Beschluss Nr. 085/2010 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement; Richtlinie 2009/83/EG der Kommission vom 27. Juli 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement; Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Abänderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Grosskredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement; Richtlinie 2010/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapital-Anforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik, KOM (2009)0362 vom 7. Juli 2010), (Nr. 129/2010)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 085/2010 des gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Ich lese hier nicht den ganzen Titel vor. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 129/2010 und steht zur Diskussion.
Wird das Wort gewünscht?
Das ist nicht der Fall. Somit kommen wir zur Abstimmung, und zwar zum Antrag der Regierung. Die Regierung beantragt, der Hohe Landtag wolle dem Beschluss 085/2010 des gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.
Wer mit diesem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag dem Antrag der Regierung mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden, also einhellig, die Zustimmung erteilt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 16:20 Uhr).
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