Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie Anpassung des Volksrechtegesetzes (Nr. 121/2008); [1. Lesung: 21.11.2008] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 96/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 7: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes sowie Anpassung des Volksrechtegesetzes.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 96/2010. Die 1. Lesung hat am 21.11.2008 stattgefunden, also im alten Landtag.
Ich stelle die Frage: Sollen wir die Lesung noch einmal in voller Länge vornehmen oder können wir diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen?Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Frage ist sicherlich berechtigt. Ich denke, wir haben das in der Bürositzung besprochen und es gab keinerlei Anzeichen, dass man hier aus den Fraktionen her wünscht, noch einmal eine 1. Lesung durchzuführen. Ich plädiere für die 2. Lesung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine Opposition gibt aus dem Plenum gegen dieses Vorhaben, dann können wir mit der 2. Lesung beginnen. Wir beginnen mit der Abänderung des Volkrechtegesetzes.
Ich bitte, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 75 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und das Gesetz abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Finanzhaushaltsgesetz.
Ich bitte, mit der Lesung per Artikelaufruf zu beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beantrage hier die Aufnahme eines zusätzlichen Abs. 4 wie folgt:
«Abs. 4) Keine Rückstellungen nach Abs. 3 werden gebildet für anwartschaftliche Leistungen des Staatspersonals».
Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Wir haben in der GPK bereits mehrfach die Rückstellungen in Bezug auf die Frühpensionierungen besprochen. Die OTG ist der klaren Auffassung, dass die entsprechenden Positionen in der Landesrechnung ausgewiesen werden müssen. Die Regierung - so wie sie dies auch im vorliegenden Bericht und Antrag oder in der Stellungnahme ausführt - vertritt diesbezüglich aus pragmatischen Gründen einen anderen Ansatz.
Ich denke, es ist zwischen bereits beschlossenen Frühpensionierungen sowie anwartschaftlichen Leistungen zu unterscheiden. Klar ist für mich, dass für bereits beschlossene Frühpensionierungen in der Landesrechnung Rückstellungen gebildet werden müssen. Dies ist meines Erachtens vom heutigen Wortlaut erfasst. Fraglich und strittig ist jedoch, wie mit anwartschaftlichen Leistungen umgegangen wird.
Der Vorschlag betrifft einen Verzicht auf Rückstellungen im Zusammenhang mit anwartschaftlichen Leistungen an das Personal. Eine explizite Regelung im Gesetz erachte ich als wichtig, weil in Art. 17 der Grundsatz enthalten ist, dass die Landesrechnung ein den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landes vermittelt muss (das betrifft das so genannte «True and fair view»-Prinzip»). Wenn die Rückstellungen der anwartschaftlichen Leistungen von zum Beispiel CHF 50 Mio. nicht in der Landesrechnung enthalten sind, handelt es sich um eine wesentliche Position, die in der Landesrechnung fehlt. Dies kann zum Beispiel bei der Revision der Landesrechnung problematisch sein, da die Revisionsstelle die Landesrechnung dann mangels Einhaltung des Gesetzes bzw. des «True and fair view»-Prinzips nicht testieren können wird.
Nur wenn ein solcher Verzicht im Gesetz klar enthalten ist, kann die Einhaltung des Gesetzes bestätigt werden. Wichtig ist jedoch - und hier waren wir uns innerhalb der GPK einig -, dass die entsprechenden Informationen im Anhang der Landesrechnung klar ausgewiesen werden. Dies ist aus Transparenzgründen unabdingbar.
Mit der vorgeschlagenen Formulierung wäre nicht nur die Frühpensionierungsthematik, sondern auch jene der Dienstaltersgeschenke geregelt. Beides gilt als anwartschaftliche Leistungen an das Personal. Damit wären auch die diesbezüglichen Bedenken der Regierung gelöst, da beides mit dem beantragten Zusatz im Gesetz klar geregelt wäre.
Ich bin überzeugt, dass, wenn wir hier eine saubere gesetzliche Regelung schaffen, zukünftige wiederkehrende Diskussionen bei der Behandlung der Landesrechnung über diese wesentliche Verpflichtung vermieden werden können. Danke.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann den Worten des GPK-Präsidenten und der GPK nichts hinzufügen. Ich würde gerne diesen Antrag übernehmen und möchte Ihnen empfehlen, diesem auch zuzustimmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu den Ausführungen der Regierung zu diesem Art. 22 des Finanzhaushaltsgesetzes auf Seite 33, Bereich der Pensionsversicherung. Hier ist der folgende Satz nachzulesen: «Auf Basis der heutigen Gesetzeslage hätte das Land nicht einmal die gesetzlich notwendige Grundlage, um Finanzierungsbeiträge an die Pensionsversicherung zu leisten, welche es nicht als Arbeitgeber ordentlich abzuführen hat».
Ich habe bereits anlässlich der 1. Lesung auf diesen Punkt hingewiesen. Im Weiteren hat auch die Finanzkontrolle - wohlverstanden, damals noch eher dem Einfluss der Regierung ausgesetzt - diese Meinung vertreten, sprich, dass man diese Rückstellungen eben in die Bilanz aufnehmen müsste. Auch die OTG hat bereits im Rahmen der Vernehmlassung auf diesen Punkt hingewiesen und ebenfalls empfohlen, eine entsprechende Rückstellung in die Bilanz des Landes aufzunehmen.
Nun führt die Regierung aus, sie hätte keine gesetzliche Grundlage. Wenn ich mir das Landesgesetzblatt 2008 Nr. 335, II. Übergangsbestimmungen, § 1 Besitzstandswahrung, Abs. 3 betrachte, ist hier explizit festgehalten: «Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbenen Rechte bleiben unberührt». Sprich, das wäre die gesetzliche Grundlage. Und wie die Regierung auch ausgeführt hat, hat diese Unterdeckung per 31. Dezember 2008 CHF 314 Mio. betragen. Ich denke mir, das ist doch eine erhebliche Summe und wir haben es ja gerade gehört, der Abg. Christian Batliner spricht hier von CHF 50 Mio. Im Bereich der Pensionsversicherung sprechen wir vom einem Betrag, welcher Faktor sechs höher ist. Ich möchte die Regierung einfach fragen, wie sie zur ihren Ausführungen kommt, dass hier keine rechtliche Grundlage vorhanden ist, gerade wenn ich mir eben die Übergangsbestimmungen des geänderten Gesetzes so betrachte.
Im Weiteren möchte ich auch noch darauf hinweisen: Wenn man sich den Jahresbericht 2006 betrachtet, so stellt man fest, damals hatte der Deckungsgrad 90,1% betragen. Es wird dann aber auch in diesem Bericht ausgeführt, hätte man die 3% jährlich einbezahlt, so wäre eben der Deckungsgrad bei 106,5% gelegen, sprich 16,4% höher. Das sind alles diese alten Geschichten und ich denke mir, diese Rückstellungen wären vonnöten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir müssen drei Sachverhalte auseinander halten, so wie es auch der Abg. Christian Batliner getan hat. Die erste Stufe sind die anwartschaftlichen Leistungen. Dafür gibt es jetzt den Vorschlag, dies im Gesetz unmissverständlich klarzustellen, und das würde ich, wie gesagt, empfehlen, dies so zu tun. Dann gibt es die bestehenden Verpflichtungen, auch im Rahmen der Pensionskassen, der Leistungen, also bestehende Verpflichtungen. Wenn solche bestehen, dann müssen wir Rückstellungen bilden. Und die dritte Frage ist die Deckungslücke - und dafür gibt es in der Tat überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Es gibt keinen Finanzbeschluss des Landtags, eine Deckungslücke in einer Millionenhöhe auszugleichen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, eine Deckungslücke auszugleichen seitens des Arbeitgebers, des Landes Liechtenstein. Das wurde ja explizit sogar vom Landtag das letzte Mal aufgehoben. Die Staatsgarantie zugunsten der Pensionskasse wurde aufgehoben. Und wir haben uns ja heute schon bei anderer Gelegenheit darüber unterhalten, dass es eine gesetzliche Grundlage geben muss, wenn der Staat handeln muss. Und Sie haben das ja hier in dieser Bestimmung auch, dass für Rückstellungen - der Abs. 3 von Art. 22 ist das -, dass das eine bestehende Verpflichtung sein muss. Und eine bestehende Verpflichtung kann entweder nur in einer gesetzlichen Grundlage bestehen - und die gibt es nicht - oder in einem Finanzbeschluss - und den gibt es auch nicht. Sollte der Landtag irgendwann einen Beschluss fassen und sagen, wir gleichen eine Deckungslücke bei der Pensionsversicherung in Höhe von - ich sage jetzt - von irgendeinem Millionenbetrag aus, dann ist die unmittelbare Konsequenz, dass man dann auch Rückstellungen bilden müsste anhand dieses Finanzbeschlusses. Aber aufgrund der heutigen bestehenden Lage gibt es dieses nicht. Zudem denke ich, ist das auch nicht in Ihrem Interesse.
Sie halten zu Recht immer auch die Finanzhoheit des Landtages sehr hoch. Ich glaube, wenn die Regierung immer für Deckungslücken eine Rückstellung auch nur im Anhang ausweisen würde, würde das den Druck auf den Landtag erhöhen, eine solche auch irgendwann ausgleichen zu müssen, weil dann eine öffentliche Diskussion und ein öffentlicher Druck entsteht. Und das, glaube ich, untergräbt Ihre Kompetenz, dies tun zu wollen, weil das können Sie ja erst dann tun, wenn ein entsprechender Bericht vorliegt.
Zudem hat sich die Situation ja deutlich geändert. Wir sind zwar der grösste Arbeitgeber in dieser Pensionskasse für das Staatspersonal, aber ich habe Ihnen ja schon einmal gesagt, der Name dieser Kasse ist eigentlich falsch. Das ist heute eine Sammelstiftung von 40 angeschlossenen Arbeitgebern und das trifft eben nicht nur den Staat. Wenn für solche Anliegen, wie Sie es vortragen, Herr Abg. Wendelin Lampert, eine Rückstellung gebildet werden soll, dann muss zunächst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Das könnte im Pensionsversicherungsgesetz in Zukunft vielleicht wieder der Fall sein. Das weiss ich nicht. Der Stiftungsrat ist ja daran, einen Zehnjahresplan aufzustellen, wie die Kasse saniert werden soll oder es wird einen Finanzbeschluss irgendwann vielleicht geben müssen, um hier die Sanierung voranzutreiben. Aber dann ist die Zeit gekommen, über diese Frage nachzudenken, aber nicht aktuell.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. In diesem Punkt war ich mit der alten Regierung schon nicht immer ganz einig und bin auch mit der aktuellen Regierung nicht einig. Und Fakt ist auch, dass im Rahmen der Vernehmlassung sowohl die Finanzkontrolle als auch die OTG, die Ostschweizerische Treuhandgesellschaft, eine andere Meinung vertreten hat. Aber wie gesagt, im LGBl. 2008 Nr. 335, Übergangsbestimmungen, § 1 Besitzstandswahrung, da wäre für mich eben genau die rechtliche Grundlage gegeben:
Abs. 3) «Die bei Inkraftreten dieses Gesetzes erworbenen Rechte bleiben unberührt». Die Deckungslücke an diesem Tag hat CHF 314 Mio. betragen. Gut, lassen wir das dahingestellt. Ich habe hier einen anderen Blickwinkel als die aktuelle und die letzte Regierung.
Dann noch zum Antrag des Abg. Christian Batliner. Ich denke mir, wer das GPK-Protokoll vom 29. September 2010, Seite 3, gelesen hat, der dürfte diesem Antrag kritisch gegenüber stehen. Von mir aus gesehen kann sich der Landtag hier nicht über diese Grundsätze von «true and fair view» hinwegsetzen. Diese Grundsätze sind gegeben und die Seite 3 dieses angesprochenen Protokolls sagt für mich eigentlich alles aus. Entsprechend werde ich diesen Antrag nicht unterstützen. Persönlich sehe ich hier eine gewisse Symmetrie zur Pensionskasse. Wenn man ehrlich ist, dann sollte man nicht nur Leistungen versprechen, dann muss man sie auch bezahlen. Ansonsten muss man sagen: Diese Leistungen sind nicht mehr vorhanden. Das wäre eine transparente Vorgehensweise, aber wie gesagt, das beweist die Pensionskasse - auch hier wurde eine andere Strategie gefahren - und anscheinend wird das nun bei der Frühpensionierung auch gemacht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Zum letzten Thema hat, glaube ich, der Abg. Christian Batliner seine Ausführungen zum Verständnis von «true and fair view» gemäss dem Finanzhaushaltsgesetz sehr deutlich dargetan und ich kann diese nur unterstützen. Ich glaube, das geht in die richtige Richtung.
Dann haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass hier die OTG eine andere Meinung vertritt. Das überrascht, weil auch sie zur Kenntnis nehmen muss, dass es eben eine gesetzliche Grundlage oder einen Finanzbeschluss braucht - und das gibt es nicht. Aber wir werden ja beim nächsten Artikel sehen, dass die OTG ja immer wieder auch auf ihre Meinung zurückkommt. Sie hat mit Bezug auf Art. 23 bezüglich der Bewertungsgrundsätze auch ursprünglich eine ganz andere Meinung vertreten und uns jetzt kurzfristig über die GPK wieder eine neue Meinung zurückgegeben und damit auch die Regierung wieder bestärkt, was nämlich der ursprüngliche Vorschlag unsererseits war.
Dann zur Übergangsbestimmung: Da ist von Rechten die Rede. Das sind die individuellen Rechte der einzelnen Arbeitgeber und nicht die Deckungslücke und nicht die Staatsgarantie. Diese Leistungen wurden garantiert und wenn diese Leistungen bestehen, dann müssen auch dann die Rückstellungen gebildet werden. Aber nicht für eine Deckungslücke in globo. Das wurde mit der Staatsgarantie damals beseitigt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nur kurz zur Ergänzung: Der Vorschlag, den ich eingebracht habe, ist mit der Finanzkontrolle abgestimmt und auch die OTG hat im Schreiben vom 8. Oktober, das Ihnen vorliegt, die Meinung vertreten, dass, wenn der Landtag eine solche Lösung wünscht, dass dies explizit im Gesetz festgehalten werden sollte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Leider kann ich ja nicht aus diesem GPK-Kommissionsprotokoll zitieren. Hier steht alles drin, was diese externen Experten für Ansichten zu diesem «True and fair view»-Prinzip vertreten haben. Ich denke mir, es wäre klar, was man machen müsste. Der Landtag soll aber machen was er für richtig hält.
Betreffend die Pensionskasse: Wenn in Abs. 3 dieses Besitzstandswahrungsartikels steht «Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbenen Rechte bleiben unberüht». Rechte, dazu braucht man Finanzen. Die Finanzen haben minus CHF 314 Mio. betragen. Ich denke mir, dann hätte man hier keine Rechte. Dann hätte man sagen müssen: Die Rechte werden um CHF 314 Mio. gekürzt. Dann hätte man eine transparente Information gehabt. Aber wie gesagt, da war die letzte Regierung anderer Ansicht und die aktuelle Regierung ist es auch. Ich bin gespannt, was die 4'000 Versichten zu diesem Satz sagen werden. Denn wer Leistungen nicht kürzen will, der wird diese finanzielle Basis schaffen müssen, ansonsten muss man über Leistungskürzungen sprechen. Das wäre ehrlich. Das gilt übrigens eben auch für die Frühpensionierungsdebatte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag des Abg. Christian Batliner zuwenden. Er schlägt vor, in Art. 22 einen neuen Abs. 4 einzufügen. Ich bitte den Abgeordneten, den Abs. 4 noch einmal zu lesen, weil ich ihn nicht mitschreiben konnte.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Abs. 4 würde wie folgt lauten: «Keine Rückstellungen nach Abs. 3 werden gebildet für anwartschaftliche Leistungen des Staatspersonals».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden die Zustimmung erteilt.
Wir können somit über Art. 22 inklusive des neuen Abs. 4 abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Ich muss noch erwähnen, dass die Regierung mit Schreiben vom 18. Oktober 2010 Artikel 23 und 24 angepasst hat und die Lesung betrifft natürlich diese Artikel.
Ich bitte, den Artikel aufzurufen. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordente. Die Bewertungsgrundsätze wurden in Bezug auf die Bewertung der Immobilien des Finanzvermögens in der GPK ebenfalls diskutiert. Die GPK vertrat den Standpunkt, dass Immobilien des Finanzvermögens nicht zum Verkehrswert, sondern vorsichtiger zum Anschaffungswert bewertet werden sollten. Dies bedingt eine Anpassung von Artikel 23 und 24 der Vorlage.
Dieser Ansatz wurde sowohl von der Stabsstelle Finanzen, der OTG wie auch der Finanzkontrolle befürwortet. Auch die Finanzkommission hat sich in der letzten Sitzung mit dieser Thematik befasst und soweit ich dem Protokoll entnehmen kann, die Bewertung zum Anschaffungswert befürwortet. Hierzu können vielleicht die einzelnen Mitglieder der Finanzkommission noch etwas sagen.
Die Regierung hat uns heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie festhält, dass, wenn der Landtag - entgegen seiner ursprünglichen Position im Jahre 2008 - eine entsprechende Anpassung der Bewertungsgrundsätze wünscht, die Regierung dies begrüssen und den Vorschlag gerne übernehmen würde. Die Regierung legte ja auch schon eine legistisch geprüfte neue Version von Artikel 23 und 24 vor und ich stelle hier den Antrag oder empfehle, dass dieser Vorschlag der Regierung angenommen wird und die Vorlage entsprechend angepasst wird. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, es macht Sinn, hier den neuen Vorschlag der Regierung zu übernehmen. Die GPK hat das diskutiert, die Finanzkommission hat das diskutiert und offenbar hat auch die OTG nun eingesehen, dass das die praktikablere und bessere Lösung ist. Deshalb möchte ich auch beliebt machen, der neuen Version von Artikel 23 und 24 die Zustimmung zu erteilen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich mache es ganz kurz: Ich empfehle, der Empfehlung der beiden Vorvotanten zu folgen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen: Wer mit Art. 23, Bewertungsgrundsätze, in der neuen Fassung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion, ebenfalls in der Fassung, wie sie die Regierung heute vorgelegt hat.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Lit. c müsste wie folgt lauten: «Die Aufnahme von Krediten und Anleihen kraft gesetzlicher Ermächtigung». Das wäre eine Übereinstimmung mit der Anpassung, die wir im vorherigen Punkt - Art. 93 der Verfassung - gemacht haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das wird so übernommen. Dann lassen wir in dieser Form über den Artikel abstimmen, Art. 31. lit. c würde dann damit erweitert: «Die Aufnahme von Krediten und Anleihen kraft gesetzlicher Ermächtigung».
Wer mit dem Artikel in dieser Formulierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates (Finanzhaushaltsgesetz; FHG) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt, die Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 7 abgeschlossen.
Wir machen jetzt 20 Minuten Pause und setzen die Sitzung um 16:45 Uhr mit Traktandum 8 fort. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:25 Uhr).
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