Abänderung des Amtshaftungsgesetzes (Nr. 106/2010); 1. u. 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen nun zu Traktandum 17: Abänderung des Amtshaftungsgesetzes.
Wir behandeln auch diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 106/2010 steht zur Diskussion. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. In Zusammenhang mit dem Schengen-Protokoll muss auch ein Rahmenbeschluss vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, übernommen werden.
Der Rahmenbeschluss fordert auch die Sicherstellung des Rechts auf Ersatz des Schadens, welcher aus der Bearbeitung solcher Daten entstehen kann. Insbesondere muss gemäss diesem Rahmenbeschluss auch eine Haftung für rechtmässige Handlungen aufgrund falscher Daten eingeführt werden.
Da das bestehende Amtshaftungsgesetz für eine Staatshaftung ein widerrechtliches Handeln voraussetzt, ist es wie vorgeschlagen anzupassen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz und eine rein technische Anpassung, welche zur Umsetzung des Schengen Besitzstandes erforderlich ist. Die Anpassung wirft in diesem Sinne keine Fragen auf.
Für mich ist nur die Inkrafttretens-Bestimmung etwas unklar formuliert. Meines Erachtens müsste diese dahingehend lauten, dass dieses Gesetz mit der vollständigen Inkraftsetzung des Protokolls vom 28. Februar 2008 in Kraft tritt. Eine zusätzliche Verordnung der Regierung ist meines Erachtens nicht erforderlich, wenn man so einen Wortlaut wählt. Ich bitte die Regierung, dies allenfalls nochmals zu prüfen. Ich bin in diesem Sinne für Eintreten. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die gegenständliche Vorlage ist aufgrund der Assoziierung Liechtensteins zum System bzw. Protokoll Schengen erforderlich. Aufgrund des Schengen-Besitzstandes ist der vom Abg. Christian Batliner erwähnte Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, zu übernehmen. Dieser Rahmenbeschluss fordert, dass in Bezug auf die Haftung Liechtensteins auch das Amtshilfegesetz angepasst werden muss.
So muss das Amtshilfegesetz um eine Bestimmung erweitert werden, welche einen Schadenersatzanspruch für Schäden vorsieht, welche aus der Datenverarbeitung des Schengener Informationssystems entsteht. Neu ist dabei, dass auch eine Haftungsbestimmung vorgesehen werden muss, bei welcher die Widerrechtlichkeit der Handlung von liechtensteinischen Amtsstellen nicht erforderlich ist. Dies betrifft den Fall, bei welchen eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaates im Rahmen des Schengener Informationssystems personenbezogene Daten übermittelt, welche unrichtig sind und die liechtensteinischen Behörden aufgrund dieser falschen Daten amtliche Tätigkeiten durchführen, die dann zu einem Schaden führen. Für diesen Fall soll neu Liechtenstein im Rahmen der Amtshaftung auch für das an sich aus liechtensteinischer Sicht rechtmässige Handeln, da es auf falschen Daten der ausländischen Behörde beruht, haftbar sein. Vorgesehen ist jedoch auch, dass das Land Liechtenstein auf den für die unrichtige Eingabe verantwortlichen Schengen-Staat Regress nehmen kann. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Zuerst einmal besten Dank für die wohlwollende Prüfung der Abgeordneten Hilti und Batliner. Der Abg. Batliner hat mir die Frage gestellt, ob man das einfach zeitgleich mit dem Schengen-Besitzstand in Kraft treten lassen könnte. Der Schengen-Beitritt sollte ursprünglich ja auf Ende dieses Jahres erfolgen. Die notwendige Umsetzung des Schengen-Acquis sollte deshalb ebenfalls zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Inzwischen hat sich der Beitritt auf frühestens Sommer 2011 - das sind die aktuellen Informationen, die wir haben - verschoben. Da der Beitritt von mehreren Faktoren abhängt, die auch nicht immer ganz in unseren Händen liegen, wird das Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes mit Verordnung flexibel in die Hände der Regierung gelegt. Ich halte es für angemessen, das mit einer Verordnung zu machen und das nicht einfach zeitgleich stattfinden zu lassen. Ich denke, es ist sinnvoll, das mit einer Verordnung zu machen. Übrigens ist beim Polizeigesetz, das gestern behandelt wurde, dieselbe Regelung enthalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und Eintreten unbestritten ist, können wir uns der Lesung des Gesetzes zuwenden.
Ich bitte, die 1. Lesung vorzunehmen. Art. 14a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14a steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Zu Abs. 2 habe ich eine Frage: In der Erklärung steht, ein Regress ist allerdings ausgeschlossen, wenn Daten in Liechtenstein vertragswidrig genutzt worden sind. Können Sie mir ein Beispiel nennen, bei dem wir als Staat die Daten vertragswidrig nutzen? Das ist mir nicht ganz klar, was da ein Staat dann macht, wenn er da die Daten vertragswidrig nutzt.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich überlege mir jetzt gerade ein Beispiel, könnte mir aber vorstellen, dass wir von anderen Staaten personenbezogene Informationen erhalten und diese dann in einer Liste oder in einem Buch oder irgendwo weiterverkaufen. Das wäre eine vertragswidrige Nutzung. Wenn wir also Informationen hätten, die eigentlich nicht weitergegeben werden dürfen und diese dann irgendwie verkauft werden oder nicht vertraulich behandelt werden, indem Informationen aus dieser Liste tel quel ohne zu prüfen für was genau, an irgendwelche Institutionen hinausgegeben werden. Ist das genügend illustrativ? Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Erklärung. Ich kann mir das zwar vorstellen, aber hier reden wir von Daten, die ja falsch sind in dem Sinn, die falsch übermittelt wurden. Das heisst, wir bekommen Daten, die irgendein Staat falsch eingegeben hat, die wir dann vertragswidrig benutzen und dann eben keinen Regress machen können, weil wir ja im Prinzip hier die Amtshaftung haben. Darum ist mir das nicht ganz schlüssig, wie das dann vor sich gehen sollte bzw. was wir mit den Daten überhaupt tun. Danke.Regierungsrätin Aurelia Frick
Besten Dank nochmals für das Wort. Viele Daten, die wir hier erhalten, sind Daten, die wir nur für ganz spezifische Zwecke erhalten. Und wenn jetzt unrichtige Daten zu uns gelangen und wir die nicht dem Zweck entsprechend, für die sie uns übermittelt worden sind, verwenden, dann verwenden wir sie widerrechtlich und dann können wir den Staat, der uns die Daten geliefert hat, nicht dafür verantwortlich machen, wenn ein Schaden besteht und dann sagen, zahlt uns ein bisschen Geld, weil wir hier Geld zahlen müssen, weil wir die Daten verwendet haben und diese Daten zudem unrichtig waren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Fragen aus dem Plenum sind, können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit haben wir das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshaftung in 1. Lesung beraten.
Wir kommen noch zum Antrag der Regierung, die Vorlage abschliessend zu behandeln. Das heisst, wir müssten jetzt eine 2. Lesung durchführen. Ich lasse darüber abstimmen: Wer die 2. Lesung, abschliessende Behandlung der Gesetzesvorlage, jetzt durchführen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag der Regierung auf eine abschliessende Behandlung mit 16 Stimmen bei 18 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zur 2. Lesung. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 14a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshaftung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und das Gesetz abschliessend behandelt und gleichzeitig Traktandum 17 abgeschlossen. -ooOoo-