Abänderung des Gewässerschutzgesetzes (Nr. 85/2010); [1. Lesung: 24. September 2010] • Stellungnahme der Regierung (Nr. 134/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Gewässerschutzgesetzes.
Wir haben diese Vorlage am 24. September 2010 in 1. Lesung behandelt. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 134/2010.
Ich schlage auch hier vor, da es keine grossen Änderungen gegeben hat, nur punktuelle Sachen, diese 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern aus dem Plenum das nicht anders gewünscht wird. Sie haben natürlich auch Gelegenheit, die Verlesung einzelner Artikel zu verlangen.
Das Plenum ist einverstanden und wir steigen in die 2. Lesung ein. Ich bitte Sie, diese per Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 und 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 1 und 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 1, 2 Bst. e und Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 1, 2 Bst. e und Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 25 Sachüberschrift und Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 Sachüberschrift und Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 2 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 Abs. 2 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Überschrift vor Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 41a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 41c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 41d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 41i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41i steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Ich habe hier einen Abänderungsantrag, und zwar bezüglich der Fristen. In dieser Stellungnahme wurde immer wieder aufgeführt, dass das Amt für Gewässerschutz zu wenig Personal hätte und es somit problematisch sei, und ich möchte hier der Güte halber versuchen, hier eine Brücke zu schlagen, indem wir einfach den Termin vom 1. Mai 2013 um ein Jahr auf 2014 verschieben. Wenn wir das im Anhang, Beilage 5, sehen, hat das de facto auf den Schlusstermin 2021 keinen Einfluss, aber das Amt hat ein Jahr mehr Zeit, um diese Aufgabe zu bewältigen.
Mein Antrag lautet - Abs. 1: «Das Amt für Umweltschutz führt bis 1. Mai 2014 eine Bestandesaufnahme durch. Diese enthält:» usw.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe mit diesem Anliegen des Kollegen Elmar Kindle meine Bedenken. Ich möchte eher die Fristen verkürzen und nicht ausdehnen. Ich wollte schon beim Art. 41b, bei dem es um die Umweltziele geht, die Frage betreffend den 1. Mai 2021 stellen. Ich habe sie nicht gestellt aus dem Grunde, weil ich weiss, dass das Amt für Umwelt personell nicht so wahnsinnig bestückt ist, damit es diese Aufgaben erfüllen kann. Wahrscheinlich ist deshalb eine zeitliche Reduzierung vorgenommen worden, sodass die Umwelt- und Umsetzungsziele schneller vorgenommen werden können, aber sie sind dennoch nicht kongruent mit den umliegenden Regionen und Ländern. Meine Frage dazu ist - ich habe keinen Antrag: Wie kann sich die Regierungsrätin vorstellen, dass es betreffend Personalbestand beim Tiefbauamt und Amt für Umwelt Verschiebungen gibt? Und diese Frage möchte ich erweitern in dem Sinn: Für die Wasserwirtschaft ist ja das Amt für Umwelt zuständig, für die Gewässerentwicklung wiederum das Tiefbauamt. Wie funktioniert überhaupt diese Koordination?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zur Frage des Abg. Johannes Kaiser: Es geht grundsätzlich darum, dass sämtliche Umweltämter - das sind das Amt für Landwirtschaft, das Amt für Umweltschutz, die Stabsstelle für Landesplanung und das Amt für Wald, Natur und Landschaft - dem Ressort Umwelt unterstehen. Dies Ämter haben wöchentlich eine gemeinsame Sitzung mit dem Ressort und die Koordination findet in dieser Gruppe statt. Wenn es dann um das Tiefbauamt geht, das hier auch involviert ist, gibt es eine spezielle Gruppe Umwelt und Raum, wo dann eben auch das Tiefbau-amt eingeschlossen ist. Mit diesen vorher genannten Ämtern erfolgt die Koordination auf dieser Ebene und selbstverständlich auf Ämterebene untereinander. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Und zum Antrag des Abg. Elmar Kindle?Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke, wenn das Amt ein Jahr länger Zeit hat, ist dem nichts entgegenzusetzen, aber ich denke, das Amt hat diesen Vorschlag ausgearbeitet und Sie haben sicher auch gelesen, unter welchen Bedingungen von den Personalressourcen her gesehen das Amt das bewerkstelligen kann. Nämlich, dass im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung eines Mitarbeiters vorgezogen ein Ersatz angestellt würde und über einen befristeten Zeitraum von zwei, drei Jahren quasi eine Doppelbesetzung stattfinden würde und quasi der auch als Nachfolger im Amt wäre. Dann könnte man dies, wie es im Plan so dargestellt ist, auch bewerkstelligen. Das ist mir vom Amt so dargelegt worden und ich denke, die sind am besten dazu geeignet, abzuschätzen und zu planen, welchen Zeitbedarf man und welche personellen Ressourcen man braucht, um diese Aufgaben zu bewältigen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich möchte dennoch beliebt machen, dass wir hier die Frist um ein Jahr verlängern, auch wenn die Doppelbesetzung offenbar stattfindet. Es wird aber immer wieder geschrieben, dass andere Aufgaben wegen der Unterbesetzung des Personals nicht erledigt werden können. Ich möchte doch beliebt machen, wenn wir das hier ernst meinen mit dem Gewässerschutz im Ganzen, dass man sich dann auch diese Aufgabe zu Herzen nimmt und es auch wirklich sauber und in letzter Konsequenz auch durchzieht, damit auch nicht hier unnötiger Druck beim Personal entsteht, was offenbar der Fall ist, obwohl eine Doppelbesetzung aufgrund einer Pensionierung stattfindet. Es gibt auch noch andere Aufgaben, die nebenher gemacht werden müssen. Ich würde beliebt machen, die Frist um ein Jahr zu verlängern. Nochmals: Der Endtermin bleibt ja ohnehin bestehen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt und die Regierung das Wort nicht mehr wünscht, dann können wir uns dem Antrag des Abg. Elmar Kindle zuwenden. Er beantragt, in Art. 41i Abs. 1 den ersten Satz «Das Amt für Umweltschutz führt bis 1. Mai 2013 eine Bestandesaufnahme durch» abzuändern in: «Das Amt für Umweltschutz führt bis 1. Mai 2014 eine Bestandesaufnahme durch».
Wer mit dieser Änderung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden stattgegeben. Wir können somit über den Art. 41i in der neuen Form abstimmen: Wer mit Art. 41i in der neuen Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Der Landtag hat mit 16 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 41k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41k steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Auch hier möchte ich beantragen auf 1. Mai 2014. Dann ist es in der Chronologie auch dementsprechend korrekt mit dem Zeitplan, der hinten in der Beilage 5 angeführt ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wünscht die Regierung noch das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Elmar Kindle ab: Er möchte auch hier beantragen, dass in Abs. 1 von Art. 41k der Termin 1. Mai 2013 auf 2014 abgeändert wird.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Dann stimmen wir über den Art. 41k in der nunmehrigen Fassung ab: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 41n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41n steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Hier auch nochmals einen Antrag meinerseits um eine Fristerhöhung um ein weiteres Jahr. Abs. 1 würde dann heissen: «bis zum 1. Mai 2016». Das auch in der Chronologie von den vorhergehenden Anträgen, damit es in sich wieder zusammenstimmt. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? Wünscht die Regierung das Wort?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag des Abg. Elmar Kindle ab: Er beantragt, in Art. 41n Abs. 1, das dort festgeschriebene Datum 1. Mai 2015 abzuändern in 1. Mai 2016.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir können über den Art. 41n in der nunmehrigen Fassung abstimmen:
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41o steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Auch hier wieder ein Antrag meinerseits: Ich würde abändern auf 1. Mai 2020. Auch wieder in der Chronologie des vorher Gesagten, dass es auch in sich wieder zusammenstimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wenn es dazu keine Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen über den Antrag des Abg. Elmar Kindle. Er beantragt, in Art. 41o Abs. 1, das dort festgeschriebene Datum 1. Mai 2019 in 1. Mai 2020 abzuändern.
Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 14 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir stimmen noch über den Art. 41o ab: Wer mit dem Art. 41o in der nunmehrigen Fassung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 15 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41q wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41q steht zur Diskussion.
Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Auch hier möchte ich beantragen, das Datum auf 1. Mai 2016 zu ändern, weil es direkt mit dem Massnahmenplan in Zusammenhang steht. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag des Abg. Elmar Kindle gehört. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir ab: Er beantragt, in Art. 41q Abs. 1 das dort festgeschriebene Datum 1. Mai 2015 in 1. Mai 2016 abzuändern.
Zuerst gebe ich das Wort noch der Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich will nur der Ordnung halber fragen, ob wir vielleicht eine Fristvorgabe innerhalb dieser EU-Richtlinie hätten, sodass die Verlängerung von 15 auf 16 nachteilig wäre. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort der Frau Regierungsrätin Renate Müssner.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Frau Abg. Wohlwend, in der Beilage 5 sehen Sie die Fristen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Und wenn wir es so aktualisiert haben, dann sind wir bei 2021 dabei. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag des Abg. Elmar Kindle abstimmen: Er beantragt, in Art. 41q Abs. 1 das Datum 1. Mai 2015 in 1. Mai 2016 abzuändern.
Wer mit diesem Abänderungsantrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 16 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt. Wir stimmen über den Artikel in den nunmehrigen Fassung ab: Wer mit Art. 41q einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 41r wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41r steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 42 Abs. 2 Bst. g bis u wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 Abs. 2 Bst. g bis u steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 44 Bst. s bis y wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 Bst. s bis y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 50 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 57 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 57 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 61 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 61 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Überschrift vor Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Überschrift vor Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 66a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 66a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen somit zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Gewässerschutzgesetzes zustimmt, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Somit haben wir die Vorlage abschliessend behandelt und Traktandum 13 abgeschlossen.
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