Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG), (Nr. 88/2010); [1. Lesung: 24. September 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 118/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 10: Totalrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsgesetz).
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 118/2010. Wir behandeln diese Vorlage in 2. Lesung. Ich schlage vor, weil nur punktuelle Änderungen vorhanden sind, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum es nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Somit werden wir diese Vorlage mit Artikelaufruf in Behandlung ziehen.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich kann es kurz machen: Ich stelle hier einen Änderungsantrag, und zwar, dass der Beitragssatz auf 0,75% festgelegt wird. Ich werde ganz kurz begründen, verweise aber auf meine Ausführungen in der 1. Lesung.
Ich bin nicht bereit und nicht dafür zu haben, eine 100-prozentige Erhöhung mitzumachen, und zwar egal welchen Einkommens. Das heisst, man möchte hier den Beitragssatz 100% erhöhen, und zwar für jegliches Einkommen, egal welcher Höhe. Mit mir nicht! Ich habe angeregt in der 1. Lesung - das wurde unterstützt -, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, wie man das finanzieren könnte. Die Regierung hat Ausführungen gemacht bezüglich Solidaritätsbeitrag der Schweiz. Ich habe aber keinesfalls von einem Schweizer Solidaritätsbeitrag nach Schweizer Modell gesprochen. Das nehme ich so zur Kenntnis. Ich bin nicht in der Lage und nicht in der Situation, solche Sachen per Antrag einzureichen, weil mir schlichtweg die Informationen fehlen. Ich plädiere dafür, dass wir hier einen gemässigten Erhöhungsantrag stellen, nämlich auf 0,75%.
Warum 0,75%? Mir fehlt in den Ausführungen der Regierung, auch in der Stellungnahme fehlen mir Ausführungen, in wie vielen Jahren wir diese Zielgrösse von CHF 40 Mio. Vermögen erreichen möchten. Das sehe ich nicht, das habe ich nicht gefunden. Ich bin der Meinung, dass es nicht darauf ankommt, ob wir das in fünf oder in sieben Jahren erreichen.
Noch einmal mein Änderungsantrag: Ich beantrage in Art. 4 Abs. 2 anstelle von 1% 0,75%. Danke. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Im Kern unterstütze ich diesen Änderungsantrag des Abg. Hilti, habe aber noch ein bisschen einen anderen Änderungsantrag. Sie werden es gleich hören. Ich stelle folgenden Änderungsantrag - er bezieht sich auf den Beitragssatz und auch auf die Beitragsbemessung:
Anstatt eine Erhöhung von 0,5% auf 1% beantrage ich eine Erhöhung auf 0,8% sowie einen Solidaritätsbeitrag für hohe Löhne. Absatz 2 des Artikels 4 würde also lauten:
«Bis zum massgebenden, auf den Monat umgerechneten Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (Art. 30 Abs. 2) beträgt der Beitragssatz 0,8%. Ab einem Jahreslohn von CHF 126'000 oder CHF 10'500 pro Monat bis zum massgebenden Höchstbetrag von CHF 315'000 Jahreslohn oder CHF 26'250 pro Monat wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben».
Zur Begründung ein Rechenbeispiel: Bei einem durchschnittlichen Monatseinkommen von CHF 6'000 bedeutet der Vorschlag der Regierung mit 1% Beitragssatz, dass die Arbeitbeitnehmenden nicht mehr CHF 15, sondern CHF 30 an die Kasse einzahlen müssten, der Arbeitgeber ebenfalls CHF 30, gesamthaft diese 1%. Ich mache mich dafür stark, dass von niedrigen und durchschnittlichen Einkommen nur 0,8% abgezogen werden. Das würde bedeuten, dass bei einem Monatseinkommen von CHF 6'000 der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer CHF 24 abgezogen werden, immer noch eine 60-prozentige Erhöhung gegenüber heute.
Der Vorschlag zum etwas abgeschwächten Beitragssatz 0,8% ist zusammen mit dem Solidaritätsbeitrag zu sehen. Mein Änderungsantrag beinhaltet einen Solidaritätsbeitrag für Jahreslöhne von CHF 126'000 bis CHF 315'000. Mit diesen beiden Elementen haben wir meines Erachtens einen gangbaren Vorschlag zur Sanierung der Arbeitslosenversicherungskasse. Ebenso wie mein Vorredner bin ich der Meinung, dass es keine Rolle spielt, ob wir ein, zwei Jahre länger brauchen, diese Kasse wieder zu füllen. Ich denke, es ist wichtiger, dass wir die niedrigen und mittleren Einkommen nicht zu stark belasten.
Die 2. Lesung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist die letzte Chance des Landtags, im Rahmen dieser Versicherung mit einem Solidaritätsbeitrag von Gutverdienenden nach Schweizer Modell dem weiteren Öffnen einer sozialen Schere entgegenzuwirken. Die Regierung hat sich in ihrer Stellungnahme gegen einen solchen Solidaritätsbeitrag ausgesprochen und begründet dies damit, dass sie keinen Umverteilungseffekt zwischen Jahreslöhnen von mehr als CHF 126'000 und niedrigeren Jahreslöhnen möchte und keine (Zitat) «versteckte Steuer» möchte.
Es stimmt, der Betrag kann als versteckte Steuer angesehen werden. Aber egal wie man den Effekt nennt: Ich strebe genau diesen Umverteilungseffekt an. Weil sich die soziale Schere in Liechtentein in den letzten Jahren immer mehr geöffnet hat und ich für die nächsten Jahre keine Änderung sehe, möchte ich hier einen kleinen - ich betone - einen kleinen Ausgleich schaffen.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Etwas zu den Ausführungen des Abg. Peter Hilti: Sie haben sich damals gegen die FBP-Motion gestellt, die befristet aus der Mehrwertsteuererhöhung die Kasse mitsaniert hätte. Nun machen Sie einen Vorschlag betreffend den Beitragssatz, den Sie auf 0,75% reduzieren möchten. Was ich von Ihnen gerne haben möchte sind ganz konkrete Zahlen, die die Konsequenzen darlegen, welche sich für die ALV-Kasse ergeben, sofern Ihr Antrag durchgehen würde. Dies nur pauschal in die Luft zu setzen ist mir zu wenig. Ich möchte das schon mit konkreten Zahlen belegt haben.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich werde keinen der Anträge hier unterstützen. Ich finde es, gelinde gesagt, lustig, auch abenteuerlich, wenn man weiss, dass eine Kasse in Schieflage ist - und das nicht erst seit heute, sondern schon seit einiger Zeit - und man hier mit Vorschlägen 0,75%, 0,8%, kann auch 0,6% sein, 0,9% vielleicht auch noch, und man die Konsequenzen daraus nicht kennt. Für mich ist das schon ein wenig hanebüchen, was hier abgeht. Ich bin der Meinung und auch der Überzeugung, dass diese Kasse saniert werden muss, gerade auch für die Arbeitnehmer. Weil es sind auch sie, die das wesentlich betrifft und davon auch zukünftig profitieren. Und nur bei einer gesunden Kasse kann man auch Auszahlungen machen. Mit einer kranken Kasse kann man das nicht tun. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Kaiser, ich verzichte darauf nochmals zu begründen, wieso ich Ihrer Motion nicht zugestimmt habe. Ich glaube, das haben wir genügend hier gemacht. Sie erwarten Zahlen von mir. Ich hätte auch gerne Zahlen gehabt von der Regierung, das ist richtig. Ich hätte sehr gerne über Varianten diskutiert, ich hätte sehr gerne über Ausgleichszahlen diskutiert. Das ist mir nicht möglich, weil diese Zahlen von der Regierung einfach nicht vorliegen. Danke.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich muss sagen es trifft mich, wenn Vorschläge sachlich begründet sind und mit hanebüchen betitelt werden. Das trifft mich doch sehr. Aber zurück zur sachlichen Diskussion: Das Wort Mehrwertsteuer ist gefallen. Die höchsten Steuereinnahmen generiert der Staat gerade mit den Mehrwertsteuern. Und es ist eigentlich die ungerechteste Steuer, die wir haben, weil alle Menschen, ob arm oder reich, genau den gleichen Satz für ihre Güter bezahlen müssen. Sie ist so angelegt, dass wir dort keinen Ausgleich schaffen können. Aber hier, bei der Arbeitslosenkasse, haben wir diese Chance. Das ist für mich der Unterschied.
Der Landtag hat sich in diesem Jahr dafür entschieden, für Niedrigverdiener Staatsbeiträge an die Krankenkassen zu kürzen. Ebenso hat der Landtag die Chance nicht genützt, Spitzenverdiener stärker als bisher zu besteuern. Stattdessen hat er Steuergeschenke für Unternehmen in Form von tiefen Couponsteuern erwirkt. Ich möchte einfach dafür plädieren, dass wir das in einen Zusammenhang setzen und hier diese Chance, die wir haben, nutzen. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Nochmals Herr Abg. Hilti: Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie diesen auch begründen, und zwar konkret begründen. Und das erwarte ich jetzt von Ihnen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte den Abg. Kaiser unterstützen. Dass Ihnen Zahlen fehlen, Herr Abg. Hilti, das habe ich verstanden, nur weiss ich jetzt nicht, wie ich die 0,75% unterstützen sollte, wenn ich keine Ahnung habe, ob das das Problem löst oder nicht. Einfach eine Zahl in die Runde zu werfen, weil man denkt, dass es dann ein wenig besser ist, ist mir zu wenig. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich weiss nicht, ob ich den Abg. Hilti richtig verstanden habe. Er sagt jetzt einfach von 1,0% auf 0,75% reduzieren. Dann hätten wir diese 0,25% weniger, um die kranke Kasse auszufinanzieren. Was sind Ihre Lösungsansätze? Wie wollen Sie diese 0,25% dann wieder in diese Kasse einbringen? Sie sagen, Sie nehmen einen längeren Ausfinanzierungshorizont an, den Sie akzeptieren können. Als ich den Bericht gelesen habe - muss ich offen und ehrlich zugestehen - habe ich gesagt: Wieso treffen wir uns nicht bei 0,9% und gehen dann aber von den CHF 126'000 auf die CHF 315'000? Dann holen wir in dieser Spanne etwas mehr und müssen die unteren Einkommensklassen weniger belasten. Ich weiss nicht, wie Sie das sehen, aber das habe ich von Ihnen zumindest nicht gehört. Sie sagen einfach: Es wird dann schon gut gehen auf lange Sicht.
Dann zum Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie haben dann doch konkret von einem Solidaritätsbeitrag gesprochen. Wie ist das zu verstehen? Wäre das ein zusätzlicher Beitrag für diese Einkommen ab CHF 126'000 oder sagen Sie: Bis CHF 126'000 0,8% und ab CHF 126'000 diese 1,0%, also nicht ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag?Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Zuerst möchte ich vorausschicken, dass ich hoffe, dass der Abg. Gerold Büchel meinen Vorschlag unterstützen kann, weil er hat gegenüber dem Vorschlag des Abg. Peter Hilti den Vorteil, dass er eben zwei Elemente beinhaltet. Das eine wird die Kasse mehr füllen als heute - und das ist der Unterschied zum Vorschlag des Abg. Peter Hilti.
Dann zur Frage, wie das zu verstehen ist: Ich kann den bezüglichen Satz vielleicht noch einmal zitieren. Es geht darum, dass die Einkommen über CHF 126'000 verstärkt besteuert werden sollen. Das heisst, Einkommen bis dahin zahlen 0,8%, und dann geht es eigentlich prozentual hinauf. Also Einkommen ab CHF 315'000 pro Jahr zahlen 1%. Die anderen bezahlen nur die Differenz. Ist das verständlich? Besten Dank. Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. «Hanebüchen» betrifft nur die Kürzungsanträge, die Sie jetzt mit 0,75 bzw. mit 0,8 gemacht haben. Vielleicht kommt jemand noch in den Sinn, 0,6% vorzuschlagen. Das erachte ich als hanebüchen und nicht Ihre abgestufte Version. Sie haben es auch noch begründet mit dem Solidaritätsbeitrag. Da kann man auch geteilter Meinung sein. Ich kann das auch nicht unterstützen, weil ja genau jene Einkommen, die hohe Einkommen generieren, auch dementsprechend Steuern bezahlen und auch für das Wohl des Staates auch mehr leisten als Einkommen unter CHF 60'000 oder was auch immer darunter liegt. Und darum erachte ich es als nicht richtig, wenn man jetzt hier beginnt zu staffeln.
Das Nächste, was ich auch noch sagen muss und möchte, ist einfach die Tatsache, dass jemand das administrativ auch umsetzen muss. Und hier haben wir schon x-mal Diskussionen gehabt: Sollen wir schlanke Lösungen fahren, die sozialverträglich sind - und ich erachte die Lösung als sozialverträglich - oder sollen wir Lösungen fahren, die den Ablauf in der Administration um ein Vielfaches komplizierter machen? Von dem sprechen wir hier gar nicht, was das eigentlich bedeuten sollte und das gibt mit hundertprozentiger Sicherheit einen Mehraufwand. Und ob das im Verhältnis steht, was wir da hereinwirtschaften, das wage ich dann hier zu bezweifeln. Wenn man grundsätzlich hier andere Lösungen hat, dann kann man das für zukünftige Entwicklungen hier anstreben. Wir sind jetzt bei 1%. Ich meine, es sagt ja niemand, dass das in Zukunft ausreichen wird. Vielleicht haben wir noch grössere Probleme dann vor uns, wenn sich die Wirtschaft nicht erholt, sondern es noch weiter vielleicht bergabwärts geht, was ich nicht hoffe und auch nicht glaube. Und dann müssen wir über ganz neue Lösungsansätze diskutieren und dann können solche Varianten besprochen werden. Jetzt sprechen wir von einer kurzfristigen Sanierung, die schon lange hätte gemacht werden müssen und hätte können, als der Staat noch in guter finanzieller Lage gewesen war. Das hat man leider Gottes verpasst. Darum müssen wir heute diese Massnahme treffen. Ich bin dafür, dass wir das jetzt so durchziehen, wie es hier die Regierung vorgeschlagen hat.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wurde konkret angesprochen von der Frau Abg. Helen Konzett Bargetze. Ich schätze Ihren Vorschlag, vor allem weil er begründet ist im Gegensatz zum Antrag des Abg. Hilti. Nichtsdestotrotz werde ich auch Ihren Antrag nicht unterstützen. Ich werde auch den Vorschlag der Regierung übernehmen. Die Argumente wurden vom Abg. Kindle meines Erachtens ausgeführt. Man darf auch nicht vergessen, wie das heute gehandhabt wird. Meines Erachtens ist der Vorschlag, wie er hier vorliegt, nachdem die Motionvariante keine mehrheitsfähige Lösung war, ist dies für mich die logische Konsequenz. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte beim Votum des Abg. Elmar Kindle anknüpfen. Der administrative Aufwand Ihres Vorschlages, werte Frau Helen Konzett Bargetze, der dürfte doch nicht zu unterschätzen sein. Es bedeutet ja konkret bei einem Einkommen von CHF 126'000 sind es die 0,8 und dann steigt es bis zu diesen CHF 315'000. Ein Unternehmen, das ganz verschiedene Lohnklassen hat, muss sehr dezidiert wissen, welcher Lohn jetzt welchen Prozentsatz hat. Vom administrativen Aufwand her, denke ich, ist der Vorschlag doch mit etlichen zusätzlichen Aufwendungen verknüpft. Ich weiss nicht, wie Sie das sehen.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich staune auch über die Achterbahn, die der Abg. Hilti hier macht. Letztes Mal wollte er noch einen Solidaritätsbeitrag von 1% hinzufügen. Er hat das so eingebracht. Jetzt sind wir auf der Talfahrt, auf 0,75%. Wir haben weitere Vorschläge der Abg. Konzett Bargetze im Bereich des Solidaritätsbeitrags, also dass man die Prämien, die Beiträge dann abgestuft machen würde. Man muss dann einfach nicht vergessen: Wir müssen dann auch noch über die Leistungen sprechen. Wir haben hier eine Versicherungsgesetzgebung. Wir sprechen hier nicht von einem Umlagengesetz oder von einer Umverteilungsorganisation. Wir sprechen von einer Versicherung. Wenn ich dann CHF 300'000 Einkommen hätte und eine Versicherung abgeschlossen habe, dann habe ich auch eine Leistungsbemessung dazu. Also ich erhalte dann auch die Versicherung entsprechend, was ich an entgehendem Erwerbsausfall versichert habe. Also wir müssen dann einfach wissen, wenn wir Prämien erheben bei einem Versicherungssystem, erhöhen wir den Leistungsbezug.
Dann möchte ich nur noch die Frage stellen: Sind Sie dann schon sicher, dass Sie das auch wollen? Und wenn Sie dann sicher sind, dass Sie das auch wollen, dass wir hier dann Einschnitte machen und das Versicherungssystem auf den Kopf stellen, dann nimmt mich Wunder, welche Gesetzesvorschläge und Änderungen Sie dann im hinteren Teil bei der Leistungsbemessung noch einbringen werden.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Ich wurde konkret angesprochen vom Abg. Wendelin Lampert. Ich wurde gefragt, wie ich den administrativen Aufwand sehe. Ich habe mir überlegt bei der Formulierung dieses Antrages, dass die Unternehmen so etwas entlastet sind, dass sie dafür aber eben diesen administrativen Zusatzaufwand bei den Löhnen durchführen müssen. Ja, sie müssen bei der Erstellung der Lohnabrechnungen das im Hinterkopf behalten. Ich denke aber, es ist ein gangbarer Weg. Die Schweiz macht das auch so, die hat das System auch so gewählt. Für mich ist das wirklich ein gangbarer Weg.
Zu meinem Vorredner Manfred Batliner möchte ich sagen: Ich denke nicht, dass wir hier ein Versicherungssystem auf den Kopf stellen, auf gar keine Art und Weise. Im Art. 4 Abs. 2 steht nach wie vor, dass der versicherte Höchstbetrag diese CHF 126'000 sind. Das heisst, dass Löhne darüber einfach keine erhöhten Leistungen in Anspruch nehmen können - oder? Wir stellen das System nicht auf den Kopf, sondern es ist eine Ergänzung zum System. So sehe ich das. Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Manfred Batliner, zur Achterbahnfahrt, die ich Ihrer Meinung nach angeblich mache: Ich habe niemals von der Übernahme des Schweizer Solidaritätsbeitrages gesprochen. Einfach das noch einmal zur Klarstellung. Ich habe der Regierung gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass ein bisschen ähnliche Ideen, ein liechtensteinischer Solidaritätsbeitrag in diese Vorlage eingeschlossen wäre. Das ist nicht passiert. Ich bin nicht in der Lage, solche Berechnungen anzustellen. Das ist ganz einfach. Und vielleich noch einmal: Wie kommt man auf diese 0,75%? Zum einen sprechen wir dann von einer 50-prozentigen Erhöhung. Das ist besser als bisher. Da sind wir uns wahrscheinlich einig. Dann beziehe ich mich auch noch auf die Vernehmlassung. Da hat die Gemeinde Mauren nämlich genau ebenfalls davon gesprochen. Die Gemeinde Mauren hält eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 0,75% für ausreichend. Das sind so Quellen, die man auch nutzen kann. Und dann kommen mehrere Gespräche mit Leuten, die hier in der Praxis tätig sind. Und da habe ich jetzt einfach Vertrauen, dass die Leute, die damit beschäftigt sind und mir sagen, dass das reicht, dann reicht es. Und darum stelle ich diesen Antrag. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Den Begriff «Solidaritätsbeitrag» verbinde ich auch damit, dass diese Einkommensklassen zwar einen Beitrag bringen, aber keine zusätzliche Leistung generieren, sprich die Lohnobersumme beträgt CHF 126'000.
Zur Aussage der Frau Abg. Helen Konzett Bargetze: Sie sagt, in der Schweiz ist es auch so. Der Solidaritätsbeitrag ist schon so, aber diese abgestufte Version ist mir jetzt doch eine neue Information, sprich, dass die Schweiz auch jede Lohnabrechnung abgestuft macht. Sprich, bei CHF 156'000 gibt es einen anderen Abzug als bei CHF 256'000. Ich dachte, dieser Solidaritätsbeitrag ist konstant zwischen CHF 126'000 bis CHF 315'000. Sind Sie da sicher, dass es in der Schweiz ein abgestuftes System ist? Ich denke mir, diese Lohnbuchhaltungen sind dann schon nicht ganz ohne. Da muss man doch einiges an Aufwand betreiben.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich habe es so gelesen, ja. Aber vielleicht kann uns auch der Herr Vize-Regierungschef Meyer dazu etwas sagen. Ich glaube, in der 1. Lesung wurde der Vorschlag länger diskutiert. Ich war aber selber nicht im Landtag anwesend. Ich finde, die Idee dieses abgestuften Beitrages ist sinnvoll, weil dann eben nicht diese Grenze CHF 126'000 so ausschlaggebend ist, sondern weil es wirklich dann prozentual raufgeht bis zu diesen CHF 315'000. Und es wäre einfach schön gewesen, wenn die Regierung auf die 2. Lesung hin, diese Fragen, die doch von mehreren Abgeordneten bei der 1. Lesung gestellt worden sind, nicht so als Nebenthema vielleicht abgehandelt hätte. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte noch einen kleinen Beitrag leisten, von dem ich denke, dass er vielleicht doch noch etwas hilft. Im Zuge der 1. Lesung hatte ich bei verschiedenen Betrieben mich auch kundig gemacht, was sie zur Problematik denken und habe hier in meinen alten Unterlagen noch die folgende Information gefunden: Vom Jahr 2000 bis 2008 wurde in der Arbeitslosenversicherung ein durchschnittliches jährliches Defizit von CHF 4,5 Mio. eingefahren. Weiter ist bei einer vorgeschlagenen Erhöhung der Sätze von 0,5% auf 1% mit Mehreinnahmen von CHF 9,8 Mio. zu rechnen. Würde der Satz beispielsweise auf 0,75% anstatt auf 1% angehoben, könnte man mit Mehreinnahmen von jährlich CHF 4,9 Mio. rechnen. Somit wäre das durchschnittliche Defizit der letzten zehn Jahre bereits behoben und ein Überschuss von jährlich CHF 400'000 erreicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Ich glaube, Ihnen ist nicht bewusst, in welcher Situation die Kasse sich befindet. Das kommt mir je länger je mehr so vor. Die Kasse steht in Schieflage. Das müssen Sie jetzt einfach zur Kenntnis nehmen. Und die, die davon profitieren, sind die Arbeitnehmer, die das auch mitbezahlen. Und wenn nochmal eine Krise kommen sollte, dann steht sie in der Kreide. Dann muss sie Geld aufnehmen, von wo auch immer. Begreifen Sie das doch endlich einmal. Und hier so zu tun, wie wenn das Sozialabbau wäre bei den schwach Verdienenden, das ist doch wirklich bei den Haaren hergezogen. Vergleichen Sie doch einmal mit der Schweiz, was dort für Beiträge bezahlt werden. Wir sind ja noch in der glücklichen Lage, dass wir nicht diese Beiträge wie in der Schweiz haben. Mir ist unerklärlich, dass man das nicht kapiert. Ich muss es Ihnen sagen.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Präsident. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob, wenn jetzt zeitnah noch einmal eine Krise käme, auch mit 1% Beitrag diese Krise abgewendet werden könnte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort weiter an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich wundere mich jetzt doch ein wenig über die Diskussion der verschiedenen Votantinnen und Votanten, aber ich kehre gerne noch einmal in die 1. Lesung zurück und versuche, Ihnen noch einige Zusatzinformationen zu geben, die Ihnen dann auch den Entscheid bezüglich der Festsetzung des effektiven Beitragssatzes etwas erleichtern. Vielleicht auch nicht.
Sie haben das Vertrauen angesprochen, das Vertrauen in verschiedene Marktteilnehmer. Ich sage Ihnen: Vertrauen Sie hier Ihrer Regierung. Sie haben uns dazumal den Auftrag mitgegeben, Ihnen ein Reformkonzept vorzulegen. Ich habe anlässlich der 1. Lesung bereits ausgeführt, welche Möglichkeiten die Regierung überhaupt hat. Grundsätzlich haben wir die Möglichkeit, den Beitragssatz zu erhöhen. Wir haben die Möglichkeit, den Leistungsumfang zu reduzieren oder wir haben die Möglichkeit, Ihnen ein Kombinationsmodell vorzuschlagen. Und genau das, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, haben wir mit dieser Vorlage auch gemacht. Ich habe das anlässlich der Eintretensdebatte zur 1. Lesung sehr ausführlich ausgeführt und auch entsprechend begründet.
Und wenn Sie nun hergehen und willkürlich irgendwelche Beitragssätze kürzen, dann, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ist dieses Reformkonzept, so wie das die Regierung Ihnen vorgelegt hat, nicht mehr stimmig. Und ich verwehre mich gegen den Vorwurf, dass die Regierung hier keine Zahlen präsentiert. Ich verweise deshalb noch einmal auf die Vorlage zur 1. Lesung und auf den entsprechenden Bericht und Antrag. Dort hat die Regierung auf den Seiten 138, 139 ff. sehr ausführlich dargestellt, welche finanziellen, personellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen mit dieser Vorlage verbunden sind. Und auch jetzt im Hinblick auf die Stellungnahme zur 2. Lesung haben wir auf den Seiten 10 und 11 sehr deutlich ausgeführt, was es bedeuten würde, den Beitragssatz zu reduzieren, oder was es bedeuten würde, wenn ein Solidaritätsbeitrag eingeführt wird und gleichzeitig der normale Standardsatz gekürzt wird.
Und darum, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, kann ich auch nicht verstehen, wenn Sie nun der Regierung den Vorwurf machen, dass wir das als Nebenthema abgehandelt hätten. Bitte schauen Sie sich doch die Stellungsnahme an Seite 7 ff. Hier wird dem Thema Solidaritätsbeitrag ein ganzes Kapitel gewidmet. Also seien Sie nicht blind und geben Sie hier keine Kritik, wenn keine Kritik vorhanden ist.
Nun zu den Zahlen: Wenn Sie den Satz auf 0,75% senken möchten, so wie das der Abg. Peter Hilti vorgeschlagen hat, dann haben Sie mit Mindereinnahmen von rund CHF 5 Mio. pro Jahr zu rechnen. Und jetzt kann man schon sagen: Diese CHF 5 Mio. brauchen wir nicht. Die Abg. Gisela Biedermann hat ja salopp ausgeführt, dann haben wir die Defizite der Vergangenheit beseitigt. Schauen Sie sich doch bitte noch einmal die Simulationsanalysen an im Bericht und Antrag zur 1. Lesung, Seite 144 ff. Dort haben wir Ihnen simuliert, was es bedeutet und welche Parameter noch zu berücksichtigen sind. Es ist nicht nur der Beitragssatz, den Sie entsprechend berücksichtigen müssen. Wir haben noch Verhandlungen mit der Europäischen Union, die berücksichtigt werden müssen. Wir haben Verhandlungen mit der Schweiz, die parallel laufen. Das alles ist dort ausgeführt. Und dort, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ist auch das Ziel definiert, das hinter dieser Revision steht.
Ich mag mich erinnern, der Abg. Günther Kranz hat mich angesprochen: Was möchte denn die Regierung überhaupt mit dieser Reform? Ich habe Ihnen diesbezüglich anlässlich der 1. Lesung ausgeführt, dass wir den Eigenkapitalstock über einen Konjunkturzyklus hinweg wieder entsprechend aufstocken möchten. Und wenn Sie dieser Reform zustimmen, dann werden Sie bereits per Ende 2014 ein Eigenkapital von rund CHF 41 Mio. haben. Das ist aber nur mit einem Beitragssatz von 1,0% zu erreichen. Wenn Sie einen Beitragssatz von 0,75% machen oder wenn Sie den auf 0,8% setzen, dann werden Sie, sollte die Verordnung 8832004/EG und auch die Erstattung mit der Schweiz zum Tragen kommen, dann werden Sie, geschätzte Damen und Herren, ab dem Jahr 2013 jährliche Defizite von CHF 3,5 Mio. bis CHF 3,9 Mio. haben. Und diese Verantwortung kann ich heute nicht übernehmen.
Wir legen Ihnen ein Reformkonzept vor. Das ist durchdacht, das ist abgestimmt, das ist international wettbewerbsfähig und das ist auf die mittlere Sicht ausgeglichen. Wenn Sie die Sätze senken, dann werden Sie je nachdem, wie diese Reformen mit der Europäischen Union und mit der Schweiz vor sich gehen, ab dem Jahr 2013 jährliche Defizite von minus CHF 3,5 Mio. bis minus CHF 3,9 Mio. haben.
Noch einmal: Wenn Sie den Beitrag senken, dann verzichten Sie auf dringende Mehreinnahmen, die notwendig sind. Die auch darum notwendig sind, weil Sie in den Übergangsbestimmungen als sozialpolitische Massnahme auch einen gewissen Besitzstand für die bisherigen Bezügerinnen und Bezüger festschreiben. Also machen Sie die Rechnung nicht ohne irgendwelche Rahmenbedingungen. Schauen Sie sich die verschiedenen Szenarien an, die Ihnen die Regierung vorgelegt hat - und wir haben Ihnen die Zahlen vorgelegt. Wir haben Ihnen die Zahlen in der 1. Lesung vorgelegt, und wir haben Ihnen hier auf die 2. Lesung auch noch einmal ausgeführt, was das effektiv in Millionen Franken bedeutet.
Und noch eine Bemerkung: Seien Sie nicht so blauäugig zu glauben, dass das ausreichen würde. Wenn wir nächstes Jahr wieder eine Wirtschaftskrise hätten, was ich uns allen nicht wünsche, und wenn wir wiederum solch hohe Beträge bezahlen müssen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, sei das effektive Arbeitslosenentschädigung oder Kurzarbeit, dann würde die Kasse in den nächsten zwei Jahren eben ihren Eigenkapitalstock abgebaut haben, und wir wären dann wirklich nicht mehr in der Lage, das zu finanzieren. Wir müssten entweder dann die Beitragserhöhungen machen oder entsprechende Kredite aufnehmen.
Ich habe Ihnen anlässlich der 1. Lesung auch ausgeführt, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit mit diesem Modell noch gegeben ist. In der Schweiz hat man eine Erhöhung auf 2,2% durchgeführt und auch einen Solidaritätszuschlag eingeführt. In Deutschland liegt die Quote bei 3% und in Österreich ist es eine abgestufte Quote von 1 bis 3%. Also die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes ist in diesem Fall jedenfalls noch gegeben.
Nun möchte ich noch ein paar Bemerkungen zum Solidaritätsbeitrag machen: Ja, es stimmt, die Schweiz hat einen Solidaritätsbeitrag. Auch das habe ich in der 1. Lesung bereits ausgeführt. Aber die Schweiz hat auch eine andere Ausgangslage als Liechtenstein. Die Schweizer Arbeitslosenversicherung ist hoch verschuldet, nicht zum ersten Mal. Das war bereits in den 90er Jahren der Fall und darum wurde bereits von 1999 bis 2002 ein temporärer Solidaritätsbeitrag zum Zwecke des Schuldenabbaus eingeführt. Und dieser Solidaritätsbeitrag, den die Schweiz jetzt eingeführt hat, der ist wiederum als Übergangsregelung ausgestaltet und wird so lange erhoben, bis das Eigenkapital mindestens CHF 0,5 Mrd. erreicht hat. In der Schweiz handelt es sich somit nicht um einen generellen Solidaritätsbeitrag für Besserverdienende, sondern um einen temporären Solidaritätsbeitrag. Und mit dem Solidaritätsbeitrag, so die Ausgangslage in der Schweiz, und den daraus resultierenden Zusatzeinnahmen, kann die Sanierung rascher bewältigt werden. Kurz gesprochen: Der Solidaritätsbeitrag dient in 1. Linie dem Sanierungsziel.
Ich habe auch ausgeführt und die Regierung hat das auch in ihrer Argumentation auf den Seiten 8 ff. ausgeführt, warum wir von einem Solidaritätsbeitrag absehen. Ein dauerhafter Solidaritätsbeitrag ist eine versteckte Steuer. Dies im Gegensatz zur Schweiz, wo es sich eben um einen Sanierungsbeitrag handelt. Und auch die Umteilungseffekte sind damit nicht automatisch gegeben. Und hier möchte ich auch der Abg. Helen Konzett Bargetze widersprechen, die ganz einfach und plakativ behauptet, die Regierung möchte keinen Umteilungseffekt. Das stimmt doch überhaupt nicht. Die Regierung hat sowohl auf der Seite 8 wie auch auf der Seite 11 mehr als einmal ausgeführt, dass die Umteilungseffekte bereits im heutigen System stattfinden.
Wir haben zum Beispiel ausgeführt, dass Personen unterhalb des Medianlohns die Hälfte dessen in die Versicherung einzahlen, was sie an Leistungen beziehen. Und an anderer Stelle führen wir aus, dass Untersuchungen der Schweiz zeigen, dass 72% des Beitragsaufkommens von Erwerbspersonen aufgebracht wird, die sich in der oberen Hälfte der Einkommensverteilung befinden. Diese Personen beanspruchen aber nur 43% der ausbezahlten Taggelder. Die Regierung hat also ausgeführt, dass solche Umteilungseffekte bereits heute sehr stark vorhanden sind und dass ein zusätzlicher Solidaritätsbeitrag auch in dieser Hinsicht nicht zielführend ist. Ein Solidaritätsbeitrag ist also nicht zielführend, weil wir ihn nicht benötigen. Wir haben eine andere Ausgangslage als die Schweiz. Er ist auch nicht zielführend aus Sicht eines Umverteilungseffektes. Zudem wollen wir den Solidaritätsbeitrag auch nicht, weil wir den Faktor Arbeit nicht unnötig verteuern werden. Denn bezahlen müssen das schlussendlich wieder die Unternehmerinnen und Unternehmer und jeder einzelne von uns.
Ich könnte Ihnen noch andere Argumente nennen, welche ich bereits in der 1. Lesung aufgeführt habe, mache das aber nicht, weil wir bereits in der 2. Lesung sind.
Nur noch ein Letztes: Auch die Verbände, mit Ausnahme des ArbeitnehmerInnenverbandes, haben sich alle summarisch gegen einen dauerhaften Solidaritätsbeitrag ausgesprochen.
Ich komme zum Schluss: Die Regierung legt Ihnen hier ein Gesamtkonzept vor. Ich habe die finanziellen Konsequenzen aufgezeigt. Wenn Sie von sich aus hier entsprechende Kürzungen vornehmen, dann liegt das in Ihrer Verantwortung. Ich bin mir aber dann nicht sicher, ob die Ziele, die Sie sich auch selbst gesteckt haben, dann entsprechend erreicht werden können. Deshalb werde ich im Namen der Regierung keinen Ihrer Anträge unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ihrer Stimme nach, Herr Regierungschef-Stellvertreter, sind Sie ein bisschen echauffiert wie man so schön sagt. Ich glaube, es kann aber nicht sein, dass Sie Abgeordnete mit blind oder blauäugig abtun. Ich tue mal so, als ob ich diese Begriffe nicht gehört habe.
Sie haben gesagt, Sie bieten ein Kombinationsmodell. Wir haben es mit einer Totalrevision zu tun. Wie ich in der 1. Lesung schon gesagt habe, hätte ich mir gewünscht, dass hier ein bisschen altenative Szenarien aufgezeigt werden. Ich habe es, glaube ich, dazumal Kreativität genannt. Sie möchten die Kasse einnahmenseitig sanieren. Auf der anderen Seite führen Sie ins Feld, dass Sie auch ausgabenseitig Einsparungen vornehmen. Die sind meiner Meinung nach sehr rar. Vielleicht können Sie zu den ausgabenseitigen Einsparungen auch noch ein Wort verlieren. Ansonsten, mein Antrag steht immer noch. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum zu verzeichnen sind, was der Fall ist, kommen wir zu den Anträgen. Es gibt zwei Anträge. Der eine vom Abg. Peter Hilti, dass der Beitragssatz auf 0,75%, also im Art. 4 Abs. 2 reduziert wird. Und der zweite Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze, den Beitragssatz auf 0,8% zu senken und die Beitragsbemessung mit dem Solidaritätsbeitrag entsprechend dann zu formulieren.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Abg. Helen Konzett Bargetze ab und ich bitte Sie, Ihren Antrag noch einmal zu formulieren.Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank. Mein Antrag bezieht sich auf Abs. 2 des Art. 4. Er lautet wie folgt:
«Bis zum massgebenden, auf den Monat umgerechneten Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (Art. 30 Abs. 2) beträgt der Beitragssatz 0,8%. Ab einem Jahreslohn von CHF 126'000 oder CHF 10'500 pro Monat bis zum massgebenden Höchstbetrag von CHF 315'000 Jahreslohn oder CHF 26'250 pro Monat wird ein Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört. Dann stimmen wir ab: Wer damit einverstanden ist, dass Art. 4 Abs. 2 wie soeben vorgelesen abgeändert wird, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen nicht stattgegeben.
Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident, ich glaube, meine Stimme wurde nicht gezählt.
Entschuldigung, ich habe falsch gedrückt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Peter Hilti. Er beantragt im Art. 4 Abs. 2, dass dort der Beitragssatz von 1% auf 0,75% reduziert wird.
Dann stimmen wir ab: Wer mit dieser Reduktion in Art. 4 Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 12 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir können somit über den Artikel in der vorliegenden Fassung abstimmen: Wer mit Art. 4 in der vorliegenden Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 15 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 55 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 56 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich habe nur eine Frage, keine Angst ich stelle keinen Antrag: Nach meinen Informationen - ich habe Gespräche geführt mit Leuten, die in der Praxis tätig sind - herrscht in der Praxis ein bisschen ein Problem. Ich möchte den Regierungschef-Stellvertreter fragen, und zwar, ob er von diesem Problem weiss und wie die Praxis dann aussehen wird. Vielleicht zu den Informationen: Insolvenzentschädigung, die Anspüche sind klar geregelt. Der Zeitpunkt, ab wann Zahlungen gemacht werden können, da bestehen angeblich sehr lange Fristen und das führt in der Praxis zum Teil zu Problemen. Und in der Schweiz sind, glaube ich, ähnliche Probleme in der Praxis bekannt. In der Schweiz wird es nach meinen Informationen so gelöst, dass einfach trotz den gesetzlichen Fristen vorzeitig gezahlt wird. Ich möchte einfach die Regierung bitten, ob sie hier noch kurz Stellung beziehen könnte. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mir ist nicht bekannt, dass es hier Probleme geben soll. Mir ist aber bekannt, dass einige Abgeordnete hierzu Gespräche geführt haben. Darum habe ich mich in dieser Sache noch kundig gemacht, was hier der konkrete Hintergrund ist. So, wie Sie das jetzt antönen, kann es teilweise relativ lange dauern, bis diese Insolvenzentschädigung ausbezahlt wird. Ist das der Grund Ihrer Anfrage?
Nun, wie gesagt, ich habe diesbezüglich keine konkreten Angaben bekommen, aber sollte das in der Praxis wirklich ein Problem darstellen, dann müsste man das für die Zukunft prüfen und dann in einer weiteren Gesetzesrevision entsprechend regeln. Ich möchte einfach der Vollständigkeit halber ausführen, dass ja das Kapitel über die Insolvenzentschädigung erst vor kurzer Zeit revidiert wurde, nämlich im Jahr 2006 hat eine entsprechende Revision stattgefunden. Und zumindest dazumal schien das noch kein Thema gewesen zu sein und darum hat die Regierung das auch nicht auf die 1. Lesung hin entsprechend überarbeitet. Aber aufgrund Ihrer Gespräche, die Sie geführt haben, werden wir diese Sache pro futuro sicher überprüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann können wir abstimmen, wenn es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt: Wer mit Art. 56 einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 57 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 58 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 59 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 60 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 61 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 62 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 63 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 64 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 65 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 66 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 67 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 67 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 68 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 68 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 69 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 69 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 70 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 71 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 71 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 72 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 72 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 73 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 73 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 74 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 74 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 78 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 78 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 79 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 79 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 81 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 81 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 82 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 82 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 83 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 83 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 85 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 85 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 86 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 86 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 87 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 87 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 88 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 88 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 89 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 89 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 90 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 90 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 91 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 91 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 92 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 92 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 94 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 95 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 95 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 97 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 97 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 98 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 98 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 99 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 99 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 100 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 100 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Ich würde auch hier trotz der Kürze der Vorlage vorschlagen, dass wir Artikelaufruf machen.
Das scheint genehmigt zu sein. Dann bitte ich, die Lesung vorzunehmen. Art. 54 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt, gleichzeitig die Gesetzesvorlage abschliessend behandelt und Traktandum 10 abgeschlossen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 15 Minuten.Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:55 Uhr).
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