Anpassung der Verfassung im Rahmen der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes (Nr. 97/2010); 1. u. 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 6: Anpassung der Verfassung im Rahmen der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 97/2010. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Wir haben zwar diese Thematik schon einmal behandelt. Ich zitiere aus dem Bericht: «Beschluss des Landtags: Die Regierung wird beauftragt, einen ergänzenden Bericht zur Anpassung der Verfassung im Sinne einer 1. Lesung dem Landtag noch einmal beizubringen. Die Regierung wird im Gespräch mit jeweils zwei Vertretern der VU, der FBP sowie dem Vertreter der FL die Eckwerte dieser Anpassungen der Verfassungsvorlage noch eruieren».
Der Bericht und Antrag, wie erwähnt, liegt nun vor. Er steht zur Diskusison.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nach der März-Landtagssitzung gab es eine Landtagsdelegation, die sich nochmals mit den Finanzreferenden sowie den Krediten und Anleihen befasst hat. Wir von der FBP-Fraktion sind darüber froh, dass nur eine moderate Erhöhung des Finanzreferendums für das Volk vorgenommen wurde. Somit bleiben auch die Volksrechte gewahrt und die Demokratie wird unsererseits so gepflegt. Die Betragsgrenze für das Finanzreferendum ist neu für einmalige Ausgaben bei CHF 500'000, also eine leichte Steigerung, und für wiederkehrende Ausgaben neu bei CHF 250'000 angesetzt.
Die zweite wesentliche Änderung betrifft die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten und Anleihen. Hier hat die FBP ebenfalls einen Vorschlag eingebracht, damit es keine Verfassungsänderung benötigt: Der Landtag soll die Regierung jährlich im Rahmen des Finanzgesetzes ermächtigen können, Fremdmittel in definiertem Ausmass und in definierter Laufzeit aufzunehmen. Auch diese Anregung ist aufgenommen worden und findet somit unsererseits die Zustimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte ergänzend ein bisschen vertieft auf die Bestimmung über die Beschaffung von Fremdkapital eingehen.
Das «Vaterland» schrieb Mitte März dieses Jahres, dass das «Kasperletheater» der FBP bereits mit dem Antrag losging, die Kompetenz der Regierung zur Aufnahme von Krediten und Anleihen zu beschränken. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nochmals kurz auf das «Kasperletheater» eingehen.
Zur Erinnerung: Gemäss ursprünglicher Vorlage der Regierung sollte nicht mehr der Landtag, sondern die Regierung für die Aufnahme von Krediten und Anleihen zuständig sein. Diverse VU-Abgeordnete sprachen sich für die Regierungsvorlage aus, dass die Regierung, also ohne Einbezug des Landtags, langfristige und betraglich uneingeschränkte Kredite aufnehmen können soll. Der Abg. Quaderer führte gar einen Vergleich mit dem Fall UBS an.
All dies hätte selbstredend eine weitere Schwächung des Landtags, dem ja die Finanzhoheit zukommt, zur Folge gehabt. Schwamm drüber. Das Kasperletheater - um in den Worten des «Vaterlandes» und auch des Abg. Quaderer zu sprechen - hat sich gelohnt:
Mit dieser Lösung bleibt der Landtag bei der Aufnahme von Fremdkrediten einbezogen, da die generelle Kompetenz beim Landtag verbleibt, dieser aber die Regierung im Rahmen des jährlichen Finanzgesetzes ermächtigen kann, unter ganz bestimmten Voraussetzungen Kredite aufzunehmen. Solche Kredite können gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag in mannigfacher Hinsicht eingeschränkt werden. Einerseits sollen die Kredite nur kurzfristig bzw. zeitlich limitiert aufgenommen werden können. Zudem soll die Kompetenz der Regierung auch in betraglicher Hinsicht eingeschränkt und genau definiert werden. Darüber hinaus sind die Kredite auch zweckgebunden, da sie nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe oder aus anlagepolitischen Gründen aufgenommen werden können sollen.
Ich bin überzeugt, dass dies eine gute und flexible Lösung darstellt. Die Regierung spricht denn auch zu Recht von einem «gesunden Kompromiss», zumal diese Lösung allen Interessen gerecht wird.
Für diese Lösung benötigten wir in der Arbeitssitzung zwischen Regierung und Parteien knapp 15 Minuten. Ich finde es schade, dass wir nicht schon in der Landtagssitzung vom März dieses Jahres zu diesem Ergebnis gekommen sind. Ich würde mir wünschen, dass gewisse Personen in diesem Raume in künftigen Debatten die Grösse hätten, konstruktive Vorschläge offen zu prüfen. Auch wenn sie in der 2. Lesung eingebracht werden und auch wenn sie von einem Abgeordneten einer anderen Partei stammen. Es bringt unser Land nicht weiter, wenn wir konstruktive Ansätze aus rein parteipolitischen Gründen blindlings ablehnen. Mit ein bisschen gutem Willen hätte diese Lösung genauso gut im März-Landtag gefunden werden können.
Ich danke in diesem Sinne all jenen, die bereits im März-Landtag ein offenes Ohr für diesen Ansatz hatten und all jenen, die in der Folge zu dieser Lösung beigetragen haben. Die Regierung bitte ich, künftig Verfassungsänderungen nur insoweit vorzuschlagen, als sie effektiv erforderlich sind. Dies insbesondere, wenn sie Kompetenzverlagerungen zur Folge haben. Eine Änderung der verfassungsmässig zugeordneten Kompetenzen sollte stets ultimo ratio sein und bleiben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich ursprünglich nichts sagen, ich kann es mir jetzt aber nicht verkneifen. Ich glaube, wir hatten wirklich im März ein Kasperletheater. Das Kasperletheater fand statt und wir alle haben die Diskussion noch hier in Erinnerung, als wir stundenlang darüber debattiert haben: Wie gehen wir jetzt weiter? Schlussendlich kam es zu dieser parteiübergreifenden Arbeitsgruppe, in welcher nun die Grenzen diskutiert wurden. Klar ist auch nach Rücksprache mit den Fraktionen, dass, wenn man dieser Vorlage eine Chance geben will, dann muss man den kleinsten gemeinsamen Nenner nehmen. Und das sind jetzt die Zahlen, die man jetzt hat. Insofern auch ein Appell von mir an die FBP: Wenn der Abg. Christian Batliner sagt, es braucht konstruktive Lösungen und guten Willen, ich denke, diesen guten Willen und diese konstruktiven Lösungen hätte auch die FBP im März zeigen können. So habe ich zum Beispiel einen Kompromissvorschlag eingereicht, dem Sie aber auch nicht zustimmen konnten. Und um Kompromisse mit gutem Willen zu finden braucht es halt immer zwei Seiten und nicht nur eine.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur kurz zur Entgegnung: Frau Abg. Hilti, ich habe mich auf die Bestimmungen bezüglich der Fremkapitalaufnahme bezogen - nur auf diese. Und da wäre eine Lösung bereits im März-Landtag problemlos möglich gewesen, wenn man in diesem Hohen Hause wirklich miteinander diskutiert hätte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef Klaus Tschütscher.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich mache es wirklich kurz: Ich finde, dass wir nun eine pragmatische Lösung gefunden haben, dass dies bei gutem Willen möglich ist, dass wir einen gesunden Kompromiss hier finden, der auch in den kommenden Jahren vielleicht irgendwann wieder in Diskussion kommen wird. Das ist das Recht, dass man Themen auch wieder aufgreifen kann. Zur Genese, wie es zur Vorlage im März gekommen ist, muss man einfach fairerweise noch sagen, dass man dies nicht allein der Regierung anhängen kann, sondern wir haben ja damals die Voten des Landtags aufgenommen mit Bezug auf die Verfassungsbestimmungen. Einzelne Abgeordnete - zugegebenermassen des früheren Landtags - wollten sogar noch weitergehende Lösungen hier treffen. Dann schliessen wir das Kasperletheater ab und ich bin froh, wenn wir dann nicht suchen, wer der Kasperl in diesem Theater ist. Dann ist dieses Thema auch erledigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und Eintreten ja unbestritten ist, können wir mit der 1. Lesung der Vorlage beginnen. Art. 62 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 Bst. d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63ter wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 66 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Nur kurz ein kleiner Schreibfehler. In der 2. Zeile muss es heissen: ebenso jeder von ihm nicht als dringlich «erklärter» Finanzbeschluss.Abg. Gisela Biedermann
Nein, es heisst «jeder erklärte Finanzbeschluss».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, lesen wir weiter. Art. 93 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Verfassungsgesetz über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in 1. Lesung beraten.
Ich beantrage nun, gleichzeitig, weil wir ja mit dieser Thematik vertraut sind, die 2. Lesung durchzuführen und lasse darüber abstimmen: Wer damit einverstanden ist, das Verfassungsgesetz in 2. Lesung zu behandeln, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag einhellig mit 25 Stimmen stattgegeben. Wir lesen das Gesetz nun in 2. Lesung.
Ich bitte, mit der 2. Lesung zu beginnen. Art. 62 Bst. d wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 Bst. d steht zur Diskussion. Ich verweise noch auf den Artikel vorher betreffend Verfassung. Eine Verfassungsänderung durch den Landtag erfordert Stimmeneinhelligkeit der anwesenden Mitglieder oder auf zwei nacheinander folgenden Landtagssitzungen eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder. Das nur zur Information.
Wie gesagt, Art. 62 Bst. d steht zur Diskussion.Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir lesen weiter. Art. 63ter wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 66 Abs. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 93 Bst. i wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 Bst. i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung: Wer dem Verfassungsgesetz vom 20.10.2010 über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Verfassungsgesetz mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 abgeschlossen. -ooOoo-