Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (Nr. 85/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 3. Tag der September-Landtagssitzung fort.
Für heute, Freitag, habe ich folgende Absenzen bekannt zu geben: Die Abg. Doris Beck wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri vertreten, der Abg. Gerold Büchel wird durch den stv. Abg. Hubert Lampert vertreten, für die Abg. Gisela Biedermann ist heute die stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis anwesend, und für den Abg. Harry Quaderer ist der stv. Abg. Leander Schädler anwesend.
Wenn es keine Wortmeldungen gibt, gehen wir in der Traktandenliste weiter. Wir kommen zu Traktandum 26: Abänderung des Gewässerschutzgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 85/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Die von der Regierung vorgesehene Änderung des Gewässerschutzgesetzs und die damit verbundene Übernahme der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 ist sehr zu begrüssen. Auch die Übernahme der neuen Bestimmungen des Schweizerischen Gewässerschutzgesetzes, auf welcher unsere Gewässerschutzgesetzgebung schon seit Jahrzehnten basiert, erachte ich als wichtig.
Der Gewässerschutz nimmt im Rahmen innerhalb des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung unseres Landes eine entscheidende Stellung ein. Sauberes Wasser als unser Grundnahrungsmittel ist zentrales Element für die Volksgesundheit - ja für das ganze Leben. Aber auch als Produktionsmittel ist sauberes Wasser von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Gerade unsere lebensmittelerzeugende Industrie oder die Landwirtschaft macht diese Erfahrung täglich. Mit Wasserkraft lässt sich in Liechtenstein nachhaltig Ökostrom erzeugen. Sauberes Wasser ist auch Voraussetzung für intakte Gewässer als Lebens- und Erholungsräume. Dieses Wasser und die Gewässer als Ganzes zu schützen ist somit auch aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unverzichtbar. Mit dem Schutz der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der nachhaltigen Nutzung sind überdies sehr viele Arbeitsplätze verbunden. Es ist bezeichnend, wenn die Wasserrahmenrichtlinie und deren Umsetzung als eines der grössten Projekte der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bzw. der EU bezeichnet wird.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wird erstmals europaweit eine klare gesetzliche Basis für eine koordinierte, gesamtheitliche bzw. einzugsgebietsbezogene und auch zeitlich geregelte Bewirtschaftung der Gewässersysteme über die politischen Staats-, Länder-, und für Liechtenstein speziell wichtig, über die Gemeindegrenzen hinweg geschaffen.
Für die Wasserwirtschaft, den Gewässerschutz, aber auch für die besonders in diesem Jahr sich in aller Munde befindende Biodiversität und die Fischerei ist für Liechtenstein als kleiner Staat im Einzugsgebiet des Rheins eine integrierte Zusammenarbeit unabdingbar. So arbeiten die Gemeinden mit dem Land schon seit Jahrzehnten auf der Basis genereller Massnahmenpläne bei der Wasserversorgung und der Abwasser- und Abfallentsorgung erfolgreich und effizient, das heisst, auch kostensparend zusammen.
Gerade vor zwei Wochen durften die Gemeinden des Unterlandes auf beispielhafte, erfolgreiche 50 Jahre gemeinsame Zusammenarbeit für die Wasserversorgung zurückblicken und diese auch gebührend feiern. Die teils hohen Kosten in der Wasserwirtschaft oder der Abfallentsorgung haben sich auf jeden Fall und in jeder Hinsicht, allein, wenn man das Resultat sauberes Wasser oder eine abfallfreie Landschaft ohne ungeordnete stinkende Deponien etc. heranzieht, gelohnt und ausbezahlt.
Für den Bau und den Betrieb der Abwasseranlagen wurden landesweit CHF 300 Mio. ausgegeben. Jährlich fallen für diese Daueraufgabe Kosten von zirka CHF 6 bis CHF 10 Mio. an.
Wenn die Regierung im Bericht und Antrag bei den Erläuterungen zu Art. 41b von kostenintensiven Sanierungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie spricht und beispielsweise die Renaturierung von Gewässern anführt, und im Abschnitt «Kosten» auf Seite 57 von einem Sockelbetrag von lediglich CHF 500'000 für diesen wichtigen Teil des Gewässerschutzes spricht, ist dies zu relativieren. Klar ist, dass ohne entsprechende Finanzen und ohne funktionierende Verwaltung auch mit dem ergänzten Gewässerschutzgesetz das Hauptziel «sauberes Wasser und natürliche Gewässer» zu erhalten oder wieder herzustellen, im vorgegebenen Zeitrahmen nicht erreicht werden kann. Auch wenn sich Liechtenstein aufgrund des verzögerten Übernahmeprozesses der Wasserrahmenrichtlinie 10 Jahre länger Zeit lässt bzw. wie es im Bericht heisst, lassen und davon profitieren kann. Ob die Umwelt von dieser Verzögerung auch von einem Profit sprechen würde ist fraglich.
Verschiedene Bestimmungen, welche jetzt besser formuliert und übernommen werden, sind wie im Bericht erwähnt, bereits seit 2003 im Gewässerschutzgesetz enthalten. Es handelt sich dabei um die in der Wasserrahmenrichtlinie prioritär anzugehenden Massnahmenpläne oder zum Beispiel die Flächensanierung in den Zonenplänen. Wie weit dies heute umgesetzt ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Diesen Punkt der Fristen gilt es insbesondere im Zusammenhang mit der nun verstärkt zu beachtenden Zusammenarbeit grenzüberschreitender Gewässersysteme noch genauer zu beachten und wenn möglich zu verkürzen.
Die grösste Bedeutung hat die Übernahme der Wasserrahmenrichtlinie und der neuen Bestimmungen des Schweizer Gewässerschutzgesetzes natürlich für den Alpenrhein, den wir übrigens in unserer Landeshymne als «jungen Rhein» bezeichnen. Hier liegen für Liechtensteins Wasserhaushalt vermutlich die grössten Interessen.
Nur die Zusammenarbeit mit den Nachbarn Graubünden, St. Gallen und Vorarlberg, wie sie Liechtenstein seit 1995 innerhalb der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein und mit der Internationalen Rheinregulierung pflegt, ermöglichte im Jahr 2005 den Abschluss des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein. Darin sind, wie in der Wasserrahmenrichtlinie schon im Zweckartikel gefordert, die Massnahmen zum Schutz inklusive Hochwasserschutz und der nachhaltigen Nutzung des Alpenrheins enthalten. Prioritär mit den Nachbarn zu lösende Probleme, wie die zu tiefe Rheinsohle, das vorhandene Geschiebedefizit oder die schwallartige Bewirtschaftung der Speicherkraftwerke im Einzugsgebiet, beeinflussen zum Beispiel den Alpenrhein als Lebensraum auf unserer Grenzstrecke oder das Grund- bzw. Trinkwasser sehr negativ.
Vom Grundwasser abhängige Bäche inklusive Binnenkanal zwischen Balzers und Vaduz oder der Tentschagraben in Eschen führen in Niederwasserperioden nur noch sehr wenig oder kein Wasser mehr und müssen teils künstlich bewässert werden. Untersuchungen zeigen, dass im Alpenrhein beispielsweise die natürliche Fischpopulation praktisch ganz verschwunden und verarmt ist. Das sind Alarmsignale. Aber auch das Einzugsgebiet der Samina, der Esche oder des Spiersbaches teilen wir mit unserem Nachbarn. Hier gilt es nun ebenfalls - zeitgleich und abgestimmt mit Vorarlberg - entsprechende Entwicklungspläne zu erstellen und umzusetzen. Dies erfordert dann allerdings wieder die bereits angesprochene Angleichung der Fristen.
Werden die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie eingehalten, können sehr positiv zu bewertende Projekte entstehen, wie beispielsweise ähnlich der naturnahen Gestaltung der Mündung des Binnenkanals in den Alpenrhein in Ruggell. Für den Spiersbach wäre eine analoge Lösung wünschenswert. Untersuchungen und Beobachtungen der Fisch- und Vogelarten aber auch das Auftauchen des verschwunden geglaubten Bibers zeigen, dass die Natur darauf sehr positiv reagiert. Auch der Wert für die Landschaft und die Erholung sind heute unbestritten und rufen nach Fortsetzung.
Eine massgebliche Stärkung des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft wird neu mit der klaren Festlegung des grundsätzlichen Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebotes zur Erhaltung des ökologischen Potenzials, wie in Kapitel 3.2 beschrieben, erreicht werden. Das Gleiche gilt für den Schutz des Grundwassers, indem explizit auch die Grundwassermenge zu schützen ist. In diesem Zusammenhang ist für unser Grundwasser speziell die Höhe der Rheinsohle bzw. der Geschiebehaushalt massgebend.
Besonderen Wert legt die Wasserrahmenrichtlinie auf die Anhörung und Information der Öffentlichkeit (Gemeinden, Interessenvereinigungen, Vereine etc.) bei der Erarbeitung und Umsetzung der oben angeführten Massnahmenpläne. Bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein und des Entwicklungskonzepts für das Spiersbachsystem wurden mit dieser Art der Zusammenarbeit offensichtlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Es ist allerdings zu betonen, dass nicht nur bei der Konzepterarbeitung, sondern auch bei der Umsetzung der Massnahmen- bzw. der Bewirtschaftungspläne von dieser Zusammenarbeit profitiert wird. Wertvolle Möglichkeiten bestehen besonders in der koordinierten Zusammenarbeit mit den verschiedenen Betroffenen und Interessierten in den jeweiligen Einzugsgebieten durch das Einbringen von grossen Erfahrungswerten und bei der Information und Aufklärung der Bevölkerung, zum Beispiel bei der Revitalisierung. Diesen oftmals freiwilligen Einsatz gilt es weiterhin zu nutzen und zu fördern.
In Art. 42 ist eine sehr lange und ausführliche Liste aufgeführt, welche Aufgaben der Regierung als zuständige Behörde obliegen. Als zuständige Fachbehörde sollte meines Erachtens jedoch nicht die Regierung, sondern das Amt für Umweltschutz zuständig sein. Dies würde eine erleichterte Koordination und einen direkteren Vollzug in der Zusammenarbeit der grenzübergreifenden Anliegen mit den jeweiligen Fachstellen bringen.
Wichtig ist, dass die Gewässerschutz-, die Wasserwirtschafts- und die Fischereigesetzgebung und deren Vollzug in Liechtenstein auch nach der Übernahme der Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich derjenigen des Schweizerischen Bundesamtes für Umweltschutz angeglichen wird. Dies ist besonders im Hinblick auf die Lösung der nationalen Aufgaben und für die internationale Zusammenarbeit im Rheineinzugsgebiet, speziell im Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee, sehr wichtig.
Aus dem Regierungsbericht geht punkto Vollzug der Gewässerschutz-, Wasserrechts- und Fischereigesetzgebung überdeutlich ein bestehendes Defizit hervor und es wird die Schaffung einer zusätzlichen Stelle beim Amt für Umweltschutz vorgeschlagen. Dies wurde aber in den Regierungsantrag an den Landtag nicht aufgenommen. Um hier eine Lösung zu finden, ersuche ich deshalb die Regierung bis zur nächsten Lesung eine Übersicht zu erstellen, welche Arbeitsstellen in der Landesverwaltung mit dem Thema Wasser und Gewässer beauftragt sind. Vielleicht kann durch Aufgabenkoordination und organisatorische Massnahmen eine Verbesserung in der Zuordnung und Zuständigkeit der auszuführenden Tätigkeiten erreicht werden.
Mich würde auch eine Übersicht über die bestehenden nationalen und internationalen Gewässersysteme, von welchen hier immer wieder gesprochen wird und die Organisationen, in welchen das Land zum Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Gewässer mitarbeitet oder Verpflichtungen eingegangen ist, interessieren. Die Regierung kann hierzu bis zur zweiten Lesung sicher Angaben machen. Ich wäre dafür sehr dankbar. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Abg. Peter Lampert
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Dieser Satz steht am Anfang jener EU-Richtlinie, die wir mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf in unser nationales Recht umsetzen wollen. Der Gewässerschutz nimmt in unserem Land schon seit Jahrzehnten eine besondere Rolle ein, dennoch finde ich es richtig, dass wir diese Richtlinie umsetzen. Vom Grundgedanken her wird es keine Änderung geben, denn auch unser Gewässerschutzgesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Auf der anderen Seite können wir nicht anders als diese Richtlinie zu übernehmen, denn unser gesamtes Staatsgebiet liegt im Einzugsgebiet des Rheins, der sich über mehrere Länder erstreckt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass auch wir uns für eine koordinierte Bewirtschaftung einsetzen. Überdies arbeitet Liechtenstein ja bekanntlich aktiv an der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein mit, dessen Ziele sich weitgehend mit der EU-Richtlinie decken, soweit ich das beurteilen kann.
Der Zustand der Gewässer ist ein wichtiger Bestandteil für die Erhaltung der Natur. Ich begrüsse es deshalb, mit der EU-Richtlinie die Verpflichtung zu übernehmen, dass der Zustand der Gewässer nicht verschlechtert werden darf. Dieses absolute Gebot wird richtigerweise dann unterbrochen, wenn eine vorübergehende Verschlechterung des Gewässerzustandes eintritt, beispielsweise durch Erdrutsche.
Wie bereits ausgeführt, befinden sich unsere Gewässer vergleichsweise in einem recht guten Zustand. Der Bericht der Regierung führt allerdings einige Gewässer an, die davon abweichen, wie etwa die Esche. Als Laie wundere ich mich: Bei diesen Gewässern handelt es sich nicht um riesige Ströme, die von Menschenhand nicht gebändigt werden können, sondern um kleine Gewässer, deren Verbesserung eigentlich kein riesiger Aufwand sein sollte. Ich möchte die Regierung anfragen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege oder ob es andere Gründe gibt.
Ausserdem möchte ich die Frage an die Regierung richten, wie es sich mit der Personalsituation und der Auslagerung von Projekten verhält. Ist mein Eindruck richtig, dass das Amt seine Aufgaben nicht mehr vollumfänglich erfüllen kann?
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass es gute Gründe für die Übernahme der EU-Richtlinie in unser Gewässerschutzgesetz gibt. Ich spreche mich deshalb für Eintreten auf die Vorlage aus. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Mit der Übernahme der Wasserrahmenlichtlinie und der Integration der neuen Bestimmungen des Schweizer Gewässerschutzgesetzes wird unser Gewässerschutzgesetz deutlich gestärkt.
In Ergänzung zu meinen Vorrednern möchte ich mich auf einige Punkte beschränken und diese näher beleuchten. Es sind Punkte, die aus meiner Sicht zu berücksichtigen sind und bis zur 2. Lesung in das Gesetzeswerk integriert werden sollen bzw. können.
Die Stärken des Gewässerschutzes betreffen einerseits die Ökologie, den Hochwasserschutz und die einzugsbezogene Zusammenarbeit. Der Grundgedanke, dass die Wassereinzugsgebiete als ganzheitliche Systeme betrachtet werden, ist sehr wichtig und fundiert unter anderem in den bisherigen grenzüberschreitenden Bemühungen im Rahmen der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA). Diverse Projekte wurden im Zusammenwirken und auf der Basis der Zielsetzung des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein (EKA) sehr erfolgreich umgesetzt, so zum Beispiel die Binnenkanal-Revitalisierung beim grenzüberschreitenden Spiersbach usw.
Was im Bericht und Antrag andererseits zu wenig zum Ausdruck kommt und sich auch direkt auf die Umsetzungsstrategien auswirkt, sind folgende Feststellungen:
- Es wird der Eindruck erweckt, dass man vor einem Neubeginn stehe und gedenke, ab den nächsten Jahren die artikulierten Zielsetzungen umzusetzen.
- Tatsache ist, das all die zugrunde liegenden inhaltlichen Massnahmen längst erarbeitet wurden und «am Laufen» sind.
- Liechtenstein war beim Entwicklungskonzept Alpenrhein, das durch die Internationale Regierungskommission Alpenrhein - dem das Land Vorarlberg, die Kantone St. Gallen und Graubünden und unser Land angehören - von Anfang an dabei und hat sämtliche Ziele und Massnahmen mitbestimmt, mitgestaltet und miterarbeitet.
- Die IRKA-Länder haben mit der Unterzeichnung des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein im Dezember 2005 schriftlich bekundet, dass sie sich dazu verpflichten, dieses EKA gemeinsam umzusetzen.
- So steht Liechtenstein und Liechtensteins Regierung schon seit 2005 hinter der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Implementierung des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein.
- Konkret heisst dies nichts anderes, als dass das Land Liechtenstein schon längst daran ist, die Ziele, die in diesem Gewässerschutzgesetz erneut festgeschrieben werden, umzusetzen. Die Ziele des Entwicklungskonzeptes finden sich auch im vorliegenden Gewässerschutzgesetzt und lauten:
- Die Sicherheit von Menschen, Tiere und Gütern vor Hochwassereignissen soll weitestgehend gewährleistet werden.
- Das Ökosystem Alpenrhein mit Zuflüssen und Kanälen soll verbessert werden.
- Das Grundwasser soll geschützt und nachhaltig nutzbar bleiben.
- Die Wasserkraft soll nachhaltig genutzt werden. Die vorhandenen Energiepotenziale sind für künftige Generationen zu erhalten.
Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein hat im gemeinsamem Mitwirken unseres Landes eine Reihe von Studien, Analysen und Berichten erstellt - dies seit dem Jahre 1995. Zum Beispiel, wenn ich nur zwei, drei nennen darf: die Hydrologie Alpenrhein - eine Hauptstudie aus dem Jahre 2000, Trübung und Schwall im Alpenrhein - immer noch ein Thema - 2002, die Schwallreduktion und Hochwasserspitzenminderung im Alpenrhein 2004, und so geht es weiter. Es sind rund 12 sehr tiefgründige Analysen, Berichte und Studien.
Dies verdeutlicht, dass wir nicht am Anfang stehen, dass wir hier und heute mit der Abänderung des Gewässerschutzgesetzes nicht vor einem Neubeginn stehen, sondern dass Liechtenstein in diesen Bereichen seit über zehn Jahren sehr intensiv integriert ist und bereits zahlreiche Projekte lanciert hat.
Aus diesem Grunde ist es unverständlich, weshalb wir für die Umsetzung der Massnahmen uns in Liechtenstein sage und schreibe zehn Jahre mehr Zeit geben, als dies zum Beispiel Österreich im EU-Raum aufweist. Dies, obwohl es sich um dieselben Gewässer - dem System Bodensee und Zubringer - handelt. Mit dem Nachbarn Österreich haben wir zudem mit der Samina und dem Spiersbach gemeinsame Gewässer. Es liegt auf der Hand, dass wir somit dieselben Terminziele haben sollten wie unser Nachbar. Beim entsprechenden Artikel werde ich dies dann auch einfordern.
Insistieren werde ich im Weiteren bei der Zuständigkeitsregelung, bei der unnötigerweise bei zahlreichen operativen Massnahmen oder Aufgaben die Regierung als zuständige Behörde gesetzlich verankert ist. Dies halte ich nicht für sinnvoll und zielführend, da auf Beamtenebene das Amt für Umwelt als zuständige Behörde zuständig sein sollte und so mit den anderen Ämtern aus der Nachbarschaft die Verhandlungen aufnehmen sollte.
Betreffend das Personal und die Zuständigkeiten unterstütze ich die Ausführungen der Abgeordneten Günther Kranz und Peter Lampert voll und ganz. An dieser Stelle frage ich die Regierung: Welche Massnahmen werden im Rahmen des Entwicklungskonzepts Alpenrhein in den nächsten zwei, drei Jahren konkret angegangen und umgesetzt? Ich bin für Eintreten.Abg. Pepo Frick
Danke. Guten Morgen. Liechtenstein setzt eine EU-Richtlinie um und soll sich neu an der internationalen koordinierten Bewirtschaftung seiner Gewässer beteiligen, muss Bewirtschaftungspläne und Massnahmenprogramme für alle Einzugsgebiete der Gewässer erstellen und bis Mai 2024 umsetzen. Die wesentlichen Inhalte des alten Gewässerschutzgesetzes sollen beibehalten werden, das Gesetz wird aber konkreter und akzentuierter. Die zeitlichen Vorgaben machen ein verstärktes Vorantreiben der Überwachungsprogramme des Massnahmenplans und der Gewässerrevitalisierungen notwendig. Rhein, Esche und Kanal, aber auch Spiersbach, Samina und Lawena sind wichtige, erhaltenswerte Lebensräume. Die zum Teil mangelnde Restwasserführung unterhalb der Wasserentnahmen der Wasserkraftwerke sind somit in der Gesetzesvorlage ein wesentlicher Teil.
Die bestehende Gesetzeslage ist unklar. Betrachte ich die Flüsse Samina und Lawena, die sich zeitweise mit Restwasser null präsentieren, bin ich mir sicher, dass Handlungsbedarf besteht. Betrachte ich die Vorlage, stelle ich fest, dass im neuen Teil indirekt Fristen festgelegt sind, die von den Wasserhaltungen der betroffenen Bachabschnitte bewertet werden und das ökologische Potenzial angestrebt wird. Das neue Gesetz geht bei dieser Frage schlussendlich trotz Ausnahmemöglichkeiten im Einzelfall sicher in Richtung mehr Ökologie. Klar ist aber für mich, wir brauchen eine ausreichende und somit eine bessere Wasserquotierung in unseren bewirtschafteten Flüssen. Die Fristen sollen mindestens für die Erarbeitung von Entwicklungs- und Massnahmekonzepten grenzüberschreitender Gewässersysteme mit Vorarlberg angepasst werden, um eine einheitliche, zeitliche Frist für diese Gewässer zu haben.
In der Vorlage ist bei den festgelegten Fristen nämlich problematisch, dass grenzüberschreitende Gewässer durch die früher auslaufenden Fristen in der EU quasi zwei verschiedenen Fristenregimen unterworfen werden würden. Um bei der verlangten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei den Bewirtschaftungsplänen bessere Voraussetzungen zu schaffen, ersuche ich die Regierung für die 2. Lesung um einen verbesserten Vorschlag, der hier Klärung schafft und die Fristen möglichst kurz hält.
Für diese Aufgaben braucht es zeitlichen Einsatz und Geld. Wenn wir die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderungen anerkennen, braucht es neben den weiterhin bereitzustellenden, aber wie bis anhin gleichbleibenden Sockelbetrag von CHF 500'000 pro Jahr zusätzlich auch den Willen, allfällige grössere Projekte, die mittels separatem Finanzbeschluss vom Landtag zu bewilligen sein sollen, wohlwollend zu prüfen und auch zu bewilligen.
Die Regierung schlägt sich bei Art. 42 Abs. 2 Bst. g bis u selbst als zuständige Behörde bei allen übergeordneten Aspekten und Interessenabgleichen oder bei Koordinationsaufgaben vor. Das sollte aus meiner Sicht geändert werden. In der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist Kontinuität gefragt, die das Amt für Umweltschutz besser als die Regierung bieten kann. In der Schweiz ist das BAFU, Bundesamt für Umweltschutz, zuständig. Es wurde auch der Fischereiverein und die LGU dafür bestimmt. Es liegt auf der Hand, dass auf die Abteilung für Gewässerschutz beim Amt für Umweltschutz zusätzliche Aufgaben zukommen und dass die Anstrengungen in Richtung nachhaltigerer und revitalisierter Gewässer verstärkt werden müssen. Somit frage ich die Regierung:
- Wie begründet sie, dass der Sockelbetrag von CHF 0,5 Mio. pro Jahr ausreichen kann?
- Wurde dieser Sockelbetrag in den letzten Jahren ausgeschöpft?
Zum zeitlichen Zusatzaufwand und zum seit 2003 bestehenden Personalengpass, der auf den Seiten 57 ff. beschrieben ist: Ich frage mich, wie wir uns die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben mit gleichbleibenden Stellenprozenten vorstellen sollen. Wir können die Situation nicht einfach so belassen. Hier ist die Frage: Gibt es einen gangbaren Weg? Die Regierung schreibt Seite 60: «Trotz der Problematik bezüglich der personellen Ressourcen im Bereich der Wasserwirtschaft sieht die Regierung vorderhand davon ab, die Schaffung einer zusätzlichen Stelle zu beantragen. Dies bedingt jedoch, dass in Zukunft noch mehr Arbeiten extern vergeben und die entsprechenden Kosten im Aufwandsbudget bereitgestellt werden».
Hier meine Fragen: An welchen finanziellen Aufwand denkt die Regierung? Das vorhin Gesagte impliziert nämlich, dass mehr Geld nötig ist. Kann es im Sinne der Kontinuität nicht sinnvoller sein, jemand amtsintern damit zu betrauen, statt diese Aufgaben extern zu vergeben? Ich erwarte, dass für die 2. Lesung hier Auskunft gegeben wird.
Dieses neue Gewässerschutzgesetz wird nur gestärkt, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind: - Politischer Wille für ausreichende Stellendotierung.
- Raum in Zonenplänen bzw. von der Landwirtschaft ausgeschiedene Flächen für die eingezwängten Gewässer.
- Zusätzliche finanzielle Mittel während einer begrenzten Zeit von zirka 20 Jahren.
Mein Fazit: Insgesamt bewerte ich die Umsetzung der EU-Wasserrichtlinie sehr positiv. Es findet eine Konkretisierung statt und gerade die Artikel zum Geschiebehaushalt, zu Schwall und Sunk sind ein echter Fortschritt. Ebenfalls positiv sind die Massnahmen und Bewirtschaftungspläne, nicht aber die Vorschläge zu den Fristen, die meiner Meinung nach zu grosszügig sind, da Liechtenstein bereits viele Vorarbeiten geleistet hat. Hier erwarte ich ebenfalls Informationen auf die 2. Lesung. Ich bin für Eintreten auf Vorlage.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, Damen und Herren, guten Morgen. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit scheint unbestritten zu sein, nur der Weg dahin ist zum Teil ein wenig anders. Wenn man die letzten Seiten anschaut, wo es um die Personalressourcen geht, da habe ich eine klare Haltung, auch eine klare Meinung. Man kann mit 20% Aufwand 80% der Umsetzung erreichen und es kann nicht sein, dass man mit 80% Aufwand noch die letzten 20% erreichen möchte. Das finde ich nicht grössenverträglich und auch ohne Augenmass. Und hier möchte ich die Regierung doch bitten, dies auch zukünftig bei solchen Gesetzen in Betracht zu ziehen. Es kann nicht angehen, dass Liechtenstein hier immer eine Vorreiterrolle spielt. In den heutigen Zeitungen ist zu lesen, dass Liechtenstein im Spitzenfeld bei der Umsetzung von Richtlinien steht. Da werden 99,5% schon umgesetzt. Hier sind wir wirklich Spitzenreiter.
Dann ein weiteres Thema: Personalressourcen. Ich bin der Meinung - und dazu stehe ich auch -, dass gewisse Aufgaben in diese Umsetzung auch outgesourct werden können. Ich bin auch überzeugt, dass dies wesentlich wirtschaftlicher und billiger ist, wenn man es langfristig betrachtet. Wenn wir eine Person anstellen, dann haben wir diese Person bis zur Pensionierung. Das muss man sich einfach bewusst sein.
Ein zweiter Punkt: Hier tut man so, als ob hier nichts getan worden wäre die letzten Jahre. Hier wurde meines Erachtens sehr viel getan. Das ist auch vorbildlich so, auch richtig so, weil es geht doch um ein Element Wasser, das unser Leben massgebend bestimmt. Wir haben eine privilegierte Situation hier, dass wir Grundwasser haben, das zu schützen ist und auch geschützt werden muss. Da bin ich zu 100% einverstanden und das ist mir auch völlig klar und auch bewusst. Aber nochmals, ich denke, hier gibt es einige Aufgaben, die nicht durch den Staat, sondern auch durch Private ohne Probleme gemacht werden können. Das wurde auch in der Vergangenheit schon so getan und ich möchte auch, dass das so bleibt.
Dann wird hier auch so getan, als ob wir hier riesige Flussgewässer hätten, also kilometerweise. Das ist natürlich auch nicht so. Da muss man sich auch schon ein gewisses Augenmass behalten.
Dann zur Thematik Restwassermengen: Das habe ich hier auch schon ausgeführt. Wo kein Wasser ist, gibt es auch kein Restwasser. Hier wird immer so getan, als ob der Lawenabach die letzten 100 Jahre immer Wasser gebracht hätte. Das ist einfach nicht so. Wenn man die Morphologie betrachtet, kann das gar nicht sein. Das Gleiche gilt auch für das Saminatal.
Ein weiterer Punkt ist die Zusammenarbeit mit den direkt Betroffenen. Ich erachte es als äusserst wichtig und auch dringend, dass zum Beispiel mit den LKW, die hier direkt betroffen sind, auch eine Zusammenarbeit gesucht wird und auch gefunden werden muss. Weil die LKW sind auch diejenigen, die einen Beitrag an unsere Volkswirtschaft leisten, indem sie Strom produzieren. Und dass es hier ein Spannungsfeld gibt ist selbstverständlich. Es ist doch klar, wenn Flüsse gestaut oder verändert werden müssen, um eine Energiegewinnung zu realisieren, dass hier Probleme auftreten. Aber es kann nicht angehen, dass man einfach sagt: Bei uns geht das nicht, wir machen es irgendwo auf der Welt. Und da geht das dann schon. Und hier habe ich einfach einen anderen Eindruck. Wir möchten hier eine Insel der Glückseligen sein und das ist einfach nicht so. Auch hier erwarte ich mir eine Zusammenarbeit auf einem Niveau, das unter Gleichgesinnten entsprechend auch gehandhabt werden soll und auch muss. Aber nochmals, die Notwendigkeit ist meines Erachtens auch unbestritten und es muss auch so gemacht werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich bedanke mich für die positive Aufnahme dieses Bericht und Antrags und möchte nur ganz kurz auf die wichtigsten Daten eingehen. Wie Sie bereits ausgeführt haben, dient diese Abänderung unseres Gewässerschutzgesetzes hauptsächlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Diese Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet eine Bestandesaufnahme, wobei man hier dann die Analyse der Merkmale jeder Flussgebietseinheit durchführen soll. Man muss die Auswirkungen der menschlichen Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer überprüfen und schlussendlich dann auch noch eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung vollziehen und grundsätzlich auch noch ein Verzeichnis der Gebiete anlegen, für die ein besonderer Schutz dann ausgewiesen werden soll.
Als zweiter Punkt ist dann vorgesehen, dass man einen Bewirtschaftungsplan für jedes Einzugsgebiet erstellt, der dann auch ein Massnahmenprogramm enthält. Die grundsätzlichen Ideen, dass eben ein Verschlechterungsverbot und ein Verbesserungsgebot besteht, haben Sie auch schon angesprochen.
Grundsätzlich enthält unser bestehendes Gewässerschutzgesetz in seiner grundsätzlichen Stossrichtung ja bereits die Bestimmungen der wesentlichen Inhalte der Wasserrahmenrichtlinie. Ich denke, daher ist der Einwand, dass mit diesem Bericht und Antrag der Eindruck erweckt würde, dass man bisher wenig oder nichts getan hätte, in dieser Hinsicht sicher falsch. Ich meine, deswegen gab es ja keine Totalrevision, sondern eben eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes. Das ist dazu zu sagen.
Ich denke auch, die wesentlichen Kritikpunkte betreffend Art. 42, die vom Abg. Günther Kranz und dann auch noch von anderen Abgeordneten angesprochen wurden, dass nicht die Regierung, sondern eher das Amt für Umweltschutz für diese Aufgaben, die dort aufgeführt sind, zuständig sein sollte, das werden wir für die 2. Lesung sicher mitnehmen. Grundsätzlich möchte ich nur zum Einwand sagen, dass man eine Kontinuität wahrnimmt, indem man eben das Amt für Umweltschutz und nicht die Regierung einsetzt. Gerade in den Kommissionen, wie zum Beispiel der IRKA, ist zwar das Regierungsmitglied vertreten, aber bei dieser IRKA gibt es ja verschiedenste Arbeitsgruppen. Und auf dieser Ebene sind natürlich die entsprechenden Ämter, nicht nur das Amt für Umweltschutz, sondern auch andere vertreten. Ich denke, das garantiert auch die Kontinuität auch bei einem Regierungswechsel.
Zur Frage des Personals: Es ist hier ausgeführt, die Regierung hat bekanntlich ein Sanierungsprojekt Ihnen vorgestellt. Aus diesem Grunde wird zunächst jetzt auf eine Beantragung einer Stelle verzichtet. Ich denke, wir werden das für die 2. Lesung näher ausführen, wie sich das verhält. Aber grundsätzlich ist es natürlich so, dass wir versuchen, wie es auch der Abg. Elmar Kindle ausgeführt hat: Man kann Aufgaben natürlich nach aussen delegieren und es hat sich bisher auch so machen lassen. Es stellte sich dann nur die Frage, wie sich der Aufwand zukünftig gestaltet. Ob das dann noch sinnvoll ist oder nicht, wird dann zu beurteilen sein, wenn man dann wirklich die konkrete Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie angeht. Und dann müsste man das sicher erneut diskutieren. Wie ausgeführt wurde, werden die grundsätzlichen Problematiken sicher angegangen, aber es ist eben so, dass man das vielleicht mit einer gewissen Zeitverzögerung nur umsetzen kann und für die Zukunft, wenn man dann auch noch Berichtspflichten etc. beachten muss, dass es dann wirklich zu Engpässen kommen könnte. Ich denke, das darf man auch nicht verschweigen.
Für die zusätzlichen finanziellen Mittel für zirka 20 Jahre, die der Abg. Pepo Frick angesprochen hat: Ich denke, das versteht sich. Das allerdings zum jetzigen Zeitpunkt in der Höhe beziffern zu wollen, würde aber zu weit führen, weil das dann wirklich von konkreten Massnahmen, die man umsetzen möchte, dann abhängig ist. Und erst dann kann man auch vernünftige und belegte Zahlen liefern.
Es wurde dann noch die Frage der Fristen angesprochen. Ich denke, das hängt dann auch wieder mit der Personalsituation zusammen oder wie man gewillt ist, das durchzuführen. Wir können das gerne ausführen, welche Konsequenzen es haben würde, wenn wir uns die gewährten Fristen selber verkürzen wollen, was das personalmässig und auch finanziell möglicherweise für Auswirkungen hätte. Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, aber wir werden versuchen, für die 2. Lesung eine vernünftige und belegte Übersicht zu geben.
Ich glaube, der Abg. Johannes Kaiser hat es eben schon angesprochen. Die IRKA besteht tatsächlich seit 1995 und Liechtenstein arbeitet auch in dieser Kommission sehr aktiv mit. Zu seiner Frage, welche Massnahmen geplant sind, Folgendes: Das ist ein Prozess, der innerhalb der IRKA von den Partnern abhängig ist. Ich kann nur soweit berichten, dass der Finanzierungsmechanismus für diese grenzüberschreitenden Massnahmen in den letzten zwei Jahren ein sehr grosses Thema war und von einzelnen Mitgliedern eine gemeinsame Finanzierung verworfen wurde, weil andere das nicht so gesehen haben: Das ist auch ein springender Punkt, wie man weiterfahren möchte. Grundsätzlich ist aber klar, an diesem Programm wird festgehalten und wir werden eben aufgrund der angedachten Möglichkeiten die Finanzierung von verschiedenen Projekten, vernünftige Vorgehensweisen auch ableiten können. Grundsätzlich war die gemeinschaftliche Finanzierung eben so gedacht, dass man mit dieser eine Klammer haben wollte, dass eben jedes Mitglied der IRKA sich vorher abstimmen müsste mit den anderen. Das hat sich jetzt in dieser Form nicht so ergeben, aber ich denke, diese Mechanismen werden jetzt erarbeitet, damit sichergestellt ist, dass nicht Graubünden eine Massnahme umsetzt, ohne das koordiniert zu haben mit den Partnern weiter abwärts, sei es jetzt Liechtenstein, St. Gallen oder auch Vorarlberg. Das sind Prozesse und die brauchen ihre Zeit und sind nicht immer ganz einfach zu bewältigen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Etwas habe ich noch vergessen: Zentral in dieser ganzen Thematik ist, dass die Ämter auch ämterübergreifend an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen und nicht der eine nach links und der andere nach rechts, nur weil er meint, er hätte mehr Recht. Ich denke, das ist schon auch eine zentrale Aufgabe, die die Regierung natürlich hat, dass auch hier an einem gemeinsamen Ziel gearbeitet wird und nicht gegeneinander.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das ist sicher ein wichtiges Anliegen.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage gestellt oder vielleicht habe ich es überhört, und zwar: Warum bestehen gewisse Defizite hinsichtlich der Wasserqualität bei der Esche? Können Sie das noch beantworten?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Zunächst zum Abg. Elmar Kindle: Ja, ich denke, das ist sicher in jedem Falle notwendig, dass sich Ämter, deren Aufgaben Schnittmengen aufweisen, absprechen. Dasselbe gilt natürlich auch auf Regierungsebene. Und wenn Sie jetzt auf die Zusammenarbeit mit den LKW hinauswollen: Das geschieht bereits. Aber es ist natürlich klar, es besteht ein Zielkonflikt zwischen Umweltaufgaben und dem Auftrag der LKW. Den kann man nicht lösen, da muss man in jedem Anlassfall sicher eine Interessenabwägung machen. Dann möchte ich eben auch darauf hinweisen: Es gibt eben auch das Gewässerschutzgesetz und demzufolge sind auch diese Auflagen zu beachten. Es kann nicht so sein, dass der Umweltschutz oder die Landwirtschaft dann jedesmal - ich will es jetzt mal plakativ sagen - den Kürzeren zieht. Es gilt eben eine Interessenabwägung zu machen und so vernünftig wie möglich für beide Seiten einen Kompromiss zu finden.
Zur Frage des Abg. Peter Lampert über die Defizite bei der Esche: Das werde ich Ihnen abklären und für die 2. Lesung beantworten. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke, nur kurz: Ich habe nicht auf die LKW abgezielt, ich habe einfach intern die Ämter angesprochen, die mit dieser Thematik zu tun haben. Das war mein Anliegen und hier gibt es sicher noch Verbesserungsbedarf.
Und das Zweite, das Sie angesprochen haben, betrifft die LKW: Es ist klar, dass es hier ein Spannungsfeld gibt von Interessenkonflikten. Das ist mir schon bewusst und auch klar. Klar ist aber auch - und das muss man sich auch einmal vor Augen führen - wir können hier nicht so tun als ob wir wohl saubere Energie auf der ganzen Welt einkaufen wollen und würden und das strategisch auch tun müssen, weil wir auch eine gewisse Eigenversorgung haben möchten, aber vor der eigenen Haustür sind wir dann nicht bereit, etwas zu investieren, obwohl wir dann wissen, dass es vielleicht ein paar Fische oder Mücken unter Umständen ein wenig schwer haben werden. Das meine ich und da gibt es ein Spannungsfeld und da gibt es sicher auch Interessenkonflikte. Aber hier denke ich, man muss auch mit Augenmass und mit Weitsicht agieren und nicht nur die Optik des Umweltschutzes ins Zentrum stellen.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals beim Votum des Abg. Elmar Kindle anknüpfen: Mir geht es auch darum und ich habe das auch ausgeführt: Wer und welche Ämter befassen sich mit den Fragen betreffend Wasser und Gewässer? Und ich glaube, ich habe es auch ausgeführt, dass es da vermutlich noch etwas zu koordinieren gibt seitens der Landesverwaltung.
Dann zum Abg. Peter Lampert: Ich kann Ihnen die Frage betreffend die Esche nicht beantworten, aber ich habe mich auch dafür interessiert. Die Frau Regierungsrätin hat ja versprochen, dass sie die Antwort bis zur 2. Lesung nachliefern wird. Ich habe die Auskunft bekommen, dass das ein wesentlicher Unterschied ist zwischen dem dortigen Torfboden. Die Esche führt ja vor allem durch Torfboden. Dann die Landwirtschaft mit der Düngung, dann soll eine lange Strecke durch bebaute Gebiete wie in Österreich und Liechtenstein führen. Das seien vor allem die Gründe, warum die Wasserqualität nicht so gut sei wie im Binnenkanal. Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete. Ich habe auch eine Anschlussfrage an das Votum des Abg. Peter Lampert. Mir geht es hier nicht nur um die Esche, sondern auch um das so genannte «Wäschgräble» am untern Teil der Schwarzen Strasse. Damit Sie das vielleicht auch abklären könnten, ob das ein «naturnah parfümiertes Stinkwässerchen» ist oder ob das effektiv ein verdeckter Abwasserkanal ist. Danke schön. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Wenn es keine weiteren Voten gibt, können wir uns der 1. Lesung zuwenden.
Eintreten ist unbestritten und wir beginnen somit mit der 1. Lesung des Gesetzes.
Wird die artikelweise Lesung gewünscht?
Ich erhalte Zeichen, dass dem so ist.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beantrage Artikelaufruf. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich darüber abstimmen, ob die 1. Lesung per Artikelaufruf durchgeführt werden soll: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 16 Stimmen stattgegeben. Wir werden die 1. Lesung per Artikelaufruf durchführen. Wenn jemand einen Artikel ganz verlesen haben möchte, soll er oder sie sich bitte melden.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1, 2 Bst. e und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 1, 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 Sachüberschrift und Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34a steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich nehme an, dass in diesem Artikel die Worte «verhindert oder beseitigt werden müssen» aus der EU-Richtlinie übernommen wurden. Für mich geht das hier eindeutig zu weit. Meines Erachtens müsste eine Lösung gefunden werden, wo es heisst «verbessert werden». Weil was heisst verhindern oder beseitigen? Dann müsste man ja gewisse Anlagen de facto eigentlich abstellen. Und das kann ja meines Erachtens nicht die Intention des Gesetzgebers sein. Ich denke, hier muss man noch eine andere Wortwahl finden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Wir werden das für die 2. Lesung mitnehmen und versuchen, das abzuklären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Wenn dazu keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen. Art. 40a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40a steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz
Ich habe hier eine Anregung oder Anfrage. Das heisst es: «Der Geschiebehaushalt im Gewässer darf durch Anlagen» usw. Ich stelle mir vor, Anlagen, wenn man da etwas in den Rhein reinbaut. Aber der Geschiebehaushalt kann doch auch massiv durch Geschiebeentnahme verändert werden. Und das haben wir kennen gelernt im Jahre 1972, als die Rheinbrücke Buchs-Schaan eingestürzt ist. Ich möchte die Regierung ersuchen, ob sie das nicht in diesen Artikel aufnehmen möchte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung hat das so übernommen und wird das prüfen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Überschrift vor Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 41a steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz
In Abs. 3 heisst es: «Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften». Da würde ich noch anregen, ob man nicht einfügen sollte: «Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften und zu schützen». Unter dem Begriff «bewirtschaften» wird allgemein eher die Nutzung, wie Grundwasserentnahme der Pumpwerke und Kiesentnahmen etc. verstanden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Grundwasser auch entsprechend zu schützen ist. Ich möchte das einfach noch anregen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich lasse die Wortmeldung gelten, aber Sie sind schon beim nächsten Artikel, beim Art. 41a. Wortmeldungen waren gefragt zum Art. 41a IIa.
Dazu gibt es keine Wortmeldungen, dann kommen wir jetzt zum Art. 41a, den ich jetzt aufrufe. Wir nehmen Ihre Anmerkung dazu und ich gebe der Regierung das Wort, falls sie das wünscht.Regierungsrätin Renate Müssner
Wir nehmen das mit. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. Art. 41b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41n steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Hier wünsche ich mir, dass der Termin mit den benachbarten EU-Ländern, das heisst, insbesondere mit Österreich, kongruent gemacht wird, das heisst, dass der nach vorne geschoben wird. Nicht, dass das Massnahmenprogramm erst im 2018 startet, sondern dass man das im Gesetz zeitnaher ausgestaltet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung dazu das Wort?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie bereits einleitend gesagt, wird die Regierung das mit den zuständigen Stellen abklären, inwieweit so etwas möglich ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Meines Erachtens kann dies nur dann geschehen, wenn es auch zeitlich und mit den personellen Ressourcen, die wir jetzt haben, geht. Ansonsten muss man bei dieser Formulierung, wie sie hier steht, bleiben, unabhängig davon, was die Österreicher oder die Schweizer dann wollen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In diesem Punkt möchte ich dem Abg. Elmar Kindle Recht geben. Diese Frage hängt von diesen Voraussetzungen ab. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn dazu keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen. Art. 41o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41q steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41r steht zur Diskussion.
Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Im Abs. 1 heisst es ganz am Schluss: «insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans». Vielleicht könnte man da noch einfügen: «an der Aufstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Umsetzung des Bewirtschaftungsplans». Ich bin der Meinung, eine Umsetzung von Massnahmen ist schlussendlich wahrscheinlich schwieriger als die Erarbeitung. Vielleicht könnte man da noch das Wort «Umsetzung» einfügen. Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Die Regierung nimmt das mit. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen dazu sind, lesen wir weiter. Art. 42 Abs. 2 Bst. g bis u wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Abs. 2 Bst. g bis u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 Bst. s bis y wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 Bst. s bis y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Ich hätte einen Rückkommensantrag bzw. eine Frage zum Art. 5. Ich habe das verpasst. Unter lit. u steht «Fliessgewässer mit ständiger Wasserführung: Fliessgewässer, die während mehr als 347 Tagen des Jahres Wasser führen». Ich möchte bitten abzuklären, wie man auf diese Tagefrist kommt, also wie sich das erklärt. Ich habe im Bericht und Antrag keine Ausführungen dazu gesehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir sind zurückgekommen auf Art. 5. Ich lasse das zu und gebe der Regierung Gelegenheit, die Frage zu beantworten.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Diese 347 Tage sind in dieser Fachrichtung eine Norm. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht konkret ausführen, wie diese Frist zustande kommt. Wir werden das Ihnen aber für die 2. Lesung nachreichen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Zum Inkrafttreten hat es keine Wortmeldungen gegeben.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes in 1. Lesung beraten und Traktandum 26 abgeschlossen. -ooOoo-