Abänderung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile (LGBl. 2006 Nr. 72), (Nr. 107/2010); 1. u. 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 18: Abänderung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile.
Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag Nr. 107/2010 steht zur Diskussion. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Wie üblich basiert auch der Vertrag betreffend die Zusammenarbeit im Bereich Fingerabdrücke und DNA-Profile zwischen Liechtenstein und der Schweiz auf dem bewährten Prinzip der Übernahme von in der Anlage erwähnten einschlägigen schweizerischen Bestimmungen ins liechtensteinische Landesrecht.
Da in der Schweiz nun mit Wirkung ab 1. Januar 2011 die neue gesamtschweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten wird, in welche die entsprechenden Bestimmungen des DNA-Profil-Gesetzes übernommen wurden, sind auch wir angehalten, die Bestimmungen zu den DNA-Analysen ebenfalls in die Anlage aufzunehmen und das Gesetz zum Vertrag rechtzeitig anzupassen. Zentral dabei ist die Änderung der Zuständigkeiten bei der DNA-Profilerstellung.
Neu sollen in der Schweiz für invasive DNA-Probenahmen und für DNA-Profilerstellung die Staatsanwaltschaft oder die Gerichte zuständig sein. Die Polizei hingegen soll nurmehr für nicht invasive Probenahmen bei Personen sowie für DNA-Profile von Tatspuren zuständig sein.
Mit der heute hier vorliegenden Gesetzesänderung übernimmt Liechtenstein die schweizerische Regelung mit einer geringfügigen Änderung bzw. Einschränkung. Die Anordnung für eine DNA-Profilerstellung soll in Liechtenstein erst nach Rechtskraft des Urteils in bestimmten Fällen erfolgen können, während in der Schweiz die Probenahme und Profilerstellung bereits im Urteil auszusprechen sind.
Mit Einführung der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird ein Regelungsgefälle zur Schweiz vermieden. Ich empfehle Eintreten auf die Gesetzesvorlage und Zustimmung. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir mit der 1. Lesung des Gesetzes weiterfahren. Art. 2 Bst. a und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 bis 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile in 1. Lesung beraten.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Die Regierung erlaubt sich hier den Antrag zu stellen, diese Gesetzesvorlage abschliessend zu behandeln, also die 2./3. Lesung noch heute durchzuführen, damit dieses Gesetz auch wirklich am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag der Regierung gehört. Sie beantragt, dieses Gesetz heute in 2. Lesung zu behandeln und die Schlussabstimmung durchzuführen, also die Vorlage abschliessend zu behandeln. Ich lasse darüber abstimmen: Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden stattgegeben.
Wir nehmen die 2. Lesung vor. Ich bitte, damit zu beginnen. Art. 2 Bst. a und c wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Bst. a und c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 3 Abs. 1 bis 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 Abs. 1 bis 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Rahmen der schweizerischen Informationssysteme für Fingerabdrücke und DNA-Profile die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden die Zustimmung erteilt und diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 erledigt und wir sind somit am Ende der Oktober-Traktandenliste angekommen. -ooOoo-