Abänderung des Rechtshilfegesetzes (RHG), (Nr. 105/2010); 1. u. 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 16: Abänderung des Rechtshilfegesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 105/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit der Vorlage soll in Art. 59 des Rechtshilfegesetzes bezüglich der Teilnahme von ausländischen Ermittlungsbeamten wieder die Rechtslage geschaffen werden, so wie sie vor dem 1. Februar 2009 gegolten hat. Während vor dem 1. Februar 2009 Beschlüsse auf Zulassung von ausländischen Ermittlungsbeamten anfechtbar waren, entfiel die Anfechtbarkeit danach, da für die entsprechenden Beschlüsse das Ressort Justiz ausschliesslich zuständig war. Obwohl der Staatsgerichtshof die heute bestehende Bestimmung als verfassungskonform betrachtet, ortete er eine Gesetzeslücke, welche es zu schliessen gilt. Dieser Vorgabe soll mit der vorliegenden Vorlage entsprochen werden. Die Vorlage wirft keine Bedenken auf, da die ursprüngliche – ebenfalls als verfassungskonform qualifizierte - Rechtslage wieder herbeigeführt und der Vorgabe des Staatsgerichtshofes entsprochen wird. Ich bin in diesem Sinne für Eintreten.
Wie mir mitgeteilt wurde, werden aufgrund der heutigen Rechtslage immer wieder Verfahren beim Staatsgerichtshof angestrengt. Mir wurde zugetragen, dass es auch aus Reputationsgründen begrüssenswert wäre, wenn die Vorlage möglichst rasch verabschiedet werden könnte. Ich möchte daher beantragen, die an sich unbedenkliche und unstrittige Vorlage heute auch schon in 2. Lesung zu behandeln, möchte vorgängig aber noch die Meinung von Regierungsrätin Frick hören, ob diese Information richtig ist bzw. ob seitens der Regierung eine 2. Lesung ebenfalls begrüsst würde. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die Gesetzesanpassung des Rechtshilfegesetzes wurde aufgrund verschiedener Urteile des Staatsgerichtshofes, insbesondere zum StGH 2009/205, notwendig. Es macht Sinn, wieder die Rechtslage zu schaffen, wie sie vor dem 1. Februar 2009 gegolten hat, um hier Unsicherheiten auszumerzen. Ich kann das Anliegen des Abg. Batliner verstehen, dass diese Gesetzesänderung rasch in Kraft treten soll. Ich stelle mir aber die Frage, wie wir damit umgehen, dass es offenbar derzeit auch noch hängige Fälle gibt, wie wir das regeln. Vielleicht kann uns die Justizministerin hierzu Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an die Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal besten Dank für die wohlwollende Prüfung der gegenständlichen kleinen Vorlage. Etwas allgemein zum Bild in der Praxis: In der Praxis hat sich die Teilnahme von ausländischen Ermittlungsbeamten bei Rechtshilfehandlungen bei uns in Liechtenstein nach Rückmeldung der jeweils zuständigen Landrichter sehr bewährt. Im Jahr 2009 wurde von ausländischen Behörden insgesamt zwölfmal in Rechtshilfeersuchen um die Teilnahme der zuständigen Ermittlungsbeamten ersucht. Im Jahr 2010 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt in neun ausländischen Rechtshilfeersuchen um die Teilnahme der zuständigen Ermittlungsbeamten ersucht. Gegenwärtig sind noch drei Rechtshilfeersuchen bei Oberinstanzen hängig, die über die Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit der ausländischen Ermittlungsbeamten bzw. die vom Ressort Justiz erteilte Bewilligung gemäss Art. 59 RHG zu entscheiden haben.
Aufgrund der bereits von den Abgeordneten Batliner und Hilti erwähnten StGH-Judikatur und der darin erwähnten Prämissen können derzeit vom Ressort Justiz keine Bewilligungen für die Teilnahme von ausländischen Ermittlungsbeamten bei Rechtshilfemassnahmen erteilt werden. Dies muss mit der gegenständlichen Revision und der Abstützung auf die Judikatur des Staatsgerichtshofes raschestmöglich saniert werden. Es ist damit zu hoffen, dass nicht wieder ein Reputationsschaden betreffend den Rechtshilfeverkehr mit Liechtenstein entsteht. Wir haben im Moment ein sehr hohes Standing international, wie wir in Liechtenstein mit Rechtshilfeersuchen umgehen. Wir haben im Moment das Standing, dass wir rasch und zielgerichtet agieren, und das soll meines Erachtens dringend beibehalten werden.
Die gegenständliche Abänderung vom RHG ist für einen funktionierenden und auch für einen effektiven Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland gerade in jenen Fällen, die sehr komplex und auch gross sind, überaus wichtig. Unseres Erachtens kann mit den nun anhängigen Ersuchen über die Teilnahme von ausländischen Rechtshilfebeamten dahingehend umgegangen werden, dass die nun hängigen Ersuchen dann beantwortet werden können, sobald die gegenständliche Vorlage, so wie sie im Moment auf dem Tisch liegt, erledigt werden kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann es nachvollziehen, dass man das neue Gesetz auf die hängigen Fälle anwenden will, stelle mir aber die Frage, ob es dann nicht sinnvoll wäre, das irgendwo festzuhalten, damit wir hier Klarheit haben.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank für das Wort. Ich kann das natürlich gerne prüfen. Nachdem im letzten StGH-Urteil geschrieben stand, dass das Ressort Justiz über die Teilnahme von ausländischen Ermittlungsbeamten eine formelle Entscheidung auszufertigen habe, die den Betroffenen zuzustellen wäre, wir aber diese formelle Entscheidung, weil es ja das Ressort Justiz gesetzlich nicht wirklich gibt, nicht ausfertigen können, waren wir der Meinung, wenn wir eine Rückführung zum Zustand vor der Gesetzesänderung machen, dass wir dann gesetzlich genügend abgedeckt sind und dass das auch sehr klar ist. Ich war der Meinung, dass man somit eine sehr saubere Lösung hat. Ich kann das aber natürlich, wenn es vom Landtag gewünscht ist, auf die 2. Lesung ausführen und auch nochmals prüfen, wenn das gewünscht ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Wenn es solche Abklärungen geben soll, dann werden wir heute nicht in der Lage sein, eine 2. Lesung zu machen. Ich glaube, das steht ja auch noch im Raum. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Herr Abg. Hilti, Sie sind mir zuvorgekommen. Dann ziehe ich meinen Antrag zurück, wenn es noch Unklarheiten gibt. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach nochmals festhalten, dass wir unseres Erachtens vom Ressort Justiz aus die Rechtslage geprüft haben, der Überzeugung sind, dass wir damit eine sehr klare Lösung haben. Wenn wir diese Vorlage durchhaben und die Fristen etc. abgelaufen sind, kann das Ressort Justiz basierend auf dieser Grundlage die Zustimmung erteilen, sodass wir eine sehr klare Zuständigkeit für die bereits hängigen Fälle haben. Aus Sicht des Ressorts Justiz ist der Fall klar und er ist auch geprüft. Aber sollte der Landtag zusätzliche schriftliche Ausführungen dazu wünschen, bin ich natürlich bereit, das zu machen. Das ist keine Diskussion.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Zusammengefasst verstehe ich Sie richtig: Die Rechtslage ist hieb- und stichfest abgeklärt. Es gibt keinen Klärungsbedarf. Sie könnten uns das genauso gut auch nachträglich, wenn Information gewünscht ist, bekannt geben und Sie würden es aus Reputationsgründen begrüssen, dass wir heute die Vorlage abschliessend behandeln.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank noch einmal für das Wort. Ich habe vorhin ausgeführt, dass wir im Moment einige hängige Verfahren haben, solche Verfahren, die nicht abschliessend behandelt werden können, weil wir eben diese Zustimmung formell nicht erteilen können aufgrund der Rechtsprechung des StGH. Vom Ressort Justiz aus begrüsse ich es ganz ausdrücklich, wenn wir in dieser Vorlage sehr rasch vorwärts gehen können. Ich begrüsse es auch, wenn man heute eine 1. und eine 2. Lesung machen könnte. Von unserer Seite besteht eine klare Ausgangslage, dass rechtlich alles geklärt ist, was notwendig ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen sind und Eintreten unbestritten ist, können wir zur 1. Lesung schreiten.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 59 Abs. 1 letzter Satz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 1 letzter Satz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt ebenfalls keine Wortmeldungen. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes in 1. Lesung beraten.
Abg. Christian Batliner
Jetzt komme ich halt nochmals: Ich habe volles Vertrauen, dass das alles abgeklärt ist und ich weiss jetzt nicht, ob im Landtag jemand eine 2. Lesung im November-Landtag wünscht, oder ob das für alle klar ist, dass wir das heute verabschieden können. Aber ich denke, dann stimmen wir darüber ab und ich beantrage eine 2. Lesung und dass die Vorlage für dringlich erklärt wird. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann den Antrag unterstützen. Auch ich habe Vertrauen ins Ressort und in die Regierungsrätin, würde es allerdings begrüssen, wenn eine schriftliche Ergänzung den Materialien angefügt wird, was mit diesen hängigen Verfahren effektiv ist. Das wäre meiner Meinung nach eine Lösung. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Das hatten wir jetzt auch schon mehrmals, dass nachträglich Unterlagen den Materialien angehängt werden sollen. Ich frage mich einfach: An was sollen diese Unterlagen angehängt werden? Sollen diese Unterlagen dem Protokoll angehängt werden? Sollen diese Unterlagen dem bestehenden Bericht und Antrag angehängt werden? Wo sollen diese Unterlagen in der Praxis dann angehängt werden? Das ist meine Frage. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte das Votum des Abg. Thomas Vogt unterstützen. Mir stösst das auch sauer auf, dass es in diesem Fall schon wieder passiert, dass man hier sagt: Im Nachhinein wird dann irgendetwas irgendwo angehängt. Mitunter, wenn wir diese Unterlagen hätten, würde noch eine Diskussion hier drinnen stattfinden über gewisse Sachen. Aber es war bereits beim Strahlenschutzgesetz heute so, dass man einfach da auf gewisse Fragen nur durchschnittliche Antworten bekommen hat, die mich zum Teil nicht befriedigt haben. Entsprechend habe ich dann auch in der Schlussabstimmung nicht zugestimmt. Ich finde es einfach nicht sauber, wenn man das so durchzieht. Im parlamentarischen Prozess gibt es eine 1. Lesung, eine 2. Lesung, die Regierung macht nach der 1. Lesung eine Stellungnahme zur 2. Lesung und dann kann man nochmals darüber diskutieren. Und ich möchte doch dafür plädieren, dass wir diesen Prozess im Grundsatz einhalten und nicht hier immer wieder dann sagen: Gut, diese Stellungnahme wird dann irgendwo hingehängt, mitunter findet man sie dann auch noch irgendwo im PC. Deshalb habe ich ja gestern dann auch gesagt: Ich möchte wissen, wo dieser Brief beim Dienstleistungsgesetz hingehängt wird. Wenn der nämlich irgendwo in den Untiefen eines Ordners verschwindet, dann hat man keine Chance mehr, diesen Brief zu finden. Wenn er aber im System, in den Landtagsprotokollen erfasst ist, dann kann man das nachlesen. Mir geht es wirklich um die Prinzipfrage, nicht jetzt um diesen speziellen Bericht und Antrag, mir geht es um die Grundsatzfrage: Lassen wir es einreissen, dass man hier jetzt immer wieder sagt: Ja gut, es gibt keine 2. Lesung. Wir verabschieden diese Gesetze. Die Regierung wird dann ihre Meinung schon noch irgendwo kundtun. Das finde ich nicht gut.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Da haben Sie sicher Recht. Es wird sicher nicht einreissen. Aber es gibt im Leben ab und zu Momente, wo man pragmatisch handeln muss.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich kann es nachvollziehen, dass wir die Regelung rasch in Kraft setzen wollen. Ich stelle mir einfach die Frage, dass wir vielleicht auch dem Ressort Justiz Gewissheit geben können, ob wir nicht eine Übergangsregelung einführen sollen, die halt lautet, dass diese Gesetzesänderung auch auf derzeit hängige Verfahren Anwendung findet. Und dann haben wir alle die Gewissheit, dass das so ist. Und dann können wir es auch für dringlich erklären. Und dann haben wir diese Sicherheit.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zur Aussage, dass eine Erklärung der Regierung irgendwo angehängt wird. Ich glaube, um auf den Abg. Wendelin Lampert Bezug zu nehmen, wir müssen die zwei Fälle unterscheiden. Gestern, beim Dienstleistungsgesetz, da hat jeder von uns eine Stellungnahme der Regierung gehabt und hat jeder Kenntnis. Und da habe ich kein Problem, wenn das in die Gesetzesmaterialien einfliesst. Das kann man wie eine Stellungnahme der Regierung behandeln, die einfach in einer anderen Form erfolgt ist. Wenn wir bezüglich dieser Vorlage seitens der Regierung eine Stellungnahme nachträglich erhalten, kann das nicht in die Gesetzesmaterialien einfliessen, weil diese Informationen haben im Gesetzgebungsverfahren keinen Eingang gefunden, also können sie auch keine Gesetzesmaterialien sein. Aber die Regierung kann selbstverständlich, wenn das der Landtag wünscht, nachträglich allen Abgeordneten eine Stellungnahme zukommen lassen. Aber das ist dann nicht Bestandteil der Gesetzesmaterialien oder der parlamentarischen Debatte.
Zum Votum der Abg. Hilti: Wir haben jetzt die 1. Lesung abgeschlossen. Eigentlich müssten Sie dann nochmals einen Rückkommensantrag stellen, wenn wir hier einen Zusatzartikel nachträglich aufnehmen sollten. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur um zu präzisieren: Gestern war es so beim Dienstleistungsgesetz. Nur Dank des Votums des Abg. Rainer Gopp wurde klargestellt, dass man diesen Brief, der uns allen zugestellt wurde - aber nur weil der Landtag diesen Brief hatte, ist er noch lange nicht in den Materialien - und erst nachdem der Abg. Rainer Gopp das präzisiert haben wollte, wurde dann fixiert: Jawohl, dieser Brief wird im Prinzip im Sinne einer Stellungnahme der Regierung in die Landtagsprotokolle aufgenommen. Zumindest so habe ich es verstanden. Und ansonsten befürchte ich, wäre das gestern auch durch die Lappen gegangen. Dann wäre dieser Brief irgendwo verschwunden und wenn man später in den Materialien nachlesen wollte, dann hätte man diesen Brief eben nicht gefunden. Und das ist dann sehr zentral für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung. Und deshalb möchte ich schon dafür plädieren, dass wir den sauberen parlamentarischen Weg einhalten: 1. Lesung, dann folgt die Stellungnahme der Regierung, in dieser Stellungnahme werden die Fragen aus der 1. Lesung beantwortet und dann gibt es eine 2. Lesung. Und dann ist alles sauber in den Materialien vermerkt und wir können uns anlässlich der 2. Lesung auch noch dazu äussern. Das war eben gestern der Fall beim Dienstleistungsgesetz. Da hatten wir zumindest dieses Schreiben. Aber jetzt wird darüber diskutiert, ob dann die Regierung irgendetwas noch in die Materialien aufnehmen wird, das wir jetzt gar nicht sehen. Ich sehe es zumindest hier jetzt nicht. Und ich denke mir, so geht es mehreren Damen und Herren in diesem Hohen Hause, dass sie jetzt ja nicht wissen, was die Regierung dann definitiv in die Materialien einfliessen lassen wird. Ich finde diese Prozessverkürzung einfach nicht glücklich.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte einfach ganz am Anfang kurz klarstellen: Wenn der Landtag eine 1. und 2. Lesung wünscht, dann ist das ganz klar, dass das so gemacht wird. Es ist ausserhalb von jeder Diskussion. Aus meiner Sicht liegt heute ein sehr detaillierter und sehr ausgewogener Bericht und Antrag auf dem Tisch, der auch sehr detailliert die Rechtsprechung der Vergangenheit beleuchtet, auch genau erläutert, wo heute das Problem ist und auch erläutert, warum es wünschenswert aus Sicht der Regierungn wäre, dass der Antrag schnell behandelt wird. Ich habe mir auch Mühe gegeben, einen sehr detaillierten Antrag zu machen, weil ich vermeiden wollte, dass es Fragen gibt, die nicht beleuchtet sind. Dass die Frage, wie mit diesen drei hängigen oder mit diesen einzelnen hängigen Fällen umgegangen werden soll, heute auf dem Tisch steht und diese nicht im Bericht und Antrag drin ist, das tut mir sozusagen leid. Wir haben versucht, das sehr umfassend zu formulieren, damit möglichst wenig Fragen auftauchen. Ich kann noch einmal sagen: Wir gehen zurück zur Rechtsprechung, die vor dem Jahr 2009 geherrscht hat. Es gibt heute eine Lücke. Es hat jetzt diese Zustimmung gegeben, die vom Ressort Justiz ausgeht. Und der StGH hat gesagt, das Ressort Justiz soll sozusagen verfügen. Und die einzige Frage, die jetzt besteht, ist, dass das Ressort Justiz von gesetzeswegen keine Verfügung erlassen kann, weil wir heute noch nicht so organisiert sind, dass wir ein Institut haben im Ressort Justiz, das formell richtig eine Verfügung hinauslassen kann. Und jetzt geht es wirklich nur um die Frage: Wie gehen wir damit um? Und darum haben wir gesagt: Wir gehen zur alten Rechtsprechung, die sich über Jahrzehnte bewährt hat, zurück, indem es eine Zustimmung des Ressorts Justiz gibt.
Von meiner Sicht aus gibt es keine offenen Fragen. Wenn der Landtag wünscht, dass die Frage, wie mit diesen drei einzelnen hängigen Fällen umgegangen wird, schriftlich erläutert wird, das mache ich natürlich sehr gerne auf die nächste Lesung. Es hat einen Punkt der Reputation, der im Raum steht: Wie gehen wir damit um? Wir haben heute eine sehr gute Reputation, was Rechtshilfeverfahren anbelangt. Darauf werde ich als Justizministerin im Ausland immer wieder angesprochen. Auch meine Regierungskollegen werden darauf angesprochen, dass das bei uns gut funktioniert. Die Welt dreht sich weiter, wenn es in diesem Fall etwas länger dauert. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn es rasch erfolgen hätte können. Aber sicher wird sich die Welt weiter drehen. Ich muss das dem Landtag überlassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident. Dann darf ich kurz resümieren: Sie sagen uns, in diesem Bericht und Antrag ist das sehr umfassend und eigentlich ausreichend dargestellt. Jetzt müssen wir die Frage von Spezialisten klären lassen, und auch der Abg. Hilti, der dann noch etwas für die Materialien wollte, müsste einfach ausführen, ob er die Sachen will. Dann brauchen wir eine 2. Lesung im November. Und wenn die Sachen nicht nötig sind nach Ansicht der Spezialisten und auch des Abg. Hilti, dann brauchen wir keine 2. Lesung im November. Das ist jetzt die Frage. Also es wird sonst nichts mehr kommen von der Regierung. Das müsste man jetzt klären meiner Meinung nach, wenn man das schnell oder eben weniger schnell durchgehen möchte.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Rainer Gopp, es ehrt mich zwar, dass Sie mich als Spezialisten bezeichnen. Das bin ich bei Weitem sicher nicht in dieser Frage. Trotzdem herzlichen Dank. Es war der Versuch eines pragmatischen Vorschlags, um hier weiterzukommen. Mir ist es auch recht, wenn wir es nicht einreissen lassen, dass nachträglich Materialien ergänzt werden. Das kann ich nur unterstützen. Wie gesagt, es war der Versuch hier eines pragmatischen Weges. Ich habe es schon vorher gesagt: Ich werde, falls es einen Antrag auf 2. Lesung gibt, ich werde dem zustimmen, weil für mich die Reputation unseres Landes sehr wichtig ist und ich habe in dieser Frage vollstes Vertrauen in die Ausführungen unserer Regierungsrätin. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Elmar Kindle
Jetzt habe ich schon noch eine Frage: Brauchen wir jetzt eine Antwort oder brauchen wir keine Antwort? Ist jetzt alles klar? Sind die gestellten Fragen jetzt beantwortet? Ich weiss es nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Jetzt steht einfach ein Antrag des AbgeordnetenAbg. Elmar Kindle
Das muss man jetzt die Rechtsanwälte hier fragen. Die haben ja auch Fragen gestellt.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank für das Wort. Aus meiner Sicht habe ich ausgeführt, dass es keine offenen Fragen gibt. Ich hoffe, dass ich die Fragen der Rechtsanwälte ausreichend beantwortet habe. Für mich ist die Rechtslage genügend klar und deutlich.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Frau Regierungsrätin hat dargelegt, was ihre Position ist. Ich habe da meine Bedenken. Aber ich sehe auch, dass ich auf die 2. Lesung hier keine andere Antwort bekomme. Und damit ist das Thema für mich erledigt. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir uns dem Antrag des Abg. Christian Batliner zuwenden. Persönlich glaube ich, dass genau diese Diskussion zeigt, dass man hier vorsichtig sein sollte. Aber ich stelle den Antrag zur Abstimmung: Der Abg. Christian Batliner beantragt, das Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes in 2. Lesung zu beraten und heute abschliessend zu behandeln. Wer diesem Antrag des Abg. Christian Batliner zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 19 Stimmen bei 24 Anwesenden stattgegeben.
Wir führen nun die 2. Lesung durch. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 59 Abs. 1 letzter Satz wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 Abs. 1 letzter Satz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Rechtshilfegesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Jetzt ist mir einer durch die Lappen gegangen. Ich habe auch Antrag auf Dringlicherklärung gestellt. Und mit der Inkrafttretensbestimmung des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist geht das nicht einher. Ich stelle in diesem Sinne Rückkommensantrag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann lasse ich über den Rückkommensantrag abstimmen. Der Abg. Christian Batliner stellt einen Rückkommensantrag. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Sie haben nun Gelegenheit, Herr Abg. Christian Batliner, dem Rückkommensantrag wurde zugestimmt.Abg. Christian Batliner
Dann stelle ich jetzt nochmals Antrag, dass die Vorlage für dringlich erklärt wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann stimmen wir darüber ab: Wer mit der Dringlichkeitserklärung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben. Das Gesetz ist somit für dringlich erklärt. Das Inkrafttreten wird dann entsprechend so lauten.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen dazu gibt, haben wir somit das Rechtshilfegesetz abschliessend behandelt und ebenso Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-