Schaffung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes (StAG) sowie Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 98/2010); [1. Lesung: 21. Oktober 2010] • Stellungnahme der Regierung (Nr. 131/2010); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 15: Schaffung eines Staatsanwaltschaftsgesetzes sowie Abänderung weiterer Gesetze.
Wir haben die 1. Lesung am 21. Oktober 2010 durchgeführt und behandeln die Vorlage heute also in 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 131/2010.
Ich schlage auch hier angesichts der nur punktuellen Änderungen vor, die 2. Lesung per Artikelaufruf durchzuführen, sofern von Ihnen das nicht anders gewünscht wird.
Das scheint nicht der Fall zu sein. Somit können wir in die 2. Lesung einsteigen.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Wir kommen zur 1. Vorlage, zum Staatsanwaltschaftsgesetz. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich bin zu spät, aber wir müssten bei Art. 2 den Titel abändern und nur «Aufgaben der Staatsanwaltschaft» schreiben. Die Sitzformulierung, die vorher zwingend drin war, dass das in Vaduz sein muss, ist in der 2. Lesung nicht mehr drin.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Das ist richtig. Ich plädiere dafür, dass diese Anpassung vorgenommen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann kommen wir auf Art. 2 zurück. Ich stelle einen Rückkommensantrag. Wer mit dem Rückkommensantrag, Art. 2 noch einmal aufzurufen, einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 20 Stimmen einhellig dem Rückkommensantrag stattgegeben. Ich rufe also nochmals Art. 2 auf und gebe der Abg. Diana Hilti das Wort.Abg. Diana Hilti
Der Titel müsste hier korrigiert werden in «Aufgaben der Staatsanwaltschaft», das heisst, die Worte «und Sitz» müssen gestrichen werden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann heisst das in Art. 2 beim Titel «Aufgaben der Staatsanwaltschaft» ohne die beiden Worte «und Sitz». Wir stimmen darüber ab: Wer mit Art. 2 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Frage zu Art. 10 Abs. 5: Hier habe ich einfach ein Verständnisproblem. Ich habe diese Frage bereits in der 1. Lesung aufgeworfen, inwieweit der Leiter der Staatsanwaltschaft in die Erledigung der Sachgeschäfte einbezogen ist. In Art. 6 heisst es, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft, sein Stellvertreter und jeder weitere Staatsanwalt jeweils einer Abteilung vorsteht. Also der Leiter Staatsanwaltschaft hat eine eigene Abteilung. In Art. 10 Abs. 1 heisst es: «Der Leiter der Staatsanwaltschaft verteilt jährlich die Geschäfte auf die einzelnen Abteilungen», also auch auf die eigene. Und das ist der Grundsatz. Das verstehe ich so, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft eigene Fälle erledigt, vor Gericht geht, Rechtsmittel erhebt usw. im Rahmen seiner verfügbaren Kapazitäten. Und ich erachte dies auch als wichtig, dass er sich nicht zu weit von der Praxis entfernt.
Und in Abs. 5 heisst es dann im ersten Satz: «Soweit es für den ordnungsgemässen Geschäftsgang notwendig ist, kann der Leiter der Staatsanwaltschaft vorübergehend selbst Aufgaben eines Staatsanwaltes übernehmen oder bestimmte allgemein umschriebene Geschäfte zur selbstständigen Behandlung einem Staatsanwalt übertragen». Also für mich ist Abs. 5 widersprüchlich, die Einleitung vom ersten Satz heisst, es ist eine Ausnahme, wenn er selbstständig Sachgeschäfte übernimmt. Und das ist ja eigentlich ein Widerspruch zum Grundsatz, wie ich ihn vorhin in Art. 6 und Art. 10 Abs. 1 gesehen habe. Und für mich stellt sich die Frage, ob dieser Satz 1 in Abs. 5 nicht einfach gestrichen werden könnte.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe die gleichen Bedenken wie der Abg. Christian Batliner. Wir hatten anlässlich der 1. Lesung eigentlich gesagt, dass es auch aufgrund der Regelung in Art. 6 eigentlich erforderlich ist, dass der leitende Staatsanwalt selbst Fälle übernimmt. Ich möchte daher auch den Abs. 5 anders formulieren, bin aber nicht sicher, ob wir wirklich den ganzen ersten Satz streichen könnten, weil wir damit auch dem leitenden Staatsanwalt die Möglichkeit nehmen würden, dass er allgemein umschriebene Geschäfte eben an andere Staatsanwälte delegieren kann. Vielleicht hat die Regierung hier eine glorreiche Idee, wie wir hier auf die Schnelle eine neue Formulierung finden.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte hier vielleicht zunächst ein paar grundsätzliche Ausführungen machen, was dieser Abs. 5 soll: Sie haben richtig gesagt, dass der leitende Staatsanwalt auch selber eine Abteilung führen soll und selber auch Sachgeschäfte betreuen soll. Das kommt im Art. 6 und im Art. 10 Abs. 1 bis 4 zum Ausdruck. Dort ist auch gesagt, dass es eine Geschäftsverteilung gibt. Gemäss Abs. 4 ist die dem zuständigen Regierungsmitglied zur Kenntnis zu bringen und der Öffentlichkeit in geeigneter Weise bekannt zu geben. Treten nun Umstände ein, bei denen ein Staatsanwalt diese Geschäfte vorübergehend nicht ausüben kann, dann soll der leitende Staatsanwalt weitere Aufgaben übernehmen. Und das ist die Ausnahme im Abs. 5. Und vielleicht könnte man mit der Einfügung eines einfachen Wortes, nämlich «vorübergehend», ohne die Geschäftsverteilung neu zu erlassen. Das ist eine vorübergehende Situation, da wird ja die Geschäftsverteilung nicht neu definiert, sondern das kommt ja dann in Satz 2 vom Abs. 5 zum Ausdruck, wann er das tun muss, vorübergehend, wenn einer krankheitshalber drei/vier Wochen fehlt, dann müssen diese Geschäfte weitergehen. Und ich würde beliebt machen, dass wir eben einfügen, dass er vorübergehend selbst weitere Aufgaben eines Staatsanwaltes übernehmen soll. Also diejenige, wenn einer krankheitsbedingt einfach sechs/sieben Wochen ausfällt oder längere Zeit abwesend ist. Ich hoffe, damit erklärt zu haben, wie das Verhältnis des Abs. 5 zu den Abs. 1 bis 4 geregelt ist. Das ist die Ausnahme noch einmal in Abs. 5, ohne dass die Geschäftsverteilung, welche schon bekannt ist und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht gemäss Abs. 4 geändert werden muss.
Ich glaube, das macht ja keinen Sinn, wenn - ich nehme jetzt ein extremes Beispiel - ein Staatsanwalt drei Monate auf Sonderurlaub geht, dann müssen ja diese Geschäfte auch weitergehen. Und für diese drei Monate die Geschäftsverteilung zu ändern, dann macht es Sinn, dass eben vorübergehend diese auf die anderen verteilt werden und die Geschäftsverteilung nachher wieder ordentlich weitergeht. Und ich werde deshalb einfach «selbst weitere Aufgaben» einführen, weil Sie ja die Bedenken haben, dass er grundsätzlich keine Aufgaben hat, was nicht der Fall ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich hatte das falsche Verständnis von diesem Abs. 5 durch die Formulierung «Aufgaben eines Staatsanwaltes». Da habe ich verstanden, dass er generell Aufgaben übernimmt, welche ein anderer Staatsanwalt übernehmen sollte. Und wenn ich hier das Wörtchen «andere» drin hätte, dann wäre für mich der Sinn klarer, also im Sinn, dass er vorübergehend selbst Aufgaben eines anderen Staatsanwalts, also eines seiner Kollegen, wenn ich das richtig verstanden habe, übernimmt. Und wenn hier nur steht «Aufgaben eines Staatsanwaltes», dann ist das für mich eine generelle Definition des Aufgabenbereichs. Wenn hier aber gemeint ist, dass er die Aufgaben eines Kollegen übernehmen sollte, dann wäre für mich mehr Klarheit gegeben, wenn wir formulieren würden «die Aufgaben eines anderen Staatsanwalts übernehmen». Landtagspräsident Arthur Brunhart
Das leuchtet eigentlich ein.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Sie haben mir gerade das Wort aus dem Munde genommen. Ich wollte dasselbe vorschlagen und das Wort «andere» einfügen. Ich denke, dann ist es klar. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, ich glaube, das ist viel glorreicher wie mein Vorschlag. Ich wollte dasselbe zum Ausdruck bringen. Aber mit dem Wort «anderen» ist es noch viel klarer. Da bin ich einverstanden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann würde das hier also heissen unter Abs. 5: «Soweit es für den ordnungsgemässen Geschäftsgang notwendig ist, kann der Leiter der Staatsanwaltschaft vorübergehend selbst Aufgaben eines anderen Staatsanwaltes übernehmen» usw.
Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 10 inklusive dieser Änderung abstimmen. Wer mit Art. 10 inklusive dieser Änderung, wie soeben besprochen, einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Einhellige Zustimmung mit 23 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich hätte hier einen kleinen Abänderungsantrag. Es geht um Weisungen. Diese Frage haben wir in der 1. Lesung diskutiert. Wenn Weisungen für die Sacherledigung an einen Staatsanwalt erfolgen, dass man das ins Tagebuch eintragen muss oder dass das einfach ins Tagebuch gehört. Und die Regierung führt eigentlich aus, dass das so ist. Nur, wenn ich den Gesetzestext so lese, ist das für mich in Abs. 2 eine abschliessende Aufzählung. Und ich würde anregen, dass man in Abs. 2 einleitend das Wort «insbesondere» aufnimmt. Dann ist es keine abschliessende Aufzählung und dann fallen Weisungen auch darunter. Also «in das Tagebuch einzutragen sind insbesondere die Gründe für», dann ist es keine abschliessende Aufzählung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Es ist richtig, dass Weisungen ins Tagebuch eingetragen werden sollen. Hier geht es aber schlussendlich doch auch darum, die verfahrensbeendenden Entscheidungen zu begründen. Und ich denke, dass nur in diesem Rahmen auch die Weisungen öffentlich werden sollen und nicht generell alle Weisungen ins Tagebuch eingetragen werden sollen, sondern das Tagebuch bezieht sich ja immer auf eine konkrete Fallbehandlung. Und eine solche Weisung muss sich dann ja auf die Buchstaben a bis d beziehen. Und weitere verfahrensbeendende Entscheidungen gibt es nicht. Deshalb macht es meines Erachtens eben doch Sinn, dass hier eine abschliessende Aufzählung da ist und eben im Rahmen dieser abschliessenden Aufzählung die entsprechenden Weisungen eben eingetragen werden - was jetzt auch mit diesen Aussagen in den Materialien drinsteht - und nicht generell Weisungen in ein Tagebuch eingetragen werden können, die sich überhaupt nicht auf eine konkrete Fallbehandlung beziehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Wird aus dem Plenum noch das Wort gewünscht?
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Diese Ausführungen haben mir nun eingeleuchtet und ich ziehe den Antrag zurück.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Art. 15 in der vorliegenden Form abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu Abs. 2: Die Regierung führt selber aus, dass die Vertretung der Anklage in der Schlussverhandlung, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass derjenige Staatsanwalt das macht, der den Fall betreut. Da bin ich einig. Nur dieser Absatz hat für mich zwei Ausnahmen: «soweit dies im Interesse einer zweckmässigen Strafverfolgung gelegen ist» und dann «nach Möglichkeit jenem Staatsanwalt zu übertragen». Könnte man die Worte «nach Möglichkeit» eventuell streichen? Spricht etwas dagegen? - dass es dann lauten würde: «Die Vertretung der Anklage in der Schlussverhandlung ist, soweit dies im Interesse einer zweckmässigen Strafverfolgung gelegen ist, jenem Staatsanwalt zu übertragen» usw.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wir haben uns bei dieser Bestimmung ja auch schon das letzte Mal unterhalten. Wir haben gesagt, dass wir hier die Rezeptionsgrundlage übernommen haben. In der Tat scheint sie mir negativ formuliert zu sein. Man hätte diese auch positiv formulieren können. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass derjenige Staatsanwalt, der den Fall betreut, auch grundsätzlich vor dem Gericht aufzutreten hat und diesen bis zum Schluss auch zu betreuen hat. Ich meine, wenn dieses Verständnis vorhanden ist, dann kann man auch die Worte «nach Möglichkeit» streichen, weil das ja an und für sich im zweiten Halbsatz auch mit umfasst ist, dass es zweckmässig und sicherlich auch aufgrund der Verfügbarkeit gegeben sein muss, dass jener Staatsanwalt zeitgerecht diesen Fall auch vor Gericht vertreten kann. Also ich glaube, es tut einer Geschäftsverteilung und einer ordentlichen Vertretung keinen Abbruch, wenn wir diese zwei Worte streichen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit hat die Regierung diesen Vorschlag an sich übernommen.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich hätte dann doch noch eine Frage: Was geschieht dann, falls es demjenigen Staatsanwalt, der mit der Angelegenheit betraut ist, wirklich nicht möglich ist, vor Gericht zu erscheinen?Regierungschef Klaus Tschütscher
Meines Erachtens ist das eine ganz einfache Frage. Die haben wir etwa zehn Artikel vorher diskutiert. Dann übernimmt vorübergehend ein anderer Staatsanwalt dieses Geschäft im Rahmen der Verfügbarkeit. Meines Erachtens ist das eine Frage der Organisation und das sollte bei der heutigen Anzahl der Staatsanwälte doch hinzukriegen sein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir über Art. 19 abstimmen, und zwar inklusive der Kürzung von Abs. 2 um die Worte «nach Möglichkeit», die gestrichen werden: Wer mit Art. 19 in dieser Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.
Entschuldigung, der Abg. Christian Batliner wünscht noch das Wort.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben uns hier gerade nochmals kurzgeschlossen. Nach nochmaliger Überlegung habe ich Zweifel, ob man das wirklich streichen sollte. Das muss ich jetzt offen zugeben. Es kann einfach zu Verzögerungen kommen, wenn jemand kurzfristig nicht erscheint. Und wenn wir nur die Ausnahme «zweckmässige Strafverfolgung» haben, wenn bei Krankheit ein anderer Staatsanwalt dann übernehmen müsste, dann denke ich, wäre es besser, wenn man mit einem Verschiebungsantrag arbeitet. Ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob es richtig wäre, wenn wir das wirklich streichen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann unterbreche ich die Sitzung für 5 Minuten ....Abg. Christian Batliner
... bevor wir hier etwas Falsches beschliessen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich glaube, da brauchen wir jetzt keine Unterbrechung. Wenn im Rahmen der Zweckmässigkeit es eben nicht möglich ist, dass jener Staatsanwalt, der den Fall verfolgt, die Anklagevertretung wahrnimmt, dann soll das eben ein anderer machen. Aber es tut ja auch keinen Abbruch, wenn die Formulierung «nach Möglichkeit» drin bleibt. Ich habe ja nur vorhin gesagt, wenn das nach Ihrer Intention mit umfasst ist, wenn ein Staatsanwalt das nicht kann, dann kann man die zwei Worte streichen, und wenn man das nicht mit als umfasst sieht, dann sollte man die zwei Worte halt drinbehalten. Ich glaube, wichtig ist ja nur die Intention, die wir hier an den Tag legen, ob das damit eben der Fall ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Im Zweifelsfall würde ich halte die Rezeptionsgrundlage so stehen lassen wie wir sie übernommen haben.Abg. Christian Batliner
Danke. Das wollte ich gerade auch vorschlagen, weil ich bin mir jetzt wirklich nicht mehr sicher. Ich entschuldige die Verzögerung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Wir haben Zeit und hier drinnen ist das freie Wort gewünscht.
Wünscht der Herr Regierungschef noch das Wort?Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, nein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann können wir abstimmen über Art. 19 in der vorliegenden Form: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 20 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 20 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 49 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 22 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 50 steht zur Diskussion.
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich explizit bei der Regierung bedanken, dass sie die Anregungen aus der 1. Lesung, die von mehreren Abgeordneten gekommen sind bezüglich dieser Kündbarkeit aus betrieblichen bzw. wirtschaftlichen Gründen, dass sie diesen Anregungen nachgekommen ist und sie aufgenommen hat. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer mit Art. 50 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 52 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 52 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 53 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 53 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 54 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 54 steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung schlägt hier vor, das Inkrafttretensdatum mit 1. Februar 2011 festzulegen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann können wir über Art. 54 mit dem Datum 1. Februar 2011 abstimmen: Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Somit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Staatsanwaltsgesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des richterdienstgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer weiteren Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 7 Abs. 3 Bst. d und e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 Abs. 3 Bst. d und e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.II. Inkrafttreten wird verlesen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 15.12.2010 in Kraft, das heisst, am 1.2.2011».
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Um genau zu sein. Damit steht II. Inkrafttreten zur Diskussion. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 21 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Richterdienstgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung des staatspersonalgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 1 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. Inkrafttreten wird verlesen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 15. Dezember 2010 in Kraft, das heisst, am 1. Februar 2011».
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Inkrafttreten steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
gesetz über die abänderung der strafprozessordnung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu einer letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung.
Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. § 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 23 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. Inkrafttreten wird verlesen: «Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Staatsanwaltschaftsgesetz vom 15. Dezember 2010 in Kraft, das heisst, am 1. Februar 2011».
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. Inkrafttreten steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung der Strafprozessordnung die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 24 Stimmen bei 24 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt und die Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 15 abgeschlossen. -ooOoo-