Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) und des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG), (Nr. 123/2010), [1. Lesung: 26. November 2010] • Stellungnahme der Regierung (Nr. 141/2010); 2. Lesung;
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 11: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes.
Wir haben die 1. Lesung am 26. November 2010 durchgeführt und befinden uns heute also in der 2. Lesung. Ich schlage vor, die 2. Lesung mittels Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird.
Das ist nicht der Fall. Somit beginnen wir mit der 2. Lesung und ich bitte, die Lesung per Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Können Sie den Art. 26 bitte verlesen lassen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich bitte das Sekretariat, die Lesung vorzunehmen.Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich beantrage, den letzten Satz von Abs. 5 abzuändern, und zwar folgendermassen: «In allen anderen Fällen trägt die Kosten die FMA».
Die Begründung dazu: Diese Kosten sind im Rahmen des Staatsbeitrages von CHF 10 Mio. zum Beispiel in 2011 bis hin zu CHF 8 Mio. im 2013 inkludiert und dies tangiert auch die Aufsichtsunabhängigkeit in keinster Weise.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich empfehle dem Landtag, diesen Antrag nicht zu unterstützen. Wir haben die entsprechenden Argumente anlässlich der 1. Lesung ausgetauscht. Wir sind nach vielen Gesprächen auch mit dem Markt zu dieser Lösung gekommen und ich würde beliebt machen, diese Lösung, die hier seitens der Regierung vorgeschlagen wurde, zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns dem Antrag des Abg. Johannes Kaiser zuwenden. Er beantragt, in Art. 26 Abs. 5 den letzten Satz «In allen anderen Fällen trägt die Kosten der Staat» umzuändern in «In allen anderen Fällen trägt die Kosten die FMA».
Wer mit diesem Änderungsantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 6 Stimmen bei 23 Anwesenden nicht zugestimmt. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über diesen Artikel in der vorliegenden Fassung abstimmen: Wer mit Art. 26 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 30a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30a steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe einen Abänderungsantrag und das betrifft Abs. 1, den letzten Satz, dass die Worte «für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils» gestrichen werden. Also dass es so heisst: «Die Aufsichtsabgabe darf 10 Millionen Franken nicht überschreiten». Die Beschränkung auf die Jahr 2011 bis 2013 macht meines Erachtens keinen Sinn, weil die FMA kriegte den Auftrag, bis 2013 einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Und wenn es dann gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt, dann besteht die Möglichkeit, dass wir mit der Gesetzesänderung ins Jahr 2014 hineinrutschen werden. Und wenn das der Fall ist, dann stehen wir wieder vor derselben Problematik wie heute, dass die Verfassungsmässigkeit in Frage gestellt werden könnte. Ich denke, diesen Zusatz braucht es nicht und stelle entsprechend Antrag. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Anlässlich der 1. Lesung habe ich zu dieser Bestimmung eine Frage gestellt. Diese wurde in der Stellungnahme nicht beantwortet. Ich möchte sie somit an dieser Stelle nochmals wiederholen. Die Frage lautet: Hat ein Rechtsanwalt, welcher keine der Sorgfaltspflicht unterliegenden Tätigkeiten ausübt und ausschliesslich rechtsberatend tätig ist, eine Aufsichtsabgabe zu leisten? Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen. Es ist gemäss den Ausführungen auf Seite 12 in der Stellungnahme klar, dass die FMA im Jahr 2013 einen umfassenden Bericht über die Erfahrungen mit dem Gebührenmodell und den Aufsichtsabgaben zuhanden der Regierung und des Landtages zu erstellen hat. Und diese Diskussion wird dann im Jahr 2013 zu führen sein. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Somit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Zunächst zum Antrag des Abg. Christian Batliner: Der ist so gut, diesen Abänderungsantrag übernehme ich seitens der Regierung, weil er macht meines Erachtens auch Sinn. Wenn sich nämlich kein Änderungsbedarf ergibt aus dieser Evaluation in zwei Jahren, dann müssten wir ja das Gesetz ändern, wenn wir die Jahre drin hätten, und wenn die Jahre jetzt draussen sind, müssten wir hier überhaupt keinen gesetzlichen Handlungsbedarf orten. Also ich übernehme diesen Abänderungsantrag des Abg. Christian Batliner.
Dann zur Frage des Abg. Thomas Vogt: Dafür entschuldige ich mich, dass das in der Kürze der Zeit nicht in der Stellungnahme Niederschlag gefunden hat. Ja, ein Anwalt, der keine Sorgfaltspflichtstätigkeiten ausübt, hat eine Grundabgabe zu entrichten in der Höhe von CHF 500, weil auch dort allenfalls Auskünfte zu erteilen sind im Rahmen der normalen Tätigkeiten. Aber er hat keine Zusatzabgabe zu entrichten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das überhört habe, aber ich denke, der Abg. Christian Batliner hat in seinem Änderungsantrag nicht die Formulierung «pro Jahr» verwendet. Ich denke aber, dass es so gemeint war, also CHF 10 Mio. pro Jahr.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Er hat insofern eine Abänderung gemacht, dass der letzte Satz bei Abs. 1 Art. 30a heisst: «Die Aufsichtsabgabe darf 10 Millionen Franken nicht überschreiten». Und das andere wäre dann gestrichen. Also der Text «für die Jahre 2011 bis 2013 jeweils» wäre gestrichen. Und die Regierung hat das so übernommen. Ist das richtig?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Kurz zur Entgegnung: Ich habe einfach die Worte gestrichen und das «pro Jahr» ist ja hier nicht enthalten, braucht es meines Erachtens aber auch nicht. Weil in Satz 1 heisst es ja: «Die FMA erhebt von den ihrer Aufsicht unterstehenden natürlichen und juristischen Personen jährlich pro Aufsichtsbereich eine Aufsichtsabgabe». Und in Satz 2 heisst es dann: «Die Aufsichtsabgabe darf nicht mehr als 10 Millionen Franken sein». Also das «jährlich» ist in Satz 1 schon enthalten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es dazu noch Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall und dann ist das soweit klar und die Regierung hat das so übernommen.
Dann stimmen wir über Art. 30a mit dieser Neufassung ab: Wer mit Art. 30a in der neuen Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir lesen weiter.Art. 30b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Anhang wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 24 Abs. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 Abs. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier einen Abänderungsantrag zu Satz 2: «Diese richten sich nach den Honorarrichtlinien der Liechtensteinischen Wirtschaftsprüfervereinigung». Es betrifft dieselbe Problematik, die wir in der 1. Lesung zu Art. 26 Abs. 3 des FMA-Gesetzes besprochen haben sowie Art. 25 des Sorgfaltspflichtgesetzes. Die beiden anderen Bestimmungen wurden angepasst und hier wurde dies - ich nehme an, das ist ein Versehen - nicht gemacht. Ich beantrage, dass Satz 2 angeglichen wird, sodass wir eine einheitliche Lösung haben, dass er lautet wie folgt: «Die Kosten der beauftragten Dritten haben sich dabei nach den anwendbaren branchenüblichen Tarifen zu richten und müssen in Bezug auf den Zweck der ordentlichen Kontrolle verhältnismässig sein». Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Einen Moment, ich gebe das Wort zuerst der Abg. Diana Hilti.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich werde diesen Antrag unterstützen. Es macht sicherlich Sinn, hier die Art. 24 Abs. 9 und Art. 25 gleich zu formulieren und die gleichen Bedingungen hier anzusetzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn ich im Landtag wäre, würde ich diesen Antrag auch unterstützen und übernehme ihn deshalb.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit hat die Regierung den Antrag des Abg. Christian Batliner übernommen, indem bei Art. 24 Abs. 9 am Schluss der letzte Satz gestrichen wird und es dafür heisst: «Die Kosten der beauftragten Dritten haben sich dabei nach den anwendbaren branchenüblichen Tarifen zu richten und müssen in Bezug auf den Zweck der Untersuchung verhältnismässig sein».
Ist das richtig so?Abg. Christian Batliner
Danke. Ich weiss nicht, ob ich Sie richtig verstanden habe. «und müssen in Bezug auf den Zweck der ordentlichen Kontrolle verhältnismässig sein». Nicht der Untersuchung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, das stimmt natürlich. Dann sind wir uns einig und können darüber abstimmen: Wer mit Art. 24 Abs. 9 in der neuen Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe einen kleinen Abänderungsantrag zu Abs. 2. Ich würde da am Schluss nicht formulieren «in Bezug auf den Zweck der Untersuchung verhältnismässig sein», sondern «in Bezug auf den Zweck der ausserordentlichen Kontrolle verhältnismässig sein». Das ist einfach eine terminologische Frage. Hier geht es um ausserordentliche Kontrollen. Bei Art. 24 Abs. 9 ist es die ordentliche Kontrolle und beim FMA-Gesetz ist es die Untersuchung. Das ist ein kleiner Unterschied. Ich würde aber den richtigen Begriff verwenden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich hätte bald gesagt, weil aller guten Dinge drei sind, ist das ein sehr guter Vorschlag. Die Sachüberschrift muss mit der Terminologie im Gesetzestext übereinstimmen. Deshalb auch hier die Empfehlung, das zu übernehmen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat die Regierung den Antrag des Abg. Christian Batliner übernommen.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab: Wer mit Art. 25 in der neuen Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt.
Ich gebe nun das Wort noch dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich ganz ausdrücklich und explizit bei Ihnen bedanken, dass es möglich war, innerhalb von zwei aufeinander folgenden Landtagssitzungen die Finanzierung der FMA in unbürokratischer und pragmatischer Art und Weise einer guter Lösung zuzuführen. Besten Dank dafür.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit haben wir Traktandum 11 erledigt. -ooOoo-