Totalrevision des Eisenbahngesetzes (Nr. 120/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 24: Totalrevision des Eisenbahngesetzes.
Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 120/2010. Wir behandeln diese Vorlage heute in 1. Lesung.
Der erwähnte Bericht und Antrag steht zur Diskussion. Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag den Antrag, das aus dem Jahre 1967 stammende Eisenbahngesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Der neue Gesetzesaufbau orientiert sich an der geltenden Rechtssetzung und soweit erforderlich an der österreichischen Eisenbahngesetzgebung. Das neue Rahmengesetz beschränkt sich hauptsächlich auf Grundsätze und vor allem sollen technische Details mittels Verordnung rechtlich verankert werden.
Die Notwendigkeit einer Totalrevision begründet die Regierung schwerpunktmässig in der notwendigen Umsetzung von EWR-Rechtsvorgaben betreffend eine zielgerichtete, einheitliche und europäische Eisenbahnpolitik sowie rechtlichen Anpassungen, damit in Zukunft ein Ausbau der bei uns im Lande vorhandenen Eisenbahnstrecke möglich ist.
Von grundlegender Bedeutung sei des Weiteren, dass zwischen Eisenbahninfrastruktur und Eisenbahnverkehr unterschieden wird, verbunden mit einem freien Netzzugang für alle Eisenbahnverkehrsunternehmungen, welche zueinander in Wettbewerb treten können. Die über unser Staatsgebiet führende Eisenbahnstrecke dient bis dato fast ausschliesslich dem internationalen Transitverkehr in Form von Personenfern- und Güterverkehrszügen. Seit ziemlich genau zehn Jahren ist der Regionalzug «Liechtenstein-Takt» als zusätzliches Bahnangebot für Arbeitspendler zwischen Vorarlberg und Liechtenstein in Betrieb. Die in Liechtenstein vorhandene Eiseninfrastruktur wird von der ÖBB auf konzessionsrechtlicher Basis betrieben. Das heisst, die Eisenbahninfrastruktur steht grundsätzlich bis zum Ablauf der gegenwärtigen Konzession im Jahr 2017 im Eigentum der ÖBB und wird auch durch diese betrieben. Ausnahmen bildet das Bahnhofsgebäude Schaan-Vaduz, das sich im Eigentum des Landes befindet, sowie die Haltestelle Schaanwald, welche im Besitze der Gemeinde Mauren ist.
Gemäss Ausführungen auf Seite 7 hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, das Angebot auf der Schiene deutlich zu verbessern und grenzüberschreitend wesentlich attraktiver zu gestalten. Ab dem Jahr 2015 soll eine S-Bahn-Verbindung zwischen Feldkirch und Buchs im 30-Minuten-Takt verkehren. Damit dieser Halbstunden-Takt realisiert werden kann, sollen der Ausbau eines neuen zweigleisigen Abschnitts, die Modernisierung aller Haltestellen, der Lärmschutz sowie die Auflösung der heute im Zweigleisabschnitt befindlichen niveaugleichen Eisenbahnübergänge umgesetzt werden.
Ich bitte den Verkehrsminister, zum Ausbau des zweigleisigen Bahnabschnitts und zu den Standorten, an welchen die Auflösung von niveaugleichen Bahnübergängen geplant wird sowie zum angeführten Landes-Mitfinanzierungsplan noch konkretere Ausführungen zu machen.
In Bezug zum vorgenannten Lärmschutz erlaube ich mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden S-Bahn-Projekt die betroffenen Anwohner in Sorge sind und befürchten, dass der Schienen-Güterverkehr und damit auch die Lärmimmissionen zunehmen und somit die Wohn- und Lebensqualität nochmals verringern werden. Ich bitte die Regierung, dieses Anliegen der Anwohner beim besagten Planungsprojekt ernst zu nehmen, zu berücksichtigen sowie geeignete Massnahmen zur Lärmverminderung einzuplanen.
Auf Seite 17 wird vom Verkehrsclub Liechtenstein auf die Realisierung einer «Regional-Bahn LI-Oberland» verwiesen. Ich bitte die Regierung, sofern möglich, um weiterführende Informationen zu diesem mir zumindest nicht bekannten Bahnprojekt.
Des Weiteren wird auf Seite 34 darauf hingewiesen, dass bei der Neuerstellung oder dem Ausbau von Eisenbahnlinien jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung von Bedarf ist. Ich gehe davon aus, dass eine solche UVP auch für das laufende S-Bahn-Projekt von Seiten der Regierung angeordnet wurde.
Bei den personellen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen wird unter anderem das ausländische Angebot für die Registerführung auf Seite 81 angeführt. Zusammenfassend wird für das Wahrnehmen von neuen Aufgaben auf den Beizug von externen Fachstellen verwiesen. Kann der Verkehrsminister vielleicht auch hierzu noch ein paar Ausführungen machen, vor allem in Bezug auf die jährlich zu erwartenden externen Kosten?
Ich danke dem Verkehrsminister für die Beantwortung der Fragen und spreche mich für Eintreten auf diese Vorlage aus. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Verkehrsminister, ich kann mich hier ganz kurz fassen: Mit der Totalrevision des Eisenbahngesetzes EBG haben auch wir mit dieser Vorlage einen grossen Schritt zur einheitlichen europäischen Eisenbahnpolitik getätigt. Für die doch in der Länge sehr kurze Eisenbahnstrecke vom Schaanwald über Schaan nach Buchs sollten diese ausführlichen Gesetzesbestimmungen sicherlich genügen. Mit Sicherheit kann man sagen, dass diese Vorlage auch für zukünftige Anpassungen des Personenverkehrs auf die Schiene genügen wird.
Gerne hätte ich natürlich eine Stellungnahme des Eisenbahnclubs Schaan/Vaduz oder der Fürstlich Liechtensteinischen Eisenbahn Romantik-Stiftung gelesen, aber da Sie von diesen beiden Organisationen keine bekommen haben, nehme ich jetzt einmal an, dass sie zufrieden sind. Und vielleicht wird das auch in Zukunft weniger Kleine Anfragen meinerseits bewirken. Auf jeden Fall ist diese Vorlage sicherlich unumstritten und ich plädiere auch für Eintreten.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen. Auch ich finde diese Vorlage gut, auch zukunftsweisend. Es wäre meines Erachtens fatal, wenn wir hier eine Kehrtwende machen und ein solches Gesetz nicht machen würden. Das würde zugleich eine Absage an unsere Partner in der näheren Region bedeuten. Das wäre meines Erachtens sowohl in wirtschaftlicher Betrachtung nicht gut, wäre aber auch dem Signal für den öffentlichen Verkehr nicht tunlich. Somit finde ich das eine gute Vorlage und bin für Eintreten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank auch, dass Sie die Vorlage positiv würdigen und dass Eintreten auf diese Vorlage unbestritten ist. Willkommen im Eisenbahnland Liechtenstein - oder warum eine Eisenbahngesetzgebung? Das dürfen wir uns wirklich fragen. Und vielleicht auch eine etwas humoristische Note. In Anlehnung an ein bekanntes Eisenbahnerlied aus Deutschland «Uf da schwäbische Isebahna», das Sie ja alle kennen, könnte man vielleicht auch sagen: «Auf den liechtensteinischen Eisenbahnen gibt es viele Haltestationen. Über Schaanwald, Nendeln bis nach Schaan, kannst du mit der liechtensteinischen Eisenbahn fahrn». Dies nur als etwas humoristische Einlage vorneweg. Vielleicht liegt auch eine zweite Begründung für dieses Gesetz darin - das haben wir ja anlässlich der verschiedenen Kleinen Anfragen des Abg. Harry Quaderer schon diskutiert - ob wir für die Eisenbahn-Dampflokomotive ein eigenes Gesetz schaffen müssen. Aber ich glaube, so weit geht der Revisionsbedarf dann doch nicht.
Wie Sie richtig erwähnt haben, gibt es zwei Hauptbegründungen für diese Gesetzesvorlage. Zum einen stammt das bestehende Eisenbahngesetz aus dem Jahr 1967. Und aufgrund zahlreicher EWR-Rechtsakte, die seit dem Jahr 1991 erlassen worden sind, ist Liechtenstein nun angehalten, diese Umsetzungen zu vollziehen. Man könnte sich nun fragen: Ja brauchen wir das? Natürlich, wir brauchen das. Wir haben bei uns im Land seit 1870 neun Kilometer Normalspur-Eisenbahn. Wir haben also ein bestehendes Trassee und deshalb sind wir hier angehalten, das entsprechende EWR-Recht zu vollziehen, auch wenn es uns nur in einem kleinen Teilbereich tangiert.
Die zweite Begründung, die die Regierung in ihrem Bericht und Antrag angibt, ist die Vision einer gemeinsamen regionalen S-Bahn. Auch dieses Thema wurde bereits angesprochen. Ich möchte heute nicht eine vertiefte S-Bahn-Diskussion führen, aber eines vorneweg: Es ist das Ziel dieses Projektes, den Personennahverkehr zu stärken und es steht die Vision dahinter, die Arbeitspendler auf die Schiene zu verlagern und damit den internationalen Transitverkehr durch Liechtenstein zu verringern, weil wir der Meinung sind, dass der Transitverkehr durch Liechtenstein keinen Nutzen für den Standort Liechtenstein generiert. Und ich habe es bereits im letzten Landtag ausgeführt: Die Eisenbahn wurde 1870 gebaut. Man hatte dazumal eine Vision, dass man diesen Teil des Kaiserreichs auch an die Eisenbahn anschliessen wollte. Und heute steht wieder eine solche Vision zur Debatte. Wir möchten die ganze Region und den Standort Liechtenstein mit Personennahverkehr ertüchtigen und das Ganze auch in ein internationales Eisenbahnnetz einbinden.
Wie ich am letzten Landtag bereits ausgeführt habe, laufen derzeit die Planungsarbeiten. Sie werden noch in dieser Legislaturperiode eine fundierte Entscheidgrundlage erhalten, mit welcher Sie dann auch sehen, was effektiv geplant werden soll, was umgesetzt werden soll, wie die Kostenteilung zwischen allen Beteiligten aussieht, welches Angebot schlussendlich gefahren werden soll in einer solchen regionalen S-Bahn, wie die Fahrpläne aussehen, usw. usf.
Auf die Frage des Abg. Werner Kranz kann ich antworten, dass es geplant ist, einen zweigleisigen Abschnitt vom Ortsteil Tisis, also das betrifft den Km 7,7 bis zur Haltestelle Nendeln, Km 12,2, also rund 5 km Doppelspurausbau zu errichten. Es ist auch geplant, auf der österreichischen Seite eine Haltestelle in Tosters einzurichten und liechtensteinischerseits ist geplant, die Haltestellen Schaanwald, Nendeln, Forst Hilti und Schaan/Vaduz komplett zu erneuern und auch modern und bedarfsgerecht auszugestalten.
Betreffend das Projekt des Verkehrsclubs Liechtenstein bezüglich einer regionalen Liechtensteiner Oberland-Bahn kann ich Ihnen keine vertieften Auskünfte geben, weil mir dieses Projekt nicht bekannt ist. Ich weiss, dass diese Projektidee vor Jahren einmal diskutiert worden ist. Aber vor verschiedenen Jahren wurden auch andere Projektideen diskutiert. Und ich habe Ihnen auch im letzten Landtag ausgeführt, dass wir uns als Grundszenario im Mobilitätskonzept 2015 auf das Rückgrat einer regionalen S-Bahn geeinigt haben und von dort aus die Feinverteilung mit den Linienbussen vornehmen möchten. Und darum wird jetzt aus Sicht der Regierung bzw. der zuständigen Ämter auch diese Projektidee des VCL nicht weiterverfolgt, zumal sie uns auch nicht im Detail bekannt ist.
Dann haben Sie auch das Thema der UVP-Prüfung angesprochen. Selbstverständlich, auch das vorliegende S-Bahn-Projekt ist UVP-pflichtig mit allen sich dahinter verbergenden Abläufen und Prüfschritten. Das UVP-Verfahren wird in den nächsten Monaten parallel zum Planungsverfahren begonnen werden, damit auch dieses Verfahren zeitgerecht abgeschlossen werden kann. Auch das ist eine wichtige Entscheidkomponente. Sie müssen schlussendlich wissen: Ist dieses Projekt umweltverträglich? Und wenn ja, unter welchen Auflagen ist das Projekt umweltverträglich?
Dann möchte ich noch eine Bemerkung zum Thema Lärmschutz machen: Das Thema Lärmschutz nimmt die Regierung sehr ernst. Es gibt auch das bestehende Umweltschutzgesetz. Dort gibt es spezifische Auflagen an den Lärmschutz. Sie können also davon ausgehen, dass, wenn eine regionale S-Bahn und ein Ausbau in Nendeln geplant sind, dass dort auch entsprechende Lärmschutzmassnahmen zu realisieren sind. Das ist in den Planungen auch bereits so vorgesehen. Ganz allgemein muss man sagen, dass die S-Bahn - gerade für Liechtenstein und auch für die betroffenen Gemeinden - eine Riesenchance darstellt. Sollte nämlich ein S-Bahn-Angebot zum Tragen kommen, so wie wir das heute im Plan haben, dann wissen wir, dass sich die Güterzüge durch Liechtenstein um 40% reduzieren werden und das bis ins Jahr 2025, wenn ich das richtig im Kopf habe. Das hängt damit zusammen, dass wir dem Personennahverkehr auf diesen Schienenabschnitten den Vorzug geben und dass dann die Güterzüge international umgeleitet werden müssen. Also das wird sicher einer der positiven Effekte sein, die mit einem solchen Projekt dann verbunden sind.
Ich denke, damit habe ich die Fragen beantwortet. Sollte es noch Zusatzfragen geben, dann bitte ich Sie, diese jetzt zu stellen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Gibt es solche Zusatzfragen an die Regierung?
Das ist nicht der Fall. Eintreten ist ebenfalls unbestritten. So können wir zur 1. Lesung schreiten. Wir kommen zu den Regierungsvorlagen, zuerst zum Eisenbahngesetz.
Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Bei diesem Artikel wird unter Abs. 4 angeführt, dass eine Konzession für höchstens 50 Jahre erteilt wird. Kann die Regierung dazu ausführen, auf wie viel Jahre die derzeit laufende Konzession, welche im Jahr 2017 auslaufen wird, abgeschlossen wurde?
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, auf wie viele Jahre die Regierung die neue Konzession abschliessen möchte, denn 50 Jahre ist eine sehr lange Zeit.
Dann habe ich noch eine Frage zum Begriff «angemessene Betriebseröffnungsfrist». Da weiss ich nicht, geht es hier um die Frist vom Vertragsabschluss bis hin zur Eröffnung einer neuen Eisenbahninfrastruktur oder wie kann ich das verstehen? Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat die bestehende Konzession auch eine Konzessionsdauer von 50 Jahren. Das würde Sinn machen, weil das Eisenbahngesetz 1967 geschaffen worden ist und im Jahre 2017 die Konzession dann ausläuft. Aber wir können Ihnen das in der Stellungnahme auf die 2. Lesung noch klären. Ebenso was der Terminus «angemessene Betriebseröffnungsfrist» genau bedeutet und aussagt. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass, wenn wir eine Konzession erteilen, dass wir diese wieder langfristig erteilen werden. Denn wenn wir uns das Investitionsvolumen ansehen, das hier dann zur Investition ansteht, sollte hier ein Ausbau erfolgen, dann sind doch beträchtliche Summen damit verbunden. Und Sie müssen einem Infrastrukturbetreiber auch die Möglichkeit geben, dass er das über eine lange Periode hinweg amortisieren kann, ansonsten macht das für einen Infrastrukturbetreiber keinen Sinn. Aber wir werden auch hierzu noch Ausführungen machen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Gibt es dazu noch Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir weiterlesen. Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 3 ist mir kein Beispiel eingefallen, wie man da auf den Heimfall verzichten könnte. Vielleicht kann die Regierung hierzu noch Ausführungen machen. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Art. 8 regelt ja grundsätzlich, dass das Eigentum dann an das Land übergeht und das Land Liechtenstein wäre dann theoretisch automatisch Besitzer dieses Eisenbahntrassees. Nun könnte sich ja theoretisch die Frage stellen: Will das Land Liechtenstein dieses Trassee wirklich besitzen oder nicht, oder gibt es dann nicht doch wieder Verhandlungen mit dem Infrastrukturbetreiber, dass die Konzession dann unter irgendwelchen Voraussetzungen doch verlängert würde? Das wäre eine Möglichkeit, die mir hier spontan in den Sinn kommt. Und zum Zweiten, wenn die Eisenbahnlinie wirklich stillgelegt würde, könnte das Land ja auch darauf verzichten und sagen: Okay liebe Gemeinden, wir schenken euch dieses Trassee, ihr könnt damit machen was ihr wollt. Aber da ich nicht davon ausgehe, dass das in den nächsten Jahren zum Anlassfall wird, wird das vermutlich auch eher eine theoretische Bestimmung sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen. Keine weiteren Wortmeldungen?
Dann lesen wir weiter. Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 3 Bst. b Ziff. 1. Gemäss diesem Absatz hat die Eisenbahnbehörde zu prüfen und dann wird in diesem Bst. b Ziff. 1 ausgeführt «die durch das Bauvorhaben selbst in Anspruch genommenen Grundstücke». Heisst das im Umkehrschluss, dass Nachbargrundstücke nicht tangiert sind, wie ich das hier lese? Es geht effektiv nur um die konkret betroffenen Grundstücke?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen? Ich habe Sie einfach nicht verstanden. Ich weiss nicht, was Sie fragen wollen. Aber vielleicht habe ich einen Denkfehler gemacht.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja dieser Abs. 3, der meine Frage auslöst, der lautet wie folgt: «Die Eisenbahnbehörde hat daraufhin zu prüfen, ob» - und dann kommt dieser Punkt b) -«die Zustimmung der Eigentümer oder dinglich Berechtigten betroffener Grundstücke vorliegt. Als betroffene Grundstücke gelten: 1. die durch das Bauvorhaben selbst in Anspruch genommenen Grundstücke». Ich frage mich einfach: Haben Nachbargrundstücke hier keine entsprechenden Rechte? Und das leite ich aus dieser Ziff. 1 ab. Es geht effektiv nur um die betroffenen Grundstücke, nicht um die Nachbargrundstücke, wie wir es ja sonst zum Beispiel im Bereich des Hochbaus kennen, dass auch Nachbargrundstücke durchaus gewisse Rechte haben. Aber ich weiss schon, die Regierung hat betreffend diese Bewilligung Ausführungen gemacht. Ich möchte es einfach noch präzisiert haben.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Was neu ist in dieser Bestimmung im Vergleich zur bestehenden gesetzlichen Grundlage ist, dass sowohl Eigentümer oder dinglich Berechtigte als auch Gemeinden eine Parteistellung erhalten. Das ist im bestehenden Gesetz noch nicht der Fall. Und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, welche im geltenden Eisenbahngesetz vorhanden sind, haben auch die Rechte der so genannten Dritten unklar formuliert. Und mit dieser Bestimmung wollen wir hier Rechtssicherheit schaffen. Ich gehe schon davon aus, dass Nachbarn, welche betroffen sind, entsprechende Einspruchsmöglichkeiten haben, ähnlich wie das auch im Bauverfahren der Fall ist, sonst hätte man die Bestimmung im Vergleich zum bestehenden Gesetz nicht abändern müssen. Aber um hier wirklich Klarheit zu schaffen, werden wir das im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal ausführen, weil das ist eine wichtige Bestimmung. Da gebe ich Ihnen Recht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Ich habe eben Mühe mit diesem Satz in Ziff. 1, dass eben durch das Bauvorhaben selbst in Anspruch genommene Grundstücke - ganz konkret stelle ich mir vor: Über ein entsprechendes Grundstück führen diese Geleise und das Nachbargrundstück wäre nicht tangiert. Aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie auch sagen, dass im Prinzip doch gewisse Nachbarschaftsrechte gelten sollen.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Nur noch eine Ergänzung: Ich gebe Ihnen schon Recht, dass das das Grundstück ist, welches durch das Bauvorhaben selbst in Anspruch genommen wird. Aber eine Ziffer weiter unten zum Beispiel sehen Sie Grundstücke, die in den Bauverbotsbereich zu liegen kommen. Und wenn Sie grundsätzlich eine neue Eisenbahn planen, kann es sein, dass Sie eben andere Grundstücke damit tangieren und da müssen ja die Nachbarn irgendeinen Rechtsschutz haben. Aber einfach um das klarzustellen: Wir wollen den Beteiligten hier Rechtssicherheit geben. Das ist im bestehenden Gesetz nicht der Fall. Deshalb wurde hier für die Gemeinden und die betroffenen Dritten eine Parteistellung eingeführt. Und damit das ganz klar und unmissverständlich formuliert ist, werden wir das im Hinblick auf die 2. Lesung noch einmal prüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Dann können wir weiterlesen. Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich habe hier noch eine kleine Verständnisfrage: Hier steht unter Abs. 1: «Der Antrag auf Erteilung einer Verkehrsbewilligung für ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Inland ist schriftlich bei der Eisenbahnbehörde einzureichen». Meine Frage: Was ist mit Sitz im Ausland gemeint? Wo ist das geregelt? Gibt es auch Verkehrsbewilligungen für Unternehmen mit Sitz im Ausland? Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Verkehrsbewilligungen sind landesübergreifend gültig und gelten für den gesamten erweiterten Binnenmarkt, das heisst, für die EU-Staaten, für die EWR-Staaten und für die Schweiz. Ganz konkret bedeutet dies, dass, wenn wir im Inland eine Verkehrsbewilligung erteilen, dann ist diese auch in anderen Ländern gültig.
Nun der andere Fall: Wenn zum Beispiel die ÖBB, die keinen Sitz im Inland hat, sondern die den Sitz in Österreich hat, eine Verkehrsbewilligung beantragt, dann wird diese Verkehrsbewilligung von den österreichischen Behörden ausgestellt und ist dann auch bei uns gültig.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Erläuterungen.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Danke für die Erklärungen. Dann noch zu Abs. 2 lit. b: Dort heisst es «finanziell leistungsfähig». Wenn ich dann die Staatsbetriebe in Österreich und in der Schweiz anschaue, die immer knapp bei Kasse sind und im Inland ein Verkehrsbetrieb aber finanziell leistungsfähig sein muss, dann frage ich: Findet da schon eine Gleichbehandlung statt, oder kann man das dann den Österreichern auch übertragen, wenn sie nicht unbedingt finanziell leistungsfähig sind? Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben hier ja die entsprechenden EU-Richtlinien umgesetzt und rezipieren auch österreichisches Recht. Von dem her gehe ich schon davon aus, dass die österreichischen Eisenbahnbehörden das mit den gleich langen Spiessen messen. Man muss ja auch dazu sagen, dass die Eisenbahnbehörden sich gegenseitig austauschen. Das gilt ebenso für die nationalen Regulierungsbehörden. Es wird ja nicht so sein, dass eine österreichische Behörde über eine Verkehrsbewilligung in Liechtenstein entscheidet, ohne dass die liechtensteinischen Behörden zuvor konsultiert werden. Hier findet also eine zwischenstaatliche Abstimmung statt. Wir müssen natürlich auch noch sagen, dass Liechtenstein ein Sonderfall ist. Sie finden das in ganz Europa nirgends, dass Sie eben 9 km Eisenbahn haben und dann im Prinzip mit einer Bahnlinie drei Länder durchkreuzen. Und deshalb wird dann vermutlich für die zuständigen Behörden auch ein gewisser Pragmatismus zu erwarten sein bzw. diesen müssen wir erwarten können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Werner Kranz
Ich habe noch eine Frage zu Abs. 4. Da steht: «Die Verkehrsbewilligung ist zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 2 nicht mehr gegeben sind». Für mich stellt sich die Frage: Wer prüft hier? Und innerhalb welcher Frist werden diese Voraussetzungen überprüft? Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Gemäss meinem jetzigen Kenntnisstand müsste dies eigentlich die Eisenbahnbehörde prüfen, weil gemäss Art. 45 obliegt der Eisenbahnbehörde der Vollzug dieses Gesetzes, soweit nicht andere Behörden damit betraut sind. Und wir müssen jetzt noch prüfen, ob diese spezielle Frage der Eisenbahnbehörde zugeordnet ist oder ob das dann schlussendlich die Regulierungsbehörde macht. Aber wir können hierzu noch Ausführungen machen, wie das dann in der Praxis ablaufen soll bzw. wer wo und was prüft.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Meine Frage zu Abs. 6 bezüglich dieser Sicherheitsbescheinigungen für die Eisenbahnunternehmen ausserhalb unserer Grenzen: Im internationalen Güterverkehr werden ja zukünftig die Loks quer durch Europa rollen. Das heisst: Wer prüft denn das, ob diese Loks bzw. diese Unternehmen auch die Sicherheitsbescheinigung haben? Ich sage jetzt mal überspitzt gesagt: Wenn der TGV von Frankreich bis nach Feldkirch fahren würde, dann müssten die auch eine Sicherheitsbescheinigung haben. Wer prüft das dann im Einzelfall, wenn nachts bzw. wenn irgendwelche Unternehmen oder andere auswärtige Gesellschaften durch Liechtenstein rollen?Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe davon aus, dass wir das nicht prüfen werden. Weil diese Artikel, die wir hier formuliert haben, die beziehen sich immer auf Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Inland. Wir haben heute noch keine Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Inland, also haben wir das auch nicht zu prüfen. Also stellen Sie sich mal die These auf: Morgen kommt eine Anfrage einer Regionalbahn XY, die sagt, sie möchte hier in Liechtenstein ein Unternehmen gründen und dann von hier aus operieren und irgendwo irgendwelche Zugskompositionen anbieten. Dann hätten wir das zu prüfen. Wenn aber ein TGV oder ein Güterzug von Paris aus Richtung Feldkirch fährt, wie Sie das sagen, dann wird der von dieser Behörde geprüft, wo er auch angemeldet ist. Also in Ihrem Beispiel müssten das dann die französischen Behörden überprüfen, ob diese Zuggesellschaft im Besitz dieser Sicherheitsbescheinigung ist oder nicht, unabhängig, wo sie dann schlussendlich durchfahren. Denn denken Sie sich mal das durch: Wenn jede nationale Behörde prüfen müsste, dann müsste ja ein Zug, der aus Frankreich kommt und bis nach Österreich fährt, von den Franzosen, von den schweizerischen Behörden, von den liechtensteinischen Behörden und von den österreichischen Behörden geprüft werden. Und ich denke, in einem freien Binnenmarkt wäre das aus administrativen Überlegungen nicht sehr förderlich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Ausführungen. Dann lesen wir weiter. Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage respektive eine Anmerkung zu Abs. 4: Meiner Meinung nach könnte der Abs. 4 komplett gestrichen werden, da ich davon ausgehe, dass wir die kommenden Jahre bei uns im Land lediglich einen Eisenbahnbetreiber haben werden. Sofern in Zukunft Anschlussbahnen vom gleichen oder gegebenenfalls einem neuen Betreiber gebaut werden, würde ich es zumindest begrüssen, dass auch diese Betreiber über ein Sicherheitsmanagement verfügen, wobei ich auch davon ausgehe, dass diese heute bereits eines inne haben. Danke.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Es ist richtig, heute bestehen keine Anschlussbahnen hier in Liechtenstein, die eine solche Vorschrift nötig machen würden. Im Prinzip ist das hier eine theoretische Klausel. Wir werden prüfen, ob es diese Bestimmung wirklich braucht oder nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Gemäss diesem Abs. 2 hat die Eisenbahnbehörde bei Verstössen gegen die Betriebs- und Unterhaltspflicht die Kompetenz, die Betriebsbeschränkung oder die Betriebseinstellung anzuordnen. Das ist gut so. Wenn man sich dann aber die Ausführungen auf Seite 60 in den Erläuterungen ansieht, dann ist hier Folgendes nachzulesen: «Die Abstellung von Missständen hat grundsätzlich nach Massgabe des Art. 33 Abs. 2 zu erfolgen, denn ein Verstoss gegen öffentliche Interessen, insbesondere das öffentliche Interesse an einem sicheren Eisenbahnbetrieb sowie an einem attraktiven Verkehrsangebot vermag im Regelfall einen Konzessionsentzug nicht zu rechtfertigen». Dass man die Konzession nicht entziehen kann betreffend dieses attraktive Verkehrsangebot verstehe ich schon, aber der vorhergehende Teilsatz - «das öffentliche Interesse an einem sicheren Eisenbahnbetrieb» - das müsste doch prioritär behandelt werden. Dieser Abs. 2 hat ja im Prinzip zwei Optionen: Einmal die Betriebsbeschränkung und die Betriebseinstellung. Ich denke, wenn der sichere Eisenbahnbetrieb nicht gewährleistet ist, dann muss hier doch gehandelt werden.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Diese Ausführungen scheinen mir eigentlich richtig zu sein. Man darf aber nicht vergessen, dass ein Konzessionsentzug, so wie das die Regierung auch ausführt, ein relativ starker Eingriff in eine Eigentumsgarantie ist, weil sie erhalten die Konzession dann, wenn sie über Jahre hinweg einen Betrieb garantieren und zu diesem Zweck werden sie auch die entsprechenden Investitionen tätigen müssen. Eine Konzession ist auch ein gewisser Investitionsschutz für das zuständige Unternehmen, das dann die Eisenbahn betreibt. Und darum ist das auch als Ultima Ratio zu verstehen. Aber wir werden diesen Punkt noch einmal im Hinblick auf die 2. Lesung klarstellen und ausführen, wie man damit umgeht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das jetzt hier so präzisiert haben. Ich denke, die Erteilung einer Konzession ist natürlich auch im öffentlichen Interesse an einen sicheren Eisenbahnbetrieb gekoppelt. Denn es kann ja nicht sein, dass man sagt: Okay, diese Unternehmung hat jetzt die Konzession und den sicheren Eisenbahnbetrieb muss man nicht unbedingt gewährleisten. Da bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das auf die 2. Lesung noch präzisieren können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterfahren. Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 44 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 45 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 46 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 47 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 48 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 49 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 50 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 52 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 53 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Wir lesen weiter.
Art. 54 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 55 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 56 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 58 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 59 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 60 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 60 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 62 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 62 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 63 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 63 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 64 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 64 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 65 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 65 steht zur Diskussion.
Es gibt keine Wortmeldungen. Damit haben wir das Eisenbahngesetz in 1. Lesung beraten. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des beschwerdekommissionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren und letzten Vorlage, und zwar zum Gesetz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 4 Abs. 1 Bst. o wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 Abs. 1 Bst. o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Es gibt auch hier keine Wortmeldungen. Damit haben wir das Gestz über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes in 1. Lesung beraten, ebenfalls das Gesetz betreffend die Totalrevision des Eisenbahngesetzes und gleichzeitig Traktandum 24 abgeschlossen.
Wir machen nun Mittagspause bis 14:30 Uhr. Mittagspause (von 12:55 bis 14:30 Uhr)
-ooOoo-