Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Nr. 92/2010); [1. Lesung: 24. September 2010] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 124/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 21: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 124/2010. Wir haben also diese Vorlage schon in einer 1. Lesung behandelt und kommen nun zur 2. Lesung.
Nachdem es dort nur punktuelle Änderungen gegeben hat, schlage ich vor, dass wir auch diese Lesung per Artikelaufruf durchführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit werden wir die 2. Lesung per Artikelaufruf durchführen und ich bitte Sie einfach, wenn Sie einen Artikel ganz gelesen haben möchten, sich dann rechtzeitig zu melden.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Überschrift vor Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27g steht zur Diskussion. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kurze Anfrage: Ich habe diese Frage eigentlich schon in der 1. Lesung gestellt zu Abs. 2: «Der zuständige Richter des Verwaltungsgerichtshofes prüft, ob die Anforderungen an das Ersuchen nach Art. 27a bis 27e erfüllt sind». Und mir stellt sich die Frage, ob man da nicht einen generellen Verweis auf Art. 27f, auf die Ablehnungsgründe, machen müsste. In Art. 27f wird ja unterschieden: Es gibt zwei Klassen. Bei Art. 27a bis e muss man ablehnen, und dann gibt es die Ablehnungsgründe nach lit. a bis c, wo die FMA ein Ermessen hat. Für mich stellt sich die Frage, wieso der Verwaltungsgerichtshof das nicht überprüfen können soll. Die Regierung hat einfach ausgeführt: Sie denkt, es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes oder des zuständigen Richters. Aber warum es nicht Aufgabe sein soll, verstehe ich irgendwo nicht. Wenn jetzt solche Extremfälle auftreten, die FMA das trotzdem gewährt und das dann dem zuständigen Richter vorlegt und er zu einer anderen Auffassung kommt, dann müsste er doch auch diese Ablehnungsgründe prüfen können. Es gibt ja nicht zwei Klassen von Ablehnungsgründen. Das ist eine schlichte Ermessensüberprüfung. Und Art. 35 des FMA-Gesetzes schliesst ja eine Ermessensüberprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof auch nicht aus. Ich denke, man könnte hier eine einfachere Formulierung wählen, dass einfach auf Art. 27f verwiesen wird, sodass die Ablehnungsgründe, wo die FMA ein Ermessen hat, ebenfalls inkludiert sind. Aber ich bitte den Regierungschef, diesbezüglich noch Erläuterungen zu geben.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin nicht sicher, ob wir den Zusatz wirklich brauchen. Es kann sein, dass er sinnvoll ist. Die Frage ist einfach: Was wollen wir dem VGH für Kompetenzen zur Überprüfung geben? Soll das dann nur der Inhalt des Ersuchens sein und diese Anforderungen oder sollen es die Ablehnungsgründe auch sein? Wobei es dann für mich eigentlich nur die lit. b und c mit demselben Sachverhalt und den anhängigen Strafverfahren betreffen kann. Das kann Sinn machen. Auf den Seiten 10/11 führt die Regierung aber auch aus, dass es nicht unbedingt notwendig ist. Vielleicht kann der Regierungschef dazu noch Ausführungen machen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne sage ich dazu etwas, warum wir nur auf die Bst. a bis e referenzieren hier im Art. 27g Abs. 2. Eine Überprüfung der Sachverhalte der Bst. b und c macht meines Erachtens überhaupt keinen Sinn. Entweder ist ein Verfahren anhängig, ja oder nein, und das kann die FMA ja beurteilen. Dafür braucht es keine weitere Überprüfung. Allenfalls diskutieren kann man eine Überprüfung gemäss Bst. a. Da geht es vor allem um den ordre public. Und wir haben das aus Konsequenzgründen nicht gemacht, denn die Ordre-public-Überprüfung ist eine politische Entscheidung, wie das auch im Rechtshilfeverfahren ist. Und die ist auch nicht justiziabel. Und deshalb, was im Rechtshilfeverfahren nicht justizierbar ist, soll es auch im Amtshilfeverfahren nicht sein. Das ist unsere Begründung, warum das nicht passieren kann.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wird dazu noch das Wort gewünscht?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Aber dann würde ich doch vorschlagen, dass man lit. b und c inkludiert. Ich meine, wir haben hier ein nachträgliches Beschwerderecht und dann haben wir ein Vieraugenprinzip. Ich gehe ja nicht davon aus, dass es zu Problemen kommt, wenn es so sonnenklar ist. Aber einfach im Sinne eines Vieraugenprinzips, weil das Ganze ist ja doch eine spezielle Angelegenheit.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, dann wäre man konsequent und die Bst. b und c, das wäre kein Beinbruch, wenn das drinstehen würde, weil das ist ja auch nur eine simple Abklärung: Ist ein Verfahren anhängig und gibt es ein Urteil? Und das kann man durchaus überprüfen, wenn man das möchte. Dann müsste man jetzt noch eine geeignete Formulierung finden. Ich glaube, dann müsste es heissen nach Art. 27a bis 27e: «und kein Ablehnungsgrund gemäss Art. 27f Abs. 1 Bst. b und c». Das wäre wahrscheinlich die richtige Formulierung.Abg. Diana Hilti
Ja, ich denke, die Formulierung wäre so korrekt.Abg. Christian Batliner
Das wäre auch mein Vorschlag gewesen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe das jetzt nicht mitgeschrieben. Könnte der Herr Regierungschef diese Formulierung nochmals wiederholen, damit wir dann wissen, über was wir abstimmen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich hoffe, man kann es im Protokoll dann nachlesen, dass ich zweimal jetzt dasselbe gesagt habe. Der Vorschlag wäre dann: «an das Ersuchen nach Art. 27a bis 27e und kein Ablehnungsgrund gemäss Art. 27f Bst. b und c erfüllt sind, und entscheidet» usw.Abg. Christian Batliner
Danke. Nur ein Detail: «Abs. 1 lit. b und c» natürlich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann ist klar, über was wir jetzt abstimmen: Ich lasse zuerst über den neuen Artikel Abs. 2 abstimmen. Wer mit diesem Vorschlag, den Art. 27g Abs. 2 entsprechend abzuändern, einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist die Abänderung mit 20 Stimmen genehmigt.
Wir stimmen nun über den Art. 27g in der neuen Fassung ab: Wer mit Art. 27g mit dem nun geänderten Abs. 2 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter.
Art. 27h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 27k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich bei diesem Traktandum und bei diesem Gesetz ausdrücklich beim Landtag bedanken. Auch wenn jetzt die 2. Lesung relativ unspektakulär über die Bühne gegangen ist, haben Sie damit einen wichtigen Schritt gesetzt. Sie haben ein im nationalen Bereich effizientes, innovatives Amtshilfeverfahren im Wertpapierbereich geschaffen und international ermöglichen Sie uns damit den Zugang zu den Aufsichtsstrukturen, europäisch wie auch international, CESR-Mitgliedschaft und IOSCO. Wir hoffen, dass wir damit eine gute Grundlage geschaffen haben und insgesamt damit unseren Intermediären den Zugang zu den Wertpapiermärkten gesichert haben. Herzlichen Dank dafür.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag nimmt dieses sicher wohlverdiente Lob gerne entgegen.
Damit haben wir Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-