben kein Geld bekommen oder bekommen keines, weil sie eben privat sind. Und das stört mich eben. Es geht hier eben um Synergien. Und es ist auch klar, dass die Hochschule natürlich für sich behauptet bzw. den alleinigen Anspruch hat, der Staat soll da mitfinanzieren. Weil es ja eine staatliche Institution ist, ist das ja ihr legitimes Recht. Es geht aber hier auch um Wettbewerb. Und wenn andere Anbieter ebenfalls ein gewisses Produkt anbieten, anbieten können, sollen eben auch Synergien genutzt werden können und müssen meines Erachtens genutzt werden. Und das ist die Forderung, die ich hier in den Raum stelle, und das ist auch die Forderung, die wir damals im letzten Jahr auch in den Raum gestellt haben. Und ich erwarte von der Regierung hier einfach eine Gesamtschau - nicht mehr und nicht weniger. Kurzes Beispiel Spitalpolitik: Hier wird auch gefordert, dass man von Chur bis weiss Gott wohin eine Gesamteinbindung haben möchte. Und hier geht es um genau dasselbe, um nichts anderes geht es. Wir schauen ja nicht über den Rhein, wir schauen nur von Balzers bis nach Ruggell. Das zum Ersten.
Und das andere, ich sage es nochmals, was mich stört. Das ist einfach und das stört mich so, und das habe ich schon mehrmals auch erleben dürfen in diesem Haus. Wir beschliessen etwas und danach heisst es: Ihr habt es ja beschlossen, jetzt müsst ihr auch zu den Finanzen Ja sagen, ansonsten müsse man wieder von Leistungen und Verpflichtungen wieder zurückkrebsen. Und das geht nicht. Und das ist das, was mich hier effektiv stört. Ich spreche der Hochschule ihre Qualität und die Qualifikation in keinster Art und Weise ab, aber die Art und Weise stört mich. Und das bringe ich heute zur Diskussion und das sage ich auch öffentlich. Und dazu stehe ich auch.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungsrat, für die Ausführungen. Sie haben zweimal betont, dass wir heute hier mit unseren Voten ein Zeichen gesetzt haben für diesen Schritt in Richtung Universität. Hier erkennt man den Politiker in Ihnen und das ist ja auch legitim. Aber Sie kennen meine Meinung aus den Voten des letzten Jahres, dass ich es kritisch gesehen habe, wie dieser Weg eben beschritten wurde. Also das Zeichen haben Sie als Regierung und als Hochschulrat gesetzt und nicht wir als Landtag. Wir haben jetzt den Gesetzesvorschlag zur Universität vor uns und wir haben mit dem positiv umzugehen und ich bin ein positiver Mensch. Ich blicke positiv in die Zukunft und jetzt gilt es, ein möglichst gutes Produkt mit der Universität zu haben zu Kosten, die, wie der Abg. Kindle auch gesagt hat, plan- und kalkulierbar sind. Und ich möchte nochmals betonen: Ich habe die drei Szenarien im Bericht und Antrag auch gesehen. Und mir ist der Beitrag auf Seite 44 auch ziemlich - ich sage jetzt direkt - schräg eingefahren, weil dort ganz klar schon wieder uns etwas ja in den Mund gelegt wird so quasi, wenn wir hier wieder Ja sagen, sagen wir auch Ja zu dieser Kostenentwicklung. Und da bin ich bei der Aussage der Top-Unis. Diesbezüglich hätte ich noch gerne eine Aussage von Ihnen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein solcher Plafond oder eine leichte Steigerung, ob es jetzt die Personalkosten sind oder nicht ist mir eigentlich egal, dass das realistisch ist, wenn man sich mit den besten Unis vergleichen will. Ich kann mir das nicht vorstellen, ohne dass ich mich hier im Detail auskenne. Aber vielleicht können Sie mir das ja widerlegen.
Und Sie haben auch gesagt, dass die OAQ-Analyse wichtig war. Das glaube ich sicher auch, dass die wichtig war, weil die gibt uns auch eine Idee, auf welchem Stand die Hochschule heute ist. Ich setze hier nur ein Fragezeichen: Ich frage das wirklich, weil ich das nicht weiss. Ich weiss aber, dass die Studiengänge akkreditiert sind. Und sind Sie hier sicher, dass die Nichtakkreditierungsmöglichkeit der Hochschule nicht da auch einen Einfluss haben wird? Ich weiss es nicht. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen. Ich weiss einfach, dass es Unternehmen gibt, vor allem grössere Unternehmen, die bei der Auswahl der Studienabgänger auch auf die Universität und die Professoren schauen. Und hier habe ich für mich ein bisschen einen Widerspruch und ich hoffe, Sie können mir den widerlegen. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Liebe Abgeordneten Kindle und Gopp, ich kann mir jetzt eine Bemerkung nicht verkneifen. Sie fordern heute eine Gesamtschau und eine Strategie und sagen: Das müssen wir jetzt unbedingt haben. Ja, da sind die Politiker heute erkennbar. Gestern bei einem anderen Traktandum wollten Sie das nicht. Da hatten Sie bei Weitem nicht alle Informationen und haben sich auch keine Sorgen um etwaige Folgekosten gemacht.Abg. Elmar Kindle
Ja, Frau Abg. Hilti, das, was ich heute gesagt habe, ist nichts Neues. Das haben wir letztes Jahr beim Staatsbeitrag eingefordert, nicht mehr und nicht weniger. Muss man noch mehr dazu sagen oder reicht das?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Zu dieser Gesamtschau: Wir haben bei der Stellungnahme zur 2. Lesung des Hochschul-Rahmengesetzes - ich sage jetzt Rahmengesetzes, dass alle wissen, was ich meine - haben wir Ihnen gesagt, wie die Universität Liechtenstein eingebettet ist, wie die Hochschullandschaft aussieht, von Chur bis inklusive NTB. Wir haben auch aufgezeigt, wie der Stand unserer Hochschule, der privaten Universität ist, und wie diese eingebettet sind und wie diese aufeinander abgestimmt sind, dass man vor Jahren schon den Beschluss gefasst hat, dass man an der NTB die Technik ausbildet und hier in Vaduz die Wirtschaft. Ich werde aber versuchen und hoffe dann, dass wir Ihre Vorstellungen auch treffen, wenn wir diese Gesamtschau bringen werden. Wir haben eine Studie über den Forschungsplatz Liechtenstein im Jahr 2008 gemacht. Diese Studie wurde, meine ich, Ihnen auch zur Kenntnis gebracht. Dort sind auch die verschiedenen Cluster drin, wo der Fokus in Zukunft gelegt werden soll. Aber wir können das gerne nochmals auch zusammenfassen. Ich hoffe dann aber auch, dass wir Ihre Vorstellungen treffen. Und Sie wissen auch, wie heute das Liechtenstein-Institut unterstützt wird. Sie wissen, wie die Hochschule Liechtenstein finanziell unterstützt wird. Aber wir werden vielleicht nochmals Ausführungen machen, dass die Regierung dann hier wirklich zielgerichtet auch Ihre Erwartungen erfüllen kann.
Dann zu dieser Frage des Prozesses, dass die Regierung und der Hochschulrat Beschlüsse fasst und der Landtag dann praktisch gezwungen ist, diese nachher umzusetzen. Ich glaube, so habe ich Sie verstanden, Herr Abg. Rainer Gopp. Es ist nur so: Die Doktoratsbewilligung ist nun einmal etwas, das die Regierung und nicht der Landtag zu bewilligen hat. Und wenn Sie heute, auch als Beispiel, wenn Sie heute dieser Namensumwandlung nicht zustimmen, das hätte einen wirklich sehr grossen Imageschaden für die Universität Liechtenstein zur Folge. Aber rein faktisch könnten Sie das schon machen. Aber das machen Sie ja nicht. Das haben Sie ja schon gesagt. Sie haben gesagt, dass es jetzt ein positiver Umgang ist und ein gutes Produkt daraus zu machen. Und wenn Sie Ja zur Universität sagen, dann sagen Sie nicht Ja zu einer Kostenentwicklung, überhaupt nicht. Und ich hoffe, das haben wir auch bei den finanziellen Konsequenzen versucht zum Ausdruck zu bringen. Diese Umwandlung hat keine finanziellen Konsequenzen. Ich muss Ihnen ein Stück weit Recht geben: Mit der Einführung der Doktorate ist ein gewisser Mehraufwand an Finanzen notwendig geworden. Aber das hier, was wir heute machen, das ist in dem Sinn ein formeller Nachvollzug.
Und die besten Universitäten im Vergleich: Die Universität Liechtenstein hat sich nicht zum Ziel gesetzt, mit allen wirklichen Leuchttürmen konkurrenzfähig zu sein. Aber es gibt heute schon Beispiele, dass mit gewissen Instituten wie beispielsweise von der Harvard University, dass dort in ganz spezifischen Bereichen bereits eine Zusammenarbeit möglich ist zwischen der Universität Liechtenstein und eben diesem Segment der Harvard University. Und ich denke, das sind dann eben schon Beweise, dass es möglich ist, mit den Besten mitzuspielen. Aber in ganz ausgewählten kleinen spezifischen Segmenten und nicht mit ganzen Spitzentopschulen. Das geht nicht. Für das ist die Universität Liechtenstein zu klein. Und wenn Sie jetzt sagen, Herr Abg. Rainer Gopp, diese offizielle OAQ-Nichtanerkennung hätte dann Einfluss auf die Studiengänge, das ist komplett zu trennen. Das hat keinen Einfluss. Das eine hängt mit dem anderen nicht zusammen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Elmar Kindle
Danke noch einmal für das Wort. Mir geht es um Synergien. Wir wissen alle, dass wir CHF 750'000 nach Bendern schicken, die in Triesen bekommen gar nichts oder nur bescheidene Mittel, wir wissen aber auch, dass beide Institutionen Forschung und Lehre betreiben. Und das ist der Punkt, den ich damals schon angesprochen habe und heute nochmals anspreche. Wenn Sie sagen, wir wollen mit diesen beiden nichts mehr zu tun haben oder es gibt keine Synergien, dann nehme ich das zur Kenntnis. Dann habe ich damit keine Probleme. Das ist eine Aussage für mich. Aber ich bin überzeugt, dass es Synergien gibt, weil es kann nicht angehen, dass eine Uni in Anspruch nimmt: Es gibt nur uns und alle anderen interessieren uns nicht. Wir wollen doch eine diversifizierte breite Bildungslandschaft. Das ist mein Anspruch, den ich habe. Und das muss auch das Ziel des Landes sein, meine ich. Und das ist das, was mich stört an der ganzen Sache. Das weiss ich schlicht und einfach nicht. Und das war das, was ich im letzten Jahr schon gefordert habe, aber nicht nur ich, das waren noch andere hier in diesem Haus, die das gefordert haben. Weil was machen wir, wenn das Institut in Bendern plötzlich kommt: Wir wollen auch CHF 1,5 Mio., weil wir auch Forschung betreiben und wir haben auch Anrecht darauf und sie bringen auch den Nachweis. Sagen wir dann einfach Nein, weil wir ein bisschen zu viel nach Vaduz schicken? Das ist der Punkt, den ich gerne gewusst hätte, wie das aussehen könnte oder aussehen soll, auch in Zukunft. Egal, ob jetzt privat oder nicht privat oder halbstaatlich oder vollstaatlich. Es geht nicht darum. Mir ist auch egal, ob Sie hier noch zwei/drei Millionen mehr benötigen oder brauchen oder wollen. Das ist nicht mein Punkt.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, der Bildungsminister hat es bereits gesagt. Die Postulatsbeantwortung zum Postulat zur Förderung von Wissenschaft und Forschung soll im Oktober in den Landtag kommen. Und das ist genau eine der Fragen, die wir darin gestellt haben und die wir gerne aufgezeigt hätten. Und ich denke, der Bildungsminister bzw. die Regierung hat diese Frage aufgenommen und wir werden dann das im Oktober hier diskutieren können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir nehmen diese Anregungen sehr ernst. Ich kann mich gut erinnern, Herr Abg. Elmar Kindle, dass Sie das mit den gleichen Worten wie heute hier schon früher gefordert haben. Und das ist ja auch der Grund, weshalb wir dann das zum Anlass genommen haben, das Liechtenstein-Institut und die Hochschule Liechtenstein einzuladen, diese Gespräche zu führen und einmal auszuloten, was überhaupt möglich ist. Und bis Ende Jahr werden diese Ergebnisse vorliegen. Das müssen Sie einfach auch konstatieren, das sind teilweise auch sensible Prozesse. Aber ich gehe mit Ihnen konform, ich könnte mir auch vorstellen, dass wir am Schluss ein Dach haben und irgendwo alle Institutionen darunter vereinigt hätten. Ob sich das dann realisieren lässt ist eine andere Frage. Aber wir denken hier sehr sehr ähnlich, weil es darum gehen muss, dass a) Synergien geschaffen werden und b) keine Konkurrenzsituationen geschaffen werden innerhalb des Landes. Das macht nun wirklich keinen Sinn. Da gebe ich Ihnen Recht. Ich glaube, wir verstehen uns jetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum gibt und - wie ich das interpretiert habe - Eintreten unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung des entsprechenden Gesetzes beginnen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wir haben heute so erfolgreich Artikelaufruf betrieben und ich möchte das beantragen. Ich denke, inhaltlich sind die Argumente ausgetauscht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer die 1. Lesung des Hochschulgesetzes per Artikelaufruf durchführen möchte, möge jetzt bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden stattgegeben. Wir werden also die 1. Lesung per Artikelaufruf durchführen. Wenn jemand wünscht, dass ein Artikel verlesen wird, möge er sich bitte melden.
Ich bitte somit, die 1. Lesung vorzunehmen.Titel wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Titel steht zur Diskussion.
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Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
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Art. 2 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 2 steht zur Diskussion.
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Art. 3 Abs. 1, 3 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1, 3 und 5 steht zur Diskussion.
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Sachüberschrift vor Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
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Art. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4a steht zur Diskussion.
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Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Hier frage ich mich einfach, ob das in einem Gesetz festgeschrieben werden muss. Das ist für mich neu. Das habe ich noch nie so in dieser Form gesehen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Ich möchte in die gleiche Kerbe schlagen. Ich weiss nicht, warum das Zurverfügungstellen hier ins Gesetz muss. Ich hoffe, nicht befürchten zu müssen, dies auch für die Materialien, dass hier, egal was für Forschungszweige dann eben hier möglich sind, das dann auf die räumliche Entwicklung eine unangenehme Ausdehnung haben könnte. Ich sehe diesen Artikel auch sehr kritisch.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir haben hier etwas fortgeschrieben, was bis jetzt schon im bestehenden Art. 5 Abs. 1 gestanden hat. Wir haben hier nichts Neues gemacht. Was wir aber gemacht haben, wir haben den Abs. 2 neu hinzugefügt. Das haben wir analog dem Beispiel zum Gesetz über das Landesspital Liechtenstein gemacht. Wir haben hier eine analoge Bestimmung aufgenommen, weil es in der Praxis immer wieder zu Fragen gekommen ist: Muss jetzt das die Hochschule finanzieren oder ist das jetzt Sache des Landes? Und deshalb haben wir zur Präzisierung diese Bestimmung analog zum Gesetz über das Landesspital aufgenommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich bin kein Buchhalter usw. Mir stellt sich einfach die Frage, ob das mit Corporate Governance in Einklang ist, mit Transparenz, mit einer sauberen Buchhaltung, dass die Kosten oder staatlichen Beiträge ordentlich ausgewiesen sind. Normalerweise müsste ja der Mietaufwand ausgewiesen sein. Wenn das einfach gesetzlich so zur Verfügung gestellt wird, stellen sich hier rechtliche Fragen. Aber ich stelle das einfach mal so in den Raum.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das ist auch berechtigt.Abg. Rainer Gopp
Das ist sicherlich nicht förderlich für die Transparenz. Da muss ich dem Abg. Batliner Recht geben, also da hat man dann sicher gewisse Probleme, das dann transparent darzustellen.
Ich habe aber auch noch eine Frage: Wie sehen Sie die Weiterbildung in diesem Zusammenhang? Die Universität wird sich ja im Bereich der Weiterbildung weiterentwickeln, wie wir ja das vorhin auch angesprochen haben. Wie sehen Sie diesen Artikel in diesem Zusammenhang?Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir werden die Frage Corporate Goverance und ob dies der Transparenz zudienlich ist oder nicht in der Stellungnahme zur 2. Lesung ausführen. Der Art. 5 betrifft die Ausbildung und die Forschung, hingegen nicht die Weiterbildung, weil die Weiterbildung muss sich gemäss Gesetz selbst finanzieren. Die hat also auf die Pflicht des Staates, die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, keinen Einfluss. Die Weiterbildung ist ausgenommen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir weiterlesen.
Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Nur der Ordnung halber: Dieser Art. 6 wird dann auf die 2. Lesung hin einen Titel bekommen und der heisst dann «Einkünfte und Gebührenbefreiung». Das hat uns der Rechtsdienst noch nachgeliefert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Präzisierung. Somit können wir weiterlesen. Art. 7 Abs. 1, 3 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 1, 3 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 und 2 Bst. a und c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 1 und 2 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 1, 2, 4 Einleitungssatz und Bst. c, Abs. 5 Bst. a und b sowie Abs. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 Abs. 1, 2, 4 Einleitungssatz und Bst. c, Abs. 5 Bst. a und b sowie Abs. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a, d, h und k sowie Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 Abs. 1 Einleitungssatz, Bst. a, d, h und k sowie Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
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Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 25 steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 25a steht zur Diskussion.
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Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
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Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
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Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 Einleitungssatz sowie Bst. b und d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 Einleitungssatz sowie Bst. b und d steht zur Diskussion.
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Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 bis 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 bis 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 Abs. 1, 2 Bst. a, c und d sowie Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Abs. 1, 2 Bst. a, c und d sowie Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1 und 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 1 und 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 38a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein in 1. Lesung beraten und somit Traktandum 25 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Freitag, 09:00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:20 Uhr).
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