Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (Nr. 99/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen noch zu Traktandum 13: Abkommen zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 99/2010 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Ich hätte nur kurz, zwei, drei Fragen: In den Erläuterungen zu Art. 4 heisst es, dass eben die Abkommensvorteile auch den Stiftungen zustehen. Soweit ich das verstanden habe, ist eine Stiftung mit Sitz im Inland grundsätzlich abkommensberechtigt, auch wenn sie bloss die Mindestertragssteuer bezahlt. Und das hätte ich noch gerne bestätigt oder korrigiert gehabt vom Herrn Regierungschef.
Und der zweite Punkt, wo ich noch gerne eine konkrete Antwort hätte: Auf Seite 6 im deutschen Abkommen ist unter Art. 4 lit. b - abkommensberechtigte Gesellschaften - zu lesen: «Eine Gesellschaft, die in Liechtenstein eingetragen ist oder wenn diese ausserhalb Liechtensteins eingetragen ist, in Liechtenstein geleitet oder beherrscht wird». Hier hätte ich gerne konkretisierende Ausführungen, ob dies auch einen Fall abdeckt, wenn durch liechtensteinische Finanzintermediäre ausländische Rechtsträger hier verwaltet werden, ob dann auch eine Abkommensberechtigung besteht, ob das so zu verstehen ist. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich kann das sehr kurz machen: Ich kann beide Fragen mit Ja beantworten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Beantwortung diese Fragen. Wenn keine weiteren Fragen aus dem Plenum zu verzeichnen sind, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden.
Die Regierung beantragt:
«Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen, dem Abkommen vom 12. August 2010 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen seine Zustimmung erteilen».
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag einhellig mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Ich unterbreche nun die Sitzung bis morgen, Donnerstag, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 19:55 Uhr).
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