Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG), (Nr. 88/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 27: Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 88/2010. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.
Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Pepo Frick
Danke. Die vorliegende Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung ist für mich nachvollziehbar und aufgrund der finanziellen Situation zeitgerecht notwendig. Die Verbesserung der Anpassungen der finanziellen Basis der Arbeitslosenversicherung soll durch die Erhöhung des Beitragssatzes um 100% und durch Änderungen auf der Leistungsseite erfolgen.
Als Vorlage für dieses liechtensteinische Gesetz wird das Schweizer Gesetz übernommen. Das Schweizer Volk stimmt am kommenden Wochenende über eine Revision dieses Gesetzes ab. Eine direkte Folge davon ist, dass Liechtenstein den Höchstbetrag des versicherbaren Lohnes auf CHF 126'000 erhöht.
Im Text wird mehrmals erwähnt, dass es sich um eine moderate Erhöhung des Beitragssatzes handle. Dies ist für mich eine eigenartige Sprachregelung. Tatsache ist, dass die Erhöhung 100% beträgt und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer doppelt belastet werden. Dies kann und wird sich auswirken, vor allem im Niedriglohnbereich.
Die Anzahl der Klienten, die infolge Arbeitslosigkeit auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sind, wird durch die geplanten Massnahmen zunehmen. Werden diese Leistungsänderungen (Erhöhung der erforderlichen Beitragszeiten, Verlängerung der Wartezeiten) und die entsprechenden Kürzungen (Höchstzahl der Taggelder) wie vorgeschlagen eingeführt, wird dies zu einer höheren Belastung der Sozialhilfe führen und somit Mehrkosten für Land und Gemeinden nach sich ziehen. Je nach wirtschaftlicher Konjunktur wird der finanzielle Transfer von der Arbeitslosenversicherung in die wirtschaftliche Sozialhilfe variieren.
Meines Erachtens wird die Auswirkung der geplanten Änderungen auf die wirtschaftliche Sozialhilfe ein wenig heruntergespielt. Gerade die Erhöhung der Beitragszeiten von 6 auf 12 Monate wird wohl einen grösseren Personenkreis treffen. Ich nenne einige Beispiele:
- Temporär Beschäftigte;
- Hochschulabsolventen und Lehrabgänger finden keine Arbeit, da ihnen die Berufspraxis fehlt. Sie weichen dann aus auf Praktika. Wenn diese beendet sind, und diese sind öfters kürzer als ein Jahr, und sie keine fixe Anstellung finden konnten, müssen sie schneller auf die wirtschaftliche Sozialhilfe zurückgreifen. Dies ist eindeutig eine Barriere für die Berufseinsteiger.
- Es betrifft auch Personen in Arbeitsprojekten der öffentlichen Hand. Diese sind öfters auf 6 Monate begrenzt.
Es gibt heutzutage auch neue Selbstständige, zum Beispiel Pflegekräfte, die ein Arbeitsverhältnis unter einem Jahr hatten und haben und zum Beispiel durch das Ableben des Patienten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem Jahr erleben.
In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass die Erhöhung der Beitragszeiten unter anderem der «Missbrauchsbekämpfung» diene. Es wird dabei suggeriert, es gäbe einen nicht unerheblich grossen Kreis von Personen, die alle nur periodisch arbeiten, konkret 6 Monate, und sich anschliessend wieder von der Arbeitslosenversicherung aushalten lassen. Wenn man weiss, wie schwierig es ist, nach längerer Arbeitslosigkeit wieder in ein Arbeitsverhältnis zu kommen, kann ich kaum glauben, dass das ein Personenkreis relevanter Grösse sein kann. Hier die konkrete Frage: Gibt es Zahlen zu diesem postulierten Missbrauchsverhalten?
Auf Seite 150 wird eine Schätzung der Anzahl der Personen angestellt, die wegen der Erhöhung der Beitragszeit von 6 auf 12 Monaten in die Sozialhilfe gehen werden. Zuerst wird festgestellt, dass gemäss einer Stichprobe in Liechtenstein 20,98% der als arbeitslos gemeldeten Patienten mit dem neuen Gesetz keine Arbeitslosenentschädigung erhalten werden. Dies ist mehr als ein Fünftel der Bezüger von Arbeitslosengeld. Dies ist ein gravierender Einschnitt für diesen Bezügerkreis, der von Armut bedroht wird. Die Schätzung, wie viele davon wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen werden, stellt auf eine Zahl ab, die aus einer Studie in der Schweiz stammt und in diesem Zusammenhang aus dem Zusammenhang gerissen an dieser Stelle in falscher Weise eingesetzt wurde. Demnach sollen 15% von diesem Fünftel in die Sozialhilfe gehen. Es ist aber fairerweise anzunehmen, dass gerade dieser Personenkreis, der die neuen Beitragszeiten nicht erfüllen kann, in besonderer Weise von Armut bedroht ist. Dies deswegen, weil diese Menschen auf dem Arbeitsmarkt gar nie Fuss fassen und damit kaum finanzielle Reserven bilden konnten.
Meine Schlussfolgerung: Es wird ein grösserer Teil dieses Fünftels auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sein. Hier auch wieder meine konkrete Frage zu diesem Punkt: Wie hoch wird die Transferleistung in Richtung wirtschaftliche Sozialhilfe geschätzt, wenn meine Prämissen zutreffen würden?
Es ist legitim, gerade auch im Sozialbereich, nach Missbrauchspotenzial zu fragen. Um aber berechtigte Empfänger von Arbeitslosengeldern zu schützen, möchte ich der Regierung die konkrete Frage stellen: Wie viele Franken wurden in den Jahren 2005 bis 2009 unberechtigterweise bezogen bzw. rückgefordert?
In diesem Zusammenhang drängt sich eine Erklärung der Tabelle 5, Seite 141, auf. Dort wird eine so genannte «ex-post Simulation» der Jahre 2005 bis 2009 dargestellt. Bei dieser Simulation wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Totalrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits im Jahre 2005 in Kraft getreten wäre. Interessanterweise sind der wirkliche Gesamtaufwand und die erwähnte Simulation praktisch deckungsgleich, was heisst, dass auf der Aufwandseite mit der Revision wenig bis nichts bewirkt wird. Kann mir die Regierung erklären, warum diese Revision auf der Aufwandseite trotzdem durchgeführt wird, oder provokativ ausgedrückt: Die Einsparungen sind nur theoretischer Natur, die ganzen Änderungen und Kürzungen haben wenig Auswirkungen. Oder die ganze Missbrauchsdiskussion ist hoch theoretisch oder nur in ganz wenigen Fällen angebracht.
Unter dem Titel «Kurzarbeitsentschädigung» wird im Art. 41 Abs. 2 Folgendes festgehalten: «Um zu verhindern, dass Kurzarbeitsentschädigung missbräuchlich beansprucht wird, kann die Regierung mit Verordnung weitere Arbeitsausfälle als nicht anrechenbar erklären». Hierzu meine konkrete Frage, welche spätestens zur 2. Lesung beantwortet werden soll: Gab es missbräuchlichen Bezug von Kurzarbeitsentschädigung? Wenn ja, wie gross war der Umfang? Und an welche weiteren Arbeitsausfälle denkt die Regierung in der postulierten neuen Verordnung?
Bei der Einnahmeseite macht es sich die Regierung einfach. Sie erhöht die Beitragssätze der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um 100%. Die wenig überzeugende Begründung besteht darin, dass in anderen Ländern bedeutend mehr bezahlt werden müsse. Und es wird bereits in der Zusammenfassung sofort nachgeschoben, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein durch diese 100%-Erhöhung nicht beeinträchtig sei. Meiner Meinung nach sollte die Regierung mit solchen Aussagen zurückhaltender sein. Ich erinnere an ihre Aussagen anlässlich der Diskussion um einen bezahlten oder unbezahlten Elternurlaub, wobei es sich damals um viel geringere Summen gehandelt hätte.
Obwohl dieses Gesetz aus der Schweiz abgeschrieben wurde, verschweigt die Regierung geflissentlich, dass dort der Arbeitslosenfonds bis 2003 mit einem so genannten Solidaritätsprozent saniert wurde und dass gerade aktuell dieses Solidaritätsprozent heftig diskutiert wird. Dieses gelebte Modell in der Schweiz sieht vor, dass auf das 2,5-Fache des versicherten Höchstlohnes - dies entspricht CHF 315'000 - 1% als Solidaritätsbeitrag erhoben wird.
Jede Versicherung, auch diese Versicherung, hat eine wirtschaftliche und soziale Komponente. Dies ist gerade auch hier offensichtlich, da im alten wie auch im neuen Gesetz 20% der Auszahlung jeweils durch einen Staatsbeitrag abgedeckt wird. Bereits als dieses Gesetz 1969 beschlossen wurde, wurde dieser Staatsbeitrag aus sozialpolitischen Gründen installiert. Liechtenstein ist und bleibt hoffentlich eine Solidaritätsgemeinschaft. Echte Solidarität bedeutet, dass Abzüge auch für die hohen Löhne gelten müssen. Das beste Beispiel ist die solidarisch finanzierte AHV. Deshalb meine konkreten Fragen:
Wie hoch wäre der Überschuss der Arbeitslosenversicherung in den Jahren 2005 bis 2009 gewesen, wenn ein 0,5% Solidaritätsbeitrag (als Erinnerung: in der Schweiz Solidaritätsbeitrag von 1%) auf die Summe von CHF 315'000 erhoben worden wäre (siehe die ex-post Simulation, Tabelle 6, Seite 142)?
Wie würde sich dieser Solidaritätsprozent prospektiv auswirken, um wie viel müsste der Beitragssatz weniger erhöht werden, wenn das gleiche Ziel, wie in diesem Antrag formuliert, erreicht werden sollte?
Zum Schluss zum Thema Kurzarbeitsentschädigung: Diese allein betrug im Jahre 2009 CHF 15,8 Mio. bei insgesamt ausbezahlten Leistungen von CHF 32,9 Mio. Volkswirtschaftlich hat sich dieses Instrument wohl gelohnt, vor allem auch aus der Sicht des jeweiligen Unternehmens. Es wurde damit sichergestellt, dass Unternehmen in der Krise nicht Leute entlassen mussten, um eventuell Monate später gegebenenfalls neue MitarbeiterInnen einzustellen, welche sie wieder neu einarbeiten mussten. Trotzdem sei die Frage an die Regierung erlaubt, ob es nicht im Sinne der Solidarität zu diskutieren ist, dass diese Unternehmen, welche nach der Krise wieder grosse Gewinne generieren, einen Teil - ich betone einen Teil - dieser Kurzarbeitsentschädigungen in den Arbeitslosenversicherungsfonds zurückzahlen sollten. Damit stelle ich nicht das Modell der Kurzarbeitsentschädigung an sich in Frage und möchte auch keine amerikanischen Verhältnisse, genannt «hire and fire», in Liechtenstein installieren, wie das Rgierungsrat Meyer in einem Artikel in seiner Parteizeitung am 17.9.2010 antönt. Auch hier wieder eine konkrete Frage an die Regierung: Wurde überhaupt mit den diversen Arbeitgebern oder Verbänden diese Frage einmal ideologiefrei diskutiert?
Es gibt sehr wohl Unternehmen, die praktisch nie von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren, aber immer brav eingezahlt haben. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass eine offen geführte Diskussion nicht nur auf pauschale Ablehnung stossen würde. Schlussendlich könnte durch eine solidarische Regelung ein massiver Geldabfluss bei einer konjunkturellen Krise wieder teilweise kompensiert werden und damit die Arbeitslosenbeiträge sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmerinnen tiefer gehalten werden könnten.
Zu den einzelnen Artikeln werde ich mich später äussern. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik ist stets ein Gleichgewicht zwischen sozialer Sicherheit und flexiblem Arbeitsmarkt zu finden. Die Arbeitsmarktbeteiligung liegt bei uns im Vergleich zu den umliegenden Ländern hoch und die Politik der sozialen Sicherheit ist entsprechend stark beschäftigungsorientiert. Die Arbeitslosenversicherung spielt in diesem Konzept eine zentrale Rolle. Auch in der ALV muss ein Mittelweg zwischen einer guten sozialen Absicherung und wirksamen Anreizen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefunden werden.
Geht es darum, die Leistungen von Arbeitslosenversicherungen zu beurteilen und zu vergleichen, richtet sich der Blick zumeist auf die Bedingungen zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung, die Höhe der Entschädigung sowie die maximale Bezugsdauer. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich versicherte Personen, die unfreiwillig arbeitslos und vermittlungsfähig sind. Zusätzlich müssen sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit während einer bestimmten Zeit Beiträge einbezahlt haben. Bei uns sollen Personen, die wegen einer Ausbildung, einer Mutterschaft, eines Auslandaufenthalts oder einer längeren Krankheit keine Beiträge entrichten konnten, von der Beitragspflicht befreit sein. Mit dieser Revision wird ein enger Bezug zwischen der Beitragszeit und der Bezugsdauer hergestellt. Mit 12 Monaten Beitragszeit soll ein Anspruch von 12 Monaten entstehen.
Generell wird die Höchstzahl der Taggelder stärker an der Beitragszeit ausgerichtet. Dem Versicherungsprinzip entsprechend hängt die Bezugsdauer demnach neu nicht nur vom Alter der versicherten Person ab, sondern auch von der Dauer der Beitragszeit. Wer mehr Beiträge einbezahlt, hat dementsprechend Anspruch auf einen längeren Taggeldbezug. Vergleiche ich mit sechs weiteren europäischen Ländern, wird Liechtenstein seine Position im Mittelfeld der betrachteten Länder mit diesen Anpassungen einnehmen. Die ALV-Leistungen sind aus dieser Betrachtung im guten Durchschnitt positioniert.
Unsere älteren Arbeitslosen werden durch diese Gesetzesvorlage eine klare Zäsur erfahren: Für Personen ab dem 60. Altersjahr sollen die ALV-Taggelder bei einer Beitragszeit von 18 Monaten von 500 auf 400 Taggelder gekürzt werden. Eine längere Bezugsdauer für ältere Arbeitslose würde ich begrüssen und damit begründen, dass ältere Arbeitslose häufig schwerer vermittelbar sind als jüngere. Für Arbeitslose, die kurz vor der Pensionierung stehen, dürften die Leistungen der ALV häufig auch eine Überbrückung in die Altersrente bedeuten. Noch lange nicht jeder Arbeitstätige kann sich die Frührente leisten, das heisst, die AHV-Altersrente vorbeziehen.
Wie in den umliegenden Ländern soll sich auch bei uns die Arbeitslosenentschädigung nach dem zuletzt erzielten Verdienst richten. Von entscheidender Bedeutung ist beispielsweise der höchst versicherte Verdienst und dieser wird mit der Revision von CHF 97'200 auf CHF 126'000 angehoben, wobei sich die ALV-Zahlungen im 2011 noch nach der bisherigen Obergrenze von CHF 97'200 richten werden. Mit einem Taggeld von 70 bis 80% des versicherten Verdienstes liegt die Einkommensersatzquote nach wie vor recht hoch.
Nach neuem Recht wird die ALV 60% und nicht mehr 64% des Verdienstausfalls des Arbeitnehmers tragen. Der Arbeitgeber trägt heute und soll auch in Zukunft 20% des aufgrund von Kurzarbeit anfallenden Verdienstausfalls tragen. Dies ist eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers und stellt letztlich einen Solidaritätsbeitrag in die ALV-Kasse dar. Wird die ALV-Entschädigung, wie es die Revision vorsieht, prozentual und damit auch faktisch absolut gekürzt, so lege ich Wert darauf, dass dem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge bezahlt bzw. mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden, sodass dadurch bei Eintreffen eines Risikos oder im Alter keine Leistungskürzungen entstehen, wie dies auch auf Seite 33 des Berichts ausgeführt wird.
Zu begrüssen ist in der Vorlage vor allem der von vielen Arbeitgebern oft geäusserte Wunsch auf administrative Erleichterung bei der Abrechnung mit den verschiedenen Sozialversicherungen. Dies wird durch die Abrechnung der ALV-Beiträge gleichzeitig mit den AHV/IV/FAK-Anstalten neu ermöglicht und damit kann unnötiger Mehraufwand vermieden werden. Die Abrechnungspflichtigen werden diese Vereinfachung zu schätzen wissen.
Ebenso soll die Abrechnungspraxis durch die Anpassung des massgebenden ALV-pflichtigen Lohnes an die beitragspflichtige AHV-Lohnsumme vereinheitlicht und koordiniert werden. Die unterschiedliche Beitragspflicht ist bis heute gekennzeichnet von unverständlichen Bemessungsgrössen. So soll glücklicherweise die ALV-Beitragspflicht eines Rentners, der beispielsweise noch einen Lohn erzielt, nun endgültig aufgehoben werden. Ja, das denke ich, haben vermutlich auch viele nicht gewusst. Diese Leistung kommt bis heute einem Solidaritätsbeitrag in die ALV-Kasse gleich, da dieser AHV-Rentner faktisch kein ALV-Taggeld mehr geltend machen kann, da er schon in Pension steht.
Im Vordergrund dieser Gesetzesanpassung steht unbestritten die Notwendigkeit einer langfristigen Sicherung der ALV-Kasse. Mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von CHF 22,6 Mio. per Ende Dezember 2009 ist der Ausweis der Unterfinanzierung - besonders im Hinblick auf die ausgerichteten Leistungen von CHF 15,9 Mio. an Kurzarbeitsentschädigungen im selben Jahr - erbracht und das strukturelle Defizit belegt.
Mit einer Beitragsanpassung von 0,5% auf 1% und der Anhebung des ALV-pflichtigen Lohnes soll der wesentliche Beitrag zur ALV-Kassensanierung geleistet werden. Ob eine gewünschte langfristig ausgeglichene Finanzierung und Kapitalsicherung durch diese Massnahme erreicht werden kann, ist für mich fraglich. Ich würde es wünschen. Jedoch bin ich der Überzeugung, dass hier viel Hoffnung, vielleicht zu viel Konjunkturhoffnung mitschwingt. Die Wirtschaftsprognosen werden derzeit nicht einheitlich eingeschätzt. Die Industrie bzw. die Exporte sollen aufholen, jedoch hemmt und bremst der starke Franken diese Entwicklung und bereitet vielen Betrieben Kopfweh. Der Aufschwung gewinnt noch nicht oder nur zögernd an Fahrt. Die Banken haben nach wie vor mehrheitlich mit Geldabflüssen zu kämpfen und eine ihrer grossen Sorgen wird weiterhin die Sicherung der Arbeitsplätze sein.
Der ansteigende Konjunkturzyklus kann sich aufgrund der Prognosen nur schwach entfalten. Dauerten die Konjunkturzyklen bis in die jüngste Vergangenheit bis zu sieben Jahre, so ist diese Annahme auch keine feste Planungsgrösse mehr in der Wirtschafts- und Arbeitswelt. Aufgrund dieser heterogenen und nicht gefestigten Entwicklung würde ich der Regierung beliebt machen, bis zur 2. Lesung weitere Möglichkeiten zur Sanierung und Sicherung der ALV-Kasse aufzuzeigen.
Beispielsweise will die Schweiz einen Solidaritätsbeitrag bis zum ALV-pflichtigen Einkommen von CHF 315'000 zur langfristigen Sicherung der ALV einführen. Natürlich ist mir bewusst, dass all jene Einkommen über CHF 126'000, die eine zusätzliche Abgabe leisten, davon nicht profitieren können. Daher sollte der Beitrag auch nicht zu hoch ausfallen, denn zu hohe Beiträge entziehen wieder Kaufkraft. Wie und mit welchem Beitragssatz eine solche Lösung bei uns ausgestaltet wird, kann sich die Regierung unter Beihilfe der Zielgrösse des notwendigen ALV-Kapitals bis zur 2. Lesung erarbeiten. Ich möchte diese Anregung nochmals mit dem Hinweis auf die aussergewöhnlichen hohen Ausgaben der ALV im Jahre 2009 in der Höhe von CHF 43,2 Mio. veranschaulichen. Solche Beträge treffen die Kasse bei nachlassender und schleppender Konjunktur massiv.
Das Sanierungsziel der ALV-Kasse muss ein recht hoher Selbstfinanzierungsgrad in mittelfristiger Zeitspanne sein. Aus dieser Notwendigkeit sollten weitere Modellrechnungen erstellt werden, um ein latent drohendes strukturelles Defizit zu beseitigen und um das Eigenkapital auch entsprechend äufnen zu können.
Das heisst noch lange nicht, dass ich mich für eine Erhöhung der ALV-Beiträge generell ausspreche. Es ist vielmehr die Sorge des richtigen und nachhaltigen Weges einer griffigen Sanierung der ALV-Kasse, einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der ALV-Kasse. Unterstützend mit dem Hinweis, dass die ALV-Taggelder für die älteren Arbeitslosen und die Jugendlichen nicht gekürzt und in angemessener Zeitdauer beibehalten werden können.
ALV-Systeme mit guten Leistungen müssen auch wirksame Aktivierungssysteme in Form von Unterstützungsmassnahmen und Anreizen, aber auch Sanktionen enthalten. Die Aktivierung von Arbeitslosen muss bei Massnahmen ansetzen, welche die Eigeninitiative stärken, die Stellensuchintensität erhöhen sowie die Arbeitsmarktfähigkeit aufrechterhalten und verbessern. In Verbindung mit intensiven Vermittlungsbemühungen soll dadurch der Bezug von Arbeitslosengeld möglichst kurz gehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen muss es auch zu Taggeldkürzungen kommen. So kann nicht nur passiv Arbeitslosengeld bezogen werden, sondern es müssen auch aktive Massnahmen ergriffen und Verpflichtungen eingehalten werden. Jeder muss alles unternehmen, um sofort wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Es sollte auch möglich sein, dass ein Arbeitsloser direkt auf eine offene Stelle zugewiesen werden kann. Herr Regierungschef-Stellvertreter, meine Frage: Sind solche Massnahmen bei uns möglich oder vorgesehen?
Die Lehrabgänger haben bei uns keine Jobgarantie und ich begrüsse die Bemühungen der Regierung und der zuständigen Fachstellen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wichtig ist, dass die Jugendlichen nach der Lehre eine Perspektive haben. In Zeiten von Kurzarbeit und Stellenabbau überlegen es sich viele Unternehmen zweimal, ob sie ihren ehemaligen Lehrlingen eine Chance geben und sie weiterbeschäftigen wollen. Das Projekt «Chance Liechtenstein» mit einer Vermittlungsquote von 78% innert drei Monaten zeigt, dass Jugendliche relativ kurze Zeit arbeitslos sind. Hier stellt sich mir die Frage, welche Unterstützung Universitätsabsolventen erhalten. Wie werden diese bei der Stellensuche begleitet und unterstützt?
Hat die Regierung für Hochschulabgänger auch entsprechende Massnahmen und Förderungsprogramme erarbeitet? Der psychische Druck ist bei den Jugendlichen generell hoch und dazu kommt oft noch, gerade bei den Studienabgängern, dass sie oft über wenig Praxiserfahrung verfügen, was die Arbeitssuche zusätzlich erschwert. Daher erachte ich es ebenso als zielführend und sinnvoll, auch diese Jugendlichen in ein Förderungsprogramm aufzunehmen. Gibt es für diese Begleitmassnahmen oder sind diese auf sich selbst gestellt? Ich bin der Auffassung, dass allen in der Vermittlung von Arbeit geholfen werden muss. Besonders braucht aber die Jugend Perspektiven. Professionelle Unterstützung sollten nicht nur die Lehrabgänger erhalten, sondern auch Studenten. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. In verschiedenen Voten und Zeitungsberichten werden bei Begutachtung der Arbeitslosenversicherung das Versicherungsprinzip und das Bedarfsprinzip vermischt. Die Regierungsvorlage zielt hier ab, das Versicherungsprinzip zu stärken.
Die AHV/IV basieren auf einem Umlagesystem, die Pensionskasse, Krankenkasse, der Unfall und die Arbeitslosenversicherung - wie es der Name eben sagt - auf einem Versicherungssystem.
Die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe haben unterschiedliche Funktionsweisen und Aufgaben. Die Arbeitslosenversicherung funktioniert eben nach dem Versicherungsprinzip. Anspruch auf Leistungen hat in der Regel nur, wer zuvor auch Beiträge bezahlt hat. Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist es, erwerbslose Personen während der Zeit der Stellensuche finanziell zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, möglichst schnell wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Sie bietet aber auch Gewähr, bei Kurzarbeit und bei schlechtem Wetter den Erwerbsausfall auszugleichen. Die Sozialhilfe hingegen ist keine Versicherung, sondern ein Fürsorgewerk, das nach dem Bedarfsprinzip funktioniert. Sie sorgt dafür, dass in jedem Fall das Existenzminimum gewährleistet ist.
Die Kurzarbeitsentschädigung hat während der Wirtschaftskrise einen ausgezeichneten Dienst erfüllt. Stellen Sie sich vor, dass die Arbeitgeber von Klein- wie auch Grossbetrieben durch eine fehlende Kurzarbeitsentschädigung ihre Mitarbeiter frühzeitig hätten entlassen müssen. Welche Kosten durch Know-how-Verlust, Stellensuche, Einarbeitungskosten und Lohneinbussen wären für die Volkswirtschaft entstanden? Das ist ein wichtige Frage, ganz abgesehen auch von den persönlichen Schwierigkeiten der Mitarbeiter, welche den Kraftakt meistern hätten müssen. Die Beibehaltung des Arbeitsplatzes bringt dem Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber gleichermassen Stabilität.
Um diese Härtefälle in Krisenzeiten meistern zu können, schlägt die Regierung eine moderate Erhöhung der Beiträge vor. Ich werde der Erhöhung zustimmen, möchte aber wirklich auch davor warnen, die hohen Arbeitskosten in Liechtenstein nicht voranzutreiben. Wir sind vollends auslandsabhängig. Wir entscheiden mit, ob die Unternehmen Liechtensteins diesen Druck besser oder schlechter verarbeiten können. Und wenn wir ehrlich mit uns sind, dann werden wir einsehen, dass mittelfristig noch beträchtliche Sozialkosten, namentlich diejenigen die der AHV, auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu lasten kommt.
Isoliert und demografisch betrachtet dürfte die Arbeitslosigkeit nicht steigen. Durch fehlenden Nachwuchs gewinnt die Erfahrung der älteren Mitarbeiter im hektischen Wettbewerb wieder vermehrt an Wertschätzung. In der langfristigen Betrachtung wird die Arbeitslosenversicherung sicherlich neue Aufgaben erfahren, insbesondere, wenn die Lebensarbeitszeit angehoben wird. Die Regierungsvorlage bzw. die Versicherung muss sich in einer stetig wandelnden Gesellschaft der Herausforderung für mindestens einen Konjunkturzyklus behaupten. Diese Aufgabe erfüllt die Totalrevision vollends.
Insbesondere freut es mich, dass diese Vorlage einen spürbaren Bürokratieabbau im Alltag nach sich ziehen wird, sei es für den Staat aber auch für die Unternehmen, indem eben die Zusammenführung der Rechnungstellung mit der AHV wesentliche Erleichterungen mit sich bringen wird.
Ich möchte aber auch noch auf die vorangehenden Voten eintreten, insbesondere auf das Votum, dass die Sozialhilfe eine höhere Belastung erfahren wird, insbesondere durch Temporärbeschäftigte und Schulabsolventen und dass diese denn schneller auf wirtschaftliche Sozialhilfe zurückgreifen müssen. Ich möchte da den Abg. Dr. Pepo Frick schon fragen: Wenn dieser Druck steigt, soll man dann eben Symptom- oder Ursachenbekämpfung machen? Und Symptombekämpfung indem einfach eine Versicherung oder eine Sozialinstitution dies symptompatisch bekämpft und eben der Ursache nicht auf den Grund geht? Ich denke, das ist der falsche Weg. Wir müssen den Druck, der auf die Arbeitsuchenden, aber natürlich eben auch auf die Unternehmen steigt, mit der Befähigung ausgleichen. Wir müssen diese Leute befähigen, mit Druck umzugehen, sie zu entwickeln und ihnen eben die Stabilität mit Bildung mitgeben.
Dann möchte ich auch noch auf die Solidarität verweisen. Solidarität ist notwendig in einer Versicherung, wenn eben eine Notlage herrscht. Das haben die Schweizer. Das haben Sie noch nicht gesagt. Die Schweizer müssen diese Kasse refinanzieren. Das haben Sie in Ihren Voten vergessen. Darum ist dieser Beitrag auf der Lohnsumme von CHF 315'000 basierend. Wir können diese Beiträge noch vorausschauend und vorauseilend - sage ich mal - einziehen und brauchen diesen Notnagel nicht. Wir müssen aber auch wissen, es handelt sich hier eben nicht um ein Umlagesystem, sondern eben um eine Versicherung.
Der Abg. Kranz hat auch gesagt, dass Ältere eben schwerer vermittelbar sein werden und dass eine Taggeldverkürzung nicht sozialverträglich ist. Mich nimmt dann wunder, wie es dann ausschaut, wenn die Lebensarbeitszeit verlängert wird? Aber auch die demografische Entwicklung zeigt doch ganz klar, dass die Älteren mehr gebraucht werden denn je. Das habe ich auch schon voran nochmals gesagt. Und dasselbe gilt natürlich auch für die Jugendlichen. Ja, was haben diese für Chancen und Perspektiven? Ich darf Ihnen auch sagen, dass es bereits Betriebe gibt, die, wenn sie Lehrabgänger haben, dass sie mit denen bereits schon Fördervereinbarungen treffen. Dass, wenn die in eine Weiterbildung oder eine Ausbildung einer weiterführenden Schule gehen, dass sie wieder den Zugriff auf diese Jugendlichen haben. Der Nachwuchs fehlt, das wird Mangelware. Darum habe ich auch erwähnt in vorangehenden Worten, dass die Arbeitslosigkeit aufgrund der demografischen Entwicklung sinken wird. Und eben das mit dem psychischen Druck, was Sie erwähnt haben, da gehe ich mit Ihnen einig. Der wird auf uns allen lasten. Das spielt keine Rolle in welcher Funktion, das müssen wir lernen. Wir müssen uns dahingehend eben befähigen und davon ist keiner ausgenommen.
Ich bin auch für Eintreten auf die Vorlage.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Das geltende Arbeitslosenversicherungsgesetz stammt aus dem Jahr 1968. Seit dieser Zeit hat sich der Arbeitsmarkt in Liechtenstein ausserordentlich stark gewandelt. Ein Blick auf die Arbeitslosenzahlen bestätigt dies: Während 1990 durchschnittlich 19 Personen pro Monat arbeitslos waren, sind derzeit rund 450 Personen arbeitslos gemeldet, was einer Arbeitslosenquote von 2,5% entspricht.
Trotz der - international gesehen - tiefen Arbeitslosenquote schreibt die Arbeitslosenkasse seit 2001 ausnahmslos ein Defizit. Dass die Arbeitslosenkasse an einem strukturellen Defizit leidet, ist nicht erst seit der Wirtschaftskrise bekannt. Im Gegenteil, auch bei guter oder gar ausgezeichneter Konjunkturlage wies die Arbeitslosenkasse in den letzten Jahren ein Defizit aus. Die Unterfinanzierung der Kasse hat sich während der Weltwirtschaftskrise besonders bemerkbar gemacht: Im Rechnungsjahr 2009 erwirtschaftete die Arbeitslosenkasse - trotz eines Staatsbeitrags von CHF 6,6 Mio. - ein Defizit von CHF 18,4 Mio. Dadurch schrumpfte das Vermögen der Kasse auf CHF 22,6 Mio. Seit 2001 nahm das Vermögen der Kasse um über CHF 60 Mio. ab. Oder anders gesagt: in den vergangenen 9 Jahren reduzierte sich das Vermögen um rund 75%. Ohne Sanierung dürfte das Vermögen der Arbeitslosenkasse, wie neueste Berechnungen der Konjunkturforschungsstelle Liechtenstein zeigen, 2014 gänzlich aufgebraucht sein.
Diese Zahlen belegen, dass die Sanierung der Arbeitslosenkasse überfällig ist und mit höchster Priorität erfolgen muss. Ohne Sanierung droht in Kürze eine Verschuldung der Kasse. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen, dass die finanzielle Schieflage der Arbeitslosenkasse und der Sanierungsbedarf seit Jahren bekannt sind. Bei einer rechtzeitigen Sanierung der Kasse wäre das Defizit der Arbeitslosenkasse während der Weltwirtschaftskrise nicht derart hoch ausgefallen. Der damalige Wirtschaftsminister und heutige Regierungschef Klaus Tschütscher hätte es in der Hand gehabt, die Kasse in wirtschaftlich guten Zeiten auf gesunde Füsse zu stellen. Allein die Tatsache, dass auch in Zeiten der Hochkonjunktur dauerhaft Defizite in Millionenhöhe geschrieben wurden, hätte Anlass genug für eine Reform der Arbeitslosenversicherung sein müssen. Schon im November 2005 führte der damalige Wirtschaftsminister auf eine Kleine Anfrage hin aus, dass die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung «noch für die nächsten fünf bis sieben Jahre gesichert» ist und dass Szenarien für eine künftige Finanzierung erarbeitet würden. In den folgenden dreieinhalb Jahren gelang es jedoch nicht, eine Vorlage zur Revision der Arbeitslosenversicherung zu erarbeiten. Noch im Juni 2008 stellte der heutige Regierungschef im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung in Aussicht, dass die Vernehmlassung «auf jeden Fall im Herbst diesen Jahres», also im Herbst 2008, durchgeführt werde.
Ich begrüsse es sehr, dass Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes höchste Priorität eingeräumt hat und dass wir nun endlich über eine Vorlage beraten können, mit der die Kasse wieder ins Lot gebracht wird. Die vorgeschlagenen Massnahmen auf der Beitrags- und auf Leistungsseite bewirken, dass das Vermögen der Arbeitslosenkasse bei einem normalen Wirtschaftsverlauf langsam wieder aufgebaut wird. Die negative finanzielle Entwicklung der Kasse wird mit dieser Reform gestoppt und die Kasse wieder auf eine solide finanzielle Basis gestellt. Langfristig kann nur eine gesunde Arbeitslosenkasse den notwendigen sozialen Schutz bieten. Dass die Anpassungen auf der Leistungsseite vertretbar sind, ergibt sich aus der der ex-post Simulation des Gesamtaufwands für den Zeitraum 2005 bis 2009. Die Konjunkturforschungsstelle stellt fest, dass sich die Revision nur geringfügig auf den Aufwand auswirkt. Anders müsste die Feststellung bei einem einschneidenden Leistungsabbau lauten: Solche Massnahmen hätten deutliche Auswirkungen auf die Aufwandseite.
Die eher geringe Entlastung der Arbeitslosenkasse auf der Aufwandseite ist Beweis dafür, dass die vorgeschlagenen Leistungsanpassungen tragbar sind. Dies gilt auch für die Erhöhung der Mindestbeitragszeit auf 12 Monate. Alle anderen deutschsprachigen Länder kennen heute schon eine Mindestbeitragszeit von 12 Monaten. Die bisher geltende Mindestbeitragszeit von 6 Monaten war im internationalen Vergleich tief angesetzt.
Im Bereich der Sozialversicherungen lehnt sich Liechtenstein traditionellerweise eng an die Rechtslage in der Schweiz an. Dies hat sich bewährt und schafft eine erhöhte Berechenbarkeit beim Vollzug. Dass sich die gegenständliche Vorlage eng an das schweizerische Arbeitslosengesetz anlehnt, ist daher zu begrüssen. Die Regierung ist gut beraten, auf Bewährtem aufzubauen. Experimente bzw. Alleingänge sind in einem sensiblen Bereich, wie dem Sozialversicherungsbereich, nicht erwünscht.
Tiefe Lohnnebenkosten sind ein wichtiger Standortfaktor. Es muss das Bestreben der Politik sein, die Lohnnebenkosten möglichst tief zu halten. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bekanntlich reichte die FBP im Oktober 2009 eine Motion ein, mit welcher sie die Mehreinnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung grösstenteils der Arbeitslosenkasse zuweisen wollte. Die Motion fand kein Gehör im Landtag. Diese Motion als nicht nachhaltig abzutun greift zu kurz. Mit den Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer hätte das Vermögen der Arbeitslosenkasse in relativ kurzer Zeit wieder auf ein gesundes Mass erhöht werden können. Eine Anhebung des Beitragssatzes hätte mit der Zuweisung der Mehreinnahmen nicht gänzlich vermieden werden können. Nur, und das ist der entscheidende Punkt, die Erhöhung des Beitragssatzes hätte geringer ausfallen können. In diesem Zusammenhang begrüsse ich ausdrücklich, dass die Regierung bereits heute eine teilweise Reduktion des Beitragssatzes in Aussicht stellt, falls die Konjunkturentwicklung sehr positiv sein sollte.
Die Weltwirtschaftskrise hat gezeigt, wie wichtig das Instrument der Kurzarbeit ist. Zeitweise waren rund 10% der Beschäftigten in Liechtenstein in Kurzarbeit. Dank dem Instrument der Kurzarbeit sind diese Personen im Arbeitsprozess verblieben. Wäre nur einem Teil dieser rund 3'000 Personen gekündigt worden, hätte dies zu einem markanten Anstieg der Arbeitslosenquote geführt. Kurzarbeit hat ihren Preis. Aber gerade in wirtschaftlich aussergewöhnlich schwierigen Zeiten, wie wir sie vor kurzem erlebt haben, muss das höchste Gebot die Stabilisierung der Beschäftigung sein. Damit wird sichergestellt, dass sich Unternehmen nicht wegen eines konjunkturell bedingten Auftragseinbruchs von erfahrenen Mitarbeitern trennen müssen. In der Zeit des Konjunkturaufschwungs würden diese Mitarbeiter dann fehlen. Zudem werden die Arbeitnehmer durch Kurzarbeit vor der Arbeitslosigkeit geschützt. Arbeitslos zu sein, ist für den Betroffenen deutlich belastender. Kommt hinzu, dass Ganzarbeitslosigkeit für die Arbeitslosenkasse deutlich kostspieliger als Kurzarbeit ist. Das in Kurzarbeit investierte Geld ist somit gut investiertes Geld!
Positiv zu würdigen ist, dass die Arbeitslosenkasse durch die Reform auch im Bereich der Kurzarbeit entlastet wird. Die Kurzarbeitsentschädigung wird geringfügig gesenkt und mit 80% des Verdienstausfalls neu auf dem Niveau der Schweiz festgesetzt. Diese leichte Verdiensteinbusse ist für die Arbeitnehmer noch verkraftbar, zumal die Vorlage für sie auch Verbesserungen bringt. So müssen die Arbeitgeber in Zukunft bei Kurzarbeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Der Fraktionssprecher der Vaterländischen Union forderte unlängst kreative bzw. unbequeme Lösungen, wie die Ausgaben der Kurzarbeit in Griff gebracht werden können. Lösungsansätze lieferte er dabei keine. Von einer Mehrheitspartei darf man mehr erwarten als die blosse Forderung nach Lösungen - konkrete Lösungsansätze sind gefragt! Sofern mit unbequemen Lösungen eine deutliche Reduktion der Kurzarbeitsentschädigung, eine merkliche Erhöhung des Arbeitgeberanteils, eine Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Kurzarbeitsentschädigung oder gar eine Abschaffung der Kurzarbeit gemeint waren, spreche ich mich mit Nachdruck gegen solche Lösungen aus. Damit wird die Attraktivität des Instruments der Kurzarbeit wesentlich geschmälert. Statt in Kurzarbeit zu gehen, werden Arbeitgeber dann vermehrt zu Kündigungen greifen. Eine Politik bzw. Lösungsansätze, die eine solche arbeitnehmerfeindliche Entwicklung fördern, kann ich in keiner Weise unterstützen. Die Reform schlägt hier den richtigen Weg ein: Eine Sicherung des Instruments der Kurzarbeit. Unsere Betriebe und Arbeitnehmer sind gerade in Krisenzeiten auf dieses Instrument angewiesen.
Die gegenständliche Reform ist in ihrer Gesamtheit ausgewogen. Die Anpassungen auf der Beitrags- und Leistungsseite erfolgen mit Augenmass. Auf gewagte Sonderlösungen wird verzichtet. Ich spreche mich daher für Eintreten aus.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich möchte hier nicht noch mein ganzes Votum vorlesen, sondern nur auf ein paar Fragen eingehen, die ich mir noch gestellt habe. Mit meinen Vorrednern kann ich mich allerdings nicht überall einverstanden erklären. Ich möchte Sie, Herr Abg. Batliner, fragen: Vergleichen Sie die Arbeitslosenversicherung mit der Autoversicherung? Dort habe ich ab dem ersten Tag die volle Garantie, dass mein Auto ersetzt wird. Das nur am Rande. Und das Zweite: Sie sagten, dass wir zukünftig ja dann keine Arbeitslosen mehr hätten, weil wir ja zu wenig Arbeitnehmer haben. Das heisst, dann müsste praktisch die ganze Sockelarbeitslosigkeit, die wir haben, ja aufhören.
Aber nun zu meinen paar Punkten: Was mir fehlt in diesem Bericht sind ein paar konkrete Zahlen. Es steht zwar auf Seite 148, dass schlussendlich 15% der Ausgesteuerten in die Sozialhilfe abwandern. Ich habe mir diese Studie auch einmal angesehen, die auch der Abg. Pepo Frick angesprochen hat. Da steht allerdings, dass 29% anschliessend von der Sozialhilfe leben. Ich weiss nicht, wo diese 15% in diesem Bericht und Antrag herkommen. Was ich auch gelesen habe in diesem Bericht und Antrag sind diese 20,98%, die schon vorab durch den Rost der Arbeitslosenversicherung fallen werden. Das heisst für mich auch, das Einsparungspotenzial liegt ja dann beim AMS, die ja dann weniger Klienten zu betreuen hat bzw. wie wird das vor sich gehen? Werden diese dann auch vom AMS betreut bzw. vermittelt?
Dann gibt es in diesem Bericht und Antrag unterschiedliche Ansichten über Langzeitarbeitslose. Gerade Langzeitarbeitslose sind in der Regel die Altersklasse 50 plus. Ich glaube, das müsste hier noch mehr hervorgehoben werden, wie die dann wieder zu integrieren sind.
Was mir in der Vorlage fehlt ist auch das Kapitel der Zeit- und Temporärarbeit. In der heutigen Wirtschaftslage gibt es nachweisbar eine Verlagerung von Festangestellten zu Temporärmitarbeitern. Ich denke, ein neues Gesetz muss nicht nur für die Ist-Situation erstellt werden, sondern auch die Bereiche der zukünftigen Arbeitsgestaltung erfassen. Für die Arbeitnehmer, die im Arbeitsmarkt nur durch Zeitarbeit Fuss fassen können, muss meines Erachtens eine bessere Vorsorge getroffen werden. Da es im neuen Gesetz ja keine Kumulierung mehr gibt, fallen die auch komplett durch den Rost.
Dann habe ich noch eine Frage: In der Schweiz wird diskutiert und es ist in verschiedenen Publikationen nachzulesen, dass mit diesem Gesetz laut Medienberichten das Abkommen der International Labour Organization, eine Unterorganisation der UNO, nicht erfüllt wird. Dazu die Frage: Wird unser ALVG diese Standards der International Labour Organization erreichen? Besten Dank.Stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Liechtenstein, so haben wir es schon einige Male in diesem Hohen Haus gehört, setzt auf Bildung. Ich kann dies nur unterstützen. Mit diesem neuen Gesetz werden jedoch genau den Hochschulabsolventen unnötige, wenn nicht gar hinderliche Hürden in den Weg gelegt. Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Student fällt unter Art. 16, Befreiung der Beitragszeit, wenn er während seines ganzen Studiums nicht arbeitet. Tut er dies aber, was heute in den meisten Studienrichtungen in Form von Praktikas vorausgesetzt wird, so bezahlt er meist auch in die ALV ein. Somit fällt er dann nicht mehr unter diesen Artikel. Bei einer Erhöhung der Beitragszeit von 6 auf 12 Monaten erschwert es sich dann für ihn enorm. Des Weiteren, so bin ich der Meinung, werden wir uns in Zukunft vermehrt mit Hochschulabsolventen auseinander setzen müssen, die nicht gleich eine Arbeitsstelle erhalten, da auf dem Arbeitsmarkt oft Berufspraxis gefordert wird. Was ein Absolvent aber absolut hat, das ist der Wille, eine Arbeit zu finden, um nach Jahren des Studiums sein Wissen auch einmal anwenden zu können. Sind die Absolventen älter als 25, so sind auch die Eltern nicht mehr dazu verpflichtet, für den Studenten aufzukommen und diesem bleibt im schlimmsten Fall nur noch der Gang zur wirtschaftlichen Sozialhilfe.
Ich denke, es kann nicht im Sinn des Landes sein, dass ein Absolvent die nächstbeste Arbeit annehmen muss, nur um sich über Wasser halten zu können, obwohl er die Möglichkeit für einen besseren Job hätte haben können, wenn man ihm ein wenig mehr Zeit gegeben hätte. Ich vermisse hier den Aspekt der Chancengleichheit und ich befürchte, man vergeudet gutes Wissen und Talent für unser Land, nur weil man die Meinung vertritt, dass alle Hochschulabsolventen sofort eine Stelle finden. Ich würde mir wünschen, wenn sich die Regierung auf die 2. Lesung dieser Problematik annimmt.
Zum Abg. Batliner, welcher vorhin von der Symptombekämpfung gesprochen hat und vom Druck, mit dem sich die Hochschulabsolventen auseinander zu setzen hätten: Ich glaube, der Druck ist relativ hoch nach einem Hochschulstudium, einen Job zu erhalten und steigt von Tag zu Tag. Ich finde, man sollte jedem Studenten die Chance geben, innerhalb einer anständigen Frist auch einen guten Job zu finden. Danke.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte vorerst noch auf das Votum des Abg. Büchel zu sprechen kommen. Er hat zu mir gesagt, ob ich die Arbeitslosenversicherung mit einer Autoversicherung vergleiche. Ich habe das nicht gemacht. Ich habe die Arbeitslosenversicherung mit der Sozialhilfe verglichen indem ich gesagt habe, dass eben die Arbeitslosenversicherung nach einem Versicherungssystemprinzip abgewickelt wird und die Sozialhilfe nach dem Bedarfsprinzip. Für mich haben Personen- und Sachversicherungen hier grundsätzlich eine unterschiedliche Wertschätzung, sodass mir eben dieser Vergleich Arbeitslose mit Auto schon gar nicht in den Sinn kommt.
Dann haben Sie mir unterstellt, dass ich gesagt habe, es würde keine Arbeitslosen mehr geben. Ich habe gesagt, isoliert und demografisch betrachtet dürfte die Arbeitslosigkeit nicht steigen.
Dann noch zu Ihrer Aussage, dass sich die Regierung noch mit der Arbeitsproblematik 50 plus auseinander setzen solle. Da möchte ich sagen, das wird nicht eine Thematik der Arbeitslosenversicherung sein, sondern es wird eine Arbeitsproblematik 64 plus geben, nicht eine Arbeitslosenproblematik 50 plus. Also da wird sich grundlegend etwas ändern in naher Zukunft.
Zur Abg. Kindle möchte ich sagen: Irgendwann werden wir auch einmal unsere Jobentwicklung so anstellen müssen, dass wir eben unten anfangen und nicht nur auswählerisch auf ausserordentlich gute Jobs warten, sondern irgendwo muss halt die Karriere unten beginnen und dann darf die Zumutbarkeit auch ein bisschen höher sein. Und den Druck - das habe ich eben gesagt - haben nicht nur die Hochschulstudenten zu tragen, sondern den haben wir alle zu tragen. Gleichermassen ob das die Unternehmer, die Staatsangestellten, ob das Mitarbeiter in Industrie, Gewerbe usw. sind, auch in der Politik. Hier wird eben der Druck steigen und dahingehend müssen wir uns befähigen, damit umzugehen, dass dies eben nicht in psychische Krankheiten ausartet. Das ist das, was wir tun müssen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich verzichte darauf, mein Votum vorzutragen. Ich denke, meine Meinung ist bekannt. Da mir am letzten Freitag der Wirtschaftsminister in der Zeitung geantwortet hat, weiss ich, dass er es gelesen hat. Herzlichen Dank.
Es wurde vieles schon gesagt. Das würde sich mit meinem Votum decken. Ich möchte aber zuerst, bevor ich dann noch ein, zwei Fakten in den Raum stelle und zwei Fragen an die Regierung richten möchte, auf die Voten der Abgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Batliner kurz Bezug nehmen.
Herr Abg. Johannes Kaiser, ich vermeide es jetzt, auf Ihr polemisches Geplänkel, auch bei diesem sensiblem Thema einzugehen, dass der Regierungschef an der Schrumpfung der ALV schuld sei. Ich denke, das lassen wir jetzt so stehen.
Dann erstaunt mich schon, dass gerade die FBP einen sehr interessanten Umgang mit dem Begriff «moderat» hat. Wenn ich an die Diskussionen gestern denke, da waren 50% nicht moderat, heute sind 100% Erhöhung moderat. Lassen wir das stehen. Ich denke, das bringt jetzt auch nichts.
Herr Abg. Johannes Kaiser, Sie sagen, die Anpassung auf der Beitragsseite ist vertretbar. Dann sagen Sie wieder, die Erhöhung hätte geringer ausfallen können, wenn man eben auf Ihre Motion eingegangen wäre. Ich denke, ich habe auch Ihnen da geantwortet. Auch das lasse ich jetzt stehen.
Ich möchte zwei, drei Fakten in den Raum stellen. Wir haben eine Totalrevision vor uns liegen. Es sind meiner Meinung nach effektiv zwei grössere und ein paar kleineren Änderungen. Wir erhöhen den Beitragssatz um 100%. Ich kann es vorwegnehmen: Ich werde da mitmachen. Wir gleichen den Höchstbetrag des Versichertenverdienstes dem Schweizer Niveau an von heute CHF 97'000 auf CHF 126'000. Auf der anderen Seite sehen wir, dass das Eigenkapital der Arbeitslosenversicherung Ende 2008 CHF 41 Mio. gross war, Ende 2009 CHF 22,6 Mio. Das heisst, wir haben es innerhalb von einem Jahr mit einer fast Halbierung zu tun. Ich denke, wir sind uns eins, dass hier akuter Handlungsbedarf herrscht. Ich denke, da gibt es auch nichts wegzudiskutieren.
Die Vorlage nimmt Bezug auf die Schweizer Vorlage. Sie wissen alle, am Sonntag, also in zwei Tagen, wird das Schweizer Stimmvolk darüber abstimmen. Meine Fragen jetzt: In der Schweizer Vorlage hat es einige Mehrbestimmungen. Warum fliessen die hier nicht ein? Warum legt man die dem Landtag nicht vor zur Diskussion? Ich bringe es auf den Punkt: Die Schweizer Vorlage enthält einen Solidaritätsbeitrag bei hohen bzw. sehr hohen Einkommen. Mein Kollege Günther Kranz hat auch schon darauf hingewiesen. Ich möchte nur wissen: Was sind die Gründe, dass solche Sachen bei uns nicht drinstehen?
Dann zweitens: Auf der Seite 15 des vorliegenden Bericht und Antrags sehen wir alle deutlich, dass die Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2009 massiv Mehrausgaben nach sich gezogen hat. Das heisst nicht, weil ich jetzt diese Frage stelle, dass ich grundsätzlich gegen Kurzarbeit bin. Überhaupt nicht. Für mich ist das ein sehr sinnvolles Instrument. Die Regierung sagt auch auf dieser Seite 15, dass das ein grosses Problem war, auch von der Planbarkeit. Da gebe ich Ihnen Recht. Und darum komme ich jetzt auch auf die Kreativität zu sprechen. Wo sind dann die Ansätze? Ich hätte mir gewünscht, dass man uns vielleicht Varianten aufzeigt, wie man das eventuell in den Griff kriegen kann. Ob es lösbar ist, das weiss ich nicht. Und auch die Forderung vom Fraktionssprecher Johannes Kaiser, dass ich da nur fordere und die Mehrheitspartei eigentlich mehr müsste als fordern, dass ich selber Ideen bringen soll. Meines Wissens bin ich nicht beim Ressort Wirtschaft angestellt und da könnte ich bei vielen Vorlagen zurückfragen: Wo sind denn Ihre kreativen Beiträge? Danke.Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich kurz fassen und bitte den Regierungschef-Stellvertreter, folgende Zusatzfragen zu beantworten:
Auf Seite 15 wird angeführt, dass im Jahre 2009 CHF 15,8 Mio. für Kurzarbeitsentschädigung ausgegeben wurden. Hier würde mich interessieren, wie sich diese Entschädigung auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufteilt.
Des Weiteren steht auf Seite 53, dass erwerbstätige Jugendliche, demzufolge auch Lernende, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, beitragspflichtig sind. Liege ich richtig mit der Annahme, dass dem-zufolge auch Lernende, welche sich in einer beruflichen Grundausbildung befinden, im Falle von Kurzarbeit auch Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung haben? Danke.Stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal zurückkommen auf den Abg. Batliner. Das kann ich dann doch nicht so im Raum stehen lassen. Ich glaube, die goldenen Zeiten der Hochschulabsolventen, was den Lohnbezug betrifft, die sind vorbei. Das wissen wir eigentlich alle. Ich sehe bei Ihrem Vorschlag aber eine ganz andere Problematik, nämlich die, dass bei einer kurzen Zeit für die Stellensuche Arbeitsstellen genommen werden, welche auch von Realschulabsolventen mit einer Berufslehre gemacht werden können. Ich bin ein grosser Verfechter der Berufslehre. Und ich fände das sehr schlecht muss ich sagen, wenn dies geschehen würde. Die Handwerker sind noch verschont. Da sind die Hochschulabsolventen nicht so zu gebrauchen - sage ich mal so salopp - aber das KV und so weiter, das dürfte dann stark davon betroffen sein, denn es ist schon eine Tendenz ersichtlich. Ich unterstütze diesen Weg überhaupt nicht. Und es kann auch nicht der Sinn sein, wenn der Staat ein Studium mitfinanziert, dass dann dem KV-Absolventen der Arbeitsplatz weggenommen wird. Ich glaube, das ist nicht der Sinn und Zweck der Übung.
Was mich aber beim Durchlesen dann auch noch leicht irritiert hat, ist, dass eben der Jugendliche, der eine Berufslehre absolviert hat, bei dem Fall in eine Arbeitslosigkeit unter 25 Jahre nur maximal 130 Taggelder beziehen kann. Er arbeitet dann ja auch schon länger als sechs Jahre. Und irgendwo vestehe ich es dann schon nicht, wo dann hier die Gerechtigkeit liegt. Er hat ja auch schon einbezahlt. Und Sie haben gerade vorhin gesagt, Sie unterstützen es: wer lange einbezahlt soll auch lange beziehen können. Und das steht dann für mich ein wenig in Diskrepanz. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ganz kurz zu den Ausführungen des Abg. Peter Hilti: Ich staune, dass Sie mir widersprechen und trotzdem mich bestätigen. Sie sagen selbst: «Wir wissen alle, dass akuter Handlungsbedarf besteht». Deshalb liegt diese Vorlage vor und deshalb hätte diese schon vor drei, vier Jahren gemacht werden können. Diese Aussage habe ich gemacht und nichts anderes. Sie werfen zudem einige Wort- und Gedankensplitter einfach in den Raum, ohne diese dann auszuführen. Sie machen sich das zu einfach. Begriffe wie «moderat, 50%, 100% usw.», ich weiss nicht, was Sie damit meinen. Bitte führen Sie solche Sachen aus und argumentieren Sie dazu. Überhaupt sagen Sie, Sie hätten Ihre Argumente dargelegt und man könne diese in der Zeitung nachlesen. Ich hätte dies schon gerne in diesem Plenum, weil wir jetzt hier dazu diskutieren. Und ich bitte Sie, tragen Sie Ihr Votum vor, dann erfahre ich vielleicht von Ihnen mehr über Ihre Einstellung zu diesem ALV-Gesetz.Abg. Pepo Frick
Der Abg. Manfred Batliner hat mich mit Doktor Pepo Frick angesprochen. Ich möchte ihm ganz gerne eine kleine Erwiderung geben. Es ist tatsächlich eine andere Positionen, ob ich von einem wirtschaftlichen Standpunkt aus einen Arbeitslosen - ich sage es jetzt hart - beurteile oder nicht. Zwei Punkte möchte ich erwähnen: Ich glaube, ein Arzt hat fast täglich - oder ein Hausarzt mindestens - diese Problematik oder diese Herausforderung in der Praxis. Was wir gemacht haben mit dem Arbeitgeberverband LIHK: Wir haben ein neues Arbeitsunfähigkeitsformular kreiert und da gibt es ganz unten eine Position und diese heisst «mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen». Ich denke, Hausärzte haben das früher schon gemacht. Heute ist das institutionalisiert und das ist eine gute Sache. Wir wissen ja, wenn jemand mehr als einen Monat von der Arbeit weg ist, hat er viel weniger Chancen, als wenn er unmittelbar wieder vermittelt werden kann. Das kann dann zum Beispiel dazu führen, dass man mit dem Arbeitgeber abmacht, er soll jetzt 50% arbeiten. Es ist aber auch möglich, dass er innerhalb der Firma umgeteilt wird. Was ich sagen will: Die Thematik Arbeitslosigkeit ist sehr wohl ein wichtiger Bestandteil auch in der Beratung eines Arztes.
Und dann komme ich zum zweiten Punkt: Da muss ich die Leute manchmal begleiten und auch trösten, weil in der Öffentlichkeit wird sehr häufig von Missbrauch gesprochen. Die allermeisten Arbeitslosen, die ich kenne, die möchten arbeiten. Und darum habe ich auch einige Fragen an die Regierung gestellt, wie denn der wirkliche Umfang des Missbrauchs von Arbeitslosengeldern ist, wie es darum steht. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Hilti hat vorhin gesagt, dass eben von Ende 2008 auf 2009 die Arbeitslosenversicherungskasse praktisch halbiert worden ist. Daraus schliesse ich, dass er für die Kurzarbeit eben kreative Lösungen gesucht hat. Und wenn wir schon das Stichwort Ursachen- oder Symptombekämpfung hernehmen, dann würde das heissen für die letzte Wirtschaftskrise, dass wir die Ursache bekämpfen müssen, dann müssen wir für die Amerikaner bei der Immobilienkrise dahingehend hier die Ursache finden und das auch entsprechend von Liechtenstein aus bekämpfen.
Und der zweite Punkt wegen den Mehrbestimmungen in der Schweiz: Ich möchte vom Regierungschef-Stellvertreter diese Mehrbestimmungen aus der Schweiz nicht haben, wenn sie nicht nutz- und wirkungsvoll für Liechtenstein sind. Ich möchte nicht noch weiteren Ballast haben, den wir für unsere Lösung hier in Liechtenstein nicht benötigen. Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich habe in verschiedenen Voten die Sorge um Studien- und Lehrabgänger gehört, die nicht auf Anhieb eine Stelle finden, die ihrer Ausbildung oder ihren Vorstellungen entspricht. Die Sorge um fehlende Berufserfahrungen für den angesprochenen Personenkreis schwang in den Voten ebenfalls mit. Ich sehe es nicht in erster Linie als Aufgabe der Arbeitslosenversicherung an, hier einzuspringen und für ein gemachtes Bett zu sorgen. Der Abg. Manfred Batliner hat schon Recht, wenn er hier von Versicherung und nicht von Sozialhilfe spricht. Wir sprechen von beinahe allen jungen Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Beinahe jeder und jede sieht sich mit der Situation konfrontiert, wie sie oder er sich in den Arbeitsprozess einbringen kann. Hier stellt sich mir wirklich die Frage, ob die Eigeninitiative eingebremst werden soll, indem die Arbeitslosenversicherung zur Stelle ist. Mir sind sehr viele junge Menschen bekannt, die nicht auf Anhieb gleich ihre Wunschstelle finden, die ihre Erfahrungen im Ausland machen, die Initiative zeigen, die sich selbst befähigen, ohne gleich den Gang zur Arbeitslosenversicherung vorzunehmen. Mir sind aber auch die anderen bekannt, die in jeder Situation einfach auf Vater Staat setzen. Ich meine, wir fahren mit einer ausgeprägten Wohlfühlabsicherung von jungen Menschen nicht auf der richtigen Schiene. Liechtenstein ist immer gut gefahren, wenn auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative bei jungen Menschen gesetzt wurde. Danke.Abg. Pepo Frick
Ganz kurz: Der Abg. Manfred Batliner hat gesagt, dass wir nicht alles aus der Schweiz übernehmen sollen - und vor allem nicht Ballast. Ich denke, die ganze Diskussion um einen Solidaritätsbeitrag sollte man nicht einfach als Ballast bezeichnen. Ich mache mir Gedanken über die Arbeitslosenversicherung, mache mir aber auch Gedanken, woher wir das Geld bekommen. Mir ist bewusst, dass es Arbeitslose gibt. Man kann das locker nehmen, eine moderate Erhöhung über 100% machen oder man kann sich Gedanken machen, wie man mithelfen kann, diese Arbeitslosenkasse auf andere Weise zu sanieren. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich kann es auch kurz machen: Herr Abg. Manfred Batliner, Sie sprechen von zusätzlichem Ballast in der Vorlage. Das möchte ich auch nicht. Ich habe den Regierungschef-Stellvertreter aufgefordert, bitte zu begründen, warum solche Ideen nicht eingeflossen sind, warum solche Ideen nicht auftauchen, wenn man schon die Schweizer Vorlage als Rezeptionsvorlage nimmt. Dann muss es einen Grund geben, dass das nicht drinsteht - und den würde ich gerne wissen. Nicht mehr und nicht weniger. Danke. Stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Danke, Herr Präsident. Also ich glaube nicht, dass es sehr viele Hochschulabsolventen gibt, die nach dem Abschluss ihres Studiums, das relativ lange dauert, sich dann noch auf die faule Haut legen und denken: Jetzt bemühe ich Vater Staat noch ein wenig. Sondern es geht darum, ihnen eine Überbrückung zu bieten und sei es nur für drei Monate, damit sie in Ruhe einen Job suchen können, der ihrer Ausbildung entspricht. Er muss nicht hoch dotiert sein, sondern einfach ihren Qualifikationen entsprechen und dass sie dieser Arbeit in Ruhe nachgehen können. Ich frage mich dann nämlich, es gibt auch Eltern, die es nicht mehr vermögen, nach dem Studium ihre Kinder zu finanzieren, die es auch gar nicht mehr müssen, weil sie das Unterhaltsalter erfüllt haben. Und dann frage ich mich: Was machen diese? Entweder sie greifen auf einen Job hin, den sie einfach - ich sage jetzt mal salopp - sie nehmen dann was kommt oder sie gehen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe. Und das kann es ja beim besten Willen nicht sein. Irgendwoher müssen diese noch zu Geld kommen, weil sonst haben sie nicht die Möglichkeit, einen Job zu finden. Und in diesem Bericht steht - ich weiss nicht mehr ist es Seite 12 -, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine gut qualifizierte Arbeitskraft arbeitslos wird, um 50% geringer ist. Also diese Leute mit einer guten Ausbildung werden wahrscheinlich in der Regel weniger arbeitslos in ihrem späteren Berufsleben als andere. Wenn wir diese zu Beginn der Arbeitssuche ein wenig unterstützen, denke ich nicht, dass es Sozialhilfe ist, sondern dass es eine Förderung ist in den Berufseinstieg. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Vielleicht noch einmal, Herr Abg. Batliner, zurück zur Versicherung oder Herr Abg. Albert Frick zur Versicherung Folgendes: Die Krankenkasse ist auch eine Versicherung. Da habe ich ab dem ersten Tag bei Versicherungswechsel die vollen Leistungen. Und ich kann heute auch nicht sagen - der Vergleich ist sicher nicht optimal -, aber ich kann heute auch nicht sagen, ob ich morgen krank werde. Gerade so gut kann es ein Zwanzigjähriger auch nicht sagen, ob er morgen krank wird. Also, wenn wir von Versicherung reden, glaube ich schon, müssten wir da andere Massstäbe ansetzen, als wenn wir hier von der «Arbeitslosenkasse» sprechen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe noch dem Abg. Rainer Gopp das Wort und möchte dann dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Gelegenheit geben zu antworten.Abg. Rainer Gopp
Herr Präsident, ich mache es auch kurz. Ich möchte nur zwei Punkte, die der Abg. Batliner schon angesprochen hat, nochmals bekräftigen, weil ich glaube, das sie zentral wichtig sein werden auch für andere Vorlagen, die uns in den nächsten Jahren beschäftigen werden. Zum einen ist das, dass die Beiträge erhöht werden um 100%. Es gibt keine andere Lösung, das sehe ich auch. Deshalb werde ich hier auch zustimmen. Und auch die Wirtschaftsverbände und der Liechtensteiner Arbeitnehmerverband haben hier grundsätzlich Verständnis dafür gezeigt. Ich gehe jetzt davon aus, weil es eben auch keine anderen Lösungen jetzt mehr gibt. Hier gilt es einfach festzuhalten, dass die Beitragssätze noch tiefer sind als jene der Schweiz und dies ist für unseren Wirtschaftsstandort meines Erachtens sehr wichtig. Gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten hätte ich gerne gesehen, wenn es andere Lösungen, wie wir es im letzten Jahr vorgeschlagen haben, gegeben hätte. Die gibt es aber nun nicht.
Ich möchte an dieser Stelle an die Regierung appellieren, in nächster Zeit auf die Lohnnebenkosten ein Auge zu haben, denn diese sind für Liechtenstein neben den Steuern einer der wichtigsten Standortvorteile. Neben dieser Erhöhung wird vermutlich auch nächstes Jahr wieder eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zur Krankenkasse anstehen und diese Entwicklung gefällt mir nicht. Also das meinte ich damit, dass wir auch in anderen Vorlagen diese Themen im Auge behalten müssen.
Und eben, wie es der Abg. Batliner schon gesagt hat, ein Umdenken aufgrund der demografischen Entwicklung wird es in Politik und Unternehmen sowieso geben müssen. Es wird auch weniger Arbeitnehmer geben, die dann einzahlen, weil im arbeitsfähigen Alter eben einfach weniger Leute zur Verfügung stehen werden, die einzahlen. So lange wir mit 62 oder 63 in Pension gehen, eben nicht mit dem ordentlichn Pensionsalter, sondern eben früher. Wie der Abg. Batliner auch erwähnte, werden die älteren Arbeitnehmer immer wichtiger werden für die Betriebe. Deshalb sehe ich die Bedenken des Abg. Kranz auch weniger dramatisch, weil ich glaube, die Langzeitarbeitslosigkeit 50 plus wird sich reduzieren müssen, weil wir diese Arbeitskräfte schlichtweg einfach benötigen werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke Ihnen einleitend für die sehr intensive Diskussion mit dieser Vorlage und möchte so vorgehen, dass ich zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen aus Sicht der Regierung zu dieser Regierungsvorlage machen werde. Anschliessend versuche ich, die verschiedensten Themen, die jetzt auch von den unterschiedlichen Votanten vorgetragen worden sind, thematisch abzuarbeiten und werde dann zum Abschluss noch auf die Detailfragen eingehen, dort, wo mir das möglich ist, und wenn es nicht möglich ist, werden wir das auf die 2. Lesung klären.
Wie Sie, geschätzte Abgeordnete, richtig ausgeführt haben, wurde die Arbeitslosenversicherungskasse 1970 gegründet unter dem Blickpunkt der Selbstfinanzierung. Und wenn man sich die Kasse heute ansieht, dann stellt man fest, dass der Leistungsumfang der Kasse nicht mehr der heutigen Anzahl der Arbeitslosen entspricht. So reicht zum Beispiel ein Betragssatz von 0,5% aus, um einen Arbeitslosenbestand von zirka 400 Personen zu finanzieren. Sie haben auch erwähnt, dass die Kasse seit dem Jahr 2001 regelmässig Defizite erwirtschaftet. Das heisst, auch in konjunkturell guten Zeiten wurde ein Fehlbetrag erwirtschaftet. Das zeigt, dass wir Anstrengungen dahingehend unternehmen müssen, um die Kasse zukunftsfähig auszugestalten. Ein weiteres Sondermerkmal, und das haben Sie in der Diskussion auch angesprochen, ist, dass die Wirtschaftskrise im Jahr 2009 die Kasse im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung mit rund CHF 15,9 Mio. über die Massen hinweg belastet hat. Im Gegenzug, und ich komme später noch darauf zurück zu sprechen, konnte dafür eine hohe Arbeitslosigkeit im Land vermieden werden und insbesondere konnten Klein- und Mittelbetriebe sicher durch die Krise gesteuert werden. Das Eigenkapital hat deshalb per Ende 2009 noch CHF 22,6 Mio. betragen.
Was sind nun die Zielsetzungen dieser Totalrevision? Die Regierung möchte mit dieser Totalrevision erreichen, dass die Arbeitslosenversicherungskasse nachhaltig und zukunftsfähig ausgestaltet wird. Das ist das Hauptziel. Zum Zweiten möchte die Regierung Fehlanreize beseitigen, denn wir haben im heutigen System Fehlanreize. Einer der Fehlanreize liegt zum Beispiel darin, dass Sie beitrags- und beitragsbefreite Zeit kumulieren können und so dadurch relativ niederschwellig zu einem Anspruch an Arbeitslosenunterstützung gelangen können. Zum Dritten möchte die Regierung das Versicherungsprinzip stärken. Auch das wurde von verschiedenen Votanten bereits angesprochen. Je höher die Beitragsdauer ist, desto höher ist auch der Anspruch auf Leistung. Das ist diese Formel, die sich dahinter verbirgt. Und zum Vierten möchte die Regierung die Effizienz der Wiedereingliederungsmassnahmen steigern.
Wenn Sie sich nun die strategischen Möglichkeiten anschauen, die die Regierung hat, um ihre Ziele zu erreichen, dann haben Sie im Prinzip drei Möglichkeiten: Sie können erstens die Beiträge erhöhen, Sie können zweitens den Leistungsumfang reduzieren oder Sie können drittens beide Massnahmen miteinander kombinieren. Bei der Reduktion des Leistungsumfangs haben Sie drei zentrale Parameter, die Sie beeinflussen können: Das ist die Mindestdauer der Beitragszeit, das ist die Höhe des Taggeldes und das ist die Dauer der Leistungen bzw. die Höchstzahl der Taggelder. Wie Sie der Vorlage richtig entnehmen können und das haben Sie auch teilweise bereits andiskutiert, hat sich die Regierung für ein Kombinationsmodell und damit für einen Massnahmenmix entschieden. Wir schlagen Ihnen einerseits eine Beitragserhöhung vor - auch darauf komme ich noch zu sprechen - und andererseits schlagen wir auch konkrete Massnahmen auf der Leistungsseite vor.
Nun, ich habe erwähnt, dass es Ziel der Regierung ist, die Kasse zukunftsfähig und nachhaltig auszugestalten. Die Frage ist, was für finanzielle Auswirkungen mit dieser Vorlage verbunden sind. Wir haben das auch im Bericht und Antrag entsprechend ausgeführt. Diese Massnahmen führen zu jährlichen Mehreinnahmen in der Höhe von rund CHF 11 Mio. Davon entfallen rund CHF 10 Mio. auf die Erhöhung des Beitragssatzes und rund CHF 1 Mio. resultiert aus der Anhebung des beitragspflichtigen versicherten Verdienstes auf CHF 126'000. Ausserdem haben die geplanten Massnahmen Einsparungen auf der Leistungsseite zur Folge. Neben den oben angeführten Massnahmen dürfte sich auch zum Beispiel die Einführung einer abgestuften Wartezeit kostendämpfend auswirken. Sofern eine arbeitslose Person bereits während der gesetzlichen Wartezeit eine neue Stelle findet, kommt es nicht zu einem Taggeldbezug, wodurch die ALV entlastet wird. Insbesondere bei Personen mit einem versicherten Verdienst über CHF 126'000, und wir haben das im Gesetz mit einer Wartezeit von 20 Tagen hinterlegt, dürfte dies vorkommen. Als Folge dieser Totalrevision dürfte sich zudem die Höhe des Staatsbeitrags reduzieren. Der Staatsbeitrag wird dabei weiterhin rund 20% der Auszahlungen der ALV betragen. Die Massnahmen auf der Leistungsseite verringern sich jedoch, die gesamthaft erfolgten Auszahlungen der ALV, womit der Staatsbeitrag ebenfalls tiefer ausfällt. Und die finanzielle Entlastung, die für den Staat daraus resultiert, dürfte allerdings relativ klein sein. Wie eine Simulationsrechnung der Konjunkturforschungsstelle Liechtenstein zeigt, wirkt sich die Totalrevision in eher geringerem Masse auf die Aufwandseite aus, womit die Auswirkungen auf den Staatsbeitrag begrenzt bleiben. Ich komme auf diesen Aspekt auch noch zurück, weil das einer der Hauptpunkte ist, den auch der Abg. Pepo Frick angesprochen hat. Die Simulationsrechnungen zeigen aber insgesamt, dass mit dieser Vorlage im Jahr 2014 - und das ist ein realistisches Szenario - das Eigenkapital der Kasse rund CHF 41 Mio. betragen wird und damit können wir mit dem Eigenkapital in etwa dem Stand des Jahres 2008 entsprechen.
Ich möchte nun als erstes das Thema des Beitragssatzes erörten. Sie haben in Ihren verschiedenen Voten unter anderem kritisch angemerkt, dass eine Erhöhung von 0,5% auf 1% nicht moderat sei und dass es vor allem für Menschen mit geringerem Verdienst zu einer Belastung werde. Hier möchte ich auf die Ausführungen im Bericht und Antrag verweisen. Die Regierung hat ausgeführt, dass in den umliegenden Ländern die Personen mit einem geringerem Verdienst in aller Regel deutlich stärker belastet werden. In der Schweiz sind zum Beispiel 2,2% geplant. Sollte das Schweizer Volk zur Vorlage des Bundesrates Nein sagen, ist eine Erhöhung auf 2,5% geplant. In Deutschland sind das rund 3% und in Österreich gibt es ein abgestuftes Modell. Wenn ich das zusammenfasse, dann stelle ich fest und das hat auch die Regierung diskutiert, dass ein Beitragssatz von 1% im internationalen Vergleich immer noch sehr tief ist. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen, das zum Beispiel CHF 1'890 übersteigt, beträgt der Beitragssatz in den umliegenden Ländern 2,2% bis 3%. Das ist also das Zwei- bzw. Dreifache des in Liechtenstein geplanten Beitragssatzes.
Ein anderes Argument, das Sie in der Diskussion auch angesprochen haben, ist das Argument der Lohnnebenkosten. Mit dieser Erhöhung gelingt es uns, im internationalen Vergleich in diesem Bereich die Wettbewerbsfähigkeit des Landes nach wie vor aufrechtzuerhalten. Andere Länder - und das haben wir im Bericht und Antrag auch ausgewiesen - haben in diesem Bereich einen höheren Beitragssatz und damit auch höhere Lohnnebenkosten.
Der Abg. Pepo Frick und auch andere Votanten haben davon gesprochen, dass sich das ALVG negativ auswirkt, vor allem auch für Niedrigverdienende und dass dadurch der Druck auf Arbeitsuchende immens erhöht werde. Diesbezüglich muss ich widersprechen. Wenn man sich die Vorlage nämlich im Detail ansieht, dann stellt man fest, dass Personen, die Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, auch heute schon Pflichten haben. Hierzu zählen zum Beispiel intensive Arbeitsbemühungen - es geht um die zumutbare Arbeit, ich komme dann später noch darauf zurück - die Teilnahme an Beratungs- und Kontrollgesprächen und arbeitsmarktliche Massnahmen. Hier ändert sich also nichts. Dasselbe gilt auch für die zentrale Frage, welche Arbeit zumutbar ist bzw. welche Arbeit als unzumutbar gilt. Hier, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ändert die Regierung nichts im Vergleich zur bestehenden Gesetzeslage. Diese Bestimmung entspricht weitestgehend nämlich der heutigen Praxis. Und auch die Höhe des Taggeldes bleibt mit 80 bzw. 70% unverändert. Der Abg. Günther Kranz hat das in seinem Votum auch angesprochen. Im Gegenteil, die Höchstzahl der Taggelder wird generell um 10 auf 260 Taggelder erhöht. Die heutige bestehende Gesetzeslage sieht eine Höchstzahl von 250 Taggeldern vor. Für Personen über 50 Jahre bleibt der maximale Anspruch bei 400 Taggeldern. Eine Anpassung erfolgt - das geht aus dem Bericht und Antrag auch hervor - nur bei Personen unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflichten und bei Personen über 60 Jahren. Das hat auch der Abg. Günther Kranz unter anderem kritisch bemerkt. Aber hier muss man sich aus Sicht der Versicherungskasse die Frage stellen, ob es sachlich gerechtfertigt ist, eine Person, welche über 50 Jahre ist, schlechter zu stellen als eine Person, welche über 60 Jahre ist. Ich denke, hier muss es zentrales Ziel sein, diese Personen, auch wenn sie arbeitslos sind, möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und mit entsprechenden Wiedereingliederungsmassnahmen zu versuchen, die drohende Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Aber aus Sicht der Kasse scheint es sachlich nicht gerechtfertigt zu sein, zwischen Personen über 50 Jahren und Personen über 60 Jahren einen Unterschied zu machen. Und darum schlägt die Regierung in diesem speziellen Punkt auch eine Korrektur vor.
Eine Erschwerung bedeutet allerdings die Erhöhung der Mindestbetragszeit auf 12 Monate. Diesbezüglich möchte ich aber in aller Deutlichkeit festhalten, dass damit lediglich eine Angleichung an die Rechtslage in Österreich, in Deutschland und in der Schweiz stattfindet. Wir haben auch untersuchen lassen, was das bedeuten würde. Sie haben das auch unter dem Stichwort Sozialhilfe angesprochen. Auf diesen Punkt komme ich später noch zu sprechen.
Wenn ich das nun also zusammenfasse, wenn ich wirklich den Kern der Vorlage anschaue und wenn ich den Kerngehalt der einzelnen Artikel anschaue, dann stelle ich fest, dass von einem immens erhöhten Druck auf Arbeitsuchende mit Sicherheit nicht gesprochen werden kann. Im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage wird auf der Leistungsseite nicht viel korrigiert werden, da die zentralen Parameter keine Änderung erfahren. Und auch die Dauer des maximalen Bezugs des Taggelds bleibt - ich habe das gesagt - mit Ausnahme der unter 25-Jährigen und der über 60-Jährigen gleich oder erhöht sich sogar geringfügig. Die Höhe des Taggeldes verbleibt gleich.
Ich komme nun auf das Thema Verlagerung in die Sozialhilfe zu sprechen. Die Regierung hat ja dieser Thematik ein entsprechendes Kapitel im Bericht und Antrag gewidmet. Sie sehen die entsprechenden Ausführungen auch auf den Seiten 148 ff. Wenn ich das zuerst einleitend mit dem Ausland vergleiche, dann stelle ich fest, dass die Schweiz, Österreich und Deutschland eine Mindestbeitragszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung kennen. Und der beträgt eben 12 Monate. Und wenn es hier negative Auswirkungen geben würde, dann hätte ja auch in diesen Ländern die Sozialhilfe stark unter Druck geraten müssen und das hätte auch in der Vergangenheit deutlich spürbar werden müssen. Und unsere Experten, die wir eingesetzt haben, haben auch die schweizerische Revision zum Teil sehr eng mitbegleitet, die haben zumindest unsere Beitragszeit von 6 Monaten innerhalb von 24 Monaten Rahmenfrist, die wir derzeit haben, als sehr kurz bezeichnet. Und das ermöglicht es vor allem Personen mit verschiedenen Kurzarbeitsverhältnissen, relativ rasch einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit zu erwerben. Und einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit erwirbt gemäss heutiger Gesetzeslage auch, wer die Beitragszeit - ich zahle zum Beispiel drei Monate ein mit einer beitragsbefreiten Zeit, bin 3 Monate im Ausland, mache ein Kurzstudium - kumuliert. Und hier stellt sich schon die Frage, ob solche Kumulationen sachlogisch zulässig sind oder nicht. Wir sind der Meinung nein, deshalb verschärfen wir hier die Praxis, und wir gleichen die Rechtslage an die Schweiz an.
In diesem Zusammenhang hat auch der Abg. Peter Büchel verschiedene Fragen gestellt. Sie haben zum Beispiel gefragt, woher die 15% stammen, die die Regierung in ihrem Bericht und Antrag ausführt. Die Regierung führt aus - ich zitiere: «So beanspruchen in der Schweiz gemäss einer aktuellen Studie rund 50% aller ausgesteuerten Personen später Sozialhilfe. Nach einer Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherung zu den Übergängen zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit im Zeitraum 2004 bis 2006 beanspruchten 9,5% der Personen, die Leistungen der ALV bezogen, im Anschluss daran Leistungen der Sozialhilfe». Wir haben ja im Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass es hier eine entsprechende Studie gibt von einem Herrn Äppli. Diese wurde veröffentlicht in der Zeitschrift «Die Volkswirtschaft Nr. 10/2006». Dieselbe Studie und dasselbe Argument hat aber auch der Bundesrat aufgeführt. Wir haben nämlich auch die schweizerischen Materialien konsultiert. Es gibt einen Bericht des Bundesrates vom 30. Juni in Erfüllung des Postulats 09.4238 Fässler-Osterwalder vom 30. Juni 2010. Dieser Bericht beschäftigt sich mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG, der 4. AVIG-Revision und möglichen Auswirkungen auf die Kosten der Sozialhilfe der Kantone und der Gemeinden. Und dort finden Sie eben diese entsprechenden Zahlen hinterlegt. Das heisst, 15%, die gemäss dieser Studie ausgesteuert sind, beziehen später Sozialhilfe. Aber man muss auch sagen, wenn man diese Berichte konsultiert, dann sind nach einem Jahr die Hälfte der Ausgesteuerten wieder erwerbstätig. Diese Zahlen relativieren sich also sehr stark. Und darum kann ich eigentlich in diesem Punkt auch dem Argument des Abg. Pepo Frick nicht zu 100% folgen. Er sagt: Jetzt nehmen sie eine Studie aus der Schweiz und die hat keine Relevanz für Liechtenstein. Doch, die hat sehr wohl Relevanz für Liechtenstein, weil das System sehr ähnlich aufgebaut ist und weil uns einfach auch die statistischen Erfahrungswerte in diesem Zusammenhang fehlen. Das Amt für Statistik führt nicht in diesem Detaillierungsgrad diese Zahlen aus, wie sie die schweizerischen Bundesämter haben. Wenn Sie nämlich diesen Bericht aus der Schweiz studieren, dann können Sie jede Massnahme kostenmässig beziffern, was das genau auf die Arbeitslosenversicherungskasse für Auswirkungen hat, und zwar auf den Franken genau. Unsere statistischen Grundlagen führen leider nicht so weit, weshalb wir auch diese Simulationsrechnungen gemacht haben.
Dann ist vom Abg. Peter Büchel in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt worden, woher die 20% kommen, die auf der Seite 149 des Bericht und Antrags ausgewiesen worden sind. Das, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ist eine Stichprobe, die das Amt für Volkswirtschaft bei rund 200 Bezügern gemacht hat, die Arbeitslosenentschädigungen beziehen und daraus resultiert diese Zahl. Wir stellen also fest, dass rund 20,98% dieser Personen über eine Beitragszeit verfügen, die geringer als 12 Monate ist. Interessant ist jetzt aber nicht nur diese Zahl, sondern was das auf die Gesamtarbeitslosigkeit bedeutet. Bei 461 Arbeitslosen, Stand Ende Juli 2010, wären dies dann zirka 15 Personen gewesen, die vom Arbeitsmarktservice in die Sozialhilfe wandern. Und es ist dann auch nicht mehr so, dass diese Personen vom Arbeitsmarktservice betreut werden, sondern diese Personen werden dann nachher von der Sozialhilfe betreut. Aber selbstverständlich, so lange jemand langzeitarbeitslos ist und noch nicht ausgesteuert ist, wird er vom Arbeitsmarktservice betreut. Es gibt hier auch ganz spezielle Betreuungsprogramme für solche Personen. Ich komme dann später noch darauf zurück. Und es ist natürlich erklärtes Ziel der Regierung und des Arbeitsmarktservices, dass es auch immer wieder gelingt, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. in den Arbeitsprozess wieder einzugliedern. Und darum hat das Amt für Volkswirtschaft ja auch in diesem Bereich spezielle Programme aufgelegt.
Ich komme hier auch zu einem Zwischenfazit: Die Regierung hat sich also sehr wohl Gedanken gemacht, ob hier eine effektive Verlagerung von der Arbeitslosigkeit in die Sozialhilfe feststellbar ist. Ich muss Ihnen sagen, aufgrund dieser Entscheidgrundlagen, die der Regierung zur Verfügung gestanden sind, sehen wir diese erhöhte Verlagerung nicht.
Ich komme zu einem nächsten Thema. Es wurde angesprochen, dass sich der liechtensteinische Vorschlag zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sehr stark an die schweizerische Vorlage anlehnt. Dann wurde auch die Frage aufgeworfen: Warum hat die Regierung nicht alle Argumente, die jetzt in der schweizerischen Vorlage enthalten sind, auch übernommen? Das ist relativ einfach zu sagen. Wir haben heute bei unterschiedlichsten Artikeln schon eine andere Gesetzesgrundlage als das die Schweiz hat, obwohl das Gesetz von der Systematik her natürlich ähnlich aufgebaut ist. Wir haben einen unterschiedlichen Beitragssatz. Die Schweiz kennt zudem einen Solidaritätsbeitrag - ich komme auf diesen speziellen Punkt noch zurück. Wir haben heute eine strengere Regelung im Bereich der zumutbaren Arbeit als das die Schweizer haben und dies schon im bestehenden Gesetz. Unser Arbeitslosenversicherungsgesetz erklärt eine solche Arbeit ganz generell für zumutbar, sofern die Arbeitslosigkeit mehr als vier Monate gedauert hat. Das ist bereits unter dem geltenden Recht schon der Fall. Wir haben unterschiedliche Taggeldsätze bei der Höchstzahl der Taggelder. Es gibt unterschiedliche Regelungen bei den beitragsbefreiten Personen. Es gibt unterschiedliche Regelungen im Bereich der Kurzarbeits- oder der Schlechtwetterentschädigungen. Es gibt unterschiedliche Regelungen im Bereich der Höchstdauer. Es gibt zum Beispiel auch unterschiedliche Regelungen im Bereich des Staatsbeitrags. Wir sehen weiterhin einen Staatsbeitrag vor. Das schweizerische Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht eine ausschliessliche Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor usw. Also hier könnte ich Ihnen eine ganze Liste aufzählen, bei welcher Sie sehen, dass wir zwar von der Systematik her ähnlich sind, aber dass wir, wenn es um die Substanz geht, da und dort schon einige Unterschiede im Vergleich zur schweizerischen Rechtslage haben.
Nun zum Thema, das von Ihnen eigentlich als zentraler Eckpunkt herauskristallisiert worden ist. Das ist der Solidaritätsbeitrag, den die Schweiz erheben möchte. Um diese Diskussion führen zu können, muss man sich aber auch zuerst mit der Situation in der Schweiz vertraut machen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Und die Rechtslage in der Schweiz ist wie folgt: Bis zum Abbau der Schulden wird auf einen Lohnanteil zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000 ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben, wobei dieser Solidaritätsbeitrag hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt wird. Und wenn man sich das jetzt in der Vergangenheit anschaut, dann stellt man fest, dass bereits vom Jahr 1996 bis zum Jahr 2002 in der Schweiz ein entsprechender Solidaritätsbeitrag zum Zweck des Schuldenabbaus eingeführt worden war. Und der Solidaritätsbeitrag, der jetzt vorgesehen ist, der ist wiederum als Übergangsregelung ausgestaltet, und er wird so lange erhoben, bis das Eigenkapital der schweizerischen Arbeitslosenversicherungskasse rund CHF 0,5 Mia. erreicht hat. Es handelt sich also um einen temporären Solidaritätsbeitrag. Es ist ein Solidaritätsbeitrag, der in erster Linie dem Sanierungsziel dient. Und nun haben wir uns natürlich bei der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage auch die Frage gestellt: Sollen wir einen solchen temporären Solidaritätsbeitrag einführen oder eben nicht? Und diesbezüglich haben wir aber einen wesentlichen Unterschied und ich glaube, das hat auch der Abg. Manfred Batliner gesagt: Im Unterschied zur schweizerischen Arbeitslosenversicherungskasse hat unsere Kasse nämlich noch keine Schulden. Wir haben heute noch ein Eigenkapital. Ziel unserer Revision ist die nachhaltige und zukunftsfähige Ausgestaltung, sodass wir eben nicht in Schulden fallen. Und darum kann man sich auch die Frage stellen: Brauchen wir einen temporären Zuschlag, um das Kapital schneller zu äufnen, oder brauchen wir den eben nicht? Denn etwas ist klar: Im Unterschied zur Schweiz sind wir noch nicht verschuldet.
Wir haben uns das dann überlegt, was das überhaupt bedeutet, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Einführung eines Solidaritätsbeitrages zusätzlich zu dieser Beitragserhöhung auf 1%, die wir anstreben, würde zu einer noch stärkeren Mehrbelastung der betroffenen Personen führen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wären gleichermassen von den gegenüber heute deutlich höheren Arbeitslosenversicherungsbeiträgen betroffen. Wir sind der Meinung, dass der Faktor Arbeit hier ohne Not zusätzlich verteuert würde. Der Abg. Günther Kranz hat es in diesem Zusammenhang auch richtig angesprochen. Es wird auch die Kaufkraft der Arbeitnehmer dadurch geschmälert und andere Votanten haben die Unternehmerseite angesprochen. Wenn ein solcher Solidaritätsbeitrag eingeführt wird und wenn das auch nur temporär ist, dann werden auch unsere Unternehmer wieder zur Kasse gebeten, und zwar im selben Ausmass, wie dies auch die Versicherten dann tragen dürften. Es würde also zu einer deutlichen Mehrbelastung kommen. Ich persönlich bin der Meinung, dass der Faktor Arbeit hier zusätzlich ohne Not verteuert wird. Dieses Paket, das wir Ihnen heute zur Diskussion vorschlagen, geht davon aus - ich habe das einleitend erwähnt -, dass wir bis ins Jahr 2014 wieder einen Eigenkapitalstock von rund CHF 40 Mio. haben und ich sehe deshalb im Moment die Notwendigkeit nicht, einen temporären Solidaritätsbeitrag einzuführen. Einerseits würde der Faktor Arbeit verteuert werden, andererseits wird auch die Kaufkraft der Arbeitnehmer darunter leiden. Und ich möchte einfach in diesem Zusammenhang auch das aufgreifen, was verschiedene von Ihnen angesprochen haben: Es wird vermutlich zu einer Erhöhung der Krankenkassenprämien kommen. Das führt wieder zu höheren Lohnnebenkosten. Auch die Versicherten werden dann zur Kasse gebeten. Wir haben jetzt als Regierung kürzlich die Aufhebung der NBU-Subvention verabschiedet. Die Regierung hat die Vernehmlassung hierzu gestartet. Auch hier werden die Versicherten dann wieder belastet. Also wir müssen einfach darauf achten, dass wir diese Lohnnebenkosten und die Umlagen, die wir jetzt auf die Versicherten und die Bevölkerung überwälzen, irgendwo in einem gewissen Mass noch erträglich halten.
Es gibt aber auch noch weiterführende Überlegungen. Wenn man sich das System des Solidaritätsbeitrages nämlich einmal durchdenkt, dann wird man feststellen, dass der Solidaritätsbeitrag in keinster Weise alle Besserverdienenden treffen würde. Vor allem Gewerbetreibende und Freiberufler, wie zum Beispiel Anwälte, Treuhänder oder Ärzte, welche in der Rechtsform einer juristischen Person, zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft oder in einer Anstalt auftreten werden, würden vom Solidaritätsbeitrag nur teilweise betroffen sein. Das kann man sich durchrechnen, wenn man die beitragspflichtigen Lohnsummen ansieht und wenn man schaut, wie hoch die entsprechenden Beträge sind. Demgegenüber wären aber Angestellte bei einer Bank oder eines Industriebetriebs, die in diesen Lohnklassen sind, selbstverständlich von diesem Solidaritätsbeitrag betroffen. Dann muss man sich, wenn man die Diskussion um den Solidaritätsbeitrag führt, auch noch die Relation ansehen. In der Schweiz beträgt der Beitragssatz aktuell 2,2%. Der Solidaritätsbeitrag ist mit 1% festgesetzt worden, was einem Faktor von 0,45 entspricht. Würde in Liechtenstein ein Solidaritätsbeitrag von 1% eingeführt, wäre dieser verhältnismässig gesehen deutlich höher als der schweizerische Solidaritätsbeitrag, nämlich der Faktor eins zu eins. Aus meiner Sicht ist das ein Wettbewerbsnachteil, den wir nicht unbedingt eingehen sollten.
Ein weiterer Punkt, der von verschiedenen Votanten angesprochen worden ist und den ich darum versuche summarisch abzuhandeln, ist das ganze Thema der Kurzarbeit und damit verbunden auch die finanziellen Auswirkungen auf die Arbeitslosenkasse. Sie haben das ja entsprechend auch angesprochen. Nun, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wenn wir uns die Wirtschaftskrise anschauen in den letzten beiden Jahren, dann argumentieren wir aus wirtschaftspolitischer Sicht auch immer mit einem gewissen Stolz. Wir sind nämlich als Land Liechtenstein relativ gut durch die Krise gekommen. Wir mussten keine Rettungspakete für Banken schnüren, wir mussten keine Konjunkturprogramme auflegen, unser Staat hat sich nicht zusätzlich verschulden müssen, wir mussten keine Schulden aufnehmen, und wir hatten einen funktionierenden Arbeitsmarkt. Das wiederum hatten andere Länder nicht. Und der Grund, dass unser Arbeitsmarkt funktioniert hat, und dass er relativ flexibel in den letzten beiden Jahren war, der liegt vor allem im Instrument der Kurzarbeit begründet. Wenn man sich die Kurzarbeit ansieht, dann stellt man natürlich fest, dass die Ausgaben für die Kurzarbeit sehr stark konjunkturabhängig sind und im langjährigen Schnitt - und das sehen Sie auch in den Zahlen, die die Regierung ganz am Anfang ihres Bericht und Antrags ausführt - sind die Ausgaben für Kurzarbeit relativ tief. Das sind rund CHF 1 Mio. pro Jahr. Und diese Ausgaben liegen deutlich unter den Ausgaben für Arbeitslosenentschädigungen.
Im Jahre 2009 - ich habe das erwähnt - waren die Ausgaben für Kurzarbeit aussergewöhnlich hoch. Und bei durchschnittlichen Ausgaben von CHF 1 Mio. besteht nur ein begrenztes Wachstums- bzw. Sparpotenzial. Aber, und das haben wir im letzten Jahr gezeigt, die Kurzarbeit hat beschäftigungsstabilisierende Wirkung entfaltet und in einer Wirtschaftskrise - und das habe ich jetzt die letzten beiden Jahre wirklich als politisch Verantwortlicher erlebt - ist das Instrument einer Kurzarbeit aufgrund der ausgeprägten Exportorientiertheit Liechtensteins unentbehrlich. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Es waren nämlich nicht nur Grossbetriebe, die von diesem Instrument profitiert haben. Es waren vor allem auch zahlreiche Betriebe aus dem Klein- und Mittelgewerbe, aus der metallverarbeitenden Industrie, die das Instrument der Kurzarbeit in Anspruch genommen haben. Ich komme später noch darauf zurück. Und man muss sich die Frage stellen, ob man die Kurzarbeit weiterhin so belassen will oder man die Kurzarbeit anders ausgestalten will. Wenn man sich das aus Sicht des Kostenaspektes anschaut, dann hat man im Prinzip zwei Möglichkeiten, um die Aufwendungen des Staates für Kurzarbeit zu reduzieren. Die erste Möglichkeit ist, Sie reduzieren den Vergütungsanteil der Versicherung bei der Kurzarbeitsentschädigung, die zweite Möglichkeit ist, Sie verpflichten die Unternehmen, die vom Staat geleistete Vergütung nach Beendigung der Kurzarbeit zurückzuerstatten. Und das ist auch jener Punkt, welchen zum Beispiel der Abg. Pepo Frick in die Diskussion eingebracht hat. Und hier möchte ich anknüpfen. Das muss man sich nämlich einmal durchdenken, was das überhaupt bedeuten würde. Nehmen wir einmal an, wir hätten eine Rückzahlungsverpflichtung für Unternehmen, und zwar nicht nur für grosse Unternehmen, sondern auch für alle Klein- und Mittelbetriebe, dann würden diese sich, je nachdem, wie lange unsere Unternehmen diese Kurzarbeit in Anspruch genommen hätten, mit hohen Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen. Und wenn man sich das einmal anschaut, wie die Wirtschaftsentwicklung jetzt langsam wieder angezogen hat nach der Krise, und Sie würden jetzt Rückzahlungsverpflichtungen geltend machen, dann treffen Sie die Unternehmen nämlich genau wieder an einem empfindlichen Punkt. In dem Moment, in welchem das Unternehmen und die Wirtschaft wieder zu laufen beginnt, sehen sie sich mit Rückzahlungsverpflichtungen - in welcher Höhe auch immer, das müsste man ja auch noch diskutieren - konfrontiert. Also im Zeitpunkt des Aufschwungs, verbesserter Auftragslage und Anlagenauslastung, trifft das Unternehmen eine Rückzahlungsverpflichtung. Ich weiss nicht, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, was das für Auswirkungen auf die Innovationskraft und auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen haben wird. Ich weiss aber, dass ein Teil der Unternehmen - und ich kenne die Bilanzen, ich habe mich ja mit vielen Gewerbebetrieben getroffen - Mühe haben dürfte, diese Forderungen zurückzuzahlen, und müsste deshalb um Stundung oder Erlass der Rückforderung ersuchen. Und würde die Versicherung bei Zahlungsverzug die Rückzahlungsforderung eintreiben, so könnte dies betroffene Unternehmen in ihrer Existenz gefährden und dazu nötigen, Mitarbeiter zu entlassen. Und es ist also davon auszugehen, dass eine gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung dazu führen würde, dass viele Unternehmen erst gar nicht vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch machen würden. Dadurch würden sie nur ein Mittel haben, sie müssten die Leute eigentlich gleich schon auf die Strasse stellen.
Und dann gibt es noch eine buchhalterische Sicht, geschätzte Damen und Herren. Der Gewinnbegriff ist relativ. Wenn Sie sagen: Ich verpflichte ein Unternehmen dazu, dass, wenn man Gewinne macht, die Kurzarbeitsentschädigung wieder zurückzuzahlen ist, dann wissen Sie selbst: Gewinne kann man verschleiern, man bildet Rückstellungen, man macht hohe Abschreibungen, dann weist ein Unternehmen einfach keine Gewinne aus. Und wie es dann zu einer Rückzahlungsverpflichtung kommen soll, weiss ich nicht. Ich persönlich, geschätzte Abgeordnete, warne davor, die Kurzarbeit unattraktiv auszugestalten. Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt. Man kann eine offene politische Diskussion darüber führen, ob künftig Rückzahlungsverpflichtungen notwendig oder irgendwie umsetzbar sind. Ich persönlich bin aber der Meinung, dass das für unsere Unternehmen und für unseren Arbeitsmarkt nicht zielführend ist und würde Ihnen und auch den Regierungskollegen dies deshalb auch nicht vorschlagen.
Ich bitte um etwas Geduld, ich muss mich in meinen Unterlagen orientieren, welche allgemeinen Themen ich bereits bearbeitet habe oder ob ich dann zur Beantwortung der verschiedenen Fragen übergehen kann.
Ich glaube, wir belassen es einmal dabei. Ich versuche jetzt die Fragen zu beantworten und wenn noch Themen offen sind, dann können wir im Anschluss an meine Ausführungen noch einmal zurückkommen. Ansonsten werden Sie mich ja sicher darauf aufmerksam machen, wenn ich die eine oder andere Frage noch nicht beantwortet habe.
Ich beginne mit dem Abg. Pepo Frick: Das Thema des höheren Beitragssatzes habe ich bereits abgearbeitet. Ebenso habe ich Ausführungen gemacht zur allgemeinen Verschärfung für Personen mit einem niederen Verdienst. Ebenso habe ich Ausführungen gemacht zur Verlagerung in die wirtschaftliche Sozialhilfe. Der Abg. Pepo Frick hat auch die Zahlen aus der Schweiz angesprochen, welche im Bericht und Antrag hinterlegt sind. Auch der Abg. Peter Büchel hat in dieselbe Richtung argumentiert. Auch diese Antworten habe ich Ihnen schon gegeben.
Betreffend das statistische Zahlenmaterial zu den postulierten Missbrauchsfällen: Mir sind keine statistischen Zahlen bekannt, aber wir wissen aus der gängigen Amtspraxis und aus entsprechenden Gerichtsverfahren, dass es immer wieder zu Missbrauchsfällen gekommen ist. Das hat vor allem damit zu tun, dass mit der Regelung betreffend sechs Monate Beitragszeit, dass Sie relativ einfach einen Anspruch erwerben, und dass diese Regelung eben ausgenützt worden ist, weil die verschiedenen Tatbestände kumuliert worden sind. Aber ich kann Ihnen heute keine statistischen Angaben liefern. Aber vielleicht hat der Abg. Pepo Frick Angaben, oder wir versuchen das auf die 2. Lesung entsprechend aufzubereiten.
Wie viele Franken wurden von den Jahren 2005 bis 2010 bezogen? Das kann ich Ihnen heute nicht beantworten.
Dann zur Frage der ex-post Simulation und warum die Aufwandseite hier nicht entsprechend gesenkt wird: Ich habe das auch in meinen einleitenden Worten entsprechend ausgeführt. Das hängt damit zusammen - und ich habe das auch sehr detailliert begründet -, dass wir im Kerngehalt bei den Leistungen nicht sehr viel ändern werden. Wir werden zwei oder drei Parameter beeinflussen, aber der Kerngehalt auf der Leistungsseite bleibt gleich. Und darum wird es hier auch nicht zu einem entsprechenden Leistungsabbau kommen. Das ist eine theoretische Diskussion. Es findet kein Leistungsabbau statt und darum wird das auf der Aufwandseite auch nicht weiter gesenkt werden können. Natürlich kommt es zu geringen Einsparungen. Sie haben mich dann auch gefragt: Wie hätte sich der Aufwand gemäss ex-post Simulation reduziert? Wenn man sich das anschaut, dann sind das rund CHF 2 Mio. oder rund 5%, die hier jetzt eingespart werden hätten können, wenn man diese ex-post Simulation auf die Vergangenheit umgelegt hätte.
Dann haben Sie noch eine spezielle Frage zur Seite 41 betreffend die Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Ich nehme an, Sie kommen dann wieder darauf zurück, wenn wir diesen Artikel diskutieren.
Dann haben Sie das Thema des Solidaritätsbeitrags angesprochen. Auch hierzu habe ich bereits Ausführungen gemacht. Was ich Ihnen nicht beantworten kann ist die Frage, wie hoch der Überschuss in den Jahren 2005 bis 2009 gewesen wäre, wenn 1% Solidaritätsbeitrag erhoben worden wäre. Wir haben diese Rechnung nicht gemacht, weil wir uns gegen den Solidaritätsbeitrag entschieden haben.
Das Thema der Rückzahlungsverpflichtung, welche Sie, Herr Abg. Frick, angesprochen haben, zu diesem Thema habe ich ebenfalls bereits ausführlich Stellung genommen.
Der Abg. Günther Kranz hat unter anderem ausgeführt, dass ein sehr enger Bezug zwischen Beitragszeit und beitragsbefreiter Zeit hergestellt wird. Das ist richtig. Das ist eben die so genannte Stärkung des Versicherungsprinzips, welche ich einleitend in meinem Votum auch als zentrale Zielsetzung der Regierung angegeben habe. Sie haben unter anderem kritisch erwähnt, dass für ältere Arbeitslose heute längere Bezugsdauern vorgesehen werden und dass diese reduziert werden. Sie sprechen damit die über 60-Jäh-rigen an. Ich habe das in meinen Votum auch bereits angesprochen. Wir sehen aus sachlogischer Sicht keinen Unterschied zwischen einem 50-Jährigen oder einem 60-Jährigen. Im Gegenteil, wir wollen eigentlich die heutige Besserstellung der über 60-Jährigen zugunsten der 50-Jährigen aufheben.
Etwas, das zugunsten der Arbeitnehmenden ausfällt - auch das haben Sie angesprochen - ist, dass die Sozialbeiträge im Bereich der Arbeitslosenentschädigung künftig von den Unternehmen getragen werden müssen. Die verschiedenen Unternehmenszweige machen das heute bereits freiwillig. Künftig wird das einfach gesetzlich verankert werden. Und ein weiteres Plus dieser Vorlage ist sicher die administrative Vereinfachung der gesamten Abwicklung. Unsere Unternehmen müssen künftig nur noch bei der AHV ihre Formulare einreichen und müssen nicht mehr zur AHV und zum Amt für Volkswirtschaft gehen. Hier setzen wir wieder ein deutliches Zeichen, dass wir das Postulat des Bürokratieabbaus auch wirklich ernst nehmen.
Zum Thema Solidaritätsbeitrag habe ich ebenfalls Stellung genommen.
Dann haben Sie noch, wie auch die Abg. Kindle-Kühnis, das Thema der Unterstützung und der Aktivierungsprogramme angesprochen. Es ist so, dass der Arbeitsmarktservice Liechtenstein heute über zahlreiche Aktivierungs- und Unterstützungsprogramme verfügt. Sie haben in Ihrem Votum speziell die Stellenpraktika erwähnt, die vor allem den stellensuchenden Jugendlichen nach der Lehre zugute kommen. Wir haben dies erweitert, damit das nicht nur in anderen Betrieben, also in Drittbetrieben unterstützt wird, sondern dass es künftig auch möglich sein wird, ein Praktikum direkt nach der Lehre im eigenen Betrieb zu machen. Sie haben auch das Projekt «Chance Liechtenstein» angesprochen, welches sehr erfolgreich ist. Wir hatten gerade am Mittwoch die Eröffnung des Jobmarkts. Rund 70 Jugendliche sind mit 180 potenziellen Arbeitgebern in Kontakt getreten. Ich gehe davon aus, dass es uns wieder gelingen wird, innerhalb der nächsten Monate möglichst viele arbeitslose Jugendliche an die entsprechenden Stellen zu vermitteln.
Betreffend die Hochschulabgänger möchte ich festhalten, dass es keine speziellen Programme gibt, die auf Hochschulabgänger zugeschnitten sind. Das ist auch ein Kritikpunkt, den die Abg. Kindle-Kühnis angesprochen hat. Aber es gibt ein Grossteil von Aktivierungsprogrammen, die allen Stellensuchenden offen stehen. Und wenn man sich das ansieht, was dort alles angeboten wird, dann hat das einige wirklich sehr gute Programme dabei, die auch von Hochschulabsolventen in Anspruch genommen werden können. Das ist zum Beispiel das Programm «Start-up», das Programm «Kompetenzportfolio», das Programm «Fokus Wirtschaft» oder das Programm «Coming back», und, und, und. Und hier werden je nach Modul ganz spezifische Kompetenzen vermittelt, die auch einem Hochschulabsolventen, wenn er jetzt noch auf Stellensuche ist, zur Verfügung gestellt werden. Dass zum Beispiel für über 50-Jährige oder für 25-Jährige ganz spezifische Programme entwickelt werden, hat wieder damit zu tun, dass die 25-Jährigen, die zum Teil aus der Berufslehre kommen, eine andere Voraussetzung als zum Beispiel ein Hochschulabsolvent haben. Und bei den über 50-Jährigen haben wir die potenzielle Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit. Dort haben wir dieses Problem und darum gibt es dort auch spezielle Programme, die wirklich ganz auf dieses Zielklientel ausgerichtet sind.
Der Abg. Manfred Batliner hat eigentlich keine Fragen gestellt, sondern unterstützend dahingehend argumentiert, dass die Lohnnebenkosten nicht erhöht werden sollen und der Solidaritätsbeitrag nicht eingeführt werden soll, weil die schweizerische Arbeitslosenversicherungskasse eine andere Ausgangslage als die liechtensteinische Arbeitslosenversicherungskasse hat.
Dann hat ganz konkret noch der Abg. Peter Büchel Fragen gestellt. Die Fragen betreffend die Prozentzahlen und die Verschiebung in die wirtschaftliche Sozialhilfe habe ich bereits in meinen allgemeinen Ausführungen beantwortet. Ich habe auch gesagt, dass es Ziel ist sowohl das Arbeitsmarktservices wie auch der Regierung, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Hierzu habe ich jetzt auch die verschiedenen arbeitsmarktlichen Massnahmen beispielhaft erwähnt. Ein Punkt, den Sie nicht richtig verstanden haben, ist das Problem der Temporärmitarbeiter. Es ist bereits heute so und auch gemäss dem Gesetzesvorschlag so, dass einzelne Arbeitsverhältnisse ohne Einschränkungen kumuliert werden können. Das heisst, wenn sie vier oder fünf verschiedene Teilzeitarbeitsverhältnisse haben, dann können sie diese kumulieren und die Beiträge, die einbezahlt werden, die werden dann kumulativ betrachtet. Also es ist nicht so, dass Temporärmitarbeiter durch das Raster fallen, wie Sie es ausgedrückt haben.
Dann haben Sie noch die Frage gestellt, ob das Gesetz der International Labour Organization widerspreche oder einem Abkommen dieser Gesellschaft. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kenne diese Gesellschaft oder diese Organisation nicht und weiss auch nicht, von welchem Abkommen Sie sprechen. Wenn das gewünscht wird, dann kann diese Frage von der Regierung auf die 2. Lesung abgeklärt werden. Dann haben Sie auch noch die Frage gestellt, wie lange die Bezugsdauer von Personen unter 25 Jahre ist. Das sind durchschnittlich fünf Monate.
Dann hatte die Abg. Marion Kindle-Kühnis das Votum gestellt, dass Liechtenstein auf Bildung setzt und dass mit dem Art. 16, der jetzt hier eingeführt werde, künftig Erschwernisse eingeführt werden. Hier muss ich Ihnen widersprechen. Sie müssen den Art. 16, wo es um die Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit geht und wo eben auch Schulausbildung und anderes aufgeführt wird, in Zusammenhang mit Art. 30 - Versicherter Verdienst - sehen. Und wenn Sie die Kommentierung zu diesem Artikel anschauen, werden Sie feststellen - und Sie finden das auf der Seite 95 im Bericht und Antrag -, dass Hochschulabsolventen nicht schlechter als andere behandelt werden, denn eine versicherte Person kann sich einerseits eine genügende Beitragszeit erwerben und kann aber auch eine beitragsbefreite Zeit aufweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie im Ausland studieren. Sie verlieren dann nicht automatisch den Anspruch - den Anspruch werden Sie haben - sondern die Arbeitslosenversicherungskasse wird dann gemäss den Regelungen Art. 30 eine Mischrechnung machen, wie hoch ihr effektiver Anspruch ist. Und diese Mischrechnung setzt sich zusammen aus den Beiträgen, die Sie einerseits einzahlen und aus dieser Pauschale, welche andererseits aus der beitragsbefreiten Zeit resultiert. Also hier ist es schon so, dass Studenten und Hochschulabsolventen eine gewisse Planungssicherheit haben werden.
Der Abg. Peter Hilti hat vor allem die Frage betreffend den Solidaritätsbeitrag gestellt. Diese Diskussion habe ich schon geführt. Dann haben Sie auch noch eine Frage betreffend die Kurzarbeitsentschädigung im Jahre 2009 aufgeworfen. Da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher, in welche Richtung die Frage gezielt hat. Wenn ich noch ein Detail bei der Beantwortung vergessen habe, bitte ich, mich zu ergänzen.
Dann hat der Abg. Werner Kranz die Frage aufgeworfen, wie sich die Kurzarbeitsentschädigung auf die verschiedenen Erwerbszweige aufteilen würde. Hierzu kann ich Folgendes antworten: Ich kann Ihnen nicht die Erwerbszweige im Detail heute präsentieren, aber ich kann Ihnen sagen, dass das über die ganze Wirtschaft verteilt war. Wenn ich nämlich die Statistik über die Kurzarbeit in den letzten Monaten ansehe, dann stelle ich fest, dass Ende 2009 rund 65 Betriebe in Kurzarbeit waren. Es waren rund 3'200 Beschäftigte betroffen - das sind über 10% unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - und auf Grundlage des angemeldeten Arbeitsausfalls entsprach dies rund 1'050 Vollzeitstellen. Von den damals 65 Betrieben konnten rund acht Betriebe den so genannten Grossbetrieben - das ist dann wirklich unsere Grossindustrie - zugerechnet werden, wobei diese knapp die Hälfte aller Beschäftigten in der Kurzarbeit ausmachten. Im Schnitt verblieben diese acht Grossbetriebe sieben Monate in Kurzarbeit. Im Februar 2010 waren noch drei Grossbetriebe in Kurzarbeit. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 88 Betriebe in Kurzarbeit. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten lag bei rund 1'000. Dies zeigt, dass in erster Linie kleine und Kleinstunternehmen in Kurzarbeit waren.
Und nun die aktuellsten Zahlen: Per Ende August 2010 war kein Grossbetrieb mehr in Kurzarbeit. Total waren zehn Betriebe in Kurzarbeit. Und wenn man sich jetzt nun die Diskussionen mit dem Amt für Volkswirtschaft und auch mit der gewerblichen Industrie ansieht und vergegenwärtigt - und ich habe gerade in der Wirtschaftskrise im letzten Jahr sehr viel mit der gewerblichen Industrie diskutiert - dann möchte ich diesen Eindruck der statistischen Zahlen bestärken, dass es vorwiegend Kleingewerbler und Kleinbetriebe waren, die auch Kurzarbeit angemeldet haben. Und gerade diese Betriebe haben sehr stark vom vereinfachten Verfahren, das wir dazumal aufgelegt haben, profitiert. Wir sind hier also unseren Betrieben mit weniger Bürokratie und mit raschen Lösungsmöglichkeiten entgegengekommen, sodass diese möglichst gut durch die Krise gesteuert werden konnten.
Dann hat der Abg. Werner Kranz auch noch die Frage gestellt, ob Lernende ab 18 Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben werden. Ich persönlich denke ja, weil man muss das in Zusammenhang mit Art. 16 Abs. 1 Bst. a sehen, wo es um die Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit geht. Ich werde diese Frage aber im Detail noch einmal auf die 2. Lesung abklären lassen, nicht dass ich hierzu vielleicht Unrichtiges wiedergebe, weil ich nicht in Kenntnis aller Fakten bin. Aber ich denke, nach meiner Einschätzung aus der Diskussion heraus sollte das möglich sein, aber ich sichere Ihnen zu, dass wir das im Hinblick auf die 2. Lesung klären werden. Damit habe vorerst einmal geschlossen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die eingehende Beantwortung der Fragen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf den Regierungschef-Stellvertreter bezüglich Rückzahlungsverpflichtung zurückkommen. Wenn hier also Abgeordnete fordern, dass dies sein müsste, dann müssen wir auch die Gesetzgebung andersweitig nutzen. Dann brauchen wir keine Arbeitslosenversicherung, dann brauchen wir eine Arbeitslosenbank, welche dann eben dieses Kreditgeschäft wahrnimmt und dann diese Rückzahlungsversprechen oder Ausführungen dann wieder macht. Ich denke, dann sprechen wir von einer reinen Kreditfinanzierung und nicht von einer Versicherung.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich danke dem Herrn Regierungsrat Meyer für seine interessanten und detaillierten Ausführungen. Er hat sich an die Frage zum Thema Kurzarbeit meinerseits nicht mehr erinnert. Ich schiebe sie gerne nochmals nach. Ich habe kritisiert, dass man im Bericht und Antrag zwar auflistet, dass das Thema Kurzarbeit ein Problem ist, aber keine Modelle bzw. Lösungsansätze anbietet. Ich bin nicht der Meinung, dass wir Kurzarbeit abschaffen müssen. Im Gegenteil, vielleicht gibt es einfach Lösungsansätze, die wir noch nicht kennen. Und das war mein Wunsch und weniger eine Frage.
Dann haben Sie Ausführungen zum Solidaritätsbeitrag gemacht. Meiner Meinung haben Sie sich da auf das Schweizer Modell fokussiert. Meine Anregung war eigentlich zu prüfen, ob ein liechtensteinisches Modell eines Solidaritätsbeitrages denkbar wäre. Ich persönlich könnte mir so eines sehr gut vorstellen und dann ist es auch nicht die Problematik, dass dann bei uns nicht alle Besserverdiener, wenn ich diesen Begriff verwenden möchte, gleichermassen zur Kasse gebeten werden, sondern wie Sie sagen vor allem das Gewerbe. Vielleicht in diesem Schweizer Modell wäre das der Fall so, aber ich möchte eigentlich beantragen, dass die Regierung auf die 2. Lesung hin Vorschläge für ein liechtensteinisches Modell für einen Solidaritätsbeitrag mal prüft und auflistet. Danke. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke, Herr Vizeregierungschef, für die Ausführungen. Etwas zur Präzisierung: Sie haben jetzt die Quelle genannt. Diese habe ich auch nachgeschaut. Und in dieser Quelle, die Sie aus Ihrem Bericht und Antrag genannt haben, diese 50% findet man nicht in dieser Quelle, sondern das ist eben eine andere Quelle. Und vielleicht sollten Sie auch noch die Schlussfolgerung lesen, die aus dieser Studie kommt. Und da steht eben ganz klar drin, dass besondere Probleme die Personen im Alter von über 50 Jahren haben, ungelernte Personen und Hilfskräfte. Und das steht auch als Schlussfolgerung drin, dass die Bedeutung der Sozialhilfe als Quelle zur Finanzierung des Lebensunterhaltes von Ausgesteuerten ständig zunimmt. Das zum einen.
Dann bezüglich der ILO: Die Schweiz hat Abkommen mit der UNO. Ich weiss jedoch nicht, inwieweit wir Abkommen mit der UNO haben. Und in der Schweiz gibt es hier ein Problem mit dem Völkerrecht, dass die Schweizer Vorlage hier Probleme wegen diesem Abkommen mit dem Völkerrecht und der UNO hat. Meine Frage dahingehend lautet: Haben wir hier auch ein Problem bzw. halten wir uns auch an diese Vorgaben der UNO bzw. dieser Unterorganisation? Danke.Stv. Abg. Leander Schädler
Danke, Herr Präsident. Ich habe in der Vorlage auf Seite 5 gelesen, dass es zu einer nachhaltigen Sicherung der finanziellen Lage der Arbeitslosenversicherung Massnahmen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite bedarf. Herr Regierungschef-Stellvertreter, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen sich geäussert zu Massnahmen auf der Leistungsseite betreffend die Arbeitslosenentschädigung kurz Arbeitsentschädigung. Sie haben aber nichts über die Verwaltungskosten gesagt. Auf Seite 13 im Bericht und Antrag ist mir nämlich diese Tabelle aufgefallen. Dort sehe ich Leistungen ALE und KAE aufgeführt. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 sind diese Leistungen von CHF 6,7 Mio. auf sage und schreibe CHF 19 Mio. angestiegen. Die Verwaltungskosten sind aber im gleichen Zeitraum von CHF 0,5 Mio. auf CHF 2,2 Mio. angestiegen. In der Folge sind dann die Leistungen bis zum Jahr 2008 auf CH 11,3 Mio. zurückgegangen, während die Verwaltungskosten auf sage und schreibe CHF 2,3 Mio. gestiegen sind. Im Jahr 2009 waren die Verwaltungskosten CHF 2,5 Mio. und die Leistungen CHF 32,9 Mio. Dies ist erklärbar. Das ist mir mit dieser Kurzarbeitsentschädigung klar, die dort in vermehrtem Masse angefallen ist. Mich würde jetzt aber trotzdem interessieren, wie es möglich ist, dass diese Verwaltungskosten derartig angestiegen sind in einer relativ kurzen Zeitspanne. Mich würde dann auch interessieren, wie das in Zukunft aussehen wird. Besten Dank.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Der Abg. Hilti fordert ein Solidaritätsmodell Liechtenstein. Ich denke, die Vorlage ist ja auf einen Konjunkturzyklus ausgerichtet. Es ist eine Forderung, die ich eigentlich ja noch nie irgendwo gehört habe, in keiner Vernehmlassung, nirgendwo. Man prüft etwas und weiss eigentlich nicht, für welchen Nutzen man das einsetzen möchte. Vielleicht können Sie auch noch sagen, was wir dann mit dem Geld tun sollen. Sollen wir es einfach dann anlegen oder was soll man tun? Die heutige Vorlage ist auf einen Konjunkturzyklus ausgerichtet und das reicht für die Arbeitslosenversicherung. Was man mit weiteren Solidaritätsbeiträgen machen soll, das sollte man eigentlich vor der Prüfung wissen. Sonst hat man ja auch keinen Bedarf.Abg. Pepo Frick
Danke. In aller Kürze: Sie haben als Wirtschaftsminister Ihre Thematik wunderbar dargestellt, Sie haben vor allem betont, dass wir nicht zum Beispiel die Nebenkosten von Deutschland oder Österreich erreichen sollten. Da bin ich 100-prozentig mit Ihnen einverstanden. Liechtenstein hat da gut gearbeitet und es wurde auch verschiedene Male jetzt erwähnt, dass wir ja nicht grundsätzlich gegen diese Vorlage sind, sondern - um das mit den Worten des Abg. Peter Hilti zu sagen - wir hätten ein wenig mehr Fantasie auch erwartet. Und es gibt tatsächlich - und da glaube ich ganz fest daran, dass Liechtenstein auch die Kraft hat und auch den Mut haben sollte, eigene Modelle zu entwickeln. Das ist Nummer 1.
Nummer 2 haben Sie gesagt, was die Finanzierung anbetrifft, möchten Sie eine nachhaltige Ausgestaltung. Das habe ich in meinem Eintrittsvotum gesagt, was Sie machen ist ganz einfach auf der Einnahmeseite, Sie erhöhen die Prämien um 100%. Und da denke ich, darf man auch verlangen, ob es nicht irgendwelche andere Modelle in Liechtenstein geben könnte. Dann haben Sie einen ganz wichtigen Nebensatz gesagt. Sie haben gesagt: Die Krankenkassenprämien werden hinauf gehen. Das ist genau richtig. Und darum habe ich auch betont, dass die Probleme der Niedrigverdiener in den nächsten Jahren zunehmen werden, weil diese Kopfprämie betrifft alle Leute, die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, genau gleich.
Und zum Schluss: Ich anerkenne wirklich, was Sie als Wirtschaftsminister hier vertreten. Ich kann das mitverfolgen. Ich gebe die Hoffnung auf, dass zum Beispiel das Regierungsmitglied für Soziales auch eine Position zu diesem Bericht bezieht. Weil etwas ist mir klar: Das Budget für die Sozialkosten wird die nächsten Jahre deutlich ansteigen. Und das ist eine gewisse Verlagerung. Da habe ich Angst. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst eine kurze Replik zum Votum des Abg. Peter Hilti betreffend das liechtensteinische Modell eines Solidaritätsbeitrages. Ich habe das bereits bei meinem Grundsatzvotum ausgeführt: Man kann sich schon über einen Solidaritätsbeitrag unterhalten, aber man muss einfach auch nachher mit den Konsequenzen leben. Und wir haben uns das überlegt. Aber die Konsequenzen sind meines Erachtens eben grösser als der derzeitige Nutzen. Ich glaube, der Abg. Manfred Batliner hat das richtig erwähnt und auch der Abg. Günther Kranz hat es angesprochen. Diese Vorlage zielt darauf hinaus, die Arbeitslosenversicherungskasse über einen Konjunkturzyklus wieder zukunftsgerecht auszugestalten. Und die Prognose ist klar: Bis ins Jahr 2014, wenn dieses Modell erfolgreich umgesetzt wird, haben wir wieder einen Eigenkapitalstock von CHF 40 Mio. Und wenn Sie jetzt einen Solidaritätsbeitrag erheben, dann hat das kurzfristig den Effekt, dass Sie natürlich mehr Geld einnehmen, aber dass Sie auch Unternehmer und Private stärker belasten. Und ich habe das gesagt und ich sage es noch einmal: Ich persönlich sehe das nicht. Aber ich attestiere Ihnen, dass Sie dieses Thema jetzt vertreten haben, und wir werden im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal das Thema des Solidaritätsbeitrages erläutern, was die Vorteile und die Nachteile sind, und Ihnen hierzu noch einmal Ausführungen machen. Aber meine Position diesbezüglich ist klar. Dann eine Replik zum Votum des Abg. Peter Büchel, ob es Probleme mit der UNO geben wird oder nicht: Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe Ihnen das vorher schon gesagt, wir werden die Frage dieser Organisation, die Sie angesprochen haben, auf die 2. Lesung klären. Ich möchte auch noch auf die Frage des Abg. Leander Schädler betreffend die Verwaltungskosten antworten: Das ist einfach erklärbar, Herr Abg. Schädler. Zu Ende des Jahres 2004 hat es eine Umorganisation gegeben. Es wurde ein Teil von privaten Tätigkeiten und von privaten Arbeitsvermittlern, die diesen Service im Auftrag des Amtes für Volkswirtschaft ausgeführt haben, ins Amt integriert und der jetzige Arbeitsmarktservice Liechtenstein wurde im Jahr 2005 aus der Taufe gehoben. Und darum haben Sie auch den Anstieg der Verwaltungskosten vom Jahr 2004 ins Jahr 2005 von CHF 1,4 Mio. bis CHF 2,2 Mio. Das sind vor allem Personalkosten, die dort zum Tragen gekommen sind. Und wenn Sie jetzt aber das Jahr 2005 bis ins Jahr 2009 betrachten, dann sehen Sie, dass diese Kosten einigermassen konstant geblieben sind. Und im Budget 2011 werden wir sicher keine höheren Beiträge vorschlagen, sondern wir haben auch diesen Bereich plafoniert. Damit wäre auch die Frage nach der Zukunft beantwortet.
Noch eine abschliessende Replik zum Abg. Pepo Frick. Herr Abg. Frick, Fantasie ist gut und recht, aber Sie müssen auch immer schauen, was möglich ist. Und ich habe es Ihnen einleitend gesagt: Wenn Sie sich an so eine Vorlage herantasten, gibt es drei Möglichkeiten: Es geht um die Erhöhung der Beiträge, es geht um eine Reduktion des Leistungsumfangs oder es geht darum, beide Massnahmen miteinander zu kombinieren. Wir haben uns für ein Kombinationsmodell entschieden und schlagen Ihnen einen Massnahmenmix vor, welchen Sie im Gesetz entsprechend verankert sehen. Also wenn man hier mit Fantasie noch etwas machen möchte, dann bezeichnen Sie die Regierung als fantasielos. Ich habe damit kein Problem. Aber wir haben die strategischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, ausgenützt.
Und in Bezug auf die Kurzarbeit habe ich Ihnen das auch bereits gesagt. Sie haben ja gesagt, Sie möchten nicht grundsätzlich am Argument der Kurzarbeit rütteln. Ich nehme das so zur Kenntnis. Wenn Sie nicht daran rütteln wollen und Sie wollen aber die Kosten reduzieren, ja dann sagen Sie mir wie das gehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten: a) Reduktion des Vergütungsanteils der Versicherung bei der Kurzarbeitsentschädigung oder b) Verpflichtung der Unternehmen, die vom Staat geleistete Vergütung nach Beendigung der Kurzarbeit zurückzuerstatten. Und ich habe Ihnen gesagt, dass die Variante b) keine Variante ist. Ich habe Ihnen versucht das zu begründen. Aber auch das können wir allfällig noch einmal ausführen, damit das niedergeschrieben ist. Ich persönlich habe kein Problem mit einer offenen politischen Diskussion, aber ich sehe das Ziel in einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung nicht. Und darum frage ich mich, wo man hier noch mehr Fantasie entwickeln könnte.
Und noch ein Letztes: Die Position der Ressortinhaberin Soziales ist hier natürlich mit eingeflossen. Das ist eine Vorlage der Regierung. Auch wenn meine Regierungskollegin hier sitzen würde, Sie könnte Ihnen gar nichts anderes erzählen als das, was hier drin steht. Wir haben den Inhalt der Vorlage in der Regierung sehr intensiv diskutiert. Vielleicht war auch das mit ein Grund, wieso Sie diese Vorlage nicht schon im Juni-Landtag erhalten haben, sondern erst jetzt. Das wäre ja theoretisch möglich. Das ist also das gesammelte Ergebnis unserer regierungsinternen Diskussion. Und ich würde mich freuen, wenn wir das dann nach der Mittagspause noch intensiv in 1. Lesung beraten könnten. Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer, ich danke Ihnen, dass Sie mein Anliegen betreffend ein Liechtenstein-Modell mitnehmen. Das war eigentlich auch mein Ziel, dass das noch einmal geprüft wird und wir Informationen bekommen.
Dann bin ich noch eine Antwort schuldig, nämlich dem Abg. Manfred Batliner. Er hat gefragt, ja was wir denn mit diesem vielen Geld machen sollen. Das Ziel ist ganz einfach: Ich möchte die Beitragssätze so tief wie möglich halten, weil da sind alle betroffen. Und wenn es einen Mittelweg gibt, das durch so einen Beitrag von Besserverdienenden auszugleichen, dann ist das mein Ziel. Und das möchte ich schwarz auf weiss sehen - und nicht mehr und nicht weniger. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Nur noch eine Verständnisfrage zum Amt für Soziale Dienste: Ich sehe das aber nicht unter den Vernehmlassungsteilnehmern. Ist das extra nicht aufgeführt oder gab es da eine andere Abklärung?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Auch diese Frage ist einfach zu beantworten. Wissen der Ämter ist Wissen der Regierung und wir werden das dort, wo nicht mehr notwendig, nicht mehr explizit aufführen. Es wird einige Ausnahmen geben. Sie werden immer wieder einmal Stellungnahmen der Gerichte, der FIU, der Staatsanwaltschaft und der Datenschutzstelle finden, aber nicht mehr explizit, was dieses und jenes Amt gesagt hat. Rechenschaftspflichtig gegenüber dem Landtag ist die Regierung und keine Amtsstelle.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführung. Damit ist Eintreten unbestritten. Aber dem Wunsch oder der Erwartung des Herrn Regierungschef-Stellvertreter gemäss unterbreche ich jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:00 Uhr. Mittagspause (von 12:15 bis 14:00 Uhr)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 27: Totalrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wir haben die Eintretensdebatte hinter uns, Eintreten ist unbestritten.
Gibt es noch Wortmeldungen, bevor wir zur 1. Lesung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes schreiten?
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich stelle einmal mehr Antrag auf Artikelaufruf. Danke.Abg. Rainer Gopp
Ich möchte die Abgeordneten bei diesem Traktandenpunkt anhalten, nicht dafür zu stimmen. Die letzten zwei Tage ist ein bisschen eine Mode aufgekommen und ich finde es nicht unbedingt gut, in diesem Tempo durch wichtige Vorlagen zu gehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Grundsätzlich ist noch hinzuzufügen, dass sich die Abgeordneten auf eine 1. Lesung vorbereitet haben und die Vorbereitung natürlich anders ist, wenn man denkt, der jeweilige Artikel wird vorgelesen oder einfach aufgerufen.
Aber ich lasse darüber abstimmen: Wer dafür ist, das Arbeitslosengesetz in der 1. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, möge mit Ja stimmen. Abstimmung: 9 Stimmen bei 21 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag nicht stattgegeben. Wir brauchen über den Antrag des Abg. Gopp nicht abzustimmen. Damit wird die Vorlage in der üblichen Art und Weise gelesen.
Ich bitte somit, mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage zu beginnen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier der Regierung mitgeben, diesen Beitragssatz in Abs. 2 von 1% noch einmal ganz kritisch zu überprüfen, vor allem auch in Zusammenhang mit einem möglichen liechtensteinischen Modell eines Solidaritätsbeitrages, ob dieser Beitragssatz sogar noch reduziert werden kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das soweit aufgenommen.
Dann lesen wir weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe eine Anregung zu Abs. 5, und zwar: In diesen verlängerten Rahmenfristen ist es sehr wohl möglich, dass, wenn beide Elternteile arbeiten, beide vorübergehend arbeitslos werden könnten. Meiner Meinung nach dürften diese Fristen additiv nicht überschritten werden. Der Abs. 5 könnte also zum Beispiel heissen: «Die Abs. 1 bis 3 sind für dasselbe Kind auf beide Elternteile anwendbar. Die Fristen sind aber nicht kumulierbar».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Grundsätzlich ist es so, dass diese Rahmenfrist, so wie sie jetzt ausgestaltet ist, immer für diejenige Person gilt, die schlussendlich auch arbeitslos ist. Wenn man jetzt grundsätzlich beide Elternteile darunter subsumieren möchte, dann wäre dies eine sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber Arbeitnehmern ohne Kinder. Ich möchte auch noch dazu erwähnen, dass die Schweiz hier eine ähnliche Formulierung hat. Auch dort werden nicht beide Elternteile automatisch darunter subsumiert. Und dann muss man auch noch festhalten, dass ja jede Familie auch unabhängig von der Arbeitslosenversicherungskasse ein Familiengeld von den FAK-Anstalten erhält. Also hier eine Kumulation zuzulassen sehe ich nicht. Und sollten beide Eltern in dieser Zeit arbeitslos werden, dann wird ja sowieso jeder Fall separat für sich selbst beurteilt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterung. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Marion Kindle-Kühnis
Danke. Hier würde ich in Abs. 2 einen Bst. d - Arbeitsunterbruch wegen Studium oder Schulbesuch - einfügen, weil sonst, vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber sonst funktioniert bei mir Art. 30 Abs. 4 dann nicht mehr. Weil ich lese das, dass es eine vollständige Dauer von 12 Monaten sein muss und dann geht es nicht. Dann müsste das eingeschoben werden, ausser ich verstehe den Art. 30 falsch. Danke.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Eben hier haben wir auch das Problem mit dieser Praktika- oder Zeitarbeit. Aber ich habe auch noch eine Frage. Hier reden wir jetzt von Versicherten, weiter vorne reden wir von Arbeitslosen oder Arbeitnehmern. Mir fehlt hier noch irgendwie eine Agenda, was jetzt die einzelne Bezeichnung auch bedeutet. Wann einer versichert ist und wann einer eben arbeitslos ist, der denn eben entweder versichert ist oder nicht versichert ist. Weil gerade im späteren Art. 20 reden wir auch dann wieder von Versicherten, die eigentlich Arbeitslose sind. Also mir fehlt hier irgendwo eine Beschreibung, was der Einzelne eben ist. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zumindest dem letzten Votum kann ich jetzt überhaupt nicht folgen, weil es ist relativ klar beschrieben, wie mit diesen Begriffen definitorisch umzugehen ist. In Art. 3 - Beitragspflicht - ist klar ausgewiesen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragspflichtig sind. Sie sehen dann auch in den Materialien, ab welchem Punkt sie beitragspflichtig werden. Und in dem Moment, wo sie beitragspflichtig werden, sind Sie auch Versicherter. Und jeder, der versichert ist, hat Möglichkeiten, einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Und die Anspruchsvoraussetzungen haben wir gerade auch gelesen, die finden Sie in Art. 8. Das heisst, wenn Sie versichert sind und die Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 erfüllen, dann haben Sie auch entsprechende Ansprüche aus dieser Versicherung. Dieser Fall scheint mir also klar zu sein.
Dann zum Anliegen der Abg. Kindle-Kühnis: Hier vermischen Sie wirklich etwas. Sie müssen nicht den Art. 15 in Zusammenhang mit Art. 30 lesen, sondern Sie müssen Art. 16 in Zusammenhang mit Art. 30 lesen. Hier geht es um die Anrechnung von beitragsbefreiter Zeit an den versicherten Verdienst. Wir haben das im Bericht und Antrag auch entsprechend ausgeführt. Aber wenn das der Wunsch ist, um das noch einmal klarzustellen, dann wird die Regierung - wir müssen ja sowieso eine Stellungnahme machen - diesen Sachverhalt im Hinblick auf Studenten noch einmal im Detail in der Stellungnahme für die 2. Lesung erläutern. Dann können wir hier nämlich weitermachen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn keine Fragen mehr sind, können wir weiterlesen. Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Zu Art. 16 Abs. 1 lit. b: Hier wird zum zweiten Mal der Ausdruck «Mutterschaft» erwähnt. Die Frage stellt sich: Was wird unter Mutterschaft verstanden? Gemäss Regierung soll dies in einer Verordnung geregelt werden. Ich hätte das Anliegen, dass diese Verordnung bis zur 2. Lesung vorliegt. Ganz allgemein wird relativ häufig auf künftige Verordnungen verwiesen. Ich frage jetzt einfach: Wie weit ist es möglich, dass diese Verordnung bis zur 2. Lesung, also vor der Verabschiedung dieses Gesetzes, vorliegt? Das ist die Frage 1.
Und die Frage 2 betrifft Art. 16 Abs. 2: Da steht, ich lese vor: «Ebenfalls von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind Personen, die wegen gerichtlicher Trennung oder Scheidung der Ehe, wegen Invalidität oder Tod des Ehegatten» - und jetzt kommt es - «oder aus ähnlichen Gründen....». Kann man auf die 2. Lesung erfahren, was «aus ähnlichen Gründen» bedeutet.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wir führen hier im Landtag immer wieder dieselben Diskussionen, wenn wir Rahmengesetze oder Gesetze machen, wo nicht alles im Detail geregelt ist und der Rest auf Verordnungsmaterie geregelt wird. Wir haben ja diese Diskussion nicht zum ersten Mal. Aber die Verordnung wird sicher nicht bis zur 2. Lesung vorliegen, weil die 2. Lesung muss im November stattfinden, damit das Gesetz auf 1. Januar in Kraft treten kann. Und bis dann wird sicher noch keine detaillierte Verordnung vorliegen. Es ist auch nicht Usus, dass wir dem Landtag Verordnungen vorlegen.
Aber das Thema Mutterschaft ist ja an sich in den Erläuterungen entsprechend ausgeführt. Ich verweise auf Seite 77. Dort steht, ich zitiere: «Mutterschaft (Abs. 1 Bst. b) wird nicht generell als Befreiungsgrund behandelt. Vielmehr muss die Verhinderung, aus Gründen der Schwangerschaft bzw. Mutterschaft eine beitragspflichtige Beschäftigung auszuüben, medizinisch indiziert sein. Was unter Mutterschaft zu verstehen ist (Schwangerschaft, Zeit nach der Niederkunft), soll - wie in der Schweiz (Art. 13 Abs. 1 AVIV) - auf Stufe Verordnung geregelt werden. Auch Unfall und Krankheit zählen nur dann als Befreiungsgründe, wenn sie ärztlich bescheinigt sind». Ich kann Ihnen hier anbieten, dass Sie den Art. 13 Abs. 1 der schweizerischen Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz konsultieren und dann wissen Sie, was auch die Liechtensteiner künftig unter Mutterschaft zu verstehen haben.
Dann zu Ihrem Hinweis Art. 16 Abs. 2: Hier ein Hinweis: Zum Beispiel die Betreuung von pflegebedürftigen Personen wird dann als ähnlicher Grund im Sinne von Art. 16 Abs. 2 definiert werden. Das ist zum Beispiel auch eine Eingabe, die die Freie Liste und das Frauennetz gemacht haben. Wir sehen aber davon ab, alle ähnlichen Gründe hier im Gesetz zu definieren, weil dann würde das Gesetz um ein paar Seiten anwachsen. Wir machen das ähnlich wie in der Schweiz, dass wir das auf Verordnungsebene definieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn keine Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Zuerst zu Abs. 2: Vielleicht habe ich es verpasst zu lesen. Ich habe eine Frage: Wie wird das im heutigen Gesetz geregelt? Gibt es heute auch in diesem Bereich betreffend Vermittlungsfähigkeit vertrauensärztliche Untersuchungen? Das ist die Frage 1.
Und die Frage 2 bezieht sich auf Abs. 3. Da steht: «Die Regierung regelt mit Verordnung a) unter welchen Voraussetzungen Personen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung als vermittlungsfähig gelten». Ich hätte das Anliegen zu prüfen, ob man das Wort «Behinderung» nicht durch «Beeinträchtigung» ersetzen könnte.
Und die zweite Frage ist, ob hier nicht erwähnt werden müsste aus «körperlicher und geistiger Beeinträchtigung» auch eine «psychische Beeinträchtigung». Ich glaube, heute sind mehr als ein Drittel der Menschen nicht vermittlungsfähig oder arbeitsunfähig wegen psychischer Beeinträchtigung.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe noch eine Anmerkung zu Abs. 1: «Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage» usw. Entweder verstehe ich das falsch oder man führt mich da irgendwo hin, wo nicht gedacht ist, was man hier will. Vielleicht sollte man hier die Wortwahl noch ändern. Also, wenn man bereit ist, ist man vermittlungsfähig oder. Ich bitte das einfach noch zu klären, ob es hier nicht eine weniger verführerische Wortwahl gäbe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Die Vermittlungsfähigkeit, welche hier in Art. 18 beschrieben ist, ist natürlich eines der zentralen Kriterien der Anspruchsvoraussetzungen, damit sie überhaupt nachher Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben. Und die Bereitschaft muss einmal grundsätzlich gegeben sein. Es gibt auch Leute, die haben einfach keine Lust zu arbeiten und sind dann nicht bereit für die Vermittlungsfähigkeit. Von dem her macht dieses Wort hier schon Sinn, um beim Abg. Manfred Batliner zu beginnen.
Dann zum Abg. Pepo Frick kann ich ausführen, dass die Vermittlungsfähigkeit natürlich auch im bestehenden Gesetz schon eine Rolle spielt. Das ist keine neue Erfindung von diesem Gesetz. Was wir in der neuen Vorlage haben, ist, dass wir das Ganze systematischer aufgebaut haben. Ich habe jetzt in der Kürze der Zeit leider nicht herausfinden können, wo das im alten Gesetz ist. Aber wir haben ja noch ein bisschen Zeit mit dieser Lesung. Vielleicht finde ich das noch und dann kann ich auch noch Stellung dazu nehmen, wie das mit den vertrauensärztlichen Untersuchungen ausschaut.
Und den letzten Punkt, den Sie noch angemerkt haben, den werden wir auf die 2. Lesung prüfen.Abg. Pepo Frick
Ich habe noch eine Bemerkung vergessen, und zwar zu Abs. 3 lit. b. Hier steht «Koordination mit der Invalidenversicherung». Ich weiss nicht, was im jetzigen Gesetz drin steht, ich möchte nur betonen, dass das sehr wichtig ist. Weil heute ist es so, dass viele Leute arbeitsunfähig werden, dann auch noch krank werden und irgendwann der Übergang in die Invalidenversicherung geplant werden muss. Es wird heute schon gemacht, aber ich finde es sehr gut, dass das in einer Verordnung neu oder alt geregelt wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort? Das ist nicht der Fall.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Herr Regierungschef-Stellvertreter Meyer, jetzt habe ich einen Knopf und ich hoffe, Sie können da ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Abs. 1 verstehe ich so, dass der Versicherte jede Arbeit unverzüglich annehmen muss. Vorher, bei Art. 18, haben Sie ausgeführt auf die Frage des Abg. Manfred Batliner wegen diesem «bereit» - das ist ein wirklich ein bisschen komisches Wort -, dass wenn man keine Lust hat, dann muss man nicht. Also ich weiss nicht, wie wir damit umgehen. Verstehe ich das wirklich richtig, dass, wenn einer nicht will, wenn ich Ihren Ausführungen richtig folgen kann, dann muss er wirklich nicht, dann kann er der Allgemeinheit auf dem Portemonnaie sitzen und gleichzeitig sagen wir in Art. 19, er muss jede Arbeit unverzüglich annehmen. Das ist für mich ein Widerspruch. Vielleicht können Sie das ein bisschen aufhellen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich hoffe, dass ich das aufhellen kann, aber ich glaube, es ist relativ einfach. Es sind zwei unterschiedliche Kriterien. Das eine ist die Vermittlungsfähigkeit. Dort beurteilen wir, ob jemand überhaupt vermittlungsfähig ist. Und wie jemand vermittlungsfähig ist, das wird in den Abs. 1, 2 etc. von Art. 18 beschrieben. Und da gehört halt auch eine gewisse Bereitschaft dazu. Und wenn Sie nicht bereit sind, eine Arbeit anzunehmen, wenn Sie nicht wollen, dann sind Sie auch nicht vermittlungsfähig. Dann erfüllen Sie von Art. 8 die Anspruchsvoraussetzungen nach Abs. 1 Bst. f nicht. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie keine Arbeitslosenentschädigung. Wenn Sie diese Hürde der Vermittlungsfähigkeit genommen haben, Herr Abg. Hilti, wenn Sie also vermittlungsfähig sind, dann stellt sich die Frage, ob Sie die Arbeit, die man Ihnen anbietet, annehmen wollen oder nicht. Und hier stellt sich der Gesetzgeber auf den Standpunkt, das ist bisher auch schon in Art. 33bis - zumutbare Arbeit - des geltenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt, dass Sie die Arbeit annehmen müssen. Und wenn Sie auch dieses Kriterium Art. 19 der zumutbaren Arbeit übersprungen und dieses erfüllt haben und auch weitere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, dann sind Sie in der Lage, entsprechende Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Das sind einfach zwei unterschiedliche Tatbestände, die sich gegenseitig ergänzen und die von einem zu Vermittelnden auch erfüllt werden müssen.
Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um noch einmal ganz kurz auf die Diskussion zu Art. 18 zurückzukommen, weil das jetzt ja auch gerade angesprochen worden ist. Ich möchte hierzu noch eine Auskunft geben. Der Abg. Pepo Frick hat mich gefragt, ob die Vermittlungsfähigkeit im bestehenden Gesetz auch schon enthalten ist. Ich habe das zwischenzeitlich geprüft. Ja, das ist so. Sie finden das in Art. 27 - Anspruchsvoraussetzungen - Abs. 1 Bst. e. Dort ist die Vermittlungsfähigkeit auch explizit als Kriterium aufgeführt.
Dann zum Thema der Invalidität: Dieses Thema ist auch in der bisherigen Gesetzeslage schon verankert, aber nicht auf Gesetzesstufe, sondern in der Verordnung. Sie finden das in Art. 12bis der Arbeitslosenversicherungs-Verordnung, wo ganz konkret zum Thema der Invalidität Ausführungen gemacht werden. Da steht zum Beispiel: «Körperlich oder geistig Behinderte gelten als vermittlungsfähig, wenn sie bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage vermittelt werden können». Dort steht auch, dass sich die Invalidenversicherung und die Arbeitslosenversicherung koordinieren müssen. Also diese Regelung haben wir heute schon. Wir werden das dann aber wieder übernehmen und dort, wo es notwendig ist, eben entsprechend auch noch adaptieren. Damit hätte ich diese Fragen gerade auch noch beantwortet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen.Stv. Abg. Leander Schädler
Danke für das Wort, Herr Präsident. Unter lit. a heisst es: «In Ausnahmefällen kann das Amt für Volkswirtschaft auch eine Arbeit für zumutbar erklären, die dem Versicherten einen Lohn einbringt, der um mehr als 15% unter der ihm zustehenden Arbeitslosenentschädigung liegt». Ich habe hier grosse Bedenken. Wer entscheidet das, dass hier eine Ausnahmefall vorliegt? Unter welchen Kriterien wird so ein Ausnahmefall beurteilt? Wer entscheidet das? Ich habe hier Bedenken, dass auf einem Amt irgendwelche Personen Entscheidungen treffen können und ich halte das sowieso für bedenklich, dass man hier noch weiter drunter gehen kann. Und deshalb möchte ich darum bitten, diesen Zusatz zu streichen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf das Votum des Abg. Schädler zurückkommen, dass es bedenklich sei, dass man 15% unter diese Limite gehen könne. Grundsätzlich muss ich sagen, es wird auch einmal einen Fall geben, wo Menschen arbeitslos werden, die in ihrer Berufskarriere zu viel Lohn bezogen haben. Und dann haben sie ein Gefälle drin, wo man sagen und beurteilen muss, dass eben der Marktwert nicht mehr gegeben ist. Und wenn das dann halt stattfindet, dann muss das Amt hier auch agieren können und die Zumutbarkeit tiefer ansetzen können.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich verstehe das Anliegen des Abg. Leander Schädler. Auf der anderen Seite macht diese Bestimmung eben schon Sinn. Wenn Sie die Materialien auf der Seite 84 konsultieren, haben wir auch ein Praxisbeispiel verankert. Diese Regelung, die hier angesprochen worden ist, kann zum Beispiel bei einem arbeitslosen, vereinslosen Fussballprofi zum Tragen kommen, der bei seinem letzten Verein ein sehr hohes Gehalt hatte und dem man jetzt, wenn er vielleicht nicht mehr Fussball spielt, eine andere Arbeit verschaffen muss. Das ist immer noch billiger, als wenn er dann dauernd arbeitslos wäre. Und hierzu wird es vermutlich auch andere Praxisbeispiele geben.
Dann zur Frage: Wer entscheidet das? Das entscheiden die zuständigen Amtsstellen und die zuständigen Sachbearbeiter, die in diesen Amtsstellen arbeiten. Und Sie haben ja entsprechende Rechtssicherheit. Wenn Sie mit einer Verfügung nicht einverstanden sind, dann haben Sie entsprechende Rechtsmittel, die Sie ergreifen können. Sie können eine formelle Beschwerde bei der Regierung einlegen. Die wird dann diese Beschwerde bearbeiten müssen. Wenn Sie dann immer noch nicht einverstanden sind, können Sie zum Verwaltungsgericht gehen. Das funktioniert heute in der Praxis auch schon. Was glauben Sie, wie viele Beschwerden wir hierzu zu beantworten haben? Das ist insbesondere der Fall, wenn es um die Vermittlungsfähigkeit und um die zumutbare Arbeit geht. Das ist ein Grossteil des Tagesgeschäftes, den auch die zuständigen Mitarbeiter im Amt für Volkswirtschaft zu bewältigen haben. Und wo die Leute, wenn sie eben eingestuft werden oder wenn sie nicht ihren Ansprüchen gemäss eingestellt werden, nicht einverstanden sind und dann eben Beschwerde bei der Regierung ergreifen. Also hier ist Rechtssicherheit für die Arbeitslosen jederzeit gegeben. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Eine Frage zu Abs. 2 lit. c: Warum wurde hier von der Schweizer Vorlage abgewichen? Dort werden nämlich 520 Taggelder ausbezahlt.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss noch rasch eine Abklärung für mich selbst machen. Wenn ich kurz überlegen darf, bevor ich die Antwort gebe.Abg. Pepo Frick
Es genügt mir auch, wenn ich die Antwort auf die 2. Lesung bekomme. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann machen wir das so. Danke.
Wenn keine weiteren Fragen sind, können wir weiterlesen. Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Dieser Artikel ist in meiner täglichen Arbeit als Arzt sehr wichtig. In den Erläuterungen steht völlig richtig: «Dem Arbeitslosen kann zugemutet werden, eine aufgeschobene Krankentaggeldversicherung abzuschliessen, die den Verdienstausfall beispielsweise ab dem 31. Tag deckt». Und weiter wird geschrieben: «Der Arbeitslose hat sich innert 30 Tagen bei der Krankenkasse anzumelden. Auf diese Rechtslage werden die Versicherten, welche sich als arbeitslos anmelden, in der Praxis stets aufmerksam gemacht». Meine Erfahrung ist: Ich denke, alle geben sich Mühe, aber ich möchte darauf hinweisen, dass das noch verstärkt wird. Hier geht es ja um eine gewissermassen Koordination zwischen dem Arbeitsmarktservice und den Krankenkassen. In der Realität gibt es mehr Probleme als man wahrscheinlich glaubt, weil diese Arbeitslosen sind manchmal in Situationen oder in Herausforderungen, wo sie das zwar mitgeteilt bekommen, aber dann nicht ausführen können. Ich finde es gut, wie es hier erwähnt wird. Ich möchte nur verstärken, dass das für die praktische Arbeit sehr wichtig ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe keine Bemerkung zu Art. 38 zu machen, aber da wir jetzt im Prinzip das Kapitel Arbeitslosenentschädigung abgeschlossen haben, möchte ich noch einmal eine kurze Erklärung zu Art. 32 - Höchstzahl der Taggelder - abgeben. Ich habe zwischenzeitlich meine Materialien konsultiert und kann dies erklären:
Bisher hatten wir die Lösung, dass 250 Taggelder ausgezahlt werden, wenn eine Beitragszeit von 6 Monaten nachgewiesen werden kann. Wir hatten für die Alterskategorien zwischen 50 und 59 Jahre maximal 400 Taggelder und ab 60 Jahren hatten wir 500 Taggelder. Das heisst, unsere heutige Rechtslage ist schon tiefer als die Rechtslage in der Schweiz und darum haben wir das auch nicht angeglichen. Es gibt aber auch noch einen zweiten Grund. In der Schweiz ist die Systematik anders. Wenn Sie sich das Arbeitslosenversicherungsgesetz in der Schweiz anschauen, dann können Sie 520 Taggelder im Maximum erreichen, wenn Sie das 55. Lebensjahr zurückgelegt und 24 Monate Beitragszeit nachgewiesen haben. Wir haben 500 Taggelder bei einer Beitragszeit von mindestens 22 Monaten und eine Invalidenrente, die einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% entspricht. Und damit haben wir gewährleistet, dass auch schwer vermittelbare Personen in den Genuss von Taggeldern kommen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur schweizerischen Rechtslage. Ich hoffe, damit habe ich die Erklärung nachholen können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Erläuterungen. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich habe zwei Fragen, zuerst zum Abs. 2: Ganz konkret: Wie häufig wurden 2008 und 2009 solche Betriebsanalysen durchgeführt?
Und die zweite Frage bezieht auf Art. 3 lit. b: Hier steht: «Keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben der mitarbeitende Ehegatte des Arbeitgebers». Hier die konkrete Frage: Ist es auch so, dass der mitarbeitende Ehegatte keine Kurzarbeitsentschädigung bekommt, wenn diese Unternehmung in einer AG geführt wird?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. In Art. 39 Abs. 3 lit. b wird nur der mitarbeitende Ehegatte erwähnt. Ich denke, hier sollte man das christliche Gedankengut nicht allzu sehr strapazieren und auch die anderen Lebensformen hier mit einbeziehen. Vielleicht könnte man das sich auf die 2. Lesung noch anschauen. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich beginne mit dem Votum des Abg. Manfred Batliner: Ich bitte um Verständnis, dass ich die Diskussion um das Partnerschaftsgesetz, das Ihnen vermutlich im November zur Behandlung übermittelt wird, jetzt hier nicht vorziehen möchte. Aber ja, vermutlich wird man das dann wieder revidieren müssen, je nachdem, wie diese termini technici dann ausgestaltet sein werden.
Dann zu den Fragen des Abg. Pepo Frick: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele Betriebsanalysen in den Jahren 2008 / 2009 durchgeführt worden sind. Wir werden das aber im Hinblick auf die 2. Lesung klären, sofern es hierzu statistisches Datenmaterial gibt.
Dann haben Sie noch den Art. 39 Abs. 3 Bst. b angesprochen. Diesbezüglich kann ich ausführen, dass der Umstand, dass der mitarbeitende Ehegatte des Arbeitgebers, der keinen Anspruch auf Kurzarbeitslosigkeit hat, bereits der bisherigen Rechtslage entspricht. Es entspricht im Übrigen auch der Rechtslage in der Schweiz. Und gemäss ständiger Praxis haben in der Schweiz mitarbeitende Ehegatten des Arbeitgebers auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Also hier orientieren wir uns sowohl an der Rechtslage in Liechtenstein als auch an der Rechtslage in der Schweiz. Es hat eine entsprechende Vernehmlassungseingabe gegeben und wir haben das geprüft. Aber das Missbrauchspotenzial scheint uns in diesem Punkt hier zu gross zu sein, und deshalb wollen wir die bestehende Praxis weiterführen.
Nun, Ihre konkrete Frage zielt aber auf etwas anderes. Sie haben die Frage gestellt: Wann hat jemand Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung in Form von einer AG oder wann hat jemand Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Das wäre ja der grundsätzlichere Fall. Und zumindest bei der Arbeitslosenentschädigung ist das so, dass nur Personen, die Angestellte ihres Unternehmens sind und ALV-Beiträge auf ihren Lohn entrichten, im Fall von Arbeitslosigkeit auch Arbeitslosenentschädigung erhalten, wenn sie den massgebenden Einfluss auf ihr Unternehmen aufgeben. Also konkret bedeutet das, wenn sie eine AG oder eine andere Rechtsform haben, dann müssen Sie sich anstellen lassen. Sie dürfen dann aber nicht zum Beispiel als Geschäftsführer dieser AG tätig sein, weil sonst hätten Sie wieder eine arbeitgeberähnliche Stellung und das wird in der Praxis verneint. Dort muss also die juristische Form vom Anstellungsverhältnis klar getrennt sein. Hier darf es keine Vermischungen geben. Und ich gehe davon aus, dass das auch ähnlich gehandhabt wird im Bereich der Kurzarbeit.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf den gleichen Absatz verweisen, den ich genannt habe. Man müsste das einfach mit der Steuergesetzgebung und dieser Handhabung im Bereich des Konkubinats dann gleichziehen, dass das hier einfach eine Gleichbehandlung erfährt, wie das dann auch immer aussieht. Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe heute Morgen die Frage aufgeworfen, ob ich richtig damit liege, dass Lernende keinen Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung haben. Und wenn ich das jetzt so richtig interpretiere, ist in Abs. 1 Bst. e das Lehrverhältnis ja ausgeschlossen, also nicht anspruchsberechtigt. Jetzt stellt sich für mich die Frage, warum denn Lernende beitragspflichtig sind.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Die Beitragspflicht ganz generell zur Arbeitslosenversicherung ist ja weiter vorne genug fixiert, nämlich in Art. 3. Dort sehen Sie unter Abs. 1 Bst. a die Arbeitnehmer, die entsprechend aufgeführt sind und unter Bst. b die entsprechenden Arbeitgeber. Also die Beitragspflicht ist eigentlich klar definiert und es ist in den Materialien auch ausgeführt, wann jemand beitragspflichtig wird.
Jetzt Ihre ganz konkrete Frage, wieso jemand, der eine Lehre macht und älter als 18 Jahre ist, keine Kurzarbeitsentschädigung erhalten soll. Sie bezeichnen das hier als Ausschluss. Ich habe Ihnen heute Morgen schon gesagt, dass ich dies im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal abklären werde. Dann haben wir auch eine Antwort, die sicher zu 100% stimmig ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wir können weiterlesen. Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. In Abs. 3 heisst es: Der Arbeitsausfall darf während längstens vier zusammenhängenden oder einzelnen Abrechnungsperioden 85% der normalen betrieblichen Arbeitszeit überschreiten - oder nicht überschreiten? Da bin ich jetzt unsicher. Ich bitte das einfach zu klären. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur auf Abs. 3 verweisen. Da steht eben, dass die Regierung mit Verordnung die bestimmte Unterlagenliste zusammenstellen wird oder respektive was diese beinhalten wird und das Amt für Volkswirtschaft kann dann nochmals weitere Unterlagen verlangen. Also ich denke, wenn die Regierung mit Verordnung das festlegt, dann müsste das dann auch mehr oder weniger fast abschliessend genügen. Ich möchte nur nicht, dass das irgendwo zum Exzess führt und dass der Begriff «weitere Unterlagen verlangen» einen zu weiten Rahmen erhält. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Die Regierung hat den Gedanken aufgenommen. Wir lesen weiter.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier stellt sich dann nur die Frage vielleicht in Zusammenhang mit Art. 47, wenn es heisst: Innert dreier Monate kann man den Entschädigungsanspruch einreichen. Man muss dann auch sehen, dass das eine in Krisenzeiten sehr lange Zeit ist. Und je nachdem, wie problematisch es ist, kann das dann sehr weitgehende Konsequenzen haben, wenn das vier/fünf Monate andauern wird, bis dann die Entschädigung an den Betrieb ausbezahlt worden ist. Ich denke, die amerikanischen Autofirmen haben das auch nicht ausgehalten oder respektive diese Zeit überbrücken können. Ich möchte einfach, dass man diese Thematik von der Zeitspanne her dann nochmals prüft, was dann wirklich richtig ist, in Krisenzeiten zu tun. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht der Herr Regierungschef-Stellvertreter das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wir können das sehr gerne prüfen. Ich möchte hier einfach festhalten, dass wir gerade in Krisenzeiten sehr flexibel reagiert haben in den letzten beiden Jahren, insbesondere was die Einreichung von Anträgen, was die Prüfung der Anträge und was dann auch die Auszahlung des Geldes betrifft. Ich glaube, wenn unsere Amtsstellen nicht so flexibel gewesen wären, hätten wir die Krise nicht so gut bewältigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Nachdem wir das Kapitel Kurzarbeitsentschädigung abgearbeitet haben, möchte ich noch einmal kurz auf den Gedanken des Abg. Werner Kranz zurückkommen:
Herr Abg. Kranz, ich habe mir Ihr Votum noch einmal überlegt. Aber es ist in der Tat so, dass Lernende oder Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, keinen Anspruch auf Kurzarbeit haben. Aber das ist auch logisch. Weil der gleiche Art. 41, den Sie zitiert haben, der hält auch fest, dass der Arbeitgeber, der den Lehrling beschäftigt, auch den vollen Lehrlingslohn zahlen muss. Das heisst, ein Lehrling wird weiterhin seinen vollen Lohn erhalten. Nehmen Sie einen normalen Arbeitgeber XY, welcher Kurzarbeit für seinen Betrieb einfordert. Dort hat der Arbeitnehmer eine Verdiensteinbusse. Das heisst, der anrechenbare Verdienstausfall wird entschädigt, nämlich die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls. Und von diesen 80% übernimmt die Versicherung 60%, der Arbeitgeber 20% und der Arbeitnehmer übernimmt auch noch einen entsprechenden Teil. Also wenn Kurzarbeit geltend gemacht wird und ausbezahlt wird, dann hat der Arbeitnehmer auch einen Teil dazu beizutragen. Darum erhält ein Arbeitnehmer auch entsprechende Kurzarbeitsentschädigung mit dem Ziel, dass er einen grossen Teil seines Lohnes weiter beziehen kann. Bei Lehrlingen macht das keinen Sinn, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist, weiterhin den vollen Lehrlingslohn zu zahlen. Und ich glaube damit haben wir diesen gedanklichen Konflikt, den Sie auch angesprochen haben, aufgelöst. Das andere, die Beitragspflicht, die ist logisch. Beitragspflichtig ist jeder, der ein bestimmtes Alter überschreitet. Ich denke, damit habe ich auch diese Frage geklärt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Klarstellung.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur anknüpfen, das sind ja gerade die Lehrlingsverträge, die das Amt für Berufsbildung ausstellt. Das sind ja bestimmt laufende Verträge über drei oder vier Jahre mit fixen Löhnen. Hier ist alles bestimmt und nicht unbestimmt. Also die unterstehen ja mehr oder weniger keiner Kündigungsfrist und somit sind diese Lernenden ja auch entsprechend geschützt. Dies nur noch als Ergänzung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann können wir weiterlesen. Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Eine kurze Frage: Wie viel Schlechtwetterentschädigung wurden 2008 und 2009 ausbezahlt?Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Hier kommen wir eben auch in diese grenzüberschreitende Problematik, weil die Basis für die Beitragspflicht eben die AHV-Gesetzgebung ist. Wenn wir hier annehmen, dass ein Forstmitarbeiter in einem liechtensteinischen Betrieb mit seinem Wohnsitz in der Schweiz hier arbeitet und aufgrund Schlechtwetterentschädigung die Arbeit nicht aufnehmen kann und dieser Mitarbeiter jetzt noch zusätzlich eben im Schulrat in der Schweiz sitzt und dort CHF 1'000 Entschädigung kriegt, dann könnte er hier durch den Rost fallen. Dasselbe müsste man auch noch für die Kurzarbeit dahingehend prüfen, ob hier bei der Grenzüberschreitung noch irgendwo ein Rost vorhanden ist. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Betreffend die Frage des Abg. Pepo Frick, wie viel Schlechtwetterentschädigung in den Jahren 2008 und 2009 ausbezahlt worden ist: Ich muss diese Frage abklären lassen. Ich habe zwar die Erfolgsrechnung und die Vermögensrechnung der Liechtensteinischen Arbeitslosenversicherungskasse hier, nämlich aus dem Rechenschaftsbericht, aber diese Zahl geht hieraus leider nicht hervor. Deshalb werden wir Ihnen diese Zahlen im Hinblick auf die 2. Lesung nachliefern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann lesen wir weiter. Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 67 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 68 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 70 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 72 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 73 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 77 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 79 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 81 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 82 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Generell zum Datenschutz: Mir fehlt irgendwo hier noch ein Artikel. Normal heisst es dann «im Rahmen des Datenschutzgesetzes» oder wird das hier nicht benötigt?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist so, dass das Datenschutzgesetz ein sehr allgemeines Gesetz und dass das ALVG ein Spezialgesetz zum Datenschutzgesetz ist. Und das Datenschutzgesetz selbst gibt ja vor, dass in den entsprechenden Spezialgesetzen Regeln geschaffen werden müssen, wie mit Personendaten und Informationssystemen umgegangen werden muss. Und diese Regeln setzen wir hier um. Sie sehen das auch auf der Seite 128. Die Datenschutzstelle erachtet es in ihrer Stellungnahme als sehr positiv, dass ein eigenes Kapitel zum Thema Datenschutz in die Gesetzesvorlage aufgenommen wurde. Damit würden die gemäss Art. 21 und 23 Datenschutzgesetz erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten geschaffen. Ich denke, damit haben wir dem Datenschutz Genüge getan.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.
Wir lesen weiter. Art. 83 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 85 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 86 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 87 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 88 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 89 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 90 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 91 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 92 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 93 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 95 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 96 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 97 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 98 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 99 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 100 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz) in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
GESETZ BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ALTERS- UND HINTERLASSENENVERSICHERUNG
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer zweiten Vorlage, zur Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich bitte, mit der 1. Lesung zu beginnen. Art. 54 Abs. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in 1. Lesung beraten und somit Traktandum 27 abgeschlossen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Vor der Behandlung der Traktanden 28 und 29 sowie der Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung machen wir noch eine kurze Pause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:05 Uhr).
-ooOoo-