Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes (Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften), (Nr. 74/2010); [1. Lesung: 1. Juli 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 102/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 10: Abänderung des Ärzte-, Gesundheits- und Krankenversicherungsgesetzes.
Wir haben diese Vorlage am 1. Juli 2010 in 1. Lesung behandelt, sind also jetzt bei der 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 102/2010.
Ich schlage auch hier vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen. Wenn dagegen keine Opposition aus dem Plenum kommt, werden wir so verfahren.
Dann bitte ich, die 2. Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen.
Art. 5 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 9 Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 15a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte Sie bitten, diesen Artikel verlesen zu lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir gerne tun. Dann bitte ich um eine Verlesung des Artikels. Art. 15a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zu diesem Art. 15a zwei Änderungsanträge. Der erste Änderungsantrag bezieht sich auf Abs. 1 und der zweite Antrag betrifft Abs. 2.
Den Abs. 1 möchte ich mit folgendem zusätzlichen Satz ergänzen. Dieser Satz lautet wie folgt: «Die Ärztegesellschaft besteht entweder nur aus Mitgliedern mit oder nur aus Mitgliedern ohne Zulassung im Sinne der Bedarfsplanung gemäss Art. 16b Krankenversicherungsgesetz KVG». Diesen ersten Änderungsantrag begründe ich wie folgt: Wie ich bereits anlässlich der 1. Lesung ausgeführt habe, befürchte ich mit der aktuellen Vorlage der Regierung eine Vermischung zwischen Ärzten, welche in der Bedarfsplanung über eine Zulassung verfügen und solche ohne Zulassung. Insofern könnte eine entsprechende Vermischung im Bereich der OKP entstehen. Damit wir hier diese Vermischung im Rahmen des Gesetzes im Vornherein verhindern, wäre dieser Änderungsantrag insofern zielführend, dass eben in diesen Ärztegesellschaften entweder Ärzte im Rahmen dieser Bedarfsplanung Einsitz nehmen oder in der anderen Ärztegesellschaft lediglich Ärzte ohne diese entsprechende Bedarfsplanung gemäss Art. 16b Krankenversicherungsgesetz. Insofern würde dieser Antrag dazu führen, dass wir mehr Transparenz hätten und auch ein positiver Einfluss auf zukünftige Kosten erkenntlich wäre.
Der zweite Antrag bezieht sich auf Abs. 2. Hier beantrage ich, die Rechtsformen der einfachen Gesellschaft und der Kollektivgesellschaft zu streichen. Entsprechend würde der Abs. 2 wie folgt lauten: «Als Rechtsformen für den Zusammenschluss stehen den Gesellschaftern die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung offen. Ärztegesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft dürfen ausschliesslich Namensaktien ausgeben». Diesen Antrag begründe ich mit den Erläuterungen der Regierung. Wenn wir uns die Seiten 8 und 9 des vorliegenden Bericht und Antrags betrachten, so sind hier nun eben die verschiedenen Eigenschaften dieser juristischen Personen aufgeführt. Und wenn wir die Seite 8 betrachten «Einfache Gesellschaft», diese verfügt über die folgenden Eigenschaften: «Keine Rechnungslegungsvorschriften sowie keine Offenlegungspflichten. Es können somit keine Daten eingesehen werden». Deshalb sehe ich nicht ein, dass wir es zulassen sollen, dass diese einfache Gesellschaft gegründet werden kann. Denn das war ja ein Hauptpunkt im Rahmen der 1. Lesung, dass man gesagt, wir verfügen über zusätzliche Informationen, zusätzliche Transparenz. Und nun sehen wir hier, bei der einfachen Gesellschaft mangelt es erheblich an dieser Transparenz.
Das Gleiche gilt im Prinzip auch für die Kollektivgesellschaft. Wie die Regierung auf Seite 8 ausführt, verfügt die Kollektivgesellschaft über folgende Eigenschaften: «Pflicht zur ordnungsgemässen Rechnungslegung nach Art. 1045 ff. PGR, aber keine Offenlegungspflichten. Es können somit keine Daten eingesehen werden». Auch dies kann ich nicht unterstützen. Deshalb beantrage ich, wie bereits ausgeführt, auch die Streichung der Kollektivgesellschaft.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bitte einfach zu bedenken, das mögen die Juristen beurteilen, inwieweit diese Einschränkung, die dann damit abweicht von Art. 10 Abs. 2 des Rechtsanwaltsgesetzes, dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde. Aber das können nur die Juristen beurteilen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte beliebt machen, in beiden Fällen diesem Antrag nicht zuzustimmen, und zwar aus den gemachten Bemerkungen der Abg. Gisela Biedermann. Wir sitzen hier vor dieser Vorlage, weil eben der Staatsgerichtshof verschiedene Artikel des Gesundheitsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat und gerade eben wegen der Ungleichbehandlung. Und ich denke, wenn wir uns jetzt vom Rechtsanwaltsgesetz abweichend verhalten, dann denke ich, dass wir eben diesen Urteilen des Staatsgerichtshof keine Folge leisten und diese Artikel so neu auffüllen wie vom Staatsgerichtshof eigentlich vorgesehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt, muss ich ehrlich sagen. Ich habe sehr viel Sympathie für Ihre Anträge, ich verstehe das, muss ich ehrlich und offen zugeben. Ich möchte aber nicht irgendwie eine verfassungsrechtliche Diskussion lostreten und ich weiss im Moment ehrlich gesagt nicht, wie man hier weitergehen kann. Ich bin schlichtweg überfordert mit dieser Situation. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen, sowohl von der Frau Regierungsrätin als auch aus dem Plenum. Ich denke, es gibt schon einen erheblichen Unterschied zum Rechtsanwaltsgesetz. In diesem System haben wir jährlich einen Betrag von mehr als CHF 50 Mio. zu berappen. Insofern ist das Interesse der Allgemeinheit sicherlich um einiges grösser, um zusätzliche Transparenz, um zusätzliche Vermeidung von etwelchen Mängeln, die eben das Gesetz nach meinem Dafürhalten jetzt hat. Ich versuche ja, das Gesetz nur zu optimieren. Und sollten diese Änderungen nicht verfassungskonform sein, dann wird das im Rahmen einer - könnte ich mir vorstellen - entsprechenden Beschwerde sicher wieder an den Tag kommen. Aber ich sehe nicht ein, wieso wir uns bereits jetzt die Chance nehmen sollten, dass wir hier diese Verbesserungen einbringen, wie bereits ausgeführt gerade bei diesen juristischen Personen. Im Rahmen der 1. Lesung dachten wir, ja wir hätten hier dann Transparenz. Aber wenn wir uns nun die Seite 8 betrachten, so sehen wir, diese einfache Gesellschaft und die Kollektivgesellschaft erfüllen eben zumindest mein Bedürfnis nach Transparenz nicht. Ich weiss nicht, wie es einer Mehrheit in diesem Hohen Hause geht. Aber ich hätte gerne, wenn wir das schon zulassen, wie es der Staatsgerichtshof beschlossen hat, dann in einem beschränkten Rahmen. Wie gesagt, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das kann ich unterstützen. Das andere nicht.
Und der zweite Änderungsantrag zu Abs. 1 ist einfach diese Verquickung von OKP-tätigen Leistungserbringern und Nicht-OKP-tätigen Leistungserbringern. Auch hier möchte ich im Prinzip eine saubere Trennung haben im Bereich dieser Aktiengesellschaft. Und es soll möglich sein, diese Ärztegesellschaft zu gründen, aber entweder haben wir in dieser Gesellschaft rein diese OKP-Tätigen im Rahmen der Bedarfsplanung oder eben die anderen. Ich denke mir, das ist einfach zusätzliche Transparenz. Das wird auch sicherlich den berühmt berüchtigten WZW-Verfahren bekömmlich sein, könnte ich mir vorstellen, denn diese haben das mehr als nötig, dass sie ein wenig aufgepuscht werden. Und insofern möchte ich doch beliebt machen, meine Anträge zu unterstützen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. In Bezug auf den Antrag zu Abs. 2, dass sich Ärzte nicht in der Rechtsform einer einfachen Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft zusammenschliessen können sollen, habe ich eine Frage. Wenn sich heute Ärzte zusammenschliessen in einer Praxisgemeinschaft, die sind doch in der Form einer einfachen Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft tätig? Das ist doch die heutige Rechtslage - oder habe ich hier einen Knopf?Regierungsrätin Renate Müssner
Die Gesundheitsberufe können derzeit nicht als juristische Person fingieren. Sie können eine Praxisgemeinschaft bilden, indem sie eine gemeinsame Praxis haben. Aber es rechnet jeder auf eigene Kosten ab. Ich meine, sie teilen sich die Räumlichkeiten, aber mehr auch nicht und verrechnen sich, nehme ich an, den gegenseitigen Aufwand. Sich rechnen sowohl gegenüber der Kasse als Individuum, als natürliche Person ab, als auch gegenüber natürlich der Steuerverwaltung und der AHV usw.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, der Abg. Christian Batliner ist schon auf dem richtigen Weg. Derzeit ist es eben möglich, dass Ärzte einfache Gesellschaften und Kollektivgesellschaften machen können. Das sind eben die Personengesellschaften und neu kommt eben die juristische Person dazu. Und da hat die Regierung entschieden, nur die AG zu nehmen und die Anstalt und den Trust wegzulassen. Alles andere ist von mir aus gesehen jetzige Rechtslage, so auf die Schnelle beurteilt.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Frau Regierungsrätin, wir haben das schon in der 1. Lesung diskutiert und wir haben uns da schon nicht gefunden. Ich glaube Ihnen, dass jeder Arzt separat abgerechnet wird. Das steht sicher ohne Zweifel, es hat jeder seine Nummer, er rechnet separat ab. Aber ich habe schon Zweifel, wenn wir schon eine Bedarfsplanung haben, die wir gezielt den Bedarfsplanungsärzten vergeben, und nachher schliessen sich verschiedenste Ärzte zusammen, und zwar Nicht-Bedarfsplanungsärzte und solche, die die Bewilligung haben. Dann hege ich einfach die Zweifel, dass das wirklich durchlässig funktioniert, isoliert und getrennt abzurechnen, insbesondere, wenn diese Ärzte dieselbe Röntgen-Maschine und Gerätschaften benutzen, die eben auch abzurechnen sind. Also das hängt dann an der Arztgehilfin, ob sie das am richtigen Ort abrechnet, ohne der jetzt etwas unterstellen zu wollen. Aber ich habe einfach meine Zweifel, dass das in der Praxis wirklich durchlässig funktionieren kann.
Deshalb möchte ich im Landtag beliebt machen, den ersten Antrag des Abg. Lampert zu unterstützen, weil der wird uns sonst noch die liebe Mühe machen, wenn wir diese WZW- oder vielleicht ähnliche Verfahren, die funktionieren sollten, dann auch umsetzen wollen und da ein Ergebnis bekommen, das uns dann auch gefällt. Weil ich glaube, das Ergebnis wird uns sonst nicht gefallen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte das noch einmal präzisieren und wirklich konkretisieren, dass diejenigen Gemeinschaftspraxen, wie sie sich jetzt nennen, mitnichten Gesellschaften von Ärzten gleichkommen, sondern es ist lediglich eine Raum- und Infrastrukturbenutzung gemeinsam und die Abrechnung kann nur ad personam erfolgen. Und deshalb ist das mit Sicherheit nicht gleichzusetzen mit der hier in dieser neuen Vorlage angestrebten Gesellschaftsform. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Betreffend den zweiten Antrag zu Abs. 1, der Nichtmöglichkeit der Gründung der entsprechenden Gesellschaftsformen einfache Gesellschaft und Kollektivgesellschaft: Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich im Rahmen der 1. Lesung die Frage gestellt: Gibt es bereits Anstalten? Und nach meinem Dafürhalten war dann eben die Aussage: Ja, es gibt auch schon die Rechtsform der Anstalt. Die wurde bereits begründet. Ob dies rechtlich so korrekt war sei dahingestellt. Aber nun sagt die Regierung auch: Okay, diese bestehenden Anstalten müssen sich nun einfach entsprechend umfirmieren. Und wenn das bei Anstalten möglich ist, dann ist das auch bei anderen Gesellschaftsformen möglich.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wir haben es im ersten Bericht und Antrag zur 1. Lesung bereits ausgeführt und hier auch verkürzt noch einmal: Wir dürfen hier die OKP-Zulassung mit einer Zulassung als juristische Person nicht vermischen. Praxisgemeinschaften, wie sie jetzt schon im Gesetz erlaubt sind, haben mit einer juristischen Person im Sinne einer juristischen Person nichts zu tun. Und in diesem Falle haben wir diese Staatsgerichtshofurteile bekommen und aus diesem Grunde müssen wir jetzt verschiedene Möglichkeiten zulassen. Ich weise nochmals darauf hin, dass wir uns an das Rechtsanwaltsgesetz angelehnt haben und wir wissen auch, dass gerade die Rechtsanwälte auch auf Ungleichbehandlung damals plädiert haben und vom Staatsgerichtshof Recht bekommen haben. Und die Gesundheitsberufe sind jetzt eigentlich noch die letzte Berufsgruppe, der über den Staatsgerichtshof auch diese Möglichkeiten eingeräumt werden sollen. Bezüglich möglichen Vermischungen mit OKP-Geldern, wie sie bereits auch in der 1. Lesung von verschiedenen Abgeordneten befürchtet und auch ausgeführt wurden, denke ich: Ja, es ist so, es wird auch in Zukunft jeder Arzt der Bedarfsplanung, der diese OKP-Zulassung hat, über eine ZSR-Nummer abrechnen müssen. Und ich denke, was dann im Falle einer AG zum Beispiel in diese Kapitalgesellschaft einfliesst, was sie im Innenverhältnis mit Leistungen, die korrekt abgerechnet und auch erbracht wurden, was dann mit diesen Geldern bei diesen verschiedenen Gesellschaftern einer AG zum Beispiel passiert, ich denke, das ist nicht unsere Sache. Das ist nicht unsere Sache, das möchte ich noch einmal betonen, weil jeder einzelne Praxisarzt, der nicht eine juristische Person ist, kann mit seinen Einnahmen, die er über seine Leistungen eingenommen hat, ja schliesslich und endlich auch tun was er will. Und ich denke, wenn sich Leistungserbringer zusammentun, wird ja wohl jeder darauf bedacht sein, dass er seine Leistungen auch wieder herauszieht aus diesem Pool. Das ist doch eher anzunehmen, dass das nicht eine Umverteilung zu Leuten in der Gesellschaft sein soll, die keine Leistungen erbringen.
Und das andere: Wenn sich OKP-Leistungserbringer oder Ärzte, die mit Nicht-OKP-Leistungserbringern zusammentun, wenn wir das verhindern, denke ich, das ist ein Eingriff in die Gewerbefreiheit - sage ich einmal salopp. Wir haben das auch ausgeführt. Ich denke, das sollten wir auch nicht zulassen. Alles andere ist im Sinne des KVG zu regeln über die Kontrollfunktion der Krankenkassen. Und das ist dann an einem anderen Ort und nicht in diesem Artikel festgehalten. Ich glaube, systematisch und legistisch gesehen ist es dann hier falsch. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte nur ganz kurz einen Klärungsversuch zur Frage wegen der Rechtsformen starten: AG und GmbH sind juristische Personen. Kollektivgesellschaft und einfache Gesellschaft nicht. Für eine Kollektivgesellschaft ist es erforderlich, dass man einen schriftlichen Gesellschaftervertrag abschliesst. Und bei allen anderen geschäftlichen Verbindungen, die wie eine Praxisgemeinschaft auf beispielsweise gemeinsame Nutzung der Infrastruktur abstellen, ist bereits ex lege eine einfache Gesellschaft gegeben, ohne dass ein spezieller Gesellschaftervertrag geschlossen wird. Also immer bei irgendwelcher geschlossenen vertraglichen Zusammenarbeit ist schon per Gesetz eine einfache Gesellschaft anzunehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Dass die OKP mit der juristischen Person nicht direkt etwas zu tun hat, das haben wir schon ein paar mal gegenseitig ausgetauscht oder eben auch nicht. Und Frau Regierungsrätin, wir haben schon verstanden, dass jeder Arzt mit seiner ZSR-Nummer abrechnet. Das ist nicht das Thema. Das Thema ist, dass es eine juristische Person ist, eine einzige AG unter einem Dach mit Gerätschaften usw., die geteilt werden. Und ich glaube nicht, dass das Staatsgerichtshofurteil etwas mit der Abrech-nungsart zu tun hat, sonst müssen mich vielleicht die Juristen hier im Hause aufklären, wenn das anders wäre. Und dass das nichts zur Sache tue, was die Nicht-OKP-Ärzte oder wie die dann irgendwo und irgendwie abrechnen, damit habe ich meine liebe Mühe. Also das impliziert bei mir: Uns ist ziemlich egal was die abrechnen. Und das ist sehr wohl unsere Sache, weil wir sorgen uns um die Gesundheitskosten und wir versuchen, die vielzitierten schwarzen Schafe irgendwo dingfest zu machen. Und wenn uns einfach egal ist und es nicht unsere Sache ist, was hier abgerechnet wird, dann kommentiere ich das nicht mehr weiter. Und wie gesagt, ich möchte hier in diesem Hause dafür plädieren, dass der erste Antrag hier eine Mehrheit findet, denn wir können hier im Voraus schon etwas fixieren, das wir dann im Nachhinein nicht ausbügeln müssen. Und dafür möchte ich plädieren.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, wir haben wirklich schon bei der 1. Lesung unsere Bedenken bezüglich diesen OKP-Abrechnungen und eben dem neuen Problem mit den juristischen Gesellschaften ausführlich diskutiert. Ich bin auch der Meinung, wir werden hier den gemeinsamen Nenner heute wohl nicht finden. Ich würde auch beliebt machen, diesem ersten Antrag des Abg. Wendelin Lampert zuzustimmen. Ich gebe der Frau Regierungsrätin Recht, es mag ein Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit sein. Einen solchen kann aber der Gesetzgeber vornehmen, wenn er ein öffentliches Interesse dafür hat und der Eingriff verhältnismässig ist. Und ich denke, gerade die ganze Diskussion über die OKP-Abrechnung ist ein solches öffentliches Interesse, das man hier geltend machen kann.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Art. 15a scheint ein zentrales Thema zu sein, wobei die beiden Anträge betreffend Abs. 1 und Abs. 2 sehr unterschiedlich sind. Also zum Abs. 2, wo es um diese Gesellschaften, juristische Personen oder eben Personengesellschaften geht, dem werde ich sicher nicht zustimmen, weil das hier stimmig ist. Die Regierungsrätin hat diesbezüglich erwähnt, dass wir Bestehendes abschaffen würden. Das geht so auf die Schnelle nicht.
Zum Abs. 1: Auch mir geht es so. Ich kann durchaus etwas Positives abgewinnen, muss aber sagen, es ist eine radikale Lösung und es ist ein zweischneidiges Schwert. Zweischneidig deshalb, weil ich meine, dass es durchaus auch positive Synergieeffekte für die Arztpraxen haben kann, die auch kostendämpfend wirken können, wenn sich da verschiedene Ärzte zusammentun und das müsste man eigentlich auch noch berücksichtigen. Kurz gesagt, ich weiss jetzt noch nicht, was ich abstimmen werde. Ich hoffe, es kommen noch gute Argumente seitens der Regierung, dass man dem vorliegenden Vorschlag zustimmen sollte. Was mich aber schon ein wenig bedrückt, ist, einfach für diese radikale Lösung, dass da die Regierung nicht im Vorfeld auf dieses Vorhaben vorbereitet wurde, dass sie eine rechtliche Stellungnahme zu diesem Artikel vorliegen hätte. Da habe ich ein bisschen Bedenken. Aber ansonsten von der Idee her, dass man hier - ich sage es mal so salopp - Missbrauch besser verhindern kann, diese Absicht gefällt mir schon. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte meine Sicht vielleicht ganz kurz darlegen, warum ich den Anträgen nicht zustimmen werde. Für mich sieht das so aus: Wir haben eine Aktiengesellschaft zum Beispiel mit drei Ärzten. Einer dieser Ärzte ist OKP-berechtigt, rechnet somit über seine Nummer, vollkommen losgelöst von dieser AG, ab. Wenn schlussendlich das Volumen dieses einen Arztes, der hier abrechnen darf, grösser als ein normales Arbeitspensum eines Arztes ist, kommt dann eben die Kontrolle zum Zug. Das Thema, wie gut wir kontrollieren, das ist eine andere Geschichte. Aber ich meine es geht ja um die Systematik. Dann kommt das Thema Kontrolle zum Zug, das heisst, dann muss geahndet werden. Wenn das Volumen ein normales Arbeitspensum eines Arztes nicht überschreitet, dann wird ja wahrscheinlich ausbezahlt. Und wohin das ausbezahlt wird, in dem Fall natürlich wieder in die AG, das ist ja dann eine ganz andere Geschichte, die Interna dieser AG. Für mich geht es hier einfach darum: Wir haben OKP-Zulassung, wir haben eine Anzahl Ärzte, die das haben. Wir haben ein mögliches Volumen, was die leisten können. Und wenn hier Zweifel aufkommen, dann ist es das Kontrollsystem, das funktionieren muss. Und ich meine, das ist ja das Thema heute schon. Das hat gar nichts mit der AG oder nicht mit der AG zu tun. Ich verstehe Sie schon. Sie glauben, dann rechnen drei Ärzte über dieselbe Nummer ab. Aber ich meine, dieses Kontrollsystem müssen wir in den Griff bekommen, egal, ob wir diese Vorlage so oder so verabschieden. Und ich denke, das ist der Auftrag, diesen Kontrollmechanismus in Gang zu bringen. Ich darf nicht «zum Leben erwecken» sagen, denn ich hoffe, dass er lebt. Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich glaube, wir würden erhebliche Probleme bekommen in der ärztlichen Versorgung, wenn wir diesem Antrag zustimmen würden. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Ärztegesellschaft, bestehend aus einem Internisten, einem Urologen und einem Frauenarzt, die alle drei in der OKP sind. Okay, wunderbar, alles gut. Daneben haben Sie eine Ärztegesellschaft bestehend aus einem Internisten, einem Frauenarzt und einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, alle drei ohne OKP-Zulassung, wenn wir dem Vorschlag vom Abg. Lampert folgen würden. Dann ergibt sich, dass die Bedarfsplanung eine neue Verteilung erfordert, weil nicht mehr genügend Internisten vorhanden sind oder weil ein höherer Bedarf an Hals-Nasen-Ohren-Ärzten ausgewiesen wird und einer dieser drei nicht zugelassenen Kollegen bekommt die Zulassung. Dann ist diese gesamte Ärztegesellschaft rechtswidrig. Weil nicht alle drei die OKP-Zulassung haben, darf sie nicht bestehen bleiben. Und so könnte man das weiterspinnen. Die Bedarfsplanung und die Versorgung unserer Bevölkerung wird mit der geforderten Anzahl an Fachrichtungen höchst problematisch werden, weil das die Grundlage gemäss Art. 16b KVG ist für die Zulassung zur OKP. Deshalb werde ich mit Sicherheit diesem Antrag nicht zustimmen, weil er nämlich über kurz oder lang so gar nicht mehr umsetzbar würde.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht gerade beginnend bei der Abg. Gisela Biedermann: Ich kann jetzt Ihre Argumentation nicht ganz nachvollziehen. Es soll zulässig sein, dass rein OKP-zugelassene Leistungserbringer in einer Ärztegesellschaft tätig sind oder nicht OKP-zugelassene Leistungserbringer. Wenn der Fall eintreten sollte, dass wir Gesellschaften mit gemischten Formen hätten, so bleibt es jedem Gesellschafter frei, gemäss Art. 5 Abs. 2 freiberuflich, das heisst, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung diese Dienstleistung zu erbringen. Also wieso hier jetzt plötzlich eine Versorgungslücke für die Bevölkerung entstehen sollte, das kann ich nicht nachvollziehen.
Dann zum Votum des Abg. Gebhard Negele: Er sagt, ich hätte den Vorschlag der Regierung unterbreiten sollen. Ich versuchte anlässlich der 1. Lesung effektiv nach diversen Diskussionen auf das Problem aufmerksam zu machen. Ich war nicht alleine. Unter anderem hat auch die Abg. Diana Hilti darauf hingewiesen. Und wenn ich mir nun halt diese Ausführungen der Regierung so betrachte, dann teile ich diese Ausführungen einfach nicht und habe mir nun die Mühe gemacht, diese Vorschläge zu erarbeiten. Ich habe sie übrigens auch mit Gesundheitsspezialisten geprüft. Es ist nicht nur meine Idee, sondern das kommt auch von anderen Damen und Herren, die diese Vorschläge begutachtet haben und dann auch noch entsprechende Verbesserungen eingeflossen sind in diesen Vorschlag. Insofern muss ich einfach zugestehen. Ich meine, wenn die Regierung einfach nicht willens ist, dann soll ich noch auf die 2. Lesung nochmals zur gleichen Regierung sagen: Liebe Regierung, hast du das Problem nun auch erkannt? Irgendwo hört der Spass einfach auf. Ich habe auch nicht so viel Zeit. Der Tag hat nur 24 Stunden. Und dann muss man einfach einmal einen Punkt machen. Und wenn die Mehrheit hier drinnen sagt, wir sehen keine Probleme - die Abg. Doris Beck glaubt tatsächlich an effiziente Kontrollen in diesem System. Ich sage Ihnen nur eines: Tarmed. Mit Tarmed hätten Sie es. Ohne haben Sie es nicht. Lesen Sie den glorreichen Bericht der Regierung.
Diese WZW-Verfahren funktionieren nicht. In einem Rechtsstaat können Sie jemanden nur verurteilen, wenn Sie Ihre Behauptung beweisen können. In der Schweiz braucht es fünf vergleichbare Ärzte, damit man jemandem einem Missbrauch unterstellen kann. Das steht alles in diesem glorreichen Bericht der Regierung. Ich weiss nicht, mir wird ja unterstellt, ich hätte nichts dazu gesagt. Andere haben ihn, glaube ich, nicht einmal gelesen, geschweige denn haben Sie den glorreichen Bericht der Regierung verstanden. Also da muss ich schon sagen: Besten Dank für diesen Steilpass zu Tarmed. Wir hätten ein effizientes System, das nicht nur transparent wäre, es wäre auch vergleichbar. Das haben wir eben nicht und nun müssen wir halt büssen. Wir müssen büssen, indem wir diese WZW-Verfahren eben nicht durchführen können, weil in einem Rechtsstaat wird Ihnen jeder Richter sagen: Ich kann Ihre Behauptungen nicht stützen, Sie haben keine Beweise für diese Behauptung. Und deshalb: Wer an eine effiziente Kontrolle glaubt, der glaubt effektiv an den Weihnachtsmann. Aber das ist ja auch schön, zumindest im Kindesalter.Abg. Pepo Frick
Ganz konkret gefragt: Sind Praxisgemeinschaften für Ärzte, wie sie heute bereits bestehen, weiterhin möglich, wenn in Abs. 2 die einfache Gesellschaft bzw. die Kollektivgesellschaft gestrichen wird? Ich weiss nicht, wer das beantworten kann, aber diese Frage ist für mich wichtig.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte noch einmal dieses Szenario Ihnen vor Augen führen, wenn innerhalb einer nicht-OKP-zugelassenen Gruppe von Leistungserbringern einer die Zulassung erhält, weil aufgrund der Bedarfsplanung dieser Bedarf vorhanden ist. Dann verlangen Sie, Herr Abg. Lampert, dass der Arzt Y innerhalb der Praxisgemeinschaft in Ruggell, weil jetzt gerade an einem anderen Ort in Balzers die OKP-Stelle frei wird, in Ruggell seine Zelte abbricht, alles auflöst und mit seiner gesamten Praxis nach Balzers zügelt. Ich denke, wir müssen auch die praktische Umsetzbarkeit einer solchen Bestimmung berücksichtigen. Es wird wohl nicht jedes Jahr immer wieder solche grundlegenden Änderungen in der Bedarfsplanung geben, aber ich weiss nicht, ob der Gesetzgeber von den Bürgern - und Ärzte sind nunmal auch ganz normale Bürger dieses Landes - solche Kopfstände verlangen kann.
Dann möchte ich noch eine kleine Anmerkung machen ganz persönlich für den Herrn Kollegen Wendelin Lampert, der immer wieder sehr gern den Tarmed anführt. Der Tarmed ist nunmal gestorben, schon vor längerer Zeit. Und wie wir alle wissen, wenn man sich von Verstorbenen, auch wenn sie einem sehr nahe stehen, nicht irgendwann einmal löst, wird man nie frei werden davon für Neues und für anderes. Es gibt hier in dieser Runde mehrere Personen, die schon Verstorbene beklagen mussten, aber auch beim Tarmed möchte ich Ihnen das ganz persönlich empfehlen. Ich glaube, es würde Ihnen vielleicht manches leichter fallen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Kommen wir zurück zum Thema.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte bei der Frage des Abg. Pepo Frick anknüpfen. Für mich bleiben eben diese Praxisgemeinschaften an sich bestehen, weil die sind im jetzigen Art. 15, in Abs. 1 und 2 geregelt. Und dort haben wir soeben einen Abs. 3 angefügt. Also das bleibt meines Erachtens gleich.
Dann auf die Ausführungen der Abg. Doris Beck: Wir hatten eben bei der 1. Lesung gerade die Diskussion, wie das mit diesen Abrechnungen funktioniert. Und es stimmt, dass jeder Arzt zwar seine Nummer nimmt, aber die Abrechnung erfolgt über die AG. Und somit werden die abgerechneten Leistungen zum Umsatz der AG. Das war eine längere Diskussion anlässlich der 1. Lesung und dort sind für mich nicht gänzlich alle Fragen von der Regierung beantwortet, wie das jetzt in der Praxis funktionieren soll.
Dann teile ich die Bedenken, dass die Kontrolle schwer werden wird. Ich habe gehört, dass auch wieder das WZW-Verfahren im Raum steht und möchte die Regierung fragen, ob es da demnächst Anpassungen gibt. Wir hatten dieses Thema einmal im April-Landtag und dann im Mai-Landtag beim Gesundheitsbericht. Und ich würde dringend anregen, diesen Artikel im KVG, wo dieses WZW-Verfahren geregelt ist, demnächst einmal anzupassen, um vielleicht zu erreichen, dass diese Kontrollen auch wirklich greifen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, werte Frau Abg. Gisela Biedermann, für Sie mag Tarmed gestorben sein. Für mich ist er es eben nicht. Aber dann wünsche ich Ihnen jetzt viel Vergnügen bei der Grabpflege des Tarmeds. Denn da beissen wir jetzt nun in den sauren Apfel. Das Votum der Abg. Doris Beck beweist es mehr als nur. Wo ist nur die liebe Kontrolle? Wo ist die Transparenz? Die ist effektiv im Grab gelandet und diese Intransparenz bezahlen nun die Prämienzahler. Und wie gesagt, mitunter könnte man auch zur Einsicht gelangen, dass man aus Ihrer Sicht Tote wieder auferstehen lässt. Mitunter gibt es einen entsprechenden Leistungserbringer, der über diese Gabe verfügt.
Dann zur Frau Gesundheitsministerin - das habe ich im letzten Votum noch vergessen: Die Kosten können Ihnen schon nicht egal sein. Ihnen kann schon nicht egal sein, wie diese AGs abrechnen. Also das sind schon Aussagen. Ich weiss es nicht, werte Frau Müssner, das sollten Sie nicht so formulieren. Hier drinnen müssen wir sehr wohl Bedacht nehmen auf die Kosten. Wenn wir einfach den Verdacht hegen, dass in diesen Gesellschaften mitunter ein gewisses Missbrauchspotenzial vorhanden ist, dann sollten wir hier nun den Riegel schieben. Wenn die Mehrheit denkt, man muss den Riegel nicht schieben, kann ich damit leben. Man muss dann einfach die Konsequenzen ziehen und bereit sein, nächstes Jahr die Prämien zu erhöhen und auch den entsprechenden Staatsbeitrag im Juni 2011 wieder einmal ausführlich zu diskutieren.
Dann merke ich schon, bei meinem ersten Antrag habe ich einige, die mich unterstützen. Beim 2. Antrag eher weniger betreffend den Abs. 2. Hier möchte ich einfach nochmals auf die Seite 8 verweisen. Ich kann mich noch gut erinnern, der Abg. Harry Quaderer hat im Rahmen der 1. Lesung auch gesagt: Dann hätten wir dann endlich diese Transparenz. Aber Tatsache ist, wenn man diese Seite 8 liest, ich lese gerne noch einmal vor: Einfache Gesellschaft - keine Rechnungslegungsvorschriften sowie keine Offenlegungspflichten. Es können somit keine Daten eingesehen werden. Sie werden hier nichts bekommen beim Öffentlichkeitsregisteramt. Und das Gleiche gilt im Prinzip für die Kollektivgesellschaft. Also wenn man wirklich etwas sehen möchte, dann können wir diese zwei Gesellschaftsformen nicht zulassen. Aber wie gesagt, ich muss langsam sagen: Das ist Demokratie. Da muss man in Gottes Namen mit den Konsequenzen leben können. Ich bin gespannt, was die Prämienzahler dazu sagen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte eine Frage des Abg. Pepo Frick auch unterstützen. Er hat die Frage gestellt: Wie sieht es mit den heutigen Praxisgemeinschaften aus? Sind die noch möglich? Ich denke, ich kann es nur so interpretieren, aber ich bin kein Sachverständiger, ich bin auch kein Jurist, dass sie möglich sind. Ich hoffe aber, dass sie möglich sind. Ansonsten könnte ich den Anträgen des Abg. Wendelin Lampert, mal zumindest dem zweiten Antrag, nicht zustimmen. Ich würde zwar gerne zustimmen.
Ich denke, diese Frage sollte seriös geklärt sein. Ich weiss nicht, wer das kann. Ich weiss nicht, wann das möglich ist. Aber ich denke, wir drehen uns ein bisschen im Kreis. Und ich würde es sehr begrüssen, wenn das irgendwie wirklich juristisch geklärt sein könnte, bevor wir hier darüber abstimmen. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Für mich ist jetzt klar geworden, dass ich diesen beiden Anträgen zustimmen werde, und zwar aus folgender Überlegung: Hier sprechen wir von Ärztegesellschaft, das heisst, wenn sich zwei oder auch mehrere zusammentun. Und wenn wir das zulassen wollen, dann können wir als Gesetzgeber auch sagen, in welcher Form das zu geschehen hat. Es ist ein freiwilliger Akt, den jeder Einzelne macht. Er muss es nicht, er kann es, aus welchen Überlegungen er es auch immer tut. Und wenn ich dann sehe, dass eine einfache Gesellschaft und eine Kollektivgesellschaft keine Offenlegungspflicht hat und eben auch keine Daten eingesehen werden können, so muss ich einfach in der heutigen Zeit sagen, dass das nicht mehr angeht. Das basiert also auf Freiwilligkeit. Es muss niemand, man kann. Und das ist für mich entscheidend. Man beschneidet hier niemanden, es ist sein freies und sein eigenes Recht, das zu tun, einfach unter der Bedingung, dass er gewisse Konditionen einzugehen hat. Ansonsten muss er es nicht tun. Und wenn hier behauptet wird, dass dann quasi ein Ärztemangel stattfinden könnte, ich meine diese Mähr kann ich gar nicht mehr nachvollziehen. Solange man noch 10% und mehr Taxpunkte hat als in der Schweiz sind wir immer noch ein Paradies. Das einfach nur zur Klarstellung. Einen Ärztemangel werden wir in diesem Land nie und nimmer haben unter diesen Voraussetzungen, wie wir sie heute pflegen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf ein Statement der Abg. Gisela Biedermann zurückkommen und an die Frau Regierungsrätin bzw. an die Juristen hier im Plenum die Frage nochmals aufwerfen. Für mich stellt sich nämlich nach dem Statement der Abg. Gisela Biedermann diese Frage. Wäre es so, wenn dem ersten Antrag des Abg. Wendelin Lampert stattgegeben würde, nämlich dass es nur Gemeinschaften mit zugelassenen oder mit nicht zugelassenen Ärzten gäbe und einer in der Gesellschaft, der nicht zugelassenen ist, bekäme später die Zulassung, müsste er dann aus dieser Gemeinschaft austreten, ja oder nein?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zur Frage des Abg. Pepo Frick, ob Praxisgemeinschaften, wenn wir den Anträgen zustimmen würden, weiterhin zulässig wären: Ich denke, das kann man klar mit Ja beantworten, weil Art. 15 wird ja nicht aufgehoben. Von dem her gesehen sehe ich da keine Probleme. Praxisgemeinschaften, so wie sie heute bestehen, sind bis zu einem gewissen Grad schon eine einfache Gesellschaft. Sie haben eine Infrastruktur-Gemeinschaft, aber sie müssen einfach getrennt abrechnen. Und mir stellt sich die Frage: Wenn wir dem Antrag 1 des Abg. Wendelin Lampert zustimmen und die in der Form einer einfachen Gesellschaft tätig sein könnten, und wenn wir gleichzeitig Antrag 2 nicht zustimmen, dann ändern wir vom heutigen System eigentlich nichts, was die einfache Gesellschaft anbelangt. Die Frage ist einfach, ob man die Bilanzen usw. offenlegen muss gegenüber dem Grundbuch. Aber wenn man das nicht macht - die Praxisgemeinschaften müssen heute ihre Bilanzen auch nicht offenlegen - frage ich mich, wo da der Mehrwert ist. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Kurz zum Argument der Abg. Gisela Biedermann betreffend die Verschiebung von Ruggell nach Balzers: Wenn mich nicht alles täuscht, sind das 25 km. Ich denke, in einer globalisierten Welt können solche Distanzen bei uns im Land nicht wirklich ein Argument sein. Also das kann ich nicht nachvollziehen. Und ich denke mir - der Abg. Elmar Kindle hat das auch auf den Punkt gebracht: Ich sehe keinen Mangel an Leistungserbringern bei den aktuellen Voraussetzungen.
Zum Abg. Christian Batliner: Er sagt, er sehe keine Differenz. Ich denke mir, wenn wir feststellen, dass wir heute diese Gesellschaften haben, die eben diese Transparenz nicht erfüllen, dann wäre es doch auch förderlich, wenn wir zukünftig ein Mehr an Transparenz möchten. Ich denke, das schadet unserem System nichts, wenn wir sagen: Okay, ihr könnt diese juristischen Gesellschaften gründen, aber nur mit diesen Rechtsformen. Und dann haben wir eben auch beim Öffentlichkeitsregister die Möglichkeit, diese Daten einzusehen. Und das war zumindest teilweise in der 1. Lesung ja auch ein Punkt, dass man gesagt hat: Man sieht sogar eine Verbesserung in dieser Gesetzesvorlage, dass diese ein Mehr an Transparenz bringt. Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte nur nochmals kurz das Votum der Abg. Gisela Biedermann aufgreifen. Ich kann Ihre Bedenken nicht teilen bezüglich dieser zwangsweisen Aufgabe der Praxis wegen diesen Gesellschaften. Ich denke, wir reden hier einfach von organisatorischen Massnahmen, um somit eine Geschäftstätigkeit oder Ärztetätigkeit in einer juristischen Person oder Gesellschaft zu formieren; das heisst ja nicht, dass beispielsweise im selben Haus mit derselben Infrastruktur Ärzte in einer Praxisgemeinschaft wie bis anhin tätig sein können und einige davon über eine AG abrechnen und alle dann miteinander die gemeinsame Infrastruktur nutzen. Es geht hier mehr um die steuerliche und AHV-mässige Abrechnung und um die Begrenzung der Haftung in die Gesellschaften. Das heisst aber nicht, dass diese Praxen physisch getrennt werden müssen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nicht auf alle Voten hier eingehen. Ich denke, es ist eine 2. Lesung und wir sollten dann irgendwann zu einer Entscheidung kommen. Aber ich möchte doch noch auf zwei/drei Bemerkungen des Abg. Wendelin Lampert eingehen: Herr Abg. Wendelin Lampert, Sie haben so eine Gabe, einem das Wort im Mund zu verdrehen. Ich habe nicht gesagt, dass mir die Kosten egal sind. Das weise ich zurück, und zwar eindeutig. Es ist nur so: Wenn jemand, wenn er freiberuflich als natürliche Person korrekt Leistungen abrechnet, die er erbracht hat, die bekommt er auch entschädigt, wenn er das innerhalb einer Ärztegesellschaft oder was auch immer auch oder ein anderer Gesundheitsberuf kann das auch machen, wenn er das korrekt abrechnet, dann bezieht er das Geld zu Recht. Und was er dann mit diesem Geld macht, das muss doch wirklich für uns alle nicht entscheidend sein. Das hat er bezogen, er hat eine Leistung dafür korrekt erbracht und die ist ihm auch entschädigt worden. Das ist so. Und nicht mehr habe ich gesagt. Es geht dann darum, wenn natürlich ein anderer, der nicht auf OKP-Kosten abrechnen kann, missbräuchlich - sage ich jetzt - abrechnet, das ist das, was uns interessieren muss. Das ist ja wohl klar. Aber wir haben das ausgeführt und ich denke auch hier an dieser Vorlage waren Juristen am Werk. Es ist klar, ich bin kein Jurist, aber es waren Juristen am Werk, die ihr Handwerk sehr wohl verstehen. Das möchte ich jetzt auch noch einmal hier klar und deutlich sagen. Es geht dann darum, dass die Kontrolle, wie es die Abg. Doris Beck ausgeführt hat, an einer anderen Stelle zu erfolgen hat. Das ist Sache der Kassen und das ist auch im KVG geregelt.
Wie auch schon ausgeführt, ist es dann klar, wenn sich Ärzte verschiedener Fachrichtungen zusammentun in einer Ärztegesellschaft, wird das wahrscheinlich kein Problem sein, weil die ja verschiedene Leistungen über eine ZSR abrechnen können. Ein Urologe wird wahrscheinlich etwas anderes abrechnen als ein Dermatologe. Ich glaube, das kann eine Kasse sehr wohl sehr leicht nachvollziehen. Und ich gebe zu, dass es wahrscheinlich, wenn zwei Ärzte der gleichen Fachrichtung sind, dann könnte es sein, dass einer missbräuchlich über die ZSR-Nummer des anderen abrechnen könnte. Ich sage nicht, dass er es tut, er könnte es. Das wäre eine Möglichkeit. Und dann könnte man das aufgrund des Volumens eben kontrol-lieren - und das ist Sache der Kasse. Und das ist auch im KVG geregelt und das ist eben systematisch hier falsch am Platz.
Und ich möchte jetzt noch einmal einen Blick zurück zum Abg. Wendelin Lampert machen. Nur vom Wiederholen, dass die WZW-Verfahren bei uns nicht greifen können, weil wir nicht vergleichbar sind mit der Schweiz: Ich glaube, ich habe das schon öfters gesagt, das stimmt nicht. Wir haben das eben auch bereits ausgeführt, es sind Mechanismen da und es laufen Verfahren. Und man muss vielleicht jetzt auch einmal sagen: Ein WZW-Verfahren ist eine letztere Stufe. Es geht ja vorher schon um Kontrollfunktionen. Und die werden von den Kassen auch durchgeführt. Es geht dann hauptsächlich darum, dass man auch die Kassen überprüft. Und das ist klar, dass sie diese Kontrollfunktion wahrnehmen. Und wir haben dann in diesem Bericht im Mai auch ausgeführt, wo das im KVG dann festzulegen wäre, weil man dann verschiedene Kompetenzen a) der Regierung und b) dem Amt für Gesundheit eben noch geben müsste.
Und wenn Sie, Frau Abg. Diana Hilti, sagen, dass man den Eindruck erwecke, dass man das jetzt dringend demnächst tun soll, Sie wissen, dass wir gerade aufgrund des Sanierungspakets und dieses Berichts vom Mai verschiedenste Vorschläge haben und wir jetzt in einem Gesamtpaket verschiedenste Änderungen im KVG und anderen Gesetzeswerken prüfen. Es empfiehlt sich nämlich nicht, wenn wir für jede Möglichkeit, die wir in Zukunft noch im KVG, im Ärztegesetz haben, immer einzeln daherkommen. Wir wollen das in einem Paket erledigen. Das ist dazu zu sagen.
Die Frage, die der Abg. Pepo Frick aufgeworfen hat, wurde hier im Plenum schon beantwortet. Ja, es ist klar, es gibt ja diese Praxisgemeinschaften, wie es im Art. 15 des Ärztegesetzes und dann auch im Art. 17 des Gesundheitsgesetzes ausgeführt ist. Es geht ausschliesslich um die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen oder medizinischen Geräten und das ist den Ärzten aber nur unter Wahrung ihrer freiberuflichen Tätigkeit erlaubt. Und diese freiberufliche Tätigkeit muss nach aussen hin eindeutig in Erscheinung treten. Also es ist keine juristische Form, weil sonst wäre das Staatsgerichtshofurteil nicht zu verstehen gewesen, wenn das schon vom Staatsgerichtshof als juristische Person angesehen worden wäre. Dann hätte ja mindestens schon eine Möglichkeit für diese Leistungserbringer bestanden, in so einer Form tätig zu sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für die Ausführungen, geschätzte Regierungsrätin Müssner. Eigentlich wollte ich mein Votum zurücknehmen, weil Sie in Ihren letzten Ausführungen das eigentlich schon vorweggenommen haben. Ich habe die Stelle zur Frage der Praxisgemeinschaft auch gefunden, ob die noch möglich ist. Ich glaube, wir können deutlich sagen: Ja, die ist möglich. Es steht im heute gültigen Ärztegesetz aus dem Jahr 2003 im Art. 15. Wir machen keinerlei Veränderung an diesem Artikel. Man muss also davon ausgehen, dass es weiterhin möglich ist und damit fällt mir ein Stein vom Herzen. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Frau Regierungsrätin Müssner, Sie haben ausgeführt: Wenn diese Ärzte korrekt abrechnen, müssen sie dementsprechend auch entschädigt werden. Dagegen spricht gar niemand. Das ist ganz klar. Nur, offenbar gibt es andere Ansichtspunkte, dass hier offenbar etwas missbräuchlich geschieht. Und wenn wir hier wissentlich ein Gesetz jetzt ändern, wo man gewisse Formen zulässt. Ich meine, wie dumm muss man denn da sein, wenn ich weiss, dann mache ich halt eine einfache Gesellschaft, dann muss ich Ihnen ja gar nichts offenlegen, aber es ist gesetzlich ja legitimiert worden mit dem, was wir heute machen und wollen dann auch Transparenz. Ja das geht doch schlicht und einfach gar nicht. Und darum muss das meines Erachtens ganz klar raus und der Gesetzgeber soll sagen, welche Form ist zulässig?, damit man auch eingreifen kann oder eine Offenlegungspflicht gegenüber wem auch immer hat, damit man eine gewisse Kontrolle ausüben kann. Wenn man das nicht will, dann muss man das auch dementsprechend sagen. Ich möchte das, weil immerhin bezahlt der Staat CHF 50 Mio. Und da möchte ich doch, dass der Staat auch noch etwas zu sagen hat. Und nochmals, man will niemandem etwas nehmen. Wenn sich jemand korrekt sich verhält, muss er auch keine Angst vor gar nichts haben. So einfach ist das System. Offenbar gibt es hier andere in diesem Markt und denen ist diese Diskussion zu verdanken. Das sind sie selbst. Also nicht Sie, Frau Regierungsrätin Müssner, sondern die Leistungserbringer.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte noch auf die Frage der Abg. Marlies Amann-Marxer zurückkommen. Diese Frage wurde jetzt hier von niemandem beantwortet. Ich kann einfach sagen, wie ich das verstehe: Ich sehe das auch so. Wenn wir diesem ersten Antrag folgen, dann heisst es, wenn ich eine Aktiengesellschaft mit drei Ärzten habe, die zum Beispiel alle drei im OKP sind, dann heisst das, es kann kein vierter Arzt dazu, der nicht im OKP ist, egal, was für Synergien sich da ergeben würden, und zum Zweiten, wenn einer davon seine OKP-Zulassung, warum auch immer, nicht mehr hat, dann muss er aus dieser AG raus. Das ist für mich die Konsequenz.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wenn das so geregelt wird, dass eben nur OKP-Ärzte oder nur Nicht-OKP-Ärzte eine solche Gesellschaft bilden können, wenn das so gesetzlich festgelegt ist, dann ist das die Konsequenz daraus, was die Abg. Doris Beck jetzt gerade aufgezeigt hat. Das würde sich für mich dann schon logisch so erschliessen. Und ich denke, das ist doch ein Gesichtspunkt, den man nicht ausser Acht lassen darf. Ich denke, Praxisgemeinschaften sind natürlich nach wie vor zulässig. Aber wie gesagt, der Staatsgerichtshof hat sie nicht als juristische Person angesehen. Sie sind es ja in diesem Sinne auch nicht. Und wenn wir jetzt von missbräuchlicher Verwendung der Gelder sprechen, Herr Abg. Elmar Kindle, es ist natürlich so: Wenn jemand das vorhat, dann kann er das bereits heute in einer Praxisgemeinschaft auch tun. Er macht das auch als natürliche Person. Ich meine, das muss uns klar sein. Wenn jemand ein Gesetz umgehen will, dann macht er es, in welcher Form auch immer. Aber in einer Praxisgemeinschaft hätte er auch diese Möglichkeiten. Wenn man das jetzt so machen wollte, kann man das tun, weil er kann über die ZSR-Nummer andere Leistungen eines Kollegen abbuchen. Ich denke, der Staatsgerichtshof hat ein Urteil gefällt und es war vorher die Diskussion zum Rechtsanwaltsgesetz. Und wenn wir dort Abänderungen treffen und ersetzen, dann wird man hier wieder eine Ungleichbehandlung vornehmen können. Ich denke, das war der Beweggrund der Regierung, das hier so vorzuschlagen. Und wie gesagt, es waren auch hier juristische Experten wie auch Gesundheitsexperten sehr wohl am Werk. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Nur ganz kurz, Herr Präsident: Wenn man Missstände in einem System erkennt, dann kann man doch nicht mit den bestehenden Missständen in zukünftigen Gesetzen die weiteren Missstände gerade auch noch zementieren. Dann wäre es die Aufgabe der Regierung, in diesem Gesetz die Missstände zu eliminieren bzw. nicht entstehen zu lassen und die bereits Ihnen bekannten Missstände auch zu ändern. Also das ist ja eine Argumentation, das ist schlimm. Wenn man sagt: Wir haben Probleme und dann machen wir uns gerade noch mehr Probleme, das ist ja ganz eine tolle Geschichte. So geht es doch nicht. Wenn man Probleme hat, dann muss man sie lösen. Hier sollte man keine weiteren Probleme beschliessen. Und wenn wir in anderen Bereichen bereits Probleme erkannt haben, dann bringen Sie bitte einen Bericht und Antrag, dann werden wir auch in diesem Bereich die Probleme beheben. Wir sind doch hier zusammengekommen, um Probleme zu verhindern bzw. bestehende Probleme zu eliminieren und nicht zu sagen: Wir haben schon ein Problem, aber in Gottes Namen, wir akzeptieren gerade noch ein zweites Problem mit diesem Bericht und Antrag. Also ich weiss es nicht. Vielleicht habe ich jetzt Ihnen wieder einmal das Wort im Mund umgedreht, aber wie ich Sie verstanden habe, sagen Sie: Wir haben schon Probleme, aber da können wir doch nicht diese Probleme hier eliminieren, wenn uns an anderen Orten auch Probleme bekannt sind. Die Welt ist nicht vollkommen. Deshalb kommen wir zusammen, um sie ein wenig besser zu machen und nicht zu verschlechtern.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ja, aber dass das nicht so einfach ist, zeigt ja die huetige Diskussion.Abg. Pepo Frick
Ich bekam jetzt Informationen durch meinen Nachbarn, der juristisch gebildet ist, durch den Abg. Hubert Lampert, und zwar Folgendes. Er sagt, die postulierte Form, dass drei Ärzte in einer AG sich gefunden haben, und eine Person fällt da heraus. Offensichtlich ist es so, dass diese neue Gemeinschaft - zwei im OKP, jemand nicht im OKP - diese müssen sich nicht räumlich trennen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, er darf mich korrigieren, kann es so sein nachher, die können weiterhin in einer praxisgemeinschaftähnlichen Verbindung weiter zusammenarbeiten und sie müssen sich nicht räumlich trennen. Weil schlussendlich geht es bei diesen Aktiengesellschaften nur um die Abrechnung gegenüber der Steuer oder der AHV. Also nochmals: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann eine Aktiengesellschaft, definitionsgemäss wären das nur Ärzte aus dem OKP mit jemandem, der freiberuflich tätig ist, sehr wohl eine praxisgemeinschaftsähnliche Form leben und die können so zusammenarbeiten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort. Ich muss hier doch noch kurz das Wort ergreifen. Der Abg. Pepo Frick hat mich in dem Sinn in unserem bilateralen Gespräch schon richtig zitiert. Es ist mein Verständnis, dass wir hier von einer Organisationsform reden, dass sich Ärzte unter einer Gesellschaft vereinigen können. Und das ist meiner Ansicht nach eine rein rechtliche Frage, um sich haftungsmässig zu beschränken, gemeinsame Umsätze abzurechnen, einen Gewinnverteilungsmodus in den Statuten festzulegen usw. Und wegen dem besteht doch hier genau gleich die Freiheit, Infrastruktur zu mieten, untereinander zu leasen, untereinander oder von Dritten. Das ist mein Verständnis, dass das nicht einschränkend ist. Insoweit kann ich die Aussage des Abg. Frick bestätigen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich finde die Argumente sehr vernünftig und ich kann denen auch folgen. Für mich ist nur die Frage: Wenn wir nun hier abstimmen und beide Anträge des Abg. Wendelin Lampert angenommen würden, wie erfahren wir, bevor wir darüber jetzt abstimmen, ob das juristisch tatsächlich auch so ist. Ich habe mehrfach aus der Runde gehört «ich glaube, ich gehe davon aus, ich vermute, ich nehme an, wahrscheinlich ist es so», wer garantiert uns das? Beispielsweise hat der Abg. Gebhard Negele vorhin gesagt, dass er noch nicht wisse, wie er abstimmen werde. Ich glaube aber, wenn er eine juristisch klare, sichere Aussage hätte, könnte er seine Entscheidung besser finden.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann die Ausführungen der Abg. Pepo Frick und Hubert Lampert nachvollziehen. Auch für mich ist es so, weil wir eben Art. 15 Abs. 1 und 2 nicht angepasst haben.
Dann noch nur kurz als Anmerkung zu den Aussagen der Abg. Gisela Biedermann: Diese Gewissheit werden wir als Gesetzgeber gar nie haben. Da haben wir tagtäglich bei jeder Abstimmung vielleicht die eine oder andere Unsicherheit. Das wird uns dann im einen oder anderen Fall vielleicht wieder einmal der Staatsgerichtshof sagen. Aber die Gewissheit werden wir selten haben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das zeigt die Erfahrung.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte jetzt abschliessend einfach noch zu dieser letzteren Möglichkeit ausführen. Diese skizzierte Möglichkeit, dass eben drei Ärzte in einer Gesellschaft als OKP-Ärzte drin waren und einer jetzt, aus welchen Gründen auch immer, keinen OKP-Vertrag mehr besitzt und er ausscheiden muss: Ja natürlich wird es so sein, dass er nicht eine räumliche Trennung vollführen muss, aber Fakt ist, dass er eben nicht mehr Teil dieser juristischen Person sein kann. Ich denke, die Intention dieses Staatsgerichtshofurteils war eben, dass er eigentlich jedem dieser Leistungserbringer diese Möglichkeit eröffnen wollte. Und wenn er jetzt eben vorher diese Form gefunden hat und jetzt durch diese Änderungen diese Möglichkeit plötzlich verliert, ich weiss nicht, wie das zu werten ist. Fakt ist, dass es dann zwar noch eine Praxisgemeinschaft ist, aber eben keine juristische Person. Und die Intention war ja eben nicht nur die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, sondern eben - wie schon gesagt worden ist - auch die Verrechnung in Bezug auf Steuern und AHV etc. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich denke, die Umsetzung des Staatsgerichtshofurteils ist die Einführung der AG und die hat niemand kritisiert, dass wir die jetzt wieder streichen. Damit erfüllen wir die weitere Ermöglichung einer juristischen Person, weil wir lassen die Aktiengesellschaft zu. Und alle anderen Gesellschaftsformen, die dort noch genannt sind, sind eben keine juristischen Personen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns den Anträgen des Abg. Wendelin Lampert zuwenden. Er hat zwei Anträge gestellt. Ich lasse darüber einzeln abstimmen.
Der erste Antrag betrifft Art. 15a Abs. 1, wo er einen Satz anfügen möchte. Ich bitte Sie, den Satz noch einmal zu wiederholen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Jawohl, mit meinem Antrag möchte ich Art. 15a Abs. 1, den bestehenden hier im Bericht und Antrag, um einen zusätzlichen Satz ergänzen und dieser zusätzliche Satz lautet wie folgt: «Die Ärztegesellschaft besteht entweder nur aus Mitgliedern mit oder nur aus Mitgliedern ohne Zulassung mit Sinne der Bedarfsplanung gemäss Art. 16b Krankenversicherungsgesetz».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag des Abg. Wendelin Lampert einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen nun zum zweiten Antrag des Abg. Wendelin Lampert. Er beantragt, im gleichen Artikel Abs. 2 die Worte «die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft» zu streichen, sodass dann der Absatz heissen würde: «Als Rechtsformen für den Zusammenschluss stehen den Gesellschaftern die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung offen» usw.
Wer mit diesem Antrag des Abg. Wendelin Lampert einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 16 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir können somit über den Artikel, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, in der veränderten Form abstimmen:
Wer mit Art. 15a in der nun abgeänderten Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist die Zustimmung mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden gegeben und wir können weiterlesen. Art. 15b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 15k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 19 Abs. 1 Einleitungssatz, 2 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 Abs. 1 Einleitungssatz, 2 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 25 Abs. 4 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Abs. 4 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 38 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Überschrift vor Art. 49a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 49a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 49a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 49b und 49c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49b und 49c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Ärztegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Damit haben wir die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen.Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 7 Abs. 4a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 4a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 9 Abs. 1, 3 und 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 Abs. 1, 3 und 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 17 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Sachüberschrift vor Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sachüberschrift vor Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte Sie bitten, den entsprechenden Art. 18 verlesen zu lassen. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das können wir tun. Dann bitte ich um die Verlesung des Artikels. Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich frage der Vollständigkeit halber: Wenn jetzt das so gemacht wie vorgeschlagen wird, sind Praxisgemeinschaften parallel zu den Ärzten weiterhin möglich?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe hier die zwei gleichen Anträge wie beim Ärztegesetz, damit hier eine Gleichbehandlung gewährleistet wird. Den Abs. 1 von Art. 18 möchte ich mit folgendem Zusatzsatz erweitern:
«Die Gesundheitsberufegesellschaft besteht entweder nur aus Mitgliedern mit oder nur aus Mitgliedern ohne Zulassung im Sinne der Bedarfsplanung gemäss Art. 16b Krankenversicherungsgesetz».
Das wäre der erste Antrag.
Und der zweite Antrag ist auch identisch mit dem Ärztegesetz und bezieht sich auf Abs. 2. Auch hier mache ich beliebt, die Form der juristischen Gesellschaft, der einfachen Gesellschaft und der Kollektiv-gesellschaft, zu streichen im Sinne der Gleichbehandlung mit dem Ärztegesetz, aber vor allem auch im Sinne der Transparenz und der Offenlegungsvorschriften.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zu Abs. 3: Hier sollte es anstatt Zusammenschuss «Zusammenschluss» heissen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das ist richtig.Abg. Pepo Frick
Ich habe eine ganz konkrete Frage an den Abg. Wendelin Lampert: Gibt es heute eine gesetzlich verbindliche Bedarfsplanung zum Beispiel für Hebammen, für Pflegepersonal, für Physiotherapeuten, für was auch immer, also für Berufe aus dem Gesundheitswesen? So weit mir bekannt ist, gibt es heute keine gesetzlich verankerte Bedarfsplanung. Weil Sie beziehen sich in Ihrem Änderungsvorschlag auf die OKP.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. In diesem Fall macht mir der Antrag bei den Rechtsformen mehr Mühe wie bei den Ärzten. Es war in der Vergangenheit ohne Rechtsgrundlage möglich, dass in Gesundheitsberufen Anstalten und Trusts reg. ohne gesetzliche Grundlage gegründet wurden. Diese müssen schon aufgrund dieses Art. 18 umfirmieren und müssen dafür auch die gesamten Kosten noch selbst tragen, obwohl ihnen irgendwann einmal gestattet wurde, diese Anstalten und Trusts reg. zu gründen. Es handelt sich hier um Gesundheitsberufe und es geht ein bisschen in die gleiche Richtung wie das Votum des Abg. Frick. Meiner Ansicht nach spielen hier nicht genau die gleichen Mechanismen wie bei den Ärzten. Also, irgendwie plagt mich hier auch das Gefühl, dass wir hier eine Unverhältnismässigkeit statuieren, wenn wir diesem zweiten Antrag zustimmen. Ich würde sogar eher dafür plädieren, wobei ich jetzt keinen Antrag dazu stelle, dass Anstalten für die Gesundheitsberufe möglich wären.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zur Frage des Abg. Pepo Frick: Genau diese Überlegung habe ich mir auch gemacht. Ich habe es dann mit den Gesundheitsexperten besprochen und die haben mir eben bestätigt: Ja, es gibt bereits für nichtärztliche Physiotherapeuten eine Bedarfsplanung und in Art. 16b Abs. 5 KVG hat eben die Regierung die entsprechende Kompetenz, um eine Bedarfsplanung zu erlassen. Das wurde mir mitgeteilt und im Prinzip ist das für zukünftige Fälle: Sollte diese Bedarfsplanung definiert werden, dann hat die Regierung hier die rechtliche Grundlage. Und wir sollten ja der Regierung ein Gesetz geben, mit dem sie auch in Zukunft arbeiten kann. Deshalb habe ich dann diesen Antrag so formuliert.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung möchte an ihrem Antrag festhalten aus den Gründen, die wir schon beim Ärztegesetz vorgelegt haben.
Zur Frage des Abg. Pepo Frick: Ja, es ist auch hier so, dass hier im Art. 17 des Gesundheitsgesetzes diese Praxisgemeinschaft aufgeführt ist und wir an diesem Artikel ja nichts ändern. Wenn wir jetzt diesen Art. 18 in der gewünschten Form des Abg. Wendelin Lampert so abändern, dann müssen wir eben schon berücksichtigen, dass es jetzt nur für die nichtärztlichen Psychotherapeuten eine Bedarfsplanung gibt, für die anderen aber nicht. Aber es könnte sein, dass man in Zukunft solche vorsehen will. Was passiert dann aber in Zukunft mit Leistungserbringern, die sich bereits zu einer juristischen Person zusammengeschlossen haben und jetzt dann aufgrund einer neuen Bedarfsplanung, die man dann erlassen will, wenn die einen Mitglieder dieser Gesellschaft in der Bedarfsplanung sind und die anderen eben nicht? Das möchte ich zu bedenken geben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind, können wir uns den Anträgen des Abg. Wendelin Lampert zuwenden. Er hat zwei Anträge. Beide betreffen Art. 18a, der Erste den Abs. 1, wo er einen Satz hinzufügen möchte. Wir stimmen auch hier getrennt ab. Ich bitte Sie, den Satz noch einmal zu wiederholen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident. Mit dem Änderungsantrag möchte ich Art. 18 Abs. 1, den bestehenden Absatz gemäss Bericht und Antrag, mit dem folgenden Satz ergänzen:
«Gesundheitsberufegesellschaften bestehen entweder nur aus Mitgliedern mit oder nur aus Mitgliedern ohne Zulassung im Sinne der Bedarfsplanung gemäss Art. 16b Krankenversicherungsgesetz».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 18 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zum zweiten Antrag des Abg. Lampert. Er beantragt, in Abs. 2 die Worte «die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft» zu streichen und den Rest dieses Abschnittes so zu belassen.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel sind, können wir über den Artikel in der neuen Form abstimmen:
Wer mit Art. 18 in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18g steht zur Diskussion.
Regierungsrätin Renate Müssner
Darf ich einen Rückkommensantrag stellen zu Art. 18f?
Im Abs. 3 befindet sich ein Grammatikfehler. Es steht: «Im Übrigen finden Art. 7 usw.». Es muss heissen: «Im Übrigen findet Art. 7 Abs. 4a sinngemäss Anwendung». Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, dann ist das, weil es sich um eine redaktionelle Sache handelt, so übernommen. Danke.
Dann können wir über Art. 18g abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 25 Stimmen bei 25 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 20 Abs. 2 Einleitungssatz und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 Abs. 2 Einleitungssatz und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Überschrift vor Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 27b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 50 Abs. 1 Bst. bbis, bter und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 Abs. 1 Bst. bbis, bter und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 59 Abs. 1 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 1 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesundheitsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 14 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 16a Abs. 1a und 1b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16a Abs. 1a und 1b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt, die Vorlage abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 10 abgeschlossen.-ooOoo-