Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes vom 14. September 2010 sowie betreffend die Schaffung eines neuen Strahlenschutzgesetzes (Nr. 100/2010); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich begrüsse Sie zum 2. Tag der Oktober-Landtagssitzung.
Für heute, Donnerstag, wurden mir folgende Abwesenheiten gemeldet: Der Abg. Günther Kranz wird durch den stv. Abg. Dominik Oehri ersetzt, der Abg. Manfred Batliner wird durch den stv. Abg. Hubert Lampert vertreten.
Wir kommen fahrplanmässig zu Traktandum 14: Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes vom 14. September 2010 sowie betreffend die Schaffung eines neuen Strahlenschutzgesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 100/2010 und steht zur Diskussion.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Die Notwendigkeit für den vorliegenden Gesetzesentwurf ist gegeben. Die Regierung führt in ihrem Bericht aus, dass der Strahlenschutz in den Bereichen Industrie und Gewerbe, Umweltschutz und Medizin heute nicht einheitlich geregelt und der Vollzug nicht gewährleistet sei. Ausserdem liege die Zuständigkeit teilweise bei den liechtensteinischen und teilweise bei den schweizerischen Behörden. Die Regierung weist insbesondere auf die medizinischen Betriebe hin, wo in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf gegeben sei. Aufgrund dieser Ausgangslage finde ich es richtig, dass über eine Vereinbarung mit der Schweiz die bestehenden Lücken geschlossen werden können.
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes stehen die Menschen als Arbeitnehmer, die mit Strahlen bei ihrer Arbeit zu tun haben und ganz allgemein die Bevölkerung, die bei erhöhter Radioaktivität geschützt werden muss.
Die Gesetzesvorlage erachte ich als notwendig und spreche mich deshalb für Eintreten auf die Vorlage aus.
Betreffend den Antrag der Regierung, heute eine abschliessende Lesung durchzuführen, möchte ich mir jetzt noch kein abschliessendes Urteil bilden. Ich denke, wir werden in erster Phase die 1. Lesung durchführen und dann konkret sehen, ob es noch Fragen gibt, welche abzuklären sind.
Eine konkrete Frage habe ich zum Punkt 7 auf Seite 28 - Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen: Hier verweist die Regierung auf Anlage 3 und zusätzliche Kosten von CHF 40'000. Wenn wir uns den grünen Teil des vorliegenden Bericht und Antrags betrachten, Beilage 4, so wird in dieser Beilage 4 auf entsprechende Abmachungen, Vereinbarungen des Amtes für Volkswirtschaft mit der Suva verwiesen. Auch diese Abmachungen dürften finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ich möchte die Regierung bitten, auch diese finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen. Die restlichen Fragen werde ich im Rahmen der 1. Lesung einbringen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Auch ich möchte gleich vorab feststellen, dass ich für Eintreten auf diese Diskussion bin und dass ich auch befürworte, gleich die 2. Lesung vorzunehmen.
Es ist sehr sinnvoll und notwendig, ein solches Gesetz für unser Land Liechtenstein als einen autonomen Staat durchzunehmen. Zunehmend gibt es mehr Anwendungsbereiche von Strahlen und strahlenaussendenden Einrichtungen, Betrieb von Anlagen und Apparaten. Es ist zu unterscheiden einerseits zwischen dem Umgang mit den radioaktiven Substanzen selbst und zwischen den mit diesen Stoffen arbeitenden Anlagen und Betrieben, Strahlenquellen usw. andererseits, mit denen Menschen in der Bevölkerung zu tun haben.
Mit dem Erlass eines eigenen Gesetzes zum Strahlenschutz wird Liechtensteins Souveränität nicht nur unterstrichen, sondern es ist auch eine logische Konsequenz aller Vorgänge innerhalb dieses Landes, auch wenn wir auf der Grundlage dieser Vereinbarung nun die schweizerische Gesetzgebung quasi übernehmen, insbesondere wegen der aus unserem Nachbarland zu bekommenden fachtechnischen Unterstützung durch die dortigen Behörden. Die schweizerischen Behörden und Fachstellen werden diese Aufgabe im Auftragsverhältnis verrichten und die Abgeltung der Leistung soll alle zwei Jahre neu überdacht und neu überprüft werden um festzustellen, inwieweit der tatsächliche Aufwand sich inzwischen verringert hat.
Anzustreben ist bei der Übernahme dieser Strahlenschutzgesetzgebung, dass der Erwerb des erforderlichen Nachweises sich an Richtlinien orientiert, die von der zuständigen liechtensteinischen Amtsstelle erlassen werden. Ich möchte daher auch noch darauf hinweisen, dass der Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit diesen so genannten «gefährlichen Arbeitsstoffen» geregelt ist in der obligatorischen Unfallversicherung Fürstentum Liechtenstein. Ich unterstütze eben diese beschleunigte Behandlung der Vereinbarung und Behandlung des Gesetzes in 1. und 2. Lesung, weil, wie wir aus einer Information vom Ressort erfahren haben, die Schweiz keine weitere Umsetzung durchzuführen hat und sozusagen nur auf uns wartet, bis wir dieses Gesetz ratifizieren werden, und weil sonst die Gefahr bestünde, dass im nächsten halben Jahr, bis der Zollvertrag neu überarbeitet wird, ein doppeltes Recht gelten würde. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass, wie gesagt, auch die 2. Lesung im Anschluss durchgeführt wird. Vielen Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich sehe die Notwendigkeit und auch die Dringlichkeit. Ich bin ebenfalls für Eintreten auf die Vorlage, ich möchte aber eine Frage konkret zu Art. 9 an die Regierung richten: Im Art. 9 geht es um Gebühren und Kostenersatz. Ich habe zwei ganz konkrete Fragen. Die Erste - Amtshandlungen: Was ist alles darunter zu verstehen? Da wäre ich sehr froh, wenn die Regierung Ausführungen machen könnte. Und dann denke ich, dass wir ein bisschen ein Problem haben. Ich erinnere an ein StGH-Urteil im Juni dieses Jahres. Da wurde explizit gesagt, dass Gebühren bestimmbar und voraussehbar sei müssen. Wenn ich Art. 9 lese, da heisst es: «Amtshandlungen nach der Strahlenschutzgesetzgebung sind gebührenpflichtig». Ich finde keine Hinweise auf die Bestimmbarkeit dieser Gebühren. Ich denke, hier haben wir ein Problem und da wäre ich sehr froh, wenn die Regierung diesbezüglich Ausführungen machen könnte. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur darauf hinweisen: Im Rahmen meines Eintretensvotums habe ich nicht explizit gesagt, dass ich für eine abschliessende Behandlung bin. Ich habe gesagt, eine 1. Lesung durchführen und dann werden wir sehen, ob noch offene Fragen bestehen, welche mitunter im Rahmen einer Stellungnahme durch die Regierung zu beantworten sind.
Dann eine Frage an den Herrn Präsidenten: Die Ausführungen der Abg. Gisela Biedermann haben sich im Prinzip wieder einmal auf das Finanzkommissionsprotokoll bezogen, sprich auf die Fragen, die eben im Rahmen dieser Finanzkommission gestellt wurden. Nach meinem Dafürhalten sind diese Protokolle nicht öffentlich. Man kann auch diese entsprechenden Antworten nach meinem Dafürhalten eben nicht im öffentlichen Landtag zitieren. In diesem Sachverhalt mag es jetzt nicht sehr heikel sein, aber ich würde einfach doch vorschlagen, dass wir uns an diese Bestimmungen halten. Kommissionsprotokolle und natürlich auch die entsprechenden Antworten, welche dann nachträglich geliefert werden, sind nach meinem Dafürhalten nicht öffentlich. Wenn das der Herr Präsident anders sieht, wäre ich ihm dankbar, um das klarzustellen, dann werde ich mir zukünftig auch solche Rechte herausnehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich sehe das nicht anders. Kommissionsprotokolle sind vertraulich. Allerdings haben wir schon einmal festgelegt, dass Erkenntnisgewinne, die aus den Protokollen vorhanden sind, dass die in der Debatte selbstverständlich eingeführt werden können. Es wäre ja unsinnig, Kenntnisse, die man aus Sitzungen hat, nicht im Sinne eines positiven Ertrages innerhalb der Debatte zu verwenden. Allerdings braucht man ja auch nicht zu sagen - man muss ja nicht aus den Protokollen zitieren und das lang- und breittreten -, dass das aus dem und dem Protokoll stammt. Ich würde sagen, wir sollten das ein bisschen pragmatisch und vernünftig handhaben.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich möchte explizit unterstreichen, dass ich nicht aus dem Protokoll zitiert habe, sondern ich habe gesagt, ich habe Kenntnis, das heisst, es ist jeder Abgeordnete befugt, sich bei jedem Amt in diesem Land Informationen zu besorgen, um hier in diesem Hohen Haus einen zusätzlichen Informationshintergrund für die Diskussion zu haben. Nichts anderes habe ich getan.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn aus dem Plenum keine Wortmeldungen mehr sind, gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte gleich auf die Frage des Abg. Wendelin Lampert eingehen. Ich denke, diese Frage über die Summe, über die Abmachung mit der Suva haben wir im Protokoll beantwortet, aber wenn Sie es mir gestatten, ich kann es hier wiederholen. Es geht darum: Das Amt für Volkswirtschaft hat bereits vor Längerem mit der Suva eine Abmachung getroffen und eine Pauschalvergütung für CHF 40'000. Und der Anteil, der zur Strahlenschutzgesetzgebung resultiert, ist ungefähr bei CHF 3'500 zu veranschlagen. Das sind die finanziellen Konsequenzen in diesem Bereich.
Zur Frage des Abg. Peter Hilti zu Art. 9: Es ist richtig, es gibt dieses Urteil des Staatsgerichtshofes. Die Regierung hat, weil es natürlich nicht nur diese Gesetzesvorlage, sondern auch alle oder sehr viele bestehende Gesetze betrifft, eine Stellungnahme beim Rechtsdienst durchführen lassen. Der Rechtsdienst ist in seiner Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass der Staatsgerichtshof mit diesem Urteil nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen ist und im Grundsatz einfach das Bestimmtheitsprinzip, in diesem Falle der FMA dergestalt ist, wenn man das vereinfacht ausdrückt, dass man je höher die Summen sind an Gebühren, desto bestimmter muss es im Gesetz geregelt sein. Das heisst, man hat die ganzen, bereits bestehen Gesetze im Grunde in zwei Kategorien eingeteilt, wobei der Rechtsdienst das eher unproblematisch anschaut und eher die dann vielleicht nochmal kritisch zu durchleuchten wären.
Die unproblematischen Gesetze sind eigentlich diese so genannten Kausalgebühren, weil eben grundsätzlich bei den Abgaben der Abgabetatbestand, auch der Kreis der Abgabepflichten und die Bemessung der Abgabe vom Gesetzgeber hinreichend bestimmt zu regeln wären. Betreffend Kausalgebühren werden die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage hinsichtlich der Bemessung durch das Äquivalenzprinzip gelockert und dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Höhe der einzelnen Kausalabgaben in einem vernünftigen Verhältnis zum objektiven Wert der abzugeltenden Leistung steht. Das heisst also kurz, für die Höhe einer Gebühr gibt es andere Kriterien und diese Kriterien sind grundsätzlich auf Gesetzesstufe zu regeln, und dies eben umso mehr, je höher die jeweilige Abgabe ist. Im Falle dieser Gebühren, die hier erhoben werden, ist klar, dass wir uns ja an die bereits bestehende Verordnung - mit einigen Ausnahmen - der Schweiz anhalten wollen. Und wenn wir dort sehen, dann wird klar definiert, dass man für irgendwelche Schreibarbeiten zum Beispiel einen Betrag von CHF 125 erheben will für eine Anmeldung irgendeines Gerätes beispielsweise. Also es werden die ganzen Kategorien, die in Frage kommen, aufgelistet und ich glaube, aus diesen kann man schon ableiten, wie diese Preise zustande kommen. Also sie sind auch in der Höhe dergestalt, dass man nicht sagen müsste, sie sind willkürlich oder es sind andere Bemessungsgrundlagen enthalten. Also eben der Verwaltungsaufwand, der entsteht, dass der abgegolten wird. Wenn ich eine Röntgenanlage anmelden muss, dann gibt es einen bestimmten Aufwand, der verwaltungstechnisch zu betreiben ist und das sind dann bestimmte Aufgaben. Man kann es ja nicht mit einem Betrag sagen, weil es ja ganz verschiedene Leistungen im Strahlenschutzgesetz betrifft, aber es sind grundsätzlich Beträge im Bereich von hundert bis mehreren hundert Franken, die aber gedeckt sind. Ich denke, dass aus diesem Grund die Bestimmung im Art. 9 über die Erhebung von Verwaltungsgebühren das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip und somit die formell gesetzliche Grundlage eben decken.
Die Regierung ist daher der Ansicht, dass dieser Artikel mit der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes konform ist und auch einer Prüfung durch diesen standhalten würde. Wir haben aufgrund dieser Einschätzung des Rechtsdienstes diese Gebühren in diese erstere Gruppe, die der Rechtsdienst für unbedenklich hält, eingestuft. Wir haben das gestern auch schon diskutiert. Es ist natürlich klar, eine hundertprozentige Sicherheit kann man nie gewähren. Deswegen ist die Regierung aber zur Auffassung gelangt, dass in diese Gruppe, die im Anhang 2 dieser Stellungnahme des Rechtsdienstes beiliegt, dass diese in diese Kategorie fallen sollte und daher zum Schluss gekommen, dass diese eben rechtskonform bzw. in der Rechtsprechung des StGH konform sei. Das ist die Antwort darauf. Wie gesagt, eine hundertprozentige Sicherheit kann man nie geben.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das Leben ist mit sehr viel Unsicherheiten behaftet. Das liegt in der Natur der Sache.
Eine Zusatzfrage zum Punkt 7, den finanziellen Konsequenzen: Die Regierung verweist lediglich auf Anlage 3 und sagt: Es sind CHF 40'000. Nun haben wir gehört, gemäss Anlage 4 gibt es zusätzliche Kosten. Sie haben dann die Aussagen aus der Finanzkommission wiederholt. Besten Dank für Ihre Ausführungen. Handelt es sich um zusätzliche CHF 40'000 oder eben nur um diese CHF 3'500 im Bereich des Strahlenschutzes? Das wäre meine erste Frage. Und wieso ist diese Anlage 4 hier nicht aufgeführt? Ist das untergegangen oder was ist hier vorgefallen?
Dann zu den Ausführungen der Abg. Gisela Biedermann. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken für Ihre neue Option, wie wir solche Sachen publik machen können. Ich werde mich zukünftig auch erkundigen und Sie können sicher sein, ich werde auch die Aussagen des Finanzkommissionsprotokolls bestätigt bekommen von irgendeiner Seite. Ich freue mich schon, im Rahmen des Budgets wird es sicher ein oder zwei glorreiche Aussagen geben in diesem Zusammenhang, die ich mir bestens vorstellen könnte, die auch für die Allgemeinheit von Interesse sind.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob diese CHF 3'500 zusätzlich zu diesen CHF 40'000 zu entrichten wären oder ob sie insgesamt in diesen Betrag von CHF 40'000 enthalten sind. Aber grundsätzlich gilt zu sagen, dass ja für diesen Pauschalbetrag, den wir der schweizerischen Seite zahlen, alle zwei Jahre eine Überprüfung vorgenommen wird. Wir gehen davon aus, dass dieser Betrag auch noch abnehmen wird. Ich denke, dass wir das schon rechtfertigen können, wenn wir das im Verhältnis zum Aufwand setzen, den wir treiben müssten, wenn wir das alles aus eigener Kraft und ohne Unterstützung leisten müssten. Im Übrigen möchte ich auch darauf hinweisen, dass ja ein Teil dieser Auslagen durch Gebühren ganz sicher auch wieder hereinkommt.
Zur Frage des Abg. Peter Hilti, was unter Amtshandlungen zu verstehen ist: Ja, ich meine, es sind grundsätzlich hoheitliche Aufgaben darunter zu verstehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht der Abg. Hilti noch das Wort?Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich danke der Regierung für ihre Ausführungen. Meine Bauchschmerzen sind ein bisschen gelindert. Ich habe eine rein administrative Frage: Sollte heute eine 2. Lesung stattfinden, was ja im Raum steht - ich glaube, so ein Antrag ist gestellt von der Regierung - dann möchte ich fragen, ob es möglich ist, Auszüge oder die Stellungnahme des Rechtsdienstes in Bezug auf diese Kosten und Gebühren, die anfallen, den Materialien anzuheften. Das ist eine rein administrative Frage. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das sollte sicher keine Schwierigkeit sein.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Noch eine Zusatzfrage: Wieso wird nicht auf diese Anlage 4 verwiesen in diesem Punkt 7? Ich habe einfach Mühe, ich sehe ja nur den Verweis auf Anlage 3. Wir können jetzt schon sagen, es ist nicht sehr viel. Aber die Frage habe ich vorhin bereits gestellt. Ist dieser Verweis auf die finanziellen Konsequenzen gemäss Anlage 4 untergegangen oder wieso wird hier nur von der Anlage 3 gesprochen?Regierungsrätin Renate Müssner
Zu Ihrer vorhergehenden Frage: Ja, ich bin mir jetzt eigentlich sicher, diese CHF 3'500 sind wirklich zusätzlich zu verstehen.
Zur Anschlussfrage: Ich denke, das kann sicher so sein, dass das untergegangen ist, aber ich glaube, das haben wir in diesem Rahmen jetzt ja geklärt.
Und zur Frage dieser Stellungnahme: Ich denke, wenn die Regierung das frei gibt, dass es auch kein Problem sein sollte, dieses Gutachten oder diese Stellungnahme des Rechtsdienstes anzufügen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist zudem unbestritten. Somit können wir uns der 1. Lesung des Strahlenschutzgesetzes zuwenden.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Eine Frage zu Abs. 2: Hier ist diese Vereinbarung erwähnt. Kann die Regierung noch ausführen, wann diese Vereinbarung in Kraft treten wird bzw. wann diese Vereinbarung bereits in Kraft getreten ist?Regierungsrätin Renate Müssner
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wenn ich mir die Erläuterungen auf Seite 7 betrachte, der zweite Absatz, Satz eins - der lautet wie folgt: «Das Strahlenschutzgesetz muss aus rechtssystematischen Gründen gleichzeitig mit der Strahlenschutzvereinbarung vom 14. September 2010 in Kraft treten». Aus diesem Satz habe ich für mich entnommen, dass diese Strahlenschutzvereinbarung anscheinend am 14. September 2010 in Kraft getreten ist. Aber Sie sagen jetzt im Prinzip: Nein, das ist nicht so, das wird erst in Zukunft in Kraft treten.Regierungsrätin Renate Müssner
Eine Vereinbarung kann erst in Kraft treten, wenn sie ratifiziert wurde. Es ist so, dass es nicht bereits am 14. September in Kraft getreten ist, sondern eben gleichzeitig mit dem Gesetz. Wir haben sie einfach am 14. September unterzeichnet. Das ist vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, aber es ist so. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lesen wir weiter. Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Guten Morgen. Danke für das Wort. Zu Abs. 3 habe ich eine Frage: Werden diese Personen in einem Register erfasst, damit hier das Amt dann walten kann oder wie muss ich das sehen?
Und das Zweite ist: Unter welchen Gründen werden dann solche medizinischen Kontrollen angeordnet? Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, dabei ist zum Beispiel an Personal zu denken, welches an Röntgenanlagen beschäftigt ist, wie zum Beispiel in Zahnarztpraxen etc. Solche Personen tragen ein so genanntes Dosimeter bei sich. Dabei wird die Strahlenbelastung erfasst und nach bestimmten Grenzwerten eben geschaut. Diese sind zu kontrollieren, damit diese Personen auch geschützt sind. Ich glaube, das passiert ja heute schon. Und wenn in Zukunft noch andere, möglicherweise in Betrieben, die Forschung und Entwicklung betreiben, andere Strahlenquellen sich befinden, wird man auch dieses Personal in der nötigen Art und Weise dann schützen müssen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel zu verzeichnen sind, lesen wir weiter. Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich beziehe mich noch einmal auf dieses StGH-Urteil vom Juni diesen Jahres bezüglich der Bestimmbarkeit und Voraussehbarkeit der anfallenden Gebühren. Die Regierung hat ausgeführt, dass es sich um Kausalgebühren handelt, die aufgrund einer notwendig gewordenen Amtshandlung entstanden sind. Das ist für mich nachvollziehbar. Ich möchte einfach für das Protokoll festhalten, dass hier eine Stellungnahme des Rechtsdienstes vorliegt. Ich möchte beliebt machen, dass Auszüge oder die ganze Stellungnahme den Materialien beigelegt werden können - das muss die Regierung untereinander klären - und dass es wirklich Kausalgebühren sind und nicht Gebühren, die von irgendwoher erhoben werden. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu diesem Art. 9 möchte ich die Regierung fragen, inwiefern hier an kostendeckende Gebühren gedacht wird - sprich: Was ist hier vorgesehen? Ich weiss schon, die Frau Regierungsrätin hat einige Ausführungen gemacht, aber diese explizite Aussage habe ich zu wenig konkret gehört. Wird hier an kostendeckende Gebühren gedacht oder sind die entsprechenden Gebühren nicht kostendeckend?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, ich habe es heute bereits ausgeführt. Die Gebühren sind von der Schweiz übernommen. Wir richten uns nach dieser Gebührenverordnung. Ich glaube, es ist auch hinten aufgeführt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Dann würde mich einfach interessieren: Sind die Gebühren, welche wir anhand der Verordnung aus der Schweiz übernehmen, kostendeckend?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Jetzt muss ich auch noch eine Frage stellen: Verstehe ich jetzt das richtig, dass wir auch die Schweizer Gebührenverordnung für unsere Ämter übernehmen? Ist das nicht separat geregelt?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, Sie sehen in der Anlage 1 zu den Vereinbarungen die Liste der schweizerischen Rechtsvorschriften, die nach Art. 2 der Vereinbarung in Liechtenstein anwendbar sind. Da steht dann auch auf Seite 6 des grünen Teils: Die Verordnung vom 5. Juli 2006 über die Gebühren im Strahlenschutz sind anwendbar mit eben den Ausnahmen, die dort aufgeführt sind, also Artikel 2, 4 und 8. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, ich habe mir die Anlage 1 auch angesehen und dann findet man immer wieder unter anderem mit Ausnahme von Art. 1 Abs. 3 und Art. 8 Abs. 1 Bst. b mit Ausnahme von Art. 17 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 4. Da fühle ich mich als Milizparlamentarier ein wenig überfordert, hier noch sämtliche Anhänge durchzugehen, welche Verordnungen sind nun anwendbar?, und dann werden ja hier wieder Ausnahmen dieser Verordnungen aufgeführt. Das ist schon ein wenig schwierig. Wie gesagt, mich interessiert die Frage: Wenn wir schon die schweizerischen Gebühren übernehmen, sind diese kostendeckend oder muss hier aus dem Staatshaushalt ein Beitrag dazugeschossen werden?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungsrätin Renate Müssner
Ich gehe sehr davon aus, dass hier angemessene Gebühren erhoben werden, dass eben der Verwaltungsaufwand auch daraus bestritten werden kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Auskunft. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt zu diesem Punkt, lesen wir weiter. Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zum Schlusssatz: Hier wird vorgesehen, für diesen erforderlichen Sachverstand können Erleichterungen vorgesehen werden. Mich würde interessieren: An welche konkreten Erleichterungen denkt hier die Regierung? Es geht ja hier doch um diesen Schutz der betroffenen Personen. Und diese Erleichterungen sind nach meinem Dafürhalten doch relativ zentral, damit auch der Schutz für alle Beteiligten gewährleistet ist.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte die gleiche Frage aufwerfen. Bezüglich erforderlichem Sachverstand: Was muss man darunter verstehen? Das heisst, hat eine medizinische Praxisassistentin genügend Sachverstand, um so eine Anlage zu betreiben oder braucht es da einen Spezialisten?
Die zweite Frage: Nach diesem Artikel gibt es heute ja keine Katalogisierung oder ein Verzeichnis von diesen Anlagen. Wird dann zukünftig so ein Verzeichnis verwaltet bzw. wie ist das heute geregelt? Weil ja jede Arztpraxis, die so eine Anlage hat, diese Kosten ja auch abrechnet, also müssten die auch bekannt sein. Besten Dank. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann einige der Fragen gerade aus unserer Praxis im Land Liechtenstein beantworten. Bis anhin ist es so, dass in der Schweiz die Vorschrift besteht, wenn man eine Röntgenanlage in einer ärztlichen Praxis führen möchte, ein fünftägiger Strahlenschutzkurs absolviert werden muss, um die nötige Qualifikation nachzuweisen. Diese Regelung würde nach Übereinkunft mit dem Amt für Gesundheit, welches die Durchführung der Betreuung dieser Richtlinien innehat, von den liechtensteinischen Personen übernommen. Und was jetzt die medizinischen Praxisassistentinnen betrifft, so sind diese ja Angestellte der Praxis oder der Anlageninhaber. Sie müssen auch eine entsprechende Ausbildung machen, aber der umfangreiche Strahlenschutzkurs ist Vorschrift für den Betreiber der Anlage. Was die Übergangsregelung betrifft, so ist vorgesehen, dass Betreiber, die über viele Jahre schon solche Anlagen führen, nicht noch einmal neu den fünftägigen Strahlenschutzkurs absolvieren müssen, sondern eine angepasste, etwas verkürzte Ausbildung, die jedoch auch nach den Vorschriften durch das Amt für Gesundheit vorzunehmen sein wird. Die Vorbereitungen bzw. Absprachen hierüber sind bereits erfolgt, jedoch noch nicht abschliessend.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort weiter an die Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn ich vielleicht mit der Frage des Abg. Peter Büchel anschliessen kann - die Fragen sind teilweise von der Abg. Gisela Biedermann schon beantwortet: Ja, genügend Sachverstand: Diese Ausbildung wird eben verlangt und wenn man eben die Bestimmungen auch noch lockern kann - ich komme jetzt zum Abg. Wendelin Lampert: Ich meine, man kann auch einen Nachweis erbringen, wenn man diese Bestimmung lockert, wenn man bereits eine lange Praxis vorweisen und einen Umgang mit solchen Gerätschaften dokumentieren kann. Wenn also jemand gerade in einem solchen Fall schon 20 Jahre in einem Betrieb arbeitet und mit Röntgengeräten umgegangen ist und diesen Kurs auch schon vor 20 Jahren oder irgendwann besucht hat, kann man davon ausgehen, dass er oder sie das auch beherrscht. Ich glaube, das ist gemeint. Im Übrigen sind diese Fragen auch im schweizerischen Strahlenschutzgesetz geregelt.
Zur Frage des Abg. Peter Büchel bezüglich Verzeichnis: Es ist so, dass diese Anlagen sicher aufgenommen werden und das Amt für Gesundheit gerade in diesem Bereich ein Verzeichnis führen wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Sie sagen, wenn jemand 20 Jahre das betreibt, dann könnte das eine entsprechende Ausnahme begründen. Ich kann nur hoffen, dass sich da die letzten 20 Jahre nicht sehr viel geändert hat, wie es ja sonst üblich ist in unserer Gesellschaft, dass es auch gewisse neue Erkenntnisse gibt, auch im Bereich des Strahlenschutzes und hier gerade explizit. Sie haben dann auch den Link gemacht auf die Schweiz und wie sehen Sie es? Ist in der Schweiz auch eine entsprechende Erleichterung vorgesehen oder führen wir diese Erleichterungen nur für Liechtenstein ein?Regierungsrätin Renate Müssner
Nein, das richtet sich nach den Bestimmungen des schweizerischen Strahlenschutzgesetzes. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Präzisierung. Da keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel zu verzeichnen sind, lesen wir weiter. Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Strahlenschutzgesetz in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt, die vorliegende Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen, also die 2. Lesung und die Schlussabstimmung heute durchzuführen.
Ich lasse darüber abstimmen: Wer damit einverstanden ist, diese Gesetzesvorlage abschliessend in Behandlung zu ziehen und die 2. Lesung durchzuführen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag der Regierung mit 17 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Wir werden demgemäss die 2. Lesung jetzt durchführen. Wir werden sie per Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum keine Opposition kommt.
Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich, die 2. Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme jetzt abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Strahlenschutzgesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag die Zustimmung mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden erteilt.
Wir kommen nun zum letzten Antrag der Regierung: «Der Hohe Landtag wolle der Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes vom 14. September 2010 die Zustimmung erteilen».
Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden der Vereinbarung die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 14 abgeschlossen. -ooOoo-