Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), (Nr. 123/2010); 1. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 26: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 123/2010. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.
Der Bericht und Antrag steht zur Diskussion.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Die gegenständliche Vorlage ist erforderlich, weil der Staatsgerichtshof im Juni dieses Jahres in einem Urteil die im letzten Jahr vom Landtag verabschiedete gesetzliche Grundlage für die Gebühren der FMA, konkret Art. 30 Abs. 3 und 4 des FMA-Gesetzes und die darauf gestützte FMA-Gebührenverordnung aufgehoben hat. Zudem hat der Staatsgerichtshof in einem zweiten Urteil gleichen Datums Art. 24 Abs. 9 und Art. 25 des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgehoben, was zur Folge hat, dass die FMA derzeit keine Möglichkeit mehr hat, die Kosten für SPG-Kontrollen den jeweiligen betroffenen Personen aufzuerlegen.
Mit dem nun vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitet die Regierung dem Landtag rasch nach den erwähnten Urteilen des StGH eine Lösung für die Gebühren- und Aufsichtsabgabenerhebung für die FMA, die verfassungskonform ist und die Kriterien des Staatsgerichtshofes, welche in diesen zwei Urteilen neu so formuliert wurden, erfüllt. Es werden neu die detaillierten Regelungen über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Gesetz festgehalten. Dies führt dazu, dass aufgrund der Urteile des Staatsgerichtshofes aus meiner Sicht nun eine Überladung des Gesetzes erfolgt und wir künftig vermehrt über die Anpassung der Gebühren zu beschliessen haben, da jede Anpassung bei diesen Gebühren und Aufsichtsabgaben eine Entscheidung des Gesetzgebers benötigt. Ob dies zielführend ist, bezweifle ich, ist aber heute wohl nicht anders machbar.
Die Gesetzesvorlage sieht nun folgende Hauptbereiche vor. Für die einzelnen Kategorien von Finanzintermediären, für welche die FMA zuständig ist, werden die Gebühren für die einzelnen Bewilligungen und Tätigkeiten festgelegt. Zugleich gibt es im Sinne der Aufsichtsbestimmung in Art. 30 allgemeine Regelungen über die Festlegung der Gebühren. In Art. 30a und b werden die Regelungen für die Erhebung der Aufsichtsabgaben, die neu für alle Kategorien von Finanzintermediären, also auch für Treuhänder und Rechtsanwälte, gelten sollen, festgelegt. Mit dem vorgesehenen System, welches eine fixe Grund- und eine variable Zusatzabgabe vorsieht, soll es der FMA ermöglicht werden, die angefallenen Kosten nach Abzug des fixierten Staatsbeitrages auf die von ihr Beaufsichtigten zu überwälzen und damit zugleich die Erfordernisse des Staatsgerichtshofes bezüglich der Bestimmbarkeit der Abgaben zu erfüllen.
Grundlage für all diese Gebühren und Aufsichtsabgaben ist das Verursacherprinzip, was auch dazu führt, dass es aufgrund der in Art. 30a Abs. 7 vorgesehenen Kostenrechnung, aufgeteilt in die Finanzintermediärkategorien, keine Quersubventionierung zwischen diesen Finanzintermediärkategorien mehr gibt.
Auch das zweite Urteil des Staatsgerichtshofes, bei welchem die Fragen der Kostentragung bei Sorgfaltspflichtskontrollen Inhalt war, wird aus meiner Sicht einer sinnvollen Lösung zugeführt. Die Kosten sollen neu folgendermassen getragen werden: Gemäss dem Verursacherprinzip sollen diese Kosten von kontrollierten Sorgfaltspflichtigen getragen werden, falls die Kontrolle eine Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ergeben hat. Sollte die Kontrolle hingegen keine Feststellung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen ergeben haben, sind die Kosten vom Staat zu tragen. Dies ist für mich insofern korrekt, als das vom Staat auch bei anderen Staatsaufgaben, die erforderlich sind und dann nicht überwälzt werden können, so gehandhabt wird. So zum Beispiel bei Strafanzeigen, die zu keiner Einleitung eines Strafverfahrens oder zu anschliessenden Freisprüchen führen.
Ich bin klar der Meinung, dass diese Vorlage nicht dazu genützt werden sollte, die Finanzierung der FMA als Ganzes oder das beschlossene System, das heisst, Gebühren und Aufsichtsabgaben oder die Fixierung des Staatsbeitrages grundsätzlich zu hinterfragen und neu zu regeln. Dies aufgrund der folgenden Überlegungen: - Wir haben bei der Abänderung des FMAG im letzten Jahr die grundsätzlichen Vorgaben zum Aufsichtsabgabensystem und auch die Fixierung des Staatsbeitrages beschlossen. Daran sollten wir festhalten und nicht bereits nach einem Jahr wieder alles in Frage stellen.
- Grundsätzliche Diskussionen über die Finanzierung der FMA und deren Ausgabenpolitik, wie sie bereits in den Tageszeitungen in den letzten Tagen angefangen wurden, bringen uns heute nicht weiter und sind meiner Ansicht nach auch kontraproduktiv. Unser Finanzplatz und die liechtensteinischen Finanzintermediäre sind auf eine starke, gut vernetzte, qualitativ gute FMA angewiesen. Der neue Aufsichtsrat der FMA hat hierzu bereits viel beigetragen und wir haben diesem Aufsichtsrat im letzten Dezember und auch im Juni dieses Jahres unser volles Vertrauen ausgesprochen. Die Positionierung und Akzeptanz der FMA ist ein wichtiger Teil der Sicherstellung der guten Reputation des Finanzplatzes. Insofern kratzen wir bei grossen öffentlichen Diskussionen über die Qualität und die Kosten und den Nutzen der FMA auch an der Reputation des Finanzplatzes und dies wird auch im Ausland beachtet. Es muss nicht sein und kann verhindert werden, indem wir heute nicht eine Grundsatzdebatte über die FMA führen, sondern uns damit beschäftigen, wie wir die Finanzierung der FMA sichern und rasch die gesetzlichen Grundlagen für die Gebührenerhebung der FMA schaffen können.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Sie erinnern sich: Im Rahmen der Corporate-Governance-Vorlage wurde das FMAG dahingehend abgeändert, dass der Staatsbeitrag an die FMA sukzessive gesenkt wird und ab dem Jahre 2013 nur noch CHF 8 Mio. betragen soll. Die Finanzierungslücke sollte mit einer jährlichen Aufsichtsabgabe der beaufsichtigten Finanzintermediäre gedeckt werden. Gestützt auf die neuen Bestimmungen erliess die Regierung sodann eine neue FMA-Gebührenverordnung. Durch zwei Urteile des Staatsgerichtshofes und eines der FMA-Beschwerdekommission wurde diese Finanzierung nun quasi aus den Angeln gehoben. Der Staatsgerichtshof hat die Art. 24 Abs. 9 und Art. 25 des Sorgfaltspflichtgesetzes sowie Art. 30 Abs. 3 und 4 des FMAG als verfassungswidrig aufgehoben. Ergänzend hat die FMA-Beschwerdekommission die Überwälzung von Untersuchungskosten auf die Beaufsichtigten eingeschränkt. Aufgrund dieser Entscheidungen muss die Finanzierung der FMA neu geregelt werden und diese soll nun mit der uns vorliegenden Gesetzesvorlage auf eine solide Basis gestellt werden.
Zentrale Aspekte der Vorlage sind die Verfassungsmässigkeit, Rechtssicherheit, die Aufteilung der Kosten der FMA zwischen Staat und den beaufsichtigten Finanzintermediären, bezüglich dem Anteil der beaufsichtigten Finanzintermediäre die Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche und innerhalb der verschiedenen Aufsichtsbereiche die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Finanzintermediäre. Zusammengefasst kann man es aus Sicht der Finanzintermediäre mit folgenden Stichworten auf den Punkt bringen: Verhältnismässigkeit und Bestimm- und Vorhersehbarkeit der auf die Beaufsichtigten überwälzten Kosten sowie Verursacherprinzip.
Ich möchte im Folgenden auf drei meines Erachtens problematische Aspekte näher eingehen. Zuerst zur Aufsichtsabgabe: Die FMA generiert ihre Einnahmen aus dem Staatsbeitrag, den Gebühren, der Aufsichtsabgabe sowie aus den Erträgen aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die Kosten der FMA, welche nicht bereits durch den gesetzlich fixierten Staatsbeitrag, die Gebühren oder das Entgelt für die Erbringung von Dienstleistungen gedeckt sind, werden durch die Aufsichtsabgabe auf die Finanzintermediäre überwälzt. Die Aufsichtsabgabe darf insgesamt maximal das Zweifache des ordentlichen Staatsbeitrages betragen. Auf einen ersten Blick vermag die vorgeschlagene Regelung zu überzeugen, da die Aufsichtsabgabe im Sinne des Verursacherprinzips je nach Aufwand auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche aufgeteilt wird. Im jeweiligen Aufsichtsbereich findet wiederum wie erwähnt eine Aufteilung auf die verschiedenen Finanzintermediäre statt, wobei je nach Berufsbranche verschiedene Kriterien zum Tragen kommen.
Genauer betrachtet stellen sich mir hierzu aber diverse Fragen: Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass die Kostenaufteilung zwischen Staat und Finanzintermediären unbefriedigend ist. Einerseits gibt die Regierung in den Erläuterungen als Zielvorgabe eine hälftige Aufteilung der Kosten der FMA zwischen Staat und den Finanzintermediären vor. Im Gesetz werden die Kosten dann aber mit einem Drittel auf den Staatsbeitrag und zwei Dritteln auf die Aufsichtsabgabe bzw. die Finanzintermediäre aufgeteilt. Nicht berücksichtigt sind hier die Gebühren und das Entgelt für erbrachte Dienstleistungen, welche die Aufsichtsabgabe noch etwas mindern können. Bei Letzteren würde mich interessieren, von welchen Beträgen wir hier in etwa sprechen.
Die maximale von den Finanzintermediären zu entrichtende Aufsichtsabgabe kann ab dem Jahr 2013 CHF 16 Mio. betragen. Zuzüglich des Staatsbeitrages von CHF 8 Mio. ergäbe dies einen Jahresaufwand der FMA von CHF 24 Mio. Darin noch nicht inkludiert wären die Gebühren, die überwälzten Kosten und das Entgelt für die erbrachten Dienstleistungen. Die Regierung gibt den geschätzten Jahresaufwand der FMA mit zirka CHF 16 bis CHF 18 Mio. an. Daraus erhellt, dass die gemäss Staatsgerichtshof gesetzlich zu verankernde Obergrenze exorbitant hoch ist und keine Begrenzungsfunktion mehr erfüllen kann. Für mich ist hier fraglich, wie dieser Ansatz mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip und damit mit der Verfassung in Einklang gebracht werden kann. Gründe hierfür vermag ich nicht zu erkennen. Auch erachte ich einen solch hohen Ansatz als kontraproduktiv, da dies keinen Spardruck auf die FMA ausübt. Auch auf die Regierung entsteht kein Druck, als Eignerin im Rahmen des Beteiligungscontrollings eine effiziente und sparsame Arbeitsweise der FMA zu überprüfen. In finanzieller Hinsicht sind ja keine Eigeninteressen betroffen.
Ich kann daher dem Vorschlag der Treuhändervereinigung, dass nicht der Staatsbeitrag, sondern vielmehr die Aufsichtsabgabe zu fixieren wäre, einiges abgewinnen. Die Regierung kann nämlich ihre Interessen im Rahmen des Beteiligungscontrollings wahren und kann einfordern, dass kostenbewusst und effizient gearbeitet wird. Die Finanzintermediäre selber können sich nur mit Rechtsmitteln gegen zu hohe Abgaben und Gebühren wehren. Wenn wir keine Anpassungen vornehmen, ist es für mich daher nur eine Frage der Zeit, bis die vorliegenden Bestimmungen im Rahmen der konkreten Normenkontrolle wieder dem Staatsgerichtshof vorgelegt werden.
All dies muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der FMA seitens des Gesetzgebers immer wieder Aufgabenbereiche zugewiesen werden, gleichzeitig der Staatsbeitrag aber reduziert und gesetzlich fixiert wurde. Man muss kein begnadeter Mathematiker sein, um zu erahnen, dass die neu anfallenden Kosten über die Aufsichtsabgabe auf die Finanzintermediäre überwälzt und die entsprechenden Abgaben stetig ansteigen werden. Sollten die neu anfallenden Kosten nicht auf die Finanzintermediäre überwälzt werden, kann der im letzten Jahr fixierte Staatsbeitrag nicht oder kaum eingehalten werden.
In diesem Zusammenhang ist für mich nicht ganz klar, ob nun die Regulierung bei der Finanzmarktaufsicht verbleibt oder auf die Regierung zurückübertragen wurde oder wird. Ursprünglich sollte diese auf die Regierung zurückübertragen werden. Sofern die Regierung beabsichtigt, die Regulierung bei der Finanz-marktaufsicht zu belassen, ist dies durch den Staatsbeitrag zu decken und entsprechende Kosten können nicht auf die Finanzmarktintermediäre überwälzt werden. Auch dies müsste meines Erachtens eine Erhöhung des im letzten Jahr festgelegten Staatsbeitrages nach sich ziehen, da man dazumal ja von anderen Prämissen ausgegangen ist. Ich bitte den Regierungschef, hierzu nähere Angaben zu machen.
Für mich stellt die Frage, ob besser der Staatsbeitrag oder die Aufsichtsabgabe zu fixieren ist, eine Grundsatzfrage dar. Es gibt nur A oder B. Ich glaube wie die Regierung nicht, dass wir im Rahmen dieser Vorlage von unserer letztjährigen Entscheidung abkehren werden. Um dieses Problem aber zu «entschärfen», könnten wir die Obergrenze der Aufsichtsabgabe angemessen reduzieren und wenn möglich eine effektiv hälftige Kostentragung implementieren. Auch hierzu bitte ich den Regierungschef um seine Einschätzung.
Ansonsten bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als dieses Finanzierungsmodell, wie von der FMA und Regierung vorgeschlagen, während zwei Jahren zu erproben und dann einer eingehenden Überprüfung und Neubeurteilung zu unterziehen. Sollte sich das im letzten Jahr mit dem fixierten Staatsbeitrag gewählte System nicht bewähren, werden wir auch im Landtag umdenken müssen.
Zur Kostentragung bei Untersuchungen nach dem FMAG sowie bei ordentlichen und ausserordentlichen Kontrollen unter dem Sorgfaltspflichtgesetz: Für mich ist hier grundsätzlich klar, dass die Kosten der ordentlichen Kontrollen unter dem Sorgfaltspflichtgesetz durch den jeweiligen Finanzintermediär zu tragen sind. Auch ist klar, dass die Kosten für Untersuchungen nach dem FMAG oder ausserordentliche Kontrollen nach dem Sorgfaltspflichtgesetz, bei welchen Verfehlungen des Finanzintermediärs festgestellt werden, auch vom jeweiligen Finanzintermediär zu tragen sind. Die für die Untersuchungen aufgewendeten Mittel müssen im Hinblick auf die Untersuchungsziele und befürchteten Beanstandungen in jedem Falle aber angemessen bzw. verhältnismässig sein und einem privatwirtschaftlichen Fremdvergleich standhalten.
Fraglich ist aber, was mit Kosten für Untersuchungen nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz oder Kontrollen nach dem Sorgfaltspflichtsgesetz geschieht, bei welchen letztlich kein Verschulden des Finanzintermediärs festgestellt werden kann.
Fraglich ist mit anderen Worten also, wer das Kostenrisiko von Untersuchungen und ausserordentlichen Kontrollen der FMA, zu welchen sie nota bene gesetzlich verpflichtet ist, tragen soll. Liegt der Verdacht von Verfehlungen nahe, ist die FMA verpflichtet, diesen Hinweisen nachzugehen und Kontrollen vorzunehmen. Verlaufen diese Untersuchungen ergebnislos, sind lediglich Kosten angefallen und es ist fraglich, wer diese zu tragen hat. Der Finanzintermediär kann es gemäss aktueller Rechtsprechung nicht sein, da ihm ja nichts vorgeworfen werden kann.
Dass Kontrollen vorgenommen werden, ist wichtig für die Reputation des Finanzplatzes. Müsste die FMA die Kosten solcher Kontrollen tragen, wären ihr für die Vornahme solcher Kontrollen die Hände gebunden, da sie aufgrund des Kostenrisikos nicht uneingeschränkt Kontrollen vornehmen kann. Dies würde die Unabhängigkeit der FMA tangieren und wäre für das Ansehen der FMA und des Finanzplatzes sehr abträglich, da sie ihre Aufgabe nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen könnte. Die FMA steht in diesem Sinne in einem gewissen Spannungsverhältnis dahingehend, entweder ihre gesetzlichen Verpflichtungen wahrzunehmen oder andererseits eine ausgeglichene Jahresbilanz vorweisen zu können. Beides ist meines Erachtens wichtig und es bedarf in diesem Punkte einer klaren, für alle Seiten vertretbaren Lösung. Sind die Kosten von der FMA zu tragen, muss entweder der Staatsbeitrag erhöht werden oder dies im Rahmen der Aufsichtsabgabe auf die Finanzintermediäre überwälzt werden. Eine Tragung durch die Finanzintermediäre kommt für mich nicht in Frage, da diese ansonsten für Untersuchungen, die durch das Verhalten eines anderen Finanzintermediärs als angezeigt erscheinen, letztendlich aber unbegründet waren, zur Kasse gebeten werden. Hierbei kann ich auf meine vorherigen Ausführungen in Bezug auf die Aufsichtsabgabe verweisen.
Da der Staat für eine funktionierende Finanzmarktaufsicht zu sorgen hat, ist es für mich nicht nur tragbar, sondern völlig konsequent, dass dies über den Staatsbeitrag gedeckt wird. Fraglich ist in diesem Zusammenhang dann aber, ob dies im letztjährig beschlossenen Staatsbeitrag enthalten ist oder, so wie dies im Bericht und Antrag angetönt wird, über eine gesonderte Budgetposition abgerechnet werden kann. Ich für meinen Teil würde eine möglichst einfache, einheitlich Lösung befürworten.
Dann möchte ich noch einen dritten Bereich thematisieren, die Bestimm- bzw. Vorhersehbarkeit der Kosten: Ich wage zu bezweifeln, ob die Vorlage die Vorgaben des Staatsgerichtshofes bezüglich der Bestimm- oder Vorhersehbarkeit der Kosten der Untersuchungen nach dem FMAG bzw. der Kontrollen unter dem Sorgfaltspflichtgesetz zu erfüllen vermag, ob die Vorlage in diesem Punkt also einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Die Regierung meint, dass mit einem Verweis auf die Honorarrichtlinien der Wirtschaftsprüfervereinigung dem Grundsatz der Bestimmbarkeit Genüge getan ist. Diese Auffassung kann ich nicht teilen, da die Bestimmbarkeit der Kosten von der Offerte eines Wirtschaftsprüfers abhängt und sich nicht aus dem Gesetz selber ergibt. Die Bestimmbarkeit muss sich aber deutlich aus dem Gesetz ergeben und es bedarf in diesem Sinne einer genaueren Lösung. Ich bitte die Regierung, hier für eine hieb- und stichfeste Regelung zu sorgen bzw. dies nochmals abzuklären. Würden die entsprechenden Bestimmungen erneut aufgehoben, wäre dies für die Reputation unseres Landes sehr abträglich: Einerseits für die Regierung, die die entsprechenden Abklärungen zu treffen und dem Landtag zu unterbreiten hat, andererseits für den Landtag als Gesetzgeber selber sowie auch für die FMA, deren Finanzierung innert kurzer Zeit erneut aus den Angeln gehoben würde. Ich glaube, Sie stimmen mir zu, Herr Regierungschef, dass man in diesem Falle dann langsam wirklich von einem Reputationsschaden sprechen dürfte.
Ich glaube, wir sind als Gesetzgeber dringend aufgerufen, der FMA nicht unnötig neue Aufgaben zu übertragen, und wenn wir dies doch machen, dass wir dann bereit sind, diese auch zu finanzieren und einen entsprechend höheren Staatsbeitrag zu entrichten.
Es ist wichtig, dass wir punkto FMA langsam wieder in ruhigere Gewässer kommen und dass wir unter angemessenem Einbezug der Finanzintermediäre der FMA die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Beiträge zur Verfügung stellen. Dem neuen Aufsichtsrat müssen wir eine gewisse Toleranzfrist gewähren, sich einzuarbeiten und die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen. Wenn heute Massnahmen ergriffen werden, greifen diese in der Regel erst morgen. Bis dahin sollten wir dem neuen Aufsichtsrat unser Vertrauen schenken.
Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, bitte aber den Herrn Regierungschef um weitergehende Ausführungen. Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. In Ergänzung zu den Ausführungen des Abg. Christian Batliner möchte ich insbesondere auf Art. 26 Abs. 1 und 5 eingehen. Dort wird festgehalten, wann Anlass zu einer Untersuchung gegeben ist. Die FMA kann eine Untersuchung einleiten bei vorhandenem Verschulden oder bei begründetem Verdacht. Und durch die Untersuchung ist gerade festzuhalten, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, dies ist völlig klar. So hat die Aufsichtstätigkeit auch eine präventive Funktion. Dagegen hat niemand etwas.
Es geht insbesondere um den Art. 26 Abs. 5. Dort wird festgelegt, dass die Kosten einer Untersuchung gemäss Art. 26 vom Staat zu tragen sind, wenn die Untersuchung ergibt, dass kein Gesetzesverstoss vorliegt. Wenn also bei FMA-Untersuchungen keine Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt werden kann, dann soll der Staat dafür die Kosten übernehmen. Dagegen spreche ich mich explizit aus. Diese Kosten haben im Rahmen des Staatsbeitrages abgegolten zu werden. Diese müssen dort enthalten sein. Es macht keinen Sinn und ist nicht zielführend, wenn eine Hintertür aufgetan wird, wo neue Kosten generiert werden können und somit neuerliche Steuergelder verbraucht werden.
Meine zweite Frage betrifft die Thematik der Regulierung. Hier ist meine Frage: Wie steht es mit der Verschiebung der Regulierungsaufgaben von der FMA zur Regierungsverwaltung? Dies wurde vom Regierungschef für sinnvoll und zielführend angesehen. Einerseits werden so Regulierungsaufgaben von Aufsichtsaufgaben getrennt, andererseits kann dadurch entsprechendes Personal bei der FMA abgebaut und zur Regierungsverwaltung disloziert werden. Dazu hat man nichts mehr gehört. Ich nehme an, dass die Regulierung der Regierung zugeordnet wird und möchte den Regierungschef fragen, wie weit dieser Prozess fortgeschritten ist.
Dann generell zur Entwicklung der FMA betreffend die Kosten des gesamten Apparates: Der Finanzbedarf orientiert sich auch an der Entwicklung am Finanzplatz. Es ist so: Wenn man den Prognosen Glauben schenken darf und wenn man die Prognosen einschätzt, dass der Finanzplatz drastisch abnehmen kann, dass zudem der Einbruch noch grösser wird, dann nehme ich an, dass das auch eine lineare Auswirkung auf die FMA hat. Sprich, dass es dann keinen Sinn macht und nicht tolerierbar ist, wenn der FMA-Apparat in dieser Höhe wie heute aufrechterhalten bleibt und Kosten in dieser Höhe generiert, weil dann die Finanzintermediäre entsprechend auch mehr Gebühren und Abgaben leisten müssten. Bei einem drastischen Einbruch des Finanzplatzes - wir können dies in zwei/drei Jahren «messen» - ich hoffe, dass der Finanzplatz so erhalten bleibt wie er heute ist; sollte es trotzdem einen Einbruch geben und sich dieser Prozess fortsetzen, wie er heute stattfindet, dann ist der Finanzplatz nicht mehr der gleiche wie heute. Und wenn wir in zwei oder in drei Jahren, wenn dieser Einbruch stattfinden würde, keine lineare Auswirkung auf der Personal- und Kostenseite - sprich zum Beispiel Halbierung des FMA-Apparates - sehen würden, dann verstehe ich und verstehen viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes die Welt nicht mehr.
So weit zu meinen Ausführungen. Ich erwarte vom Regierungschef die entsprechenden Ausführungen und Antworten.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht auf alles eingehen, sondern ich möchte nur Folgendes festhalten: Für mich arbeitet die FMA seit diesem Jahr mit dem neuen Aufsichtsrat sehr wohl kostenbewusst und effizient. Es gab hier Anpassungen von Prozessen, es gab auch Personalentlassungen. Der neue Aufsichtsrat hat hier wirklich das Heft neu in die Hand genommen.
Dann denke ich bei der Beurteilung der Aufgaben der FMA und beim Staatsbeitrag darf man schon nicht ausser Acht lassen, welche neuen Aufgaben auf die FMA zukommen. Alleine, was der Landtag dieses Jahr bereits beschlossen hat: Wir hatten gestern die Abschlussprüferrichtlinie, wir hatten im Juni das Geldspielgesetz, das Kontrollen im SPG-Bereich nach sich zieht. Auch wenn der Abg. Kaiser anführt, eine Halbierung der FMA sei für ihn möglich, wenn sich der Finanzplatz schlecht entwickeln würde, das kann ich schlichtweg nicht nachvollziehen, denn diese Entwicklung auf dem Finanzplatz führt insbesondere bei den Banken dazu, dass diese Niederlassungen im Ausland eröffnen. Und genau dies führt bei der FMA als Aufsichtsbehörde über diese Banken zu enormen neuen Kosten und Aufgaben. Und ich denke, diese Entwicklungen darf man einfach nicht ausser Acht lassen. Ich glaube, der neue Aufsichtsrat hat alles unternommen, um personalmässig hier Korrekturen anzubringen und ist jetzt mit gut 73 Personen bei einem Stand angelangt, mit welchem er die Aufgaben erfüllen kann. Aber alles andere würde, glaube ich, dazu führen, dass diese Aufgabenwahrnehmung nicht mehr gemacht werden kann. Und das kann gerade nicht unser Ziel sein.
Dann möchte ich nur nochmals erinnern, wir hatten die Diskussionen letztes Jahr. Der Abg. Kaiser gehörte zu jenen, die im Jahr 2008 es noch völlig normal fanden, dass die FMA 90 Personen hat.Abg. Gebhard Negele
Danke, Herr Präsident. Werte Damen und Herren. Den beiden Voten der Abg. Diana Hilti schliesse ich mich voll und ganz an und bekräftige insbesondere die Tatsache, dass die FMA, wie wir sie heute kennen, eine andere ist als vor zwei Jahren. Jetzt stimmt die Chemie. Geschäftsgebahren, Personalbestand, Qualität, alles hat sich zum Besseren gewendet. Auch die Kommunikation zwischen FMA, Regierung und Landtag ist institutionalisiert. Und vergessen wir nicht, dass dies alles bei zunehmendem Arbeitsanfall bei der FMA stattfindet und stattgefunden hat. Mit rund 70 Personen verfügt Liechtensteins FMA über jenes Potenzial, das für eine glaubhafte Aufsichtsbehörde notwendig ist, national und international.
Herr Landtagsabgeordneter Kaiser, wir haben vor nicht allzu langer Zeit für eine neue FMA gekämpft. Heute - und das ist meine Überzeugung - haben wir diese FMA. Tun Sie bitte nicht so, als ob dieses Ziel nicht erreicht wurde. Ihre Worte sind heute nicht mehr stimmig, sondern schädlich für die FMA und für den Finanzplatz Liechtenstein. Diverse Gerichtsentscheide haben nun diese Vorlage nötig gemacht. Die Fixierung des Staatsbeitrages war nicht Gegenstand dieser Urteile und sind deshalb für mich nicht umstritten. Für mich ist auch die Regelung betreffend die Untersuchungen, welche vom Staat übernommen werden müssen, stimmig. Besten Dank.Abg. Pepo Frick
Danke. Vordergründig geht es bei dieser Änderung des FMA-Gesetzes um eine Menge Geld, das für eine wichtige Aufsichtsbehörde aufgewendet werden muss. Die abgelaufene und weiter bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Regulierungs- und Aufsichtstätigkeit bzw. deren Versagen weltweit aufgezeigt. Liechtenstein hat beschlossen, seine Reputation als sauberen Finanzplatz - Stichwort Weissgeldstrategie - der Finanzwelt zu demonstrieren. Bei dieser Strategie spielt die Finanzmarktaufsicht eine wichtige, in ihrem Selbstverständnis unabhängige und autonome Rolle. Sie sollte auf Augenhöhe mit anderen, auch ausländischen Behörden auftreten können. Für diese für den Finanzmarkt wichtige Aufsichtsfunktion braucht es einen minimalen Aufwand an finanziellen Mitteln und hier gehen offenbar die Meinungen weit auseinander. Deswegen meine einfache Frage, sowohl an den Abg. Johannes Kaiser, der sich immer wieder öffentlich äussert, und schlussendlich auch an die Regierung: Was ist Ihrer Meinung nach mittelfristig der minimale Finanzbedarf der FMA, damit diese die Aufsichtstätigkeit verantwortungsvoll und selbstständig durchführen kann?
Die FMA eignet sich offensichtlich für finanzpolitische Auseinandersetzungen. Ob die FMA in der jetzigen Dimension überdimensioniert ist, wage ich schlussendlich nicht zu beurteilen. Ich gehe aber davon aus, dass sie nur das tut, was auch - und nicht zuletzt international - gefordert ist. Eine schwache FMA, die bildlich gesprochen finanziell ausgehungert wird, dient langfristig weder dem liechtensteinischen Finanzplatz noch den Finanzplatzintermediären. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Denjenigen Votanten, die mich kritisiert haben, ich hätte die FMA kritisiert, möchte ich sagen, dass ich dies gar nicht gemacht habe. Ich habe nicht kritisiert, dass die FMA keine wichtige Aufgabe wahrnimmt oder die Aufgabe nicht richtig wahrnimmt. Ich habe einen Ausblick gemacht und der Ausblick orientiert sich an den Aussagen der FMA und der Regierung selbst. Zudem habe ich meine Fragen nicht der Anwältin der Regierung, der Abg. Diana Hilti und der FMA gestellt, sondern dem Regierungschef.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Zum Letzten sage ich nichts. Ich habe nur noch eine Bemerkung, die ich vorher vergessen habe: Zum Punkt, dass nicht klar sei, ob die neuen Kosten aufgrund dieser ausserordentlichen Kontrollen, die zu keinem Nachweis einer Verletzung führen, dass nicht klar sei, ob das mit dem Staatsbeitrag abgedeckt ist oder nicht, das kann ich jetzt wieder nicht nachvollziehen. Die Regierung hat uns mit Schreiben vom 17. November einen Nachtrag zum Voranschlag 2011 zugestellt und ein neues Konto geschaffen, das im Budget 2011 neu mit CHF 100'000 drin ist. Somit ist diese Frage wohl klar.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich vielen Voten anschliessen, aber sicher nicht allen. Zuerst einmal möchte ich auch wie der Abg. Gebhard Negele hervorheben, dass wir seit diesem Jahr eine neue FMA haben, die meiner Meinung nach auf einem sehr guten Weg ist und einen guten Job macht. Und das muss sie auch. Das brauchen wir.
Ich möchte dann Bezug auf den Abg. Christian Batliner nehmen. Er hat das Finanzierungssystem angesprochen, welches, glaube ich, die Treuhändervereinigung als Lösung sehen würde, dass er dem einiges abgewinnen könne, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Bei dieser Systemumkehr ging es darum, dass die Finanzintermediäre den fixen Beitrag von CHF 8 Mio. zahlen und der Staat eigentlich den Rest übernimmt. Ich muss ehrlich sagen, diesem Vorschlag kann ich nicht viel abgewinnen, weil ich bin nicht bereit, das dem Steuerzahler aufzumünzen. Ich bin für ein Verursacherprinzip. Der Staatsbeitrag - wenn man bedenkt, das sind auch schon Steuergelder - und dann den variablen Teil auch noch einmal dem Steuerzahler aufzubürden, der hier nichts dafür kann, dass solche Kontrollen durchgeführt werden müssen, da mache ich nicht mit. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte gerade beim Abg. Peter Hilti beginnen: Ich sehe es eigentlich genau gleich wie er. Ich sage mir auch: Wieso soll hier der Staat zusätzlich belastet werden? Aber das wird ja genau passieren, wenn wir uns die Vorlage betrachten. Und da habe ich auch Mühe mit der Argumentation der Regierung. Sie sagt, wenn man bei diesen Überprüfungen nichts feststellt, dann soll es der Staat zahlen, da man es nicht auf alle anderen Beteiligten in diesem Bereich umlegen kann. Aber in diesem Fall bedeutet das im Umkehrschluss, dann legen wir es statt auf die Beteiligten einfach auf alle Steuerzahler um. Und ob das der richtige Ansatz ist wage ich schon auch zu bezweifeln. Und entsprechend verstehe ich auch die Äusserung des Abg. Peter Hilti nicht ganz, denn das wird genau passieren. Wenn man bei diesen Überprüfungen nichts feststellt, dann wird es indirekt zu einem erhöhten Staatsbeitrag führen. Es sind dann nicht diese CHF 8 Mio., es sind dann einfach die CHF 8 Mio. plus ein Betrag. Ich bin dann gespannt, was Sie mit diesen Artikeln machen werden, ob Sie da die Zustimmung erteilen werden oder nicht.
Dann, ich wollte es beim vorhergehenden Traktandum eigentlich nicht erwähnen, das so komplexe Finalitätsgesetz, aber da drin, wenn mich nicht alles täuscht, kam auch dreimal wieder einmal der Begriff FMA auf uns zu - sprich die FMA wird auch mit diesem Gesetz wieder einmal zusätzliche Aufgaben erhalten. Das sind einfach auch so Tatsachen, dass wir in diesem Hohen Hause gelegentlich Gesetze beschliessen, die eben für die FMA Konsequenzen haben.
Eine konkrete Frage habe ich an die Regierung betreffend die Stellungnahme der Treuhändervereinigung auf der Seite 60 ff.: Hier wird diverse Male darauf verwiesen, dass die Treuhändervereinigung für eine moderate Kostenüberwälzung plädiert. Ist der Regierung bekannt, wie dieses moderat zu quantifizieren ist? Gibt es da konkrete Beträge? Entsprechen konkret diese Beträge im Gesetz dieser moderaten Kostenüberwälzung oder was wären denn die moderaten Kostenüberwälzungsfaktoren? Das wäre sehr interessant. Und mich würde schon auch interessieren von Seiten der Regierung, was sie dazu sagt, dass wir sagen: Okay, wenn wir hier bei diesen Überprüfungen Verfehlungen feststellen, dann kann man die Kosten überwälzen, ansonsten müssen wir sie auf den Staat überwälzen. Ich habe einfach Mühe damit, wenn man sagt, bei den Direktbeteiligten können wir es nicht, aber bei allen Steuerzahlern können wir das dann. Da habe ich im Prinzip schon die gleichen Bedenken wie der Abg. Peter Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich denke, bei den Kosten der ausserordentlichen Kontrollen darf man Sachen nicht vermischen. Es geht hier nicht um einen Staatsbeitrag oder um eine Erhöhung des Staatsbeitrages. Das sind nicht Kosten, die direkt bei der FMA anfallen, sondern das sind Kosten, die bei den Kontrollen verursacht werden durch Revisionsgesellschaften, also durch Dritte. Das sind nicht die Mitarbeiter der FMA, die diese Kontrollen machen, sondern Dritte, nämlich Revisionsgesellschaften. Um die Überwälzung dieser Kosten geht es. Es geht nicht darum, dass wir die Kosten übernehmen für das FMA-Personal, das diese Kontrollen macht und damit den Staatsbeitrag erhöhen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Gerade zum Votum der Abg. Diana Hilti: Im Endeffekt ist das für mich halt schon sekundär. Sie sagen berechtigt, das sind nicht die Kosten für das Personal der FMA, aber aus Sicht des Staates sind das einfach Kosten, die beim Staat irgendwo entstehen. Ob es dann für Personal der FMA ist oder für diese Drittpersonen, im Endeffekt ist es einfach eine Ausgabe für den Staat. Und das lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Im Endeffekt muss einfach der Staat für diese Kosten aufkommen, wenn wir es so beschliessen, wie es hier drinsteht. Und damit habe ich schon ein wenig Mühe.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auch nochmals ein Wort dazu sagen: Die FMA hat ja die generelle und prioritäre Aufgabe, Aufsichtsaufgaben vorzunehmen, und für das erhält sie einen Staatsbeitrag. Und in diesem Staatsbeitrag sind diese Aktivitäten inkludiert.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur kurz noch etwas erwähnen: Bis vor nicht allzu langer Zeit hiess der ganze Bereich Amt für Finanzdienstleistungen und der war in der Landesverwaltung integriert. Und das Amt für Finanzdienstleistungen hat Aufgaben wahrgenommen, die heute die FMA wahrnimmt. Und da war es eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat für diese Kosten aufkommt. Das war sonnenklar. Jetzt wurde das ausgegliedert und jetzt soll der Staat nicht mehr aufkommen. Wir hier im Landtag schaffen Gesetze, wir übertragen der FMA Aufgaben und sind nicht bereit, diese zu finanzieren. Also irgendwo ist das einfach inkonsequent und da bitte ich doch, ein bisschen Mass zu halten.
Letztes Jahr war es gestützt auf den Mietvertrag einfach schlichtweg Mode, auf der FMA - ich sage jetzt in Anführungsstrichen - «rumzuhacken». Aber davon sollten wir uns langsam trennen. Wir sollten der FMA - es gibt einen neuen Aufsichtsrat, das wurde jetzt mehrfach erwähnt - unser Vertrauen schenken, und wenn wir ihr Aufgaben übertragen, auch bereit sein, diese zu finanzieren. Weil sonst muss ich langsam dafür plädieren, dass es wieder in die Landesverwaltung zurück implementiert wird. Es ist mir schon bewusst, das geht nicht. Aber es ist einfach irgendwo inkonsequent, wenn Aufgaben ausgelagert werden und dann sagt man: Das bezahlen wir nicht mehr. Und einfach zu sagen, es ist ein Riesenkonstrukt usw., ich denke, es ist eine Systemfrage.
Ich habe nicht dafür plädiert, dass wir das heute ändern, aber dass wir das genau beobachten. Aber was wir heute beschliessen, das muss standhalten und dass wir das in zwei Jahren genau überprüfen, ob es Fehler gibt, ob es zu überhöhten Gebühren auf Seiten der Finanzintermediäre kommt. Das müssten wir genau anschauen und dann reagieren. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte den Abg. Christian Batliner hier unterstützen. Das kann es nicht sein. Und wenn wir den Vergleich mit dem früheren Amt für Finanzdienstleistungen machen, gehe ich auch davon aus, dass wir sehr viele Ämter haben, die solche Abklärungen und Kontrollen machen, wobei wir die Kosten dann nicht überwälzen. Ich habe den Vergleich mit den Strafanzeigen gebracht. Ich denke, auch das Amt für Umweltschutz macht mal Untersuchungen, wobei die Kosten dann nicht überwälzt werden können. Und da machen wir auch kein Büro auf und kürzen diesen Ämtern das Budget. Die Diskussion ist also sinnlos.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Das kann ich jetzt schon nicht mehr nachvollziehen, was jetzt die letzten beiden Abgeordneten gesagt haben. Ich meine, wir übertragen der FMA einen Staatsbeitrag von CHF 10 Mio. gestaffelt retour. Auch meine Ansicht ist einfach die, dass dies in diesem Betrag abgegolten werden soll.
Und dann noch zu den Revisionen, die durch Dritte gemacht werden: Das ist richtig, aber die FMA erstellt auch ein Budget, wo diese Position enthalten ist. Somit ist die FMA für dieses Budget zuständig und auch verantwortlich und niemand anders.
Und dann noch das Letzte bezüglich den gemachten Aussagen: Amt für Umweltschutz zum Beispiel, wenn sie auch Kontrollen machen: Ich kann mich nicht erinnern, dass die nicht Rechnung stellen. Und gehen Sie zur MFK-Autofahrzeug-Kontrolle, dann bekommen Sie immer eine Rechnung, ob es passt oder nicht passt, ob etwas gut oder schlecht ist. Was dabei schlecht sein soll weiss ich jetzt nun wirklich nicht mehr.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, meine Voten wurden falsch verstanden. Es war keine Kritik an der FMA. Mir ging es primär um das Verursacherprinzip und ich habe einfach Mühe mit dieser Argumentation, dass man sagt: Wenn man halt nichts feststellt, dann müssen wir es allen Bürgern übertragen.
Betreffend die Finanzierung: Diese Debatte wollte ich eigentlich auch nicht anziehen, aber ich kann mich noch erinnern: Wie wird die FMA in Österreich finanziert, wie wird sie in der Schweiz finanziert? Ich glaube, da sind wir sehr auf einem humanem Weg in diesem Lande. Ich denke mir, da kann man sich nicht beklagen. Zumindest in einem der beiden Staaten wird das komplett über die Marktteilnehmer finanziert, was ja bei uns bekannterweise nicht der Fall ist. Mein Votum war also keine Kritik an der FMA. Ich habe Mühe, dass man sagt: Wenn man diese Kosten nicht überwälzen kann, dann muss sie der Staat übernehmen. Da habe ich meine Bedenken und bin gespannt, was die Regierung hierzu sagt.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Herr Kollege Batliner, ich muss Ihnen auch widersprechen. Sie haben gesagt, dass es beim Amt für Finanzdienstleistungen dazumal selbstverständlich war, dass der Staat dafür aufkam und jetzt soll plötzlich der Staat nicht mehr dafür aufkommen, wenn das in Form der FMA ausgegliedert wurde. Wenn diese Aufgabe an die FMA erging, soll sie diese Aufsichten wahrnehmen und innerhalb des Staatsbeitrages diese Kosten auch tragen. Da müssen wir ehrlich sein und nicht hingehen und via Art. 26 Abs. 5 eine Hintertür öffnen, um der FMA neuerliche Geldzuflüsse zukommen zu lassen. Dann erhöhen wir de fakto den Staatsbeitrag. Dann erhöhen wir gleich schon den Staatsbeitrag, wo alles inkludiert ist. Aber was ich nicht mittrage, ist, dass man einen Staatsbeitrag hat und auf der anderen Seite eine Hintertür öffnet, die mit Art. 26 Abs. 5 neue Möglichkeiten für indirekte Zuschüsse an die FMA ermöglicht. Dazu bin ich nicht zu haben.
Und diese Diskussion, Frau Abg. Diana Hilti, finde ich nicht sinnlos. Es geht hier um Steuergelder. Und wenn es um Steuergeld geht, dann werden meine Ohren spitz.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Letztes Jahr haben wir beschlossen, dass der Staatsbeitrag von CHF 10,7 Mio. sukzessive auf CHF 8 Mio. reduziert wird. Da sind wir von einer Prämisse ausgegangen. Da haben wir - sage ich jetzt einfach einmal - einen Status quo von Aufgaben gehabt, die die FMA wahrnehmen muss. Bei dieser Entscheidung sind wir davon ausgegangen, dass die Regulierung an den Staat zum Beispiel zurückgeht. Ich weiss jetzt nicht, was da der genaue Stand der Dinge ist, aber wenn die Regulierung bei der FMA bleibt, dann ist das ein Mehraufwand. Das ist eigentlich eine staatliche Tätigkeit, die die FMA wahrnimmt und jetzt soll das auf die Finanzintermediäre überwälzt werden. Das ist doch nicht konsequent. Wir sind bei diesen Beträgen, die wir letztes Jahr festgesetzt haben, davon ausgegangen, dass die Untersuchungskosten von den Finanzintermediären getragen werden. Jetzt sind diese Bestimmungen aus den Angeln gehoben worden. Jetzt soll das 1:1 bei der FMA bleiben. Das ist doch nicht konsequent. Die Prämissen, von denen wir das letzte Jahr ausgegangen sind, sind heute anders. Das sind zwei völlig gegenläufige Bewegungen. Wir reduzieren die Beiträge, schaffen aber Gesetze, wo der FMA neue Aufgaben übertragen werden.
Es ist doch in der ganzen Staatsverwaltung so, dass nicht 100% der Staatskosten bei jeglichen Bewilligungen auf die Antragsteller überwälzt werden. Wenn Sie irgendwo beim Staat eine Gewerbebewilligung beantragen, kostet das CHF 200/CHF 300. Da werden nicht 100% der dem Staat anfallenden Kosten auf die Antragsteller überwälzt. Wieso soll das bei der FMA anders sein? Irgendwo müssen wir doch konsequent sein oder von denselben Vorgaben ausgehen, wie das beim Staat gemacht wird. Ich bin für eine Kontrolle der FMA, ich bin dafür, dass die FMA kostenbewusst umgeht, effizient arbeitet und da hat es jetzt sicher Verbesserungspotenzial gegeben, aber ich, im Gegensatz zu Ihnen, habe das Vertrauen in den neuen Aufsichtsrat, dass die da die Massnahmen ergreifen. Es liegt an der Regierung, im Rahmen des Beteiligungscontrollings das zu kontrollieren und ein enges Beteiligungscontrolling wahrzunehmen und im engen Kontakt mit der FMA zu stehen.
Ich spüre einfach immer ein Misstrauen gegenüber der FMA und das finde ich völlig inkonsequent. Ich finde es auch problematisch, wenn wir als Gesetzgeber immer so ein Signal aussenden als ob das die letzte Bude wäre. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich bin mit den Worten des Abg. Christian Batliner 100% einig. Wir müssen aufhören, Sachen heraufzubeschwören, die es wirklich nicht gibt. Die FMA hat eine Aufgabe und wird doch nicht irgendwie Proben oder Untersuchungen aus dem blauen Himmel heraus machen. Es muss begründeten Verdacht geben. Und wenn sie dann dies nicht macht, dann müssen wir die FMA hinterfragen. Es wird sicherlich einmal ein Fehler passieren können. Und wenn wir ehrlich sind in diesem Hohen Hause: Wie viele Nachtragskredite sprechen wir für Verfahrensfehler, die aus dem Landgericht kommen? Sind wir doch ehrlich: Da gehen einfach 25 Hände rauf, CHF 500'000 hier, CHF 600'000 dort, und jetzt bei der FMA wird so ein Tamtam gemacht. Ich verstehe das nicht und ich bin mit den Aussagen des Abg. Christian Batliner 100% einig. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Jetzt wird es noch ein wenig emotional. Ich fühle mich ja nicht direkt angesprochen, weil ich sicher einer von denjenigen bin, der die FMA immer unterstützt hat. Das habe ich auch in der Vergangenheit getan. Das ist auch nachzulesen in allen Protokollen. Im Gegensatz zu anderen, die hier sitzen, die jetzt plötzlich eine andere Richtung einschlagen. Aber das ist ja gut so, wenn Sie für die FMA sich jetzt stark machen, was ich übrigens mit keinem Wort nicht getan habe. Ich habe nur ausgeführt, dass wir der FMA einen Staatsbeitrag zugesprochen haben, mit dem sie sich zu organisieren hat. Was schon klar ist - und das habe ich auch in der Vergangenheit immer gesagt -, dass wir, der Gesetzgeber und auch die Regierung, der FMA in der Vergangenheit etliche Aufgaben aufgebürdet haben und das haben wir jetzt auch mit dem Gesetz vorhin, das hat der Abg. Wendelin Lampert auch gesagt, wieder getan. Und damit ist auch ihr Aufgabenkatalog gewachsen, hat auch mehr Personal beansprucht und es wird vielleicht in Zukunft auch wieder so sein. Dass das dann anders abgegolten werden muss, ist meines Erachtens völlig klar, weil die Leistungen erbracht werden müssen für Dienstleistungen, die wir hier beschliessen. Und das kann man dann mit einem neuen Staatsbeitrag allenfalls wieder gutmachen. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich weiss nicht, was hier gewisse Leute - was von unserer Seite hier an der FMA immer kritisiert wird. Also das verstehe ich nicht. Und auch nochmals gesagt, zwei/drei von Ihrer Seite machen schon eine gewaltige Kehrtwendung. Das ist schon wirklich spannend - muss ich sagen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich möchte dann gelegentlich der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme geben.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, herr Landtagspräsident. Herr Abg. Kindle, ich gebe Ihnen auch Recht. Aber Sie haben so ein bisschen die Frage in den Raum gestellt, was dann von Ihrer Seite her immer kritisiert wird an der FMA. Ich sage nicht von Ihnen, aber lesen Sie Ihre Zeitung, das «Volksblatt». Fragen Sie Ihren direkten Nachbarn, was seine Texte sind. Ich denke, da kann man schon auf die Idee kommen, dass da kritisiert wird. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Herr Abg. Kindle, wer eine Kehrtwende macht, das möchte ich jetzt noch gerne wissen.Abg. Elmar Kindle
Das kann ich Ihnen schon sagen: In der Vergangenheit hat man an der FMA von Ihrer Seite auch Kritik geübt. Wegen den Aufgaben, das wäre zu viel Personal usw. Und jetzt kommt genau von Ihrer Seite die Aussage: Man hat ihnen Aufgaben gegeben, sie brauchen Personal und das müsse auch bezahlt werden. Das erachte ich als eine Kehrtwende. Da hat sich nichts geändert. In der Vergangenheit nicht, heute nicht und auch in Zukunft nicht.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde mich jetzt ziemlich kurz fassen, aber Herr Abg. Kindle, Sie und auch Ihr Kollege Kaiser waren im Jahr 2004 im Landtag, als die FMA ins Leben gerufen wurde. Und da wurde von - vielleicht können Sie mir das besser sagen - 16 Personen und einem Budget von CHF 4 Mio. als höchstes aller Gefühle gesprochen. Und was ist entstanden? Muss ich Ihnen die Entwicklungsgeschichte noch erzählen und wer wie was gemacht hat? Es sind Fehler passiert, ohne jetzt politisch den Finger zu zeigen, es wurden verschiedene Fehler gemacht. Aber jetzt sind wir beim Punkt angelangt, wo wir die Weichen so stellen sollten, dass wir dieses Thema nicht jedes Jahr und nicht alle drei Monate in einem Zeitungsartikel nachlesen müssen, wer was falsch gemacht hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sofern Fehler passiert sind in der Vergangenheit, wollen wir das nun in der Gegenwart und Zukunft etwas besser machen.
Ich gebe noch den Abgeordneten Elmar Kindle und Johannes Kaiser das Wort und möchte dann der Regierung die Gelegenheit zur Stellungnahme geben.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich ziehe hier nichts an. Ich möchte nur an die nicht-öffentlichen Landtagssitzungen erinnern, wo ich meine Meinung klar und eindeutig kundgetan habe. Das können Sie alles nachlesen und somit muss ich mich nicht mehr hier wiederholen, auch nicht im öffentlichen Landtag. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich mache es auch relativ kurz: Mich erstaunen schon auch die Aussagen der Abgeordneten Negele und Quaderer. Wir haben auch schon andere Sachen diskutiert und hier haben Sie sich auch schon anders geäussert. Das macht gar nichts. Sie können heute diese andere Meinung wieder vertreten, mit gutem Recht. Ich habe ja nichts anderes als zu Art. 26 Abs. 5 einen anderen Vorschlag gebracht oder gesagt: Es geht nicht an, dass durch eine Hintertür weitere Gelder generiert werden, die an die FMA zugeschossen werden. Vielleicht haben Sie das Papier mit der Finanzierung der FMA nicht gesehen. Auf der letzten Seite in diesem Ausblick wird ganz klar dargelegt, dass das Budget in den nächsten Jahren in dieser Höhe bestehen bleibt. Damit wird auch gesagt, dass der Personalbestand in dieser Höhe bestehen bleibt, egal welche Entwicklung der Finanzplatz auch nimmt. Denn es heisst dort klipp und klar: Sinkender Staatsbeitrag führt bei gleichbleibendem FMA-Budget über die nächsten Jahre zu einer Erhöhung der Aufsichtsabgaben. Das heisst nichts anderes, als dass man vom heutigen Stand ausgeht. Man geht nicht davon aus, die Entwicklung miteinzubeziehen. Und wenn der reduzierte Staatsbeitrag eintritt und/oder wenn der Finanzplatz einen Einbruch erleidet, dann erhöht man halt die Aufsichtsabgaben. Das ist ein Ausblick und diesen Ausblick müssen wir heute auch offen miteinander diskutieren. Dazu ist das Parlament da.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Zuerst wegen dem Jahr 2004: Ich denke mir, die Welt hat sich doch einige Male gedreht seit dem Jahr 2004 und entsprechend auch verändert, gerade auch im Bereich der Aufsicht. Und auch das mit den CHF 4 Mio.: Man hätte natürlich auch bei CHF 30 Mio. beginnen können und sagen: Ah, jetzt haben wir reduziert bis auf CHF 18/20 Mio. Man ging damals wirklich von einem hehren Ziel aus mit diesen CHF 4 Mio. und die Welt hat sich, wie gesagt, einige Male gedreht. Einiges ist anders gekommen. Entsprechend musste man auch reagieren. Der Ansatz war damals sehr sparsam, aber die Realität hat einen schlicht und einfach eingeholt. Aber wie gesagt, es kann ja nicht angehen, dass man einmal hoch pokert wie auf dem orientalischen Markt und sich dann irgendwo in der Mitte trifft. Man hat eben tief gepokert und die Konsequenzen sehen wir jetzt natürlich. Es wurde halt teurer und daran haben wir alle zusammen keine Freude. Aber wie gesagt, das Aufsichtsumfeld hat sich massiv geändert und entsprechend hat es einfach auch zusätzliche Aufgaben gegeben. Und gerade der Landtag ist hier ja auch gelegentlich daran beteiligt, zusätzliche Aufgaben zu definieren und dann auch zu finanzieren. Aber wir befinden uns ja auch in keinem Wunschkonzert. Wir haben auch gewisse Regeln umzusetzen, EWR-rechtliche Regeln und auch andere. Und da müssen wir einfach mit den internationalen Standards mithalten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Wenn der Abg. Johannes Kaiser aus diesem Papier der FMA zitiert, dann wäre es vielleicht gut gewesen, er wäre auch an der Informationsveranstaltung am Montag dabei gewesen. Dann hätte er das mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der FMA diskutieren können. Wenn man nämlich auf dieser Seite weiterliest, dann heisst es eben auch, dass der Finanzplatz in einer Transformationsphase und Neuausrichtung ist. Und es gibt auf dieser Grafik Linien mit Pfeilen und Fragezeichen, die in unterschiedliche Richtungen gehen. Und ich denke, der FMA-Aufsichtsrat wollte uns nur zeigen, dass eben neue Aufgaben auf die FMA zukommen, es hier wichtige internationale Entwicklungen gibt, die man berücksichtigen muss und deshalb der Aufsichtsrat der FMA in der Pflicht ist zu überprüfen, wo die Reise der FMA hingeht. Und das wird der neue Aufsichtsrat machen.Abg. Johannes Kaiser
Ich wünsche mir sehr, dass solche Veranstaltungen nicht zwei Tage vor der Landtagssitzung am Nachmittag veranstaltet werden, sondern frühzeitiger. Und zudem kann man solche Papiere auch interpretieren - ich kann lesen. Und zudem ist das klipp und klar, wenn Sie das Ganze weiterlesen, Sie haben einen Teilsatz wiedergegeben. Der Finanzplatz befindet sich - das ist der zweite Punkt - in einer Phase der Transformation und Neuausrichtung. Risiko einer gegenläufigen Entwicklung vom Finanzbedarf der FMA und Anzahl der Finanzintermediäre, da ist ebenfalls eine Entwicklung drin. Und diese Entwicklung wird in unserer Grafik nicht widergespiegelt.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, schönen Nachmittag. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass die Debatte sachlich geführt wird und ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir heute wiederum ein Commitment abgeben in Richtung FMA und in Richtung Finanzierung der FMA. Lassen Sie mich aber auch mit grundsätzlichen Fragen beginnen, die mir im Rahmen dieser Diskussion eingefallen sind und die ich hier gerne mit Ihnen auch erörtern möchte.
Ich möchte mit zwei grundsätzlichen Fragen beginnen:
1. Wir sollten uns die Fragen stellen: Sind wir ein Finanzplatz? Haben wir einen Finanzplatz? Stehen wir zum Finanzplatz?
2. Wir sollten uns die Frage stellen: Wollen wir ein international anerkannter, ein integrierter, ein wettbewerbsfähiger und ein nachhaltiger Finanzplatz sein?
Und wenn wir nur diese beiden Fragen beachten und wenn wir diese beiden Fragen uneingeschränkt mit Ja beantworten, dann müssen wir uns fragen: Was braucht es dazu? Ich denke und hoffe, dass Sie dazu stehen, dass wir einen Finanzplatz haben und dass wir international anerkannt oder ins europäische bzw. ins internationale Umfeld integriert sein wollen. An und für sich haben Sie das Bekenntnis gestern mit der Abänderung des FMA-Gesetzes gegeben. Ich weiss und hoffe es auch, dass Sie diese Fragen uneingeschränkt mit Ja beantworten. Die Regierung tut das.
Was braucht es dazu? Und dazu zitiere ich aus dem Jahr 2007. Damals hat ein Abgeordneter gesagt, dass eine gut funktionierende FMA die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes stärke. Und ein zweiter Abgeordneter merkte damals an, «das Vertrauen, das die von der Politik unabhängige Behörde im Ausland und Inland geniessen muss». Die zweite Aussage stammte vom damaligen Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein und die erste Aussage vom FBP-Abgeordneten Johannes Kaiser.
Ja, wir brauchen eine gut funktionierende FMA, die international vernetzt ist, die integriert ist, die dafür sorgen kann, dass sie ihre Aufgaben erfüllen kann, die wir ihnen laufend, nicht nur im FMAG, mit laufend weiteren Gesetzen auch übertragen. Und wenn wir uneingeschränkt zu diesen beiden Fragen Ja sagen - das tut die Regierung - dann stellt sich die Frage: Wie finanzieren wir die FMA? Und dazu haben wir genau vor einem Jahr in diesem Hohen Hause ein verlässliches Commitment abgegeben. Und das nach Diskussionen, die jahrelang geführt wurden. Das war auch zu Recht so, weil sich die FMA nach den Jahren 2004/2005 in der Aufbauphase befand.
Der politische Wille war klar, der Weg war klar. Der politische Wille wurde im letzten Jahr eindeutig dokumentiert. Und was meine ich damit? Es war klar, dass ein fixer Staatsbeitrag eingeführt werden soll und dass der variable Teil über die Finanzierung des Verursacherprinzips generiert werden soll. Warum war das klar? Das war über Jahre klar. Wenn Sie sich die Finanzplanungen der Jahre 2006 und folgende ansehen - ich habe mir die herausgeschrieben: Bericht zur Finanzplanung 2006 bis 2010 - das war der Bericht Nr. 82/2005. Darin heisst es:
Zielsetzung: 100-prozentige Selbstfinanzierung der Aufsichtstätigkeit der FMA ab dem Jahr 2010.
Auswirkung: Stufenweise Reduktion des Staatsbeitrages während der gesamten Finanzplanungsperiode von 4 Jahren von CHF 4,1 Mio. auf noch CHF 0,5 Mio.
Im Jahre 2007, Bericht und Antrag 2006, dasselbe, einfach ein Jahr verschoben: 100-prozentige Selbstfinanzierung ab 2010.
Ein Jahr später, 2008 bis 2012, dasselbe Bekenntnis der Regierung: Selbstfinanzierung der Aufsichtstätigkeit der FMA. In der Landtagsdiskussion so aufgenommen, gewürdigt und bestätigt.
Bericht zur Finanzplanung 2009 bis 2013: Selbstfinanzierung der Aufsichtstätigkeit ab dem Jahr 2013. Stufenweise Reduktion des Staatsbeitrags während der Finanzplanperiode auf CHF 4 Mio. noch ab dem Jahr 2013.
Wir haben diese Diskussion, die in den Finanzplanungen der Vorjahre zu Recht geführt wurde, dann im letzten Jahr mit einem klaren politischen Bekenntnis beendet. Wir haben gesagt: Es braucht eine Grundstruktur, eine Finanzierung, dass eben die Skaleneffekte, die andere Länder haben und bei uns nicht abgedeckt werden, durch einen Staatsbeitrag abgedeckt werden sollen. Wir haben Ihnen das vorgerechnet, dass das rund CHF 8 Mio. sein sollen.
Die Finanzplanungen der Vorjahre - und darauf hat der Abg. Wendelin Lampert hingewiesen - waren getragen von den Ideen, die in der Schweiz und in anderen Staaten wie Deutschland herrschen, dass eine vollständige Finanzierung durch die Beaufsichtigten erfolgen soll. Das wollen wir nicht. Das haben wir im letzten Jahr gemacht. Und deshalb glaube und hoffe ich, dass der Landtag auch heute noch zu diesem klaren politischen Commitment steht. Wir sollten nämlich auch hier politische Stabilität, Verlässlichkeit und Kontinuität zeigen und nicht jedes Jahr an Systemwechsel denken. Und deshalb sollten wir momentan - ich sage momentan, man kann darüber zu einem späteren Zeitpunkt nachdenken, wenn sich das jetzige System nicht bewähren sollte - aber wir sollten dem zunächst eine Chance geben und nicht darüber nachdenken, einen Systemwechsel zu vollziehen, sondern am fixen Staatsbeitrg festhalten. Und wir haben doch eines gemeinsam geschafft: Entgegen den Finanzplanungen der früheren Jahre, wo von Reduktion die Rede war, hat sich der Staatsbeitrag in der Krise auf einmal CHF 16,7 Mio. erhöht. Wir haben ab dem Jahr 2013 einen Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. Das gibt Ihnen Sicherheit im Budget, das gibt uns Sicherheit bei der Beaufsichtigung im Rahmen der Eignerstrategie.
Und auch die Eigenfinanzierung, die Selbstfinanzierung, die bewegte sich nicht im luftleeren Raum. Und das ist Ihnen auch bekannt. Seit dem Jahr 2007 hat ein Gebührenmodell auf dem Tisch der Regierung gelegen, ein Gebührenmodell, das wir eben im letzten Jahr dann zum Leben erweckt und umgesetzt haben. Und was hat der Staatsgerichtshof gemacht? Der Staatsgerichtshof hat nicht inhaltlich gewürdigt, der Staatsgerichtshof hat nur gesagt: Es sei ein juristisches Problem. Ihr habt den Stufenbau der Rechtsordnung nicht eingehalten. Solche Dinge gehören teilweise ins Gesetz. Inhaltlich hat er überhaupt, die Diskussion, die heute geführt wird, gar nicht angezettelt. Er hat gesagt: Inhaltlich äussere ich mich nicht. Inhaltlich hat er sogar bei manchen Passagen gesagt, dass dieses Modell lebbar sei und lebbar sein soll. Und ich glaube, das ist auch gut so. Das ist auch für die Zukunft gut so und wir stehen auch heute noch dazu. Der Staatsgerichtshof hat einzig und allein ein juristisches Problem aufgeworfen: Wo und in welchem Stufenbau muss diese Finanzierung geregelt sein?
Und ich glaube, dass wir das jetzt hinkriegen, dass wir jetzt ein Modell schaffen, auch wenn der Abg. Christian Batliner - ich gehe mit seinen Ausführungen zu 97% einig - problematische Bereiche aufgeworfen hat. Die werden wir uns ansehen, die werden wir diskutieren. Und ich glaube, eines müssen wir schaffen und da gebe ich Ihnen 100% Recht: Wir sollten hier eine wasserdichte Lösung hinkriegen. Und wenn es da noch Diskussionsbedarf gibt, dann nehmen wir den auf und klären den im Hinblick auf die 2. Lesung auch ab.
Ich glaube, Art. 26 Abs. 5 wurde von Ihnen, Herr Abg. Johannes Kaiser, gründlich missverstanden. Dort geht es um die Kostentragung, wenn es ausserordentliche Kontrollen gibt und wenn bei diesen ausserordentlichen Kontrollen dem Verursacher nichts nachgewiesen werden kann. Das ist doch eine alltägliche Tätigkeit. Und ich bin froh, wenn es solche Kontrollen gibt und wenn nichts nachgewiesen wird. Ich würde als Intermediär mir diese Kontrolle dann sofort auf die Homepage setzen. Das ist doch ein Gütesiegel. Ich wäre ja froh, wenn bei meiner Kontrolle nichts herauskommt und die Aufsichtsbehörde mich kontrolliert hat. Mit dem würde ich als Intermediär Werbung machen und würde mich nicht dafür beklagen.
Und wenn bei solchen Kontrollen eben nichts rauskommt, hat die Beschwerdekommission und der Staatsgerichtshof gesagt, dann kann man diese Kosten nicht überbürden. Und da gebe ich dem Abg. Christian Batliner zu 100% Recht. Das war nicht die Prämisse, wie wir sie letztes Jahr miteinander diskutiert haben. Der Staatsbeitrag wurde auf CHF 8 Mio. unter der Prämisse fixiert, dass diese Kosten auch weiterhin, Artikel 24 bis 26, weiterhin überwälzt werden können. Und jetzt hat sich die Landschaft nur in diesem Punkt geändert und da müssen wir eine Lösung suchen. Und ich gebe zu, ich war am Anfang auch skeptisch, dass der Staat dies tragen soll. Und Sie haben ja die Vernehmlassungsvorlage gelesen. Ich habe mich in einem politischen Kompromiss dafür entschieden, dass wir diese Kosten auch durch den Staat tragen sollen. Und ich glaube es kommt Ihnen entgegen, wenn wir das nicht im Staatsbeitrag fixieren, sondern dass Sie darüber eben auch eine Debatte führen können, wenn wir einen Nachtragskredit bei Ihnen beantragen sollten, wenn es zu solchen Überschreitungen in diesem Bereich kommt. Dann können Sie die Diskussion führen. Dann können Sie sagen: Wieso kommen immer wieder solche Untersuchungen vor, die zu keinem Ergebnis führen? Und dann müssen wir Rechenschaft ablegen und dann hat auch die FMA einen gewissen Präventionsdruck in dieser Hinsicht.
Wenn Sie die Frage des politischen Willens aufgeworfen haben, Herr Abg. Christian Batliner, so hoffe ich, dass ich Ihnen klarlegen kann, warum die Regierung diesen Weg beschritten hat, am System der Finanzierungsmodelle nichts aufgeworfen hat: Weil der Staatsgerichtshof diese Frage auch nicht eben debattiert hat und weil der politische Wille im Landtag, im Vorgängerlandtag und im Vorvorgängerlandtag, an und für sich schon klar war, eher in Richtung Eigenfinanzierung zu gehen, die variable Komponente dort zu sehen und den Staatsbeitrag zu fixieren, so wie wir das im letzten Jahr bei dieser Diskussion mit dem Landtag im Rahmen der Corporate-Governance-Vorlage diskutiert haben.
Wohin geht es? Im Bereich Regulierung werden wir überhäuft mit Aufgaben in den kommenden Jahren. Und die Regierung wird es sich gar nicht leisten können, auf das Know-how der FMA in diesem Bereich zu verzichten. Aber was wir gemacht haben - und da ist die Finalitätsgesetzvorlage aus dem vorhergehenden Traktandum eine sehr gute - der politische Weg wird von der Regierung, vom Ressort Finanzen ganz konkret, von meinen Mitarbeitern mit mir zusammen vorgegeben und die FMA stellt uns ihr Know-how in Arbeitsgruppen zur Verfügung. Wir sind aktuell daran, mit einer Leistungsvereinbarung dies ohne Kostenfolgen im Rahmen des Staatsbeitrages zu regeln, wie er von Ihnen im letzten Jahr im Gesetz fixiert worden ist. Ich glaube, das ist effizientes Zusammenarbeiten. Die Regierung gibt die politischen Leitlinien, führt diesen Bericht und die Mitarbeiter von uns übernehmen den Vorsitz in diesen Gruppen und nehmen das Know-how der FMA hier in Anspruch.
Dann zur Frage Apparat: Wenn wir hier die Entwicklung international ansehen - und die dürfte auch dem geneigten Zeitungsleser nicht entgangen sein - die Entwicklung in anderen Ländern geht in eine ganz andere Richtung wie das, was der Aufsichtsrat der FMA in diesem Jahr gemacht hat. Der FMA-Aufsichtsrat hat in diesem Jahr nämlich 5,3 Stellen abgebaut. In anderen Ländern können wir lesen, dass die BaFin - ich weiss nicht - sich um 250 Stellen weiter entwickelt, dass 100 Stellen in Österreich geschaffen werden und etwa dasselbe soll auch in der Schweiz passieren. Und das wollen wir nicht. Diese Entwicklung wollen wir nicht und ich habe grosses Vertrauen in unseren Aufsichtsrat, dass er diese Entwicklung auch nicht machen wird. Aber auch hier ist der Weg und der politische Wille - und dazu sollten wir auch stehen - klar. Das ist öffentlich nachlesbar. Und das sieht auch der heutige Aufsichtsrat der FMA. Man kann das nachlesen. Protokoll der Debatte zum Voranschlag der Finanzmarktaufsicht, das war der Voranschlag 2009, das ist noch nicht lange her. Am 10. Dezember 2008 hat man darüber debattiert. Und da wurde ausgeführt, bereits im Oktober dieses Jahres - das muss also 2008 gewesen sein - kommunizierte die Finanzkommission gegenüber der FMA, dass sie eine Personalrekrutierung im Bereich von plus/minus 75 Mitarbeitenden mittragen könne, jedoch nicht in einem Schritt auf 90 Stellen gegangen werden könne.
Meine Damen und Herren, seit damals hat sich einiges getan. Sie haben der FMA Aufgaben gegeben, wir haben das vorgeschlagen, es wurde erwähnt, Geldspielgesetz und anderes, die internationale Welt hat sich geändert, es werden neue europäische Finanzaufsichtsstrukturen geschaffen, ab dem 1. Januar treten diese in Kraft im europäischen Umfeld und diese Entwicklung wird nicht aufhören. Diese Entwicklung wird weitergehen international und es wird auch weitergehen, dass wir Aufgaben einer Kontrolle und einer Aufsichtstätigkeit der FMA übergeben werden müssen.
Ich glaube, und das ist das Wichtigste, wenn wir nachher die Gesetzesvorlage miteinander lesen, dass wir uns bemühen und ein klares Commitment zum Finanzierungsmodell abgeben und dass wir darauf achten müssen, zu diesen Bereichen, die auch der Abg. Christian Batliner aufgeworfen hat, dass wir Lösungen suchen und finden, die eben auch langfristig halten. Ich halte es mit ihm, wir sollten keine Lösungen machen, die angreifbar sind. Ich glaube, das wäre in der Tat nicht gut. In denke, in diesem Sinne müssten wir uns dann beim Art. 24 Abs. 9 und beim Art. 25, Herr Abg. Christian Batliner, unterhalten, welche Lösung Sie dort noch sehen. Wir haben diese Lösung mit den Honorarrichtlinien, mit dem Kostenvoranschlag vorgeschlagen. Ich wäre froh, wenn wir vielleicht miteinander dann auch Lösungen skizzieren oder schattieren können, die in der Stellungnahme dann weiter eben auch in unsere Überlegungen einfliessen können.
Und wo stehen wir im Bereich der finanziellen Mittel? Sie haben im letzten Jahr ein Budget von CHF 18,4 Mio. gesprochen. Ich denke, von dieser Höhe wird keine Reduktion möglich sein. Das müssen wir uns einfach realistisch vor Augen halten. Die Entwicklung, auch in den letzten Jahren, ist eine andere. Ich habe es erwähnt: Europäische Aufsichtsstrukturen, neue Aufgaben, die auf uns zukommen, Regulierungstätigkeiten, die auch umgesetzt werden müssen, und jemand muss dann wiederum die Aufsicht übernehmen. Und allein wenn wir «Solvency II» im Bereich der Versicherungen ansehen, wenn das auf den letzten Knopf durch die Aufsicht durch die FMA kontrolliert werden muss, dann sollten wir das wohl zunächst im nicht-öffentlichen Landtag miteinander diskutieren, was da auf uns zukommt. Ich glaube, da müssen wir einfach ein vernünftiges Mass finden. Ich weiss aus vielen Gesprächen mit dem Aufsichtsratspräsidenten, dass wir da auch ein vernünftiges Mass an die Hand nehmen werden.
Wir stehen zu dem was wir vorgeschlagen haben. Ich glaube, dass wir im letzten Jahr einen guten Weg beschritten haben. Jetzt müssten wir einfach aus den Urteilen des Staatsgerichtshofes und der Beschwerdekommission die richtigen rechtlichen Lösungen miteinander auf die Beine stellen. Ich glaube, das schaffen wir auch. Diesbezüglich bin ich aufgrund der Eintretensvoten zuversichtlich. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Ausführungen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Ich stehe zu einer gut funktionierenden FMA. Das habe ich gar nie bestritten und ist auch sehr wichtig für unser Land. Kommen wir aber zu den Ausführungen, die Sie ganz am Schluss zum «Apparat» gesagt haben, die Sie unter diesen Begriff gestellt haben. Ihre verglichenen Länder wie Österreich, Schweiz und Deutschland haben natürlich zahlenmässig auch viel mehr Beaufsichtigte. Das heisst, sie haben grössere «Anzahlen», die zu beaufsichtigen sind, haben aber im Verhältnis viel weniger Mitarbeiter bei der FMA oder FINMA oder wie die auch heissen. Wenn Sie das BaFin heranziehen, so bin ich froh, dass wir nicht Deutschland als Vorbild nehmen. Bei einem 50%-Steuerland sehen wir, wohin man dann kommt. Das sagt ja alles aus.
Nochmals zur Regulierung: Da ist ein Paradigmawechsel erkennbar. Meine Fragen an Sie, Herr Regierungschef: Passt die Regulierung und die Aufsicht zusammen? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Wie wird das in der Schweiz und wie in Österreich praktiziert? Ist dort die Regulierung und Aufsichtsaufgabe auch ident bei der gleichen Behörde?Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Eine Frage von meiner Seite ist noch offen. Diese Stellungnahme der Treuhändervereinigung, wo immer wieder auf diese moderate Kostenüberwälzung hingewiesen wird auf den Seiten 60 und ff., ich frage mich nur: Entspricht das vorliegende Gesetz nun dieser moderaten Kostenüberwälzung oder sind Ihnen hier Details bekannt, was die Treuhändervereinigung unter dieser moderaten Kostenüberwälzung versteht?Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Sie haben die Kosten für den Staat genannt als Summe mit diesen CHF 18,4 Mio. und gehen davon aus, dass diese Kosten in etwa so bleiben. Nun, der Abg. Wendelin Lampert hat anhand des Finalitätsgesetzes ein Problem skizziert. Das ist, dass wir der FMA auch künftig zusätzliche Aufgaben überwälzen. Und da möchte ich eine Anregung machen, beispielsweise um dieses Finalitätsgesetz heranzuziehen. Da wird ausgeführt, dass es keine finanziellen Auswirkungen haben wird. Meines Erachtens stimmt das, wenn ich Ihren Ausführungen folge, nicht ganz. Und wenn wir auch künftig weitere Anträge behandeln und das Konsequenzen haben würde für die Finanzmarktaufsicht, wäre es meines Erachtens hilfreich, wenn diese - wenn möglich - aufgeführt werden. Das würde meines Erachtens den Abgeordneten helfen, ein Gefühl dafür zu kriegen, wie sich das weiterentwickeln kann, wenn wir auch weiter zusätzliche Aufgaben für die FMA definieren.
Ein paar Voten möchte ich noch kommentieren: Das eine war einmal mehr der Hinweis auf eine Informationsveranstaltung und die magere Anteilnahme. Ich kann mich da nur wiederholen: Es ist einfach nicht möglich, dass man an allen Informationsveranstaltungen teilnehmen kann, wenn man das nicht vollberuflich macht. Ich denke, die Leute, die können, nehmen teil, ist aber einfach nicht bei allen Terminen möglich. Ich denke, das muss man einfach auch einmal zur Kenntnis nehmen.
Dann ein weiterer Kommentar betreffend das Misstrauen, das immer wieder angesprochen wird bezüglich der FMA. Ich denke, ein Misstrauen, das bei einigen Abgeordneten bezüglich der alten FMA bestanden hat, war die explosionsartige Kostenentwicklung. Wie wir heute feststellen, war diese Kostenentwicklung notwendig, weil heute sagen wir: Anders geht es gar nicht. Ich sehe das heute ein wenig in einem anderen Lichte, wenn wir zumindest zum selben Schluss kommen, dass das so viel kostet. Ich denke, zentral für den Landtag und die Abgeordneten ist eine Finanzsicherheit. Und da möchte ich den Abg. Johannes Kaiser ein wenig unterstützen. Der Art. 26 hat einfach ein Potenzial, dass zusätzliche Kosten auf den Staat zukommen. Und da ist es, denke ich, einfach hilfreich, wenn man ein Gefühl dafür kriegt, mit was man hier rechnen muss. Und ich denke nicht, dass das zum heutigen Zeitpunkt zumindest ausgeschlossen werden kann, dass da keine zusätzlichen Kosten auf den Staat zukommen. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich habe noch eine Frage zu Art. 30a oder da sind Sie mir noch eine Antwort schuldig. Dort wird ja die maximale Summe der Aufsichtsabgabe mit dem Doppelten des Staatsbeitrages definiert. Ich glaube, das ist ein bisschen der Stein des Anstosses und deshalb wird von der Treuhändervereinigung von einem Systemwechsel gesprochen usw. Ich kann auch aus den Erläuterungen der Regierung nicht erkennen, was die Gründe sind, dass man das mit dem doppelten Ansatz gewählt hat. Und hier stellt sich mir wirklich die Frage: Muss es das Doppelte sein oder können wir das zum Beispiel auch zahlenmässig festlegen? Können wir das 1:1 machen, also mit dem Staatsbeitrag gleichsetzen? Dann hätten wir die hälftige Kostenaufteilung, so wie es ja auch das Ziel der Regierung ist. Und wenn das nicht geht, dass wir das zumindest zahlenmässig festlegen. Also wenn der Staatsbeitrag CHF 8 Mio. ist, dass wir das zum Beispiel mit CHF 10 Mio. festlegen, aber nicht gerade mit CHF 16 Mio. im Jahr 2013. Und ich denke, das ist die zentrale Stelle, die Misstrauen fördert oder wo man einfach Angst hat, dass die Kosten der neuen Aufgaben auf die Finanzintermediäre 1:1 überwälzt werden. Und wenn wir hier eine Lösung finden, dann denke ich, dann können wir schon viel heisse Luft aus der Diskussion herausnehmen. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne gleich bei der letzten Frage und ich denke, das ist in der Tat diejenige Bestimmung, die am heissesten diskutiert wird und bei der wir eine Lösung finden müssen. Ich kann Ihnen auch nicht sagen, ob das Zweifache die richtige Grösse ist. Es geht einfach um die Umsetzung des Urteils des Staatsgerichtshofs, eine bestimmbare und vorhersehbare Grösse zu erhalten. Ich glaube, das hätten wir damit. Was jetzt die Diskussion ist: Sollten wir das in absoluten Zahlen fixieren oder sollten wir einen Multiplikator drin haben und ist zweifach oder anderthalbfach die richtige Grösse? Und ich glaube, da mache ich die Tür gerne auf, dass sie das noch einmal anschauen und noch einmal miteinander diskutieren. Ich glaube, dann ist auch die Frage des Systemwechsels an und für sich eine, die eher in den Hintergrund rückt, wenn diese Frage sauber und zur Zufriedenheit geklärt worden ist.
Dann vielleicht eher ein Nebengleise, die Veranstaltung der Regierung: Ich verstehe das immer als Angebot der Regierung, dass wir solche Veranstaltungen machen. Ich kann aber die Aussage nicht stehen lassen, dass es kurzfristig war. Wir haben immerhin zweieinhalb Wochen davor angeschrieben. Zunächst müssen wir schon den Bericht und Antrag verabschieden, bevor ich so ein Schreiben rauslassen kann. Ich glaube, immerhin haben wir das rechtzeitig gemacht.
Dann zum Abg. Gerold Büchel: Ich hoffe, ich habe Sie missverstanden. Sie haben gesagt, CHF 18,4 Mio. kommen auf den Staat zu. CHF 18,4 Mio. ist das Budget der FMA. Sie haben gerade gestern mit dem Budget des Landes CHF 10 Mio. Staatsbeitrag dafür gesprochen. CHF 8,4 Mio. wird anders finanziert.
Dann zur Frage der moderaten Aufsichtsabgaben des Abg. Wendelin Lampert: Da geht es vor allem um eine emotionale Komponente. Die Treuhänder, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben bisher überhaupt keine Aufsichtsabgabe leisten müssen und sie haben deshalb plädiert, dass man da einen moderaten Einstieg findet. Da muss ich Ihnen aber auch sagen, dass zum Beispiel der Versicherungsverband, Fondsverband und der Bankenverband nicht mehr bereit sind, eine Quersubventionierung zu tolerieren. Die jetzigen Abgaben sind einfach auch nach dem Kostenmodell, das eben seit dem Jahr 2007 entwickelt wurde, zunächst mit der Blockbildung pro Branche und dann der Herunterrechnung anhand von Kriterien wie Mitarbeiter, Umsatz usw., dass das einfach so berechnet worden ist. Und ich glaube, dass die Abgaben hier gerade für die Treuhänder sich auf einem moderaten Wege bewegen.
Dann zur Frage der Regulierung: Das ist klar. Die inhaltliche Zuständigkeit liegt bei der Regierung. Aber ich glaube wir wären - ich sage das jetzt wirklich salopp - wir wären schon «saublöd», wenn wir das Know-how der FMA nicht nutzen würden, die hier eben Know-how hat im Bereich der Aufsicht dieser Regulierung und die auch die internationalen Entwicklungen mitnimmt und das im Rahmen einer klaren Vorgabe durch die Regierung mit klaren politischen Vorgaben. Politik wird die FMA nicht machen, kann sie nicht machen und kann sie nach der neuen Eignerstrategie sowieso nicht mehr machen. Das ist Sache der Regierung und der mir unterstellten Angestellten.
Dann zur BaFin: Dieser Vergleich mit Hochsteuerland und Steuern ist ein bisschen widersinnig. Die BaFin kontrolliert nicht Steuern, die BaFin ist eine Aufsichtsbehörde und macht ihre Aufgaben. Und da muss man einfach auch noch wissen, dass es in diesen Ländern Zentralbanken gibt. Zum Beispiel in Österreich werden viele Aufgaben durch die Österreichische Nationalbank wahrgenommen und auch in der Schweiz gibt es neben der FINMA auch noch die Schweizerische Nationalbank, die auch in diesem Bereich noch Aufgaben hat. Und da muss man dann schon die gesamte Anzahl der Leute auch heranziehen. Und zum einen, wie gesagt, selbst wenn wir nur noch eine Bank hätten, brauchen wir eine gewisse Grundstruktur, um die zu beaufsichtigen. Da haben halt andere Länder mit grösseren Volumina die Skaleneffekte, die sie hier ins Gewicht legen können. Und das haben wir aber in vielen Bereichen eben nicht. Wir können uns auch fragen, warum wir zum Beispiel eine Zivilluftfahrtsbehörde brauchen. Das haben wir grossartig bestückt. Aber das sind Vorgaben. Wenn man halt im internationalen Bereich dabei ist, dann muss man das kontrollieren. Und hier denke ich, tun wir gut daran, dass wir eine funktionierende und eben auch mit entsprechend qualifiziertem Personal ausgestattete FMA haben und darauf auch, glaube ich, sehr stolz sein können.
Ich habe Ihnen diesbezüglich auch eine sehr gute Nachricht. Wir haben ja gestern die FMA-Vorlage behandelt. Diese findet Anklang. Wir haben die auch schon den entsprechenden Gremien zugesandt. Ich weiss insbesondere, dass auch die schweizerischen Kollegen uns beglückwünscht haben und damit Sie beglückwünscht haben für diese Vorlage, die wir gestern mit diesem innovativen Ansatz beschlossen haben. Und ich hoffe, dass wir das jetzt auch im IOSCO so hinkriegen. Auch das gehört zur Tätigkeit der FMA. Ich weiss, dass der Aufsichtsratspräsident in den nächsten Tagen nach Tokio reisen wird und da in wenigen Stunden in einer intensiven Konferenz eben diese Vorlage vertritt und hoffentlich den Beitritt zu dieser IOSCO-Mitgliedschaft anstreben kann und hoffentlich dann «good news» mit nach Hause bringt. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön für die Ausführungen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur kurz: Nein, Sie haben mich nicht falsch verstanden. Ich habe mich versprochen. Ja, es sind CHF 18,4 Mio. Budget und die CHF 10,4 Mio. Staat, wobei wir gemäss dem, was verabschiedet wurde, mittelfristig von CHF 8,4 Mio. ausgehen. Wenn ich Sie richtig verstehe, gehen Sie nicht davon aus, dass sich das realisieren lässt.
Ein zweiter Kommentar zur Infoveranstaltung: Das sehe ich auch so wie die Regierung und ich schätze dieses Angebot auch. Ich habe diesen Kommentar auch nur vorgebracht, weil uns in diesem Raum immer wieder vorgeworfen wird, dass man doch an diesen Veranstaltungen hätte teilnehmen sollen, dann müsste man nicht so dumme Fragen stellen. Ich denke, diese Veranstaltung hier ist genau dazu da und das kann nicht ausserhalb stattfinden. Das muss hier drin debattiert werden und ich bleibe bei meiner Meinung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem aus dem Plenum Eintreten nicht bestritten worden ist, gehe ich davon aus, dass Eintreten gegeben ist und wir mit der Lesung der Vorlage beginnen können.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Jetzt möchte ich mich auch noch kurz äussern zum Art. 26 Abs. 5. Ich denke, man muss sich die Situation so vorstellen, wie sie hier geschildert ist. Einerseits sprechen wir hier davon: Wenn ein begründeter Verdacht gegenüber einem Finanzplatzteilnehmer besteht, wird hier eine Untersuchung, ein Verfahren eingeleitet. Das ist einerseits ganz klare Aufgabe der FMA, der sie nachgehen muss. Sie muss das tun und sie wird hierzu Kosten verursachen. Andererseits ist es für ein Finanzplatzteilnehmer natürlich eine ziemlich schwierige Bürde, wenn gegen ihn ein Verdacht erhoben wird. Zeigt sich jetzt bei der Untersuchung, dass das zu Unrecht war, dass dieser Verdacht erhoben wurde, sehe ich es als recht und billig, dass dann diese Kosten der Staat trägt. Und im anderen Fall, dass man eben sieht, dass der Finanzplatzteilnehmer effektiv gegen das Gesetz verstossen hat, ist es auch richtig, dass dieser dann die Kosten zu tragen hat. Und wie es der Regierungschef vorhin ausgeführt hat, hat das meiner Ansicht nach eine ganz wichtige Präventivwirkung, dass hier auch böswillige Finanzplatzteilnehmer zusätzlich abgeschreckt werden, da sie im Falle eines Verstosses auch mit Verfahrenskosten, die vermutlich relativ hoch sind, belastet werden können. Deshalb spreche ich mich für diesen Wortlaut und diese Regelung in der Vorlage aus. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich spreche mich nicht für diesen Wortlaut aus, mindestens was die letzten zwei Wörter betrifft. Ich beantrage in Abs. 5 dieses Artikels: «In allen anderen Fällen trägt die Kosten die FMA». Dies beschränkt die Aufsichtstätigkeit der FMA in keinster Weise. Ich denke, dass diese Aufsichtstätigkeit, die dann zu keinem - sagen wir - positiven Ergebnis oder zu keiner Anklage führt, dass dies zum Grundauftrag der FMA gehört. Für das ist sie da und diese Aufgabe ist im Staatsbeitrag inbegriffen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte mich zum Abs. 3 äussern: Der Regierungschef hat mich gebeten, eine Lösung vorzuschlagen oder meine Gedanken mitzugeben. Ich bin ein bisschen überrumpelt, aber ich versuche, Ihnen ein paar Gedanken für die 2. Lesung mit auf den Weg zu geben und dass Sie das prüfen. Ich weiss aber auch nicht, ob das das Gelbe vom Ei ist. So wie das formuliert ist, holt man einen Kostenvoranschlag ein und bekommt man eine Offerte. Für mich genügt es einfach nicht, wie ich es erwähnt habe, weil sich die Höhe der Kosten nicht direkt aus dem Gesetz ergibt, sondern die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Offerte oder vom Wirtschaftsprüfer. Der wird diese bestimmen. Ich denke, man könnte ein paar Kriterien im Gesetz aufnehmen. Also zuerst einmal, dass es gestützt auf die Honorarrichtlinien der Wirtschaftsprüfervereinigung abgegeben werden muss. Das ist vielleicht eine Selbstverständlichkeit, aber könnte man aufnehmen. Dass die Kosten im Hinblick auf den Untersuchungszweck angemessen sein müssen, haben wir das Verhältnismässigkeitsprinzip inkludiert, und vielleicht auch, dass die Kosten einem Fremdvergleich standhalten müssen. Das wäre vielleicht noch ein Ansatz.
Etwas, was mir jetzt noch spontan in den Sinn gekommen ist: Könnte man vielleicht den untersuchten Finanzintermediär mit einbeziehen? Wenn man einen Kostenvoranschlag einholt, dass diesem untersuchten Finanzintermediär der Kostenvoranschlag zur Äusserung zugestellt wird. Dann hat er die Möglichkeit, sich zu äussern, ob das standhält, er kennt die Höhe der Kosten und kann diese beanstanden. Und wenn er sie nicht beanstandet, dann akzeptiert er sie und dann müsste es bestimmbar sein oder man weiss von vorherein, ob das standhält. Aber das ist jetzt ein spontaner, kreativer Einfall. Ich bitte Sie, das vielleicht zu prüfen. Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Frage zu Abs. 5. Mitunter habe das nicht gelesen oder habe es nicht in diesem Bericht verstanden: Wie wird dieser Fall im Ausland gelöst? Das würde mich schon noch interessieren. Es wird ja in der Vorlage auf ausländische Vergleiche hingewiesen. Aber ich weiss nicht, kann man diesen Fall, der hier in Abs. 5 geschildert wird, auch im Ausland finden? Den wird es ganz sicher im Ausland geben. Ich frage mich einfach: Wie wird der gelöst? Wir wissen, im Ausland wird teilweise die ganze Aufsicht via die Finanzintermediäre bezahlt. Ich frage mich: Wie wird dieser Fall gemäss Abs. 5 im Ausland finanziert? Muss das der direkt Beaufsichtigte bezahlen, bei dem mitunter eben auch nichts festgestellt wurde im Rahmen der Überprüfung, oder wer bezahlt diese Kosten im Ausland?Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich finde, die angesprochene Möglichkeit des Abg. Christian Batliner, dass der Kostenvoranschlag einem Fremdvergleich standhalten sollte, könnte die Regierung überprüfen. Das könnte ein zusätzliches Kriterium sein. Bezüglich den weiteren Vorschlag, ob der Finanzintermediär diesen Kostenvoranschlag beanstanden kann, stellt sich mir dann einfach die Frage: Was ist, wenn er mit diesem Kostenvoranschlag nicht einverstanden ist, wie ist dann das weitere Vorgehen? Das wirft dann Fragen auf und könnte dann wieder die Frage aufwerfen: Darf dann die Untersuchung gemacht werden oder nicht? So weit sollten wir nicht gehen.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zu Abs. 5 einfach noch einmal mein Kommentar, meine Frage: Es wird hier ausgeführt, dass es Zusatzkosten für das Land geben kann, aber nach Ansicht der Regierung jedoch im akzeptablen und tragbaren Masse. Ich möchte anfragen, ob hier gewisse Zahlen genannt werden könnten, mit was hier die Regierung rechnet oder ob es Erfahrungswerte oder so etwas in der Art geben könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, diese Frage haben wir in der Finanzkommission diskutiert. Ich finde die Passage jetzt im Finanzkommissionsprotokoll nicht. Wir haben uns dort ja auch über den Nachtragskredit unterhalten, auch in der Regierung. Es gibt Erfahrungswerte und die sind halt von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Nehmen Sie dieses Jahr her, als im Sommer relativ viel liechtensteinische Presse zu vernehmen war - nicht aus Liechtenstein, sondern über Liechtenstein in der ausländischen Presse - und die FMA muss dann diesen Sachverhalten auch nachgehen. Und da kann manchmal etwas herauskommen und manchmal nicht. Und das muss in diesem Fall zum Beispiel schon aufgrund der Reputation sein. Oder schauen Sie die ganze Diskussion in der Schweiz an, die dort vor Jahren entbrannt ist. Da wurde vieles auch über öffentliche Kanäle der FINMA zugetragen - und die FINMA musste aktiv werden. Ob da etwas herauskommt oder nicht, ich glaube, das ist am Ende des Tages so, dass in diesen Systemen, wo der Staat sich nicht beteiligt, auch diese Kosten den Beaufsichtigten übergeben werden, um die Frage des Abg. Wendelin Lampert zu beantworten. Es ist klar, wenn der Staat sich nicht beteiligt, beteiligt er sich auch an diesen Kosten nicht.
Wir haben ein anderes Modell. Wir haben einen Grundbetrag und dass dort - ich habe mich überzeugen lassen, auch sicherlich um einen Kompromiss in dieser Vorlage zu finden - wo der Beaufsichtigte keine Ursache geliefert hat und dort nichts herauskommt, dass dort die Kosten eben durch den Staat getragen werden. Und das kann man sicherlich nicht im Rahmen des ordentlichen Staatsbeitrages, der dann auf CHF 8 Mio. fixiert ist, abhandeln. Das ist um die Erhaltung der Grundstruktur der FMA zu garantieren. Und deshalb plädieren wir dafür, dass diese Regelung so drinbleibt. Was machen Sie, wenn Sie das in den Staatsbeitrag inkludieren und dann ausserordentliche Fälle in einem Jahr sich abspielen? Dann müssen Sie ja das Gesetz ändern und den Staatsbeitrag wieder auf CHF 8,5 Mio. ändern und im nächsten Jahr wieder zurück auf CHF 8 Mio. Das ist einfach unflexibel. Ich glaube, der Landtag tut auch gut daran zu sagen: Der Staatsbeitrag von CHF 8 Mio. ist zur Aufrechterhaltung der Grundstruktur. Und das ist jetzt ein Fall, der aufgrund der neusten Judikatur entstanden ist. Der Gesetzgeber könnte auch anders entscheiden. Er könnte ja ganz bewusst sagen: Nein, wir wollen, dass diese Kosten über Aufsichtsabgaben solidarisiert werden. Diesen Beschluss könnte der Gesetzgeber ja auch fällen, das ist klar. Aber ich glaube, wir haben jetzt diesen Weg beschritten und wir haben heute an und für sich alle drei Optionen gehört, die man vorschlagen könnte. Die Regierung steht zu diesem Vorschlag hier und das wurde, wie ich heute vernommen habe, vom Landtag mehrheitlich auch so gesehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für diese Erläuterungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef für seine Ausführungen. Sie sagen, im Ausland sei das eben nicht über diesen Staatsbeitrag zu tragen, sondern es sei effektiv über die Beaufsichtigten zu tragen. Ist dann der einzelne Beaufsichtigte betroffen von diesen Zusatzkosten oder verteilt sich das auch auf einen gewissen Pool von Beaufsichtigten? Wird das auch in einer gewissen Weise solidarisiert?Regierungschef Klaus Tschütscher
Besten Dank, Herr Präsident. Das trägt meines Wissens der einzelne Beaufsichtigte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt zu diesem Artikel, können wir weiterlesen. Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte an dieser Stelle die Fragen, die ich anlässlich der Finanzkommissionssitzung vom 17.11.2010 gestellt habe, hier wiederholen:
Die erste Frage bezieht sich auf den Abs. 5. Hier meine Frage: Was ist genau unter dem Begriff «ausserhalb der normalen Arbeitszeiten» zu verstehen?
Und dann zum Abs. 6: Auf welche Höhe oder in welchen Bandbreiten beläuft sich der Tarif für den Beizug von externen Experten?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zusätzlich zu Abs. 5 der Begriff «dringlich». Da gibt es einen 50-prozentigen Zuschlag. Ich finde das sehr nobel, weil die Stundensätze sind CHF 100 bis CHF 400. Bei einem 50-prozentigen Zuschlag sind das schlussendlich CHF 600. Das sind enorm hohe Ansätze. Auch in der Privatwirtschaft findet man kaum so hohe Ansätze oder sonst geht es dann wirklich um Saftiges. Aber da bitte ich die Regierung doch, das nochmals zu überdenken, weil auch in der Privatwirtschaft arbeitet man oftmals dringlich und kann nicht einfach 50% draufschlagen. Schlussendlich ist es eigentlich eine hoheitliche, öffentlich-rechtliche Tätigkeit, die hier wahrgenommen wird. Und dann finde es irgendwo falsch, wenn da Zürcher Honoraransätze angewandt werden. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur, um ein bisschen Humor ins Haus zu bringen: Ich bin jetzt froh, dass das von einem Vaduzer Rechtsanwalt so gesagt wurde. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort weiter an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Erlauben Sie mir noch eine kurze Wortmeldung zum vorhergehenden Artikel: Ich wollte dort sagen, dass wir diese Kriterien, die der Abg. Christian Batliner erwähnt hat, selbstverständlich prüfen. Ich wollte eigentlich auch sagen, dass ich nicht den Eindruck hatte, dass Sie überrumpelt worden sind von mir aufgrund Ihres Votums.
Dann zu den Fragen des Abg. Thomas Vogt. Was ist genau «ausserhalb der normalen Arbeitszeit»? Sie erlauben, dass ich die Antwort so wiedergebe, wie sie auch im Kommissionsprotokoll sich wiederfindet, wie die Antwort auch von der FMA an uns weitergegeben wurde. «Ausserhalb der normalen Arbeitszeit» bedeutet gemäss dem internen Reglement der FMA, Personalreglement, Arbeitszeiten vor 6:30 Uhr oder nach 21:00 Uhr sowie Arbeiten an Feiertagen, dienstfreien Tagen, Samstagen oder Sonntagen. Die bedürfen der Genehmigung des Vorsitzenden der Geschäftsleitung. Das ist «ausserhalb der normalen Arbeitszeit».
Dann zu den Bandbreiten: Die FMA schreibt dazu, dass sie in der Regel mit Experten Pauschalen versucht zu vereinbaren, um die Kosten besser kontrollieren zu können. Wo dies nicht möglich ist, muss die FMA Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen einkaufen. Entsprechende Stundensätze bewegen sich zwischen CHF 200 und manchmal auch CHF 600, je nach Fachgebiet und Art des Experten. Das kann bei einigen Spezialisten natürlich doch auch sehr teuer sein. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen zum Artikel?
Das ist nicht der Fall. Dann können weiterlesen und kommen somit zu Art. 30a.Art. 30a wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Zu Abs. 1 möchte ich einfach noch einmal anregen, eben der doppelte Staatsbeitrag, die Höhe der insgesamten Aufsichtsabgaben, die Regierung nochmal bitten, das zu prüfen. Ob das jetzt zahlenmässig reduziert wird auf CHF 10 Mio. oder ob man das mit einem Multiplikator macht, sagen wir 25% mehr als der Staatsbeitrag, sei jetzt dahingestellt. Aber ich denke, das wäre sehr wichtig und ich bitte die Regierung, da grosszügig zu sein.
Die Begrenzungsfunktion wurde einerseits von den Verbänden schon angesprochen. Es fördert die Akzeptanz, wenn das dem Staatsgerichtshof vorliegt. Je tiefer, desto eher kann man von einer Begrenzungsfunktion ausgehen. Ich denke, wir sind uns alle bewusst, wir müssen das Modell einmal zwei Jahre fahren und dann schauen wir, was wir für Erfahrungen wir gemacht haben. Wir sind uns bewusst, wenn das nicht standhält, wenn wir zu tief sind, dann muss man da angemessen nachgehen. Aber je höher wir sind, ich denke, je grösser das Risiko, dass die Bestimmung nicht akzeptiert wird und dass wir uns wieder in einem Staatsgerichthofverfahren befinden und irgendwo dann wieder das Damoklesschwert eines Staatsgerichtshofurteiles über uns schwebt. Also ich wäre da grosszügig und würde das stark reduzieren und ich bitte die Regierung, dies zu prüfen und auf die 2. Lesung hin auszuführen.
Dann habe ich noch eine Verständnisfrage zu Abs. 3: Da wird von Gemeinkosten gesprochen, Abs. 5 von der fixen Grundabgabe. Gehe ich da richtig, die Gemeinkosten betreffen die Aufteilung der Grundkosten auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche und die Grundabgabe ist innerhalb des einzelnen Aufsichtsbereiches bei der Aufteilung zwischen den Finanzintermediären? Ist dieses Verständnis richtig? Okay, danke.
Und dann die fixe Grundabgabe, wie wird die berechnet? Die müsste eigentlich vorgängig definiert sein oder wie kommt man auf diese Grundabgabe? Das ist mir nicht ganz klar. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu den anderen Finanzintermediären, insbesondere zu den Rechtsanwälten. Hierzu meine Frage: Hat ein Rechtsanwalt, welcher keine der Sorgfaltspflicht unterlie-genden Tätigkeiten ausübt und ausschliesslich rechtsberatend tätig ist, eine Aufsichtsabgabe zu leisten? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte eigentlich beide Fragen mitnehmen und abklären lassen und in einer Stellungnahme Ihnen die Antworten im Hinblick auf die 2. Lesung schriftlich zukommen lassen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Dann möchte ich auch an dieser Stelle noch die Fragen aus der Finanzkommission wiederholen.
Die erste Frage zum Abs. 5: Was ist unter dem Begriff «Grundaufwand der FMA» zu verstehen?
Und dann die zweite Frage zu Art. 30a Abs. 6 Bst. i: Hier steht der Begriff «Betriebsgrösse». Dieser Begriff «Betriebsgrösse» soll sich aus zwei Komponenten zusammensetzen, nämlich der Anzahl der sorgfaltspflichtsrelevanten Geschäftsbeziehungen und zweitens der Anzahl der an den sorgfaltspflichtsrelevanten Geschäftsbeziehungen mitwirkenden Mitarbeiter. Meine Frage nun: Wie werden diese zwei Komponenten gewichtet? Danke.Abg. Christian Batliner
Jetzt habe ich noch zu Abs. 6 eine Anregung betreffend die variable Aufsichtsabgabe: Da bestehen ja Ängste zum Beispiel seitens der Banken. Da wird auf der Bilanzsumme abgestellt. Mir ist schon klar, es gibt eine fixe Grundabgabe, die auf Köpfe oder Anzahl Finanzintermediäre verteilt wird, und dann gibt es die variable Zusatzabgabe, die die Kosten deckt, die nicht von der Grundabgabe abgedeckt sind - und durch das möchte man die Kurve brechen. Aber gerade bei den Banken gibt es zum Beispiel riesige Unterschiede. Da kann es trotz dieses Systems zu Ungleichheiten kommen - oder jetzt sage ich es einmal so -, dass die drei grossen Banken eigentlich den Grossteil dieser Kosten tragen müssen. Und ich weiss nicht, ob das hier so genügt und es zu einem stossenden Ergebnis kommen kann. Ich bitte die Regierung, das nochmals zu prüfen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es wurden zwei Fragen gestellt und dann zur letzten Bemerkung: Der Abs. 6 Bst. a, wie er sich hier jetzt wiederfindet, war in dem im letzten Jahr beschlossenen Gesetz der Art. 30 Abs. 2 Bst. a und der war damals ausdiskutiert, aber ich nehme es mit. Die Experten müssen das noch einmal in dem Sinne ansehen.
Dann zu den Fragen des Abg. Thomas Vogt: Was ist mit dem Grundaufwand der FMA gemeint? Dazu kann man sagen, dass die Aufsichtsabgabe, welche durch die Beaufsichtigten geleistet werden, sich in eine Grund- und eine Zusatzabgabe aufteilen. Die Grundabgabe, wie der Abg. Christian Batliner ausgeführt hat, ist ein fixer Betrag. Die Zusatzabgabe verändert sich eben mit dem Aufwand der FMA, die mit dem Beaufsichtigten entstehen. Die Grundabgabe ist für alle Intermediäre einer bestimmten Kategorie auch dieselbe, zum Beispiel bei den Banken oder auch bei Versicherungen und das unabhängig von der Grösse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es ist klar, warum wir das so vorschlagen: Der Gedanke hinter dieser Grundabgabe ist, dass jeder Finanzintermediär allein deshalb, weil er hier den Sitz hat und hier existiert, einen gewissen Grundaufwand bei der FMA verursacht. Wegen dem Meldewesen, wegen der Registerführung, wegen allfälligen Managementgesprächen und entsprechenden telefonischen Auskünften usw.
Dann haben Sie zum Art. 30a Abs. 6 Bst. i zu den übrigen Finanzintermediären die Frage gestellt: Ich kann diesbezüglich ausführen, dass in der nun aufgehobenen Gebührenverordnung die Anzahl der sorgfaltspflichtrelevanten Geschäftsbeziehungen zu zwei Dritteln und die Anzahl der daran mitwirkenden Mitarbeiter zu einem Drittel gewichtet wurde. Und das soll auch künftig so gehandhabt werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zum Art. 30a gibt, können wir weiterlesen. Art. 30b wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke, Herr Vorsitzender, für das Wort. Ich bitte die Regierung um eine Ausführung auf die 2. Lesung hinsichtlich der Gebühr für die Erteilung einer Bewilligung bei den Banken, bei den Vermögensverwaltungsgesellschaften, Investmentunternehmen und bei den Versicherungsunternehmen. Ich weiss, die Diskussion zu diesen Punkten wurden hier schon einmal aufgeführt, dass die hier genannten Gebührensätze sehr hoch im internationalen Vergleich sind. Ich wäre auch froh, wenn man hier aufzeigen könnte, wie es sich in der Schweiz oder in Luxemburg verhält. Ich gehe davon aus, dass diese Gebühren im Vergleich zur Schweiz, ich glaube, fast das Dreifache bei den Banken oder mehr sind und ich frage mich einfach und bitte eben in diesem volkswirtschaftlichen Aspekt die Regierung um Ausführung, ob dies nicht etwas hinderlich ist hinsichtlich Ansiedlung von Banken oder anderen Finanzplatzteilnehmern. Mir ist auch bewusst, dass, wenn wir die bestehenden Finanzplatzteilnehmer fragen, dann werden sie hiergegen nichts einzuwenden haben, da sie diese Gebühr nicht mehr bezahlen müssen. Ich wäre hier für eine Ausführung dankbar. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich möchte wiederum eine Frage aus der Finanzkommissionssitzung stellen. Die lautete wie folgt und ich möchte sie hier wiederholen: Wie genau bzw. nach welchen Prinzipien wurden die einzelnen Gebühren berechnet?
Dann als Zweites hätte ich noch eine grafische Anregung zu I - Andere Finanzintermediäre Bst. k: Hier würde ich den ganzen Begriff 3'500 auf eine Zeile schreiben, dass es nicht zu Verwirrung führt. Danke.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Mir stellen sich hier bei diesen Gebühren auch einige Fragen und ich möchte das anhand eines Beispiels geben. Die Regierung führt im Schreiben zu den Fragen aus der Finanzkommissionssitzung vom 17.11. aus, dass es das Vier-Stufen-Modell gibt, also gibt die Hintergründe für die Funktionsstufe an.
Es gibt vier Funktionsstufen: Geschäftsleitungsmitglieder, Abteilungsleiter, Experten und Sachbearbeiter und da werden die Stundensätze von CHF 100 bis CHF 400 aufgeteilt. Und ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass ein Sachbearbeiter für CHF 100 arbeitet. Eintragung in die Rechtsanwaltsliste, das ist ganz klar vorgegeben. Da gibt es eine Wegleitung von der FMA, was man da alles vorlegen muss. Das sind einfach ein Bündel Dokumente, nicht allzu viele. Die werden pfannenfertig vorgelegt und ich gehe jetzt einmal davon aus, dass ein Sachbearbeiter das prüft und nachher, dass man eingetragen werden kann. Das Wichtigste, das dabei abzuklären ist, ist die Bestätigung der Rechtsanwaltskammer, dass die Rechtsanwaltsprüfung bestanden wurde. Vielleicht kommt noch ein Experte dazu, damit man das Vier-Augen-Prinzip gewahrt hat, aber wenn man diese Stundensätze auf diese Gebühr überwälzt, dann sind das 10 bis 20 Stunden für so eine Überprüfung und das kann es schlichtweg nicht sein. Das sind zwischen eineinhalb bis drei Arbeitstage, die da in Rechnung gestellt werden.
Wenn wir dann weiter unten bei den Treuhändern die Ansätze nehmen, die haben zum Teil tiefere Ansätze. Also Rechtsanwaltsprüfung CHF 2'000, Treuhänderprüfung ist CHF 1'000. Ich frage mich, ob das einheitlich ist. Für mich stellt sich ganz allgemein die Frage für diese Ansätze oder ich bitte die Regierung zu überprüfen bei den einzelnen Ansätzen, von was für einem Stundenaufwand man ausgeht. Ist die Gebühr dann angemessen? Weil eine Eintragung in die Konzipientenliste kostet wieder CHF 500, aber da muss eigentlich Ähnliches geprüft werden und da gibt es wahnsinnige Differenzen, die für mich nicht nachvollziehbar sind und das muss irgendwo einheitlich sein. Die müssen sich an den Stundenansätzen, die in diesem Schreiben angegeben sind und am Aufwand der FMA messen lassen, das muss irgendwo nachvollziehbar sein. Ich bitte die Regierung, das zu prüfen. Nicht nur auf diese Positionen, die ich jetzt angesprochen habe, sondern bezüglich sämtlicher Gebühren. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Vielleicht grundsätzlich auf das, was der Abg. Hubert Lampert angeregt hat. Ich denke, die Verbände hatten die Möglichkeit, sich zu diesen Gebührensätzen zu äussern. Es hat gemäss den Ausführungen auf den Seiten 40/41 des Bericht und Antrages lediglich der Anlagefondsverband und die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung der Gebührensätze angeregt. Daraus schliesse ich, dass insbesondere der Bankenverband mit den für die Banken vorgesehenen Gebühren einverstanden ist und diese so gutheisst. Ebenfalls der Versicherungsverband und weitere.
Dann zur Frage des Abg. Christian Batliner, der hier explizit auf die Rechtsanwälte eingegangen ist: Ich denke, bei den Prüfungen - Rechtsanwälte und Treuhänder - gab es in den letzten Jahren eben schon unterschiedliche Aufwendungen in dem Fall, dass es einfach viel mehr Kandidaten für die Rechtsanwalts-prüfung als für die Treuhänderprüfung gegeben hat. Und das widerspiegelt sich dann einfach in diesen Prüfungsgebühren.
Bezüglich seiner Anregung bezüglich der Konzipienteneintragungsverfügungen: Dort könnte man sich, wenn man sich das Ganze grundsätzlich noch einmal überlegt, auch überlegen, ob diese Verlängerung von Konzipientenbewilligungen noch nötig ist, da ja der entsprechende Rechtsanwalt eine Mitteilungspflicht hat, wenn der Konzipient nicht mehr bei ihm ist. Somit könnte man die jetzige Praxis der FMA, dass diese Verfügung auf drei Jahre beschränkt ist, vielleicht abändern. Und dann würde dieser Aufwand wegfallen.Stv. Abg. Hubert Lampert
Danke für das Wort, Herr Vorsitzender. Ich möchte noch kurz an das Votum der Abg. Diana Hilti anknüpfen: Das ist genau der Punkt, den ich gerne durch die Regierung geklärt hätte. Ich bin der Auffassung, dass eben die Berufsverbände nicht ausschliesslich die Einzigen sind, die sich zur Frage der Höhe dieser Gebühren äussern sollten, insbesondere die Gründungsabgabe. Ich bin der Meinung, das ist eine Frage, die die Regierung selber auch im Sinne von Wirtschaftsförderung und Standortmarketing entscheiden muss. Denn hier besteht natürlich auch die Gefahr, dass gewisse Interessierte vielleicht auch an einer hohen Abgabe interessiert sind, um den Kuchen nicht weiter teilen zu müssen. Ich möchte das einfach so im Raum stehen lassen und bitte hier die Regierung, aus diesem Aspekt das vielleicht auch noch beleuchten zu wollen, insbesondere im Ländervergleich. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte kurz zum Votum der Abg. Diana Hilti Stellung nehmen: Was die Verlängerung der Konzipientenbewillung anbelangt, da bin ich vollends einig. Meines Erachtens könnte man das wirklich abschaffen. Ich kann aber das nicht so stehen lassen, dass die Berufsverbände sich nicht geäussert haben und dann damit einverstanden sind, weil das ist eine rechtliche Frage. Das ist Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip und das muss vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Die Regierung hat im Schreiben an die Finanzkommission vom 17.11. klar dargelegt, wie sich das berechnet. Und dann muss ich erwarten, dass, wenn ich für eine Eintragung in die Rechtsanwaltsliste CHF 2'000 bezahle, dass auch ein entsprechender Stundenaufwand anfällt. Ansonsten entspricht dies nicht dem Kostendeckungsprinzip. Und das bitte ich die Regierung zu prüfen. Danke.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals auf den Abg. Hubert Lampert zurückkommen: Ich glaube, die Verbände haben diese Gebühren sehr wohl aus dem Aspekt angesehen, dass damit auch sie damit betroffen sind und hier nicht Überlegungen angestellt, prohibitiv hier weitere Marktteilnehmer abzuhalten. Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass die Verbände zunächst das sachlich ansehen und hier nicht abschreckende Wirkungen aufbauen wollen. Ich denke, das ist auch nicht das Interesse der Regierung und auch nicht der FMA.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Viele der von Ihnen gestellten Fragen habe ich auch der FMA - nicht im gleichen Wortlaut, aber sinngemäss - auch so gestellt. Ich habe auch gefragt: Wie wurden diese Gebühren berechnet? Ich habe mir dann Beispiele geben lassen. Da gibt es ganze Checklisten, was gemacht wird. Das wurde hinterlegt, und zwar pro Kostenträger und pro Leistungskategorie. Ich habe jetzt nicht alle da - das wäre wahrscheinlich so ein Stapel Papier. Ich kann das auch gerne nochmals zurückfragen. Ich habe insbesondere natürlich auch die grösseren Positionen angesehen. Ich kann in der Tendenz sagen, dass die Bewilligung, die einmalige Bewilligung etwas höher ist im internationalen Vergleich, aber dafür die jährliche Aufsichtsabgabe tiefer. Und ich habe dann insbesondere bei den Versicherungen gefragt, ob das jemals ein Thema gewesen sei. Mir wurde versichert: Bei diesen Summen, wenn eine Versicherung oder eine Bank ins Land kommt, spielt es keine Rolle, ob das CHF 50'000 oder CHF 70'000 oder CHF 100'000 Bewilligungsgebühr am Anfang sind. Ich sage das jetzt ein bisschen undifferenziert. Entschuldigen Sie dies. Ich nehme das aber mit und selbstverständlich soll das alles noch einmal gerechnet werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Christian Batliner
Danke. Dass wir uns richtig verstehen: Nochmals anschauen oder berechnen, aber auch ausführen auf die 2. Lesung. Weil vorhin war es eine Verordnung, das war in der Kompetenz der Regierung. Heute nehmen wir das im Gesetz auf und wir sind der Gesetzgeber. Und das muss dann auch transparent aus den Materialien hervorgehen. Ich wäre dankbar, wenn das auf die 2. Lesung hin ausgeführt werden könnte. Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe vorher noch eine Frage gestellt, welche ich bereits anlässlich der Finanzkommissionssitzung gestellt habe und wäre dem Herrn Regierungschef dankbar, wenn er kurz die Antwort darauf geben könnte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich wäre dem Abg. Thomas Vogt dankbar, wenn er seine Frage nochmals wiederholen könnte. Ich habe nicht abgehakt, welche Frage ich noch nicht beantwortet habe und habe mir keine Notiz gemacht. Ja, selbstverständlich soll und wird das alles nach dem Äquivalenzprinzip hier gedeckt sein und muss auch so gemacht werden. Und da bin ich bei Ihnen. Ich habe beim Lesen all dieser Gebührensätze dem Schmunzeln einiger Abgeordneten entnommen, dass wir uns schon im tiefen Feld der Exekutivpolitik mit diesem Anhang befinden, aber es ist halt so. Wir sitzen ja im Kreis und deshalb finden wir ja auch Lösungen dazu. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort noch dem Abg. Thomas Vogt. Abg. Thomas Vogt
Der Herr Regierungschef hat die Frage grundsätzlich beantwortet. Die Gebühren berechnen sich aufgrund des Äquivalenzprinzips und es ist für mich so in Ordnung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gut. Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen zu den Gebühren gibt, können wir weiterlesen. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 24 Abs. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Hierzu habe ich dieselben Anmerkungen wie zu Art. 26 Abs. 3 FMAG. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir weiterlesen. Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke. Auch hier habe ich wieder dieselben Ausführungen, aber das versteht sich von selbst. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Die Regierung hat das so entgegengenommen.
Dann lesen wir weiter. II. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, es war ein Versprecher. 2011 sollte es lauten. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Das ist nicht der Fall. Damit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes in 1. Lesung beraten und gleichzeitg Traktandum 26 abgeschlossen. -ooOoo-